Protokoll der Sitzung vom 16.09.2015

Zum anderen haben viele Krankenhäuser durch den demografisch bedingten Rückgang von Entbindungen umstrukturiert, entweder in Belegsysteme, oder sie haben die Geburtshilfe zum Teil auch ganz eingestellt. Es bedarf also unterm Strich eigentlich mehr freiberuflich tätiger Hebammen, um auf diese veränderten Bedingungen eingehen zu können, und nicht, wie wir gerade erleben, eines Rückgangs der freiberuflich tätigen Hebammen.

Auch gibt es immer mehr weiße Flächen oder zu wenig Angebot in der Fläche, sodass ein Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums zu dem Schluss kommt, dass die flächendeckende Versorgung der Geburtshilfe nur noch unter Einbeziehung des stationären Bereichs sichergestellt wird, und das bei eigentlich steigenden ambulanten Bedarfen. Das ist paradox.

Eine Ursache dafür sind die bereits von meinen Vorrednern angesprochenen Haftpflichtversicherungsbeiträge, die neben Hebammen auch die freiberuflich tätigen oder die Beleggynäkologen betreffen. Diese Beiträge sind stetig gestiegen, und sie projizieren Risiken in die Zukunft, sodass es für freiberuflich tätige Hebammen scheinbar mittlerweile unkalkulierbar ist, mit welchen Beiträgen sie in Zukunft zu rechnen haben.

Ich möchte noch kurz auf einige Punkte in dem Antrag eingehen. Zu Punkt 1 habe ich bereits erwähnt: Das Timing dieses Beschlusses kurz nach Inkrafttreten eines neuen SGB V sollte vielleicht noch einmal abgewartet werden. Der Weg der Selbstverwaltung sollte weiter beschritten werden. Ich richte hier einen Appell an die Verhandlungspartner, diese Verantwortung ernst zu nehmen. Ob es für weitere Berufsgruppen notwendig werden sollte, auch eine solche Regelung vorzusehen, das muss man kritisch beobachten. Wie gesagt, bei Gynäkologen ist eine ähnliche Tendenz festzustellen.

Im Punkt 2 finden sich einige gute Vorschläge, über die man nachdenken kann. Allerdings gleich auf einmal und zu einem Zeitpunkt einen ganzen Katalog an Maßnahmen durchzuführen ist auch nicht unbedingt eine ausgewogene Reaktion auf die Probleme, die wir jetzt haben. Einiges gehört auch eingebettet in andere Debatten. Zum Beispiel ist die Versorgungssituation im Gesundheits- und Pflegebereich, was Fachkräfte angeht, ein Thema, das uns in den unterschiedlichsten Bereichen in den nächsten Jahren noch beschäftigen wird.

Ich selbst hatte einmal ein Pflegemonitoring vorgeschlagen. Es ist abgelehnt worden. Ich habe mich danach sehr mit Fachkräftestrategien beschäftigt. Da der Fachkräftemangel viele Branchen betreffen wird, ist es aus meiner Sicht sinnvoll, die Gesundheits- und Sozialberufe stärker in diese Fachkräftestrategie allgemein einzubeziehen. Dazu hat auch Minister Dulig heute in seiner Fachministererklärung einiges gesagt.

Versorgungsforschung und Grundlagen für bessere Daten sind ebenfalls im Gutachten der Bundesregierung genannt worden. Auch da gibt es auf Bund-Länder-Ebene Arbeitsgruppen, die versuchen, die statistischen Möglichkeiten, die derzeit bestehen, für die Länder so nutzbar zu machen, dass auch wir hier für unsere Erkenntnisse damit weiterkommen.

Zum Thema der Familienhebammen haben wir als Koalitionsfraktionen einen eigenen Antrag in den Geschäftsgang gebracht, weil sich das Thema an der Schnittstelle zwischen gesundheitlicher Versorgung und sozialer Betreuung, zwischen den kommunalen, den Landes- und den Bundesverantwortlichkeiten nicht so einfach durch einen Satz im Koalitionsvertrag abarbeiten lässt. Das ist uns klar, und deshalb haben wir einen Antrag gestellt, der uns die Möglichkeit eröffnet, das Thema im Ausschuss detailliert noch einmal zu besprechen.

Als Initiatorin eines eigenen runden Tisches zum Thema Pflege finde ich natürlich die Idee in Punkt 3 ganz interessant. Ich kann Ihnen aber auch gleich weitere Themen nennen, denen wir einen staatlich organisierten runden Tisch zur Seite stellen müssten – ich beginne nur einmal mit dem Stichwort Notärzteversorgung –, sodass ich nicht weiß, ob uns dabei wirklich ein staatlich organisierter runder Tisch voranbringt.

Zu Punkt 4, einen Fonds einzurichten, wie es im Änderungsantrag verlangt wird, während das Verfahren der Selbstverwaltung noch läuft, habe ich schon etwas gesagt. Ich möchte noch einmal an Folgendes erinnern: Der Bundesgesetzgeber hat sich intensiv und ohne Vorbehalte mit dem Problem der Hebammen beschäftigt, hat Gutachten in Auftrag gegeben und eine interministerielle Arbeitsgruppe beschäftigt. Er hat ein klares Bekenntnis zu den Hebammen abgegeben. Er hat darauf hingewiesen, dass die Sicherstellung von besonderer Bedeutung ist. Er hat Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, innerhalb der Solidargemeinschaft, weil er festgestellt hat, dass die Risiken der modernen Gesellschaft, des medizinischen Fortschritts nicht bei der kleinen Berufsgruppe der Hebammen abzuladen sind. Er hat deshalb auch gesagt, dass über den Sicherstellungszuschlag zusätzliche Ressourcen ins System müssen. Die klare Verpflichtung liegt nun wirklich bei den Verhandlungspartnern der Selbstverwaltung.

Wir als Koalitionsfraktionen – da möchte ich noch einmal auf meinen Vorredner Oliver Wehner eingehen – werden das Gespräch auch noch einmal suchen, um hier eventuell Problemen vorzubeugen. Den Antrag, so wie er jetzt vorliegt, werden wir ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Das war Frau Neukirch für die SPD-Fraktion. Jetzt schließt sich Frau Dr. Petry für die AfD-Fraktion an.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN zur Hebammenversorgung in Sachsen ist für uns von besonderer Priorität.

Wir stellen fest, dass der Hebammenberuf, der in den Siebziger- bis Neunzigerjahren bereits fast ausgestorben war, Gott sei Dank wieder an Bedeutung gewonnen hat, wenn wir auch feststellen, dass die Problematik der Rückversicherung, der Versicherung für die Hebammen, wieder an Schwierigkeit zunimmt und die Hebammen, wie wir gehört haben, bis zu einem Drittel in Sachsen ihre Kernarbeit aufgeben, auf Geburtsvorbereitungskurse ausweichen müssen, also begleitende Maßnahmen ausführen und das Eigentliche, die direkte Geburtsbegleitung, aufgrund der veränderten Risikolage nicht mehr ausüben können.

Tatsächlich ist es gar keine veränderte Risikolage, sondern wir wissen, dass es im Kern um erhöhte Schadensersatzforderungen geht. Die tatsächlichen Risiko- oder Schadensfälle bei Geburten sind nicht gestiegen. Dabei wird häufig außer Acht gelassen, dass die Begleitung durch Hebammen bei der Geburt durchaus für das staatliche Gesundheitssystem finanzielle Vorteile birgt, über die in diesem Hohen Hause bisher nicht berichtet wurde. Während Klinikgeburten bei Kosten von 2 000 bis 3 000 Euro häufig mit einem Betrag bis zu 11 000 Euro abgerechnet werden, Kaiserschnitte häufig noch darüber, kosten Hausgeburten gerade einmal eine knappe vierstellige Summe, 1 000 bis 2 000 Euro. Dies sind Kosten, die das Gesundheitssystem zu tragen hat, und obwohl Herr Wehner von der CDU-Fraktion gesagt hat, es sei klar, dass bei Hausgeburten ein höheres Risiko vorliege, möchte ich ihn darin korrigieren. Herr Wehner, das ist nicht richtig. Wenn Sie sich die Studien aus Frankreich, England, Deutschland, Holland und anderen europäischen Ländern anschauen, werden Sie feststellen, dass bei bereinigter Datenlage und vergleichbarer Risikovorsorge kein erhöhtes Risiko besteht, ein Kind außerklinisch zu gebären.

Herr Wehner, ich möchte Sie auch in einem weiteren Punkt korrigieren. Die Hebamme ist natürlich auch für das neugeborene Kind, aber primär für die Frauen wichtig. Der Hebammenberuf ist seit alters her ein Frauenberuf, der auch in Frauenhand bleiben sollte und der eben gerade nicht davon betroffen sein sollte, in Kliniken ausgelagert zu werden.

Bei der ganzen Diskussion um die Hebammenleistungen sehen wir also den tatsächlichen, auch finanziellen Nutzen für das Gesundheitssystem bei gewährleisteter Risikovorsorge gefährdet. Die Frage, warum sich Hebammen in

einem Versicherungsmarkt bewähren müssen, während es für angestellte Ärzte und Geburtshelfer in Krankenhäusern selbstverständlich ist, dass das Haus die Versicherungsleistung trägt, ist mir nicht klarzumachen. Ich denke, wir sollten uns dafür einsetzen, dass auch freiberufliche Hebammen, die ja im Rahmen der Reform des Gesundheitsmarktes dazu gedrängt wurden, freiberuflich tätig zu sein, nicht schlechtergestellt werden als Ärzte und Krankenschwestern.

Meine Damen und Herren! Wir setzen uns für den Antrag der GRÜNEN ein, auch wenn wir nicht in allen Punkten mit ihnen einig sind. Wir unterstützen sehr wohl ihre Forderung nach einer staatlich geförderten Versicherung. Wir haben bereits im Jahr 2014 in unserem eigenen Wahlprogramm zur Landtagswahl das Modell einer Rückversicherung für Hebammen vorgeschlagen, was nicht genau das ist, was Sie möchten, aber wir glauben, dass hier der politische Wille, die politische Aussage, den Hebammenberuf zu unterstützen, das Entscheidende ist.

Mit Ihren restlichen Antragspunkten können wir nur teilweise konform gehen. Ja, wir sind der Meinung, dass eine Situationserhebung für die Hebammen in Sachsen erfolgen sollte. Nicht jede Statistik ist notwendig, aber ich denke, wir sollten wissen, wie es um den tatsächlichen Berufsalltag von Hebammen in Sachsen bestellt ist, um ihre Einkommens- und Arbeitssituation und die Versorgungssituation. Das Beispiel aus Kitzscher in meinem Landkreis macht ja deutlich, dass wir auf eine Unterversorgung mit Hebammen hinauslaufen und dass, wie gerade schon erwähnt, die Haupttätigkeit der Hebammen, die Geburtshilfe, nicht mehr in dem Maße gewährleistet ist wie vor einigen Jahren.

Zur CDU möchte ich feststellen, dass Sie primär Lippenbekenntnisse abliefern, wenn Sie sagen, dass Sie den Hebammenberuf fördern wollen. Täten Sie dies, würden Sie sich auch auf Bundesebene dafür einsetzen, den Hebammenberuf besser zu schützen. Wenn Sie mit dem Sächsischen Hebammenverband reden, dann werden Sie feststellen, dass dieser sich von der Politik, also insbesondere auch von Ihnen, von der Koalition – auch von Ihnen, Frau Neukirch – alleingelassen fühlt.

Liebe Fraktion GRÜNE, wenn Sie Ihren politischen Willen ernst meinen und für Hebammen sorgen wollen, dann gilt auch an dieser Stelle die Einladung, dies mit der AfD auch auf Bundesebene gemeinsam zu tun. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Hebammenberuf weiter geschützt wird.

(Beifall bei der AfD – Valentin Lippmann, GRÜNE: Sitzen Sie jetzt schon im Bundestag?)

Mit Frau Dr. Petry hat die erste Rederunde jetzt ihren Abschluss erreicht. Wir könnten eine weitere Rederunde eröffnen, so denn Redebedarf bestünde. Allerdings hat die einbringende Fraktion keine Sekunde Redezeit mehr. Gibt es andere Fraktionen, die noch das Wort ergreifen wollen? – Das ist nicht der

Fall. Damit könnte die Staatsregierung das Wort ergreifen. Sie tut dies auch. Bitte, Frau Staatsministerin Klepsch.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, es ist mir als Sozialministerin ein Anliegen, die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe sicherzustellen und damit letztlich auch die Wahlfreiheit des Geburtsortes. Nach den aktuellen Angaben des GKV-Spitzenverbandes werden 98 % aller Kinder in Kliniken geboren. Knapp 2 % der Neugeborenen erblicken außerhalb der Klinik das Licht der Welt, davon sind rund 0,5 % Hausgeburten.

Ich denke, bei den Vorrednern ist deutlich geworden, dass die Versorgung insbesondere mit freiberuflicher Hebammenhilfe ein sehr vielschichtiges und ein sehr komplexes Thema ist. Wir müssen die gesetzlichen Gegebenheiten mit den verständlichen Forderungen der Hebammen in Einklang bringen. Das erfordert Augenmaß und an einigen Stellen – für die Hebammen sicherlich nicht zufriedenstellend – auch etwas Geduld.

Ein Beispiel dazu: Die Hebammen haben es geschafft, bundesweit Aufmerksamkeit zu erlangen. So hat der Bundesgesetzgeber ja erst kürzlich mit dem GKVVersorgungsstärkungsgesetz darauf reagiert. Durch dieses Gesetz wurde ein Regressausschluss in das SGB V aufgenommen, ein Regressausschluss der Kranken- und Pflegekassen für nicht grob schuldhaft verursachte Behandlungsfehler in der Geburtshilfe. Dadurch wird das zu versichernde Risiko reduziert.

In der Praxis muss das freilich bedeuten, dass die Versicherungsprämien nachhaltig stabilisiert und die Berufshaftpflichtversicherungen für die freiberuflichen Hebammen dadurch günstiger werden. Zudem wird die Begrenzung der Haftung die Kalkulationsgrundlage für diesen Versicherungsbereich ebenfalls verbessern. Aber die Versicherungen müssen nachziehen und die Beiträge daraufhin anpassen. Wir werden dies genau beobachten. An diesem Punkt müssen wir wohl etwas Geduld aufbringen.

Meine Damen und Herren, auch der Prüfauftrag an die Bundesregierung zu einer gemeinsamen Berufshaftpflichtversicherung für alle Gesundheitsberufe ist aus Sicht der Hebammen nachvollziehbar. Aber der Bundesgesetzgeber hat dieser Forderung bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Versorgungsgesetz eine deutliche Absage erteilt. Ich glaube, es ist wenig zielführend, wenn wir Versprechungen machen, die wir nicht erfüllen können.

Ich halte es für wichtig, dass wir die Hebammen mit den Mitteln unterstützen, die eben zur Verfügung stehen. Ich bin froh, dass im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes die Finanzierung unserer Familienhebammen auch weiterhin gesichert ist.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich auch zu Ihren weiteren Forderungen noch ganz kurz Stellung nehmen. Für die lückenlose Erfassung der Versorgung mit Heb

ammenhilfe würden wir nach dem Sächsischen Statistikgesetz eine gesetzliche Grundlage brauchen. Diese gesetzliche Grundlage haben wir nicht. Auch das Sächsische Gesundheitsdienstgesetz sieht eine Meldepflicht von Hebammen und Entbindungspflegern nicht vor. Wir sprechen auch hier vor diesem Hohen Haus häufig von Deregulierung. Wenn wir schwangere Mütter oder Hebammen zu weiteren Angaben verpflichten, sollten wir im Vorfeld den Nutzen für uns genau abwägen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Haus und auch ich persönlich pflegen einen sehr intensiven, guten Kontakt mit Hebammen und deren Berufsverbänden. Wir schätzen die Arbeit der Hebammen sehr und wissen um die Notwendigkeit der medizinischen Betreuung. Daher werden wir auch auf Bundesebene die Forderungen der Hebammen nach unseren Möglichkeiten unterstützen und unseren Einfluss auch in Zukunft im Rahmen unserer Möglichkeiten geltend machen, dessen können Sie sich sicher sein. Sehr gern bin ich auch weiterhin bereit, Herr Zschocke, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten und weitere Gespräche mit den Verbänden, den Hebammen und den Abgeordneten zu führen.

Danke.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Frau Staatsministerin Klepsch sprach für die Staatsregierung. – Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Das Schlusswort zu diesem Antrag wird für die einbringende Fraktion von Herrn Zschocke vorgetragen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wehner, hohe Haftpflichtprämien treffen die Kliniken genauso, nur wirken sie dort nicht so erdrosselnd wie bei freiberuflichen Hebammen.

Frau Neukirch, Sie wünschen sich mehr freiberufliche Hebammen. Ja, schön, aber wenn wir weiterhin nur über das Problem reden und jetzt nicht handeln, dann gibt es in Sachsen bald gar keine freiberuflichen Hebammen und auch keine Geburtshäuser mehr.

Sie haben auch gesagt, wir könnten die Debatte hier im Landtag sachlich wertschätzend führen, und es sei notwendig, dass wir das auch tun. Da sage ich einmal ganz klar: Wie wollen Sie denn die Debatte führen, wenn Sie die Daten nicht kennen? Wie wollen wir zu einem zielführenden Handeln kommen, wenn wir die realen Zahlen der ambulanten Geburtshilfe überhaupt nicht kennen, wenn die Angebote der Hebammenhilfe, die Einkommens- und Arbeitssituation und auch die Nachfrage nach Hebammenleistungen nicht erfasst sind? Frau Klepsch, mit Augenmaß zu handeln erfordert eben auch die Kenntnis dieser Daten. Wir brauchen einen höheren Wissensstand. Deswegen ist unser Vorschlag im Hinblick auf eine Statistik richtig.

Das ist aber eben kein Selbstzweck, sondern diese Daten müssen dann natürlich ausgewertet werden. Dazu haben wir einen Runden Tisch vorgeschlagen, damit, ausgehend

von dieser Analyse, konkrete Maßnahmen zur Sicherung einer flächendeckenden und am Bedarf orientierten Hebammenversorgung in Sachsen erarbeitet werden können.

Jetzt haben Sie in Ihren Beiträgen und Stellungnahmen oft um Geduld geworben. Ich glaube, die Hebammen in Deutschland und insbesondere in Sachsen haben in den letzten Jahren sehr, sehr viel Geduld gehabt. Frau Klepsch, Sie wollten selbst einmal Hebamme werden. Fassen Sie sich ein Herz. Suchen Sie jetzt eine Lösung, auch wenn Sie mit unseren Vorschlägen nicht zurechtkommen und sie in Ihrer Stellungnahme ablehnen. Fühlen Sie sich in der Verantwortung und finden Sie einen Weg für die Hebammen, für die Eltern und für die Kinder. Wir müssen auf Landesebene handeln. Die Hebammenversorgung darf eben nicht weiter nur Verhandlungssache zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Hebammenverband bleiben. Das ist eben auch eine politische Aufgabe. Da möchte ich dezidiert widersprechen.

Die Länder haben auch Gestaltungsspielräume. Thüringen macht es zum Beispiel vor: In Thüringen wird ein Runder Tisch zur Versorgungsleistung vorbereitet und auch angekündigt. Auch dort gibt es eine Studie zur Hebammenversorgung, die kurz vor der Veröffentlichung steht. Diese wurde übrigens von Ihren Kollegen in Thüringen, vom Sozialministerium in Auftrag gegeben. Deswegen ganz klar mein Appell: Verschließen Sie sich diesen Problemen nicht. Die Haftpflichtproblematik trifft eben nicht nur die freiberuflichen Hebammen, sie trifft vor allem die Familien in Sachsen besonders, die Mütter und Kinder. Vielleicht trifft es auch jemanden von Ihnen. Sachsen braucht Hebammen. Deswegen bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrags.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nach dem Schlusswort, vorgetragen für die Fraktion DIE GRÜNEN von Herrn Kollegen Zschocke, kommen wir nun zur Abstimmung und beginnen zunächst mit dem Ihnen in der Drucksache 6/2686 vorliegenden Änderungsantrag der GRÜNEN.

(Zuruf des Abg. Volkmar Zschocke, GRÜNE)

Wollen Sie ihn noch einmal einbringen? – Bitte. Gleich von Mikrofon 3?