Protokoll der Sitzung vom 08.07.2015

Wir sind auf die Befristungsfragen schon hinreichend eingegangen. Das kann ich, glaube ich, jetzt zurückstellen. Ich will noch einmal deutlich machen, dass die Qualifizierungsbefristung weiterhin möglich sein muss. Es kann keine statischen Vorgaben geben, sodass wir im Bereich des Mittelbaus Oberassistenten haben, die 30 oder 40 Jahre auf einer Stelle sitzen und letztlich die Innovationsfähigkeit der Hochschulen blockieren. Die Qualifizierungsbefristung ist an vielen Stellen sinnvoll. Von daher werden wir daran festhalten. Das muss im Gesetzestext klargestellt werden.

Auf Bundesebene – das ist angesprochen worden – hat sich vieles bewegt. Die Koalition hat in der vergangenen

Woche mit einem Eckpunktepapier zur Neuregelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Einvernehmen erzielen können. Diese Neuregelung wird auch für uns im Freistaat Sachsen die Grundlage sein, damit wir gemeinsam mit den Hochschulen dieses Thema als Länderaufgabe ausgestalten und umsetzen können.

Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Hochschulfreiheitsgesetz den Hochschulen mehr Autonomie gegeben. Das finde ich nach wie vor gut und richtig. Aber mehr Autonomie bedeutet auch mehr Verantwortung. Insbesondere gilt das für die Personalentwicklung. Das ist nicht nur eine rein staatliche Aufgabe. Wir können hier – das ist auch schon angesprochen worden – mit dem Programm „Gute Lehre – starke Mitte“ aus der Titelgruppe „Talente für Sachsen“ Anreize bieten. Aber letztlich sind die Hochschulen aufgefordert, dort ihren Teil beizutragen.

Wir haben des Weiteren vor, den Tenure-Track als festen Karriereweg deutlicher zu verankern, transparenter und zuverlässiger zu gestalten. Das ist ein System, das in der Wissenschaftslandschaft verbreitet ist und letztlich dazu dient, dass man attraktiv im Vergleich mit Arbeitsbedingungen an ausländischen wissenschaftlichen Einrichtungen ist und damit kluge und kreative Köpfe für Sachsen gewinnen und hier halten kann.

Der Bund hat sich bereit erklärt, im Rahmen einer zeitlich befristeten Förderung solche Tenure-Track-Professuren zu unterstützen, vorausgesetzt, dass die Länder und damit die Hochschulen dies verstetigen. Ich glaube, das ist ein Punkt, über den wir sprechen sollten. Das Programm soll – so ist jetzt die Lesart – im Jahr 2016 vereinbart werden und 2017 schrittweise beginnen. Das ist ein guter Weg. Es ist gut, dass der Bund an der Stelle Unterstützung bietet. Ich denke, ergänzend ist es neben Tenure-Track auch wichtig, dass wir die Zahl der Stellen für W2- und W3Professuren erhöhen, damit wir auf diesem Wege wissenschaftlichem Nachwuchs eine Perspektive bieten.

Das wird alles Thema der Hochschulentwicklungsplanung und damit der Hochschul- und Zielvereinbarungen sein, die in den nächsten Monaten intensiv diskutiert werden.

Ich glaube, Sie tun gut daran – und haben das schon deutlich gemacht –, dem Antrag zuzustimmen. Wir werden uns nach der Sommerpause natürlich im Rahmen der Anhörung auch mit unseren Inhalten beschäftigen. Aber wir kommen damit zeitlich etwas voran, indem heute schon Grundlagen gelegt werden, in welche Richtung es gehen soll. Es ist an vielen Stellen im Rahmen der Fachpolitiker Konsens, dass wir hier nicht unbedingt falsch liegen. Von daher freue ich mich über die angekündigte breite Unterstützung und möchte dafür noch einmal werben.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Möchte die SPDFraktion noch einmal sprechen? – Herr Abg. Mann. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Auch ich möchte die zweite Runde kurz nutzen, um auf die Äußerungen aus den Oppositionsreihen zu reagieren, aber zuvor Danke an die Kolleginnen und Kollegen der CDULandtagsfraktion. Ich will nur noch einmal hervorheben, dass es ein gemeinsamer Antrag ist, den wir über mehrere Monate gemeinsam erstritten und erarbeitet haben. Er enthält Bestandteile aller Seiten und hält auch – wie ich in meinem Redebeitrag deutlich gemacht habe – viele Bestandteile bereit, die nicht mehr nur bei der politischen Linken zu finden sind. Er zeigt, dass sich inzwischen die Wissenschaftsorganisationen bundesweit auf den Weg machen, um im Bereich der Karriereperspektiven das Hochschulrecht und das Hochschulsystem neu zu ordnen.

Ich will zunächst auf das eingehen, was schon im Redebeitrag von Herrn Meyer anklang. Es geht im Antrag nicht mehr darum, Ideen zu sammeln, sondern zwischen den zwei Fraktionen – im Zweifelsfall auch mit dem Ministerium – abzustimmen, dass wir a) die festgehaltenen Maßnahmen für realistisch halten und b) in einen Prozess einbetten, in dem das im Rahmen der Hochschulautonomie mit den Hochschulen auch besprochen werden kann; nicht, dass wir uns die schönsten Ideen ausdenken und diese am Ende in der Praxis oder an der Hochschulgesetzgebung scheitern.

Wir haben a) mehr Vorlauf gebraucht und b) auch dafür Sorge getragen, dass bei den Beratungen zu den Bestandteilen des Antrages ein Posten wie „Talente für Sachsen“ und das bereits genannte Programm „Gute Lehre – starke Mitte“ im Doppelhaushalt verankert wurden. Es gibt eine Verbindung zwischen dem, was wir wollen, und dem, was wir dafür zur Verfügung stellen; wenn es auch in vielen Bereichen nur ein Anreiz sein wird, damit sich die Hochschulen selbst auf den Weg machen und mehr Verantwortung für ihre Arbeitnehmer übernehmen.

Zweitens. Zur LINKEN möchte ich sagen: Ich glaube, es traf vieles zu, was auch Herr Meyer schon gesagt hat. Nur noch eines: Sie sagen, dass man, wenn mit der BAföGEntlastung eine dauerhafte Entlastung geschehe, darüber reden müsse, in welchem Maße darüber Daueraufgaben dauerhaft finanziert werden können.

Sicherlich werden wir darüber sprechen müssen. Zuletzt war das bei den Verhandlungen zum Doppelhaushalt der Fall. Vielleicht werden wir dazu auf der Basis eines Berichtes zu diesem Antrag wieder Gespräche in der Koalition führen müssen. Das ist ein richtiger Hinweis. Diesbezüglich sind wir noch nicht am Ende der Diskussion, sondern stehen eher am Anfang.

Drittens. Danke für die Wortmeldung und den Antrag der GRÜNEN. Er enthält viele Aspekte, die auch wir festgestellt haben – wie gesagt, nicht abgeschrieben, sondern parallel erarbeitet und erfreulich gleich festgestellt. Ich denke hierbei insbesondere an die Aspekte der Pools und

Fonds für Übergänge zwischen den Verträgen zur Vermeidung von Kurzzeitverträgen. Das ist auch etwas, das schon in Entschließungen der Hochschulrektorenkonferenz Eingang gefunden hat und uns durchaus bewegt. Es ist zu prüfen, ob das ein Instrument sein kann, die Hochschulen davon abzubringen, Ein- bis Dreimonatsverträge auszureichen, die wir ja nicht mehr wollen.

Eines sei noch gesagt: Ich habe zum ersten Mal gehört, dass wir uns mit einer Behandlung im Plenum einer Debatte entziehen. Das tun wir wahrlich nicht. Wir werden auch zur Anhörung die Gelegenheit haben, über unseren Antrag zu sprechen. Wenn Sie die Sorge haben sollten, dass das nicht möglich sein wird, können Sie Ihren Sachverständigen mitteilen, dass diese über unseren Antrag drüberschauen. Wir werden es sicherlich tun. Insofern ist ein Auftakt gemacht. Wir werden an diesen Themen noch in den nächsten Jahren zu arbeiten haben. Ich freue mich ausdrücklich auf diese Debatte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Die Fraktion DIE LINKE? – Keinen Redebedarf mehr. Die AfD-Fraktion? – Frau Abg. Dr. Muster. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An deutschen Hochschulen herrscht das Konkurrenzprinzip – im Gegensatz zum osteuropäischen und skandinavischen Leistungsprinzip. Es werden sehr viel mehr wissenschaftliche Mitarbeiter eingestellt, als man später als Hochschullehrer benötigt. Bewertungskriterien für eine unbefristete Professur sind der wissenschaftliche Erfolg, gemessen an Preisen, der Anzahl der Veröffentlichungen und der Einwerbung von Drittmitteln.

Dieses System nimmt bewusst in Kauf, dass nicht jeder Wissenschaftler eine Professur erhält. Das skandinavische Modell fordert eine strengere Auswahl bereits bei der Einstellung der Wissenschaftler, aber 90 % der Wissenschaftler erhalten dann eine Professur.

Es gab im Jahr 2010 in Deutschland insgesamt 250 000 Studienabschlüsse mit Masterniveau, 25 000 abgeschlossene Promotionen, 2 000 abgeschlossene Habilitationen und 3 000 Dauerstellungen an den Universitäten für insgesamt 10 000 Interessenten. Der Mittelbau ist demnach eine sehr wichtige Säule der deutschen Hochschulen. Bei der Schaffung unbefristeter Stellen für junge Wissenschaftler ist darauf zu achten, dass diese Positionen für 25 bis 30 Jahre fest vergeben sind. Es besteht die Gefahr, dass Karrierewege für den Nachwuchs auf lange Sicht „verstopft“ sind. Aus diesem Grunde muss ein Personalentwicklungskonzept mit ausgeglichener Altersverteilung erarbeitet werden.

Folgende Grundsätze sind bei einer Reform zu beachten: Grundsätzlich gilt, Dauerstellen für Daueraufgaben, mehr unbefristete Dauerstellen im Mittelbau, Vollzeitstellen für Vollzeitarbeit, gesetzliche Begrenzung des Befristungsan

teils, gesetzliche Fixierung der Mindeststandards für befristete Arbeitsverhältnisse, guter Lohn für gute Arbeit, also keine unbezahlten Überstunden, bei befristeten Stellen sollte die Mindestdauer der Vertragslaufzeit erhöht werden, frühzeitige Informationen über Anschlussverträge, die Anpassung der Beschäftigungsdauer an die Laufzeit der Projekte oder an die Promotionsdauer. Auch sollten Fachkräfte, die Geräte warten, nicht unter den Wissenschaftszeitvertrag fallen.

Ziel der Neuregelung im Mittelbau ist es, eine Abschaffung der prekären Arbeitsverhältnisse, Sicherheit für die Lebens- und Familienplanung, eine bessere Lebensqualität der Mitarbeiter, eine bessere Motivation der Mitarbeiter, weniger wissenschaftliches Fehlverhalten und ein Stopp der Abwanderung der Leistungsträger von Hochschulen in die Wirtschaft zu erreichen.

Die sächsischen Hochschulen haben als ein wichtiger Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern. Dieser Verantwortung müssen sie gerecht werden, und dafür müssen sie finanziell entsprechend ausgestattet werden. Die Koalition hat unter dem Titel „Talente für Sachsen“ insgesamt 13 Millionen Euro für das Jahr 2015 und 12 Millionen Euro für das Jahr 2016 zur Verfügung gestellt.

Die AfD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Frau Dr. Muster sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt kommen die GRÜNEN erneut zu Wort. Frau Kollegin Maicher, gibt es noch Redebedarf? – Nein. Damit sind wir am Ende dieser Rednerrunde angelangt. Ich frage, ob es von den einbringenden Fraktionen CDU und SPD Bedarf nach einer weiteren Rednerrunde gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Aus anderen Fraktionen auch nicht. Damit hat die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift jetzt Frau Staatsministerin Stange.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass dieses Thema für einen politischen Streit nicht geeignet ist. Wir sind uns in den letzten Jahren einig darüber geworden, dass wir an den Hochschulen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Qualifikationsbedingungen benötigen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass der Wissenschaftsrat bereits im Jahr 2014 – die GEW schon in den Neunzigerjahren – die Bedingungen für gute Arbeit an den Hochschulen und für Qualifikation umrissen hat.

Es ist auch nicht verwunderlich, dass dieser Ansatz Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat, den wir vor einigen Monaten beschlossen haben. Es ist ferner nicht verwunderlich, dass es mittlerweile in allen Bundesländern – egal, welcher politischen Couleur die derzeitigen Regierungen sind – einschließlich der Bundesregierung klar ist, dass wir eine Revision des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes benötigen – ich werde gleich noch

etwas zu den Eckpunkten sagen – und dass sich alle Länder auf den Weg gemacht haben, Regelungen für Mindeststandards, für Qualifikation und für Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen zu schaffen. Das ist in der Tat vor zehn Jahren nicht denkbar gewesen.

Als die GEW vor 15 Jahren gefordert hat, Wissenschaft zum Beruf zu machen, also wissenschaftliche Karrieren auch in einen Beruf münden zu lassen, wurde sie von einigen noch hämisch belächelt. Das war aber auch die Zeit, als die Welt an den Hochschulen noch ziemlich in Ordnung war – auch bei uns an den sächsischen Hochschulen. Denn da war das Verhältnis zwischen den unbefristeten und befristeten Stellen noch einigermaßen ausgewogen. Eine Hochschule wird ohne befristete Stellen nicht arbeiten können – darüber sind wir uns, denke ich, auch im Klaren –; denn die Flexibilität und die notwendige Forschungsentwicklung, die Innovation in diesem Bereich erfordert, dass wir flexible Beschäftigungsverhältnisse haben. Das wissen auch alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich auf dieses Feld einlassen.

Aber in den letzten Jahren ist etwas geschehen. Ich möchte bei all den Redebeiträgen, die bis jetzt gekommen sind, ergänzend aufgreifen, warum wir diese Diskussion jetzt so präsent über die Länder und über die Parteien hinweg auf der Tagesordnung haben. In den letzten Jahren, insbesondere seit 2008/2009, hat es einen enormen Schub der Befristungen gegeben, zum einen durch die Exzellenzinitiative – projektgetrieben in sehr vielen Bereichen, von der Drittmittelforschung bis hin zu unserer Exzellenzuniversität. Ich denke auch an die Exzellenzcluster, an die Graduiertenschulen mit sehr vielen Hunderten Doktorandinnen und Doktoranden in diesem Bereich, die aber damit gleichsam auch befristete Beschäftigungsverhältnisse sind, weil die Exzellenzinitiative in ihren Abschnitten, von ihrem ganzen Ansatz her immer auf Befristung und auf Evaluation gesetzt hat.

Ein zweiter Pakt, der dazu geführt hat, dass sich befristete Beschäftigungsverhältnisse ausgedehnt haben, insbesondere im Bereich der Lehre, ist der Hochschulpakt. Darauf habe ich hier bereits an anderer Stelle hingewiesen. Der Hochschulpakt hat auch in Sachsen sehr viel Geld in die Hochschulen hineingebracht. Das war gut, weil wir damit unserer eigenen demografischen Entwicklung etwas entgegensetzen konnten und Studierende aus anderen Bundesländern eingeworben haben. Der Hochschulpakt wird aber gleichsam bis zum Jahr 2024 den Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse auf einem relativ hohen Niveau halten, weil er mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen untersetzt ist, von seiner Logik her. Wir greifen ja nur einen Pik an Studierendenzahlen auf und diese Studierendenzahlen sollen auch wieder nach unten gehen.

Allein diese beiden großen Maßnahmen, die vom Bund und den Ländern gemeinsam betrieben worden sind, haben in den letzten Jahren zu einem enormen Anstieg der Befristungsverhältnisse in den Hochschulen geführt. Sie

sind damit die Grundlage für die jetzt einsetzende Diskussion, die sagt: So geht es nicht weiter! Das ist das Signal, was damit gesetzt worden ist.

Von daher war es konsequent, dass der Wissenschaftsrat 2014 die ersten Empfehlungen ausgesprochen hat. Mittlerweile haben die Länder Bayern und NordrheinWestfalen für ihre Hochschulen oder mit ihren Hochschulen eine Art Rahmen für Mindeststandards gesetzt. In Bayern steht meiner Meinung nach noch zu viel „soll“ und „sollte“ drin. Ich hoffe, wir bekommen das mit unseren Hochschulen anders und etwas verbindlicher hin. Aber immerhin gibt es diese Standards jetzt in zwei Bundesländern.

Wir sind mit den Hochschulen dabei, nach ersten Gesprächen, auch im Zusammenhang mit der Hochschulentwicklungsplanung – wir haben mit der Mittelbauinitiative, den Personalräten und den Studierenden zu einem sehr frühen Zeitpunkt gesprochen –, diese Eckpunkte, diese Standards zu entwickeln, die jetzt auch in diesem Antrag umrissen sind. Ich bin den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie mit dem Antrag nach einem doch längeren Prozess Standards umrissen haben, die zumindest so weit im politischen Feld sind, dass sie auch eine Grundlage für eine Einigung mit den Hochschulen sein können.

Ich möchte an dieser Stelle den Hochschulen meinen Dank aussprechen: Trotz dieser Bedingungen im Umfeld – die ich gerade genannt habe und die von den Hochschulen enorme Flexibilität gefordert haben, sich auf diesen Prozess einzulassen –, ist es ihnen gelungen, diese Herausforderungen in den Hochschulen zu meistern. Gleichsam haben sie im Exzellenzwettbewerb gepunktet und den Hochschulpakt in den letzten Jahren mehr als erfüllt; denn sie haben die Studierenden akquiriert und die Studiengänge ausweiten können.

Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind kein Spaziergang. Es ist einfacher, unbefristete Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse zu organisieren und in einem Personalentwicklungsplan, den man maßschneidern kann, abzubilden, als mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen einen Personalentwicklungsplan klug zu gestalten. Dafür, dass sie das geschafft haben, zolle ich den Hochschulen enormen Respekt. Aber wir müssen sie jetzt auch wieder in die Pflicht nehmen, in den nächsten Jahren attraktive Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen und diesen Paradigmenwechsel für die Hochschulen mit uns gemeinsam zu gestalten. Ich denke, sie werden das tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will kurz auf die Eckpunkte eingehen, die der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zugrunde liegen. Lassen Sie mich noch einmal daran erinnern, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, als es damals entstanden ist, ein großer Fortschritt für den Wissenschaftsbereich war. Erstmals gab es die Möglichkeit, jenseits irgendwelcher gesetzlicher Verrenkungen eine sachgrundlose Befristung im Wissenschaftsbetrieb einzuführen. Dabei handelte es sich um eine sachgrundlose Befristung, die zwar mit dem Grund des wissenschaftlichen Betriebes untersetzt, aber

nicht an die engen verbindlichen Regelungen des Arbeitsrechtes geknüpft war und damit dem wissenschaftlichen Betrieb entgegenkam.

Es ist nicht verwunderlich, dass zwölf Jahre nach dem Etablieren des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes –

nämlich die längste Laufzeit dieser Zeitverträge – die Diskussion kommt, wie wir weiter damit umgehen. Damit wurde auch klar, dass die ersten Wissenschaftler nach zwölf Jahren zwar immer wieder befristete Verträge hatten, aber nach zwölf Jahren immer noch nicht in das Hochschulsystem aufgenommen werden konnten.

Die Koalitionspartner auf Bundesebene haben sich geeinigt und einige Eckpunkte beschrieben, die für uns eine Grundlage sein können. Ich will sie kurz umreißen: Der erste Punkt lautet: Die unsachgemäßen Kurzbefristungen sollen unterbunden werden. Das ist schon im Antrag enthalten. Befristungen wegen Drittmittelfinanzierung sollen an die Dauer der Mittelbewilligung geknüpft werden. Kürzere Verträge als diese Mittelbewilligungsverträge müssen begründet werden.

Ein zweiter Punkt ist: Aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll sich künftig klar ergeben, dass die sachgrundlose Befristung nur zulässig ist, wenn eine Qualifizierung ausdrücklich als Teil des Arbeitsverhältnisses vereinbart ist, das heißt für wissenschaftliche und künstlerische Qualifizierungen.