Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

Ich weise darauf hin, dass nach Artikel 46 Abs. 4 der Verfassung der Entwurf der Geschäftsordnung als beschlossen gilt, wenn die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten dafür stimmt. Wer dem Entwurf der Geschäftsordnung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen.

Ich stelle fest, dass die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten ganz offensichtlich erreicht wurde. Die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages ist damit beschlossen.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der AfD und vereinzelt bei den LINKEN)

Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die 2. Sitzung des Sächsischen Landtages wird damit auf dieser Grundlage fortgesetzt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, weise ich darauf hin, dass durch die soeben in Kraft gesetzte Geschäftsordnung nunmehr zwei Vizepräsidenten zu wählen sind. Der bisherige Tagesordnungspunkt 6, Wahl eines 3. Vizepräsidenten, entfällt damit.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Wahl des 1. Vizepräsidenten

Die Vizepräsidenten werden nach § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung nach demselben Verfahren wie der Landtagspräsident gewählt. Im ersten Wahlgang ist demnach gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages – das sind 64 oder mehr – erhält.

§ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des 6. Sächsischen Landtages bestimmt, dass durch geheime Abstimmung gewählt wird. Ich berufe dazu dieselbe Wahlkommission, die auch die Wahl des Ministerpräsidenten geleitet hat.

Begeben Sie sich bitte nach Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort den Stimmschein für die Wahl der 1. Vizepräsidentin.

Ich bitte unsere bewährte Mannschaft nach vorn. Der Leiter der Wahlkommission, Kollege Colditz, hat schon die entsprechenden Unterlagen erhalten. Bitte, Herr Kollege Colditz, beginnen Sie mit dem Namensaufruf.

Meine Damen und Herren! Auf ein Neues, ehe die Mittagsmüdigkeit einsetzt.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren! Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich gehe davon aus, dass wir die Auszählung auch bei dieser Wahl in Saal 2 vornehmen und hier auf das Ergebnis warten. Da ich keinen Widerspruch sehe, verfahren wir so.

(Kurze Unterbrechung)

Ich darf Sie bitten, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihre Plätze wieder einzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wahlergebnis liegt mir nun vor. Ich gebe es wie folgt bekannt: An der Wahl des 1. Vizepräsidenten haben sich 125 Abgeordnete beteiligt. Ungültig war kein Stimmschein. Für Frau Andrea Dombois haben sich 91 Abgeordnete entschieden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Mit Nein haben 30 Abgeordnete gestimmt, vier Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Andrea Dombois mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages zur 1. Vizepräsidentin gewählt.

Ich frage nun, liebe Frau Kollegin, liebe Andrea Dombois, nehmen Sie die Wahl an?

Ich nehme die Wahl an und wünsche mir eine gute Zusammenarbeit mit allen Fraktionen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich danke Ihnen und beglückwünsche Sie ganz herzlich. Ich bitte Sie, zu mir zu kommen, verehrte Frau Kollegin.

(Beifall bei allen Fraktionen – Übergabe von Blumen an die 1. Vizepräsidentin und Glückwünsche des Präsidenten, der Fraktionsvorsitzenden der CDU, der LINKEN, der SPD, der AfD, der GRÜNEN und des Landtagsdirektors Dr. Christopher Metz)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Tagesordnungspunkt 4 ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Wahl des 2. Vizepräsidenten

Ihnen liegt mit Drucksache 6/225 ein Vorschlag der Fraktion DIE LINKE zur Wahl des 2. Vizepräsidenten vor. Die Vizepräsidenten werden nach § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung nach demselben Verfahren wie der Landtagspräsident gewählt. Im ersten Wahlgang ist demnach gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages – das sind 64 oder mehr – erhält.

§ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages bestimmt, dass durch geheime Abstimmung gewählt wird. Ich berufe dazu wiederum unsere Wahlkommission, die auch die vorhergehenden Wahlen geleitet hat, ein. Ich bitte Sie, sich nach dem Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen zu begeben. Dort erhalten Sie den Stimmschein für die Wahl des 2. Vizepräsidenten.

Ich bitte unseren Kollegen Colditz, den Namensaufruf vorzunehmen.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ist noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit müssten alle gewählt haben.

Meine Damen und Herren! Ich schließe die Wahlhandlung ab und bitte die Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Das erfolgt im Saal 2, und wir warten auf das Ergebnis, so sich denn kein Widerspruch erhebt.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Das Wahlergebnis liegt nun vor. Ich gebe es wie folgt bekannt: An der Wahl des 2. Vizepräsidenten haben sich 125 Abgeordnete beteiligt.

Ungültig war kein Stimmschein. Für Herrn Horst Wehner haben sich 87 Abgeordnete entschieden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Mit Nein haben 24 Abgeordnete gestimmt. 14 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Horst Wehner mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages zum 2. Vizepräsidenten gewählt worden.

Ich frage Sie, Herr Wehner, ob Sie die Wahl annehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich nehme die Wahl sehr gern an und bedanke mich für die gegebenen Stimmen. Ich sichere Ihnen eine faire Arbeit zu und freue mich schon jetzt auf die Zusammenarbeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich danke Ihnen, beglückwünsche Sie zur Wahl und komme jetzt mit einem Blumenstrauß zu Ihnen.

(Präsident Dr. Matthias Rößler überreicht dem

2. Vizepräsidenten einen Blumenstrauß –

Übergabe von Blumen und Gratulation durch

Frank Kupfer, CDU, Martin Dulig, SPD,

Direktor Dr. Christopher Metz – Gratulation durch

den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich,

Volkmar Zschocke, GRÜNE, Andrea Dombois,