Volkmar Zschocke

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Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hütter, vielen Dank auch an Sie! Besser als so, wie Sie es jetzt gerade getan haben, konnte man das Sozialstaatsverständnis der AfD gar nicht zusammenfassen.
Sie machen die soziale Frage zur nationalen Frage,
und Sie diffamieren Migranten und Asylbewerber, anstatt sich für Gerechtigkeit einzusetzen. So sieht es aus.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN macht vor allem bundespolitische Forderungen auf, die wir im Kern ja auch teilen: Löhne müssen zum Leben reichen, alle Menschen, ob arbeitslos oder im Ruhestand, brauchen natürlich eine gesicherte Existenz, und es ist in der Tat eine Schande, dass in einem so reichen Land wie Deutschland ein Fünftel aller Kinder als arm gilt.
Wir GRÜNEN im Bundestag kämpfen deshalb für die Erhöhung des Mindestlohns, gegen Hartz-IV-Sanktionen, für eine Garantiesicherung, natürlich deutlich über dem Existenzminimum, für eine Grundsicherung aller Kinder sowie für ein solides und solidarisches Rentensystem. Wir haben allerdings – das mögen Sie mir nachsehen – in einigen Punkten eine andere Herangehensweise als DIE LINKEN. Eine konkrete Summe für die Erhöhung des Mindestlohnes sollte aus unserer Sicht eben zum Beispiel die Mindestlohnkommission festlegen und nicht fix der Gesetzgeber.
Wir wollen einen monatlichen Garantiebetrag pro Kind einführen, der, nach dem Alter gestaffelt, dann von 364 Euro auf 503 Euro ansteigt. Darin sollen auch die bisherigen Leistungen aufgehen, was übrigens sehr viel Aufwand und auch Bürokratie für die Familien erspart.
Wir fordern die Abschaffung der Sanktionen und eine existenzsichernde Grundsicherung. Diese Garantiesicherung der GRÜNEN hat eben dann doch ein Stück weit ein anderes Konzept als die Mindestsicherung der LINKEN. Nichtsdestotrotz müssen natürlich der Regelsatz spürbar erhöht werden – darin stimmen wir überein – sowie eine Garantierente für Menschen im Alter eingeführt werden. Unter konzeptionellem Blickwinkel baut sich diese Garantierente aber ganz anders auf als die solidarische Mindestrente der LINKEN.
Einige Forderungen auf Landesebene wie die Ausweitung des Familienpasses unterstützen wir, ja; denn das ist eine sehr konkrete Möglichkeit, Kindern in ihrer Freizeit den Zugang zu Kultur und Bildung zu ermöglichen. Die Förderung allerdings an der Anzahl der Kinder festzumachen greift aus unserer Sicht zu kurz. Alle Familien, die sich den Eintritt nicht leisten können, sollten von den
Vergünstigungen des Familienpasses profitieren können, zum Beispiel eben auch Alleinerziehende mit nur einem Kind.
Der öffentliche Nahverkehr in Sachsen muss für alle bezahlbar sein, die Ticketpreise für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende
wollen wir auch senken. Wir haben uns zunächst für ein sachsenweites 365-Euro-Jahresticket für alle Menschen in Ausbildung verständigt. Sozialhilfe- bzw. ALG-II
Empfängerinnen und -Empfänger sollen den ÖPNV natürlich kostenlos nutzen können.
Einem Landespflegegeld stimmen wir in dieser Form, wie Sie es hier vorschlagen, nicht zu. Es löst unserer Auffassung nach die großen Probleme in Sachsen nicht, zum Beispiel den Mangel an Pflegepersonal, unzureichende Pflegeschlüssel in den Heimen, zu wenig Kurzzeitpflegeplätze und hohe Pflegekosten. Die Einführung eines solchen Pflegegeldes in Bayern zum Beispiel kostet 400 Millionen Euro, die Beantragung ist sehr bürokratisch, kommt für die Pflegenden häufig zu spät. Darüber müssen wir wirklich noch einmal reden, weil auch Ihre Vorstellung, was ein angemessenes Landespflegegeld ist, zunächst vage bleibt und auch noch nicht durchgerechnet erscheint.
Viel Geld allein hilft eben auch nicht immer viel. Daran werden auch gewisse Unterschiede im Sozialstaatsverständnis von uns und den LINKEN sichtbar. Das wird auch in diesem Antrag deutlich. Armut wirksam zu bekämpfen, bedeutet für uns eben nicht nur allein Sozialleistungen auszubauen. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können und niemand ausgegrenzt wird. Um Armut und Ungleichheit in Deutschland zu reduzieren sowie vor allem Familien mit geringeren und mittleren Einkommen zu entlasten, ist ein umfassendes Programm notwendig. Deshalb wollen wir nicht nur in die sozialen Sicherungssysteme investieren, sondern in Bildung, Zugänge zum Arbeitsmarkt, gute Arbeit, Wohnen, Gesundheit. Wir wollen letztlich Menschen, die in Armut leben, nicht nur staatlich gut versorgen. Damit das zum Beispiel gelingt, wollen wir ein Kompetenzzentrum zur Unterstützung von Alleinerziehenden in Sachsen gründen, in dem sie genau diese Hilfe bekommen, die sie zur Stärkung und zur Bewältigung ihres Alltags brauchen.
Der Antrag der LINKEN verfolgt richtige Ziele, aber wir schlagen andere Wege vor. Deshalb werden wir uns enthalten.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass das Krankenhauswesen in Sachsen weiterentwickelt werden muss. Was Sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben und was daraus geworden ist, das will ich nicht noch einmal wiederholen. Fakt ist: Die letzten Monate vor der Landtagswahl wollen Sie eine Zukunftswerkstatt ins Leben rufen und eine solche Methode als Verfahren für die Vorbereitung einer Gesetzesnovelle nutzen. Das klingt zunächst auch irgendwie spannend.
Die Transparenz und das Beteiligungsverfahren, das damit verbunden ist, unterstützen wir GRÜNEN natürlich, aber es gab dazu überhaupt keine Vorberatung im Ausschuss. Beim Lesen ergeben sich für mich mehr Fragen als Antworten. Kann die Methode einem so weitreichenden Vorhaben gerecht werden? Der Antrag gibt keinerlei Auskunft dahin gehend, wie am Ende eine Planungsmethode verankert wird, die, ausgehend von einer Statuserhebung des bestehenden Versorgungssystems, zu eindeutigen Zielformulierungen und den dafür notwendigen Maßnahmen führt.
Weiterhin sind im Antrag die genannten Akteure sehr unbestimmt. Hier ist die Rede von Mitgliedern des Sächsischen Krankenhausplanungsausschusses, „weiteren
wesentlichen Akteuren“ sowie „neutralen externen Sachverständigen“. Damit kann die Staatsregierung quasi nach Belieben Personen einbinden oder ausschließen. Das ist unklar. Sollen Experten ausschließlich nach inhaltlichen Gesichtspunkten eingeladen werden? Oder geht es um eine paritätische Besetzung der Interessenvertreter? Wollen Sie eine beruflich-fachliche Zusammensetzung der Gruppe, also: medizinische Berufe, Juristen, Ökonomen, Informatiker, Architekten? Das ist offen; es ist unklar.
Außerdem frage ich mich, aus welchen Gründen ein so langer Zeitraum für das Werkstattverfahren gewählt wird. Wenn bis zum 30. Juni 2021 lediglich Grundlagen für die Weiterentwicklung erarbeitet werden, wie lange dauert es dann noch, bis das Gesetz vorliegt?
Der vorliegende Antrag scheint vor allem ein Ziel zu verfolgen: Die Koalition möchte jetzt irgendwie einmal einen Haken an das aus dem Koalitionsvertrag resultierende Versprechen machen – okay. Ich weiß um die Komplexität der Aufgabe. Ich weiß aber auch, dass andere Länder schon viel weiter sind.
In Sachsen-Anhalt haben CDU und SPD 2018 ein neues Krankenhausgesetz auf den Weg gebracht. Kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum werden dort zu Gesundheitszentren ausgebaut. Für alle Krankenhäuser gelten klare Qualitätskriterien. Werden diese nicht eingehalten, kann der Versorgungsauftrag eingeschränkt oder sogar entzogen werden.
In Thüringen wird ein Entwurf für ein neues Krankenhausgesetz derzeit im Landtag diskutiert. Berlin und Brandenburg haben letzte Woche angekündigt, ihre Krankenhausplanung künftig aufeinander abstimmen zu wollen und auch die jeweiligen Krankenhausgesetze zu überarbeiten.
Ich sage es deutlich: Auch in Sachsen muss der Veränderungsprozess jetzt wesentlich schneller vorangebracht werden, als Sie es hier vorschlagen.
Besser spät als nie, könnte man im Hinblick auf Ihren Antrag sagen. Sicher wird zur Methode, zum Verfahren und zur Zusammensetzung der Zukunftswerkstatt im Nachgang noch einiges zu konkretisieren sein. Aber zumindest einen systematischen Fehler im Antrag müssen Sie aus unserer Sicht heute noch beseitigen; das werde ich im Hinblick auf die Redezeit dann bei der Einbringung unseres Änderungsantrags genauer erläutern.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Besser spät als nie – wir wollen das Anliegen schon mit auf den Weg bringen. So, wie es jetzt aufgeschrieben ist, können wir diesem Antrag jedoch noch nicht zustimmen. Wir schlagen hier wirklich nur minimalinvasive Änderungen vor. Das heißt, wir ändern einen Begriff und ergänzen noch einen Punkt.
Ich glaube, es ist durch die Debatte und die Ausführungen der Ministerin deutlich geworden, dass wir, wenn es hier um eine zielgerichtete Debatte gehen soll sowie um die Frage, welche rechtlichen Regelungen alle angefasst werden müssen, bei aller gebotenen Zielorientierung eines solch offenen Prozesses einer Zukunftswerkstatt wirklich den Titel ändern müssen. Denn es geht um die Krankenhausversorgung in Sachsen und nicht allein um Formulierungen in nur einem Gesetz. Das wird insbesondere dadurch deutlich, dass Sie das Thema sektorübergreifende Versorgung in Ihrem Antrag genannt haben, aber auch die Frage der Versorgung im städtischen und ländlichen Raum. Da greift die Beschränkung auf das Krankenhausgesetz einfach zu kurz, um den zu diskutierenden Reformbedarf zu fassen. Wir glauben, dass das mit einer kleinen Änderung im Begriff gelöst werden kann.
Außerdem denke ich, dass es zwingend notwendig ist, in einer so zentralen Frage wie der Personalentwicklung im medizinischen und pflegerischen Bereich die Reformbedarfe und Entwicklungsbedarfe zu betrachten. Das ist so essenziell, dass wir meinen, dass das extra benannt werden muss. Deswegen bitten wir mit unserem Änderungsantrag darum, diesen Punkt noch in Ihren Antrag aufzunehmen. Dann können wir diesem auch zustimmen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die steigenden Pflegekosten sind ein ernst zu nehmendes Problem, das auf Bundesebene gelöst werden muss. Es darf nicht sein, dass ein Pflegefall zum Armutsfall wird, weil die Verbesserungen der Pflege dann eins zu eins von den Betroffenen selbst finanziell getragen
werden müssen. Wir haben das Thema bereits gestern beim Antrag der LINKEN diskutiert.
Ich möchte trotzdem noch einmal auf den Antrag der AfD eingehen. Die AfD spielt sich mit dem hier vorliegenden Antrag als Verteidiger der armen Leute auf. Sie spielen mit der Angst vor Armut im Alter und heucheln Unterstützung. Doch wer sich inhaltlich mit dem Antrag tatsächlich einmal konkreter auseinandersetzt, merkt schnell, dass dieser Antrag ihrer auch ansonsten proklamierten neoliberalen Wirtschaftspolitik des freien Marktes komplett widerspricht.
Plötzlich sollen wir hier beschließen, dass mit der Pflege keine Gewinne gemacht werden dürfen. Wie wollen Sie das machen?
Das geht immer zulasten der Pflegequalität und Arbeitsbedingungen beim Kostenträger, wenn Sie wollen, dass das Geld nicht aus dem System abfließen darf. Ich frage nicht: Wollen Sie die privaten Pflegedienste verstaatlichen? Wollen Sie die private Wirtschaft hier abschaffen? Natürlich darf das Geld nicht an internationale Finanzspekulanten oder Hedgefonds abfließen. Natürlich darf die Pflege kein lukrativer Markt für Aktionäre sein.
Wenn private Kapitalanleger hohe Gewinne aus der Pflege ziehen wollen, dann muss man ihnen natürlich den Riegel vorschieben. Sie liefern aber keinerlei Lösungen, wie das geschehen soll.
Mit diesem Antrag versuchen Sie sich lediglich, einen sozialen Anstrich zu verpassen. Dieser Sozialpopulismus, den Sie hier betreiben, ist aber nicht nur primitiv, sondern auch vollkommen unglaubwürdig. Denn Sie wollen einerseits mit Ihrem Antrag die Beitragssatzsteigerungen in der sozialen Pflegeversicherung durch Zahlung eines Bundeszuschusses dämpfen. Andererseits fordert aber Frau Weidel im Bundestag, dass wir die Haushaltsmittel für Soziales einsparen. Wenn es also populär erscheint, fordern Sie höhere Steuerzuschüsse; wenn es populär erscheint, dann tönen Sie von einer Reduzierung der Steuer- und Abgabenquote. Sie suggerieren, Interessenvertreter der Geringverdiener und Rentner zu sein, und machen gleichzeitig Politik für Wohlhabende, für Reiche und Superreiche – siehe Ihre Haltung zu Erbschafts- und Vermögensteuer usw.; das will ich nicht weiter ausführen.
Außerdem wollen Sie mit Ihrem Antrag die Krankenkassen verpflichten, die Kosten für die medizinische Pflege in stationären Einrichtungen zu übernehmen. Dafür gibt es im SGB IX gar keine Rechtsgrundlage – schon deswegen muss Ihr Antrag abgelehnt werden.
Die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen würde für die Krankenkassen Kosten von 2,6 bis 3,5 Milliarden Euro bedeuten. Schon allein diese Dimension zeigt, dass es hier die
Einbindung in ein viel größeres Gesamtkonzept braucht. Doch Sie kommen mit einem nur zweiseitigen Antrag! Sie doktern also mit Ihren bundespolitischen Forderungen an den Problemen herum, anstatt sie wirklich zu lösen.
Wir GRÜNEN machen uns mit der Pflege-Bürgerversicherung, zu der wir auch auf Bundesebene Anträge einreichen, stark dafür, dass alle je nach ihrem Einkommen einzahlen. Mit dem sogenannten Sockel-SpitzeTausch wollen wir den Eigenanteil der Pflegebedürftigen deckeln. Diese beiden Ansätze zusammen würden einen Hebel bilden, der wirklich Wirkung entfalten könnte. Sie hingegen produzieren mit Ihrem Antrag lediglich Überschriften – möglicherweise für Ihre Pressemitteilungen oder Facebook-Artikel. Das zeigt, wie wenig ernst gemeint Ihre Initiative ist. Wir lehnen diese ab.
Fazit: Der AfD-Antrag wird der Dimension des zugrunde liegenden Problems wirklich nicht gerecht. Einige Punkte sind darüber hinaus auch rechtlich angreifbar. Den Betroffenen helfen solche populistischen Initiativen wie diese nicht im Geringsten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bitte um Nachsicht, dass ich die Frage jetzt im Plenum mündlich behandeln möchte; denn nicht nur mich interessiert die Antwort, sondern einige andere Abgeordnete ebenfalls.
Im Landeshaushalt waren im Jahr 2017 Gelder in Höhe von 100 000 Euro für die Erarbeitung einer HebammenStudie veranschlagt. Die Studie wird im Auftrag des IGES-Instituts erarbeitet, auch Eltern und Hebammen wurden dafür befragt. Doch die Ergebnisse sind bis heute nicht veröffentlicht.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie begründet die Staatsregierung die Verzögerung bei der Veröffentlichung der Hebammenstudie?
2. Wann wird die Studie veröffentlicht?
Ich möchte hier deutlich zum Ausdruck bringen: Es gibt keine Aussage, dass wir uns entschieden gegen eine Impfpflicht ausgesprochen hätten, insbesondere nicht hier in Sachsen. Wir haben darüber diskutiert, ob es eine geeignete Maßnahme ist, die Impflücken zu schließen. Eine solche klare Aussage, wie Sie sie hier genannt haben, existiert bei den GRÜNEN nicht. Das wollte ich hier nur noch einmal klarstellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fehlende Impfungen gehören zu den größten globalen Gesundheitsbedrohungen. Die Ausrottung der Masern ist medizinisch möglich, doch sie wird verhindert, weil die notwendigen Durchimpfungsraten eben nicht erreicht werden. Daher müssen alle Maßnahmen geprüft und auch umgesetzt werden, die wirksam dazu beitragen, dass der Schutz aller Kinder und Erwachsenen vor einer so hochansteckenden und auch potenziell tödlichen Krankheit wie Masern erreicht wird.
Die erste Maßnahme ist, dass wir einmal bei uns selbst anfangen. Ich frage einmal ganz besonders die Männer, die selten zum Arzt gehen: Wann hatten Sie Ihre letzte Auffrischungsimpfung? Also Masern, Mumps, Röteln, Diphterie, Polio, Keuchhusten – wissen alle hier im Raum, wie ihr Impfstatus ist? Wir alle sind in der Pflicht, unseren Impfstatus regelmäßig überprüfen zu lassen.
Zweitens ist eine genaue Analyse notwendig, welche Gruppen in Sachsen Impflücken haben. Wir müssen uns schon die Mühe machen, Impfhemmnisse in den Lebenswelten von Jugendlichen, von Erwachsenen, von Geflüchteten, von Migranten und auch von Seniorinnen und Senioren genau zu identifizieren. Viele haben zum Beispiel die erste Masernimpfung; doch dann scheitert der
vollständige Schutz an der zweiten Impfung. Es ist ja von den Vorrednern gesagt worden, dass eine Quote von 95 % in allen Altersgruppen erreicht werden muss. Während in Sachsen über 95 % der Vierjährigen einmal gegen Masern geimpft ist, sind das bei der zweiten Impfung eben schon deutlich weniger.
Problematisch sind die großen Impflücken bei denjenigen jungen Erwachsenen, die bis Anfang der Neunzigerjahre nur einmal gegen Masern geimpft wurden. Wer wie selbstverständlich davon ausgeht, dass er als Kind ausreichend geimpft wurde, der wird von der gegenwärtigen Impfpflichtdebatte überhaupt nicht wachgerüttelt. Also müssen Gruppen mit Impflücken proaktiv angesprochen und erinnert werden. Der Impfstatus muss besser dokumentiert werden. Ein wichtiger Schritt ist – Frau Lang hat es angesprochen –, dass im künftigen Impfausweis der Impfplan und dann auch der Impfstatus auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird.
Die dritte wichtige Maßnahme wäre der Ausbau von Erinnerungssystemen, weil gegen das schlichte Vergessen zum Beispiel sogenannte Recall-Systeme helfen. Die regelmäßige Kontrolle des Impfstatus muss überall etabliert werden: bei den Kassen, Kinderärzten, Hausärzten und betriebsärztlichen Diensten. Es gibt dafür so viele Anlässe, so die Schwangerenvorsorge, den Mutterpass, die Erste-Hilfe-Kurse, Schulwechsel und sämtliche Aufnahme-, Einstellungs- und Gesundheitsuntersuchungen. Auch die Erstuntersuchung in einer Erstaufnahmeeinrichtung ist ein Anlass zu einer Impfung.
In allen EAE-Standorten werden hier Impfsprechstunden angeboten. Die Kosten trägt die Landesdirektion. Da sind personelle Ressourcen notwendig, da sind verständliche Aufklärungstexte wichtig. Kommunikation und Wissensvermittlung zum Impfen müssen in allen Altersgruppen und allen Bevölkerungsgruppen wesentlich verbessert werden.
Der vierte Schritt und die vierte Maßnahme muss sein, dass es möglich sein muss, ohne große Hürden und Wartezeiten fehlende Impfungen unkompliziert nachzuholen. Hier kommt gerade dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eine große Aufgabe zu, die er dann auch bewältigen muss, weil die Anforderungen beim Infektionsschutz steigen. Die Masern sind ja nicht die einzige gefährliche Infektionskrankheit. Die Gesundheitsämter brauchen hier wieder mehr Personal, um auch vor Ort gehen zu können, damit sie in den Einrichtungen Beratungen und Impfungen anbieten können. Es muss auch möglich sein, dass die Kinderärzte die Eltern nach ihrem Status fragen und sie möglicherweise auch gleich mit impfen, wenn diese Impflücken haben.
Darüber hinaus müssen natürlich Lieferengpässe von Impfstoffen unbedingt vermieden werden. Eine ganz zentrale und wichtige Maßnahme ist der Nachweis der ärztlichen Beratung in Bezug auf den Impfschutz. Dieser ist zwingend, wenn Kinder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Die Eltern sind da in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die eigenen Kinder nicht die anderen Kinder
gefährden. In den Einrichtungen sind oft Kleinkinder, die noch keinen vollständigen Impfschutz haben. Auch chronisch kranke Kinder können mitunter nicht geimpft werden, weil ihr Immunsystem zu schwach ist. Deswegen ist es verantwortungslos, diese Kinder ganz bewusst einer Ansteckungsgefahr auszusetzen.
Vielen Dank
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will noch einmal kurz etwas zur Impfpflicht sagen. Wir alle sind verpflichtet, für ausreichenden Impfschutz für uns und unsere Kinder zu sorgen. Das ist so. Wir haben jetzt eine ganze Reihe von Maßnahmen diskutiert. Das letzte Mittel wäre, diese Pflicht gesetzlich zu verankern. Dazu muss man aber auch den
Nachweis führen, dass das Gefährdungsrisiko in den Kindergärten und Schulen nicht anders in den Griff zu bekommen ist. Denn eine gesetzliche Impfpflicht klingt nach einer einfachen Lösung, aber diese muss dann auch praktisch durchgesetzt werden.
Sie darf nicht kontraproduktiv wirken und vielleicht sogar am Ende die Impfbereitschaft senken. Eine gesetzliche Impfpflicht darf eben nicht dazu führen, dass das hohe Vertrauen in die Vorteile, die Menschen durch die Impfungen haben, beschädigt wird. Sie muss auch den erwartbaren juristischen Angriffen sicher standhalten.
Deswegen möchte ich noch einmal deutlich sagen: Diese gegenwärtige Engführung auf die Frage „Für oder gegen Impfpflicht“ darf nicht dazu führen, dass all die anderen Maßnahmen, die wir bereits jetzt rechtskonform in Sachsen ergreifen können und auch ergreifen müssen, um die Impfquoten wieder deutlich zu steigern, in den Hintergrund rücken.
Ich möchte noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, dass ich eine generell gesetzlich verankerte Impfpflicht persönlich nicht für das geeignete Mittel halte, die Impfbereitschaft und die Impfquoten signifikant zu erhöhen, wenn wir nicht vorher wirklich alle Anstrengungen unternommen haben, die Impflücken, die Impfmüdigkeit, die ganze Vergesslichkeit, die auch noch vorhanden ist, wirklich zu beseitigen. Dies, wie gesagt, als letztes Mittel, aber ich sehe nicht, dass wir wirklich schon an diesem Punkt sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einer zunehmend digitalen Informationswelt muss Barrierefreiheit auch im Netz umgesetzt werden. Menschen mit Einschränkungen haben häufig Probleme bei der Nutzung des Internets. Deshalb ist die Umsetzung der EU-Verordnung zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen aller öffentlichen Stellen so wichtig und wird von uns natürlich unterstützt.
Wir sind sogar der Auffassung, dass auch in der Privatwirtschaft die Barrierefreiheit umgesetzt werden soll; denn die EU-Richtlinie ermutigt die nationalen Gesetzgeber ausdrücklich dazu. Wir GRÜNEN sind im Bundestag allerdings mit einem entsprechenden Antrag dazu gescheitert. Das ist auch ein Problem, denn viele Produkte und Dienstleistungen bestellen wir heutzutage online. Dabei wäre es auch eine enorme Erleichterung für viele Menschen, wenn die Geschäftsbedingungen zum Beispiel in leichter Sprache dargestellt würden oder die Option einer vergrößerten Schrift bestehen würde. Doch so weit wollten Union und SPD im Bundestag nicht gehen und haben erst einmal nur die Mindestanforderung ins Gesetz geschrieben. Auch im heute vorliegenden Landesgesetz sind keine über die EU-Richtlinie hinausgehenden Anforderungen definiert.
Aus Zeitdruck hat die Koalition auf eine erste Lesung und eine Anhörung verzichtet. Viele Fragen bleiben dann auch nach der Abstimmung im federführenden Ausschuss ungeklärt. Zwar ist die vom Städte- und Gemeindetag vorgebrachte Kritik am fehlenden Belastungsausgleich offenbar ausgeräumt – oder aber eben auch nicht, wie Herr Wehner gerade ausführte. All die weitergehenden Hinweise aus der Stellungnahme des SSG finden überhaupt keine Würdigung im Verfahren. Der Behindertenbeauftragte wurde gar nicht erst beteiligt. Wir könnten Ihnen also jetzt alle diese erheblichen Verfahrensmängel auch zum Vorwurf machen, stattdessen haben wir die Hand gereicht und gesagt: Lasst uns diese Mängel gemeinsam in einem zügigen, aber halbwegs geordneten Verfahren noch heilen. Doch das hat die Koalition abgelehnt.
Sie haben einen Berg Gesetzesvorhaben bis jetzt vor sich hergeschoben. Wenn Sie diese nun im Eilverfahren durch das Plenum peitschen, dürfen Sie nicht erwarten, dass wir Sie bei diesem Vorgehen jetzt auch noch unterstützen.
Deswegen werden wir uns enthalten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch in Sachsen steigen die Pflegekosten rasant, vor allem für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Nach Angaben der AOK haben zum Jahresbeginn 181 der rund 800 Pflegeheime im Freistaat neue Preisvereinbarungen mit der Pflegekasse abgeschlossen, und zwar mit Preissteigerungen teils über 30 %.
Ja, wir müssen dringend über die explodierenden Heimkosten reden und Lösungen finden, damit aus Pflegefällen nicht Sozialfälle werden. Der Grund dafür ist, dass die Pflegeversicherung eben nur einen Teil der Kosten abdeckt. In stationären Pflegeeinrichtungen sind das monatlich 125 bis 2 005 Euro je nach Pflegegrad. Pflegebedürftige in Deutschland zahlen bei den Pflegekosten zunehmend drauf. Hinzu kommen die Kosten für die Unterkunft, für die Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen. 2018 mussten Pflegebedürftige im Schnitt rund 1 300 Euro für einen Heimplatz zuzahlen. Seit Jahresanfang haben sich die Kosten in Sachsen wegen gestiegener Lohnkosten drastisch erhöht, zum Teil bis zu 400 Euro. Das ist von den Vorrednern ausgeführt worden.
Die Zahlungen übersteigen bei immer mehr Pflegebedürftigen die Rente. Selbst Erspartes ist da sehr schnell aufgebraucht. Ein Drittel der Menschen muss deshalb Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen.
Der Beitragssatz bei der Pflegeversicherung ist zwar seit der Einführung 1996 von 1 % auf mittlerweile 3,05 % plus 0,25 % für Kinderlose gestiegen. Aber die Kostensteigerungen werden damit mitnichten abgefangen. Jede Verbesserung müssen die Pflegebedürftigen aus der eigenen Tasche zahlen. Das betrifft Verbesserungen bei den Pflegeangeboten, bei den Konzepten, beim Personal, bei der tarifgerechten Bezahlung der Fachkräfte usw. usf.
Insofern teilen wir die Problemanalyse der LINKEN. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht für die Absicherung der Pflegeversicherten. Das System muss wirklich grundlegend neu aufgestellt werden. Deutschland braucht eine solidarisch gestaltete Pflegeversicherung.
Jetzt kommt das große Aber. Wir GRÜNEN wollen eine solidarische Pflegeversicherung, jedoch kein All-inclusive-Paket. Wenn der Beitragssatz bezahlbar bleiben soll, dann geht das eben nicht ohne eine Eigenbeteiligung.
Wir GRÜNEN haben ein ausgearbeitetes Konzept für eine Pflegebürgerversicherung vorgelegt, mit der die Pflege
gerecht und stabil finanziert werden kann. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen diese Pflegeversicherung mit finanzieren. Es gibt noch viel zu viele, die nicht einzahlen. Die Einbeziehung aller Einkommensarten ist notwendig. Wir reden also nicht von den Erwerbseinkommen. Das ist wesentlich gerechter und entlastet die junge Generation, weil sie in der Regel nur Erwerbs- und kein Kapitaleinkommen hat. Unser Antrag wird im Gesundheitsausschuss im Bundestag im Mai angehört.
Unabhängig davon müssen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen gedeckelt werden, was bedeutet, dass mehr Steuermittel ins System fließen müssen. Die Idee ist – Frau Neukirch hat es ausgeführt –, dass wir das System umdrehen und vom Kopf auf die Füße stellen. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen wird gesetzlich festgelegt und damit gedeckelt. Alle künftigen Kostensteigerungen für Personal, Qualität und neue Leistungen werden von den Kassen übernommen.
Zusammenfassend gesagt ist der Antrag der LINKEN gut gemeint. Wir haben auf der Bundesebene aber ein anderes Modell vorgelegt. Deshalb werden wir uns zu Ihrem Antrag heute enthalten.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird nicht nur bald Mitternacht, es wird auch bald Frühling. Die 20-GradMarke wurde bereits geknackt, die Vorfreude auf den Sommer wächst. Doch in die Freude mischt sich bei vielen Menschen auch Sorge, denn letztes Jahr hat Sach
sen bereits den zweiten Sommer mit extremer Hitze in nur 15 Jahren erlebt, und das war für viele kein Vergnügen, denn die langanhaltende Hitze belastet viele Menschen gesundheitlich. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, chronisch Kranke und ältere Menschen sind davon betroffen.
Klimamodelle prognostizieren, dass der Anstieg der mittleren jährlichen Lufttemperatur zukünftig zu heißeren Sommern mit einer größeren Anzahl an heißen Tagen und Tropennächten führen wird. Tage, deren höchste Temperatur oberhalb von 30 °C liegen, können dann häufiger, in ihrer Intensität stärker und eben auch länger anhaltend
auftreten. 2018 waren es in Dresden, in Leipzig und dem nördlichen Teil von Sachsen bereits 30 Tage mit dieser Extremtemperatur. Es gibt belastbare Hinweise darauf, dass sich künftig die maximale Lufttemperatur in Sachsen in Richtung extremer Hitze verschieben wird.
Unser Antrag fordert die Staatsregierung auf, die mit dieser offenkundigen Entwicklung einhergehenden
Gesundheitsrisiken ernster zu nehmen als bisher.
Untätig ist die Staatsregierung nicht. Auf mehrere kleine Anfragen von mir listet sie eine Reihe von Aktivitäten auf, bei denen es zum Beispiel um den Austausch von Hinweisen und Informationen zwischen Bund, Land und Kommunen geht. Es ist auch gut gemeint, die sächsische Bevölkerung in Hitzeperioden wie 2018 dazu aufzurufen, ausreichend zu trinken, sich ein schattiges Plätzchen zu suchen und die Haut mit Sonnencreme zu schützen.
Was allerdings fehlt, ist proaktive Koordination und Steuerung des Handelns bei Hitzeereignissen und konkrete Unterstützung der Kommunen und Landkreise, sich besser auf zunehmende Hitze und Extremwetterereignisse und die damit einhergehenden Gesundheitsrisiken vorzubereiten.
So werden Risikogebiete für gesundheitliche Hitzebelastung in Sachsen eben nicht systematisch erfasst und Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei Hitzewellen auch nicht koordiniert. Genau dazu hat aber das Bundesumweltministerium 2017 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Diese Handlungsempfehlungen wurden auch unter Beteiligung von Sachsen erarbeitet.
Im Ergebnis hat die Staatsregierung lediglich die kommunalen Spitzenverbände angeschrieben und, ja, auf diese Handlungsempfehlungen hingewiesen. Wie gesagt, völlig untätig ist die Staatsregierung hier nicht, aber das reicht bei Weitem nicht aus.
Die WHO unterscheidet nach kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen. „Langfristig“ bedeutet, eine Stadt quasi umzubauen und die Stadtplanung danach auszurichten. „Mittelfristig“ meint, zum Beispiel Hitzeaktionspläne aufzustellen, und „kurzfristig“ bezieht sich auf Akutmaßnahmen. Um diese zu ergreifen, müsste man allerdings mehr wissen. Also sterben mehr Menschen als sonst, weil eine Hitzewelle da ist?
Nach Aussage der Stadtverwaltung Dresden stieg in Dresden die Sterblichkeitsrate im Sommer 2018 an. Die Todesursachen sind natürlich unterschiedlich und nicht eins zu eins – also Herzinfarkte, Herzkreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Erkrankungen der Atemwege, Stoffwechselstörungen –; ein Zusammenhang ist immer nur im durchschnittlichen Anstieg der Sterblichkeit nach extremer Hitze zu erkennen.
Erhöhte Sterblichkeit tritt meist unmittelbar bis drei Tage nach dem Hitzeereignis auf. In Italien und in Frankreich kann diese sogenannte Zusatzsterblichkeit statistisch innerhalb von 48 Stunden erkannt werden, weil dort nämlich die täglichen Sterberaten umgehend weitergeleitet und auch sofort ausgewertet werden.
Um kurzfristig die richtigen Akutmaßnahmen ergreifen zu können, sind also mittelfristige Maßnahmen zur Vorbereitung notwendig.
Durch Hitzeaktionspläne soll mittelfristig sichergestellt werden, dass gesundheitlich Beeinträchtigte im Ernstfall schnell Hilfe bekommen können. Bürgerinnen und Bürger sollen sich unkompliziert informieren können. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime müssen im Akutfall eines Hitzeereignisses flächendeckend und auch schnell informiert werden.
Dass solche gut umgesetzten Hitzeaktionspläne wirksam sind, lässt sich zum Beispiel in der Schweiz beobachten. Die Kantone haben nach dem Hitzesommer 2003 unterschiedlich gehandelt. Das Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut hat den Zusammenhang zwischen der Temperatur und der Sterblichkeit für acht größere Städte in der Schweiz untersucht und die Analysen haben ganz klar gezeigt, dass sich in den Städten ohne kantonale Hitzeaktionspläne nach 2003 nichts verändert hat. In Städten mit Hitzemaßnahmenplan ist das hitzebedingte Sterberisiko nach 2003 erheblich zurückgegangen.
Das heißt, proaktives politisches Handeln kann also auch Menschenleben retten.
Sachsen braucht aber auch konkrete Schritte hin zu einer langfristigen Hitzevorsorge. Wer der Hitze wirklich etwas entgegensetzen will, der muss Gebäude anders bauen und Städte umgestalten. Gerade zwischen den dicht bebauten Innenstadtquartieren und größeren Freiflächen in den Randlagen können in Hitzeperioden erhebliche Temperaturunterschiede von bis zu 10 Grad auftreten.
Dieser damit verbundene Hitze- und Wasserstress belastet natürlich nicht nur die Natur extrem, sondern auch die Menschen. Die Kommunen stehen hier vor einem erheblichen Umbau- und Investitionsaufwand, um dieser Entwicklung wirksam gegensteuern zu können – also Grünflächen erweitern, Bäume pflanzen, Wasserflächen schaffen, Flächen entsiegeln – ganz wichtig –, Dächer und Fassaden begrünen, grüne Innenhöfe schützen, auch vermehrt in unseren Städten hier in Sachsen Wasserspender und Trinkbrunnen aufstellen.
Das Bund-Länder-Programm „Zukunft Stadtgrün“ deckt eben nur einen Teil dieser enormen Investitionsbedarfe ab. Deshalb schlagen wir in unserem Antrag auch ein Landesförderprogramm „Grüne Kommunen“ vor.
Deswegen bitte ich Sie heute hier um Unterstützung.
Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich schwierig, auf eine zum Teil zu Protokoll gegebene Debatte noch sinnvoll zu reagieren. Dazu müsste ich es erst einmal gelesen haben. Ich will noch einmal auf die Stellungnahme der Staatsregierung eingehen, auch auf den Einwand, dass ein ressortübergreifender Erfahrungsaustausch zum Thema Hitzeaktionsplanung nicht sachgerecht sei.
Ich finde, das ist nicht wirklich ein Argument, Frau Klepsch, sondern das ist dann schon eher eine Ausrede. Ich hätte mich auch dafür interessiert, was Sie zu dem im Februar stattgefundenen Erfahrungsaustausch zu berich
ten haben, aber ein Erfahrungsaustausch ersetzt eben noch nicht entschlossenes politisches Handeln. Sie haben in Ihrer Stellungnahme auch auf die Projektstelle zur Qualifizierung der klimatologischen Datengrundlagen im Freistaat Sachsen abgestellt. Es ist nicht falsch, so eine Stelle einzurichten, allein mit dem Ziel unseres Antrags hat das nur bedingt etwas zu tun. Für die Planung und Implementierung bevölkerungsbezogener Maßnahmen während Hitzewellen müssten Sie eben auch die Krankenkassen, Pflegekassen, KV, Landesärztekammer mit ins Boot holen.
Ich will noch einmal zusammenfassend sagen, das Thema betrifft wirklich viele, viele Menschen in Sachsen. Große Teile der Stadtbevölkerung werden künftig noch stärker betroffen sein. Die Stadt Dresden hat schon im Jahr 2017 eine Klimaumfrage gemacht. Da hat sich die Mehrzahl der Befragten – das muss man sich noch einmal genau anschauen, sie ist im Netz veröffentlicht, das können Sie alle nachlesen – für mehr schattige Haltestellen, für Fußwege, die beschattet sind, ausgesprochen. Eine Mehrzahl hat gesagt, wir wollen weniger Beton, mehr Grünflächen, mehr Fassadenbegrünung, mehr Wasserflächen, mehr Trinkbrunnen. Auch der Wunsch nach öffentlichen Frühwarnsystemen wurde von der Mehrzahl der Befragten deutlich formuliert. Ich appelliere noch einmal an Sie: Nehmen Sie diese Bedarfe ernst, gehen Sie auf diese Entwicklung ein und unterstützen Sie unser Anliegen und unseren Antrag!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe in den letzten Jahren im Beirat zur Sozialberichterstattung mitgearbeitet. Ich weiß, was in dem Bericht steht. Ich weiß auch, was in dem Bericht alles nicht steht, was möglicherweise hätte darin stehen können. Der Bericht ist gut, er hat aber auch Mängel. Das würde jetzt alles noch auszuführen sein, aber das ist mir angesichts der Uhrzeit zu viel. Darüber müssen wir uns ernsthaft später noch einmal verständigen. Deshalb werde ich meine Rede jetzt auch zu Protokoll geben.
Ich habe in den letzten Jahren im Beirat zur Sozialberichterstattung mitgearbeitet. Hinter uns liegen viele Sitzungen und Diskussionen, wie der Neustart in die Sozialberichterstattung am besten gelingen kann.
Nach zwölf Jahren gibt es für Sachsen nun erstmals einen Bericht, der analysiert, wie die Lebenssituation der sächsischen Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen Regionen aussieht. Betrachtet werden die Entwicklungen in den Jahren von 2005 bis 2015. Aktuellere statistische Daten liegen für die meisten Lebensbereiche leider nicht vor. Der Bericht ist vielmehr ein Rückblick als eine Momentaufnahme zu den Lebenslagen in Sachsen.
Anhand von 420 Indikatoren wurden die sechs Themenbereiche Erwerbstätigkeit und Einkommen, Familien und Unterstützungsleistungen des Freistaates Sachsen, Senioren, Gesundheit, Pflege, Drogen und Sucht sowie Menschen mit Behinderungen analysiert. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den großen Städten und dem ländlichen Raum, aber auch zwischen den verschiedenen Regionen in Sachsen. Dem positiven Fazit der Sozialministerin Barbara Klepsch, CDU, kann ich mich nur zum Teil anschließen.
Fehlstelle Wohnungslosenstatistik: Im Beirat haben wir uns leider ohne Erfolg dafür stark gemacht, dass Sachsen in Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden auch ein Kapitel zur Wohnungslosigkeit in Sachsen erarbeitet und aufnimmt. Diesen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD gemeinsam beerdigt. Das ist fatal, denn das ist aktuell eines der drängendsten Probleme. Gerade in Großstädten und umliegenden Gemeinden wird der Wohnungsmarkt immer angespannter. Die Mieten steigen, Menschen mit einem niedrigen Einkommen werden aus ihrem gewohnten Wohnumfeld verdrängt und im schlimmsten Fall wohnungslos. Sachsen muss das Landesprogramm für sozialen Wohnungsbau so ausbauen, dass es seinen Namen verdient und die Kommunen dabei unterstützt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Wir brauchen Klarheit darüber, wie viele Menschen in Sachsen die Angebote der Wohnungslosenhilfe nutzen. Die Diakonie Sachsen spricht von alarmierend ansteigenden Zahlen. Doch die Koalition und die Staatsregierung schauen weg. Unsere Gesellschaft ist so reich wie nie zuvor. Wir können es nicht hinnehmen, dass dennoch so viele Menschen von Armut betroffen sind. Die Sozialberichterstattung muss in den nächsten Jahren vor allem der Frage nachgehen, was Menschen in Sachsen arm macht und was die Landespolitik dagegen tun kann.
Sozialplanung vor Ort unterstützen: Auch die Kommunen müssen dabei unterstützt werden, die soziale Lage vor Ort zu analysieren, damit die passende Unterstützung angeboten wird. Es ist gut, dass die Staatsregierung mit den drei Pilot-Landkreisen Vogtlandkreis, Nordsachsen, Mit
telsachsen und dem Statistischen Landesamt die Sozialberichterstattung auf kommunaler Ebene angehen will. Die Zögerlichkeit der anderen CDU-Landräte muss zügig durchbrochen werden.
Landesmittel für soziale Angebote – wie die Schulsozialarbeit, die Suchthilfe oder die Jugendarbeit – dürfen in Zukunft nicht mehr pauschal an die Landkreise fließen. Der Sozialbericht ist eine Chance, die vom Sozialministerium ergriffen werden muss. Er zeigt die Probleme auf und auch die Bereiche, in die das Geld fließen muss. Sachsen muss endlich wieder Sozialpolitik gestalten.
Erwerbstätigkeit und Einkommen: Die Beschäftigung hat aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zugenommen, auch das Einkommen tendenziell. Dennoch wandern immer noch viele Fachkräfte in andere Bundesländer ab, weil die Arbeit dort deutlich besser bezahlt wird. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die soziale Arbeit und die Gesundheitsberufe durch den Freistaat gestärkt werden; denn in Sachsen fehlen nicht nur Handwerkerinnen und Handwerker, es fehlen auch Hebammen, Fachkräfte in der Jugendarbeit und in der Pflege.
Familien und Unterstützungsleistungen des Freistaates: Alleinerziehende sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Diese Familienform macht aktuell ein Viertel aller Familien in Sachsen aus. Die Lebensphase, in der Mütter und Väter Kinder allein erziehen, verdient mehr politische Aufmerksamkeit. Um ein Bild über die Lebenslagen von alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern in Sachsen zu bekommen, haben wir im Jahr 2016 eine Große Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Der Sozialbericht belegt erneut, dass Alleinerziehende das höchste Armutsrisiko haben und „unterdurchschnittlich am Einkommensanstieg der Haushalte mit Kindern“ profitieren, obwohl 73 % erwerbstätig sind.
Staatsministerin Klepsch betont in der Pressemitteilung zum Bericht: Alleinerziehende benötigten auch in Zukunft besondere Aufmerksamkeit – man könne es sich nicht leisten, auch nur ein Kind oder eine alleinerziehende junge Mutter zurückzulassen.
Diese warmen Worte helfen den vielen Frauen und wenigen Männern, die ihre Kinder alleine groß ziehen,
nicht. Wir haben bereits im Jahr 2016 mehr Beratungsangebote für Unternehmen zu familiengerechten Arbeitszeitmodellen gefordert, die Möglichkeit auf Berufsausbildung und Studium in Teilzeit, neue Angebote flexibler Kindertagesbetreuung und Jobcenter-Maßnahmen, die zur Lebenssituation Alleinerziehender passen.
Alle Punkte wurden von Ihnen abgelehnt. Familien stärken heißt für uns GRÜNE auch Alleinerziehende stärken. Deshalb machen wir uns für ein Kompetenzzentrum stark, das Alleinerziehende in ganz Sachsen berät, begleitet und unterstützt.
Senioren: Es ist gut, dass die Armutsgefährdung bei Seniorinnen und Senioren in Sachsen nicht wie in anderen Bundesländern ansteigt. Dennoch fürchten sich viele Ältere vor Armut im Alter, zum Beispiel wegen der stark ansteigenden Pflege(heim)kosten. Aber auch die Angst vor Einsamkeit im hohen Alter ist groß. Deshalb muss in den Zusammenhalt der Generationen investiert und der Kontakt zwischen den Generationen gefördert werden.
Begegnungsstätten, Seniorenwohnanlagen und Alterspflegeeinrichtungen sollen bevorzugt und verstärkt gefördert werden, wenn sie gemeinsam oder in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder Nachbarschaftstreffs geplant, errichtet und betrieben werden. Projekte des generationenübergreifenden Austauschs wie Nachbarschaftshilfen, Taschengeldbörsen und Tauschringe sollen mehr als bisher gefördert werden. Auch das altersgerechte Wohnen und das Mehrgenerationenwohnen muss gezielt durch Beratung und finanzielle Förderung unterstützt werden.
Gesundheit: Laut Bericht steigt die Lebenserwartung in Sachsen kontinuierlich an, aber es gibt auch zunehmend mehr Krankheiten im Alter. Sachsen braucht ein Gesundheitswesen, in dem jede und jeder versorgt wird, egal, an welchem Ort sie oder er krank wird. Dafür müssen die Möglichkeiten von Videosprechstunden, Gemeinde
schwestern und digitalen Behandlungsnetzen ausgebaut werden.
Es wird immer wichtiger, Gemeinschafts- und Gruppenpraxen, kommunale Medizinische Versorgungszentren, Notfallzentren und Praxisnetzwerke in der Fläche zu fördern, damit alle in Sachsen weiterhin auf schnell verfügbare Hilfe vertrauen können.
Pflege: Die Herausforderungen in der Pflege sind groß. Der Bericht belegt, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen im Freistaat Sachsen zwischen den Jahren 2005 bis 2015 um 39,1 % auf 166 792 Pflegebedürftige angestiegen ist. Das ist im bundesweiten und im ostdeutschen Vergleich, einschließlich Berlin, ein besonders starker Anstieg.
Staatsministerin Klepsch hat sich angesichts des steigenden Fachkräfte- und Arbeitskräftebedarfs für gute, flexible Arbeitsgestaltung und Rahmenbedingungen ausgesprochen, um Vollzeitbeschäftigung zu ermöglichten, wenn sie gewünscht wird. Die Enquete-Kommission hat eine Reihe sehr guter Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Was in Sachsen jedoch noch immer fehlt, ist ein entschiedenes
Vorgehen gegen den Pflegenotstand. Unsere Forderung nach einem Zehn-Punkte-Sofortprogramm für Verbesserungen in den Bereichen Wohnen und Quartier, Ausbildung, pflegende Angehörige sowie Wertschätzung und Stärkung der Fachkräfte wurde von CDU und SPD im Februar im Landtag abgelehnt.
Ich bin überzeugt: Es gilt jetzt, schnell große Schritte zu gehen, um einer der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit begegnen zu können.
Drogen und Sucht: Der Bericht belegt die besorgniserregende Zunahme an Crystal-Konsumentinnen und -Konsumenten, die Hilfe suchen. Unsere Fraktion hat im Jahr 2017 eine Große Anfrage zum Thema an die Staatsregierung gestellt, die im Januar beantwortet wurde. Es fehlen stationäre Therapieplätze, insbesondere für Eltern mit Kind, und in den Justizvollzugsanstalten. Hinzu kommen neue Problemstellungen, wie der Anstieg der Fälle von Crystal geschädigten Neugeborenen, auf die die Staatsregierung bisher unzureichend reagiert.
Die ambulant wie stationär häufigste Diagnose bleibt der Alkoholmissbrauch oder die Alkoholabhängigkeit. Deshalb muss das nationale Gesundheitsziel „Alkohol konsumieren“ mit konkreten landespolitischen Maßnahmen aktiv unterstützt werden. Die Alkoholprävention in Sachsen muss ausgebaut werden, denn die Zahlen für Sachsen sind weiterhin alarmierend hoch. Eine Trendwende ist bis jetzt nicht in Sicht.
Menschen mit Behinderungen: Laut Sozialbericht ist der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderungen angestiegen, und zwar von 7 % im Jahr 2005 auf 9,6 % im Jahr 2015. Dieses Niveau wird bis zum Jahr 2030 voraussichtlich konstant bleiben. Umso wichtiger ist es, eine inklusive Gesellschaft zu gestalten, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Die Konsequenz aus den Zahlen des Berichts muss ein Bildungssystem sein, in dem Inklusion gelebt wird. Erforderlich dafür sind mehr Barrierefreiheit, eine starke Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung in den Kommunen und im Freistaat sowie mehr Rechte für Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.
Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis und stimmen zu.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatsminister! Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder sind abgeschlossen. Es ist nicht gelungen, Regelungen zur stufengleichen Höhergruppierung durchzusetzen. Das trifft insbesondere die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, die kurz vor dem Wechsel in die Erfahrungsstufe 6 stehen. Sie haben jetzt durch den Verlust einer Erfahrungsstufe bei der Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 13 trotz Beförderung möglicherweise weniger in der Tasche als vorher. Wird es in Ermangelung einer tariflichen Regelung eine Lösung im Rahmen des TV-L in Sachsen geben?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister! Ich würde gern zurückspringen zum Handlungsprogramm, Stichwort Seiteneinsteiger. Diese sollen ja grundsätzlich in Entgeltgruppe 12 eingruppiert werden, soweit das möglich ist. Voraussetzung ist ja ein Hochschulabschluss, aus dem mindestens ein Fach der gewünschten Schulart ableitbar ist.
Jetzt gibt es nach dem ersten Zeitraum der Erfahrung die Kritik, dass die Fachanerkennung durch das Landesamt zum Teil sehr restriktiv erfolgt, mit dem Ergebnis, dass infolge dieser restriktiven Fachanerkennung dann eben eine niedrigere Eingruppierung erfolgt. Wie begegnen Sie eigentlich dieser oft geäußerten Kritik?
Herr Minister, ich mache es ganz kurz. Handlungsprogramm, Stichwort Schulassistenz: Das soll Schulen mit besonderen Herausforderungen zugutekommen. Welche Kriterien legen Sie eigentlich zugrunde, um diesen Begriff zu definieren? Welche Daten liegen der Begriffsbildung zugrunde? Wie kommen wir zu eindeutigen und verbindlichen Definitionen von „Schulen mit besonderen Herausforderungen“?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antragstellerin will den Angehörigen der DDR-Volkspolizei zu weiteren Rentenansprüchen verhelfen, die ihnen nach Auffassung der Antragstellerin zustehen.
Die Auffassung kann man teilen. Aber – das ist ausgeführt worden – vor den Landessozialgerichten sind derzeit noch mehrere Verfahren offen, bei denen über zusätzliche Rentenansprüche entschieden werden soll. Der Antrag ignoriert diese Verfahren und greift in diese insofern ein, dass der Landtag nun per Beschluss eine Rechtsauffassung vorgeben soll. Die staatlichen Behörden sollen angewiesen werden, rechtskräftige Bescheide von Amts wegen rückwirkend zu ändern. Ob dies am Ende zu mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen führt, kann man bezweifeln.
Zur Änderung der Bescheide bzw. zum Neuerlass muss die Verwaltung zuallererst durch rechtskräftige Gerichtsurteile veranlasst werden.
Da sollten wir uns als Landtag schlichtweg nicht einmischen.
Insofern ist die Argumentation der Staatsregierung in der Stellungnahme zum Antrag durchaus nachvollziehbar. Solange keine gerichtliche Entscheidung getroffen ist, wird die Staatsregierung so handeln, wie sie handelt.
Das im Antrag zitierte Urteil vom Bundessozialgericht spielt hier – das hat Herr Modschiedler ausgeführt – insofern keine Rolle, dass es sich eben nicht mit dem Bekleidungs- und Verpflegungsgeld auseinandergesetzt hat, sondern mit dem Thema Jahresendprämien im damaligen DDR-Versorgungsrecht.
Es ist nicht verboten, Klientelpolitik für einzelne Gruppen zu betreiben. Das Trügerische am Antrag ist allerdings, dass er den Eindruck erweckt, man könne eine juristische Frage politisch lösen.
Wir sind der Auffassung, die Betroffenen brauchen keine Bekenntnisse des Landtages, sondern Rechtssicherheit. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte konkret zum vorliegenden Antrag sprechen. Der Antrag demonstriert eindrucksvoll das Regierungsverständnis der sächsischen Koalition. Wenn man den Antrag liest, kommt man zu der Erkenntnis, dass Regieren für Sie nicht heißt, proaktiv Ziel und Richtung vorzugeben, sondern das Handeln der Staatsregierung mit Feststellungen und wiederholten Berichtswünschen quasi parlamentarisch zu dekorieren. Das dürfen Sie natürlich, auch wenn man dadurch in der Sache wenig vorankommt, sondern nur die Anzahl der Drucksachen erhöht, die dabei entstehen.
Vor einem Jahr haben die Kommunen mit den drei Ministerien und der Arbeitsagentur die Kooperationsvereinbarung zur Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen unterschrieben. Damit haben sich die Kooperationspartner verpflichtet, regionale Vereinbarungen für Jugendberufsagenturen umzusetzen und auf Landesebene zusammenzuarbeiten. Wir können das heute noch einmal beschließen. Aber für wen ist dieses Schaulaufen dann organisiert?
Gemäß Punkt 2 soll die Staatsregierung erneut über ihre Aktivitäten berichten. Nur zu! Der letzte Bericht von Frau Klepsch zum letzten Antrag der Koalition zum gleichen Thema ist schon wieder ein Jahr alt.
Die Abgeordneten, die regelmäßig die arbeitsmarktpolitischen Gespräche mit ihren jeweiligen Arbeitsagenturen nutzen, sind gut über den Umsetzungsstand informiert. Wir hatten in Chemnitz zum Beispiel im letzten Jahr eine sehr ausführliche Bilanzveranstaltung zu fünf Jahren Jugendberufsagentur. Aber eine neue Drucksache dazu schadet bestimmt nicht.
In Punkt 3 stellen Sie wirklich noch einmal die Inhalte der bereits beschlossenen Kooperationsvereinbarung dem Landtag zur Abstimmung. Wir dürfen jetzt darüber philosophieren, worin der Unterschied zwischen einem gemeinsamen öffentlichen Auftritt und einer gemeinsamen Dachmarke mit dem Ziel eines einheitlichen Auftretens besteht. Die Frage nach dem Unterschied stellt sich ja nur, wenn man auf der Suche nach einem neuen Vorschlag ist. Aber möglicherweise ist der Antrag gar nicht so gemeint.
Inhaltsarm ist natürlich auch Punkt 4, Fachlichkeit und Evaluation.
Meine Damen und Herren! Das sind schlicht und ergreifend die Voraussetzungen vom Förderprogramm JubaS. Wer die nicht sicherstellt, wird nicht gefördert. Aber wir können das gern heute noch einmal beschließen.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Wir GRÜNEN unterstützen Jugendberufsagenturen von Anfang an wegen des wachsenden Fachkräftebedarfs, wegen hoher Abbruchquoten in Schule und Ausbildung und vor allem, weil junge Menschen beim Übergang zum Berufsleben natürlich Begleitung und Unterstützung brauchen.
Dabei habe ich besonders auch die Jugendlichen im Blick, deren Lebenslage durch Armut, Schulden, Wohnungslosigkeit, psychische Erkrankung und oft auch durch zahlreiche Erfahrungen des persönlichen, schulischen oder beruflichen Misserfolgs geprägt ist. Einige von ihnen verweigern sich auch komplett. Diese jungen Menschen brauchen zunächst bedingungslose und sofortige Hilfe zur Grundversorgung und den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung ohne Sanktionen.
In der Chemnitzer Jugendberufsagentur leisten diese sensible Arbeit sogenannte Lotsen. Das sind sozialpädagogische Fachkräfte, die Jugendliche aus schweren Lebensverhältnissen kontinuierlich begleiten und unter
stützen, damit Sie einen Weg aus der Sackgasse finden, in die sie geraten sind.
Gerade hier treffen Leistungen der Jugendhilfe auf Leistungen der Arbeitsverwaltung. Dabei ist die Datenweitergabe tatsächlich ein sehr sensibles Thema, besonders dann, wenn Fachkräfte aus völlig unterschiedlichen Rechtskreisen unter einem Dach in einem Team zusammenarbeiten. Jugendhilfe darf nicht verpflichtet werden, Informationen über ihre Klienten weiterzugeben. Im schlimmsten Fall werden diese durch die Sanktionspraxis der Arbeitsverwaltung zweckentfremdet, und das mühsam aufgebaute Vertrauen ist dann zerstört. Der Punkt IV im Antrag ist daher wirklich wichtig, um zu einer Rechtssicherheit für alle Beteiligten in Bezug auf den Datenaustausch zu kommen.
Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, auch wenn er wenig Neues enthält. Sie dürfen gewiss sein, dass wir die Entwicklung der Jugendberufsagenturen schon seit Jahren und unabhängig von Ihren wiederholten Anträgen intensiv begleiten.
Vielen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank, Herr Zschocke. Es gibt Bedarf für eine zweite Runde. Ich rufe Herrn Jörg Kiesewetter von der CDU-Fraktion auf; bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Einsetzung der EnqueteKommission sind drei Jahre vergangen. Während wir Sachverständige gehört und Handlungsvorschläge diskutiert haben, hat sich die Pflegesituation weiter zugespitzt. Das zeigt bereits ein Blick auf die Zahlen: Hatten wir 2015 knapp 167 000 Pflegebedürftige in Sachsen, so zeigen die aktuellen Zahlen einen Anstieg auf weit über 200 000. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Die Anzahl der Pflegebedürftigen steigt weiter, während die Zahl der Erwerbstätigen sinkt. Ich sage ganz deutlich: Die Zeit für Anhörungen und Berichte muss nun vorbei sein. Jetzt müssen Bund, Länder und Kommunen schnellstens in die Gänge kommen. 2 Millionen Euro im sächsischen Landeshaushalt für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission sind angesichts der Geschwindigkeit, mit der die Herausforderungen wachsen, nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Ich möchte auf drei dringende Herausforderungen eingehen. Erstens. Wir müssen uns eigentlich vor den vielen alten Menschen schämen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, die sich um ihre Kinder gekümmert haben, später vielleicht auch noch um die Enkel, die ihr Leben lang sparsam gelebt haben und die trotzdem ihre gesamte Rente ausgeben müssen, um den steigenden Eigenanteil an den Heimplatzkosten bezahlen zu können. Es ist beschämend, dass einige von diesen alten Menschen im Alter sogar zum Sozialfall werden, weil die Rente nicht reicht, diesen Eigenanteil zu finanzieren.
Der von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen zu tragende Anteil hat sich von 1999 bis 2015 mehr als
verdoppelt. Wenn wir hier nicht gegensteuern, wird das immer weiter ansteigen. Was ist denn das für eine Sozialversicherung, die ihre Versicherten nicht vor dem Abrutschen in die Sozialhilfe schützt?
Wir haben viele gute Handlungsempfehlungen in unseren Bericht geschrieben – für die Qualitätssteigerung in der Pflege, für besser bezahlte Pflegekräfte, für mehr Zeit in der Pflege. Alle daraus resultierenden Kostensteigerungen müssen die Pflegebedürftigen bei Beibehaltung der bisherigen Systematik dann faktisch allein finanzieren. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen fixen Betrag, der nur selten und nie ausreichend erhöht wird.
Deswegen brauchen wir ganz dringend eine grundlegende Neuausrichtung in der Pflegefinanzierung. Der Eigenanteil muss gedeckelt werden, damit die finanzielle Belastung für die Betroffenen kalkulierbar wird. Des weiteren muss natürlich dringend mehr Geld in das System durch Einbeziehung aller Einkünfte in eine solidarische Pflegebürgerversicherung – auch die der Verbeamteten, der Abgeordneten und der Selbstständigen. Alle Einkunftsarten, auch Vermögenseinkommen, Gewinne, Mieteinkünfte, müssen in diese Finanzierung einbezogen werden.
Meine Damen und Herren, das Geld muss dann aber auch im System bleiben. Es darf nicht abfließen an internationale Finanzspekulanten oder Hedgefonds. Pflege darf kein lukrativer Markt für Aktionäre werden.
Ja, bitte.
Natürlich gibt es unterschiedliche Finanzierungssysteme. Fakt ist aber eins: Wir müssen dafür sorgen, dass wir insgesamt zu einem höheren und gerechteren Ausgleich der Kosten kommen.
Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass Pflege auch kein lukrativer Markt für Aktionäre werden darf. Wenn private Kapitalanleger hohe Gewinne aus einem Bereich erzielen wollen, in dem der überwiegende Teil aus der Pflegeversicherung oder Sozialhilfe kommt, dann muss der Staat einen Riegel vorschieben.
Zweitens. Mein kommunalpolitisches Engagement geht in die Zeit zurück, in der es noch die kommunalen Altenhilfepläne als kommunales Steuerungsinstrument gab, um Investitionen gezielt zu lenken. Mit der Pflegeversicherung entstand dann ein freier Markt mit einigen positiven, aber eben auch vielen negativen Folgen. Deswegen sagen wir ganz deutlich: Die Kommunen müssen wieder mehr Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, zum
Beispiel durch ein Landespflegegesetz. Sie brauchen eine integrierte Förderstrategie, um die Stadtteile, um die Ortskerne sozial und generationsgerecht entwickeln, um den Tendenzen sozialer Entmischung entgegenwirken, um die Verdrängung Einkommensschwacher aus bestimmten Quartieren zu verhindern.
Barrierefreier bezahlbarer Wohnraum ist genauso wichtig wie die Förderung innovativer Wohnformen für ältere Menschen als Alternative zu Pflegeheimen. Die Kommunen brauchen in den Quartieren Personal für Beratung, Case-Management und Quartiersentwicklung, sie brauchen Menschen in Gemeinwesenzentren, die die Brücken bauen helfen zwischen den Generationen, zwischen den Nachbarschaften im Stadtteil, die die Ressourcen der gegenseitigen Unterstützung im Sozialrahmen erschließen. Wir sind auf diese Ressourcen dringend angewiesen, denn nicht alle im Alter eintretenden Bedarfe können über professionelle Angebote befriedigt werden.
Steigt das Alter, sinkt für viele die Mobilität. Der Aktionsradius wird immer kleiner. In einem gut funktionierenden Quartier muss dieses aber nicht zwingend zu sozialer Isolation und Vereinsamung oder zur Verschlimmerung der Situation führen. Fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV, Ärztinnen und Ärzte, ein Mix aus Pflege- und Unterstützungsangeboten und Mobilitätsdienstleistungen vor Ort – das ist ein Mehrwert für alle Menschen im Quartier. Was gut ist für Seniorinnen und Senioren ist auch für Familien mit kleinen Kindern gut: kurze Wege, Barrierearmut und eine gute Versorgungsinfrastruktur.
Wir brauchen ein Landesprogramm zur Förderung generationsgerechter barrierefreier Quartiere in Sachsen. Diese Aufgabe einer integrierten zukunftsfähigen Entwicklung muss jetzt ressortübergreifend dringend strategisch begonnen werden.
Drittens. Viele Menschen haben Vorbehalte gegenüber der wachsenden Vielfalt in unserer Gesellschaft. Vielleicht gibt es auch hier im Saal Abgeordnete, die von Schulen, Stadtteilen oder Pflegeeinrichtungen fantasieren, in denen heterosexuelle, christliche Biodeutsche unter sich bleiben. Allein diese Fantasie geht an der Realität der gesellschaftlichen Entwicklung komplett vorbei.
Auch Sachsen wird internationaler. Die Gesellschaft wird vielfältiger, und das wird auch die Pflege tiefgreifend verändern.
Internationale Belegschaften, unterschiedliche kulturelle und religiöse Prägungen und Gewohnheiten, verschiedene sexuelle Identitäten der zu Pflegenden – die wachsende Vielfalt ist keineswegs ein zu vernachlässigendes Randthema. Sie ist mit großen Unsicherheiten, mit Verständigungs- und Akzeptanzproblemen auf allen Seiten
verbunden. Bei der Pflege spielen die Lebensgeschichte eines Menschen, seine Prägung und seine Identität eine sehr große Rolle. Wird individuelle Lebensgeschichte besser eingebunden, kann die Pflegediagnostik wesentlich verbessert werden. Das Personal braucht daher dringend mehr Zeit für Biografiearbeit, damit sich Pflege stärker an der individuellen Lebensgeschichte der zu Pflegenden ausrichten kann.
Kultur- und diversitätssensible Aspekte brauchen mehr Raum in der Aus- und Weiterbildung. Gerade die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung bietet eine gute Chance, die Lehrpläne entsprechend anzupassen und die Pflege auch in diesem Bereich zukunftsfest zu machen. Die Lebenspartner müssen als An- und Zugehörige angemessen in die Pflege einbezogen werden, denn sie sind oft viel mehr als gute Freundinnen oder Freunde. Pflegeeinrichtungen müssen für alle als diskriminierungsfreie Orte gestaltet werden. Pflegende und Personal müssen darin auch in Zukunft wirksam vor Diskriminierung geschützt sein.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr möchte ich zum Schluss kommen und mich für die Zusammenarbeit in der Enquete-Kommission bedanken, insbesondere bei den Sachverständigen für die aufschlussreichen und zum Teil auch aufrüttelnden Vorträge und Daten, die uns präsentiert wurden, und vor allem bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die große Menge an Informationen zu filtern und zu gliedern hatten und dann immer noch ein offenes Ohr für Anregungen und Vorschläge.
Bei der Einsetzung der Enquete-Kommission vor drei Jahren war ich skeptisch. Meine Befürchtung war, dass wir viel Zeit verlieren und es in dieser Legislatur nicht mehr zur Umsetzung der Empfehlungen kommt. Jetzt ist die Legislatur fast vorbei. Deshalb appelliere ich an Staatsregierung und Koalition, umgehend mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu beginnen, weil es sonst für diese Legislatur am Ende drei verlorene Jahre waren. Ich hoffe, dass es – auch mit Blick auf die Diskussion zu den Entschließungsanträgen – nicht so sein wird.
Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Arbeit in der Enquete-Kommission – das ist ja in der Aussprache deutlich geworden – war von einer großen Bereitschaft geprägt, die verschiedenen Vorschläge der Fraktionen zu diskutieren und auch aufzunehmen. So freue ich mich, dass Teile des Berichts auch eine grüne Handschrift tragen, aber ein Bericht, der alles aufnimmt, birgt sicherlich auch eine Gefahr, dass er nämlich samt der vielen guten Handlungsempfehlungen der Sachverständigen in den Regalen des Landtages und der Ministerien verstaubt.
Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, im Bericht eine Empfehlung für Sofortmaßnahmen zu verankern. Sie sollen ermöglichen, noch in dieser Wahlperiode den Weg für bessere Bedingungen in der Pflege zu ebnen. Der Vorschlag umfasst zehn Maßnahmen zur Verbesserung in den Bereichen Wohnen, Quartier, Ausbildung, pflegende Angehörige, Wertschätzung und Stärkung der Fachkräfte. Die Maßnahmen sind nicht strittig, strittig ist der Zeitpunkt der Umsetzung. Lassen Sie mich das anhand eines Beispiels erläutern:
Die Enquete-Kommission ist sich darüber einig, dass es notwendig ist, die Pflegekräfte erneut über die Gründung einer sächsischen Pflegekammer zu befragen – Frau Neukirch hat es ausgeführt – und bei einer Befürwortung durch die Befragung auch eine Pflegekammer auf den Weg zu bringen. Wir GRÜNEN sagen sehr deutlich: Das können wir sofort machen. Warum sollen wir noch weitere Monate verstreichen lassen? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für diese Befragung, und Sie finden neun weitere konkrete Maßnahmen, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können – im Hinblick auf die Überarbeitung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnstättengesetzes, im Hinblick auf eine Handlungsstrategie für Quartiersentwicklung, im Hinblick auf Maßnahmenkataloge zur Stärkung der Prävention für Pflegekräfte, auch für pflegesensible Unternehmenskultur. Wir haben einen Handlungsplan zur Entlastung von pflegenden Angehörigen im Sofortprogramm vorgeschlagen, und das Thema Personal ist auch sehr wichtig. Auch die Präsenzrichtwerte sollen endlich verbindlich in die Landesrahmenverträge aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren! Es ist wirklich wichtig, drei Jahre nach der Konstituierung der Enquete-Kommission die Empfehlungen vom Papier schnell in die Realität umzusetzen. Es gilt, jetzt schnell große Schritte zu gehen
und einer der größten Herausforderungen dieser Zeit entschlossen zu begegnen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schreiber, die Reform der Pflegefinanzierung beschließen wir nicht im Sächsischen Landtag. Insofern sind die Zielstellungen in dem Entschließungsantrag der LINKEN durchaus diskussionswürdig. Man muss an der richtigen Stelle darüber diskutieren. Die Reformvorschläge, wie man die Pflegeversicherung umbauen kann, liegen auf dem Tisch, zum Beispiel das Thema Sockel-Spitze-Tausch, das von einigen Kassen schon unterstützt wird. Darüber ist an der Stelle zu debattieren und zu diskutieren, wo es hingehört.
Ich möchte aber den Entschließungsantrag der LINKEN in Bezug auf die landespolitischen Maßnahmen, die darin stehen, ausdrücklich unterstützen. Aus dem Aufforderungsteil dieses Entschließungsantrages will ich insbesondere auf die Punkte 9 und 10 hinweisen. Wir haben heute darüber diskutiert, dass sich viele Pflegekräfte trotz schwierigster Arbeitsbedingungen jeden Tag immer wieder voller Leidenschaft und Empathie für die zu Pflegenden einsetzen. Das gilt auch für die Angehörigen, ohne die die Pflege nicht funktionieren würde. Gerade die
stoßen massiv an ihre Belastungsgrenzen. Für sie ist es oft selbstverständlich, dass man die persönlichen Belange zurückstellt und sich um die Liebsten kümmert. Das geht bei einigen leider teilweise bis hin zu einer für die eigene Gesundheit gefährlichen Selbstaufgabe.
Die öffentliche Wertschätzung für die enormen Leistungen, die hier erbracht werden, ist sehr wichtig. Aber wir dürfen es nicht dabei belassen. Die pflegenden Angehörigen brauchen mehr als Wertschätzung. Sie brauchen mehr als eine „Woche pflegender Angehöriger“. Sie brauchen Entlastung und Unterstützung während des ganzen Jahres.
Der von uns und den LINKEN geforderte Handlungsplan zur konkreten Entlastung pflegender Angehöriger muss jetzt schnellstens auf den Tisch. Deshalb unterstützen wir den Entschließungsantrag.
Danke.