Also, vom Debattentitel her ist da noch Potenzial drin. Aber Sie haben ein wichtiges Thema angesprochen, deshalb möchte ich mich wieder dem Ernst der Lage zuwenden. Die Hochschulfinanzierung zu thematisieren halte ich für richtig, und Sie haben durchaus sachlich Punkte vorgebracht, über die man diskutieren sollte.
Ich will aber auch darauf verweisen, dass wir in der letzten Legislaturperiode den Hochschulen mehr Freiheiten gegeben haben. Das geschah unter anderem mit dem Hochschulfreiheitsgesetz. Die Autonomie der Hochschulen ist gestärkt worden. Wir haben eine Drei-SäulenFinanzierung, die den größten Teil der Hochschulfinanzierung fixiert hat.
Über 90 % sind in der Grundfinanzierung. Wir haben ein hochschulspezifisches Leistungsbudget. Dann haben wir noch das Innovationsbudget. Vom Prinzip her ist der größte Teil dieser Hochschulmittel fest gebunden, und die Programme, die Sie angesprochen haben, resultieren in vielerlei Hinsicht auch aus Mischfinanzierungen. Sie wissen, dass mit der Änderung des § 91 b des Grundgesetzes der Bund jetzt dauerhaft in die Hochschulfinanzierung der Länder einsteigen konnte und wir dadurch in der Lage sind – und das ist gut so –, Bundesmittel zum Einsatz zu bringen. Der Freistaat Sachsen ist an der Stelle ein transparenter Haushaltsgesetzgeber. Von daher ist es wichtig, dass die Mittel, die aus anderen Töpfen kommen, transparent im Haushalt ausgewiesen werden.
Ähnlich verhält es sich mit den BAföG-Millionen, bei denen uns der Bund entlastet. Auch hier ist Sachsen eines der wenigen Bundesländer, die diese BAföG-Entlastung vollständig in den Bildungsbereich lenken. Andere Länder, in denen gewisse Herrschaften in Verantwortung sind, tun das nicht. Der Freistaat Sachsen setzt die BAföGEntlastung im Hochschulbereich ein, und das ist, glaube ich, auch richtig so.
Wir haben andererseits – Sie haben es bereits angesprochen – den Hochschulpakt, in dem in den Jahren von 2015 bis 2020 über 500 Millionen Euro eingesetzt werden. Auch die Exzellenzinitiative ist ein Topf, wenn man so will, bei dem sich der Bund engagiert. Dort fließen über 250 Millionen Euro in Zukunftskonzepte, beispielsweise an die TU Dresden als eine von elf Exzellenzuni
versitäten bundesweit, aber auch in Clusterprojekte wie Merge an der TU Chemnitz oder das CAD in Dresden sowie in die Graduiertenschulen.
Auch das ist ein Topf, der vom Bund gefüllt wird und der aus meiner Sicht auch vernünftig ist. Heute können Sie lesen: Die Universität Leipzig – Sie kommen ja aus Leipzig, Frau Dr. Maicher – ist erfolgreich bei DFGProjekten gewesen. Auch das sind Töpfe, die der Freistaat Sachsen nicht allein verantwortet, die aber dem Hochschul- bzw. dem Forschungsbereich zugutekommen.
Wenn man beim „Topf“ bleibt, muss man auch konstatieren, dass die Zahl der Studierenden bzw. der Interessenten für den Freistaat Sachsen stetig wächst. Auch das ist Ausdruck dessen, dass wir anscheinend keine so schlechte Hochschullandschaft haben, wie sie manchmal dargestellt wird. In diesem Zusammenhang haben wir dem auch im Haushalt Rechnung getragen. Die Zuschüsse im Hochschulbereich und in der Uni-Medizin steigen um 7 % in diesem Doppelhaushalt. Das ist, glaube ich, angesichts der Summen, die wir sonst in diesem Hohen Haus diskutieren, eine beachtliche Zahl.
Ich habe mich gefragt, warum Sie grundsätzlich gegen diese verschiedenen Programme sind. Sie haben die Inhalte angesprochen. Aufgabe von Politik ist es, für bestimmte Themen auch eine Steuerung vorzunehmen und Zweckbindungen zu formulieren. Sie haben beispielsweise das Thema der Menschen mit Behinderung, für die wir bessere Bedingungen an den Hochschulen schaffen wollen, benannt. Ich finde, es ist richtig, dass wir das in einem Sonderprogramm explizit ausweisen. Oder ich denke an „Talente für Sachsen“, mit dem wir insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs und den Mittelbau unterstützen wollen. Auch das ist ein Thema, bei dem ich glaube, dass es wichtig ist, hierbei eine politische Steuerung vorzunehmen, weil die Hochschulen das im Rahmen ihrer Autonomie vielleicht nicht mit dieser Priorität versehen würden.
Es gibt an der Stelle durchaus berechtigte Diskussionen. Wir müssen die langfristige Hochschulfinanzierung im Rahmen der Entwicklungsplanung miteinander besprechen. Aber so negativ ist diese „Topfdiskussion“ nicht zu führen. Von daher freue ich mich auf eine sachliche Auseinandersetzung.
Herr Dr. Meyer war das. Der Kollege sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt kommen wir zur Fraktion DIE LINKE. Das Wort ergreift Frau Falken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Finanzierung der Hochschulen ist seit Januar 2014 auf das Drei-Säulen
Modell umgestellt worden. Mein Kollege hatte es gerade benannt. Ich will trotzdem noch einige Ausführungen dazu machen.
Das Drei-Säulen-Modell besteht aus dem Grund- und Leistungsbudget und aus dem Innovationsbudget. Das ist eine Umstellung, um in die strukturellen Veränderungen innerhalb der Hochschulen eingreifen zu können. Dazu kommt eine weitere Finanzierung: Mittel aus den vier großen Pakten von Bund und Ländern. Dazu gehört die Exzellenzinitiative, die bis zum Jahre 2017 existiert – ich hoffe, danach noch weiter und intensiver –, der Pakt für Forschung und Innovation bis zum Jahr 2015, der Hochschulpakt bis zum Jahr 2020 und der Qualitätspakt Lehre ebenfalls bis zum Jahr 2020. Meine Kollegen sind im Vorfeld schon darauf eingegangen.
Wir sind der Auffassung, dass es zwingend notwendig ist, eine frühe Aufklärung über diese Konzepte an den Hochschulen durchzuführen. Ich nehme einmal das Beispiel Exzellenzinitiative: Die Hochschulen müssen sehr frühzeitig wissen, mit welchem Budget sie zukünftig aus diesem Bereich unterstützt werden können. Ich weiß, dass Frau Dr. Stange als Staatsministerin diesbezüglich sehr dicht dran ist. Trotzdem ist es wichtig, dass die Hochschulen in diesem Bereich finanziell nicht in Bedrängnis geraten.
Ich möchte aber trotzdem den Vergleich zwischen den 16 Bundesländern führen. Sie kennen das – zumindest die hochschulpolitischen Sprecher –, aber ich glaube, es ist wichtig, dass man das in diesem Hohen Haus noch einmal benennt. Der Freistaat Sachsen steht auf Platz 14 bei der Ausgabe je Student. Der Bundesdurchschnitt sieht vor, dass 2 000 Euro mehr pro Student ausgegeben werden, als im Freistaat Sachsen. Auf Platz 15 steht der Freistaat Sachsen mit den Universitäten, wenn es darum geht, die Ausgaben je Professor zu bestreiten. Im Bundesdurchschnitt – ich sage: Bundesdurchschnitt, das variiert von Bundesland zu Bundesland – stehen in den anderen Bundesländern 14 200 Euro mehr für die Bezahlung von Professoren zur Verfügung.
Aber – das haben wir in diesem Hohen Haus sehr häufig gehört – bei der Drittmitteleinwerbung ist der Freistaat Sachsen, sprich: die Universitäten und die Hochschulen im Freistaat Sachsen, auf Platz 1.
Es gibt Aussagen aus der Hochschulkonferenz, die im Freistaat Sachsen am 27. März 2015 stattgefunden hat, für die Hochschulentwicklung in Sachsen, wonach die Grund- und Drittmittelfinanzierung von Hochschulen im Jahre 1980 im Verhältnis von 6 : 1 gestanden haben. Heute ist es so, dass ein Drittel des Budgets der Hochschulen aus der Drittmittelfinanzierung kommt und der Freistaat Sachsen mit Platz 1 natürlich ganz vorn ist.
Die Hochschulen brauchen eine verlässliche, stabile und auskömmliche Finanzierung. Ich will nicht sagen, dass es mir egal ist, Frau Maicher, aus welchem Topf das kommt, aber der entscheidende Fakt ist, dass die Hochschulen und Universitäten im Freistaat Sachsen strukturell unterfinanziert sind. Das bedeutet für uns, dass die Grundfinanzie
rung unbedingt erhöht werden muss. Das hat nicht nur etwas damit zu tun, dass die Universitäten einen Zuwachs an Aufgaben, sondern dass sie nicht die entsprechende Finanzierung dazu erhalten haben.
Meine Kollegin hat bereits dargestellt: Selbst die existierenden befristeten Arbeitsverträge sind nicht wirklich ein langfristiger Zuwachs.
Die Fraktion DIE LINKE fordert eine kontinuierliche Personalentwicklung – ich weiß, dass Sie in der Konferenz sehr dicht dran waren –, aber auch eine optimale Betreuungsrelation für die Studenten. Ein hohes Niveau in Forschungsleistungen ist in der Regel für uns selbstverständlich. Das kann aber nur selbstverständlich sein, wenn auch eine solide Ausfinanzierung der Hochschulen stattfindet.
Ich möchte schließen mit einem Zitat von Johanna Wanka. Die Bundesbildungsministerin hat im Oktober 2014 gesagt: „Wenn wir den guten Nachwuchswissenschaftlern, die wir heute haben, keine Perspektiven bieten, dann werden wir sie morgen händeringend suchen.“ – Dem muss ich nichts hinzufügen.
Das war Frau Kollegin Falken für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt schließt sich Kollege Mann an, er spricht für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen leistet sich mit 14 staatlichen Hochschulen eine breite und qualitativ hochwertige Wissenschaftsstruktur. Das ist auch gut so.
Unsere Hochschulen sind Innovationsmotoren, sie sichern den Fachkräftebedarf und arbeiten an Lösungen für gesellschaftliche Probleme. Das gilt es zu erhalten, weiter zu fördern, aber eben auch zu fordern. Unsere Hochschulen wurden bereits 2009 in eine weitreichende Autonomie entlassen. Allerdings haben wir als Parlament, als Haushaltsgesetzgeber zu sichern, dass die Hochschulen entsprechende Rechenschaft über die Mittelverwendung ablegen und dass Nachvollziehbarkeit gegeben ist. Das können die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen zu Recht von uns erwarten.
Zum Zweiten. Bund-Länder-Programme – seien es die Exzellenzinitiative oder der schon mehrfach genannte Hochschulpakt oder die Forschungskofinanzierung der außeruniversitären Forschungsinstitute – erfordern eben gerade eine gesonderte Ausweisung der Mittel, damit auch wir als Freistaat Sachsen gegenüber dem Bund Auskunft erteilen können. Zudem ist es gut, wenn solche Maßnahmen sichtbar im Haushalt verankert werden. Ich bin mir sicher, Frau Maicher, dem würde Ihre haushaltspolitische Sprecherin zustimmen.
Sichtbarkeit ist auch ein Kriterium, weshalb wir die BAföG-Millionen ausgewiesen haben und sie eine eigene Titelgruppe erhielten. Sie sollen so transparent veranschlagt bleiben; aber dennoch können die Mittel – und das ist kein Widerspruch – genutzt werden, um Projekte zu
verstetigen und so die Hochschulen zu entlasten. Die Mittel erlauben, vorhandene Projekte im Hochschulpakt teilweise zu verstetigen und die Hochschulen zu unterstützen. Denn die Förder- und Finanzierungskulisse – und hier wird die Debatte tatsächlich interessant – wird sich ab 2017 mit einer neuen Exzellenzinitiative im Bereich der Forschung und ab 2020 mit dem beginnenden Auslaufen des Hochschulpaktes im Bereich der Lehre grundlegend ändern.
Dem gilt es mittelfristig vorzubauen, keine übereilten Entscheidungen zu treffen und im nächsten Doppelhaushalt die Beratung zu nutzen, um hier einen Einstieg in Verstetigung zu finden.
Die GRÜNEN-Vorschläge lassen meinem Eindruck nach jedoch Seriosität vermissen. Ein Beispiel: In den Haushaltsverhandlungen haben Sie die Streichung der Titelgruppe „Talente für Sachsen“ gefordert, gleichzeitig aber den Ruf zur Verbesserung der Befristungssituation angestimmt. Wie, muss ich Sie fragen, soll das geschehen? Was spricht denn gegen Anreize aus einer Gruppe „Talente für Sachsen“, damit es reale Verbesserungen statt Kurzzeitverträge bei den Mitarbeitern gibt?
Ich bringe das noch kurz zu Ende und dann darf Frau Maicher gern fragen; ich freue mich über die Redezeit.
Einfach das Geld in das Grundbudget umzuschichten löst unsere Probleme nicht. Real haben die Hochschulen dadurch eben nicht eine einzige Haushaltsstelle mehr gewonnen.
Danke schön, Herr Kollege Mann. – Haben Sie wahrgenommen, was unsere Vorschläge genau bei diesem Punkt waren, wo das Geld hingehen sollte und was wir damit erreichen wollten; und sind Sie der Meinung, dass, wenn Hochschulen eine stärkere Grundausstattung haben, genau dadurch zum Beispiel Dauerstellen geschaffen werden können?
Ja, ich bin der Meinung, dass, wenn Hochschulen eine bessere Ausstattung haben, sie mehr Personal einstellen können. Aber, nein, wir haben noch immer im sächsischen Haushaltsrecht eine Stellenplanbindung. Deswegen können Hochschulen mit diesem zusätzlichen Geld keine neuen Stellen schaffen, sondern haben mit diesem zusätzlichen Geld Sachkosten an der Hand. Sachkosten – das heißt de facto eine Perpetuierung von Befristung und unsteten Beschäftigungsverhältnissen.
Deswegen verstehe ich an dieser Stelle nicht, warum Sie ein Programm, das ausdrücklich dafür gemacht wurde, diese Beschäftigungsverhältnisse zu verstetigen, Ketten- und Kurzzeitbefristungen zurückzudrängen, die Hochschulen in Verantwortung für ihr Personal zu nehmen, weil sie ja Arbeitgeber sind, herausstreichen wollten und gleichzeitig mit einer Mogelpackung – ich muss es so nennen – dieses Problem lösen wollen.
Um es einmal konkret zu machen: Ich verstehe, Frau Maicher, dass Ihnen auf Ihrer Hochschultour Rektoren sagen: Ja, geben Sie uns mehr Geld ins Grundbudget. Das würde ich vermutlich in ihrer Rolle auch tun. Aber übersetzt heißt dies: Geben Sie uns mehr Geld ohne Kontrolle und Rechenschaftspflichten, was wir mit diesem Geld konkret tun sollen.
Wir als Parlamentarier sollten froh sein, dass es eine Stellenplanbindung im sächsischen Haushalt gibt und dass wir als Hochschulpolitiker überhaupt noch hineinschauen können, was mit diesem Geld passiert.
Ich spare mir an dieser Stelle einige statistische Zahlen, die ganz interessant wären, aber für die es Gott sei Dank noch Haushaltsverweise gibt.