Protokoll der Sitzung vom 30.04.2015

Sie die Rahmenvereinbarung mit allen Zweckverbänden und der Bahn – somit auch den Arbeitgeberanteil – abschließen und danach die einzelnen Tickets verhandeln. Es ist ein zweistufiges System. Das ist die Idee des Antrages. Sie wissen das ganz genau. Sie wissen ebenso, dass es die studentischen Vertretungen – Benutzungszwang hin oder her – viel schneller als der Freistaat geschafft haben.

(Andreas Nowak, CDU: Ohne Benutzungszwang würde das gar nicht funktionieren.)

Das waren ehrenamtliche studentische Vertretungen. Diese haben es viel eher als der Freistaat geschafft, landesweit die richtigen Rahmenverträge zu den gewünschten Konditionen zu verhandeln. Warum können die Studenten etwas, was der Freistaat nicht kann, auch wenn Herr Minister Dulig sich bemüht? Das liegt daran, dass es nicht ernsthaft gewollt wird.

(Zurufe von der CDU)

Bei Ihnen schon, das glaube ich Ihnen. Aber nicht bei den anderen Ministerien.

(Zuruf von der CDU: Die spucken doch Gift und Galle, dass sie jetzt keinen Benutzungszwang mehr haben!)

Ich komme zum Schluss.

(Demonstrativer Beifall bei der CDU)

Wenn ganz besonders Sie als CDU sich immer hinter der Bürokratie verstecken und wenn der Finanzminister und Minister Dulig das jetzt alles richten müssen, dann wird das Regieren bald unfröhlich werden, weil Sie dann zu wenig erreichen.

Folgen Sie also bitte unserem Antrag. Natürlich hätten wir den Termin auch gern verändert. Bitte machen Sie die Rahmenvereinbarungen fest, klären Sie den Rahmen mit allen Verbänden und verhandeln Sie dann die Details. Ich glaube, das ist ein kluger Weg, bei dem man eine Gleichbehandlung auch durchsetzen kann.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Amen!)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/218 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Fragestunde

Drucksache 6/1395

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags als Drucksache 6/1395 vor. Wie mir gesagt worden ist, wurden die drei Fragen schriftlich beantwor

tet. Mir liegen jetzt keine weiteren Fragen vor. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann kann ich diesen Tagesordnungspunkt jetzt schließen.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Prävention von Diskriminierung gegenüber Lesben, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen (Frage Nr. 1)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Abbau von Diskriminierung gegenüber Lesben, schwulen, bi- , trans- und intersexuellen Menschen?

2. Welche zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure werden in die Erarbeitung des im Koalitionsvertrag genannten Landesaktionsplanes einbezogen und bis wann soll dieser Plan fertiggestellt werden?

Danke für beide Fragen, sehr gern gebe ich Ihnen einen Einblick in die aktuellen Planungen in meinem Haus. In Frage 2 fragen Sie, wer beteiligt werden soll. Das ist auch für mich die entscheidende Frage, deshalb von mir vorab erst diese Antwort.

Natürlich und zu allererst beteiligen wir die etablierten Interessen- und Selbsthilfegruppen. Dazu gehören der Lesben- und Schwulenverband Sachsen und die regional wirkenden Vereine wie Gerede e. V., RosaLinde e. V. und different people e. V. plus die zusätzlichen Akteure aus der Antidiskriminierungsarbeit. Und selbstverständlich binden wir auch die Akteure aus den Bereichen ein, die es in der Umsetzung betrifft.

Hier denken wir insbesondere an die Kommunen, den Sport, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Wohlfahrts- und Jugendverbände.

Wir brauchen – darin sind wir uns sicherlich einig, werte Frau Kollegin – bei dem Thema einen breiten gesellschaftlichen Konsens, und diesen Konsens wollen wir schon durch die Art und Weise der Erstellung des Aktionsplanes anstreben.

Damit komme ich zu Ihrer ersten Frage. Wenn ich die Beteiligung der eben genannten Akteure ernst meine, dann kenne ich jetzt noch nicht das Ergebnis des Beteiligungsprozesses. Wir werden mit der Einbeziehung und damit mit der Erstellung des Aktionsplanes im Sommer starten und ich informiere Sie gern weiter darüber.

Ich danke für Ihr Interesse.

Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Landesrecht (Frage Nr. 2)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Unter der Federführung welcher Ministerin/ welchen Ministers wird die Staatsregierung den Gesetzentwurf bzw. die Gesetzentwürfe zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Anpassung des Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsgesetz vorlegen?

2. In welchem Zeitraum ist die Erarbeitung des Gesetzentwurfes bzw. der Gesetzentwürfe geplant?

Richtig, das Thema „Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Landesrecht“ ist wichtig; auch für mich als Gleichstellungsministerin. Daher möchte ich Ihnen diesbezüglich antworten:

Die Staatsregierung geht derzeit in die Prüfung, welcher gesetzlichen und untergesetzlichen Anpassungen es in Sachsen bedarf. Daraus wird sich auch die Zuständigkeit innerhalb der Staatsregierung ableiten lassen.

Liebe Frau Jähnigen, es geht leider nicht alles gleich sofort. Daher bitte ich hier um etwas Geduld und danke für Ihr Verständnis.

Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen von Vorhaben, die aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union interjection: (AMIF) gefördert werden (Frage Nr. 3)

Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Projektanträgen zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF) (BT- DRs. 18/4326) geht hervor, dass die Schwerpunkte des Programmes „Asyl“ und „Zuwanderung und Integration“ zu rund 300 % überzeichnet sind.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Plant die Staatsregierung bei Ablehnung der Projektanträge sächsischer Träger, für die sie Zusagen zur Kofinanzierung getroffen hat, zum Beispiel gegenüber dem Sächsischen Volkshochschulverband für die Durchführung von Sprachkursen für Flüchtlinge und Asylbewerber „Erstorientierung Deutsch“, nicht bewilligte AMIF-Mittel zu übernehmen?

2. Wie plant die Staatsregierung die Lücken zu schließen, die durch eine mögliche Ablehnung der Projektanträge sächsischer Träger, für die der Freistaat keine Kofinanzierung vorsieht, entstehen?

Danke für die beiden Fragen. Lassen Sie mich zu Beginn kurz ein paar grundsätzliche Worte zu AMIF verlieren:

Insgesamt wurden in der aktuellen Antragsphase bundesweit 341 Anträge gestellt; 30 davon in bzw. aus Sachsen und vier der sächsischen Anträge haben LandesKofinanzierungsmittel abgefragt – davon unter anderem einmal aus dem Landesprogramm Weltoffenes Sachsen (genannt „WOS“) und zwei aus der RL „Eingliederung von Spätaussiedlern“. Beide (WOS und Richtlinie) liegen in meiner Verantwortung.

Insgesamt stehen aus dem AMIF für die Förderperiode 2014 bis 2020 circa 195 Millionen Euro zur Projektförderung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Das entspricht circa 27 Millionen Euro pro Jahr. Diese Mittel müssen auf drei Fördergruppen verteilt werden: auf den Bereich „Asyl“, den Bereich „Integration“ und den dritten Bereich „Rückkehrer“.

Damit Sie sich ein weiteres Bild machen können, hier ein kurzer Überblick zum Einordnen der Mittelmenge: Im Jahr 2014 wurden insgesamt 23 Millionen Euro von den zur Verfügung stehenden 27 Millionen Euro für Integrationsprojekte in der gesamten Bundesrepublik verwendet – also der weitaus größte Anteil wurde für die Integration von Migranten eingesetzt.

Wir hoffen also auch im Interesse der sächsischen Antragsteller, dass der Schwerpunkt wieder auf diesen Integrationsmaßnahmen und dem Bereich Asyl liegt.

Am liebsten würde ich auf Ihre Frage auf Grundlage bestehender Antragsbewilligungen antworten, aber uns wurde die Auskunft gegeben, dass „voraussichtlich im Laufe des Mai beschieden und bewilligt wird“.

Konkret sieht die Antragslage für Sachsen für die Förderperiode von 2014 bis 2020 wie folgt aus: Wir haben Anträge in Höhe von circa 9,311 Millionen Euro, und allein bei den vier vorhin erwähnten Trägern summiert sich das Gesamtantragsvolumen auf über 2 Millionen Euro.

Fazit – Sie werden sicherlich verstehen, wenn ich hier keine pauschale Kostenübernahme ankündige –: Wir werden nach den Entscheidungen des BAMF prüfen, ob über AMIF nicht geförderte Träger mit Projekten, die eine besondere landesweite Bedeutung haben, in die neu entstehenden Fördermöglichkeiten (vor allem in meinem Haus) überführt werden können.

Ich danke für Ihr Interesse.

Meine Damen und Herren, wir haben es geschafft – vier schwierige Tage. Ich denke, wir haben uns jetzt ein schönes Wochenende verdient, mit einem Feiertag. Ich darf diese Sitzung schließen.