Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

Volkmar Zschocke, GRÜNE, Andrea Dombois,

CDU, und Uwe Wurlitzer, AfD)

Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

(Tagesordnungspunkt 6, Wahl des 3. Vize- präsidenten, entfällt durch Inkraftsetzung der Geschäftsordnung des 6. Sächsischen Landtages)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Bestimmung der Anzahl und Wahl der Schriftführer

In der Drucksache 6/245 liegt Ihnen ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und SPD zur Bestimmung der Anzahl der Schriftführer vor. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6 /245 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine. Damit ist die Drucksache 6/245 beschlossen.

Nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen die Schriftführer. Daraus ergibt sich bei der

eben beschlossenen Anzahl von 29 Schriftführern folgende Zusammensetzung: Fraktion der CDU 14 Schriftführer, Fraktion DIE LINKE sechs Schriftführer, Fraktion der SPD vier Schriftführer, Fraktion der AfD drei Schriftführer und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Schriftführer.

Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 6/207 bis 6/211 vor. Ich weise darauf hin, dass der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion, Drucksache 6/209, in Neufassung vorliegt.

Gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist derjenige gewählt, der mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Da hierfür

keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung kann über die Wahlvorschläge der Fraktionen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen. Da es keinen Widerspruch gegeben hat, kann ich durch Handzeichen abstimmen lassen. Ich schlage Ihnen vor, über die Wahlvorschläge der Fraktionen insgesamt abzustimmen. Wenn es diesbezüglich keinen Widerspruch gibt, dann können wir so verfahren. – Es gibt keinen Widerspruch.

Wer den Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen. Damit ist den Wahlvorschlägen zugestimmt worden.

Ich frage, ob von den Gewählten jemand die Wahl nicht annehmen möchte? – Das ist offenbar nicht der Fall. Damit sind die in den Wahlvorschlägen genannten Schriftführer gewählt. Ich gratuliere den Abgeordneten ganz herzlich zu ihrer Wahl als Schriftführer. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Tagesordnungspunkt 8

Bildung und Stärke der ständigen Ausschüsse

Meine Damen und Herren! Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung bildet der Landtag zur Vorbereitung seiner Sitzungen ständige Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode. Gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung legt der Landtag die Zahl der Mitglieder eines jeden Ausschusses fest.

In der Drucksache 6/239 liegt Ihnen der gemeinsame Vorschlag der Fraktionen CDU und SPD für die Bildung der Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode und die Festlegung der Zahl ihrer Mitglieder vor: „Bildung und Stärke der ständigen Ausschüsse des Sächsischen Landtags in der 6. Legislaturperiode“. Es wurden durch das Präsidium keine Redezeiten für diesen Tagesordnungs

punkt vorgeschlagen. Ich frage dennoch, ob es Redebedarf gibt. – Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen CDU und SPD in der Drucksache 6/239. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit sind die Ausschüsse des 6. Sächsischen Landtages für die Dauer der Wahlperiode gebildet und die Zahl ihrer Mitglieder ist festgelegt. Der Tagesordnungspunkt 8 ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sowie der beratenden Mitglieder

des Wahlprüfungsausschusses gemäß Artikel 45 Sächsische Verfassung,

§ 3 Sächsisches Wahlprüfungsgesetz

Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag – Sächsisches Wahlprüfungsgesetz – besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentliche Mitglieder, sieben Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht als ordentliche Mitglieder vertreten sind. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

Gemäß der Verteilung der Sitze nach d’Hondt ergibt sich für die Fraktionen Folgendes: CDU-Fraktion vier Sitze für ordentliche Mitglieder und vier Sitze für Stellvertreter, die Fraktion DIE LINKE, die SPD-Fraktion und die AfDFraktion erhalten je einen Sitz für ein ordentliches Mitglied und je einen Sitz für einen Stellvertreter. Die CDUFraktion schlägt zur Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines Stellvertreters jeweils auch ein Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Sofern diesen

Wahlvorschlägen entsprochen wird, entfällt das ständige beratende Mitglied im Wahlprüfungsausschuss. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Legislaturperiode gewählt.

Die Wahlvorschläge der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter sowie der beratenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses liegen Ihnen vor in der Drucksache 6/228 für die CDU-Fraktion, Drucksache 6/231 für die Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/229 für die SPD-Fraktion und Drucksache 6/230 für die AfDFraktion.

Da keine Debatten vorgesehen sind, kommen wir zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird.

(Cornelia Falken, DIE LINKE, meldet sich.)

Sie widersprechen, Frau Falken? – Damit müssen wir zur geheimen Wahl kommen.

Meine Damen und Herren! Es hat Widerspruch zur Abstimmung durch Handzeichen gegeben. Daher kommen wir zur Durchführung der geheimen Wahl der Mitglieder, der Stellvertreter und der beratenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses auf der Grundlage der Wahlvorschläge der Fraktionen. Ich schlage Ihnen vor, dass ich hierfür dieselbe Wahlkommission berufe, die auch die bisherigen Wahlen geleitet hat. – Ich sehe hierzu keinen Widerspruch.

Wir kommen jetzt zur Wahlhandlung. Ich gebe nunmehr dem Leiter der Wahlkommission, Herrn Abg. Colditz, das Wort.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Befindet sich noch jemand von Ihnen im Saal, der nicht gewählt hat? – Das sehe ich nicht. Zumindest diejenigen, die im Saal sind, haben gewählt oder sind bei ihrer Wahl.

(Kurze Unterbrechung)

Wir schließen jetzt die Wahlhandlung, und die Wahlkommission wird wiederum in Saal 2 auszählen. Ich bitte Sie um etwas Geduld; es handelt sich um unsere letzte Auszählung.

Wir unterbrechen jetzt für 30 Minuten und finden uns dann hier wieder zusammen, damit wir das Ergebnis verkünden können.

(Unterbrechung von 13:33 bis 15:36 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt jetzt das Wahlergebnis vor, und ich greife gleich vor. Die freudige Botschaft zuerst: Alle in den Wahlvorschlägen der Frakti

onen genannten Abgeordneten als Mitglieder und Stellvertreter des Wahlprüfungsausschusses sind gewählt.

Ich trage Ihnen jetzt die Stimmergebnisse vor:

Sebastian Fischer 98 Ja,14 Nein, 13 Enthaltungen

Christian Piwarz 108 Ja, 9 Nein, 8 Enthaltungen

Marko Schiemann 107 Ja, 10 Nein, 8 Enthaltungen

Eva Jähnigen 99 Ja, 17 Nein, 9 Enthaltungen

Klaus Bartl 64 Ja, 50 Nein, 11 Enthaltungen

Jörg Vieweg 115 Ja, 3 Nein, 7 Enthaltungen

Dr. Kirsten Muster 72 Ja, 30 Nein, 23 Enthaltungen