Sebastian Wippel

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir sprechen jetzt über den AfD-Antrag „Politisches Weisungsrecht gegen
über Staatsanwälten im Einzelfall abschaffen“. Wir möchten die Gewaltenteilung stärken.
Vielen wird sicherlich die Affäre um den damaligen Generalbundesanwalt Range aus dem Jahr 2015 in Erinnerung sein. Der Generalbundesanwalt hatte gegen zwei Journalisten ein Verfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet und hierzu die Erstellung eines externen Gutachtens in Auftrag gegeben. Im August 2015 wurde der Generalbundesanwalt von einer Staatsekretärin des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas von der SPD, von den Sozialdemokraten, angewiesen, den Gutachterauftrag sofort zurückzunehmen. Das Ganze endete damit, dass das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten wegen des Verdachts auf Weitergabe von Staatsgeheimnissen eingestellt wurde. Der Generalbundesanwalt wurde in den einstweiligen Ruhestand geschickt, Heiko Maas ist heute Bundesaußenminister.
Dieses Beispiel zeigt schlaglichtartig, welche Möglichkeiten mit einer Einflussnahme der Politik auf die Staatsanwaltschaft verbunden sind. Zu einer Stärkung des Vertrauens des Volkes in den Rechtsstaat hat die Affäre auch ganz sicher nicht beigetragen. Die Affäre Range war sicherlich der schillerndste Fall, in dem eine politische Einflussnahme auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft offenbar wurde. In wie vielen Fällen mag eine solche Einflussnahme nicht bekannt geworden sein? In wie vielen Fällen sind informelle Anregungen oder Bitten der Justizminister an ihre Staatsanwaltschaften herangetragen worden? Und wenn ja, wie? Mündlich oder in schriftlichen Vermerken? Wir wissen es nicht. Die Verteidiger und die Gerichte würden es auch nicht wissen, weil diese Vermerke für sie ja nicht einsehbar sind, außer jemand vergisst versehentlich den Zettel in der Akte.
Allein der böse Schein, den die Möglichkeit der Einflussnahme des Justizministers auf die staatsanwaltschaftliche Entscheidung eröffnet, sollte ein Grund dafür sein, dieses Instrument abzuschaffen. Dazu gab und gibt es verschiedene Anläufe auf unterschiedlichen politischen Ebenen. Aufseiten der Betroffenen hat sich beispielsweise der Deutsche Richterbund bereits im Jahr 2013 in einem Zehn-Punkte-Papier zur Stärkung des Rechtsstaates dafür ausgesprochen, das externe Weisungsrecht im Einzelfall abzuschaffen. Dem Richterbund gehören Richter und Staatsanwälte an. Wir befinden uns nach unserer Auffassung in guter Gesellschaft.
Auf parlamentarischer Ebene gab es in den letzten Jahren Initiativen verschiedener Parteien, die die Abschaffung des Weisungsrechts zum Ziel hatten, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, in Thüringen und auch in SachsenAnhalt. Selbst auf Ministerebene hat man sich damit beschäftigt. So hat der Bundesjustizministerkonferenz bereits im Jahr 2013 ein vergleichbarer Beschluss vorgelegen. Darin wurde das externe Weisungsrecht auch in Zweifel gezogen, weil durch die Gerichte eine weitgehende Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit gewährleistet sei.
Aber werfen wir einmal einen vorsichtigen Blick in andere Bundesländer. So hat der Präsident des Thüringer Rechnungshofes, Dr. Dette, in einer Stellungnahme vom 1. August 2014 geäußert, dass ein politisches Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft als objektivste Behörde der Welt entbehrlich sei. Nun würden wir uns im Hinblick auf die Bewertung der Staatsanwaltschaft als wirklich objektivste Behörde der Welt nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen. In der Theorie ist das sicherlich richtig. In der Praxis machen wir einmal ein Fragezeichen dahinter. Aber auch die AfD-Fraktion hält ein politisches Weisungsrecht für überflüssig.
Das Handeln der Staatsanwaltschaft ist einerseits durch das Legalitätsprinzip und andererseits durch das Verbot der Verfolgung Unschuldiger geprägt. Sollten diese Grundsätze nicht beachtet werden, können sich die verantwortlichen Staatsanwälte selbst strafbar machen. Im Übrigen unterliegen sowohl die Anklage als auch Bereiche der Verfahrenseinstellung letztlich der richterlichen Kontrolle. Es ist also auch unter diesem Gesichtspunkt kein Raum, an einem bloßen politischen Weisungsrecht festzuhalten.
Der Fortbestand des internen Weisungsrechts der übergeordneten Staatsanwaltschaften, also der Dienst- und Fachaufsicht, wird in unserem Antrag nicht angetastet.
Lassen Sie mich zum Abschluss kurz vor der Wahl zum Parlament der Europäischen Union einmal die europäische Ebene beleuchten.
Erstens. Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2009 einer Resolution des Europarates zugestimmt und sich damit zur Abschaffung des externen Weisungsrechts verpflichtet.
Zweitens. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Sánchez-Bordona, führte aus, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland – man höre und staune – keine unabhängigen Justizbehörden im Sinne des Europarechts seien. Das Weisungsrecht, das wir mit diesem Antrag abschaffen wollen, widerspricht sogar der Konzeption der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Letztlich hilft uns vielleicht ein Blick nach Frankreich. Frankreich kann man als das Mutterland der kontinentaleuropäischen Staatsanwaltschaften bezeichnen. Frankreich hat im Jahr 2013 das Einzelweisungsrecht des Justizministers abgeschafft. Warum sollte das nicht auch in Deutschland funktionieren? Warum sollte das nicht auch in Sachsen funktionieren? Auf die Argumente bin ich gespannt.
Wir hören uns nachher noch einmal.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Justizminister, sehen Sie mir nach, dass ich als Landtagsabgeordneter interne Arbeitsgruppen Ihres Ministeriums nicht kenne, da ich nicht Bestandteil Ihrer Regierung bin.
Nichtsdestotrotz ist es so, dass wir in Ihren Koalitionsvertrag geschaut haben. Hier im Parlament gab es keine Initiativen. Deshalb liegt es nahe, dass wir als Parlament uns auch einmal damit beschäftigen, eine klare Positionierung finden und Ihnen den Auftrag geben wollen. Insofern brauchen wir uns gar nichts vorwerfen zu lassen. Es ist alles total in Ordnung, was wir hier machen. Deshalb ist dieser Antrag aus unserer Sicht zwingend notwendig gewesen.
Herr Modschiedler, Sie haben das Thema Koalitionsvertrag schon aufgeworfen. Aber der Koalitionsvertrag ist eben ein Koalitionsvertrag und kein Beschluss des Sächsischen Landtags, und diesen müssen wir natürlich nachholen.
Sie sind mit diesem klassischen Argument gekommen, die parlamentarische Verantwortlichkeit des Justizministers erfordere ja dessen Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft. Dem wollen wir gern entgegenhalten, dass der Justizminister ja auch keine legale Möglichkeit hat, richterliche Entscheidungen zu beeinflussen, und trotzdem trägt er für das Funktionieren der Gerichte die politische Verantwortung.
Warum sollte man das dann bei einer unabhängigen Staatsanwaltschaft nicht machen können? Wir sagen ja in dem Antrag nicht, wie es geht, sondern wir sagen, dass wir es wollen.
Wir fordern dazu auf, dass man es auf Bundesebene dann bitte macht. Wenn man dafür das Grundgesetz ändern muss, dann sollte man das auch tun, aber bitte auf unsere sächsische Initiative hin.
Wir vertrauen grundsätzlich unseren Staatsanwälten, denn schließlich werden sie später auch einmal Richter werden.
Dann haben wir noch diesen Punkt: Herr Gemkow hat ja 2015 gesagt, dass man dieses externe Weisungsrecht grundsätzlich nicht ausübt. Nun wissen wir aber, dass im Juristendeutsch „grundsätzlich“ heißt, „es gibt immer Ausnahmen“. Deshalb ist dort ein Hintertürchen offen. Wenn Sie es nicht machen, ist es umso besser. Aber dann müssen wir natürlich auch daran arbeiten, dass diese nutzlose Regelung abgeschafft wird. Wir brauchen keine Regelung und keine Möglichkeit, die wir sowieso nicht in Anspruch nehmen; das spart uns eigentlich nur Arbeit.
In unserem Abschnitt II wollen wir darauf hinwirken, dass die Sachen dokumentiert werden. Wenn es irgendwelche Weisungen gibt, dann kann man das im Zuge einer parlamentarischen Anfrage natürlich auch erfragen.
Was mich jetzt sehr gefreut hat, ist die Aussage von Kollegin Meier, denn Ihr Thüringer Kollege Herr Lauinger hat ja gesagt, es gab gar keine Weisung in diesem Einzelfall. Und jetzt stellen Sie sich hier hin und sagen, doch, es gab eine Weisung.
– Ja. – Vielen Dank, dass Sie sich dafür entlarvt haben, und umso besser, dass wir die Debatte geführt haben.
Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Am 1. April schrieb die „Sächsische Zeitung“, dass wir in Sachsen ungefähr 14 5000 Sozialwohnungen zu wenig haben. Jetzt wollen Sie als CDU und SPD über dieses Thema, über den sozialen Wohnungsbau, über den Wohnungsmarkt, diskutieren. Ich hätte bei dem Debattentitel fast gedacht, dass es sich dabei eher um eine grüne Debatte handelt, frei nach dem Motto – so hören wir es ja von Rot-Rot-Grün –: Bezahlbares Wohnen für jeden Menschen von überall und überall. In Wirklichkeit meinen Sie aber Enteignung.
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich hätte nicht gedacht, dass die LINKEN und die Hellroten wirklich so deutlich über die Enteignung sprechen. Von den GRÜNEN wissen wir
es ja. Herr Habeck hat ja letztens ehrlicherweise die Katze aus dem Sack gelassen.
Nun muss man sich tatsächlich die Frage stellen: Ist es denn so, dass wirklich jeder Mensch überall wohnen können muss? Ist es ein Problem, dass Mieten im ländlichen Raum nicht kostendeckend sind? Ist es ein Problem, dass Mieten in der Stadt zu Teilen explodieren oder sehr stark anziehen? Das ist ja in westdeutschen Großstädten, in Ballungsräumen anders als bei uns. Bei uns in Sachsen sind wir ja bei den Problemen, die Sie beschreiben, alle noch irgendwie im gelben Bereich.
Ich sage es einmal so: Der Wohnungsmarkt ist ein Markt, und ein Markt regelt sich zuallererst einmal durch Angebot und Nachfrage. Wenn Sie dieses Prinzip außer Kraft setzen, dann wird jede Initiative zum Neubau erstickt werden, weil man natürlich seine Kosten am Ende nicht decken kann oder weil es nicht die notwendige Rendite bringt. Denn jeder, der in teuren Lagen Häuser baut, der teuer Grundstücke kauft, hat natürlich auch gewisse Kapitalbindungskosten. Es ist nur eine Frage: Rechnet es sich oder rechnet es sich nicht?
Also, passen Sie auf, was Sie tun. Ich kann nur ganz klar sagen: Planwirtschaft führt zum Verfall. Das haben wir schon einmal gehabt. Denken Sie daran, wie unsere Städte damals ausgesehen haben.
Der Mietstopp ist eine rein sozialistische Politik, die Sie hier machen. Die SPD hat ihre eigene Tradition wiedererkannt. Aber leider sind Sie hundert Jahre hinterher.
Fakt ist auch: Wir haben den Trend des Zuzugs in die Großstädte. Das ist ein weltweiter Trend, das ist kein rein sächsisches Phänomen. Aber hier bei uns ganz konkret sollten wir vielleicht auch einmal einen Blick ins Umland wagen. Im Umkreis von 45 Minuten mit dem öffentlichen Personennahverkehr oder zum Beispiel auch mit der SBahn haben wir allein 1 800 freie Genossenschaftswohnungen um Dresden herum, und das ist nur ein Ausschnitt des Marktes. Das heißt, tatsächlich sind noch viel mehr Wohnungen frei. Also verbessern Sie die Verkehrsanbindung an das Umland, dann erreichen die Leute auch in zumutbarer Zeit die Arbeitsplätze, die sie hier in Dresden finden können.
Schauen wir einmal in ein großes deutsches OnlineVergleichsportal, wo man nach Mietwohnungen suchen kann. Ich habe einmal eingegeben: bis zu 380 Euro Miete. Dann finden Sie in Sachsen tatsächlich ein Angebot von 14 500 Wohnungen, also sachsenweit. Diese Wohnungen sind frei. Maximal werden 23 000 angeboten, aber es ist auch nur ein Vergleichsportal. Es gib natürlich auch noch andere. Auch das ist wieder nur ein Ausschnitt des Marktes. Das heißt, wir haben in Sachsen in dem Sinne kein Wohnungsproblem, sondern allenfalls ein Erreichbarkeitsproblem.
Jetzt müssen wir uns die Frage stellen: Wie gehen wir denn mit denjenigen um, die schon in den Wohnungen wohnen, also mit den Bestandsmietern? Natürlich ist es so, dass eine Familie oder ein Rentner das Recht haben soll, in ihrer Wohnung weiter zu wohnen und nicht wegen steigender Mieten ausziehen zu müssen. Auf der anderen Seite gibt es auch das Interesse der Vermieter, die ihre Häuser sanieren wollen und auch sanieren müssen, damit sie weiterhin marktgängig bleiben. Sonst heißt es später: Der Vermieter hat nur Geld einkassiert und hat all die Jahre nichts gemacht. Dann will dort auch niemand mehr einziehen.
Hierbei muss man also einen Ausgleich finden. Der erste Ausgleich ist auch im Markt gegeben und in den Grundsätzen des ehrbaren Kaufmanns. Man macht keine Geschäfte, bei denen eine von beiden Seiten über den Tisch gezogen wird. Das ist eigentlich eine Ehrensache, aber dass Kapitalgesellschaften davon teilweise weit entfernt sind, wissen wir auch.
An einer solchen Stelle müsste ein gesetzlicher Ausgleich hergestellt werden. Es muss eine Bremse eingezogen werden, wenn es denn im Einzelfall zwingend notwendig ist. Aber besser ist es natürlich, das über die Subjektförderung zu machen, –
– über Kosten der Unterkunft oder über das Wohngeld, je nachdem, was für den Einzelnen greift. Aber dafür brauchen wir verbindliche Mietspiegel auch in den größeren Städten, in denen wir ein Problem haben; denn das haben wir nicht überall. Das könnte man noch einmal angehen, damit man die Kosten richtig berechnen kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Was ist der beste Schutz vor steigenden Mieten? Wohnen bei Mutti ist es wohl nicht. Es ist das selbst genutzte Wohneigentum.
Sachsen liegt mit selbst genutztem Wohneigentum 12 % hinter dem Bundesdurchschnitt.
Deutschland ist Schlusslicht in Europa. Sozial ist es dann, wenn Sachsen von einem Mieterland zu einem Eigentümerland werden könnte.
Die staatlichen Programme, die es dafür gibt, sind leider zu kurz. Sie greifen nicht mehr. Wenn zum Beispiel eine junge Frau, die jetzt 38 Jahre alt ist und deren Kinder aus dem Haus sind, eine Wohnung haben möchte, dann ist selbst genutztes Wohneigentum von Ihren Programm nicht erfasst. An dieser Stelle müssen Sie einfach nachbessern.
Ja, Herr Barth, ich gestatte.
Ja.
Danke, Herr Barth, für diese Frage. Ich denke, das ist eine globale Frage, die man tatsächlich betrachten muss. Es gibt drei große Themen, die man bei dieser ganzen Sache eigentlich noch ansprechen müsste.
Wir haben einmal die Baupreise. Die ErneuerbareEnergien-Verordnung macht das Bauen teuer. Und wenn Bauen teuer wird, dann ist es unattraktiv, zu bauen. Das betrifft eben auch Städte wie Plauen. Plauen ist übrigens auch eine der Städte, die durchaus aufstrebend sind und einen gewissen Zuzug haben.
Ein anderer Punkt ist: Woher kommen denn die ganzen Renditen? Warum wird es für die Leute teurer, sodass sie es sich nicht mehr leisten können? Das ist ganz klar: Wir
hatten die Euro-Rettung mit der sich daraus bildenden Nullzinspolitik.
Irgendwo müssen die Renditen doch herkommen. Diese holt man sich dann bei den Mietern, weil das Kapital auf den Wohnungsmarkt fließt.
Ich komme zu Ihrer eigentlichen Frage: Solange wir in Deutschland bundesweit einen Mangel an Wohnungen haben, jedes Jahr aber zulassen, dass Einwanderer unkontrolliert in Größenordnungen einer deutschen Großstadt
auf unseren Markt kommen, werden immer solche Probleme entstehen.
Herr Gebhardt, ich erkläre Ihnen das sehr gern. Diese Personen, die nach Deutschland kommen, ziehen nicht in den ländlichen Raum, sondern sie zieht es auch in die Großstädte.
Wenn diese in den Großstädten sind, entsteht dort ein Kampf zwischen denen, die schwach sind und wenig haben,
und denen, die neu dazugekommen sind, aber auch denjenigen, die wenig haben, weil sie hier keine auskömmliche Arbeit haben. Das heißt, diese beiden Gruppen streiten sich am Ende um den verbleibenden günstigen Wohnraum.
Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Aber das hat von Ihnen leider noch niemand gesagt. Deshalb danke ich auch Herrn Barth, dass er diese Frage gestellt hat.
Meine Damen und Herren! Sie müssen einfach nachbessern. Wenn Sie diese großen Probleme nicht angehen und nur im Kleinen versuchen nachzubauen, dann ist diese Politik keine soziale Politik, sondern eine asoziale Politik.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Die AfD-Fraktion bringt hiermit einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der sogenannten Straßenausbaubeiträge ein.
Straßenausbaubeiträge sind Abgaben, die ausschließlich von Grundstückseigentümern erhoben werden. Das geschieht immer dann, wenn die Anschaffung, Herstellung oder der Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen
stattfindet. Man unterstellt dabei, dass die Grundstücke vom Straßenausbau profitieren. Ob die Verbesserung aber eine wirklich neue Qualität der Erschließung mit sich bringt, steht dabei nicht zur Debatte. Gemeinden, die eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung haben,
müssen von den jeweiligen Eigentümern Abgaben erheben, denen durch die Verkehrsanlage Vorteile zuwachsen. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Wer eine solche Satzung hat, muss sie faktisch auch anwenden und Gebühren erheben. Wer eine solche Satzung nicht hat, braucht seine Bürger dagegen nicht mit Straßenausbaubeiträgen zusätzlich zu belasten.
Meine Damen und Herren, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen steht überall in Deutschland in der Kritik. Die Verärgerung vieler Grundstückseigentümer über durch die Gemeinden geltend gemachte Straßenausbaubeiträge ist nur allzu verständlich. Dabei lohnt sich einmal ein Blick in die Praxis: So muss ein Gewerbetreibender auf einem Grundstück mit rund 10 000 Quadratmetern Fläche mit ungefähr 31 000 Euro an Straßenausbaubeiträgen rechnen, wenn die Straße grundhaft erneuert wird. Es gibt hierzu zwei Meinungen: Selbst wenn dem Grundstückseigentümer ein Vorteil erwächst, so ist es doch ein Vorteil, den er in der Regel nicht selbst bestellt hat. Er empfindet es daher als aufgedrängte Bereicherung, für die er bezahlen soll.
Wirklich schlimm, wenn nicht sogar noch schlimmer ist der Fall, wenn die Gemeinde ihre Straße über Jahrzehnte nicht gepflegt hat, sondern sie zunächst zerfallen lassen hat. Der Grundstückseigentümer hat jedoch seine Steuern bezahlt, aus denen bestimmungsgemäß auch die Infrastruktur zu erhalten ist. Nun spart sich der Staat über Jahre die Instandhaltungskosten, lässt den Bürger dabei praktisch auf Buckelpisten seine Stoßdämpfer testen oder alte Leute über matschige Fußwege schlurfen – und zum Lohn für seine Bescheidenheit darf der Bürger dann die neue Straße selbst mitbezahlen. Diese Wahrnehmung trifft leider allzu oft die Realität in Sachsen. Die Infrastruktur wurde seit Jahren vernachlässigt, die Kommunen haben kein Geld, und der Bürger darf extra dafür bezahlen. Jetzt, wo angeblich alles besser werden sollte und viel Geld ausgegeben wird – ich denke, in Zeiten eines SPDgeführten Verkehrsministeriums kann es eigentlich gar nicht schlechter werden –, ist das Baugewerbe dermaßen ausgelastet, dass man als öffentliche Hand für den gleichen Mitteleinsatz rund 10 bis 15 % weniger Leistung als in den vergangenen Jahren bekommen würde.
Was passiert nun aber, wenn die Straße doch einmal fertig gebaut ist und der so beglückte Bürger diese nutzen kann? Er bekommt die Rechnung präsentiert. Aber von welchem Geld soll er diese Rechnung bezahlen? Straßenausbaubeiträge übersteigen nicht selten die finanziellen Möglichkeiten ihrer Anlieger und in ganz besonders unbeliebten Wohngegenden vielleicht sogar den Grundstückswert. Bescheiden lebende Rentner, die ihren Lebensabend im eigenen kleinen Häuschen verbringen, sehen sich plötzlich seitens ihrer Gemeinde mit sie überfordernden Geldforderungen für Straßenausbaumaßnahmen konfrontiert. Dabei interessiert es die Gemeinde nicht, ob ein 80Jähriger noch einen Kredit bekommen könnte oder ob er das Geld von seiner kleinen Rente abstottern kann. Die Rücklage seines Lebens ist das Haus, und dieses Haus bewohnt er. Soll er das nun etwa verkaufen?
Gemeinden wie die Landeshauptstadt Dresden oder die Stadt Chemnitz haben die erforderlichen kommunalen Satzungen zur Erhebung solcher Beiträge bereits aufgehoben. Das begrüßen wir als AfD-Fraktion ausdrücklich. Durch eine völlig unterschiedliche Praxis, die nun in Sachsen entstanden ist, lässt sich eine Ungleichbehandlung zulasten des ländlichen Raumes ausmachen. In Städten wie Dresden wird der Einwohner vom Freistaat mit mehr Zuschüssen bedacht als in Gemeinden im ländlichen Raum oder in Mittelstädten. Obwohl sich in Dresden aufgrund seiner höheren Einwohnerdichte im Falle einer Gebührenerhebung die Beiträge auf eine deutlich größere Anzahl an Schultern verteilen würden, kann man es sich hier leisten, auf diese Abgaben zu verzichten. Im Gegenzug haben die Gemeinden im ländlichen Raum mehr Straßen zu unterhalten und im Falle des Straßenausbaus werden weniger Menschen mit großen Grundstücken erheblich stärker zur Kasse gebeten.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir diese Ungleichbehandlung stoppen und erreichen, dass künftig in ganz Sachsen keine Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung oder den Ausbau von Verkehrsanlagen erhoben werden, sofern sie denn für den allgemeinen Gebrauch gedacht sind. Die Sachsen zahlen genug Steuern an Bund, Freistaat und Gemeinden. Dieses Steuergeld sollte man besser für Infrastruktur einsetzen als für kosmopolitische Wunschträume durch Masseneinwanderung.
Der Freistaat steht für seine Gemeinden und für seine Bürger, auch für den Erhalt seiner Infrastruktur, in der Pflicht. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs – federführend – an den Innenausschuss sowie – mitberatend – an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Ich bitte um Ihre Zustimmung für die Überweisung.
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Kollege Stange, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. Sie haben gerade eine polizeiliche Eingangsstatistik für Ihre Argumentation bezüglich der Gefahrenabwehr bemüht, nämlich die Polizeiliche Kriminalstatistik. Stimmen Sie mir zu, dass dieses Argument nur wenig aussagekräftig ist, da wir hier über ein Gesetz der polizeilichen Gefahrenabwehr sprechen, das dazu geeignet sein soll, der Polizei im Einzelfall die Mittel an die Hand zu geben, um eine Gefahr nicht eintreten zu lassen? Diese Gefahr muss im Zweifel ja nicht einmal unbedingt eine Straftat sein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir
sprechen heute über das neue Sächsische Polizeigesetz. Das ist das umstrittenste und wahrscheinlich auch wichtigste Gesetz in dieser Legislatur. Wir werden uns bei dieser Abstimmung sehr wahrscheinlich enthalten, da ich davon ausgehe, dass Sie sich möglicherweise von den guten Argumenten für unsere späteren Änderungsanträge nicht überzeugen lassen werden.
In Teilen geht dieses Gesetz nicht weit genug – es sind gute Ansätze vorhanden – und in anderen Bereichen schießt man über das Ziel hinaus. So kann man das zusammenfassen; deswegen ist es gar nicht leicht, hier zu einem einhelligen Ergebnis zu kommen.
Ich möchte einmal kurz in die Debatte einsteigen, wie sie auch in der Öffentlichkeit geführt worden ist. Es ist vom Innenminister Wöller immer wieder angesprochen worden, die sächsische Polizei brauche die Befugnisse wegen dieser Terrorlagen, die wir in Deutschland haben, der hohen abstrakten Gefahr, die in diesem Land besteht.
Zum Ersten ist festzustellen, dass zunächst einmal das BKA zuständig ist. Wenn dann doch noch eine Lücke herrscht, die wir in Sachsen füllen könnten, dann sollten wir sie füllen. Aber wichtig ist eben auch, dass zuallererst das BKA dran ist. Außerdem müssen wir uns klarmachen, seit wann diese Lage eigentlich eingetreten ist: seit dem Jahr 2015.
Es ist doch so. Die Grenzen sind geöffnet worden, wir haben jedermann hier reingelassen.
Wir müssen jetzt in Deutschland mit Anschlägen rechnen. Vorher gab es diese abstrakte Gefahr in dieser Art und Weise nicht. Nur deswegen müssen wir unsere Polizei jetzt mit Panzerwagen ausstatten, nur deswegen müssen wir unseren SEKs Maschinengewehre in die Hand geben und sie Handgranaten einsetzen lassen können, wenn es irgendwann so weit ist. Das ist die Wahrheit.
Richtig ist auch, an dieser Stelle einmal ganz klar zu sagen, dass Herr Ministerpräsident Kretschmer, so wie er hier sitzt, im Jahr 2015 Abgeordneter des Deutschen Bundestages gewesen ist und nichts dafür getan hat, dass diese Lage nicht eintritt. Ich habe keine öffentliche Verlautbarung gehört. Sie waren damals auch Generalsekretär der sächsischen CDU und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und hätten die Möglichkeit gehabt – Ihre Verbindungen nach Berlin sind ja sehr gut, Sie waren selbst dort.
Die GRÜNEN fanden das natürlich alles total toll. Wir wissen ja noch, wie Frau Katrin Göring-Eckardt im November 2015 gesagt hat, unser Land werde sich verän
dern, und zwar drastisch – und sie hat sich gefreut, denn sie fand das auch ganz gut.
In der Zwischenzeit sind natürlich einigen Leuten die Lichter aufgegangen, und das Lachen ist ihnen vergangen. Deutschland hat sich tatsächlich verändert.
Aber jetzt einmal von dieser ganzen Terrorfrage weg, die abstrakt im Raum steht: Es ist natürlich richtig, trotzdem an dem neuen Polizeigesetz zu arbeiten. Wir müssen die Befugnisse in den verschiedenen einzelnen Bundesländern angleichen, das ist richtig. Das alte Polizeigesetz musste überarbeitet werden, es musste angepasst werden, und deswegen ist es auch wichtig, dass wir über das Polizeigesetz sprechen.
Ich komme noch einmal auf die Punkte, die vielleicht ganz gut sind. Der erste ist die Angleichung unseres Polizeigesetzes an das der anderen Bundesländer, weil Beamte natürlich auch bei größeren Lagen in den unterschiedlichen Bundesländern tätig werden und dann zumindest mit ähnlichen Gesetzen arbeiten müssen.
Des Weiteren ist es ein guter Ansatz, dass wir die Ortspolizeibehörde von der Landespolizei trennen, dass wir quasi klare Zuständigkeiten schaffen. Dass wir das in zwei Gesetzen regeln, ist auch gut. Gut ist außerdem, dass wir unsere Kinder schützen wollen, indem man es den Polizeibehörden vor Ort ermöglicht, im Bereich um Schulen herum Alkoholverbote einzuführen. Das ist ja gut, aber eben nur im Ansatz, denn der Teufel steckt wie immer im Detail; darauf komme ich nachher bei den Änderungsanträgen noch einmal zurück, dabei werden wir Ihnen helfen, das Ganze auch praktisch zu machen.
Weiterhin sind noch einige andere gute Ansätze drin, zum Beispiel, dass Sie die Regelung zur elektronischen Fußfessel, so wie wir sie damals in unserem Gesetzentwurf eingebracht haben, der in dem Hohen Hause abgelehnt worden ist, weitgehend übernommen haben. Damals haben Sie uns zum Beispiel vorgeworfen, dass wir Ordnungswidrigkeiten in einem Polizeigesetz definiert haben für den Fall, dass man dagegen verstößt. Was haben Sie jetzt gemacht? Sie haben einen Paragrafen hineingeschrieben, der Ordnungswidrigkeiten definiert – genau das, was wir damals auch getan haben.
Sie sind jetzt im Bereich der Beschwerdestelle der Polizei auch ein Stück auf die Opposition zugegangen, indem Sie sie vom Innenministerium weggenommen und an die Staatskanzlei angedockt haben. Wir haben den Gesetzentwurf für einen sächsischen Polizeibeauftragten eingebracht, der für alle Bürger und auch für die Polizei zugänglich ist; er sollte aber am Landtag angedockt werden. Das geht hier in die richtige Richtung, aber ich glaube nicht, dass Sie mit dieser Frage schon am Ende sind.
Trotz alledem ist dieses Gesetz nichts anderes als der kleinste gemeinsame Nenner, den Sie zwischen CDU und SPD finden konnten – ein großer Wurf ist es tatsächlich nicht.
Es ist bereits die Einführung der Bodycam angesprochen worden. Ja, mittlerweile ist sie da. Wir als AfD-Fraktion haben sie ja wirklich von Anfang an hier in diesem Haus gefordert und freuen uns, dass sie zumindest erst einmal Eingang in das neue Sächsische Polizeigesetz gefunden hat. Aber es ist nur eine abgespeckte Version. Das kann man daran sehen, dass die Beamten am Ende vor einer Lage stehen werden, dass sie nicht richtig mit dieser Bodycam arbeiten können.
Stellen wir uns einmal vor, wir sind auf der Prager Straße und es gibt eine Auseinandersetzung, die Polizei kommt, die Bodycam wird eingeschaltet und der Gefährder, der Störer, der Verursacher läuft in ein Geschäft hinein und die Polizei läuft hinterher – dann können Sie die Kamera erst einmal ausschalten. Also, das funktioniert nicht, und ebenso wenig, wenn sich die Personen abends in die Kneipe zurückziehen. Das hat die Sachverständigenanhörung ergeben.
Außerdem haben Sie sich nicht darauf einigen können, die wirklich wichtigen Instrumente der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung in das Gesetz hineinzuschreiben. Dabei ist es zwingend notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sie zwar ein normales Gespräch über das Smartphone oder über ein normales Telefon, das Festnetztelefon, abhören können – das kann man alles tun –, aber nicht über einen Messenger-Dienst.
Wenn ich das Smartphone schon einmal in der Hand habe, dann haben doch viele Leute heute irgendwelche Messenger-Dienste installiert. Diese Messenger-Dienste arbeiten verschlüsselt. Sie zur Abwehr einer Gefahr abzuhören ist nicht möglich. Was werden denn unsere Gefährder tun? Sie wissen es doch. Sie werden ganz einfach über die Messenger-Dienste telefonieren und ihr Datenvolumen nutzen. Punkt. Aus. Dabei ist die Polizei außen vor. Herzlichen Glückwunsch! Dann wird das Ganze nicht funktionieren.
Dann haben wir noch andere Punkte, die natürlich auch fehlen. Aus unserer Sicht fehlt ganz klar die TaserNutzung. Wenn der Streifendienst dieses Mittel nicht an der Hand hat, dann bedeutet das, dass in Zukunft Straftäter, die unter Drogeneinfluss stehen und entweder andere Personen oder die Polizeibeamten bedrohen, sehr wahrscheinlich erschossen werden.
Das müssen Sie sich klarmachen, wenn Sie den Taser ablehnen. Pfefferspray wird wahrscheinlich nicht wirken; das wissen die Polizisten.
Was auch fehlt, sind Gummigeschosse für unsere Polizei. Theoretisch ist es für das SEK nach Ihrer Regelung möglich, wie Sie es vorsehen. Nehmen wir einfach das Beispiel G-20-Gipfel. Dabei standen unsere Polizeibeamten – im Übrigen auch sächsische Polizeibeamte – einer wirklich gewalttätigen Menge von Störern gegenüber. Diese Gruppe von Störern war mit Zwillen ausgestattet, also mit Katapulten. Es wurde mit Stahlkugeln und Krampen auf die Beamten geschossen und dabei die
Schutzausrüstung durchschlagen. Es sind tiefste, schwerste Fleischwunden und Verletzungen entstanden. Das hätte auch tödlich ausgehen können, wenn man etwas anderes getroffen hätte. Die Beamten hatten keine Möglichkeit, sich dessen zu erwehren, weil sie keine möglichen Distanzmittel haben, die nicht tödlich wirken. Der Schusswaffeneinsatz gegen eine solche Menschenmenge verbietet sich schlicht und ergreifend. Meine Damen und Herren! Sie sind hierbei einfach hinter den Möglichkeiten zurückgeblieben.
Was können wir konstatieren? – Das Ganze ist kein großer Wurf. Es ist nur Stückwerk, wenn auch die Richtung stimmt.
Wenn Sie ein rechtssicheres Gesetz haben wollen, wenn Sie ein anwenderfreundliches Polizeigesetz haben wollen und wenn Sie den Schutz der Bürgerrechte ein bisschen ernster nehmen, als Sie es mit Ihrer Vorlage tun – ich nenne nur den Bereich der Gesichtserkennung und Kennzeichenerfassung in der Kombination, § 59 –, dann stimmen Sie bitte unseren Änderungsanträgen zu. Dann haben wir nachher ein Polizeigesetz, mit dem die Polizei arbeiten kann und das die Polizisten auch verstehen können. Das sollte uns sehr wichtig sein, wenn wir hier an solch einer großen Novelle arbeiten.
Jetzt noch ein Punkt zur Diskussion: Es wird manchmal wirklich komisch diskutiert. Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird herangezogen, um zu begründen, warum wir keine Maßnahmen der Gefahrenabwehr treffen müssen. Das eine hat mit dem anderen aber so gut wie nichts zu tun. Ich meine, die Straftaten sind passiert. Nur – ich sage einmal – in sehr wenigen Einzelfällen wird durch eine Maßnahme der Gefahrenabwehr tatsächlich eine Straftat verhindert. Dass Sie mit diesen Maßnahmen die Zahl der Straftaten in Sachsen in Größenordnungen absenken, das wird einfach nicht passieren. Diesen Zahn müssen wir uns ziehen. Wir müssen einfach ehrlich miteinander umgehen. Von Ihnen, Herr Pallas, hätte ich ganz ehrlich mehr erwartet.
Ich meine, vielleicht konnte ich nicht mehr warten. Sie wollten die Bodycam nur im Gegenzug für die Kennzeichnung der Polizeibeamten einführen. Das zeigt mir, dass die Bodycam, dass die Sicherheit der Polizeibeamten für Sie nur Verhandlungsmasse ist. In Wirklichkeit geht es Ihnen um Ihre Ideologie.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich möchte auch auf einige Punkte eingehen. Herr Pallas, Sie haben uns gerade noch einmal unterstellt, dass wir nur Anträge einbringen,
Sie hören nicht zu! Egal! Erzähle ich es den anderen.
Sie haben uns unterstellt, dass wir nur Anträge einbringen würden, um die Menschen zu verunsichern und mit Ängsten zu spielen. Ich sage es Ihnen ganz klar: Wir bringen Gesetzesinitiativen ein, wenn wir es für notwendig halten, diese Gesetzesinitiative zu machen,
weil wir eine Gefahr erkannt haben, weil wir eine Notwendigkeit erkannt haben, genau das zu tun.
Dabei müssen wir nicht warten, bis die Innenministerkonferenz das tut, bei der sich nur bestimmte Bundesländer durchsetzen. Komischerweise sind es immer andere, die vorangehen, und Sachsen zieht irgendwann hinterher. Wir müssen nicht immer die Letzten sein, vor allem nicht dann, wenn es notwendig ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt in dieser Debatte: Es wird immer so getan, als würde der Staat die Bürgerrechte pauschal eingrenzen. Am besten sollte auch die Polizei keine Befugnisse haben. Die heutige Debatte und auch die Argumentation, die Herr Bartl gebracht hat, sind nicht die Lebenswirklichkeit. Offensichtlich haben Sie es noch nicht erlebt, wenn ein Bürger oder eine Bürgerin zur Polizei kommt, weil sie sich Hilfe erwartet und weil eine konkrete Situation vorhanden ist. Nehmen wir einmal an, der Bürger wird bedroht und die Polizei kann nicht die Hilfe leisten, die sie leisten will. Dann geht der Bürger nach draußen und sagt: Muss denn immer erst etwas passieren? Wenn man ehrlich ist, müsste man dann sagen: Ja, der Gesetzgeber hat es nicht anders gewollt.
Dabei ist es gut, dass es auch solche Dinge wie die Aufenthaltsvorgabe gibt, denn dann kann ich zwischen einem Platzverweis und einer Aufenthaltsvorgabe abwägen. Wenn zum Beispiel ein Platzverweis ausreichend ist, um die Maßnahmen umzusetzen, um den Erfolg zu gewährleisten – sprich: diese Gefahr abzuwehren –, dann ist es rechtlich gar nicht zulässig, einen größeren Einschnitt in die Grundrechte vorzunehmen. Aber ich habe die Instrumente immerhin zur Verfügung, und es ist doch immer eine Abwägung im Einzelfall, die stattfindet. Jede Maßnahme, wenn sie dann konkret angeordnet wird, ist immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterworfen, selbst wenn sie im Polizeigesetz grundsätzlich erst einmal drinsteht. Aber wenn dabei ein krasses Missverhältnis zwischen den beiden gegenüberstehenden Grundrechten des Gefährders und des Gefährdeten besteht, dann darf ich diese Maßnahme nicht anordnen.
Ja, bitte.
Also, Herr Bartl, ich kann mir das vorstellen, und das kann durchaus vorkommen, denn wo gearbeitet wird … Polizisten sind auch nur Menschen, und es ist auch immer eine Abwägungsfrage und im Zweifel eine Bewertungsfrage, wie ich diesen konkreten Lebenssachverhalt bewerte. Aber deswegen haben wir auch die Rechtsweggarantie, und ich kann natürlich im Nachgang nach einer Maßnahme, wenn sie denn getroffen worden ist, auch immer den Verwaltungsrechtsweg beschreiten und diese Maßnahme kontrollieren lassen. Dafür leben wir ja in einem Rechtsstaat – im Gegensatz zur DDR, wo es keine Verwaltungsgerichtsbarkeit in dieser Form gegeben hat.
Nein, danke. Ich denke, ich habe die Frage beantwortet.
Das wäre also dieser eine Punkt. Dann noch einmal zu einigen anderen Ausführungen, die gekommen sind. Von Herrn Stange ist vorhin die Thematik Grenzkriminalität aufgeworfen worden. Die Grenzkriminalität ist zurückgegangen; zumindest wenn man der PKS glauben darf, ist das so, und wahrscheinlich wird sie auch ein Stück weit zurückgegangen sein. Aber ich bitte Sie einfach festzustellen, dass zum Beispiel eine Stadt wie Görlitz immer noch in der Kriminalitätsbelastung doppelt so stark belastet ist wie der Rest des Landes im Durchschnitt, und das gehört auch zur Wahrheit. Das heißt nicht, dass wir deshalb auf Maßnahmen der Gefahrenabwehr verzichten können, dass wir sagen, alles ist tutti paletti. Das funktioniert so nicht.
Dann ist vom Kollegen Anton angesprochen worden: Ja, die Kriminellen, wir dürfen die Kriminellen nicht gewähren lassen. Da bin ich voll und ganz bei Ihnen, aber wir bewegen uns in einem anderen Rechtsgebiet. Wir sind hier im Bereich der Gefahrenabwehr, und da reden wir eben nicht über Kriminelle, sondern wir reden hier über Personen, die Störer sind, die Verantwortliche sind, von denen eine Gefahr ausgehen kann. Wenn jemand kriminell ist, dann bin ich repressiv tätig und arbeite in der Strafprozessordnung; das sollte Ihnen eigentlich bewusst sein.
Was mir noch sehr wichtig ist in dieser Debatte – ich habe ja auch die Kampagne der LINKEN und der GRÜNEN mitbekommen –: Natürlich ist es so, dass eine Unsicherheit geschürt wird, und diese Unsicherheit erzeugt den Gedanken bei den Menschen: Jetzt werden alle meine Grundrechte eingeschränkt, pauschal. So wie Herr Bartl vorhin aus dem Zitiergebot in § 10 vorgetragen hat,
könnte man denken, dass es zutrifft – tut es aber nicht, es sind immer Einzelfallentscheidungen.
Für uns ist ganz klar: Von vornherein ist der Mensch erst einmal frei. Wenn der Staat etwas möchte, wenn der Staat seine Grundrechte einschränken möchte, dann muss er es begründen. Daran wird auch dieses Gesetz, so wie es ist, nichts ändern.
Ich würde gleich hier vorn bleiben und jeweils die Abstimmung abwarten.
– Ich brauche die Zeit. Das ist der Punkt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordneten! Warum haben wir als AfD-Fraktion gleich acht Änderungsanträge eingebracht? Man hätte es auch in einem Änderungsantrag aufschreiben können. Ich möchte es Ihnen aber auch nicht zu einfach machen, dass Sie sich einfach irgendeine Maßnahme heraussuchen, mit der Sie vielleicht nicht ganz so zufrieden sind, und dann sagen: Na ja, wir können diesen Antrag ja nur ablehnen. Deswegen sollen Sie sich bitte über die verschiedenen einzelnen Maßnahmen und Lebenssachverhalte eigene Gedanken machen.
Gut. Okay. – Was steht denn hier? „Herr Präsident! 20 Jahre“ – – Herr Minister, das ist Ihr Redemanuskript.
(Sebastian Wippel, AfD, nimmt das Redemanuskript von Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller vom Rednerpult und trägt es zur Regierungsbank – Heiterkeit bei der AfD)
Jetzt hätte ich fast das Falsche erzählt und Werbung für das Gesetz gemacht. – Gut. Also fangen wir an.
Wir wollen gern § 33 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes ändern. Es geht um die Frage der Einrichtung von Alkoholverbotszonen. Es ist gut, dass Alkoholverbotszonen möglich sind. Es ist ja richtig, dass wir unsere Kinder und Jugendlichen schützen wollen. In der Fassung, in der der Gesetzentwurf jetzt vorliegt, lässt er aber nur einen Radius von 100 Metern zu. In Thüringen – wohlgemerkt: rot-rot-grün regiert! – ist ein Radius von 200 Metern möglich.
Wir haben gesagt, wir ordnen uns in der Mitte ein und machen es so, dass die LINKEN zustimmen könnten; uns reichen 150 Meter. Warum 150 Meter? – Das Beispiel ist eigentlich ganz praktisch: Wenn ich eine Schule habe und von der Grundstücksgrenze der Schule einen Kreis mit einem Radius von 100 Meter ziehe, dann muss ich natürlich immer auch den Anfang bzw. das Ende der Alkoholverbotszone um diese Schule herum kennzeichnen. Wenn Sie aber in einem Innenstadtbereich sind, in dem sich
einige Schulen auf engem Raum befinden, dann wird dies ein einziges Schilderwirrwarr.
Wir haben auch Plätze, die größer als 100 Meter sind. Es wäre also ein Platz, der von dieser Verbotszone nicht ganz umfasst wäre. Das heißt, die Bänke auf der anderen Seite des Platzes, der von den Kindern vielleicht als Pausenhof genutzt wird, wären davon nicht erfasst. Das, was Sie hier machen, reicht nicht aus. Man muss diese 150 Meter nicht ausnutzen, könnte mit unserer Änderung aber bis zu 150 Meter gehen.
Des Weiteren ändern wir eine Stelle des Gesetzentwurfes, wobei wir sagen: Wenn Alkoholverbote auch außerhalb eines Radius um Schulen angeordnet werden sollen, dann können wir nicht auf Tatsachen abstellen, sondern es muss eigentlich ausreichen, dass tatsächlich Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Straftaten oder erhebliche Ordnungswidrigkeiten aufgrund des Alkoholkonsums begangen worden sind. Ansonsten würde es für die Verwaltung sehr schwer. Dann würden die Satzungen gekippt werden, wenn dieses Gesetz nicht bestehen bliebe, wie es in der Vergangenheit schon der Fall war.
Vielen Dank Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Bei dem Änderungsantrag geht es um eine Verbindung von elektronischer Fußfessel bzw. elektronischer Aufenthaltsüberwachung und der Aufenthaltsvorgabe. So etwas ist aus unserer Sicht zwingend miteinander zu verbinden; denn wenn ich als Behörde, als Staat anordne, dass eine Person eine Fußfessel tragen muss, weil von ihr eine Gefahr ausgeht – und das habe ich schon begründet, sonst hätte ich die Aufenthaltsvorgabe nicht begründen können –, und ich möchte, dass sie sich an einem bestimmten Ort aufhält, ist das Ganze nur dann sinnvoll, wenn ich auch wirklich überwache.
Dafür gibt es genau zwei Möglichkeiten. Entweder ich setze einen Polizisten vor die Haustür, den ich nicht habe,
oder ich nutze die Technik, nämlich die elektronische Aufenthaltsüberwachung. Sie kann in einer größeren Zentrale kontrolliert werden. Diese Dinge müssen zwingend im Regelfall zusammengeführt werden. Gleichwohl haben wir in unserem Änderungsantrag vorgesehen, dass es nur ein Regelfall ist, von dem man auch abweichen kann. Aber dann muss auch begründet werden, warum man in diesem Fall von der Regel abweicht. Das ist zwingend notwendig, eigentlich eine total logische Sache, aber gut. Sie können sich jetzt noch anders entscheiden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Bei diesem Änderungsantrag geht es um die Einführung des Tasers. Über den Taser haben wir schon oft genug diskutiert. Wir halten es nach wie vor für richtig und auch für machbar. Sachsen begeht hier keinen Sonderweg. Schauen wir uns Berlin an, dort hat es einen großen Feldversuch gegeben. Schauen wir uns Rheinland-Pfalz an, dort hat man es sogar flächendeckend für den Streifendienst eingeführt. Wir gehen heute hier heran und sagen, wir wollen ein ganz modernes zeitgemäßes Polizeigesetz verabschieden, dazu gehört aus unserer Sicht schlicht und ergreifend der Taser.
Er ist nicht tödlich, deshalb kann man ihn auch als Hilfsmittel bei körperlicher Gewalt einsetzen, es sei denn, die Person ist gesundheitlich vorbelastet. Aber dann hätte sie auch mit Pfefferspray Probleme. Wenn der Asthmatiker, von dem ich es nicht weiß, Pfefferspray ins Gesicht bekommt, kann er genauso geschädigt werden; aber im Grunde geht dem Einsatz des Tasers und dem Einsatz des Pfeffersprays immer eine Gewalt- oder Zugriffssituation voraus, die diese Person, gegen die das Gerät eingesetzt wird, selbst verursacht hat. Das müssen wir immer im Hinterkopf haben. Polizisten brauchen ein Distanzmittel, das auch gegen Drogenabhängige wirkt. Pfefferspray wirkt häufig bei Personen, die unter Crystal stehen, nicht. Dann habe ich nur die Schusswaffe, und nachher ist der Mensch tot. Der Taser wirkt auf die Muskulatur, dann kann ich arbeiten und die Person wird diesen Einsatz überleben.
Nun noch zu den Gummigeschossen. Jetzt können Sie sagen, die AfD will das aufbohren. Nein, das ist im Grunde nicht der Fall.
Erstens gibt es auch die jetzige Form schon her; wir möchten das Ganze aber insofern ausweiten, dass die Bereitschaftspolizei Gummigeschosse einsetzen kann, aber wohlgemerkt in Form von Gummischrot. Was wollen wir nicht? – Wir schließen ganz klar schwere Geschosse aus, die Menschen das Genick brechen können. So wird es nämlich in einigen Ländern eingesetzt. Das möchten wir nicht. Das schließen wir mit unserem Änderungsantrag aus.
Zweitens möchten wir den Einsatz von Gummischrotgranaten ausschließen. Diese haben bei den GelbwestenProtesten in Frankreich den Menschen die Hände weggerissen. Solche Bilder dieser Verletzungen wollen wir nicht haben. Aber ich möchte, dass unsere Polizisten, wenn sie in gewalttätige Auseinandersetzungen mit dem schwarzen Block verwickelt werden – – Ich nenne noch einmal G 20 und das Beispiel mit Zwillen, wo unsere Polizisten in vorderer Reihe wie Schießbudenfiguren abgeschossen worden sind und erheblichste Verletzungen davon getragen haben, sich selbst in solchen Menschenmengen mit adäquaten Mitteln wehren zu können, die auf der anderen Seite keine Toten verursachen. Stimmen Sie deshalb bitte unserem Antrag zu.
17372.
Oder gern auch beide zusammen.
Ja. Genau. Sie sind im Grunde wesensähnlich. Die Quellen-TKÜ und die OnlineDurchsuchung sind vom Prinzip her ähnlich. Während die Quellen-TKÜ darauf abstellt, dass ich die verschlüsselte Kommunikation auf einem Smartphone abhören kann, sei sie in Wort und Schrift oder in Form von Telefonie – – Das ist aus unserer Sicht im Einzelfall deshalb zwingend notwendig, weil ich im Einzelfall auch mit der jetzigen Regelung die normalen Telefongespräche abhören dürfte. Warum darf ich die verschlüsselte Telefonie nicht abhören?
Wenn jemand ein Gefährder ist, und ich habe die Tatsachen begründet, die rechtfertigen würden, dass ich die Telefonie abhören darf, weil von ihm eine Gefahr für Leib oder Leben anderer Personen ausgeht, warum, bitte, soll ich dann nicht die verschlüsselte Telefonie ebenfalls erfahren dürfen? Glauben wir wirklich, dass die Personen, die Gefährder sind, so dumm sind, dass sie nicht wegen dieser Gesetzeslücke – und es ist nichts anderes – auf die verschlüsselte Telefonie abstellen würden?
Der nächste Punkt ist die Online-Durchsuchung. Ich sehe durchaus die Gefahr, dass man sagen könnte, die OnlineDurchsuchung greift in die Grundrechte der Menschen ein. Wer weiß, was der eine oder andere auf seinem Handy gespeichert hat. Da sind vielleicht Bilder, die man
nicht sehen will, wenn man nackt ist oder was. Das gibt es alles. Das kann ich nachvollziehen. Aber es ist im Grunde nichts anderes als die Durchsuchung bei der Person zu Hause.
Diese darf ich zur Abwehr einer Gefahr auch machen. Wenn ich dann bei dieser Person in die Schlafstube gehe und dort den Nachttisch aufziehe oder in die Schränke schaue, finde ich dasselbe. Das können Sie mir glauben. Man findet dort dasselbe. Das will man nicht immer sehen. Dieser Grundrechtseingriff ist nicht sonderlich intensiver.
Wichtig ist aber, dass diese Person, wenn die Gefahr abgewehrt ist, darüber informiert wird, dass der Eingriff stattgefunden hat. Wichtig ist auch, dass ein Polizeibeamter nicht allein darüber entscheiden kann, sondern dass immer ein Richter die Tatsachen zugetragen bekommen muss, und ein Richter wird auf Antrag der Polizei darüber entscheiden, ob dieser Eingriff im Einzelfall verhältnismäßig ist, ja oder nein. Ein Richter weiß ganz genau um die hohen Formvorschriften und die Eingriffsintensität. Dann ist natürlich klar, dass wir das nicht bei Bagatelldelikten machen können, sondern dass es um höchste Rechtsgüter wie Leib und Leben einer oder mehrerer Personen geht. Genauso haben wir das in unsere Änderungsanträge hineingeschrieben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Jetzt geht es um die Bodycam. Der Minister hat gerade eben schon gepriesen, wie toll das neue Gesetz mit der Bodycam sei.
Jetzt nehme ich Sie einmal gedanklich mit auf die Prager Straße, und wir spielen einmal eine solche Situation durch, wie sie sich abspielen könnte. Da ist eine Auseinandersetzung, da sind Personen miteinander – wie heißt es so schön im Rechtsdeutsch – im Raufhandel, und die Polizei kommt jetzt angefahren, weil sie gerufen wurde. Sie hat die Bodycam dabei. Jetzt steigen sie aus dem Auto aus, nach dem jetzigen Gesetz; sie drohen den Einsatz des Pre-Recordings erst einmal an. Sie sagen, wir fangen gleich an aufzuzeichnen, dass wir in Zukunft mal aufzeichnen werden. Dann drücken sie auf den Knopf, und dann müssen sie das irgendwie den Leuten auch noch kenntlich machen, dass sie jetzt im Pre-Recording sind.
Dann hören die aber nicht auf, sondern machen weiter. Jetzt sagen Sie: „Jetzt zeichnen wir aber auch wirklich auf.“ – Dann wird auch aufgezeichnet, und es muss noch einmal wieder kenntlich gemacht werden. Dann stieben die Personen auseinander. Jetzt habe ich ausreichende Einsatzkräfte, die die Situation lösen wollen, und die filmen auch mit ihren Kameras das Geschehen. Jetzt laufen die Gefährder, die sich da gerauft haben, in Geschäfte. Nehmen wir irgendein Schnellrestaurant, in das sie hineinlaufen. Die Polizei läuft hinterher und muss erst einmal ausmachen. Dann geht einmal die Jagd durch das Gebäude durch und nachher wieder heraus; dann kann ich draußen wieder anmachen. Das ist die praktische Anwendung.
Wenn ich auf der Straße unterwegs bin und zum Beispiel so einen Gefährder habe und ihn suche und irgendwo eine Haustür offen ist, dann laufe ich mit der Kamera auf der Straße hinter ihm her, und wenn er durch eine offene Haustür, in eine offene Garageneinfahrt läuft, dann bin ich plötzlich im privaten Bereich und kann das Ding wieder ausmachen. Oder nehmen wir das Thema häusliche Gewalt, wo es ja sehr häufig zu Übergriffen und Widerstandshandlungen kommt, wo genau so etwas auch wirken kann. Genau dazu sagt dieses Gesetz: Nein, da geht es schon mal gleich gar nicht mit Filmen, weder im Hausflur noch in der Wohnung, wie auch immer.
Das heißt, wir haben jetzt hier eine Regelung, die den Polizisten draußen aber nur eine scheinbare Sicherheit an die Hand gibt, keine wirkliche. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Sie werden sich vor Verwaltungsgerichten wiederfinden, wenn Sie dieser Regelung, wie sie jetzt im Gesetz steht, so zustimmen.
Wir geben Ihnen jetzt hier die Möglichkeit, mit diesem Änderungsantrag eine wirklich gangbare Variante umzusetzen, die in der Praxis tauglich ist. Sie ist auch rechtlich sauber, und da wird auch nicht unterschieden. Da ist auch das Pre-Recording eine ganz klare Geschichte. Das heißt nämlich: Wenn die Kamera läuft, dann läuft die Kamera. Das andere ist bloß die rechtliche Frage, ob ich die Bilder nachher behalten darf oder nicht. Behalten darf ich sie anschließend nur, wenn es zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben oder zur Strafverfolgung notwendig ist. Ansonsten muss automatisch nach fünf Minuten die ganze Sache überspielt werden.
Also stimmen Sie bitte unserem Änderungsantrag zu. Tun Sie den Polizisten draußen auf der Straße wirklich einen Gefallen und führen Sie sie nicht in Unsicherheit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Natürlich bedingt dieser Antrag ein wenig den, den Sie vorhin schon abgelehnt haben. Das ist jetzt etwas schade. Aber nichtsdestotrotz ist er trotzdem sehr brauchbar, weil er einfach dazu dient, dass wir noch einmal erklären, was für uns eigentlich wichtig ist.
Ich habe vorhin in der Debatte gesagt: Für uns ist der Mensch erst einmal frei, und der Staat muss seine Eingriffe rechtfertigen. Wir reden hier über den Schusswaffengebrauch gegenüber Menschen in Menschenmengen. Das andere wäre die Thematik „Gummischrot gegen Menschenmengen“ als solches gewesen. Dabei ist uns ganz wichtig, dass wir hier das Ausnahme-Regel-Verhältnis umkehren. Zum Einsatz, so wie er jetzt, in der jetzigen Form geregelt ist, steht quasi geschrieben: Es ist gestattet, in Menschenmengen hineinzuschießen, wenn dort eine Person drin ist, auf die die entsprechenden Tatbestandsmerkmale anzuwenden sind.
Wir machen es anders; wir sagen: Es darf grundsätzlich nie in Menschenmengen geschossen werden, außer wenn – – Das ist in der praktischen Anwendung kaum ein Unterschied, aber sagt, so glaube ich, einiges über das Verständnis vom Staat und hinsichtlich des Eingriffes des Staates in die Rechte der Bürger. Das ist uns unheimlich wichtig.
Wichtig ist uns auch, dass klar geregelt ist, dass dieser Schusswaffengebrauch gegen Personen in Menschenmengen wiederholt angedroht werden muss – auch das geht über den jetzigen Gesetzentwurf hinaus –, und wichtig ist uns ebenso, dass wir auch klären, wer ein Unbeteiligter ist, und vor allem, wann eine Person nicht mehr Unbeteiligter ist. Das haben Sie auch in Ihrem Gesetzentwurf verabsäumt. Deswegen bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Hier geht es jetzt um einen Bereich, der uns auch besonders wichtig ist, ein
Bereich, bezüglich dessen wir sagen: Hier ist die Staatsregierung mit der Regelung, die sie getroffen hat, über das Ziel hinausgeschossen.
Ich möchte nicht, dass die Büchse der Pandora geöffnet wird, dass unser Gesetz, so wie es da ist, es zulässt, dass Menschen in Fahrzeugen gefilmt werden und dann von dieser Person das Gesicht biometrisch erfasst und mit einer Fahndungsdatei abgeglichen wird, gleichzeitig das Kennzeichen, und dass diese Sachen auch zusammengeführt werden können. Das möchten wir nicht.
Wir wollen uns hier mit unserem Änderungsantrag daran orientieren, dass wir sagen: Okay, ihr könnt filmen, aber ihr dürft nur die Kennzeichen auswerten. Das Gesicht darf erst dann in einem weiteren Schritt ausgewertet werden, wenn ein Treffer erfolgt ist, nur wenn das Kennzeichen in der Fahndung drin ist. Wir wollen mit Blick auf das Gesetz ausschließen, dass diese Daten, also Kennzeichen und Gesicht, gemeinsam abgespeichert werden, also quasi in einer gemeinsamen Datenbank, dass sie zusammengeführt werden und, wenn ich vielleicht an einem Tag durch mehrere Kontrollen fahre, dann im nächsten Schritt vielleicht auch noch Bewegungsbilder erstellt werden. Das ist im Moment alles möglich.
Sie sagen uns zwar: Das haben wir gar nicht vor, das wollen wir auch gar nicht machen; aber im Zweifel wird irgendwann einmal das genutzt werden, was im Gesetz steht. Wir sind ja sehr dafür, dass man der Polizei hilft, dass ich, wenn ich Videoaufzeichnungen habe, auf denen ein Straftäter zu sehen ist, und ich weiß, dass er einer ist, diese Person dann auch suchen kann, indem ich technische Mittel nutze, aber auf einem bestehenden Videofilm und mit einem konkreten Anlass. Dann muss es möglich sein, das auch technisch auszuwerten, damit ich dann nicht einen Polizisten davorsetzen muss, der sich einen ganzen Tag lang ein 24-Stunden-Video ansieht und dann viele Personen auseinanderhalten muss. Wenn wir einfach eine Platzsituation annehmen, dann ist das ja gar nicht zu machen.
Das muss technisch möglich sein. Aber schütten Sie das Kind nicht mit dem Bade aus. Ich glaube, hier wird die Büchse der Pandora geöffnet. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auch genau diese Regelung eine solche Regelung, über die Sie möglicherweise vor dem Verfassungsgericht stolpern könnten.
Deswegen gehen Sie einfach noch einmal in sich, stimmen Sie unserem Antrag zu und ersparen Sie sich eine Klatsche vor dem Verfassungsgericht!
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir sprechen jetzt über das Gesetz über die Kommission zur Unterstützung rechtmäßiger Polizeiarbeit im Freistaat Sachsen auf Wunsch der GRÜNEN. Das, was der Titel des Gesetzes allein schon tut, ist, absolutes Misstrauen zu versprühen, und zwar gegenüber der Polizei.
In den vergangenen Jahren hatten wir circa 1 600 Strafverfahren oder eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Polizisten. Das sagt natürlich nichts darüber aus, ob am Ende verurteilt worden ist oder nicht. Das ist der Jahresschnitt: 1 600. Gleichzeitig haben wir pro Jahr – grob geschätzt – circa 2 Millionen Bürgerkontakte. Diese bestehen aus 323 000 Straftaten, 82 000 Blitzern, 400 000 Anhaltekontrollen. Hinzukommen alle möglichen Gefahren abwehrenden Bürgerkontakte. Es sind grob geschätzt 2 Millionen. Wenn wir das überschlagen, kommen wir auf 0,05 % Beschwerden. Das soll heißen: In 99,95 % der Fälle arbeitet die Polizei so, dass es keinen Grund zur Beschwerde gibt.
Sie liefern den Bürgern hiermit also eine Lösung für ein Problem, das es tatsächlich gar nicht gibt. Wir können feststellen: Die sächsische Polizei arbeitet rechtmäßig und braucht für die rechtmäßige Arbeit Ihre Unterstützung nicht.
Das Ergebnis Ihrer Bewertung wollen Sie jetzt noch Hunderttausende Euro kosten lassen. Es sind 700 000 oder 650 000 Euro – das macht die Sache nicht besser. Sie schaffen eine weitere Behörde mit weitreichenden Befugnissen.
Wenn wir Ihren Gesetzentwurf ernsthaft verfolgen würden, dann müsste man kritisieren, dass der Einreicher der Beschwerde nicht mehr der Herr des Verfahrens ist. Denn wenn ich eine Beschwerde oder eine Bitte eingereicht habe, die der Bürger vielleicht gar nicht mit einem Disziplinarverfahren verfolgt haben möchte – er möchte vielleicht nur, dass dies in Zukunft nicht mehr passiert –, dann hat er nicht die Möglichkeit zu entscheiden, ob der Sachverhalt später bei der Staatsanwaltschaft oder zuständigen Stelle, wie Sie es beschrieben haben, zur Anzeige gebracht wird oder nicht. Das entscheidet die Behörde, und die Behörde kann dies tun.
Unser damaliger Gesetzentwurf hatte ganz klar herausgestellt, wer der Herr des Verfahrens ist, nämlich der Beschwerdeführer.
Nächster Punkt. Die Besetzung Ihrer Kommission ist typisch grün, nämlich absolut nicht durchdacht. Vorschläge für die Besetzung des Personals können einreichen eine Fraktion aus dem Landtag, 5 % der Abgeordneten, jeder Verein in Sachsen oder jeder Mensch, der einen Wohnsitz in Sachsen hat. Das heißt auf gut Deutsch: jeder, der zufälligerweise seinen Wohnsitz hier hat. Jetzt müssen Sie mir einmal erklären, was uns, die wir hier
sitzen, weniger wertvoll macht als jeden anderen Menschen, der zufälligerweise seit wenigen Monaten seinen Wohnsitz in Sachsen hat?
Im Zweifel kann es sogar passieren, dass, wenn jeder Mensch in Sachsen seine Vorschläge machen kann – wenn man das System auf die Spitze treiben will –, man Tausende Vorschläge hat. Wer soll die Vorschläge am Ende prüfen? – Das Landtagspräsidium. Ich darf mich umdrehen und Ihnen schon mal viel Spaß beim Prüfen wünschen.
Das kann also nicht funktionieren. Das ganze Ding ist völlig unrealistisch und es ist unnötig.
Wir haben Ihnen damals ein Gesetz vorgelegt, das war besser und das war durchdacht. Aber Sie haben es abgelehnt.
Ihr Gesetz können wir aus diesen Gründen, die für jeden einleuchtend sein sollten, einfach nur ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Pallas, das, was Sie schon wieder versucht haben, Schmähkritik über unsere Große Anfrage zu äußeren, die wir in der Vergangenheit dazu gestellt haben, ist nicht nur eine Beleidung der AfD, sondern es ist auch Beleidigung derjenigen Gewerkschafter, mit denen Sie auch am Tisch sitzen, die an unserer Anfrage mitgearbeitet haben. Aber, vielen Dank.
Jetzt zur Sache. Kurz vor Beginn des Wahlkampfes hat die Partei DIE LINKE auch das Thema Sicherheit für sich entdeckt, und sie schüren Angst in der Bevölkerung allein durch den Namen „schwere kriminelle Bedrohungslagen in Sachsen“. Da könnte man eine ganze Menge erwarten. Man könnte aber auch sagen: Ihnen gehen die Ideen aus und Sie müssen jetzt bei der AfD abschreiben. Damit es nicht so auffällt,
geben Sie dem Kind einen anderen Namen und ich kann nur sagen: AfD – Glück.
Vor ziemlich genau zwei Jahren hat meine Fraktion eine Große Anfrage zum Thema „Organisierte Kriminalität“ eingereicht. Exakt ein Jahr später folgte dann Ihre Große Anfrage unter der Überschrift – die wir heute zu lesen haben – „Schwere kriminelle Bedrohungslagen im Freistaat Sachsen“, die aber laut Antragsbegründung dasselbe meint – im Grunde Organisierte Kriminalität. Ihre Große Anfrage ist zuerst einmal eine Kopie dessen, was wir gemacht haben und völlig überflüssig. Sie haben wenig neue Erkenntnisse gebracht. Sie haben zum großen Teil denselben Zeitraum abgefragt, den wir auch schon abgefragt haben, und den haben wir hier auch schon diskutiert. Ihre Anfrage bindet nur Kapazitäten bei der Polizei, aber auch in der Justiz. Diese fehlen dann, um die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Darüber hinaus spricht Ihre Anfrage nebulös von kriminellen Aktivitäten, die von besonderer Relevanz für die öffentliche Sicherheit seien. Sie berufen sich dabei auf Europol. Europol – das klingt ja international. Das ist international und klingt auch kompetent. Zu dumm ist es nur, dass Sie sich nicht an den Europol-Aktivitäten orientiert haben. Ich helfe Ihnen da gern einmal weiter.
Laut Europol geht die größte Bedrohung der Sicherheit der Bevölkerung in Europa von folgenden Phänomen aus:
Terrorismus, internationalem Drogenhandel und Geldwäsche, organisierten Betrugsdelikten, Fälschung des Euro und Schleuserkriminalität. Schleuserkriminalität und Geldfälschung blenden Sie in Ihrer Großen Anfrage komplett aus. Der Terrorismus kommt allenfalls am Rande vor, obwohl genau diese Straftaten zu schweren kriminellen Bedrohungslagen in Deutschland geführt haben. Der terroristische Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz hat gezeigt, wie sehr die Bevölkerung bedroht ist, wenn eine solche Gefahr sich verwirklicht. Warum finden sich denn diese Arten von Straftaten in Ihrer Anfrage nicht wieder? Warum wird denn Europol nur unvollständig wiedergegeben? Hat Ihre Realitätsverweigerung sogar etwas mit der Herkunft der Tätergruppierung zu tun? Inhaltlich waren Sie bei Ihrer Großen Anfrage auch mäßig kreativ. Die operativen Tätigkeiten von Europol folgen ziemlich genau der Gliederung Ihrer Großen Anfrage. Oder ist es umgekehrt?
Dabei sind Sie durchaus in der Lage, auch eigene Akzente zu setzen. Die selektive Wahrnehmung setzt sich auch inhaltlich fort. Europol beschäftigt sich schwerpunktmäßig auch mit folgenden Themen: Beihilfe zur illegalen Einwanderung, Fälschung des Euro und Terrorismus. Sie von den LINKEN beschäftigen sich aber nicht damit. Diese Angaben ließen Sie am liebsten gleich weg. Illegale Einwanderer gibt es nicht, Terrorismus macht einen großen Bogen um Sachsen, und Falschgeld sieht man offensichtlich nur im Krimi. Das entspricht wohl eher Ihrem Wunschbild.
Wenn es Ihnen an Sicherheit und politischer Kompetenz fehlt, dann helfe ich Ihnen gern einmal weiter, oder Sie lesen einfach mal die Zeitung. Auch das könnte für Sie schon ein Fortschritt sein. Im I. Quartal 2018 wurden 266 Menschen illegal nach Sachsen eingeschleust und 71 Schleuser festgenommen. Das Phänomen gibt es – Haken dran. Im Jahr 2017 gab mehr als 80 000 Euro Schaden durch Falschgeld in Sachen, auch das Phänomen gibt es – Haken dran. Im Jahr 2016 gab es die Festnahme von Jaber al-Bakr wegen Vorbereitung eines terroristischen Anschlags, auch dieses Phänomen gibt es – Haken dran.
In der Debatte zu unserer Großen Anfrage lag für Sie, von der AfD, mangels echter Argumente Rassismus vor. Unsere Frage nach der Herkunft der Tätergruppen bezeichneten Sie als „kleine Rassenkunde“ oder auch „Suche den kriminellen Ausländer!“. Das ist blanker Unsinn, und das wissen Sie auch.
Wie ist es Ihnen eigentlich gelungen, mit diesem unwesentlichen Detail im Rahmen der Organisierten Kriminalität umzugehen? Meine Damen und Herren von den LINKEN, Sie haben genau dasselbe wie die AfD getan und nach der Herkunft der Täter gefragt. Allein in den ersten hundert Fragen stellten Sie 25-mal die Frage nach der Staatsangehörigkeit, Nationalität und ausländischen Tätergruppen. Ist das noch politisch korrekt oder ist das jetzt auch schon Rassismus von Ihnen?
Ich sage Ihnen: Herzlich willkommen in der internationalen Welt der Organisierten Kriminalität oder mit Ihren
Worten: „Auch Gangster, Sternchen sind innen bunt, vielfältig und vielleicht auch divers.“
Wenn man den LINKEN nun aber ernsthaft Rassismus vorwerfen wollte, dann könnte man das sogar in die umgekehrte Richtung tun. Motorradgangs sind nämlich, soweit sie von Ihnen namentlich abgefragt worden sind, eher weiß dominiert, gleich so, als ob es die Mongos, die Osmanen, Germanier oder Satudarah im MC nicht gäbe. Kriminelle kommen in Ihrer Welt ebenfalls aus Italien, sind Russen-Mafia oder Rocker. Der Rest ist alles komplett Sonstige.
Familienclans aus dem Nahen Osten, Enkeltrickbanden mit Callcentern in der Türkei, nigerianische Mafia, afrikanische Drogendealer – davon liest man nichts in Ihrer Großen Anfrage. Sie tun entweder so, als ob es das alles nicht geben würde, oder Sie haben noch nie davon gehört. Suchen Sie sich aus, was für Sie peinlicher ist. Besser wäre es, Sie würden internationale Kriminalität als das anerkennen, was sie ist, nämlich eine Tatsache.
Zum Schluss möchte ich noch einmal auf unseren Entschließungsantrag verweisen, der auf der Grundlage unserer Großen Anfrage gestellt wurde. Sie haben ihn nämlich allesamt abgelehnt. Er war damals auch ziemlich konkret – im Gegensatz zu dem, was Sie uns heute noch vorlegen werden.
Ich wiederhole noch einmal kurz unsere Forderungen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität: höherer Personaleinsatz bei Polizei und Justiz – übrigens, Herr Pallas, das konnte man auch aus unserer Anfrage herauslesen, da brauchen Sie jetzt nicht so überrascht zu tun, dass Sie das komischerweise bei den LINKEN wiederfinden –,
verstärkte Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden, Erfassung eines eventuell bestehenden Migrationshintergrundes, um auch bandenmäßige ethnische Zusammenhänge deutlich zu machen, Errichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Zusammenarbeit und Austausch der sächsischen Sicherheitsbehörden und der sächsischen Justiz im Bereich der IT und deren Verstärkung, und wir wollen insgesamt die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität effektiver gestalten. Übrigens haben wir schon einmal einen Antrag gestellt. Der hieß „Erstellung einer Dunkelfeldstudie“. Den haben Sie auch alle abgelehnt,
weil wir damals gesagt haben, man möge sich doch bitte einmal des Themas der Organisierten Kriminalität annehmen. Da haben Sie hier alle gelacht und so getan, als ob wir total blöd wären, was uns einfallen würde, dieses schwere Phänomen überhaupt anzunehmen.
Jetzt schreiben Sie das selbst in Ihren eigenen Entschließungsantrag. Ich muss ganz ehrlich sagen, das, was Sie hier an den Tag legen, ist peinlich, bringt uns nichts, ist eigentlich Zeitverschwendung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Bevor ich meine Rede zu Protokoll gebe, möchte ich nur ganz kurz etwas für mich und meine Fraktion feststellen.
Wenn eine polizeiliche Maßnahme im Einzelfall erforderlich ist, wenn sie geeignet ist und wenn sie verhältnismäßig ist oder wenn sie es wäre, um ein Leben zu retten, dann muss die Polizei auch die Möglichkeit haben, genau diese Maßnahme anzuwenden. Alles andere ist ein Aufrechnen irgendeines niedrigen Grundrechtseingriffes gegen das Leben eines Menschen; dazu bin ich, ehrlich gesagt, nicht bereit. Ich halte es für richtig, dass dieser Paragraf da ist, und ich halte es auch für richtig, dass er in das neue Gesetz überführt wird. Die Polizei soll damit arbeiten können, auch in Zukunft. Das sehe ich offensichtlich deutlich anders als Sie von den LINKEN.
Gleichwohl ist die Staatsregierung bei der Evaluierung dilettantisch vorgegangen. Den Sachverhalt, dass Daten gelöscht werden, die man für die Evaluierung braucht, obwohl es klar im Gesetz steht, kann man eigentlich nicht anders schreiben. – Die weiteren Details können Sie dann im Protokoll nachlesen.
Vielen Dank.