Frauke Petry

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 30. Juni dieses Jahres stimmten 393 von 623 Abgeordneten des Deutschen Bundestages für die sogenannte Ehe für alle. Das waren nahezu zwei Drittel der Abgeordneten, nachdem Angela Merkel ungeachtet der Tatsache, dass ihr dies als Kanzlerin nicht zustand, den sogenannten Fraktionszwang für die Unionsabgeordneten aufgehoben hatte. Dieser Beschluss war der vorläufige Höhepunkt einer Entwicklung, in der das Privileg der grundgesetzlich geschützten Ehe und Familie immer wieder attackiert wurde.
Was aber sagt das Bundesverfassungsgericht zum Begriff der Ehe? Es führt wie folgt aus: Es stellt fest, dass das Grundgesetz im Artikel 6 Abs. 1 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt. Damit garantiert das Grundgesetz nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Werteentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung. Die Ehe allein, so das Bundesverfassungsgericht, ist als Verbindung zwischen Mann und Frau eben diesen ein vorbehaltenes Institut und erfährt durch das Grundgesetz einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz. Um
diesem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere die Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern.
Nur, um es auch hier klar zu sagen: Homosexualität ist ein zu respektierender Teil menschlicher Normalität. Sie bedarf – wie jede andere sexuelle Orientierung – keiner
Bewertung und duldet auch keine Diskriminierung. Daraus erwachsende Lebensformen haben ein Recht auf Akzeptanz, soweit sie Grenzen nicht überschreiten, sie das Recht auf Schutz oder auf Selbstbestimmung anderer tangieren. Um diesem gesellschaftlichen Selbstverständnis Ausdruck zu verleihen, gibt es jedoch bereits seit August 2001 das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz: das Lebenspartnerschaftsgesetz.
Das heißt, in tatsächlicher Hinsicht ist durch dieses 2001 beschlossene Gesetz eine rechtliche Gleichstellung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern mit Ehegatten erfolgt. Der einzig nennenswerte Unterschied bestand im Adoptionsrecht. Selbst da wurde im Jahr 2005 nach § 9 dieses Gesetzes die sogenannte Stiefkindadoption möglich und seit 2014 die sogenannte Sukzessivadoption. Für eine weitere Ausweitung des Ehebegriffes gab und gibt es daher keinerlei gesellschaftliche Notwendigkeit.
Der Bundestag jedoch stellt die sogenannte Ehe für alle Beziehungen, die natürlicherweise nicht darauf angelegt sind, Leben in der nächsten Generation weiterzugeben, ohne Not auf eine Stufe mit Beziehungen, die grundgesetzlich geschützt sind und die das in der Regel leisten können und wollen.
Dies halten wir für nicht gerechtfertigt, und wir haben darüber hinaus juristische Bedenken; denn es geht in der Sache nicht um einen Begriff, sondern es geht um den Schutz einer Institution, einer Institution, die deutlich älter ist als der Staat, nämlich jener, die die Grundstrukturen unserer Gesellschaft maßgeblich mitbestimmt, Strukturen, die notwendigerweise für den Fortbestand einer Gesellschaft auf Dauer angelegt sein müssen und damit den Wert dieser Gesellschaft maßgeblich beeinflussen. Die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weist der Ehe dieses klare Strukturprinzip zu. Die Ehe ist die Verbindung von Mann und Frau und grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt.
Nun soll das hier beanstandete Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts diese unserer Gesellschaft zugrunde liegende Struktur ändern. Ein solch gravierender Eingriff in die Werteordnung des Grundgesetzes ist jedoch, meine Damen und Herren, durch einfaches Gesetz formell nicht vorgesehen. Daher halten wir dieses Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Aus eben diesem Grund fordern wir daher mit unserem Antrag die Staatsregierung auf, vor dem Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der sogenannten Ehe für alle verfassungsrechtlich neu zu prüfen.
Meine Damen und Herren! Das Grundgesetz weist ein Privileg aus. Man kann Privilegien bewerten und man kann sie, meine Damen und Herren, auf mehrere Arten und Weisen vernichten, indem man sie verhöhnt und unattraktiv macht oder indem man sie inhaltlich aushöhlt. Da der Heiratswille in der Bevölkerung trotz aller Unkenrufe zu Ehe und Familie nicht totzukriegen zu sein scheint, befinden wir uns offensichtlich auf dem Weg der zweiten Variante. Aber, meine Damen und Herren: Ein Privileg, das jeder haben kann, ist kein Privileg. Wenn jeder heiraten kann, dann muss jeder privilegiert werden.
Privilegien für alle sind aber Privilegien für niemanden. Der Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der Verfassung stellt, wird somit ad absurdum geführt. Man hat ihn mit dieser Abstimmung im Bundestag de facto abgeschafft.
Dies werden wir nicht hinnehmen, und deshalb bitten wir alle diejenigen, die mit diesem Grundgesetz inhaltlich noch irgendetwas verbinden,
diesem Antrag zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist interessant, Herr Modschiedler, wie Sie versuchen zu ergründen, warum wir diesen Antrag gestellt haben.
Wo sind Sie denn? Ich sehe Sie gar nicht. – Ach da. Wunderbar.
Allein – Sie liegen völlig falsch.
Und ich werde Ihnen auch gern erklären, was uns neben dem völlig legitimen Antrag an die Staatsregierung von Ihrer Kompetenz, von Ihrem Antragsrecht vom Bundesverfassungsgericht Gebrauch zu machen, in der Tat noch vorschwebt.
Wir sind nämlich hier in diesem Hohen Hause – und ja, auch nicht ganz zufällig vor der Bundestagswahl – mit einer Frage konfrontiert, die in der Tat jeden persönlich etwas angeht. Und deswegen interessiert uns insbesondere von der CDU-Fraktion, wie Sie in dieser Frage positioniert sind.
Denn 17 Bundestagsabgeordnete der CDU aus Sachsen haben diesem Gesetz im Bundestag, wie Sie wohl wissen, Ihre Zustimmung verweigert.
Und es kommt uns tatsächlich so vor, und Ihr Redebeitrag – der leider substanziell ziemlich arm war, um es vorsichtig auszudrücken –, offenbart, dass offensichtlich die CDU-Fraktion vor dieser inhaltlichen Positionierung ungeheuer große Angst zu haben scheint.
Aber wir sind hier im Hohen Haus ja für die Bürger und Wähler da und die interessieren sich für Ihre Position.
Deswegen lassen Sie uns darüber reden, welche Möglichkeiten es für Ihre Fraktion gibt. Sie könnten alle verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ehe für alle in den Wind schlagen, wie es andere Parteien ohne Überraschung tun; sei es aus Überzeugung oder aus Opportunismus. Das muss jeder für sich entscheiden.
Sie könnten Ihre wertkonservative Einstellung, so sie noch vorhanden ist, komplett über Bord werfen und de facto das hier in Frage und, meine Damen und Herren, zur Überprüfung gestellte Gesetz mit dem Grundgesetz für vereinbar erklären.
Sie könnten allerdings auch verfassungsrechtliche Bedenken haben und wären damit bundesweit nicht allein und würden, wenn auch nicht die Mehrheit – das ist richtig, Frau Buddeberg – der Bürger repräsentieren, aber doch große Teile der Klientel, die sie vorgeben zu vertreten.
Vielleicht haben Sie auch als großer Koalitionspartner in der Koalition der Staatsregierung diese nicht mehr unter Kontrolle, sondern lassen sich vom kleineren Koalitionspartner unter Druck setzen. Und deswegen leiten Sie die Normenkontrollklage nicht ein. Dann müsste fairerweise Ihre Fraktion auf eine Neubildung des Kabinetts hinwirken.
Oder die sächsische CDU-Fraktion hält das Gesetz für verfassungswidrig und hat die Staatsregierung unter Kontrolle, weigert sich jedoch schlicht und ergreifend aus politischem Kalkül vor der Bundestagswahl – das, was Sie uns vorwerfen, machen Sie dann ebenso –, einen Normenkontrollantrag zu erwirken.
Damit verhalten Sie sich hier im Landtag aber auch rechtsstaatsfeindlich, weil Sie die offensichtliche Unvereinbarkeit des Bundesgesetzes mit Verfassungsrecht hinnehmen.
Es gäbe auch eine letzte Option: Die Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Und ich bin mir sicher, dass einige der Abgeordneten das gerne täten. Denn eine verfassungswidrige Rechtsgrundlage, meine Damen und Herren, schafft Fakten mit fraglicher Bestandskraft, und daran sollten Sie einmal denken.
Meine Damen und Herren! Sicherlich gibt es Meinungen, dass gleichgeschlechtliche Paare allein durch die Erweiterung des Ehebegriffs mehr gesellschaftliche Wertschätzung erfahren würden. Es sind die gleichen Meinungen, die die biologischen Geschlechter am liebsten durch soziale Geschlechter ersetzen möchten und einfach vergessen haben, dass es einen wesentlichen Unterschied zwischen Gleichbehandlung und Gleichmacherei gibt.
Frau Meier, für Sie sind Väter und Mütter offenbar das Gleiche, Vater und Vater oder Mutter und Mutter. Aber ich bin froh, dass es der Mehrheit der Bevölkerung in dieser Frage nach wie vor anders geht.
Wer so wie Sie hier im Hohen Hause mit tradierten Begriffen von Ehe und Familie in dieser Gesellschaft umgeht, der gefährdet die dem Grundgesetz zu Grunde liegende Werteordnung
und das grundlegende Prinzip, dass tatsächlich alle Macht vom Staatsvolk ausgeht, nämlich genau das – Herr Schreiber, vielleicht wissen Sie das auch noch –, was wir heute als Demokratie bezeichnen. Aber vielleicht ist morgen der Begriff der Demokratie den Genderbegriffsmühlen zum Opfer gefallen, weil dem einen oder anderen der Begriff des Staatsvolkes schon zu weit geht.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in diesem Schlusswort gern an etwas erinnern, nämlich an das Jahr 1999. Damals war man in Sachsen noch mutig. Die CDU-Regierung des Freistaates Sachsen stellte damals noch gemeinsam mit der Regierung des Freistaates Thüringen gegen das vorher erwähnte Lebenspartnerschaftsgesetz eben jenen Normenkontrollantrag, der für die Ehe für alle Ziel dieses Antrages ist.
Damals begründete die Staatsregierung des Freistaates Sachsen ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das erwähnte Gesetz damit, dass die Lebenspartnerschaft nicht mit dem gebotenen Schutz von Ehe und Familie aus dem Grundgesetz im Einklang stehe und als vitales Element der staatlichen Ordnung zur Gewährleistung von Bedingungen für die Pflege und Erziehung von Kindern im Interesse von Eltern und Kindern, aber auch der staatlichen Gemeinschaft besonders geschützt würde.
Wir werden sehen, ob die Staatsregierung des Freistaates Sachsens auch heute noch in der Lage ist, mutige Schritte zu gehen.
Herr Tillich, mittlerweile ist es der Presse zu entnehmen, dass Sie sich in puncto Wirtschaftssanktionen gegen Russland gegen den Kurs der Bundesregierung wahrlich aufbäumen. Nachdem die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag seit Beginn der Verhängung jener Sanktionen gegen diese mit aller Kraft immer wieder interveniert hat, machen Sie dies nun auch. Da Sie sich nun einmal derart aufgebäumt haben, zeigen Sie doch nun auch hier das notwendige Rückgrat und vertreten Sie einmal einen anderen Standpunkt als die Mehrheit des Bundestages, aber immerhin den der Mehrheit der CDU-Fraktion im
Bundestag, und schaffen Sie es, die Staatsregierung von der Notwendigkeit des Antrages zu überzeugen.
Herr Gemkow, Sie haben ausgeführt, dass Zweifel nicht ausreichen und dass die Mehrheit dieses Hohen Hauses von der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes überzeugt sein muss. Ich bin überzeugt davon, dass die Mehrheit dieses Hauses berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes hegt. Ich finde, Sie sollten diesem Bewusstsein Rechnung tragen.
Damit sich jeder genau überlegen kann, wie er sich in dieser Frage positioniert, beantragen wir im Übrigen namentliche Abstimmung.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe CDU und SPD, Sie haben sich mit dieser Debatte ein Eigentor geschossen. Ihre lahmen Redebeiträge zeugten jeweils davon. Sie versuchten zu verbergen, dass Sie eigentlich noch ein paar Wählerstimmen brauchen. Sie können den Verbrauchern aber nicht erklären, woher das Dilemma eigentlich kommt. Meine Damen und Herren von der CDU und SPD, Sie haben den Verbrauchern über Jahre die verfehlte Verkehrspolitik, genau dieses Dilemma, eingebrockt.
Sie können gern auf die Arbeitsplätze schauen. Es ändert aber nichts daran, dass die Bundesregierung seit Jahren die Verbraucher mehr belastet, ob durch Doppelbesteuerung, Ökosteuer, Maut, Umweltplaketten oder Ähnliches mehr. Das ist alles, was Ihnen einfällt. Am Ende stellen Sie fest, dass die Wirtschaft dadurch belastet wird. Herzlichen Glückwunsch! Diese Erkenntnis hätte man viel früher gewinnen können. Deswegen ist Ihr Ansatz, jetzt um jeden Preis die E-Mobilität fördern zu wollen, genauso kurzsichtig.
Ja, den haben Sie durch ideologische Vorgaben gemacht.
Herr Nowak, am Ende können Sie dies auch nicht wissenschaftlich unterlegen. All das Gebrüll Ihrerseits nützt nichts.
Tatsache ist, dass wir eine unideologische Forschung brauchen und die Grenzwerte wissenschaftlich unterlegt werden. Das hat sogar, hätten Sie einmal in die Unterlagen geschaut, der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gezeigt. Hätten Sie diese vorher gelesen, wäre diese Debatte überflüssig gewesen. Stattdessen könnten wir darüber reden, was wir brauchen: Wir brauchen eine technologieoffene Forschung hinsichtlich aller Antriebstechnologien und keine politische Vorauswahl. Dass Sie sich als angeblich Konservative von LINKEN, GRÜNEN und SPD treiben lassen, spricht Bände, über den Inhalt, den Sie nicht mehr haben.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es soll ja um den Wandel beim Verkehr gehen. Dazu haben wir relativ wenig gehört, weil Ihnen außer E-Mobilität nichts einfällt. Deshalb lassen Sie uns bitte darüber reden, was getan werden könnte.
Wir brauchen tatsächlich Anreize im Markt. Wir brauchen vor allen Dingen gesenkte Subventionen staatlicherseits und eben gerade nicht das, was von vielen Ihrer Parteien, ja Kollegen auch im Bund diskutiert wird, nämlich den Vorschlag E-Autos jetzt auch noch steuerlich zu begünstigen mit 4 000 bis 10 000 Euro Prämie. Das kostet den Steuerzahler mindestens drei, vier, fünf Milliarden Euro in den kommenden Jahren. Dieses Geld wäre in der Forschung wahrhaftig besser aufgehoben.
Dann fragen wir doch zum Schluss einmal: Wer will denn den Wandel überhaupt? Fragen Sie einmal die Bürger, ob sie diesen von Ihnen vorgeschlagenen Wandel überhaupt haben wollten. Wenn Sie den Mut dazu haben, tun Sie dies. Das sind Ihre Wähler. Wenn der Bürger es anders entscheidet, dann sollten Sie das als demokratische Äußerung endlich akzeptieren und ihnen nicht einen ökologischen, einen ideologischen Wandel aufdrängen, von dem die Bürger zuletzt etwas haben, denn sie bezahlen es von ihren Steuern und Abgaben.
Herr Pallas, glauben Sie den Unsinn, den Sie uns hier erzählen? Alle bisherigen Integrationsergebnisse sprechen dagegen, dass der Schleier oder das Kopftuch bei der Integration helfen. Stattdessen wirken sie kontraproduktiv.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Erst letzte Woche meldeten Leipziger Forscher, dass sie menschliche Stammzellen so anordnen können, dass die Wirkungen von Medikamenten und Chemikalien an Zellkulturen, also in vitro, anstatt in Tierversuchen, in vivo, erforscht werden können. Wir brauchen mehr solche Erfolgsmeldungen, um die Anzahl der Tierversuche auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
Die Anzahl dieser Tierversuche stieg auch in Sachsen seit 1997 mit wenigen Ausnahmen kontinuierlich an. Im Jahr 2015 kam es zu rund 2,8 Millionen Tierversuchen, die beispielsweise auf direkte oder indirekte Anforderungen im Chemikalienrecht, im Pflanzenschutzrecht, im Biozidrecht und im Arzneimittelrecht zurückgehen. Wie Sie vielleicht wissen, verbietet das Kosmetikrecht mittlerweile solche Versuche zum Glück.
Unser Ziel sollte es sein, dass Tierversuche nur dann stattfinden, wenn ein eindeutiger Wissenszuwachs erkennbar ist, der das Leid der Tiere rechtfertigt. Hierzu gibt es das Beispiel der degenerativen Nervenerkrankung Morbus Parkinson. Sie schränkt das Leben der Betroffenen im fortgeschrittenen Verlauf erheblich ein. Patienten sind oft nicht mehr in der Lage, sich allein fortzubewegen. Ihnen fällt das Sprechen und Schlucken schwer. Ein ständiges Zittern begleitet ihren Alltag. Nachts werden sie häufig von Schlafstörungen geplagt. Diese Leiden konnten mittlerweile auch dank Tierversuchen durch tiefe Hirnstimulation, auch bekannt als Hirnschrittmacher, in schweren Fällen gelindert werden.
Wir erkennen also an, dass Tierversuche dazu beitragen können, dass sich die Lebensqualität von Parkinsonkranken deutlich verbessert. Bisher ist das bei mehr als 100 000 Patienten weltweit der Fall. Es handelt sich hier um ein Beispiel, bei welchem Tierversuche zur Erforschung der Krankheit notwendig waren und auch von unserer Seite befürwortet worden wären.
Der Preis, meine Damen und Herren, den die Versuchstiere zu zahlen haben, ist allerdings nicht gering. Versuchstiere werden ausschließlich für Tierversuche auf Vorrat gezüchtet – man sagt häufig: generiert – und am Ende einer Versuchsreihe oder bei Überschuss getötet. Sie erleiden bei diesen Experimenten in nicht wenigen Fällen Schmerzen oder Folgeschäden. Schon jetzt muss dies
aufgrund alternativer Tierversuchsmodelle nicht immer der Fall sein.
Wir setzen uns daher mit unserem Antrag dafür ein, dass Tierversuche nur dann stattfinden, wenn keine zur Erforschung gleich gut geeigneten alternativen Methoden vorhanden sind. Weiterhin muss absehbar sein, dass die Ergebnisse solcher Versuche einen unmittelbaren Nutzen für den Menschen haben.
Hier beklagen wir einen weiteren Missstand. Die Ergebnisse von Tierversuchen sind häufig nur bedingt auf den Menschen übertragbar. Beispielsweise kann ein Tierversuch, bei dem Tieren Chemikalien in meist hochgiftigen Dosierungen verabreicht werden, eine Arzneimittelstudie am komplexen menschlichen Organismus nicht ersetzen. Es gibt nur erste Hinweise auf Wirkungen oder Nebenwirkungen bestimmter Stoffe.
Dieser erste Erkenntnisgewinn kann mittlerweile aber beispielsweise auch mit Zellkulturen erreicht werden, also mit alternativen Versuchsmethoden, wie eingangs das Leipziger Beispiel gezeigt hat. Wir müssen die tierversuchsvermeidende Forschung stärken und ein gemeinsames Vorgehen bewirken. Alternativen zum Tierversuch müssen dann auch schnellstmöglich Eingang in geltende Normen und Vorschriften finden. Unterstützen Sie dazu unseren Antrag!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich weiß, dass Sie in einem Dilemma stecken, wenn wir einen Antrag zu einem Thema machen, bei dem Sie sich in Ihrer angeblichen Kernkompetenz ertappt fühlen, Herr Zschocke. Aber es stünde Ihnen trotzdem gut zu Gesicht, sachlich zu bleiben – genau das haben Sie nämlich nicht geschafft.
Herr Fischer, wenn Sie Ihre ersten Sätze weggelassen hätten, dann wäre Zustimmung zur grundsätzlichen Zielrichtung unseres Antrags herausgekommen. Dass Sie das nicht schaffen, zeigt, wie viel Rückgrat in der CDU übrig geblieben ist. Herr Mann, bei Ihnen bedanke ich mich ausdrücklich und ganz ehrlich dafür, dass Sie einen sachlichen Redebeitrag gehalten haben. Wenn wir uns einig sind, dass Tierschutz ein wichtiges Ziel ist, dann kann man natürlich der Meinung sein, dass der Status quo genug ist; wenn wir es nicht sind, ist das eine demokratische Meinung, die man vertreten kann.
Meine Damen und Herren, wir wollen diesen Antrag aber auch nutzen, um Frau Staatsministerin Klepsch aufzufordern, in ihrer Funktion im Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz Weiteres zu erreichen und die Gelegenheit zu nutzen. Wir möchten, dass Sie Ihre Länderkollegen für dieses wichtige Thema weiter sensibilisieren, und wir möchten selbstverständlich auch, dass noch bestehende Mängel in der Umsetzung der EU-Richtlinie von 2010 beseitigt werden.
Die Tierschutzgesetze, von denen wir wissen, dass sie in den Mitgliedsstaaten gelten, fanden 2013 Eingang in das Deutsche Tierschutzgesetz. Wie wichtig der Großen Koalition der Tierschutz bei der Umsetzung allerdings war, ist bezeichnend, denn ein Gutachten belegte sage und schreibe 18 Verstöße bei der Umsetzung in nationales Recht.
Nun sind wir dafür bekannt, dass wir die EU durchaus kritisch sehen; aber trotzdem sind wir hier der Meinung, dass eine Standardisierung bei diesem Thema sinnvoll ist. Die ohnehin schwierigen Tierschutzstandards wurden allerdings weiter zurückgefahren und ich nenne Ihnen gern zwei Beispiele dafür: Artikel 42 der EU-Richtlinie fordert ein Antragsverfahren für Tierversuche, das Tierschutzgesetz allerdings in § 8 a nur eine Anzeigepflicht.
Weiterhin reicht in Deutschland eine Erklärung statt eines Nachweises, dass alle verfügbaren Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch ausgeschöpft worden sind. Sie haben im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz die Möglichkeit, diese Versäumnisse zu korrigieren und sich praktisch zum Tierschutz zu bekennen. Dass dies nicht nur theoretischen Charakter, sondern praktische Relevanz hat, habe ich über zwei Jahre in der Tierversuchsthematik selbst erfahren. Viel zu häufig wird die Möglichkeit, Tierversuche zu absolvieren, genutzt. Die Notwendigkeit solcher Versuche, Frau Klepsch, wird viel zu häufig auch an deutschen Forschungseinrichtungen nicht hinterfragt, wenn man einmal die Genehmigung dazu erhalten hat.
Das 3R-Prinzip ist mehrfach von Kollegen benannt worden. Was Sie aber vergessen haben zu erwähnen, ist, dass ein klarer Auftrag zur Förderung und Verbreitung dieser 3R-Methoden sowie der Vorrang von tierversuchsfreier Forschung tatsächlich umgesetzt wird, auch bei uns in Sachsen.
Vielleicht noch eines zu den Mitteln, die dazu aufgewandt wurden: Seit 1980 schon fördert der Bund über 500 Projekte zur Vermeidung von Tierversuchen zur Erforschung alternativer Methoden. 170 Millionen Euro sind dort hineingeflossen. Aber wir sehen keine substanzielle Abnahme bei der Anzahl von Tierversuchen und seit 2013 in Sachsen sogar einen erneuten Anstieg.
Meine Damen und Herren, wir möchten, dass der Wissenschaftler mehr Möglichkeiten bekommt, sich für Alternativen zum Tierversuch zu entscheiden. Wir möchten mit unserem Antrag sensibilisieren und gehen damit in der Tat über den Status quo hinaus. Wir möchten auf ein gemeinsames Vorgehen der Länder hinwirken, die Situation von Versuchstieren endlich zu verbessern – durch Forschung und durch Initiativen des Gesetzgebers.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Danke für die knappen Rede
beiträge, die zeigen, dass wir uns im Grunde einig sind. Mal schauen, wie viele Abgeordnete diesmal den Saal verlassen, um nicht mitstimmen zu müssen, wie sie es im Grunde wollen.
Ich fasse trotzdem unseren Antrag zusammen. Es gibt beim Tierversuch stets die Abwägung „menschliches Leid gegen tierisches Leid“. Wo immer es geht – auch darin scheinen wir uns einig zu sein –, muss der Tierversuch vermieden werden. Wir möchten, dass die Alternativen zu Tierversuchen weiter Einzug in die Wissenschaft halten, und zwar viel stärker als bisher; denn der Status quo reicht uns nicht aus.
Hierzu gilt es einerseits die Entwicklung der sogenannten 3R-Methoden voranzutreiben und andererseits diese auch praktisch umzusetzen. Dafür bedarf es – auch das ist bisher nicht ausreichend geschehen – eines gemeinsamen Vorgehens aller Beteiligten, des Bundes, der Länder und auch der Europäischen Union.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, Frau Staatsministerin Klepsch, als Gastgeber der Verbraucherschutzministerkonferenz und bringen Sie bitte dieses Thema auf die Agenda!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Letzte Chance für
Europa, Auflösung von Nationalstaaten? Herr Gebhardt, ich glaube, Sie haben das Problem immer noch nicht verstanden.
Aber auch die CDU erstaunt mich, wenn Sie, Herr Schiemann, von Volkssouveränität reden und gleichzeitig sagen, dass die EU diese Probleme lösen soll. Sie müssen sich schon entscheiden, ob Sie den Völkern ihre grundgesetzlich und verfassungsrechtlich zugestandene Souveränität lassen wollen oder ob Sie Souveränität enteignen und nach Brüssel und Straßburg exportieren wollen, wie es im Fall von 50 % der Gesetzgebung seit Jahren passiert.
Vielleicht hätten Sie besser Ihre Rede vorher einmal mit Herrn Tillich oder Frau Merkel abgestimmt. Ich glaube nicht, dass sie mit Ihren Worten von Volkssouveränität etwas anfangen können; sie verhalten sich nämlich permanent in entgegengesetzter Richtung.
Meine Damen und Herren! Die Gründungsväter der EU wollten selbstverständlich keinen Suprastaat EU, und sie wollten auch nicht, dass die Unterschiede zwischen dem geografischen Gebilde Europa und einem politischen Konstrukt aus damals – im Jahr 1958 – sechs Ländern verwischt werden. Das ist das, was gerade die Fehlentwicklung dieser Europäischen Union ausmacht.
Nun zum Parlament und zur Demokratie in Europa, die Sie ja gern hochhalten. Was hätten Adenauer und de Gaulle dazu gesagt, dass gerade in diesem EU-Parlament, das gerade kein Europaparlament ist, der Grundsatz „One man – one vote“ vollkommen ausgehebelt ist. Nur, damit Sie sich die Zahlen merken können: Die Schweden haben bei circa 10 Millionen Einwohnern 20 Sitze, aber rund 80 Millionen Deutsche 96 Sitze. Noch schlimmer ist es, wenn Sie sich Malta oder Zypern anschauen. Malta hat zehnmal so viele Sitze wie Deutschland in diesem EUParlament. Noch dazu gibt es kein Gesetzesinitiativrecht. Dieses wird über nichtgewählte europäische Institutionen wie den Ministerrat und die Kommissionen ausgeübt.
Man könnte noch sehr viel mehr über die Mittelverschwendung in diesen europäischen Institutionen ausführen. Als Fazit muss man feststellen: Die EU ist undemokratisch, sie ist eine Steuerverschwenderin gigantischen Ausmaßes, sie ist ein Selbstbedienungsladen für eine Parallelgesellschaft aus Funktionären und Apparatschiks.
Es gab zweifelsohne einen vernünftigen Ansatz der Römischen Verträge im Jahr 1958, aber die Gründungsväter dieser Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hatten eben nicht die Aufgabe staatlicher Demokratie und staatlicher Souveränität im Kopf.
Der schlimmste Sündenfall ist die Einführung des Euro. Denn anstatt dafür zu sorgen, dass Märkte sich organisch entwickeln und dann überhaupt vereinigungsfähig sind, hat man unterschiedliche Volkswirtschaften unter ein gemeinsames und eben nicht funktionales Währungskor
sett gezwungen. Das geben inzwischen heute auch die allermeisten Wirtschaftsexperten zu.
Die Folgen sind bekannt: auf der einen Seite starke Länder wie Deutschland mit einer zu schwachen Währung, riesigen und für die Binnenwirtschaft schädlichen Exportüberschüssen und einer niedrigen Arbeitslosigkeit, aber auch einer geringen Binnennachfrage und auf der anderen Seite – das macht die Spaltung dieser Europäischen Union aus – arme Länder in Südeuropa, die nicht wettbewerbsfähig sind, die ihre Währung nicht abwerten können, mit gigantischer Arbeitslosigkeit, einem Migrationsdruck nach Norden und vor allem – das ist besonders tragisch – einer Perspektiv- und Zukunftslosigkeit gerade für die junge Generation.
Liebe Kollegen Abgeordnete, wer allen Ernstes meint, die Schöpfer und Verteidiger der Europäischen Währungsunion um jeden Preis stünden in einer Traditionslinie mit den Unterzeichnern der Römischen Verträge, der muss wahrhaftig taub und blind und mit dem Klammerbeutel gepudert sein.
Was kann man über den Gründungsvater in Deutschland sagen? Konrad Adenauer hat dazu im Jahr 1951 Folgendes geäußert: „Die Integration Europas muss erreicht werden, wenn wir die abendländische Kultur und das christliche Europa retten wollen. Die Integration Europas ist die einzig mögliche Rettung des christlichen Abendlandes.“
Ich frage mich, ob Frau Merkel oder Herr Tillich bereit wären, diese Rettung des Abendlandes heute noch zu unterzeichnen, wenn sie nicht einmal bereit sind, eigene Grenzen, ob im Inland oder an der europäischen Außengrenze, zu verteidigen. Mehr dazu in der zweiten Runde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir lernen als Erstes, dass Kommunisten und Sozialisten hervorragende Wirtschaftspolitik machen können. So lächerlich haben Sie sich schon lange nicht mehr gemacht.
Herr Schiemann, der Souverän hat das letzte Wort. Ich hoffe, ich habe Sie korrekt zitiert. Wenn das so ist, dann befürworten Sie bestimmt bundesweite Volksentscheide. Dann hat der Souverän das letzte Wort. Mal schauen, ob ich Sie jetzt falsch interpretiert habe.
Wenn ja, dann bitte ich Sie, zukünftig nicht mehr so zweideutig zu argumentieren. Das könnte Ihnen populistisch ausgelegt werden.
Meine Damen und Herren! Begeisterung für Europa, Begeisterung für europäische Projekte kann man nicht verordnen und die kann man nicht erzwingen. Diese ergeben sich, wenn die Entwicklung stimmt.
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat dies in der Tat über lange Jahre gezeigt, bis sie den Weg von Freiheit, Verantwortung und Wettbewerb – Frau Maicher – verlassen hat. Sie wissen ganz genau: Das ist der Grund, warum die Europäische Verfassung, der Euro und eine gemeinsame Sozialpolitik nicht funktionieren können – deswegen. Und wenn wir über illegale Migration in Europa sprechen; denn wir haben aktuell keine gemeinsame Grenzsicherung. Frontex funktioniert mehr als Taxi nach Europa statt als Grenzsicherung für diesen Kontinent. Deswegen haben wir einen Zustand zu beklagen, in dem man sich inzwischen auf dem Roten Platz von Moskau mehr in Europa fühlt als in Paris oder Berlin.
Meine Damen und Herren! Mit Leerformeln, die Sie hervorgebracht haben, wird nur vernebelt, was Herr Schiemann zweideutig angedeutet hat. Das heißt aber im Grunde, dass eine radikale Reform der Europäischen Union nur funktionieren kann, wenn wir bereit sind, den Wert der nationalen Demokratie, der nationalen Souveränität mit allen Rechten – und auch gern auch mit Pflichten – aufrechtzuerhalten.
Den aktuellen Stand der Europäischen Union und der Eurozone 2017 kann man im Wesentlichen in Stichpunkten zusammenfassen: Rechts- und Gesetzesbruch des Maastricht-Vertrages und des Dublin-Abkommens,
Merkels illegale Grenzöffnung – auch auf Kosten anderer Länder –, eine negative und Nullzinspolitik der EZB, die Sparer und Steuerzahler enteignet, immer mehr Steuermilliarden, die letztlich in der Tat Geldforderungen einpreist, immer mehr Ideologie; denn nichts anderes ist die Rettung des Euros, und leider auch immer mehr Zwietracht zwischen den Mitgliedsstaaten. Wann hätte man sich jemals vorstellen können, dass Frau Merkel zum Beispiel in Griechenland mit Nazi-Plakaten und mit Tausenden Polizisten empfangen wird? Dieser Zustand war weder in den Jahren 1958 und 1975 noch im Jahr 1985 für andere deutsche Politiker vonnöten.
Wenn wir es mit einer europäischen Idee der Freiheit und der Demokratie ernst meinen, dann sollten wir uns auf unsere gemeinsamen Wurzeln – die christlichen, die jüdischen, die antiken und die der Aufklärung – besinnen. Wir sollten die Vielfalt der Nationen und der Traditionen wahren und nicht versuchen, sie im europäischen, sozialistischen Harmonisierungsdrang kaputt machen.
Wen wir das tun, hat Europa wirklich eine Zukunft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird den Antrag der LINKEN ebenfalls ablehnen. Er besteht aus zwei Teilen, einem Feststellungsantrag und einer Aufforderung an die Staatsregierung.
Dazu ist Folgendes zu sagen:
Punkt 1.3 ist gegenstandslos, denn der Inhalt bezieht sich auf einen Antrag der CDU und SPD zur Europäischen Migrationsagenda und zur gerechten Verteilung der Flüchtlinge in Europa, der vor fast genau einem Jahr hier beschlossen wurde. Dazu wurde bereits von der Staatsregierung Stellung genommen.
Der Punkt 1.2 ist uns nicht konkret genug. Er stellt uns vor viele Fragen. Was bedeutet bei Ihnen „regionale Ebene“? Sind das die Bundesländer, Landkreise und Kommunen Deutschlands oder ist der Blick hier auf das europäische Ausland gerichtet? Dann hätte die Feststellung durch den Sächsischen Landtag einen schwachen Empfehlungscharakter.
Was meinen Sie mit dem Begriffspaar „solidarische und gerechte Verteilung“? Was ist hier der Maßstab? Sind das individuelle Interessen der Asylbewerber oder wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Möglichkeiten der EUStaaten und ihrer Regionen?
Nun zum zweiten Teil.
Die Antragstellerin hat offensichtlich selbst bemerkt, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung des EU-Umsiedlungsprogramms auf der Bundesebene angesiedelt ist. Der Freistaat hat hier, wie bereits erwähnt wurde, keine direkten Möglichkeiten der rechtlichen Einflussnahme, und er kann auch nicht am Bundesinnenministerium vorbei Menschen aus anderen Staaten nach Sachsen holen. Hier haben wir als Landtag tatsächlich keine Zuständigkeit.
So weit DIE LINKE die Sächsische Staatsregierung mit der Einleitung von Bundesratsinitiativen oder Entschließungen beauftragen will, stellt sich die Frage, ob sie nicht über wirksamere Mittel als eine Aufforderung durch den Sächsischen Landtag verfügt; schließlich stellt sie doch mit Bodo Ramelow mittelbar einen eigenen Vertreter im Bundesrat. Außerdem sind Sie als Oppositionsfraktion im Bundestag vertreten. Das möchte ich nur als Erinnerung dafür erwähnen, wenn wir Anträge stellen, die eigentlich im Bund bearbeitet werden müssen. Vielleicht überlegen Sie sich Ihre Kritik das nächste Mal etwas genauer.
Die Forderung, Deutschland solle sinngemäß endlich 26 437 Kontingentflüchtlinge aufnehmen, enthält den völlig haltlosen Vorwurf, Deutschland würde sich bisher seiner Verantwortung entziehen, haben wir doch laut EASY-Registrierung 2015 fast 1,1 Millionen Menschen und 2016 immer noch circa 320 000 Menschen mittelbar aus Griechenland und Italien aufgenommen.
Noch etwas Grundsätzliches: Solange Abertausende überführte Straftäter, die als vermeintliche Flüchtlinge gekommen sind, nicht rechtmäßig abgeschoben werden, stimmen wir überhaupt keiner neuen Aufnahme zu. Solange Abertausende nicht anerkannte Flüchtlinge nicht abgeschoben werden, weil dies in rechtsstaatlichen Verfahren so entschieden wurde, stimmen wir ebenfalls keiner neuen Aufnahme zu.
Darüber hinaus beachtet die Linksfraktion nicht, dass Migranten nur dann am Relocation-Verfahren der EU teilnehmen dürfen, wenn sie aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von mindestens 75 % im EUDurchschnitt stammen. Dies dürfte zumindest auf die in den italienischen Lagern befindlichen Boatpeople regelmäßig nicht zutreffen. Der Antrag der Linksfraktion vereinfacht hier in unzulässiger Weise und zielt wieder einmal auf die Schaffung vollendeter Tatsachen ab, so wie der Kollege heute von den fast zwangsmäßigen Folgen von Migration gesprochen hat, Herr Stange, und völlig außer Acht gelassen hat, dass diese Migration an sich schon illegal und gegen den Rechtsstaat gerichtet war.
Wir gehen davon aus, dass die Linksfraktion selbst um die Gegenstandslosigkeit weiter Teile ihres Antrages weiß.
Die eigentliche Zielstellung wird erst im Punkt 2.4 klar. Der dort geforderte Maßnahmenplan ist quasi der einzige Aspekt der Aufforderung an die Staatsregierung, der verhältnismäßig zügig und überprüfbar umgesetzt werden könnte. Das bedeutet, dass der Maßnahmenplan bei Annahme des Antrages wohl auch dessen einziges Ergebnis wäre.
Was ist nun der eigentliche Kerninhalt Ihres Maßnahmenplans? DIE LINKE fordert von der Staatsregierung nicht weniger als ein definitives Bekenntnis der Zusammenarbeit von – so möchte ich sagen – zweifelhaften Nichtregierungsorganisationen, die nur von sich selbst behaupten, Flüchtlinge sachgerecht zu unterstützen. Ebenso verlangt die LINKE ein Bekenntnis der Staatsregierung zur finanziellen und materiellen Unterstützung genau solcher Organisationen.
Es ist offenkundig, dass der geforderte Maßnahmenplan damit eine faktische Wirkung entfalten würde, selbst wenn am Ende gar keine Kontingentflüchtlinge nach Deutschland und Sachsen kämen. Wir alle wissen, dass die von der Linksfraktion angesprochenen Netzwerke der Flüchtlingshilfe allesamt Vorfeldorganisationen linker Parteien sind und nicht zuletzt Versorgungsposten sogenannter No-Border-No-Nation-Extremisten bereithalten.
DIE LINKE versucht, unter dem Deckmantel der Sorge um hilfebedürftige Menschen eine politische Statuserhöhung für ihre eigene Klientel und eine Umleitung von Haushaltsmitteln des Freistaates de facto in die eigene Tasche zu erreichen.
Dergleichen können wir keinesfalls mittragen, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab.
Schön, dass das so natürlich geht.
Herr Lippmann, können Sie mir sagen, wo die AfD die parlamentarische Demokratie aushebeln will?
Ich sagte: AfD! Das heißt: Beschlüsse und Programme!
Valentin Lippmann GRÜNE: – Nein. Sie müssen sich als Partei natürlich auch das Verhalten Ihrer Mitglieder zurechnen lassen und das, was da an Auftritten passiert – auch in diesem Hause.
Das lässt regelmäßig Zweifel daran aufkommen, ob Sie hinter der parlamentarischen Demokratie stehen. – Das ist nicht „postfaktisch“. Sie müssen sich als Partei das Handeln Ihrer Mitglieder zurechnen lassen. Das werfen Sie anderen Parteien auch permanent vor.
Dieser permante Versuch, sich mit Einzelfällen herauszureiten, geht mir, gelinde gesagt, auf den Keks. Das hatten wir schon heute Vormittag.
Herr Präsident, ich fahre in meinen Ausführungen fort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag setzt sich die Fraktion DIE LINKE für eine Verbesserung der Renten der in der ehemaligen DDR tätigen Bergleute ein, und zwar insbesondere für die Beschäftigten der Braunkohleveredelungen.
In Ihrem Antrag formulieren Sie eine Zielstellung, die begrüßenswert ist, aber bereits in der Antragsformel viel zu kurz greift. Es ist müßig, darauf hinzuweisen, dass es nicht nur um sächsische Bergleute, sondern um die Bergleute der gesamten ehemaligen DDR geht. Das wissen Sie, denn Sie haben hier – wie schon erwähnt wurde – ein Bundesthema einfach regionalisiert.
Nun aber zum Wesentlichen.
Die Kumpel in der Braunkohleveredelung haben sich in der Tat ihren Rentenanspruch durch harte, körperlich schwere und zum überwiegenden Teil gesundheitsgefährdende Arbeit verdient, auch wenn sie in der Regel nicht mehr im klassischen Bergbau unter Tage, sondern im Tagebau oder in der Kohleverarbeitung gearbeitet haben. Dazu haben wir diverse Beispiele gehört. Ich erinnere dabei nur an das Braunkohleveredelungswerk in Espenhain im Landkreis Leipzig, wo über Jahrzehnte hinweg stark ätzende Staubwolken aus den Schloten heraufzogen, Espenhain der angeblich schmutzigste Ort der DDR war und sogar den Menschen in weiterer Entfernung diese Gase auf die Atemwege schlugen. Ein Stempel im Ausweis verbriefte deshalb die Möglichkeit, den Ruhestand mit 60 Jahren anzutreten, sowie das Anrecht auf eine Zusatzrente.
Ja, meine Damen und Herren, es ist in der Tat für diese Bürger eine nicht hinnehmbare Ungerechtigkeit, dass sie sich heute schlechtergestellt fühlen. Aber genauso ungerecht ist es – das haben wir schon gehört, aber ich möchte es dennoch wiederholen –, wenn die Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR auf ihren Steigerungsbeitrag verzichten müssen, wenn Zeiten der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen nicht anerkannt werden, wenn DDR-Spitzensportler rentenrechtlich wie Studenten behandelt werden und wenn einige akademische Berufsgruppen wie zum Beispiel die Chemiker, Physiker, Mathematiker und andere Naturwissenschaftler die Intelligenzrente nicht erhalten, wie sie die Berufskollegen anderer Sparten bekommen. Diese Liste der Diskriminierung von Lebensleistungen ließe sich noch um eine Vielzahl von weiteren Punkten ergänzen. Aber dazu findet sich in Ihrem Antrag kein Wort.
Von der Rechtsprechung ist im Sinne einer Gesamtlösung derzeit nicht viel zu erwarten. Jüngste Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts und des Sozialgerichts Altenburg aus dem Jahr 2016 bestätigen und verfestigen die durch das Rentenüberleitungsgesetz entstandenen Überführungslücken.
Als ein weiteres Beispiel könnten wir all die Menschen nennen, die aus der DDR in den Goldenen Westen flohen. Auf der Grundlage des Fremdrentengesetzes von 1960 wurden sie zunächst so behandelt, als ob sie ihr vollständiges Arbeitsleben in der Bundesrepublik gelebt hätten. Auch diese Ansprüche waren nach der Wende beim Renteneintritt im wahrsten Sinne des Wortes Geschichte. Immerhin hat es unser Nachbar Polen durch ein Sozialabkommen geschafft, die Rentenansprüche aus dem Fremdrentengesetz gegenüber der Bundesrepublik zu schützen.
Wir sind uns also darin einig, dass das Rentenüberleitungsgesetz von Ungerechtigkeiten gegenüber Einzelnen geprägt ist. Wir sollten nur in der Konsequenz darauf achten, dass nicht neue Ungerechtigkeiten durch Einzelfallregelungen entstehen. Der von Ihrer Fraktion eingebrachte Antrag birgt dahin gehend ein erhebliches Gefahrenpotenzial.
Wir schlagen stattdessen vor – und das ist ein Gesamtansatz, den wir natürlich nicht allein in Sachsen, sondern bundesweit umsetzen müssen –, die Rente insgesamt zuallererst einer buchhalterischen Analyse, zum Beispiel auf Fremdleistungen aller Art, zu unterziehen, anstatt Flickschusterei durch die vermeintliche Korrektur von Ungerechtigkeiten für einzelne Arbeitnehmergruppen zu betreiben.
Wenn Sie als LINKE schon versuchen, die Bergleute zu animieren, weiterhin Ihre Partei zu wählen, dann seien Sie wenigstens so ehrlich und sagen Sie ihnen, dass die meisten Rentenerhöhungen durch die aktuellen Steuern wieder minimiert bzw. durch Steuerprogression komplett aufgefressen werden. Deshalb werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. Denn gut gemeint, liebe LINKE, ist eben noch lange nicht gut gemacht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon ausreichend gehört, dass die Digitalisierung notwendig ist. Ich glaube, in diesem Hohen Haus besteht kein Zweifel daran, dass das digitale Zeitalter vor Schulen nicht Halt macht
und wir als Politiker gefragt sind, das digitale Zeitalter auch in Schulen mitzugestalten.
In meinem Beitrag möchte ich einige andere Aspekte einfließen lassen. Ich glaube nämlich, dass es nicht ausreicht, mehr Smartphones, Whiteboards und ausgebildete Lehrer für das digitale Zeitalter zu fordern. Wir haben bereits beim Einzug des Internets erlebt, dass die Politik und Gesellschaft letztlich die Rahmenbedingungen verschlafen haben. Sie haben verschlafen, Rahmenbedingungen und Grenzen zu setzen, damit am Ende eine demokratische Gesellschaft mit diesen modernen Techniken umgehen kann.
Deswegen möchte ich anregen, dass wir nicht nur über vier Kulturtechniken reden, die Herr Mann erwähnt hat: Lesen, Schreiben, Rechnen und Internet. Ich glaube, die Kulturtechniken sind wesentlich vielfältiger. Wir haben bei diversen Debatten darüber, wie viele Akademiker wir brauchen oder nicht, inwieweit handwerkliche und künstlerische Fähigkeiten gefördert werden müssen, weil sie zu einer umfassenden Bildung auch zur Vernetzung im Gehirn notwendig sind, festgestellt, dass das Leben nicht virtuell wird. Es bleibt auch immer ein Leben, welches von menschlichen Beziehungen und von manuellen Fähigkeiten lebt, ohne die der Mensch eben nicht der Mensch ist.
Insofern verweise ich bei aller Kritik – unter anderem am verzögerten Breitbandausbau in Sachsen – darauf, dass es bereits zum Ende der ehemaligen DDR ein Projekt in Sachsen an der Hochschule in Leipzig gegeben hat, das sogenannte Mehlhorn-Projekt, in dem man über vernetztes Lernen und vernetzte Fähigkeiten nachgedacht und geforscht hat. Daraus sind sogar freie Schulen in Sachsen entstanden, die diese Vernetzung, übrigens auch verknüpft mit medialem Lernen ab der 1. Klasse, bereits umsetzen. Das geschieht sehr erfolgreich. Insofern müssen wir uns gar nicht verstecken. Es gibt Erkenntnisse, wie man klassisches und modernes Lernen miteinander verbinden kann. Mindestens eine Generation von Schülern legt darüber erfolgreich Zeugnis ab.
Der zweite Punkt, den ich anreißen möchte, dreht sich um den staatlichen Gestaltungsauftrag dabei. Ich stelle fest, dass in diesem Raum bisher keiner Kritik daran geübt hat, dass wir offenbar für die Digitalisierung bereit sind, an einigen Stellen die staatliche Erziehungsaufgabe der Schulen an private Unternehmen abzutreten. Als Beispiel dafür möchte ich die Initiative „Nicht egal“ benennen, die die Bundesregierung gerade mit dem Internetkonzern Google gestartet hat. Es mag für einige politisch opportun erscheinen, ich halte es für höchst gefährlich, wenn der Staat diesen Auftrag an private Unternehmen abtritt. Man darf gespannt sein und muss genau hinschauen, ob darunter nicht viel mehr eine politische Indoktrination aus einer speziellen politischen Richtung heraus resultiert.
Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass das Schulsystem und der Lernerfolg immer noch von der menschlichen Beziehung zum Lehrer abhängen. Das kann einmal ein Erfolg und einmal ein Misserfolg sein. Darüber sind wir uns alle einig. Lernen funktioniert jedoch besser, das zeigen auch Erkenntnisse der Vergangenheit, wenn es zwischen dem Schüler und Lehrer eine emotionale Bindung gibt. Deswegen sollten wir bei aller Freude über das digitale Zeitalter und Bestreben, dies in den klassischen Unterricht einzubinden, nicht vergessen, dass ausreichend kleine Klassen und eine genügende Anzahl von Lehrern am Ende die Voraussetzungen sind, die wir im Schulsystem zuerst einmal schaffen müssen. Wir können nicht mit mehr Computern und Smartphones im Unterricht kaschieren, was im Schulsystem – auch in Sachsen – in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Es muss eine Gemeinsamkeit von klassischem und digitalem Lernen geben.
Herzlichen Dank.
Herr Dierks, ich nehme Ihre Sorgen hier ernst, aber ganz konkret haben Sie nicht verstanden, was ich gesagt habe.
Nein!
Und deshalb die Frage: Wissen Sie, dass im Rahmen dieses Projektes Google beauftragt wird, Schüler auszubilden; nämlich, dass der Staat an Google den Auftrag abgibt und auch die Lerninhalte Google überlässt? Das war damit gemeint.
Guten Morgen! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! So geht Sächsisch nicht!
Darüber wollen wir heute debattieren, und ich möchte damit beginnen, einige sächsische Protagonisten zu zitieren.
So sagte Herr Tillich Ende Februar dieses Jahres der Tageszeitung „Der Tagesspiegel“, Sachsen habe ein grundsätzliches Problem mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, und im weiteren Verlauf: „Wir müssen feststellen, dass alle diese Maßnahmen nicht gereicht haben. Es ist die bittere Wahrheit.“ Und er bezog sich auf Maßnahmen der Kriminalpolizei und diverser Sonderkommissionen. Ich zitiere weiter Herrn Tillich vom 21. Februar ebenfalls dieses Jahres, als er zu sicherlich sehr kritikwürdigen Vorgängen in Freital rund um Proteste gegen ein Asylbewerberheim äußerte: „Das sind keine Menschen, das sind Verbrecher!“
Meine Damen und Herren, ein Ministerpräsident, der sächsischen Bürgern ihr Menschsein abspricht, das ist in der Tat skandalös und mit Artikel 1 des Grundgesetzes mitnichten vereinbar. Denn es sind und bleiben, selbst wenn sie straffällig werden, wenn es nachgewiesenermaßen so ist, sächsische Bürger und selbstverständlich Menschen.
Ich zitiere weiter: Herr Dulig tut sich mehrfach damit hervor, über seine eigenen Bürger herzuziehen. Er nimmt dabei seinen Koalitionspartner natürlich nicht aus. Aber es geht immer um das gleiche Thema und man tut so, als gäbe es in Sachsen Bürger erster, zweiter oder gar dritter Klasse. Es gibt eigentlich immer nur ein Thema. Nämlich, als habe Sachsen nur ein Problem und das hieße Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. So sagte er vor nicht allzu langer Zeit, dass der Staat angeblich nur ungenügend klar gemacht habe, dass er das Gewaltmonopol besitze und nicht etwa irgendwelche fremdenfeindlichen Schläger, die grölend durch Sachsen ziehen. Dass Herr Dulig dabei wissentlich oder unwissentlich die vielen Straftäter des linken und linksextremistischen Spektrums vergisst oder ignoriert, das spricht für seine Einstellung und seine Politik.
Noch ein weiteres Zitat aus dem Monat März dieses Jahres im „SPIEGEL ONLINE“. Da sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister: „Wir haben nicht nur ein quantitatives Problem bei der Polizei, sondern auch ein qualitatives.“ In der Tat sind es immer wieder nicht nur die sächsische Bürgerschaft, die Menschen, die in diesem Freistaat leben, sondern auch die eigenen Beamten, die von ihren Regierungsvertretern nicht etwa geschützt und verteidigt werden, sondern die als ungenügend und hier sogar als „qualitativ nicht ausreichend qualifiziert“ angesprochen werden. Das geziemt sich für eine Regierung nicht. Wenn ein Unternehmer dieses mit seinen Mitarbeitern tut, hat er jegliche Autorität verloren. Im politischen Alltag muss es ganz genauso sein.
Damit aber die restlichen Vertreter in diesem Hohen Haus nicht aufatmen können, muss ich leider anfügen, dass seit unserer Präsenz im Jahre 2014 in diesem Haus zu den genannten Äußerungen stellvertretend für viele andere auch Äußerungen von Parlamentsvertretern, von Vertretern der sächsischen Bürger kommen, die sich immer wieder über Sachsens Bürger in irgendeiner Art und Weise erheben, als vertrete man nur einige. Man hat aber hier im Parlament – egal, welcher politischen Einstellung man folgt – am Ende alle sächsischen Bürger zu vertreten.
Meine Damen und Herren! Im Übrigen möchte ich gern Herrn Baumann-Hasske zitieren, der meiner Ansicht nach den Vogel damals abschoss, als er sagte, als es um demokratische Beteiligung von Bürgern in politischen Prozessen ging: Das sollte man zwischen den Wahlen doch bitte schön den gewählten Abgeordneten überlassen; die könnten es – sinngemäß – sowieso viel besser.
Meine Damen und Herren! Dass es Kritik von der einen oder anderen Seite gibt, ist völlig normal. Dass Sie sich aber viel zu häufig dem medialen Präjudiz über Sachsen anschließen, und zwar entgegen der tatsächlichen Realität in diesem Freistaat, das ist in der Tat kein gutes Zeugnis für sächsische Politiker. Meine Damen und Herren, so geht sächsisch definitiv nicht.
Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, wie die anderen Fraktionen im Wesentlichen versuchen, an dem eigentlichen Debattentitel vorbeizureden.
Herr Anton, wenn Sie über die Parlamentsarbeit der AfDFraktion herziehen, dann frage ich Sie, wie unqualifiziert die Arbeit Ihrer eigenen Fraktion sein muss, wenn Sie es nötig haben, unsere Anträge – egal, ob es um mehr Richter, um die Entlastung von Landkreisen, das Schulgesetz, auch das Burka-Verbot, das bei Ihnen offensichtlich nicht sehr tief diskutiert wird, oder andere Dinge geht – zu übernehmen.
Hören Sie doch endlich auf zu versuchen, dem parlamentarischen Mitbewerber so in die Parade zu fahren! Machen Sie es doch mal mit Inhalten, und geben Sie zu,
dass gerade Sie den Patriotismus in der CDU weitgehend verbannt haben und Ihre Partei und Fraktion dadurch im Wesentlichen inhaltlich entkernt wurde. Das tut weh, das kann ich verstehen. Aber so bekommen Sie das Problem nicht gelöst.
Herr Sodann, das war ein reiner Theaterauftritt. Das haben Sie gut gemacht! Aber wissen Sie, die Wahrheit ist:
Ihre Partei ist als Partei des kleinen Mannes im Grunde genommen gestorben, denn die Themen, die Sie eigentlich vermitteln wollten – soziale Sicherheit, Rechte des Bürgers –, lassen sich mit Ihrem grenzenlosen Internationalismus schon lange nicht mehr aufrechterhalten. Sprechen Sie mit Frau Wagenknecht und anderen. Sie wissen doch, dass die Basis Ihrer Partei schon lange davongelaufen ist. Aber machen Sie nur ruhig so weiter im Parlament! Sie werden die Quittung schon zu spüren bekommen.
Herr Lippmann, wenn Sie mal wieder über Imageverlust sprechen: Schauen Sie sich einmal an, wie klein Ihre Fraktion ist und wie klein sie beim nächsten Mal sein wird. Sie vertreten – Gott sei Dank – einen nur sehr
kleinen Teil der sächsischen Bevölkerung; und was Anstand und Respekt betrifft, so frage ich Sie: Wer war es denn, der diejenige, die den Wahlkampf für Sie gemacht und in Sachsen ein großes Standing hatte, aus der Fraktion und aus dem Parlament getrieben hat? Das war doch wohl die Fraktion der GRÜNEN.
Im Übrigen: Wenn Sie einmal Nachhilfeunterricht zum Thema Volk brauchen, lesen Sie das Deutsche Grundgesetz! Darin steht, was das Staatsvolk ist und welche Aufgaben und Kontrollfunktionen es hat. Dass Ihnen als Grüner das nicht passt, kann ich gut verstehen. Das passt nämlich nicht in Ihre ideologischen Grundsätze.
Meine Damen und Herren, warum haben wir das Thema „So geht Sächsisch nicht!“ auf die Tagesordnung gebracht? Weil es immer wieder Vertreter der sächsischen Politik sind, die, anders als die Vertreter anderer Bundesländer, in der Öffentlichkeit über ihren eigenen Freistaat herziehen, und in der Tat: So geht sächsisch für uns nicht. Das ist nicht angemessen, und es folgt an vielen Orten eine Vorverurteilung der Medien, die in vielen Fällen gar nicht aufrechterhalten werden kann.
Wenn in Sachsen etwas passiert, so messen Sie dem – so scheint es uns – eine völlig andere Qualität bei, als es zum Beispiel bei Vorfällen in anderen Bundesländern der Fall ist. Ein Beispiel aus der näheren Vergangenheit, das nicht aus Sachsen stammt und bei dem ich einen medialen Aufschrei, zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, vermisst habe: Dort sahen 150 Zuschauer am vergangenen Sonntag ein Fußballspiel in Jülich. 30 Männer traten dort in die Sportanlage, unter ihren Jacken Baseballschläger, Eisenstangen und Messer versteckt, und schlugen auf Mütter und Kinder ein – und nichts ist passiert, kein medialer Aufschrei, dass es eine Schande für NordrheinWestfalen sei, so, wie es nötig gewesen wäre. Oder in Hamburg,
wo auf Teilen des Jungfernstiegs die öffentliche Kontrolle über dieses Areal quasi verloren gegangen ist.
Man nehme nur mal an, das wäre in Sachsen mit sogenannten Rechten passiert, meine Damen und Herren. Dort waren es nur Kurden und Libanesen, also kein großes Thema.
Oder nehmen wir einmal den Vorfall vom 12. Dezember 2015 in Leipzig, wo Linksextremisten sich stundenlange Straßenschlachten mit der Polizei geliefert haben. Sie haben Barrikaden angezündet, und 69 Beamte wurden – einige davon schwer – verletzt. Wo blieb denn Ihr Aufschrei der sogenannten Demokraten? Da gab es keine
überregionalen und keine großen sächsischen Diskussionen.
Es gab keine Sachsenbeschimpfung der sächsischen linken Aktivisten. Davon haben wir nichts gemerkt.
Es geht nämlich gar nicht darum, ob tatsächlich Gewalt, egal woher, passiert. Es geht darum, dass man diese – –
Nein, aktuell nicht.
Es geht darum, dass Sie versuchen, einzelne Vorfälle in Sachsen und einen Teil der Bürger, der Ihnen nicht in den Kram passt, immer wieder zu diffamieren und einige aus dem sächsischen Volk, aus der sächsischen Bürgerschaft verbal auszuschließen. In der Tat, so geht sächsisch nicht. Das ist das Sachsen-Bashing der alleruntersten Sorte.
(Beifall bei der AfD –
Herr Lippmann, vielleicht rüsten Sie verbal erst einmal ab.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie offenbar nicht verstanden haben, worum es ging. Natürlich gab es eine Diskussion. Aber es gab keine sächsischen Beschimpfungen. Leipzig, im Dezember 2015, wurde von Ihnen allen nicht zum sächsischen Problem des Linksextremismus erklärt.
Nein – –
Sie müssen bitte zuhören!
Aber zu differenzieren, Herr Lippmann, ist nicht Ihre Sache. Das merkt man jedes Mal an Ihren parlamentarischen Beiträgen. Machen Sie ruhig so weiter!
Herr Fischer, auch Sie sollten mit Fakten argumentieren.
In der Tat gab es – hören Sie doch einfach zu! – Proteste am 3. Oktober. Aber wenn Sie genau hingeschaut hätten, dann hätten Sie gesehen, dass unsere Abgeordneten versucht haben, die Krakeeler zu beruhigen.
Ja, ich weiß, genau hinschauen ist schwierig für Sie.
Na ja, an Kultur scheint es auf jeden Fall zu fehlen, wenn man nicht zuhören kann.
Wenn Sie wissen, dass wir Kritik an den unfeinen Äußerungen, an Äußerungen unter der Gürtellinie, angebracht haben, dann hätte das Ganze – – Es fällt natürlich schwer, wenn Sie jetzt krampfhaft versuchen, einen Patriotismus, für den Sie keine Heimat mehr haben, für sich zu reklamieren. Das wird nicht funktionieren, Herr Fischer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, hier liegen große Missverständnisse in den Fraktionen vor.
Ja, besonders bei Ihnen, Herr Lippmann.
Wir haben uns weder als Sittenpolizei noch als moralische Instanz geriert. Das ist genau das Problem: dass Sie versuchen, den Meinungsstreit zwischen Inhalten zu der Frage von moralischer oder nicht moralischer Integrität zu führen. Darum geht es aber nicht in der Politik; denn Sie, Herr Voigt, sind moralisch nicht besser und nicht schlechter als ein Abgeordneter der LINKEN, der GRÜNEN oder der AfD. Das ist ein völlig falscher Politikansatz. Das ist genau das Problem der politischen Debatte nicht nur in Deutschland. Sie haben eindrucksvoll einmal mehr von diesem Missverständnis Zeugnis abgelegt.
Zusätzlich kommt, dass ich doch gerade die CDU fragen muss, wenn sie so hervorragenden Kontakt zu den Bürgern hat, warum die Zahl der Bürgerbüros im Verhältnis zu anderen Parteien so verschwindend gering ist; warum Bürger, die seit Jahren in Ihre Bürgerbüros gehen, wo drei Abgeordnete ein Büro betreiben, während bei kleinen Parteien, auch bei der AfD, ein Abgeordneter bis zu drei Büros betreibt, jetzt zu uns kommen und uns erzählen, dass sie von Ihnen nichts mehr erwarten. So weit scheint es mit Ihrer Bürgernähe, mit der Vertretung nicht her zu sein.
Die Partei des angeblich kleinen Mannes – wunderbares Zitat von Heiner Müller –, das demaskiert Sie, Herr Scheel, so richtig. „Zehn Deutsche sind dümmer als fünf Deutsche“ haben Sie gerade gesagt. Wenn das Ihr Verständnis von dem kleinen Mann, von dem Bürger auf der Straße oder zu Hause ist, dann bringen Sie ihm offenbar nur Verachtung und Mitleid entgegen. Das ist nicht das Zeichen einer Volkspartei. Gerade mit diesen Menschen müssten Sie sich auseinandersetzen. Und was machen Sie? Sie rümpfen die Nase vielleicht über die einfache und manchmal auch grenzwertige Sprache, aber dann haben Sie die Bürger schon verloren.
Deswegen komme ich zurück zu dem Ziel und dem Inhalt unserer Debatte. Es ist die Frage, warum diese Aussagen nicht nur in diesen Jahren, sondern auch schon seit Jahren, wenn ich über Vorfälle in Sebnitz oder an anderer Stelle in Sachsen, zum Beispiel in Mügeln, nachdenke, warum der Reflex immer gleich dahin geht, das eigene Land zu diffamieren und selbstverständlich auch die eigenen Menschen. Warum ziehen wir uns, warum ziehen Sie sich diese Art von ideologischer Jacke an? Ich will es Ihnen sagen: weil es Ihnen in Ihren ideologischen Kram passt. Wenn es für Sie nur einen Kampf gibt – nämlich den gegen angeblich rechts –, dann verschwindet zweifellos alles andere daneben. Sie finden rechts schlimm, aber links ist okay, und Islamisten sind für Sie Folklore – für einige von Ihnen.
Für Sie sind Pegida-Leute, die in Dresden demonstrieren, –
– schlimmer als Familienclans, die offensichtlich in anderen Teilen des Landes ganze Stadtteile terrorisieren. Solche Politik muss korrigiert werden. Dafür sind wir angetreten. Wie Sie uns gezeigt haben, werden Sie uns dabei tatkräftig Hilfe leisten.
Herr Fischer, können Sie mir die Stelle im Programm der AfD zitieren, an der wir dezidiert Steuersenkungen fordern?
Das haben Sie gerade behauptet!
Also, Sie können es nicht. Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN wird eine TTIP-Kritik formuliert, die in der AfD ebenfalls seit geraumer Zeit ihre Heimat hat, auch wenn sich die unterschiedlichen Aspekte dieser Kritik bei den GRÜNEN bislang eher auf die mögliche Senkung von Verbraucherstandards beschränkt haben. Ich freue mich aber zu hören, dass wir jetzt offensichtlich sachlich einig darin sind, dass die sogenannten Freihandelsabkommen – ich denke, es ist wichtig, dass hier von „sogenanntem Freihandel“ gesprochen wird, weil der Titel tatsächlich irreführend ist – auch die signifikante Rechtsproblematik umfassen.
Der Verweis auf CETA, wobei man in den letzten Verhandlungsrunden angeblich einen Fortschritt erzielt habe, bleibt dennoch marginal; denn die privaten Schiedsgerichte sind nicht vom Tisch, auch wenn es nun eine Berufungsinstanz gibt. Das reicht nicht aus und wäre weiterhin ein Bypass zu den öffentlichen Gerichten, den wir in Europa nicht dulden sollten.
Ich denke, ein neuer Name würde gar nichts nützen. Insofern sollten wir grundsätzlich über die Frage nachdenken, wie Freihandel sinnvoll ist, und nicht per se konstatieren, dass jeglicher Freihandel sinnvoll ist. Nicht allein der Prozess ist das Problem, sondern die Voraussetzungen, unter denen wir in diesen Prozess hineingegangen sind, sind ebenfalls problematisch. Deswegen gibt es einiges zu klären, nicht nur zwischen den Vereinigten