Herr Präsident! Vielen Dank. Auch wenn der Minister fast schon ein perfektes Schlusswort gehalten hat, möchte ich mich an dieser Stelle zunächst für die fachlich und sachlich orientierte Debatte bedanken – mal abgesehen von den Ausführungen von Dr. Lippold, aber dazu hat der Minister gerade ausreichend aufgeführt.
Ich möchte in meinem Schlusswort das Augenmerk auf eine Studie des Europäischen Zentrums für freie Berufe der Universität Köln lenken, welche das Ziel hatte, in einer ersten Bestandsaufnahme die Regulierung der freien Berufe und die Wirkungen in den Mitgliedsstaaten der EU durchzuführen. In dieser Studie heißt es, und das bekräftigt auch die Intention noch einmal: „Die Mitgliedsstaaten müssen die Möglichkeit haben, auf Besonderheiten Rücksicht zu nehmen und innerhalb der Grenzen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ihre jeweiligen Regulierungssysteme fortzuentwickeln.“ Es muss also weiterhin in Deutschland und damit auch in Sachsen möglich sein, gerechtfertigte und verhältnismäßige Regulierungen für bestimmte Berufe zu erhalten, die zum Beispiel die Qualität einer Dienstleistung oder der Ausbildungsplätze sichern, einen angemessenen Verbraucherschutz gewährleisten, soziale und gesundheitspolitische Zwecke im Auge behalten oder die Unabhängigkeit der Berufsausübung wahren.
Diese Zielsetzung ist unser Ansatz für diesen Antrag gewesen und zieht sich als roter Faden durch. Dieser Antrag unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung in den letzten Jahren in diesem Bereich. Aus diesem Grund bitten wir – aber Sie haben das ja schon zugesagt – um Unterstützung unseres Antrags.
Ihnen ausgereicht als Drucksache 6/1821. Der Antrag wird jetzt vom Abg. Beger eingebracht. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat den Änderungsantrag zum Antrag der CDU- und SPD-Fraktion gestellt, um das grundlegende Anliegen des Antrags zu konkretisieren und klare Aussagen zu treffen. Die Kritik an den Empfehlungen der EU-Kommission ist deutlich beim Namen zu nennen. Zu den in Kammern organisierten freien Berufen gehören zum Beispiel Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sowie Ingenieure. Gerade in diesen Berufsgruppen stehen Sicherheit und Qualität der Leistung für die Bevölkerung an vorderster Stelle. Ein größerer Wettbewerb führt nicht zwangsläufig zu besserer Qualität, sondern vielmehr zu starken Preiskämpfen. Man stelle sich vor, welche Auswirkungen ein Preiskampf im medizinischen Bereich haben könnte!
Wenn beispielsweise ein Gesetz über die Umsetzung einer Richtlinie verabschiedet wird, in der die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern in der EU vorgesehen ist, kann man das durchaus begrüßen, weil es bei diesem Beispiel um bessere koordinierte Wirtschaftspolitik geht. Keinesfalls begrüßen kann man aber die Abschaffung von Reglementierungen der freien Berufe bezüglich der vielfachen Dienstleistungen, die der Sicherheit der Bürger im eigenen Land dienen, gerade in Anbetracht der Verhandlungen zu TiSA, welche kaum Beachtung in der Öffentlichkeit finden. Ganz im Gegensatz zu den TTIP-Verhandlungen müssen wir uns fragen, ob die von der EU-Kommission vorgelegten Empfehlungen nicht nur als erwünschte Möglichkeit für die Einbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im innereuropäischen Raum, sondern schon als Vorbereitung für die Marktöffnung nach Kanada und Amerika gewertet werden müssen. Die Entwicklung und Sicherstellung unseres Gemeinwesens durch die Leistungserbringung der freien Berufe darf aber nicht verhandelbar sein, gerade weil es um die Grundversorgung und Sicherheit der Bürger geht.
Insofern unterstützt unser Änderungsantrag den Antrag von CDU- und SPD-Fraktion, untermauert ihn aber mit aller Deutlichkeit und sollte damit auf breite Zustimmung stoßen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Meine Damen und Herren! Die Drucksache 6/1821 ist eingebracht. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Herr Hippold, Mikrofon 7.
Vielen Dank. – Nur ganz kurz: Die Intention des Antrags ist aus unserer Sicht im von uns vorgelegten Antrag schon enthalten und deswegen entbehrlich. Wir werden ihm nicht zustimmen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Änderungsantrag Drucksache 6/1821 abstimmen. Wer zustimmen möchte, hebt die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und ohne Stimmenthaltung ist der Drucksache 6/1821 nicht entsprochen worden.
Ich rufe auf die Abstimmung zur Drucksache 6/1778. Wer ihr zustimmen möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Damit ist die Drucksache beschlossen.
Das habe ich nicht gesehen. Bei einer Stimmenthaltung ist die Drucksache beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Die Reihenfolge für die Aussprache lautet: DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Buddeberg. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am vergangenen Samstag hat in Dresden der Christopher Street Day stattgefunden. Eine der politischen Forderungen für die
Vielfalt von Lebensweisen lautet: bessere Aufklärung an sächsischen Schulen durch eine verstärkte Behandlung im – auch fächerübergreifenden – Unterricht und zu Projekttagen. Lehrpläne sind entsprechend anzupassen. Genau diese Forderungen greift unser Antrag auf.
Beim Thema schulische Bildung habe ich immer schnell den Eindruck, dass sich alle für Expertinnen und Experten halten. Schließlich sind wir alle einmal zur Schule gegangen und haben dort unsere Erfahrungen gemacht. Die Frage nach dem von uns geforderten Rahmenplan ist aber
eine fachliche Debatte. Trotzdem erleben wir bundesweit eine hoch emotionalisierte Auseinandersetzung; die Bilder von den Demonstrationen in Baden-Württemberg – Stichwort: besorgte Eltern – sind sicher noch präsent. Kampfbegriff war hier vor allem die Frühsexualisierung. Ich will auf diesen Punkt nur ganz kurz eingehen, denn wir diskutieren heute nicht über das Für und Wider von Sexualerziehung. Unsere Forderung ist aber, dass die Vielfalt von Lebensweisen mitgedacht wird. Das bedeutet in erster Linie: Familie und Lebensmodelle jenseits der klassischen Vater-Mutter-Kind-Familie. Vielfalt bezieht sich also genauso auf Patchworkfamilien und Alleinerziehende, aber eben auch auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente, Intergeschlechtliche und queere Menschen.
Da es heute um schulische Bildung geht, möchte ich gleich mit einem Stück Allgemeinbildung beginnen, um unser Anliegen zu verdeutlichen. Sie erinnern sich sicher alle an das bekannte Kunstmärchen des Schriftstellers Hans Christian Andersen mit dem Titel „Das hässliche Entlein“. Das vermeintliche Entenküken erlebt eine Kindheit und Jugend voll von Ablehnung, psychischer und physischer Gewalt. Es ist ausgegrenzt und zuletzt sogar voll Todessehnsucht. Typischerweise nimmt das Märchen ein gutes Ende: Zuletzt erkennt das Tier im Wasserspiegel, dass es keine Ente, sondern ein Schwan ist.
Die Parallele zu unserem Antrag mit dem Titel „Sexualbildung in den Schulen im Freistaat Sachsen modernisieren“ ist hoffentlich offensichtlich. Wenn wir über mangelnde Sichtbarkeit von vielfältigen Lebensweisen in der Schule reden, geht es in erster Linie um Diskriminierung. Auch wenn es einigen Mitgliedern dieses Hauses – so verstehe ich zumindest Ihre Äußerungen – unglaublich schwerfallen wird: Ich möchte Sie ermutigen, sich einmal in die Situation einer oder eines Jugendlichen hineinzuversetzen, die oder der sich zum gleichen Geschlecht hingezogen fühlt. Wie geht es solch einem jungen Menschen in einer Umgebung, in der Homosexualität so gut wie unsichtbar ist, in der die Bildsprache aller Schulbücher, die behandelten literarischen Texte, die Rechenbeispiele, die gezeigten Rollenbilder durch die Bank das Paar Mann-Frau zeigen? Woran soll sich ein solch junger Mensch orientieren? Es ist eben leider nicht so, dass Kinder in die Pubertät kommen und ihnen vermittelt wird „Jetzt beginnt eine spannende Phase, ihr werdet nach und nach herausfinden, ob ihr euch eher zu Jungen oder Mädchen hingezogen fühlt.“ Nein, Homosexualität findet im Schulunterricht so gut wie gar nicht statt; und wenn dieses Thema nur im Zusammenhang mit Aidsprävention eine Rolle spielt, dann wird diese Lebensweise sogar ganz klar stigmatisiert. Hier findet also eine strukturelle Diskriminierung statt, und dabei rede ich noch nicht einmal von transidenten oder intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen, die noch viel stärker marginalisiert sind.
Die tatsächliche Situation für nicht heterosexuelle Kinder und Jugendliche ist allerdings viel schwieriger. Der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2013 kommt zu der Erkenntnis, dass die Schule
der am meisten homophobe Raum ist – neben dem Fußballstadion. Schlimm genug, was im Fußballstadion passiert – der prominente Fall Thomas Hitzlsperger, der sich bekanntermaßen auch erst nach seiner aktiven Karriere öffentlich zu seiner Homosexualität bekannt hat, ist symptomatisch. Nun kann sich aber jeder Mensch selbst entscheiden, ein solches Stadion zu besuchen oder nicht. Damit ist das Problem der massiven Homophobie in diesem Sportbereich jedoch nicht gelöst. Aber: Der Raum kann gemieden werden.
Für die Schule trifft das jedoch nicht zu. Es gibt Schulpflicht, und alle Kinder und Jugendlichen sind dort mit Homophobie konfrontiert. Was geschieht dort genau? – Studien belegen: Über die Hälfte der nichtheterosexuellen Kinder und Jugendlichen sagen aus, Opfer von Mobbing zu werden. Homo- und transphobe Witze sind an der Tagesordnung. Nach wie vor ist der Begriff „schwule Sau“ das meistbenutzte Schimpfwort in der Schule. Als schwul wird alles bezeichnet, was negativ und störend ist. Das Wort ist ganz klar mit einer Abwertung konnotiert. Da ist dann plötzlich das Wetter schwul, die Jacke oder wahlweise eben auch die Mitschülerin oder der Mitschüler. Einmal angenommen, ein Junge, der sich zu Jungen hingezogen fühlt, tritt versehentlich einer Mitschülerin auf den Fuß und diese ruft „Ey, bist du schwul, oder was?“, was wird dieser Junge antworten? Ich kann Ihnen sagen, dass er eines mit Sicherheit nicht sagen wird, nämlich: Ja, bin ich.
Ein großes Problem hierbei ist die Reaktion der Fachkräfte an den Schulen. Die erforderliche pädagogische Intervention findet nicht statt. Im Gegenteil: Viele Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Diskriminierung von nicht heterosexuellen Lebensweisen. Ulrich Klocke hat in seiner Studie folgende Ergebnisse dokumentiert: Circa 35 % der Lehrerinnen und Lehrer machen sich über Jungen lustig, die sich aus ihrer Sicht „wie Mädchen“ verhalten, oder Mädchen, die sich „wie Jungen“ verhalten. Noch erschreckender: Ein Viertel der Lehrerinnen und Lehrer lachen über homophobe Witze. Machen Sie sich bewusst, was das für ein Kind bedeutet, das sich zum gleichen Geschlecht hingezogen fühlt oder auch in einer Regenbogenfamilie lebt.
Diese mangelnde Sensibilität für die Situation nicht heterosexueller Schülerinnen und Schüler führt zu der Frage: Welche Chance haben Jugendliche, die anders empfinden, Hilfe zur Selbstfindung und Selbstakzeptanz zu bekommen? In einem derart homophoben Raum werden sie alles tun, um sich zu schützen. Das bedeutet nichts anderes als Selbstverleugnung. Es bedeutet nichts anderes, als in ständiger Angst zu leben, enttarnt zu werden, sich zu verraten. Es bedeutet eine unglaubliche Anpassungsleistung, die viel Kraft kostet, insbesondere für Kinder und junge Menschen, die sich in der Pubertät befinden. Von einer freien Persönlichkeitsentfaltung kann hier überhaupt keine Rede sein, das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand.
Es ist unsere Pflicht als Landesparlament, für einen Rahmen zu sorgen, der die Situation für diese Jugendlichen nachhaltig verbessert, und ich lasse auf keinen Fall das Argument gelten, dass die Vielfalt von Lebensweisen nicht überbetont werden sollte, weil die betroffene Gruppe so klein sei. Was ist das überhaupt für ein Argument? Die Prozentzahl spielt doch überhaupt keine Rolle, wenn man die Auffassung teilt, dass alle Kinder und Jugendlichen – ausnahmslos alle – ein Recht auf Akzeptanz, Schutz vor Diskriminierung und freie Entfaltung der Persönlichkeit haben.
Wenn Sie diese Auffassung nicht teilen, dann haben wir ein grundsätzlich anderes Verständnis von Grundrechten.
Da ich schon bei Prozenten bin, will ich hier einmal die Statistik bemühen: Danach sind im Schnitt mindestens 5 bis 10 % der Jugendlichen schwul, lesbisch oder bisexuell. Bezieht man dies auf die Schule, ist davon auszugehen, dass sich mindestens eine Person pro Klasse als nicht heterosexuell identifiziert. Jetzt denken Sie einmal an Ihre eigene Schulzeit zurück: Gab es in Ihrer Klasse Schülerinnen und Schüler, die sich offen dazu bekannt haben? – Von Lehrerinnen und Lehrern haben wir jedenfalls gehört, dass sie keine speziellen Lehrangebote zum Thema sexuelle Vielfalt anbieten, weil sie den Bedarf nicht sehen. Hier liegt das Problem auf der Hand: Der Bedarf wird nicht gesehen, weil die nicht heterosexuellen Jugendlichen unsichtbar bleiben. Gleichzeitig bleiben sie aber unsichtbar, solange sie keinen Raum haben, in dem Selbstfindung und Selbstakzeptanz ermöglicht wird.
Ich werde im Folgenden auf die einzelnen Punkte unseres Antrags eingehen. Im ersten Punkt wird die Staatsregierung aufgefordert, die Sexualbildung in den sächsischen Schulen inhaltlich und methodisch-didaktisch auf den neuesten Stand zu bringen. Wir haben in unserem Antragstitel bewusst das Wort „modernisieren“ gewählt, weil der immer noch geltende Orientierungsplan für die Familien- und Sexualerziehung aus dem Jahr – Achtung! – 2006 stammt. Nächstes Jahr wird er also zehn Jahre alt sein. Dass dieses Papier längst nicht mehr aktuell ist, muss ich also eigentlich nicht weiter erläutern. Ich will trotzdem einige konkrete Mängel benennen.
Der Begriff „sexuelle Vielfalt“ taucht dort überhaupt nicht auf; angesprochen wird nur Homosexualität, aber das auch nur ganz am Rande. Das größte Problem ist aber, dass die Aufklärung über sexuelle Vielfalt der Eigeninitiative der Lehrerinnen und Lehrer überlassen wird; das ist keinesfalls ausreichend.
Wir gehen aber noch weiter und fordern unter Punkt 2 einen Rahmenplan, der sich auf verschiedene Fächer bezieht. Lebensweisen sollen eben nicht nur unter den biologisch-funktionalen Aspekten betrachtet werden, sondern als Querschnitt Eingang in den Unterricht finden. Es geht um Beziehung, Liebe, Familie, Emotionen, Partnerschaft und Verantwortung für Kinder.
Dafür ist es erforderlich – das ist der dritte Punkt unseres Antrags –, geeignete Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung zu stellen. Auch hier sollte die Verantwortung nicht allein den Lehrerinnen und Lehrern übergeholfen werden.
Im vierten Punkt geht um die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Natürlich kann man den Lehrkräften zugestehen, mit diesem Thema überfordert zu sein, auch in Bezug auf pädagogischen Umgang mit Mobbing und Diskriminierung. Wie bedenklich das Verhalten von Lehrkräften sein kann, habe ich eben schon ausgeführt. Hier setzen wir auf Sensibilisierung durch gezielte Fortbildung und Implementierung des Themas „Akzeptanz von Lebensweisen“ in die Ausbildung. Es gibt ja verschiedene Vereine und Institutionen, die solche Fortbildungen jetzt schon anbieten, unter anderem die Vereine „Gerede e. V.“ aus Dresden, „RosaLinde“ aus Leipzig und „different people“ aus Chemnitz.
Diese Vereine – damit komme ich zum fünften und letzten Punkt unseres Antrags – führen bereits Schulaufklärungsprojekte durch. Aber so wichtig diese Arbeit auch ist: Sie wird erst dann wirkungsvoll, wenn die Vor- und Nachbereitung im Unterricht erfolgt. Wichtig sind außerdem die Einbeziehung von Schulleitung und – auch ganz wichtig – die Elternarbeit, zum Beispiel durch Beratungs- und Gesprächsangebote mit Expertinnen und Experten, eine Teilnahme von Eltern an Projekttagen oder thematische Elternabende, um den Raum für Fragen und Vorbehalte zu bieten. Diese Angebote könnten Eltern, die tatsächlich aufrichtig besorgt sind, sensibilisieren und aufklären. – So weit zu den einzelnen Punkten.
Die Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag ist – das muss ich so sagen – ein Armutszeugnis. Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie auf die Antwort zu unserem Antrag aus der letzten Legislatur verweisen. Von einer Regierung, die in Ihrem Koalitionsvertrag das Ziel der Akzeptanz sexueller Vielfalt aufgenommen hat, die eine Ministerin für Gleichstellung beruft, haben wir deutlich mehr erwartet. Vielleicht muss ich die SPDFraktion einfach noch einmal daran erinnern, dass sie 2012 einen Antrag mit dem Titel „Akzeptanz sexueller Vielfalt statt Diskriminierung – Aufklärungskampagne zur Homosexualität an sächsischen Schulen“ eingebracht hat. Es mag an Ihnen vorbeigegangen sein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, aber es hat sich seitdem einfach noch nichts getan.
(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE – Dr. Stefan Dreher, AfD: Das ist ein etwas müder Beifall!)