Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Bitte, Herr

von Breitenbuch.

Eine kurze Frage: Sie sprachen von 10 Tonnen. Worauf beziehen sich diese? Hektar, Quadratkilometer, Quadratmeter?

(Frank Heidan, CDU: Rasenlänge!)

Das gesamte Minderungspotenzial von Sachsen.

10 Tonnen für ganz Sachsen?

10 Tonnen Minderungspotenzial für Gesamtsachsen. Das war eine Kleine Anfrage von mir vor etwa zwei Jahren. Darin hatte ich nach den Minderungspotenzialen für Stickstoff in Sachsen gefragt: 10 Tonnen.

Für die Gesamtfläche Sachsens?

Für die gesamte Fläche Sachsens.

Gut. Es erstaunte mich nur in der Verhältnismäßigkeit. – Danke.

Gut. Machen wir weiter. Wir waren bei meinem Badesee. Der Badesee wird also nicht mehr von dem geklärten bzw. nicht mehr geklärten Abwasser beeinflusst, sondern von der Landwirtschaft. Den Menschen, zum Beispiel am Quitzdorfer See, ist es nämlich eigentlich egal, ob wir 95 oder 100 % Anschluss von Kleinkläranlagen haben, denn die Eutrophierung, die dort verursacht wird, kommt eben nicht mehr aus ungeklärtem Abwasser, sondern aus der Landwirtschaft.

Sie, Herr Staatsminister, sowie Ihre nachgeordneten Behörden wissen, dass es vor Kurzem eine Tagung zu Landwirtschaft und Gewässerschutz gab. Ich war dort, und man merkte, dass es einen Kuschelkurs mit der Landwirtschaft gibt. Dort wird nicht genauso vorgegangen wie bei den anderen Stickstoffeinträgern, wie vormals vielleicht bei den zu klärenden Abwasseranlagen. Dort müssen Sie etwas tun.

Dabei fällt Ihnen Ihre Strategie der letzten Jahre auf die Füße; denn im ersten Bewirtschaftungszeitraum haben Sie die Kleinkläranlagen im Blick gehabt und eben nicht die Landwirte, bei denen das Minderungspotenzial schon damals viel höher war als bei den Abwasseranlagen. Deshalb müssen Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie genauso mit den Landwirten umsetzen, wie Sie das bei den Kleinkläranlagen getan haben.

Ich hoffe, Sie haben die Kraft, auch auf die Landwirte zuzugehen. Wie gesagt, ich habe es zur letzten Tagung gesehen: Das war alles windelweich. Ich hoffe, dass der Angriff Sachsens über den Angriff Deutschlands zur Umsetzung der Nitratrichtlinie endlich auch für uns zu Schlussfolgerungen führen wird.

(Beifall bei den LINKEN)

Die Einbringerin DIE LINKE war gerade vertreten durch Frau Dr. Pinka. Wir treten nun in die Rednerreihe ein. Ich wiederhole sie: CDU, SPD, AfD, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht. Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Hippold.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Pinka, wenn ich mir Ihre Rede so anschaue, –

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Anhöre!)

Ja, anschauen kann man sie erst, wenn das Protokoll vorliegt; das stimmt.

(Heiterkeit bei den LINKEN)

dann frage ich mich schon, ob Sie sich selbst die Frage gestellt haben, ob dieser Debattentitel so richtig aktuell ist;

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch!)

denn Sie haben einen relativ kurzen Zeitraum darauf verwendet, sich tatsächlich mit den Kleinkläranlagen auseinanderzusetzen, und sind dann relativ schnell zu einem anderen Punkt übergegangen – was mir zeigt, dass Sie sich vielleicht auch intern Gedanken gemacht haben; denn ich glaube, auch Ihnen dürfte bekannt sein – wie uns allen im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2001 bekannt ist –, dass am 31.12.2015 die Frist für die Umrüstung der Kleinkläranlagen für alle Grundstückseigentümer abläuft, und hier zu behaupten, wie es der Debattentitel tut, dass dies nicht bekannt gewesen oder die Staatsregierung in keiner Weise tätig geworden wäre, ist, denke ich, an den Haaren herbeigezogen. Das sollten wir alle in diesem Hohen Hause wissen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Seit vielen Jahren wird dieser Termin, 31.12.2015, kommuniziert. Er war sicherlich auch an der einen oder anderen Stelle umstritten, und es ist mehr oder weniger dafür und dagegen argumentiert worden, aber die Staatsregierung hat in den letzten Jahren – das wissen Sie auch – sehr klar und deutlich – im Übrigen seit vielen Jahren – darauf hingewirkt, dass die Aufgabenträger ihrer Verpflichtung nachkommen, was sie beispielsweise auch durch die Durchführung von Regionalkonferenzen – ich war selbst bei einigen dabei – versucht hat, dies positiv zu begleiten.

Darüber hinaus wird bereits seit dem Jahr 2013 eine intensive Diskussion darüber geführt, wie ab dem 01.01.2016 mit den dann noch säumigen Kleinkläranlagenbesitzern oder -Nichtbesitzern umgegangen werden soll, was letztlich im Ergebnis dazu geführt hat, dass im Jahr 2013 die „Ermessensleitenden Hinweise“ – Frau Dr. Pinka, Sie hatten es gerade angesprochen – herausgegeben worden sind, in denen der Umgang mit Härtefällen definiert wird.

Man sieht an diesen „Ermessensleitenden Hinweisen“ relativ klar, dass auch zukünftig Ausnahmen von dieser Verpflichtung möglich sein werden. Beispielsweise kann der bzw. die 85-jährige Alleinlebende im Haushalt auch zukünftig ohne eine vollbiologische Kleinkläranlage ihr Abwasser entsorgen, nämlich mit einer abflusslosen Grube. Auch das wird zukünftig möglich sein.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege Hippold?

Bitte schön.

Bitte, Frau Dr. Pinka. – Moment! – Würde es Ihnen etwas ausmachen, zum Mikrofon 3 zu gehen? Dieses scheint nicht zu funktionieren. – Jetzt.

Wenn ich darf?

Vielen Dank, Frau Dr. Pinka.

Geben Sie mir recht, dass es in manchen Gebieten unseres schönen Freistaates ältere Menschen gibt, die noch verheiratet und über 80 Jahre alt sind, für die die „Ermessensleitenden Hinweise“ nicht zutreffen?

Selbstverständlich gebe ich Ihnen darin recht. Aber man muss sich die Frage stellen: Ist es zum einen technisch und zum anderen wirtschaftlich sinnvoll, auf eine vollbiologische Kleinkläranlage umzustellen? Sie kommen ja aus annähernd dem gleichen Fach, sage ich einmal, und Sie werden wissen, dass eine Kleinkläranlage mit einer Person beispielsweise nur schwer zu betreiben ist, weil die Schmutzwasserfracht einfach nicht ausreicht, ab zwei Personen aber grundsätzlich – natürlich nach Nutzungsverhalten – eine fachlich ordnungsgemäße Nutzung einer Kleinkläranlage möglich ist. Genau aus diesem Grund kann es schon sein – aber man muss ja irgendwo abgrenzen –, dass eben das Ehepaar, das 80 oder 85 Jahre alt ist, grundsätzlich nicht unter die „Ermessensleitenden Hinweise“ fällt. Aber das Ehepaar könnte ja irgendwann einmal in die Lage versetzt werden, entweder das Haus zu vererben oder zu verkaufen, und es ist ja keine Wertminderung, die man mit einer solchen Kläranlage durchführt.

Gestatten Sie eine Nachfrage, Kollege Hippold?

Ja, wenn sie zum Thema beiträgt.

Geben Sie mir recht, das außer diesem alten Ehepaar durchaus noch andere Zustände im Freistaat Sachsen existieren könnten, wo zum Beispiel keine Möglichkeit einer Erlangung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach dem Wassergesetz möglich ist?

Das kann ich jetzt nicht beurteilen.

Gut. Dann hören Sie mir nachher bis zum Schluss zu, bevor Sie sich ein Endurteil bilden.

Das wiederum, Frau Dr. Pinka, kann ich Ihnen zusagen, dass ich bis zum Schluss zuhören werde.

Darüber hinaus, Frau Dr. Pinka, hatten Sie gerade angesprochen, dass Sie die Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2016 nicht finden konnten. Sie ist zumindest von der Staatsregierung verabschiedet worden, und nach dieser Richtlinie ist es auch im kommenden Jahr möglich, sogenannte Härtefälle faktisch zu fördern, aber eben nur – –

Gestatten Sie schon wieder eine Zwischenfrage von Frau Dr. Pinka?

Ja, ich hätte zwar gern erst einmal meine Rede weiter ausgeführt, aber – –

Nur eine noch. Ja oder nein?

Ich erinnere Sie daran, dass es nur noch eine wird.

Die Zwischenfrage ist erlaubt. Bitte.

Gut, in diesen 5 Minuten nur noch eine. – Genau, die Frage ist erlaubt. Können Sie sich vielleicht vorstellen, dass es Richtlinien gibt, die diese Staatsregierung angekündigt hat – zum Beispiel die Richtlinien Gewässerschutz und Hochwasserschutz 2014 –, die noch nicht bekannt gemacht worden sind?

Das kann ich mir selbstverständlich vorstellen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Richtlinien bekannt gegeben werden, dass sie kommen sollen und dies manchmal vielleicht nur einige Tage dauert und manchmal doch einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Das liegt ja in der Natur der Sache und der Richtlinie an sich. Gut, okay.

Ich komme jetzt auf die Härtefälle zurück, auf die ich eben eingehen wollte. Es ist zukünftig bei nicht selbst verschuldeten Härtefällen – das ist der entscheidende Punkt – auch noch möglich, die Förderung zu erhalten. Nicht selbst verschuldet bedeutet in diesem Fall, dass beispielsweise der Grundstückseigentümer die Kläranlage bestellt hat, diese aber noch nicht lieferbar gewesen ist, oder dass – einen solchen Fall gibt es in meinem Wahlkreis – bestimmte Bereiche durch den Aufgabenträger im Abwasserbeseitigungskonzept von zentral in dezentral zu einem relativ späten Zeitpunkt geändert worden sind, oder aber die Anlagen zwar fertiggestellt, aber noch nicht abgenommen worden sind.

Ich möchte an dieser Stelle trotzdem noch eines festhalten, bevor meine Redezeit in der ersten Runde abläuft, und sagen, dass im Freistaat Sachsen in 15 Tagen – Sie haben es gerade gesagt, sicherlich ist bis dahin nicht mehr allzu viel Zeit – 95 % der Sächsinnen und Sachsen, wie man heute so schön sagt, nach dem Stand der Technik ihr Abwasser entsorgen werden. 95 %!