darauf eingehen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wollen wir wirklich einen wichtigen Punkt ergänzen, der bei der Erstellung des Antrages hier noch nicht von uns vorbereitet wurde, weil der Handlungsbedarf dringender ist, als er auch hier im Landtag und in der Landespolitik überhaupt wahrgenommen wird. Hier geht es eben nicht nur um drohende Versorgungsengpässe. Hier geht es wirklich inzwischen darum, dass die ambulante Geburtshilfe in Sachsen vor dem drohenden Ende steht, und damit ist auch gesundheitliche Vor- und Nachsorge akut in Gefahr. Mit diesem Fonds, den wir hier vorschlagen, wollen wir verhindern, dass weitere Hebammen jetzt kurzfristig aufgeben. So schnell wie möglich soll er eingerichtet werden. Er soll auch nur übergangsweise Hilfe ermöglichen. Das Land soll den in der ambulanten Geburtshilfe tätigen Hebammen auf Antrag mit einem Teil der Haftpflichtprämie unterstützend zur Seite stehen, aber wirklich nur so lange, bis eine verbindliche Entlastung bei der Haftpflichtprämie für freiberufliche Hebammen auf Bundesebene erreicht ist.
Andere Länder planen ebenfalls solch eine Lösung. Thüringen beispielsweise will auch prüfen, ob das Land Versicherungsleistungen für Hebammen und Geburtshelfer übernehmen kann. Vielleicht können Sie sich dazu auch noch einmal länderübergreifend austauschen. Ich bitte um Ihre Unterstützung, dass wir eine kurzfristige Lösung in Sachsen vereinbaren. Wenn wir bis 2017 warten, denke ich, wird es noch mehr Hebammen geben, die dann kapituliert haben.
Damit ist der Änderungsantrag eingebracht. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Viele Stimmenthaltungen, aber der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/1874 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keiner. Damit ist die Drucksache 6/1874 nicht beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Kollege Tischendorf, das Wort? – Auch nicht. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 6/2587 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Einige Gegenstimmen, Stimmenthaltungen keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Drucksache 6/2587 zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstim
Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Herr Kollege Wild, Sie möchten das Wort ergreifen? – Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte hier die Möglichkeit nutzen und unsere abweichende Meinung zur Beschlussempfehlung dieser Sammeldrucksache der Petitionen begründen.
Es geht in den beiden abweichenden Meinungen jeweils um das Thema Abwasser. Die Grundstückseigentümer werden kurzfristig von Planungsänderungen von ihren Zweckverbänden informiert, dass sie jetzt als dezentral eingestuft sind. Das bedeutet, wenn die einen bis zu zehn Jahre Zeit haben zu reagieren, sollen andere jetzt durch die kurzfristigen Planungsänderungen in wenigen Monaten auf eigene Kosten eine vollbiologische Kläranlage bauen. Man muss sich das einmal in der Realität vor Augen halten.
Die Beseitigung von Abwasser ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Darin sind wir uns einig. Wenn jetzt den für diese Aufgabenbewältigung beauftragten Zweckverbänden – aus welchen Gründen auch immer – die Finanzierungsmöglichkeiten ausgehen, dann planen diese neu nach ihrer neuen Möglichkeit. Die Folge daraus ist, dass die Investitionen, die eigentlich die Zweckverbände tätigen müssten, jetzt auf die Grundstückseigentümer abgewälzt werden. Bei denen fragt dann keiner mehr, ob diese Investition finanzierbar ist oder nicht. Im Zweifel wird der Grundstückseigentümer dadurch sein Eigentum verlieren können.
Hinzu kommt noch, dass für die Umsetzungen in öffentlicher Entsorgung bis 2018 und darüber hinaus Planungen vorliegen, der Privatmann aber die Richtlinie bis zum 31.12. dieses Jahres umgesetzt haben soll. Hier ist dringend Handlungsbedarf der Staatsregierung notwendig.
Deshalb sind nach unserer Meinung, der AfD, die genannten Petitionen abweichend von der Beschlussvorlage der
Ist Ihnen bekannt, dass die Staatsregierung Vorsorge getroffen hat, dass für diese Einzelfälle, die es in einem Verbandsgebiet gibt, bereits entsprechende Wege eingeleitet worden sind und dass genau diese Fälle, die Sie hier geschildert haben, nicht eintreten?
Das ist mir bekannt. Das betrifft aber nicht das Verbandsgebiet, das Sie jetzt nennen, sondern das betrifft diese beiden Petitionen. Dort ist es definitiv so, dass dem Zweckverband das Geld ausgegangen ist, er keine Kredite mehr bekommt und deshalb neu geplant hat. Im September 2014 haben die Grundstückseigentümer erfahren, dass sie innerhalb eines Jahres eine vollbiologische Kläranlage bauen müssen. Das ist das, was meiner Meinung nach beendet werden muss.
Das war Herr Kollege Wild. Meine Damen und Herren, gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich jetzt nicht mehr.
Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 19. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 20. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 17. September 2015, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Die 19. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist geschlossen.