Protokoll der Sitzung vom 20.11.2015

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Bitte, Frau Ministerin Klepsch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, Sie fordern in Ihrem Antrag die Durchführung einer sektornübergreifenden Bedarfsplanung und die Übernahme des Sicherstellungsauftrages für die gesundheitliche Versorgung durch das gemeinsame Landesgremium nach § 90 A SGB V.

Ja, die Vorredner haben es bereits deutlich zum Ausdruck gebracht, mit der Frage der medizinischen Versorgung in unserem Land sprechen wir heute, wie ich meine, über ein sehr wichtiges Thema. Aber ich halte es eben nicht für zielführend, die Aufgaben und Kompetenzen der Selbstverwaltung letztlich in staatliche Verantwortung zu überführen. Vielmehr – und ich glaube, das ist der richtige Weg – halten wir an dem Prinzip der Selbstverwaltung fest. Auch dieses Prinzip der Selbstverwaltung ist letztlich im Koalitionsvertrag vereinbart.

Ich weiß nicht, wer von Ihnen am Dienstagabend zum Parlamentarischen Abend der freien Berufe war. Auch dort wurde das Thema der Selbstverwaltung noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht. Aber – und ich denke, auch das zeigen die letzten Jahre –, die Staatsregierung und die Parlamentarier unterstützen alle Initiativen, die die Selbstverwaltung bei der Umsetzung ihrer Aufgaben stärken.

Es ist fraglich, ob mehr Planungsbefugnisse des gemeinsamen Landesgremiums zu einer wirklichen Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung oder vielleicht nicht doch zu mehr Bürokratie führen würden.

Das gemeinsame Landesgremium verstehe ich als eine wichtige Plattform, in der wir ganz offen und konstruktiv diskutieren, einen konstruktiven Diskurs zu den Schnittstellenfragen führen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Planung der ambulanten vertragsärztlichen oder stationären Versorgung gibt es klar beschriebene bundesgesetzliche Rahmenvorgaben. Unser Ziel ist es dabei, die Leistungen interdisziplinär, fachübergreifend und vor allem intersektoral miteinander zu verknüpfen.

Ja, die Statistiken kenne ich, Frau Schaper. Die sinkenden Zahlen an Ärzten, vor allem in strukturschwachen Regionen, machen es geradezu notwendig, die sektorenübergreifende Versorgung zu stärken und Konzepte zu regionalen sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen

weiterzuentwickeln.

In der Vergangenheit wurde bereits einiges getan. Es wurden zahlreiche Strukturen befördert, die eine derartige

sektorenübergreifende Versorgung ermöglichen. Glauben Sie mir, ich bin in den letzten Monaten sehr viel im Land unterwegs gewesen und sehe mir dabei gezielt einzelne Objekte an, die diese sektorenübergreifende Versorgung schon ermöglichen. Einige Beispiele wurden von meinen Vorrednern bereits genannt. Ich möchte auf wenige Beispiele noch mit reflektieren. Das ist zum einen das Entlass-Management. Das ist das Modell Regionales Psychiatriebudget. Das sind integrierte Versorgungsmodelle wie CARDIO-Integral, PflegePlus oder auch Adipositas.

Meine Damen und Herren! Die Neufassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen durch das Versorgungsstärkungsgesetz eröffnet den Vertragspartnern neue Gestaltungsmöglichkeiten, auch das haben meine Vorredner bereits kurz angesprochen.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Innovationsfonds einen sogenannten 300-Millionen-Topf ins Leben gerufen, aus dem gezielt innovative, sektorenübergreifende Versorgungsformen gefördert werden sollen: nachhaltige Versorgungskonzepte als Schwerpunkt 1 und die nachhaltige Versorgungsforschung als Schwerpunkt 2. Aber auch hier haben wir als Staatsregierung bereits weit vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes den Dialog mit den einzelnen Gebietskörperschaften gesucht, und auch hier liegen bereits Ideen vor.

(Unruhe im Saal)

So werden wir – und vor allem natürlich die potenziellen Antragsteller – dann dafür sorgen müssen, dass entsprechende Projekte und Maßnahmen generiert und mit Lösungen versehen und etabliert werden können.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal kurz auf die Rede von Frau Schaper zurückkommen. Sie hat das Thema Soziale Daseinsvorsorge angesprochen und von einer „katastrophalen medizinischen Versorgung“ gesprochen. Wenn ich den Begriff „katastrophale medizinische Versorgung“ höre, dann werde ich sehr nachdenklich; denn das, was ich in den letzten Monaten im Freistaat Sachsen gesehen habe, widerspricht dieser Meinung: Wir haben 79 stationäre Einrichtungen und 79 Krankenhäuser, und die Krankenhäuser, die ich bisher besucht habe – dies trifft auf alle zu –, verfügen über eine sehr, sehr gute Ausstattung. Lassen Sie sich einfach einmal die Krankenhäuser von vor 25 Jahren vor Augen führen, dann wissen Sie, dass in den letzten 25 Jahren im Freistaat Sachsen gerade im Bereich der medizinischen Versorgung im stationären Bereich Hervorragendes gelungen ist.

Wir haben eine gut abgestufte, flächendeckende stationäre Krankenhauslandschaft. Wir haben unsere Krankenhäuser vom Erzgebirge bis in die Lausitz mit einer wirklich guten medizinischen Versorgung aufgebaut, und – dies zeigen auch die Gespräche mit anderen Bundesländern – man schaut deutschlandweit mit viel Anerkennung auf uns. Dies hat in den letzten 25 Jahren große Kraftanstrengungen gekostet, aber man ist vom ersten Tag an mit krankenhausplanerischem Weitblick an die Sache herangegangen, und der Einsatz an finanziellen Mitteln betrug

über 5 Milliarden Euro. Dies zeigt, dass hier in den letzten Jahren sehr, sehr viel geschaffen wurde. Wir haben eine hochmoderne Spitzenmedizin in den Unikliniken, und wir haben Schwerpunktkrankenhäuser, die fachlich spezialisiert sind und eine bedarfsgerechte Grund- und Regelversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger bieten.

Aber – das möchte ich an dieser Stelle deutlich unterstreichen – wir können uns natürlich nicht zurücklehnen, und auch im stationären Bereich stehen wir vor neuen Herausforderungen. Wir müssen die Krankenhausstrukturen auf den Prüfstand stellen und herausfinden, wo es weitere Verbesserungspotenziale gibt im Hinblick auf die Versorgung, aber auch auf die Strukturen. Deshalb haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die unterschiedlichen Versorgungsformen, wie stationäre und ambulante Versorgung, aber auch Rehabilitation und Pflege in den Regionen betrachten soll und dabei die Versorgungsräume stärker fokussiert, und – auch dies ist mir besonders wichtig – es soll betrachten, wie wir in einzelnen konkreten Schritten über die Krankenhausplanung zum Ziel kommen. Auch das sind im Wesentlichen Grundlagen für eine bessere Verzahnung der Versorgungsformen.

Allerdings bedeutet das für mich nicht die gemeinsame Planung der Versorgungselemente, sondern die Rollenverteilung zwischen den Selbstverwaltungspartnern zum einen und dem Freistaat Sachsen zum anderen sollte weiter bestehen bleiben, um letztlich gemeinsam die Verantwortung zu tragen.

Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren sind viele Instrumente genutzt und Maßnahmen umgesetzt worden, um eine gute medizinische Versorgung im Freistaat Sachsen zu sichern. Wir stehen vor großen Herausforderungen, und es wird unsere Aufgabe sein, an weiteren Maßnahmen und Instrumenten zu arbeiten. Genau dies tut die Staatsregierung, wie sie es in den Jahren zuvor getan hat, auch in den kommenden Jahren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das Schlusswort hat die Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Schaper, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatsministerin Klepsch! Ich habe im Zusammenhang mit einer katastrophalen medizinischen Versorgung nicht die Medizin an sich gemeint; denn wie Sie wissen, komme ich selbst aus einem Krankenhaus und habe Medizin, bevor ich Abgeordnete wurde, selbst angewendet. Der Fortschritt ist unbestritten, aber er muss natürlich auch jedem zugänglich sein. Genau das ist die Intention unseres Antrages, und gerade Sie, Frau Staatsministerin Klepsch, wissen: Wir hatten in AnnabergBuchholz eine große Debatte zur Augenheilkunde, und mir nützt der ganze medizinische Fortschritt nichts, wenn ich keinen Termin bekomme, um in dessen Genuss zu

kommen. Genau darum geht es hier: um die Bedarfsplanung.

(Fortgesetzte Unruhe im Saal)

Hochgeschätzte Kollegin Neukirch, der Weg ist das Ziel; aber leider wissen wir heute – das haben wir indirekt auch alle bestätigt –, dass das alles Sackgassen sind, also bleibt jetzt nichts übrig. Ich freue mich trotzdem über diese sehr konstruktive Debatte. Wir werden das weiter begleiten, und zur Not müssen wir es dann 2019 halt selbst machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der CDU)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Ich habe die Bitte, dass Sie die Gespräche jetzt ein wenig einstellen, damit jeder alles mitbekommt. Wir wollen nämlich punktweise abstimmen.

Ich rufe den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf, Punkt 1. Wer möchte ihm zustimmen? – Wer ist dagegen?

Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür, damit ist Punkt 1 dennoch abgelehnt worden.

Punkt 2: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist Punkt 2 dennoch abgelehnt worden.

Punkt 3: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Punkt 4: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür, dennoch wurde auch Punkt 4 abgelehnt.

Damit sind alle Punkte abgelehnt worden und es erübrigt sich eine Gesamtabstimmung. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 8

Fristverlängerung zur Umsetzung der Länderöffnungsklausel

Drucksache 6/3219, Antrag der Fraktion AfD

Die einreichende Fraktion spricht zuerst, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Urban von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die AfD-Fraktion beantragt heute, dass sich die Staatsregierung im Bundesrat für eine Fristverlängerung zur Umsetzung der Länderöffnungsklausel einsetzen soll. Die letzte sächsische Regierung aus CDU und FDP hat gemeinsam mit der bayerischen Regierung den Beschluss einer sogenannten Länderöffnungsklausel im Bundesrat durchgesetzt. Damit wurde den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, eigene Abstandsregelungen für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zu beschließen. Dabei war die sogenannte 10-H-Regelung schon damals das Ziel. Das heißt, dass Windkraftanlagen mindestens den zehnfachen Abstand ihrer Bauhöhe zu Wohngebäuden haben sollen.

Bayern hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und für sich eine 10-H-Abstandsregelung beschlossen. Auch in Sachsen hofften Tausende, die direkt von Windkraftanlagen geschädigt werden oder bei denen eine Schädigung ansteht, auf eine solche Abstandsregelung. Gerade viele CDU-Wähler haben von den CDU-Politikern eine Umsetzung ihrer Wahlversprechen und die Einführung einer 10-H-Regelung in Sachsen erwartet. Diese Wähler sehen sich heute betrogen.

Dass Windstrom kostenlos ist, weil die Sonne keine Rechnung schickt, glaubt ohnehin niemand. Aber dass der Strom in Deutschland inzwischen fast 30 Cent pro Kilowattstunde kostet, hat kaum jemand erwartet. Das ist fast das Doppelte der Strompreise in Polen und Tschechien und belastet sowohl unsere Wirtschaft als auch unsere Endverbraucher.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Schlimmer sind aber die Schäden an Landschaft und Natur, die der grenzenlose Ausbau der Windkraft inzwischen anrichtet.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Tausende Vögel und Zehntausende Fledermäuse sterben jedes Jahr in Sachsen nur dafür, dass die Flügel sich drehen und dafür, dass sich ein paar selbstgefällige Politiker auf die Schulter klopfen können; denn der große Traum, von Sachsen aus an der Rettung des Weltklimas mitzuarbeiten, hat sich als Kindermärchen erwiesen.