Grundsätzlich gilt: Da das Verwalten von Kleingärten Verwaltungskapazitäten bindet und damit Steuermittel kostet, ist eine Veräußerung durch den Freistaat Sachsen notwendig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Prof. Dr. Unland, wir haben unterschiedliche Erkenntnisse zur Anknüpfungslage. Nach dem, was wir kennen, ist im Flächennutzungsplan der Stadt Chemnitz tatsächlich die betreffende Fläche als Wohnbauland ausgewiesen. Das ist eine Absichtserklärung. Daraus erstarkt kein Rechtsanspruch, in keine Richtung. Wir kennen weiter, dass es für das Areal, auf dem sich die Kleingartenanlage befindet, durch den zuständigen Planungsausschuss des Stadtrates 2010 einen Aufstellungsbeschluss gegeben hat – keinen Auslegungsbeschluss, erst recht keinen Satzungsbeschluss, den der Stadtrat gefasst hat. Das kennen wir nicht.
Wenn das eine Kleingartenanlage ist – dazu haben Sie keinen Ton gesagt –, die 1990 auf kommunalem Grund und Boden stand, die dann durch Flächenaustausch, wie auch immer, ins Land gewachsen ist, unterliegt diese überhaupt nicht der Disposition, sie zu verkaufen. Dann ist es nämlich ein fiktiver Dauerkleingarten. Das hat der SIB offensichtlich überhaupt nicht im Ohr, im Auge und auf der Agenda.
Weiterhin gibt es 2013 durch den Stadtverband eine Fortschreibung der Kleingartenkonzeption für Chemnitz. In die Fortschreibung der Kleingartenkonzeption für Chemnitz ist die Anlage „Einigkeit“ als Bedarfsgartenanlage aufgenommen, also als eine Kleingartenanlage, bei der besonders großer Bedarf am Erhalt besteht.
Ja, den gibt es. Aber man kann doch keine Offerte machen, bevor man den Widerspruch klärt. Das geht auch nach der Haushaltsordnung nicht. Erst muss ich wissen, was Sach- und Rechtslage ist, dann kann ich annoncieren, wenn ich verkaufen will, und nicht umgekehrt.
Ich kann mich auch nicht hier hinstellen und sagen: Kleingartenanlage „Einigkeit“, ihr könnt auch kaufen, bringt die 400 000 Euro auf. So geht es nicht. Wenn das die Position der Regierung bleibt, weiß ich nicht, was wir noch in den Ausschüssen zur Harmonisierung bereden sollen.
Vorführen lassen wir uns vom Finanzministerium und der Staatsregierung nicht! Das haben Sie bereits gemacht, indem Sie einfach sagen, ohne die Rechtsfragen wirklich geklärt zu haben: Überall dort, wo der betreffende Garten nicht Dauerkleingarten ist, machen wir gar nicht erst eine Offerte. Sie haben von 70 Gärten, die verkauft wurden, gesprochen. Am Anfang haben Sie den klugen Satz gesagt: Bei den Gärten, bei denen wir nach dem momentanen Stand davon ausgehen müssen, dass sie nicht
In wie vielen Fällen haben Sie noch in Ihrer staatsmännischen Eitelkeit gesagt, dass wir das einfach schlicht unter der Hand machen?
(Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Jens Michel, CDU – Ines Springer, CDU: Beleidigen Sie nicht die Leute!)
Langer Rede kurzer Sinn: Nichtsdestotrotz gehe ich davon aus, dass es ein Minimum an Fairness in diesem Hause gibt, und meine Fraktion macht sich die dankenswerterweise unterbreitete Offerte zu eigen. Wir sind einverstanden, dass der Antrag an die Ausschüsse überwiesen wird, und zwar an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und wegen der offensichtlich hoch streitigen Rechts- und Auslegungslage an den Verfassungs- und Rechtsausschuss – mitberatend. Das würden wir beantragen: Verweisung an die Ausschüsse mit der Maßgabe, somit heute nicht über den Antrag zu entscheiden.
Kollege Bartl, genau wie Ihre Vorredner, die Kollegen Patt und Vieweg, habe ich das so verstanden – ich mache einen kurzen Ausflug in unsere Geschäftsordnung –: Nach § 52 der Geschäftsordnung haben Sie einen Anspruch auf Behandlung und Debatte im Plenum gestellt. Dies ist gerade erfolgt, und Sie haben jetzt einen Geschäftsordnungsantrag nach § 89 der Geschäftsordnung auf Überweisung an den Ausschuss gestellt.
So war das. Darüber lasse ich nun abstimmen, und übrigens, Kollege Bartl: In welchen Ausschuss der Antrag dann federführend kommt, entscheidet der Präsident.
Gut, das war ein Vorschlag. – Wer für die Überweisung des vorliegenden Antrages in der Drucksache 6/2582 an den Ausschuss stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, damit einstimmig an den Ausschuss überwiesen, und wir haben auch schon den Vorschlag gehört, an welchen.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge kennen Sie: AfD, CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht. Die einbringende AfD-Fraktion ergreift zuerst das Wort, und Sie, Herr Kollege Wippel, wollen sprechen. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir alle sollten uns der Sicherheitslage in Sachsen bewusst sein. Der Chef der sächsischen Handwerkskammer, Dr. Jörg Dittrich, hat bei der Veröffentlichung der Sicherheitslagebewertung des Handwerks zu Recht und wiederholt darauf hingewiesen, dass die Sicherheit in der Grenzregion katastrophal ist und die ständigen Einbrüche den Betrieben an die Substanz gehen.
Vermutlich sind die Aufforderungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums, sein Eigentum selbst
besser zu schützen, anders gemeint gewesen, doch wo technische Mittel nicht mehr ausreichen, organisieren sich an verschiedenen Orten in Sachsen Bürger, um ihre Sicherheit in den Nächten selbst zu gewährleisten.
Ein anderes Beispiel: Seit Monaten finden abwechselnd in Sachsen Demonstrationen statt. Dort äußern Zehntausende Bürger ihre Kritik an der Fähigkeit von Schwarz-Rot, die völlig unkontrollierte Einwanderung zu regeln. Die Bürger fordern die Durchsetzung unseres Rechtssystems in Fragen der Abschiebung im Allgemeinen und der Abschiebung krimineller Ausländer im Speziellen. Bis zum August war die Polizei bei diesen Demonstrationen meist nur zur Verkehrsregelung und zur Abwehr linker Politchaoten und Meinungsverhinderer nötig. Neuerdings gewinnen leider auch gewalttätige Rechtsextremisten
zunehmend Mut und wieder Unterstützer. Auch diese Veranstaltungen müssen durch die Polizeidirektionen und die Bereitschaftspolizei nun personell noch stärker berücksichtigt werden.
Unserer Polizei fehlen zwei Hundertschaften. Das wird durch den zunehmenden Einsatz von Aufrufzügen eklatant sichtbar, und das diskutierte Demonstrationsverbot von Heidenau zeigt aktuell auf drastische Weise, dass die Polizei personell auf dem Zahnfleisch geht.
Ich nutze die Gelegenheit, um das Problem noch etwas zu vertiefen. Der Personalmangel zieht sich wie ein roter Faden durch alle Tätigkeiten, die die Polizei erledigen soll. Während sich an der einen Stelle in Sachsen deutsche Linke mit normalen Bürgern und Rechten streiten, müssen an anderer Stelle Asylunterkünfte bewacht werden. Dabei geht es mitnichten nur darum, menschenverachtende Brandanschläge von außen abzuwehren, sondern oft genug geht es auch darum, Diebstähle, Schlägereien, Raubstraftaten und Messerstechereien zu beenden.
Sie können sich vielleicht vorstellen, dass das im Zweifel eher mit mehr als mit weniger Personal zu bewältigen sein dürfte.
Dieses Personal ist dasselbe, das zugleich für die Verkehrssicherheit sorgen soll. Es ist das Personal, das die Drogenkriminalität bekämpfen soll. Es ist das Personal, das Pkw-Diebstähle und die Verbringung von Diebesgut ins Ausland verhindern soll. Es ist oft dasselbe Personal, das nachts Anzeigen aufnimmt oder entlaufene Kinder zu ihren Eltern zurückbringt. Letzten Endes ist es auch immer öfter die Polizei, die Justizvollzugsanstalten bei Vorführungen unterstützt, und es ist dasselbe Personal, das auch die Abschiebungen durchführen soll.
Dabei sind wachsende Berge von Mehrarbeitsstunden und Krankheitstage auf der einen Seite und sich stapelnde Aktenberge auf der anderen Seite noch nicht berücksichtigt. Für zusätzliche Fortbildungen in Sachen interkulturelle Kompetenz oder Abwehr von scharfkantigen Gegenständen fehlt schlicht und ergreifend die Zeit. Dem letzten Abgeordneten in diesem Hohen Hause, der das Hohelied auf die Aufopferungsbereitschaft unserer Polizei singt, sollte nun klar geworden sein, dass die Polizei die an sie gestellten Aufgaben im Land mit rund 11 000 Beamten nicht erfüllen kann.
Ich möchte Ihnen deshalb heute noch einmal ans Herz legen, was ich bereits in der 9. Sitzung dieses Hohen Hauses vorgetragen habe. Ich zitiere mich ausnahmsweise selbst: