Jana Pinka

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Vermögensnachteile von „Umsiedlern“ beim Grundstückserwerb am Ansiedlungsstandort nach dem „Mühlrose-Vertrag“ und deren Ausgleich
„Am 28. März 2019 wurde der Grundlagenvertrag zur Umsiedlung des Dorfes Mühlrose in der Oberlausitz unterzeichnet. Unterzeichnende waren der Trebendorfer Bürgermeister Waldemar Locke, der Schleifer Bürgermeister Reinhard Bork und zwei Vertreter des Energiekonzerns LEAG. Anwesend waren der Ministerpräsident Sachsens, Michael Kretschmer, und mehr als 100 Einwohner und Gäste.“ (https://www.rbb-online.de/
luzyca/archiv/20190413 1330/Grundlagenvertrag Umsiedlung Muehlrose.html)
Ich frage die Staatsregierung:
2. In welcher Weise werden den in der Frage genannten umsiedelnden Grundstückseigentümern auf Grundlage welcher Regelung des „Mühlrose-Vertrages“ die zu ihren Lasten gehenden Mehrausgaben (über den von der LEAG gezahlten Ankaufspreis ihrer Grundstücke im Ortsteil liegenden Grundstückskaufpreise am Ansiedlungsort) und Vermögensnachteile ersetzt und welche diesbezüglichen Ansprüche stehen ihnen gegenüber der LEAG zu?
An- und Verkauf von Grundstücken zur Umsiedlung und Neuansiedlung von Einwohnern von Mühlrose – lukratives Geschäftsmodell der LEAG?
Unter der Überschrift „Immobilien“ ist auf dem Webauftritt der LEAG nachzulesen: „Sie interessieren sich privat oder gewerblich für eine Immobilie oder Liegenschaft? Die Lausitz Energie Bergbau AG und die Lausitz Energie Kraftwerke AG bieten ausgewählte Immobilien und Liegenschaften aus ihrem Portfolio zum Erwerb oder zur Anmietung an.“ (https://www.leag.de/de/unternehmen/ immobilien/)
Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung dazu, dass die LEAG bzw. deren Tochterunternehmen die Vermarktung von Bauland für umsiedelnde Einwohner(innen)/Grundstückseigentümer(innen) der Ortschaft Mühlrose als neues Geschäftsfeld und Geschäftsmodell betreibt bzw. derzeitig Grundstücke und Bauland für die Neuansiedlung außerhalb der Ortschaft Mühlrose ankauft und umsiedelnden Einwohner(inne)n/Grundstücks
eigentümer(inne)n zum Kauf anbietet?
2. Auf welchen Betrag beziffert sich nach dem aktuellen Index der Preise für Bauland im Landkreis Görlitz der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Bauland und zu welchen Kaufpreisen bietet die LEAG bzw. deren Tochterunternehmen umsiedelnden Einwohner(inne)n/Grundstückseigentümer(inne)n der Ortschaft Mühlrose die für deren Neuansiedlungen vorgesehenen Grundstücke zum Kauf an?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern an 70 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erinnert. Seither gilt: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei und binden die Gesetzgebung und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Dies noch einmal in Erinnerung gerufen, sieht unsere Fraktion dringenden Handlungsbedarf angesichts der am Freiberger Theater erfolgten Eingriffe in die grundgesetzlich festgehaltene Kunst- und Kulturfreiheit.
Konkret geht es um einen Diskussionsabend mit dem Thema „Dialog – Wir haben die Wahl“ einer Dialogreihe.
Konzeptionell war das Podium in Freiberg nicht politisch besetzt.
Nach einem Vortrag unter dem Thema „Wenn Christen Populisten werden“ war von vornherein beabsichtigt, dass das Publikum mit einer Publizistin, einem Journalisten und einem Pfarrer öffentlich diskutiert. Auf Druck des Freiberger Oberbürgermeisters Sven Krüger, nach vorheriger Unterredung mit der Gesellschafterversammlung des Mittelsächsischen Theaters, wurde diese Veranstaltung im Theatergebäude verboten und in den städtischen Festsaal zwangsverlegt.
Die Befassung des Landtags mit diesem für den Freistaat Sachsen einmaligen und unerhörten Vorgang ist spätestens seit der öffentlichen Feststellung der Sächsischen Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Dr. Stange, im MDR-Kultur-Interview am 17. Mai 2019, wonach das Verbot solcher Veranstaltungen in Theatern für sie auch eine Beschneidung der Freiheit von Kunst ist, mehr als dringlich.
Diese Situation spitzt sich mit der jüngsten öffentlichen Stellungnahme, mit der sich die gesamte künstlerische Leitung des Freiberger Theaters gegen politische Eingriffe gegen das Theaterprogramm nachdrücklich verwahrt, gerade nicht nur in Freiberg enorm zu und beschädigt nicht nur den Ruf meiner Freiberger Heimatstadt, sondern auch den Ruf Sachsens über die Landesgrenzen hinaus.
Im oben genannten Interview vom letzten Freitag im MDR-Kultur – –
Ich komme zur Dringlichkeit. Die Dringlichkeit ist, dass sie feststellte, dass die Kompetenz der Gesellschafter dort endet, wo die Kompetenz des Intendanten beginnt. Aber damit ist dieser Eingriff noch nicht vom Tisch.
Der Oberbürgermeister hat festgehalten, dass auch künftige Veranstaltungen im Freiberger Theater nicht durchgeführt und organisiert werden dürfen.
Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE ist eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über die mit dem Antrag begehrten dringenden Handlungsaufträge an die Staatsregierung im üblichen Verfahren einfach nicht zu erreichen, womit der vorliegende Antrag dringlich im Sinne des § 53 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Europa wählen, Europa mitgestalten – ja, da bin ich gern dabei. Ich darf Ihnen verraten, dass ich auch in den letzten zehn Jahren neben den Dingen, die ich hier im Landtag gemacht habe, auch immer fachlich unterwegs war, nämlich in Europa an Forschungsprojekten mitgearbeitet habe, immer im Sinne von Technologieentwicklungen, oftmals im Bereich der Rohstoffe, um gemeinsam mit europäischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Europa nach vorn zu bringen.
Ich begleite im Moment ein Projekt, das sich mit den Arsenbelastungen in europäischen Böden befasst, und werde dazu nächste Woche auf einer Tagung in Helsinki sprechen, Thema „Umwelt, Gesundheit, nachhaltige Gesellschaft“. Jetzt werden Sie fragen, warum ich das hier kundtue. Es ist mir wichtig zu sagen, dass wir in der letzten Legislaturperiode durchaus Dinge verpasst haben, Dinge, um europäische Prozesse mitzugestalten.
Ich möchte dazu einige Beispiele nennen. Mein Paradebeispiel ist eigentlich der Antrag der Koalition „Erhalt und Fortentwicklung der Artenvielfalt in der sächsischen Zoolandschaft“. Bei diesem Antrag ging es in der Sache darum, dass durch eine EU-Verordnung eine Liste invasiver Arten verabschiedet worden ist, die gravierende Auswirkungen zum Beispiel auch auf die sächsischen zoologischen Gärten hat. Dann gab es eine Anhörung im Europaausschuss, und diese hat schlussendlich zu Ernüchterung und Enttäuschung geführt.
Was war denn eigentlich passiert? Der Antrag vermittelte den Eindruck, als ob man nach einem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren mit einer sächsischen Initiative noch etwas ändern könne. Im Einzelnen ging es um einen Artikel 8 dieser EU-Verordnung. Dann sagte ein Sachverständiger des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dass es keine Spielräume mehr gebe und man diese Verordnung im Nachhinein einfach nicht mehr modifizieren könne. Deshalb haben wir es oder haben Sie es als Koalition schlichtweg ein bisschen verpasst, sich in dieses EU-Gesetzgebungsverfahren einzubringen, obwohl wir Sie darauf hingewiesen hatten. Der richtige Weg wäre gewesen, sich mit Subsidiaritätskontrolle oder mit Subsidiaritätsrüge oder wenigstens mit Bedenken gegenüber Brüssel zu äußern und sich in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Das war nicht der Fall. Damit waren auch die sächsischen Interessen in Brüssel nicht vertreten.
Das zweite Beispiel ist die Umsetzung der europäischen Radon-Richtlinie. Sie wurde 2013 verabschiedet, und die Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten war 2018.
Sachsen ist nun einmal ein betroffenes Land. Da nenne ich nur die Stichworte Schneeberger Krankheit oder jahrhundertelanger Erzbergbau in Sachsen. Es gibt nun einmal die physikalischen Prozesse der Uranzerfallsreihe, die zu Radon führen. Diese kommen eben aus den bei uns in Sachsen vorhandenen Erzen.
Ich habe schon sehr oft den Umweltminister darauf hingewiesen, sich in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Dies ist jetzt auch im Bundestag verabschiedet worden. Aber es gab eine lange Zeit, in der wir keine Primärdaten erhoben haben und in der wir die Förderrichtlinie, die es einmal gab, „Radonsicheres Bauen“, für private Bauherren wieder hätten ermöglichen können. Es gibt sie bis heute nicht. Wenn ich das angesprochen habe, hieß es immer, dass es kommen wird. Dann können wir uns doch nicht vor solchen Gesetzgebungsverfahren wegducken, die es auf der europäischen Ebene gibt. Ich habe dann immer gehört, wir würden dem öffentlichen Ansehen Sachsens schaden, Sachsen würde stigmatisiert usw. Aber ohne ein umfassendes Radonmessnetz, ohne Empfehlungen für die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten und ohne Fördermittel bleibt das zutiefst Polemik.
So ist es mit vielen Verordnungs- und Gesetzgebungsverfahren der EU, die ganz klar auch die Verbesserung der natürlichen Lebensbedingungen im Blick hat. Ich denke dabei zum Beispiel an die Europäische Wasserrahmenrichtlinie oder die Europäische Artenschutzverordnung oder an die Natura-2000-Verordnung mit der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie. Ich glaube, das ist gut für die EUMitgliedsstaaten und auch für uns, und hier müssen wir stärker mitgestalten.
Ich möchte auch, dass viele Menschen am Sonntag Ja zu Europa sagen. Ich möchte aber auch, dass wir uns viel stärker hier im Parlament mit europäischen Prozessen und Gesetzgebungsverfahren auseinandersetzen. Da haben wir wirklich noch Spielraum. Das sage ich jetzt nicht nur hier, sondern das werde ich auch nächste Woche in Helsinki sagen.
Deshalb lassen Sie uns gemeinsam weiter Europa gestalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich schade, dass der Weltbiodiversitätsrat nicht schon seinen Bericht etwas eher vorgelegt hat, denn dann wäre Minister Schmidt vielleicht gezwungen gewesen, in seiner Fachregierungserklärung im April darzulegen, wie er denn mit der Roboterlandwirtschaft dieses Problem des Artensterbens lösen will.
Ich hatte Sie damals in meiner Erwiderung darauf hingewiesen, dass eben die planetaren Grenzen in der Biodiversität bereits überschritten sind – und das nicht nur weltweit, sondern offensichtlich auch bei uns. Das stört in der CDU anscheinend niemanden, sondern es wird weiter gewirtschaftet wie bisher.
Ich kann es nur wiederholen, was unsere Fraktion – und auch die GRÜNEN – gebetsmühlenartig in den letzten Jahren an diese Regierung appelliert hat. Es ist höchste Zeit, dass wir uns intensiver mit der Problematik des Artensterbens befassen und nicht noch einmal Jahre ins Land gehen, bis der Zustand der sächsischen Artenvielfalt ganz daniederliegt. Die CDU ist seit 1990 sowohl im Bund als auch in Sachsen politisch dafür verantwortlich. Es kann im Raum wohl niemand mehr bestreiten, dass das Artensterben stattfindet und dass wir eine genetische Artenvielfalt brauchen, um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes insgesamt langfristig zu sichern.
Was haben wir nicht alles vergeblich mit der Staatsregierung diskutiert. Ich erinnere an die Diskussionen zum Insektensterben – insbesondere auch zum Bienensterben – und an die Diskussionen zu Wolf, Birkhuhn, Borkenkäfer und Rotwild. Wenn ich bereits am Anfang einmal resümiere, dann ist keines der damit verbundenen Probleme bisher gelöst. Ich darf daran erinnern, dass wir mehrfach anmahnten, Maßnahmenpakete für Vogelschutzgebiete in Umsetzung der Europäischen Natura-2000-Richtlinie oder Strategien für funktionierende Biotopverbünde zu erarbeiten. Dem Insektensterben wird nicht intensiv wissenschaftlich nachgegangen. Herr Hippold, wenn ich so die letzten Tage verfolge, dann würden Sie wahrscheinlich den Wolf wieder abschießen. Dem Birkhuhn müssen die Ehrenamtler und meine Fraktion eine Perspektive aufzeigen, und auch den Streit um Wald vor Wild – oder umgekehrt – haben Sie einfach nicht gelöst.
Vogelschutzgebiete würden Sie wahrscheinlich lieber einer Planungsvereinfachung in der strategischen Umweltprüfung opfern, weil Sie strategisch falsche Weichen
stellung beispielsweise beim Strukturwandel in der Lausitz gestellt haben und jetzt – auf Teufel komm raus – alles schnell durchplanen und umsetzen müssen.
Wissen Sie, das Unglaubliche bei diesem Artensterben ist für mich, dass wir eigentlich seit vielen Jahren die Ursachen und die Wirkmechanismen kennen, und wir können sie aufzeigen. Aber das Umweltministerium folgt doch eher wieder seinen Lobbyisten in der Land- und Waldwirtschaft und gerät damit in eine Sackgasse. Das hat auch Auswirkungen, diese sehen wir, und deshalb ist diese Debatte gerechtfertigt.
Ich bin nun bereits ein Jahrzehnt in diesem Landtag – also über zwei Legislaturperioden – und habe mich 2009 als Erstes mit dem Programm zur biologischen Vielfalt 2020 beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Handlungsfelder beschrieben. Ich darf einmal aus dem Bericht von 2013, der zweijährlich vorzulegen ist, zitieren: „Mit relevanten Einflüssen auf die Biodiversität ist demnach insbesondere zu rechnen aus, erstens, der in der Klimaprojektion vorhergesagten Zunahme von Extremsituationen und ihrer Andauer, zweitens, der ausstehenden Trendumkehr bei der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen und, drittens, den weiter bestehenden Spannungsfeldern zwischen dem technischen Hochwasserschutz, einer intensiven Acker- und Grünlandbewirtschaftung und der Energieerzeugung und -verwendung.“ Das ist aus Ihrem Haus, aber ich kann nur resümieren: Nach diesen Jahren der Arbeit zum Klimaschutz haben wir das Versagen der Staatsregierung bereits sehr oft diskutiert; dazu ist alles gesagt. Auch von der Trendumkehr bei der Flächeninanspruchnahme oder beim technischen Hochwasserschutz oder bei der intensiven Landwirtschaft kann ich nichts spüren.
Wir wissen, dass von allen regelmäßig bewerteten Lebensraumbereichen bei der Artenvielfalt die Agrarlandwirtschaft am stärksten eine Rückläufigkeit der Artenvielfalt aufzeigt. Wir wissen auch, dass angebaut wird, was sich rechnet und dass es oft mit verstärktem Technikeinsatz, Kunstdünger oder einheitlichen Kulturen einhergeht. Das alles hat seine Auswirkungen auf unsere Artenvielfalt.
Auch das haben wir im Plenarsaal oft betont: Wir müssen eine gute Landwirtschaft voranbringen, ansonsten haben wir keine Perspektive für unsere Arten. Deshalb: Vielen Dank, liebe GRÜNE. Weiter diskutieren möchte ich nicht. Das ist Perlen vor die Säue geworfen.
Wenn Sie es noch zulassen würden, Frau Präsidentin, würde ich die Kurzintervention noch vornehmen.
Ja, zum Redebeitrag des Ministers, weil er mich persönlich angegriffen und gesagt hat, dass ich vielleicht etwas überzogen hätte. Ich nehme es trotzdem nicht zurück.
Wir haben uns über die Spezies, die heute zur Aktuellen Debatte stehen, nicht wirklich unterhalten. Wir haben uns in letzter Zeit über die Bienen, den Wolf und das Birkhuhn unterhalten. Dabei habe ich beobachtet, was jetzt zum Beispiel zum Birkhuhn läuft. Wenn Sie nicht irgendwann einmal Ihre Richtlinienkompetenz, die Sie ja haben – nicht nur als Umweltminister, sondern als Landwirtschafts- und Waldminister – ausüben, dann gibt es Arten, die wir wieder aussterben lassen. Derzeit gibt es eine solche Situation beim Birkhuhn. Dazu müssen Sie einfach mal mit der Faust auf den Tisch hauen und dem Sachsenforst sagen: So nicht, meine Freunde! – Ich bin gespannt, was Sie uns am 21. Juni im Umweltausschuss präsentieren werden und ob es das Artenhilfsprogramm für das Birkhuhn geben wird. Dazu können wir uns ja dann wieder sprechen.
Ich bin auch der Meinung, dass die Fachregierungserklärung, die Sie letztens zu dieser Roboterlandschaft gehalten haben – – Es wird trotzdem Glyphosat ausgebracht werden, wenn auch in einer anderen Dosierung. Das Problem ist doch, dass es keinen ökosystemaren Ansatz gibt. Sie betrachten immer nur Teile. Sie betrachten jetzt wieder nur den Naturschutz. Sie betrachten nur mal wieder die Landwirtschaft. Sie betrachten irgendwann mal wieder den Gewässerschutz. Aber eigentlich brauchen wir doch einen anderen komplexen ökosystemaren Ansatz. Den müssen Sie doch herbeiführen.
Deshalb hoffe ich immer noch bis zum Schluss dieser Legislaturperiode, dass es Ihnen nicht nur ums Geld geht. Sie haben ganz viel übers Geld gesprochen und wie viel Geld Sie für die einzelnen Arten ausgeben. Aber das ist nicht das Problem. Es ist ein falscher politischer Ansatz, dem Sie im Ministerium nachgehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich möchte Sie gern fragen, ob Sie darauf hinwirken werden, dass mit dem Eckpunktepapier zum Strukturwandel gleichzeitig das Gesetz zum Braunkohleausstieg kommen und zeitgleich verabschiedet wird.
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Wir waren immer der Meinung, dass der Kompromiss der Kohlekommission eins zu eins umgesetzt wird, dass wir aber, bevor die Ausstiegskriterien festgelegt werden, zunächst die Gewissheit in die Regionen aussenden müssen, wie der Strukturwandel gelingen kann und wie die Arbeitsplätze, die wegfallen, ersetzt werden.
Deshalb sind wir froh, dass wir diese Debatte als Erstes geführt haben. Das ist es auch, was im Eckpunktepapier beschrieben ist: Strukturstärkung. Die Frage des Ausstiegs aus der Braukohle wird meines Wissens derzeit parallel durch die Bundesregierung vorbereitet und in einem gesonderten Gesetzgebungsvorhaben ab Herbst diskutiert und soll bis Jahresende auf den Weg gebracht werden.
Ich frage zum Komplex eins: Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des Strukturprogramms für die Bergleute in den Tagebauen und die Arbeiter in den Kohlekraftwerken vorgesehen, um den Wegfall ihrer Arbeitsplätze bis 2038 zu kompensieren?
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Uns geht es darum, dass wir die Regionen so attraktiv gestalten, dass dort neue Arbeitsplätze entstehen. Ich habe gerade eine Reihe von Maßnahmen genannt, mit denen wir das erreichen wollen – das sind die Infrastruktur, die Stärkung der Attraktivität der Regionen durch entsprechende Ansiedlungen von Forschungseinrichtungen, die dann auch die Region für Investoren attraktiv machen –, entweder Erweiterung von bestehenden Unternehmen oder neue Ansiedlungen. Dann ist die Frage, wie schnell es uns gelingt, in diesem Transfer durch das Ausscheiden aus der Braunkohle den Beschäftigungsbereich und das Übersiedeln in andere Gewerke zu gestalten, um eine entsprechende Tätigkeit aufzunehmen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Auch wenn ich nicht ganz glaube, dass Ihr Leitbild vielleicht mit dem Leitbild der Lausitzer übereinstimmt, weil Sie eigentlich nicht wissen, ob die lieber nach Leipzig wollen – Sie sagen jetzt, nach Dresden, –
– möchte ich fragen: –
Wann kann mit verbindlichen und transparenten Informationen zu den Realisierungszeiträumen der Maßnahmen gerechnet werden? Gerade bei den Infrastrukturmaßnahmen und der schwierigen geologischen und hydrogeologischen Situation der fehlenden Standsicherheit der Böden wird doch vieles nicht vor 2040 kommen, oder?
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Da wissen Sie vielleicht mehr als ich.
Ich denke, wir müssen jetzt zügig mit den Projekten beginnen, ob das 2035, 2040 oder 2045 ist. Die Projekte, die jetzt notwendig sind und die ich beschrieben habe, sollten wir zügig auf den Weg bringen. Die Kolleginnen und Kollegen haben bereits mit einigen planerischen und gedanklichen Überlegungen begonnen, sich damit auseinanderzusetzen. Insofern, glaube ich, sind wir gut beraten, wenn wir das entsprechend anschieben.
Es gab die Diskussion darüber, ob es einen Staatsvertrag geben soll. Wie stehen Sie dazu?
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Die Bund-Länder-Vereinbarung habe ich kurz angesprochen. Aus unserer Sicht ist es ein ganz wichtiger Punkt, zwischen der Bundesregierung und den Länderparlamenten festzuhalten, dass es eine Zustimmung dazu gibt. Damit haben wir Gewissheit, dass dieser Prozess, der auf 20 bis 30 Jahre angelegt ist, auch so abgesichert ist, dass Planungssicherheit besteht und nicht Gesetze, die jetzt auf den Weg gebracht werden, durch eine nächste Bundesregierung möglicherweise wieder geändert werden.
Thema: Maßnahmen des Landratsamtes des Landkreises Mittelsachsen zur Herstellung einer gesetzeskonformen Beschlusslage in der Stadt Freiberg
Der Sächsische Staatsminister des Innern stellte in Beantwortung der Kleinen Anfrage zu Drucksache 6/16855 zu den Rechtsfolgen der durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) festgestellten Rechtswidrigkeit des in nicht öffentlicher Sitzung des Freiberger Stadtrates gefassten Beschluss-Nr. 21-44/2018 (Abstimmungsver- einbarung zwischen dem Landkreis Mittelsachsen und der Universitätsstadt Freiberg) vom 5. Juli 2018 unter anderem fest: „Das LRA hat das Schreiben der LDS vom 9. Januar 2019 ohne weitere eigene Ausführungen zur rechtlichen Bewertung an die Stadt mit der Bitte um Stellungnahme weitergegeben. Sie hat sich damit das Schreiben der LDS zu Eigen gemacht. Das Schreiben entfaltet damit insoweit Rechtswirksamkeit gegenüber der Stadt, als es die Aufforderung der zuständigen unteren Rechtsaufsichtsbehörde an die Stadt darstellt, eine mögliche Selbstkorrektur zu prüfen. [...]
Aufgrund der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist der Beschluss des Stadtrates zur weiteren Vorgehensweise in der Angelegenheit der Beantragung einer negativen Wohnsitzauflage (Zuzugsbeschränkung) für das Stadtgebiet Freiberg vom 5. Juli 2018, Beschluss-Nr. 2144/2018, einschließlich der ,Abstimmungs
vereinbarung' rechtswidrig. Erst mit der Aufhebung im Wege der Selbstkorrektur entfällt die Rechtswirksamkeit des Beschlusses oder dieser Beschluss ist mit einer Beanstandung nach § 114 Abs. 1 Satz 3 SächsGemO suspendiert.“
Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche konkreten Entscheidungen, Maßnahmen und/oder Schritte hat das Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen gegenüber der Stadt Freiberg seit der Feststellung der Rechtswidrigkeit des oben genannten Beschlusses des Freiberger Stadtrates vom 5. Juli 2018 durch die Landesdirektion Sachsen getroffen, veranlasst oder künftig in welchem Zeitrahmen beabsichtigt, um eine mit dem geltenden sächsischen Kommunalrecht zu vereinbarende und damit rechtmäßige Beschlussfassung des Freiberger Stadtrates herbeizuführen und eine gesetzesgemäße Rechtslage in der Stadt Freiberg herzustellen? (Bitte unter Aufführung der jeweiligen Maßnahmen usw. sowie insbesondere auch unter Angabe des Inhaltes, Gegenstandes und der Ergebnisse der dazu geführten Gespräche, stattgefundenen Termine oder getroffenen Entscheidungen bzw. Vereinbarungen sowie unter Nen- nung der Gründe für eine gegebenenfalls unterlassene Beanstandung des Beschlusses zu dessen Suspendierung gem. § 114 Abs. 1 Satz 3 SächsGemO darstellen.)
2. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Stadt Freiberg oder ist es der Stadt Freiberg im Wege der
Rechtsaufsicht von der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde aufgegeben worden – dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung folgend –, den aufgrund der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes rechtswidrigen Beschluss des Stadtrates zur weiteren Vorgehensweise in der Angelegenheit der Beantragung einer negativen Wohnsitzauflage (Zuzugsbeschränkung) für das Stadtgebiet Freiberg vom 5. Juli 2018, Beschluss-Nr. 2144/2018, einschließlich der „Abstimmungsvereinbarung“ im Wege der Selbstkorrektur aufzuheben und neu in öffentlicher Sitzung beraten und beschließen zu lassen?
Thema: Eingriffe in die künstlerische Freiheit am Freiberger Theater abwehren
Unter der Überschrift „Ein einmaliger Vorgang in Sachsen – In Freiberg versucht die AfD mit einigem Erfolg, missliebige Diskussionen am Mittelsächsischen Theater zu unterbinden“ wird in den „DNN“ vom 14. Mai 2019 darüber berichtet, dass zu einer inzwischen dritten Diskussionsrunde, aktuell zum Thema „Dialog – Wir haben die Wahl“ des Theaters in Freiberg am 28. März 2019 durch die noch „am selben Tag zusammengekommene Gesellschafterversammlung“ des Mittelsächsischen
Theaters kurzfristig „eine Verlegung vom Theater in den städtischen Festsaal beschlossen (wurde), angeblich wegen erwarteter Störungen“.
Weiter heißt es in dem „DNN“-Beitrag, dass der Freiberger Oberbürgermeister bereits im April dieses Jahres einen Brief an das Theater geschrieben haben soll, indem dem Intendanten des Theaters unterstellt wird, „Wahlwerbung betrieben, Statuten verletzt und Geld zweckentfremdet zu haben [...] In Zeiten des Vorwahlkampfes sei strikte Neutralität geboten. Deshalb dürften ‚derartige Veranstaltungen künftig nicht mehr in den Räumlichkeiten des Theaters organisiert und durchgeführt werden‘“. Weiterhin wird hierzu berichtet: „Eine andere Auffassung vertritt Sachsens Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD). Sie spricht von einem einmaligen Vorgang in Sachsen und sieht die Kunstfreiheit gefährdet. ,Wir benötigen den
freien Meinungsaustausch mit allen', fordert sie weiter.“ Siehe dazu: https://www.dnn.de/Nachrichten/Kultur/
Regional/Wie-die-politische-Debatte-am-FreibergerTheater-ausgebremst-wird)
Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nunmehr zu Anlass, Vorgängen, Umständen, Hintergründen sowie Begründungen und Rechtfertigungen zu der durch die Gesellschafterversammlung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH beschlossenen Untersagung der Durchführung der oben genannten Veranstaltung im Freiberger Theater und kurzfristigen Verlegung an den neuen Veranstaltungsort der Städtische Festsaal in Freiberg vor und wie ist der konkrete Wortlaut des diesbezüglichen oben genannten Briefes des Freiberger Oberbürgermeisters Krüger an das Freiberger Theater vom April dieses Jahres?
2. In welcher Weise und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung bzw. das für die Fach- und Rechtsaufsicht zuständige Staatsministerium, um diesen „einmaligen Vorgang in Sachsen“ und diesen offenkundigen Eingriff in das in der Erklärung der Kulturminister der Bundesländer vom 13. März 2019 proklamierte „Recht künstlerischer Arbeit, gesellschaftspolitische
Fragen zu reflektieren und Position zu beziehen“ und damit in die Kunstfreiheit des Freiberger Theaters zu beenden und auch derartige Eingriffe in die Kunstfreiheit sächsischer Theater für die Zukunft auszuschließen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Schmidt! Wenn Sie eine Fachregierungserklärung zum Thema moderne Umweltpolitik mit innovativen Lösungen für Sachsen halten, dann dürfen wir eigentlich erwarten, dass Sie darstellen, was im Umweltsektor geschehen muss, damit die wichtigsten sächsischen Umweltprobleme umfassend geklärt werden. Tatsächlich sprechen Sie hier aber über Roboterlandschaften.
Sie setzen darauf, dass die innovativen digitalen Lösungen und künstliche Intelligenz alle oder zumindest einen Großteil unserer Probleme lösen. Mit 5G sollen Robotertechnologien neue landwirtschaftliche Maschinensysteme und automatische Prozessführungen ermöglicht werden. Ressourcenschutz, Tierwohl und Wertschöpfung sollen am Ende durch mehr Digitalisierung entstehen.
Doch zunächst meine Antwort auf das DDR-Bashing ganz zu Anfang: Sie hatten von Schaumkronen gesprochen. Das stimmt; ich will da auch nichts beschönigen. Dennoch ist es heute nicht viel besser – leider –, das sage ich ganz ohne Häme.
Es bleibt also dabei: Die heutigen Verunreinigungen des Grundwassers gehen allein auf die Kappe der CDU, die das Landwirtschaftsministerium seit 1990 leitet. Das Ministerium hat sich erst bewegt, als die EU mit massiven Strafzahlungen gedroht hat.
Zum Thema Trinkwasser ebenfalls eingangs folgende Feststellung: Gab es 1992 noch mehr als 2000 öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen, die 94 % der sächsischen Bevölkerung versorgten, so erfolgt heute die Versorgung von rund 99 % der Bevölkerung des Freistaats durch rund 450 zentrale Wasserversorgungsanlagen. In Bezug auf Resilienz und Fehlerfreundlichkeit ist das sicherlich kein Erfolg. Schutzgebiete ohne aktive Wassergewinnung für die Trinkwasserversorgung, schwer schützbare Wasserdargebote oder Wasserdargebote mit schlechter Rohwasserbeschaffenheit wurden auf ihre Anhebung hin untersucht. Häufig wurden die Trinkwasserschutzgebiete aufgehoben, statt sie besser zu schützen.
Im Vergleich des Jahres 2011 zu 1992 haben Sie von der CDU die Fläche der Trinkwasserschutzgebiete in Sachsen etwa halbiert. Stoffliche Wasserprobleme werden also mit anderen Worten aktuell nicht dadurch gelöst, dass die Stickstoffeinträge in das Grundwasser angegangen werden, sondern dadurch, dass die Wasserversorger sauberes Wasser gegebenenfalls aus ortsfernen Quellen zukaufen. Das ist so nicht vorgesehen, da das Wasserhaushaltsgesetz eindeutig kleinräumige Versorgungslösungen bevorzugt und als Regel ansieht.
Die ortsnah verfügbaren Wasserressourcen sollen ausdrücklich durch das Wasserrecht geschützt werden. Das Gebot der ortsnahen Wasserversorgung ist insofern ein Beitrag zum flächendeckenden Grundwasserschutz. Wenn die angesprochenen zentralen Lösungen aufgrund von Trockenheit, Mikroschadstoffen oder anderen Ereignissen nicht mehr betrieben werden können oder wenn Wasser für die Vermischung zugekauft werden muss, steigen am Ende die Wasserpreise, und die ortsnahen Trinkwasservorkommen sind nicht oder nur noch eingeschränkt nutzbar. Deswegen ist flächendeckender Trinkwasserschutz wichtig.
Online kann man im Übrigen zahlreiche Wasserschutzgebiete innerhalb der sogenannten Nitratgebiete finden. Es ist Ihre Aufgabe, Herr Minister, hier rasch umzusteuern
und nicht Beprobungen anzuordnen, sondern eine komplett andere Bewirtschaftung. Ich komme darauf später noch zu sprechen.
Auch einigen Arten wie dem Birkhuhn ging es zu DDRZeiten – wie vielen anderen Arten, vom Rebhuhn bis zu diversen Insekten – besser. Das liegt daran, dass damals trotz der Großstrukturen immer noch mehr Landschaftselemente als heute und auf jeden Fall eine wesentlich höhere Vielfalt auch an Nutzpflanzen auf dem Acker vorhanden waren.
Gerne.
Wir haben ja eine Anhörung zu diesem Thema im Umweltausschuss gehabt. Daher kann ich gern darauf eingehen, was die heutigen Probleme sind.
Ich komme sofort darauf zu sprechen.
Was nämlich das Birkhuhn angeht – das betrifft im Übrigen weite Teile des Sachsenforsts –, so ist forcierte Holzwirtschaft genauso wenig immer gut, wie Unterhaltungsmaßnahmen in den sächsischen Wäldern stets durch die preisgünstigsten Anbieter durchführen zu lassen.
Ich würde jetzt gern diesen kurzen Passus zum Birkhuhn zu Ende bringen.
Mit unserem Antrag „Birkhuhn-Artenhilfsprogramm im Erzgebirge umsetzen“ haben wir einen Stein ins Rollen gebracht, der nun hoffentlich dazu führt, dass wenigstens die Birkhuhnpopulation im Erzgebirge überleben wird, also nicht wie die Flachlandpopulation in der Lausitz von Ihnen, Herr Minister, vergessen wird, bis sie schließlich komplett erloschen ist.
Die aktuellen Signale aus der jüngsten Beratung deuten leider nicht vollständig in die richtige Richtung.
Ja.
Wir reden doch heute über die moderne Umweltpolitik der Zukunft. Wir können doch nicht ständig 30 Jahre zurückschauen!
Deswegen will ich Ihnen sagen: Es gibt heute Probleme, die haben wirklich nichts mehr mit der DDR zu tun. Das sind zum Beispiel die Nitratprobleme im Grundwasser, das sind Dinge wie der angesprochene Artenverlust und das Insektensterben, auf das ich ebenfalls noch zu sprechen komme.
Im Übrigen traf ich Herrn Prof. Mannsfeld erst letzte Woche auf einer Tagung, auf der es um die Trockenheit 2018 ging. Ich kann Ihnen sagen: Was er über den derzeitigen Zustand der CDU sagt, das spricht Bände. Dazu können Sie Herrn Prof. Mannsfeld gern in den Landtag zurückholen!
Ja.
Darin gebe ich Ihnen recht, Herr Dr. Meyer, dass wir natürlich sehr viele Hinterlassenschaften der DDR beseitigen mussten und dass wir tatsächlich viele Altlasten haben. Aber ich sagte es gerade: Wenn wir jetzt Bilanz ziehen, dann müssen wir aber auch die aktuellen Probleme sehen. Das hat der Staatsminister in seiner Rede nicht getan. Er hat zwar wahllos bestimmte Probleme aufgezählt, aber nicht gesagt, wie er sie angehen will.
Dazu ein Beispiel, Thema Oberflächenwasser: Die Verbraunung der Kleinen Spree im Spreewald ist ein echtes Problem. Aber es wird seitens des Staatsministers keine Lösung aufgezeigt, wie er das in Gänze angehen will. Damit bleibt es auch in Zukunft ein Problem. Hierzu sage ich: Wir dürfen doch heute nicht nur Bilanz ziehen, sondern wir müssen auch die Probleme benennen, die wir sehen und dir wir angehen wollen. Dazu habe ich heute nur gehört, dass simul+ quasi die Lösung für alles ist. Aber darauf komme ich später noch zu sprechen.
Nun möchte ich meine Rede fortsetzen. – Auch beim Waldzustand lassen sich verschiedene Ereignisse beim besten Willen nicht mehr mit der DDR begründen, sondern es sind einwandfrei neue Schäden.
Durch das zurückliegende Extremjahr 2018 wurde für uns deutlich, wie sich Klimawandel anfühlt. Die für die Zukunft zu erwartenden Tendenzen sind unter anderem im Waldzustandsbericht nachzulesen. „Stürme und extreme Witterungsereignisse nehmen zu. Die Durchschnittstemperaturen steigen. Die jahreszeitliche Verteilung der Niederschläge verändert sich. In der Vegetationsperiode regnet es weniger. Die Niederschläge werden intensiver. Schäden mit mehr als 200 000 Kubikmeter Schadholz sind mittlerweile als Normalfall zu betrachten“, heißt es im aktuellen Waldzustandsbericht. Die Sturmereignisse in den Jahren 2007 und 2018 warfen jeweils rund 2 Millionen Kubikmeter Schadholz zu Boden. Zum Vergleich: Der emissionsbedingte Schadholzanfall in den Jahren 1968 bis 1988 bewegte sich maximal bei einer damals unglaublichen Menge von einer halben Million Kubikmeter. Im Durchschnitt waren es rund 160 000 Kubikmeter im Jahr.
Die zurückliegenden vier Trockenjahre in einem Jahrzehnt schädigen nicht nur die besonders anfälligen Forstkulturen, sondern auch ältere Bäume in immer stärkerem Umfang. Im Waldzustandsbericht heißt es dazu: „Erstmalig werden damit außergewöhnliche Witterungseinflüsse, deren Auswirkungen bisher lediglich bei einzelnen Baumarten und/oder Regionen beobachtet werden konnten, auch über die gesamte Stichprobe hinweg landesweit sichtbar.“
Herr von Breitenbuch nutzte seinen Wortbeitrag zum Waldzustandsbericht 2009 am 28. April 2010 zu einer Anklage, bezogen auf die Zeit vor 1989: „Sozialistischer Raubbau an Schöpfung und Menschheit hat zu einem desolaten Zustand der Wälder geführt. Die Wälder kranken bis heute an dieser Zeit.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, lassen Sie uns gemeinsam die Klimaschutzanstrengungen deutlich intensivieren, damit es nicht in zehn Jahren heißen muss: Kapitalistischer Raubbau an Schöpfung und Menschheit hat zu einem desolaten Zustand der Umwelt geführt, die künftigen Generationen die Voraussetzungen zum Leben erheblicher verschlechtert als alle zuvor gekannten Entwicklungen. Die Menschen haben es in einer Zeit, in der es mit einfachen Mitteln möglich gewesen wäre, eine Veränderung herbeizuführen, eine nachhaltige Entwicklung in allen Lebensbereichen einzuläuten, verpasst, sondern haben sehenden Auges auf einen desolaten Zustand zugesteuert.
Wir sehen: Umweltschutz bleibt Handarbeit und ist bestenfalls durch Computertechnologie zu unterstützen, zum Beispiel durch Datenbank- oder Online-Tools, aber nicht zu ersetzen. Minister Schmidt hat in seiner Rede wiederholt von Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung gesprochen, und darauf möchte ich gern eingehen.
Ich möchte kurz darstellen, warum ich das für einen Irrweg halte und was stattdessen geschehen muss.
Im Grunde ist doch die Frage gestellt, ob diese Techniken und Verfahrensweisen nicht doch mehr Ressourcen benötigen als nachwachsen, ob sie möglichst frei allen Menschen zur Verfügung stehen oder Wissenshierarchien fördern, ob sie leicht reparierbar sind, Zeit sparen oder gegebenenfalls auf anderen Ebenen nicht mehr Zeit und Aufwand verursachen, ob sie lokal vorhandene Rohstoffe nutzen und sich einfach recyceln lassen oder ob sie insgesamt effektiv das Leben erleichtern, anstatt es zu verkomplizieren.
Man könnte es auch anders formulieren: Könnten alle Menschen auf der ganzen Welt diese Technologie haben und nutzen, und, wenn ja, wie würde diese Welt dann aussehen, und wäre sie dann besser? Viele dieser Fragen lassen sich so beantworten: Ihre Technologien, Herr Minister, lohnen sich doch nur für große Betriebe, die große Flächen zur Verfügung haben. Die Technologien brauchen Öl und andere Rohstoffe aus anderen Erdteilen in erheblichem Umfang, enorm spezialisiertes Wissen der Menschen, die damit umgehen oder diese Technik reparieren müssen.
Es gibt also zahlreiche Abhängigkeiten und Hürden. Freilich kann der Boden geschont werden, wenn der Traktor immer auf derselben Spur fährt und den Reifendruck anpasst, und freilich wird gegebenenfalls weniger Gülle auf Böden mit geringerer Grundwassergeschütztheit ausgebracht. Aber sind das nicht alles Maßnahmen gegen selbst verursachte Probleme? Ist das nicht alles Symptombekämpfung? Anders formuliert: Für welchen Preis haben wir mit Ihrer Strategie zukünftig beispielsweise saubereres Grundwasser als jetzt? Welche Aufgaben werden dennoch nicht durch die neue innovative Technologie gelöst? Haben wir nicht also eigentlich andere Aufgaben zu lösen, die uns die digitale Welt nicht abnimmt?
Ich beginne hier mit der Analyse dessen, was in den letzten Monaten eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erlangt hat und eine Grundlage jedes landwirtschaftlichen Erfolgs und im Übrigen auch jeder Volkswirtschaft ist. Die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft ist das Ergebnis aus einer Verschiedenartigkeit der Standorte, Strukturen, der Bewirtschaftungsmethoden und der angebauten Pflanzenarten. Je einheitlicher und strukturärmer die Landschaft, desto artenärmer ist sie. Die infolge der mangelnden Strukturvielfalt eingetretenen Schäden
betreffen die Nutzungs- und Funktionsfähigkeit des gesamten Naturhaushalts und damit uns alle unmittelbar.
Mehrfach haben wir uns mit dem Problem der Situation von Flora und Fauna beschäftigt. Ich darf insbesondere an die Diskussion um das Insektensterben erinnern, das aus meiner Sicht weder von der Ursachenforschung noch vom Monitoring intensiv angegangen wird. Das Unglaubliche an der nicht zufriedenstellenden Situation im Artenschutz ist eigentlich, dass wir seit Jahren wahrscheinliche Ursachen und Wirkungen kennen, aber das Umweltministeri
um lieber weiter seinen Lobbyisten in der Land- und Waldwirtschaft folgt, und sei es in eine Sackgasse. Da die Bestäubung durch Insekten gerade jetzt im Frühling existenziell ist, möchte ich mich darauf und auf die Probleme in der landwirtschaftlichen Praxis beschränken.
Rund 50 % der Fläche Sachsens werden landwirtschaftlich genutzt, knapp 30 % sind Wald. Rein faktisch sind die Land- und Waldwirtschaft, also die größten Flächennutzerinnen, zuerst gefragt, wenn es um Artenschutz, Umwelt- und Ressourcenschutz in der Fläche geht.
Wie sieht es mit Vielfalt in der Landwirtschaft aus, zum Beispiel beim Anbau von Kulturpflanzen? Absolut ist der Anbau von Gemüse im Freiland seit 1990 um die Hälfte zurückgegangen. Heute gibt es auf 90 % der Freilandgemüseanbaufläche in Sachsen Gemüseanbau von nur sechs Gemüsearten: Frischerbsen, Pflückbohnen, Blumenkohl, Zwiebeln, Spinat und Spargel. Beim Gemüseanbau unter Folienzelten bestreiten vier Arten 80 % der Artenvielfalt. 2017 wurden drei Viertel der Ackerfläche in Sachsen mit Getreide, Raps und Mais bestellt.
Hinzu kommt, dass die Hektarerträge stetig steigen. Das ist die Folge von immer intensiverem Anbau und von Züchtungsfortschritten. Wir haben also immer mehr von immer weniger. Die Landschaft und die Landwirtschaft werden zunehmend monotoner und intensiver genutzt. Es ist also kein Wunder, dass die Artenvielfalt nicht nur bei den Insekten auf der Strecke bleibt. Dabei rede ich noch nicht einmal über die Pflanzenschutzmittel, das Nährstoffüberangebot, die Einengung der Feldfruchtwahl, die Vergrößerung der Ackerfläche und den damit verbundenen Rückgang von Randstrukturen und Blühstreifen.
Wenn wir hier nicht politisch und strukturell gegensteuern, sehr geehrter Herr Minister Schmidt, können Sie sich beim nächsten China-Ausflug einmal die dortigen Bestäubungspraktiken anschauen.
Das wäre dann wahrscheinlich auch unsere Perspektive. Wir müssen nämlich alles tun, damit uns das nicht ereilt.
Der Beweis, dass Ihre Roboterlandschaft, Herr Minister, hier eine Verbesserung bringt, also ein Mehr an Strukturvielfalt oder ein Mehr an Artenvielfalt, steht doch noch aus. Unter diesem Aspekt habe ich mir auch die Vorträge Ihrer Fachkonferenz simul+InnovationHub angeschaut. Immer wieder kann ich herauslesen, dass es mit der angestrebten Innovation um eine verstärkte Industrialisierung der Landwirtschaft geht, die Sie hier als Nachhaltigkeit verkaufen wollen.
Zum nächsten Punkt, dem Oberflächenwasser- und Grundwasserschutz. Oberflächenwasser und Grundwasser wurden viele Jahre in Sachsen nicht so geschützt, wie es die EU vorschreibt, wie ich bereits sagte. Stattdessen wurde die teilweise massive Überdüngung von Böden und Gewässern hingenommen und enorme Stickstoffüberschüsse toleriert wurden. Erst die nun aus Brüssel dro
henden Strafzahlungen bringen offensichtlich Bewegung in die Sache.
Aber was macht jetzt Sachsen? Es gibt eine Presseerklärung des Ministers mit der Überschrift „Freistaat intensiviert Wissenstransfer zur Verminderung landwirtschaftlicher Nitratausträge in das Grundwasser“. Darin heißt es unter anderem: „Rund 20 % der sächsischen Ackerfläche liegen in sogenannten Nitratgebieten, also Gebieten, in denen im Grundwasser Nitratwerte gemessen werden, die den Schwellenwert von 50 Milligramm pro Liter überschreiten.“
Das Kind liegt also sprichwörtlich schon im Brunnen, und zahlreiche Trinkwasserfassungen sind in einigen sächsischen Gebieten gefährdet.
Was ist in den Nitratgebieten jetzt angeordnet? Nährstoffuntersuchungen, Bodenuntersuchungen, eine Verlängerung der Sperrfrist für die Aufbringung von Festmist. Wie vorbildliche Landwirtschaft in überdüngten Gebieten aber aussehen müsste, können Sie sich im Wassergut Canitz anschauen. Dort wird seit 1994 auf 750 Hektar Fläche bewusst zum Schutz der Trinkwasserressourcen im Einzugsgebiet der Leipziger Wasserwerke in Canitz, Thallwitz und Naunhof entsprechend gewirtschaftet. Dort wird nicht ein bisschen weniger mit Computerunterstützung ausgebracht, sondern es wird grundlegend anders gewirtschaftet – mit Erfolg und mit weniger Technik und Ressourceneinsatz.
Es ist möglich, dass die Untersuchungen überhaupt nichts bringen, sehr geehrter Herr Minister Schmidt, weil beispielsweise die Nitratgehalte in den Bodenschichten, die untersucht werden, nicht so hoch sind und die neuerlichen und nun erlaubten Stickstoffeinträge die Grundwasserqualität weiter verschlechtern. Bei den wenigen Messstellen kann ich zudem nicht unterscheiden, wer richtig und wer falsch wirtschaftet. Am Ende werden noch Biobetriebe mit drakonischen Maßnahmen überzogen, obwohl sie alles richtig gemacht haben.
Zum dritten und letzten Beispiel, dem Tierwohl. Ich zitiere: „Sensoren werden den Zustand von Tier, Pflanze, Produkten und Umwelt besser beschreiben“, heißt es in einem der simul+-Vorträge. Da wird also die schöne neue Computerwelt über das Tierwohl wachen und auch den letzten Liter Milch noch möglichst effizient aus der Kuh herauspressen. Ich zitiere: „Im Prüfjahr 2017/2018 konnten unsere milchviehhaltenden Betriebe eine Steigerung der Milchleistung auf 9 794 Kilogramm je Kuh und Jahr erreichen.“ So heißt es im Jahresbericht des Landeskontrollverbandes.
Erschreckend ist dabei, dass die Kühe in Sachsen im jugendlichen Alter von knapp über zwei Jahren zum ersten Mal kalben. Eigentlich ist das Ziel, die Altersstruktur der Kuhherden zu erhöhen, weil noch bis zur neunten Laktation im Durchschnitt mehr Milch erzeugt wird als in der ersten Laktation. Dennoch liegt der Durchschnitt in Sachsen nur bei 2,5 Laktationen. Danach sind die Kühe fertig und müssen geschlachtet werden.
Wenn Minister Schmidt also das Tierwohl erhöhen möchte, sollte er ausschließlich Tierhaltungsverfahren fördern, die in besonderem Maße das Tierwohl erfüllen, wie wir das schon vor Jahren gefordert haben. Tatsächlich werden mit simul+ Roboteraugen über die jugendlichen Kühe wachen und dafür sorgen, dass faule Fresser rechtzeitig und effizient aus dem Futter kommen.
Allein mit der Förderung des Labels „Regional“ machen Sie die Landwirtschaft auch kein bisschen besser. Dass Sie dann auch noch ohne Umschweife den Bogen zu Effizienzsteigerung und Wettbewerbsfähigkeit schlagen, lässt endgültig erkennen, dass der Umweltschutz nur eine Alibifunktion in der Landwirtschaft der CDU hat. Es ist gut und richtig, an die nächste EU-Förderperiode zu denken, aber bitte mit Programmen, die tatsächlich an den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz anknüpfen und nicht nur ein Feigenblatt für den Geldtransfer darstellen.
Was ist also zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen? Um weltweite katastrophale Umweltveränderungen zu vermeiden, sollten auch wir Sachsen ökologische Belastungsgrenzen im Blick haben. Ein Forscherteam publizierte 2009 neun für das System Erde essenzielle ökologische Dimensionen. Wird eine der planetaren Grenzen überschritten, besteht die Gefahr irreversibler und plötzlicher Umweltveränderungen, die die Bewohnbarkeit der Erde für die Menschheit einschränken. Die planetaren Grenzen sind beim Artenschutz, beim Stickstoff und beim Klima bereits seit 2008 überschritten, und wir können diese Auswirkungen spüren.
Ich will einen Weg beschreiben, der Mut und nicht Hoffnungslosigkeit erzeugt. Wie würde eine Welt aussehen, in der die Vielfalt von Tieren und Pflanzen zunimmt, die genetische Vielfalt gemehrt wird, viel weniger Stickstoff oder Phosphor freigesetzt wird, also weniger Wasser und Luft verschmutzt wird, Wälder weniger krank sind, viel weniger Klimagase ausgestoßen werden und Extremwetterereignisse nicht weiter zunehmen? Wie wäre eine Welt, in der wertvolle Landflächen und Böden unversiegelt bleiben und so genutzt werden, dass auch kommende Generationen von Landwirten dort noch gute Erträge erzielen können?
Die Landwirtschaft wäre abwechslungsreicher. Die Menschen würden nicht mehr so viel Fleisch essen und Tiere ethisch besser behandeln. Das Wasser aus Quellen wäre ohne Bedenken zu trinken. Die Wälder wären grün, die Felder im Frühjahr nicht mehr gelb, im Sommer gäbe es wieder ausreichend Niederschlag und im Winter wieder Schnee für die Kinder, auch vor der Haustür. Das Leben wäre langsamer, die menschlichen Kontakte intensiver und wertschätzender. Kurz: Für mich wäre die Welt etwas schöner.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kann das ein Ergebnis von simul+ und der damit verbundenen Digitalisierung samt intensivem Ressourceneinsatz sein? Erinnern Sie sich noch an meine Eingangsfrage? Könnten alle Men
schen auf der ganzen Welt diese Technologie haben und nutzen, und wenn ja, wie würde diese Welt dann aussehen, und wäre sie dann besser?
Hören Sie in der Union endlich auf, den kapitalistischen Versprechen hinterherzurennen, wonach einfach nur neue Produkte am Markt zu platzieren und die Probleme der alten Produkte zu beseitigen sind. Ihre Roboterfarm ist in erster Linie ein Verkaufsprodukt. Stattdessen sollten wir gemeinsam neue Wege für eine verträgliche Nutzung des Landes gehen.
Die Lösungen sind bekannt und warten auf Umsetzung. Dazu gehören für mich beispielsweise ein aktiver und nachhaltiger Umweltschutz, freie und umfassende Umweltinformationen, die Beendigung des vorherrschenden Freiwilligkeits- und Kooperationsprinzips in der Landwirtschaft angesichts der bestehenden Umweltschäden, die konsequente Fortschreibung von FFH-Managementplänen und eine rasche Umsetzung der Maßnahmen, eine Förderabgabe auf die Braunkohle zur Finanzierung von Umweltschutzprojekten. Aber auch Fördermittel an tatsächlichen und sinnvollen Umweltschutz zu knüpfen und Projekte für Diversität, gegen das Artensterben und Stärkung des Ökolandbaus zu intensivieren, Umweltbehörden mit breiter Fachkompetenz auf allen Ebenen, die auch wirtschaftlich unliebsame Maßnahmen umsetzen wollen, können und dürfen, zu etablieren, die Kreislaufwirtschaft wirklich nachhaltig zu gestalten, aber auch die Versiegelung von Flächen zu minimieren, das sind weitere Aufgaben für die nahe Zukunft.
Das alles braucht abrechenbare Ziele und Indikatoren. Für mich steht jedenfalls fest: Leider ist Sachsen nicht Vorreiter für eine nachhaltig moderne Umweltpolitik, kann es aber noch werden – für diese und für zukünftige Generationen.
Glück auf!
Vielen Dank. – Geben Sie mir recht, dass es Schadstoffe in verschiedenen Schutzgütern gibt, die man nicht sehen oder schmecken kann, die aber trotzdem eine sehr große Auswirkung auf den menschlichen Organismus haben?
Gern.
Ich wollte gern diese Antwort hören, um meine Nachfrage zu stellen. Geben Sie mir recht, dass es heute durchaus noch schädlichere Inhaltsstoffe in unseren Wässern gibt, die nicht aus der DDR-Hinterlassenschaft stammen, die aber durchaus eine viel größere Wirkung auf den Organismus Mensch haben können und von denen wir in der Rede überhaupt nichts gehört haben?
Zum Beispiel Pestizide, Mikroschadstoffe, Arzneimittelrückstände usw.
Eine Verständnisfrage habe ich noch.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den Eintrag von Drogen, Pflanzenschutzrückständen usw. nur darauf zurückführen, dass die Bestimmungsmethoden zu DDR-Zeiten nicht existiert haben, aber dass der Eintrag damals schon genauso gegeben war wie heute? Habe ich Sie da richtig verstanden?
Gut, dann lese ich es nach.
Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte gern eine Kurzintervention vortragen, da ich den Eindruck hatte, dass Herr Hippold eine sehr widersprüchliche Rede gehalten hat. Zum einen sprach er davon, dass wir bzw. Sie nachhaltig wachsen wollen.
Zum anderen sprachen Sie davon, dass Sie Technologien im Umweltschutz entwickeln wollen, die sich dann sozusagen als Wirtschaftszweig herausstellen sollen.
Falls Sie mir vorhin richtig zugehört haben, so geht es mir zunächst einmal auch um die Bewahrung unserer Erde und unserer Schöpfung – und nicht in erster Linie darum, daraus eine wirtschaftliche Entwicklung abzuleiten. Das war sehr widersprüchlich. Draußen diskutieren an jedem Freitag Jugendliche, die für die Bewahrung der Schöpfung im Klimabereich kämpfen. Das geht Sie offensichtlich alles einen feuchten Kehricht an.
Ich habe nichts dazu gehört, und ich habe auch den Eindruck, dass Sie in der Regierung anders handeln. Gestern habe ich die Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Thema Mühlrose und dessen Abbaggerung bekommen. Sie machen den Weg für weitere Kohleverstromung frei. Sie interessiert der Klimaschutz eigentlich gar nicht,
und Sie gehen auf die Endlichkeit des menschlichen Lebens und das, was Sachsen tun und beitragen kann, nicht ein. Sie machen aus der Natur einfach einen Wirtschaftszweig und setzen damit in Ihrem Denken vermeintlich eine Nachhaltigkeitsstrategie um. Das halte ich für völlig falsch. Sie denken im Hier und Jetzt, machen Ökonomie und meinen, dass die zukünftigen Generatio
nen dies gutheißen müssten. Aber möglicherweise gibt es diese dann gar nicht mehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Heinz! Ihr Minister Schmidt hat den Hauptkampf aufgemacht, indem er simul+ in das
Zentrum seiner modernen Umweltpolitik gestellt hat, auch wenn es am Anfang wegen der vielen Fakten ein wenig schwierig war, ihm zu folgen.
In den Fachvorträgen der letzten Monate und der Strategie, die er verfolgt, habe ich erkannt, dass simul+ quasi das ist, was die Heilung für unsere Umweltpolitik sein soll. Ich habe mir die Fachvorträge auf der letzten Tagung angehört und habe gedacht: Sie sind die Vertreter des ländlichen Raums. Sie sagen jetzt, früher war es so, dass ein Landwirt acht Menschen ernährt hat, und heute sind es 150 Menschen. Was machen Sie denn heute mit dem simul+ und der Robotertechnik, dem Melker und dem Obstpflücker? Ich habe dazu nichts gehört. Das war damals Ihr Lebensraum. Warum haben wir denn eine Entvölkerung im ländlichen Raum? Wir müssen doch eine Perspektive suchen, um Landwirtschaft und Menschen zurückzuführen. Das wird kein Roboter machen. Das hat auch nichts damit zu tun, dass ich oder mein Kollege Herr Günther irgendwie mit der Landwirtschaft hadern würden. Wie gesagt, dieses Feld ist eher von Herrn Minister Schmidt geöffnet worden.
Zum Gewässerzustand: Ich habe nichts zu Cadmium, Quecksilber oder Arsen gesagt, sondern zu Nitrat. Ein Großteil der Grundwassermessstellen und der Oberflächengewässer ist doch wegen Nitrat und Sulfat im Moment nicht in Ordnung. Das sind doch ganz andere Stoffinhalte.
Sie haben auch über die heutigen Haltungsbedingungen in den Ställen gesprochen. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Antibiotikagabe bei Geflügel ist heute ja offenbar schon Stand der Technik. Ich habe solche Ställe selbst besucht. Mittlerweile wird mir zugetragen, dass man das sogar bei den Großvieheinheiten tun muss und dass Kälber jetzt schon standardmäßig Antibiotika bekommen.
Wo soll das denn hinführen?
Ich kann Ihnen die Ställe nennen, Herr von Breitenbuch.
Gern. Dann gehen Sie dem nach.
Schutz der Kunstfreiheit und der Autonomie des Freiberger Theaters gegenüber Eingriffen der Gesellschafterversammlung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH (Frage Nr. 2)
Vorbemerkung: Der „Freien Presse“ vom 25. März 2019 war zu entnehmen:
„Seine Dialog-Reihe zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragen unter dem Thema ,Was ist zu tun? Wir haben die Wahl 2019' setzt das Mittelsächsische Theater in Freiberg am Donnerstag fort. Eingeladen ist die Autorin Liane Bednarz, die mit ihrem Buch ,Die Angstprediger. Wie rechte Christen Gesellschaft und Kirchen unterwandern‘ für Diskussionsstoff sorgt.
Die promovierte Juristin und Publizistin mit Schwerpunkt Populismus und religiöse Bewegungen beobachtet die Szene seit Jahren und fordert eine mutige Auseinandersetzung mit den ‚Angstpredigern', heißt es in der Ankündigung. Im Freiberger Theater sind Stefan Locke von der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung‘ und Michael Stahl, der neue Pfarrer der Freiberger Kirchengemeinden PetriNikolai und St. Johannis, Gesprächspartner von Liane Bednarz. Außerdem wird die Veranstaltung unterstützt von Christen in Freiberg und ‚Mitlaufgelegenheit Freiberg‘. Der Eintritt ist frei. Beginn ist 19:30 Uhr (bk)“.
Erst unmittelbar am Veranstaltungstag, also am 28.3.2019, wurde offenbar durch die Gesellschafterversammlung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH die Durchführung der Veranstaltung im Freiberger Theater untersagt und als neuer Veranstaltungsort der Städtische Festsaal, Am Obermarkt 16 in Freiberg, und ein späterer Veranstaltungsbeginn um 19:45 Uhr festgelegt.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Inwieweit ist ein derartiger Eingriff der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH bzw. deren Gesellschafterversammlung, dessen öffentlich-rechtliche Gesellschafter die Stadt Freiberg, der Landkreis Mittelsachsen und die Stadt Döbeln sind, in die Freiheit der
Kunst, die künstlerische Selbstbestimmung von Veranstaltungsformaten und in die Programmautonomie des Freiberger Theaters aus welchen konkreten Gründen, gestützt auf welche konkreten Rechtsgrundlagen und mit welcher Rechtfertigung rechtlich zulässig und welche konkreten diesbezüglichen Entscheidungen sind im vorliegenden Fall durch die Gesellschafterversammlung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH mit welcher Begründung getroffen worden? (Bitte unter ausführlicher Angabe der für die Entscheidung zur Unter- sagung der Veranstaltung an der Spielstätte des Freiberger Theaters und zur Verlegung des Veranstaltungsortes maßgeblichen Gründe und deren rechtlichen Grundlagen darstellen.)
2. Inwieweit und aus welchen konkreten Gründen treffen die Rechtsgründe, rechtlichen Grundlagen und aufgeführten Begründungen, die von der Gesellschafterversammlung zur Rechtfertigung der Untersagung der Veranstaltung im Freiberger Theater und der Ad-hoc-Verlegung der Veranstaltung von der Spielstätte am Freiberger Theater als öffentlicher Einrichtung in den Städtischen Festsaal, Am Obermarkt 16 in Freiberg, als ebenfalls öffentliche Einrichtung (hier der Stadt Freiberg), angeführt und herangezogen worden sind, nicht auch in gleicher Weise auf den Veranstaltungsort des Städtischen Festsaals der Stadt Freiberg zu? (Bitte die jeweils maßgeblichen Grün- de und Begründungen ausführlich darstellen.)
Ich möchte bitte auch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben.
Leider habe ich in letzter Zeit schon in Freiberg beobachtet, dass immer mehr Ausgrenzung und Überwachung stattfindet. In Freiberg wurden in allen Parks Alkoholverbote ausgesprochen. In Freiberg werden immer mehr Überwachungskameras aufgebaut. Schon das hat mich sehr gestört.
Was mich heute in der Debatte aber am allermeisten gestört hat und weshalb ich gegen dieses Polizeigesetz stimme: Es gibt zu diesem Gesetz offensichtlich keine sinnvolle Daten- und Faktenlage. Das lehne ich als Wissenschaftlerin, die immer faktenorientiert argumentiert, vollkommen ab.
Das haben Sie heute getan. Ich glaube, dass Sie unserem Freistaat damit keinen Gefallen getan haben. Sie haben möglicherweise verfassungsrechtlich gehandelt und haben damit der Bevölkerung in unserem Freistaat und ihrer eigenen Außenwirkung wieder keinen Gefallen getan. Das beschädigt uns allesamt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie sagt mein Kollege Stange immer so schön: „Heidans Welt“.
Weder die GRÜNEN noch wir waren in dieser Kommission Strukturwandel. Von daher haben wir dieses Ausstiegsdatum wirklich nicht zu verantworten. Es hätte anspruchsvoller sein können, aber es ist nun einmal, wie es ist.
Die 6. Legislaturperiode hat sich, glaube ich, wie keine andere vorher mit dem Thema Energie und verschiedenen Dingen wie Braunkohleausstiegsszenarien, aber auch Zeitpunkten befasst. Wir können kurz vor Ende der Legislaturperiode schon einmal eine Art Resümee ziehen. Gleichzeitig haben wir gestritten, wie es mit den erneuerbaren Energien vorangeht. Das haben wir sehr oft gemacht.
In dieser Legislaturperiode lagen Meilensteine dazwischen. Ich erinnere an das Klimaschutzabkommen von Paris, aber auch an den Kommissionsbericht zum Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, einen Vorschlag, 2038 ist das Kohlezeitalter in Deutschland zu verlassen.
Sachsen wird in diesem Transformationsprozess eine große Rolle spielen, nicht nur, weil wir die Lagerstätten auf unserem Territorium haben, sondern auch, weil wir historisch seit vielen Jahrhunderten mit Rohstoffen und Energie befasst sind. Daher ist es für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar, dass Sie den begonnenen Prozess der Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms von 2012 im Januar dieses Jahres abrupt beendet haben.
Ich erinnere Sie gern noch einmal an die fünf Prüfsteine, die ich Ihnen im Januar zur Aktuellen Debatte mitgegeben habe, zumindest an einen, um sich an Ihrer progressiven Energiepolitik messen zu lassen. Dieser eine war der Ausbau der erneuerbaren Energien. Hier hat die Regierung meines Erachtens vollkommen versagt. Dieser Punkt ist offenbar einer Art Klientelgeschacher zum Opfer gefallen. Sagen Sie mir jetzt nicht, dass Sie der geplanten Zuwendung für den Strukturwandel den Vorrang gegeben haben; denn diese ersetzt keine programmatische Neuausrichtung in der Energiewirtschaft.
Ich erinnere mich noch an die Forderung hier im Landtag, die vorhandenen Energieträger solle man ideologiefrei bewerten. Ich muss leider feststellen, dass die Staatsregierung nach wie vor einseitig die Kohleverstromung fördert, indem sie die Ergebnisse der Kohleausstiegskommission vorsätzlich fehlinterpretiert und die Erneuerbaren nicht beachtet. Wer also ideologisch hier vorgeht, ist die Staatsregierung, und diesen Vorwurf müssen Sie sich schon gefallen lassen.
Da aber die Lebenszeit dieser Regierung dem Ende entgegengeht und alle Parteien ihre Wahlprogramme
gerade schreiben, hoffe ich, dass die Wählerschaft tatsächlich registriert, wer sie an der Nase herumführt. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und in das Wahlprogramm der SPD für diese Legislaturperiode geschaut. Dort steht drin: Wir wollen die Energieversorgung in Sachsen umstellen. Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der Energie aus erneuerbaren Energien kommen, bis zum Jahr 2050 soll sie vollständig ersetzt werden. Da war sie der CDU damals weit voraus. Deren Wahlversprechen und das Wissen, wo es langgeht, hat sich in der Absage der Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms letztendlich verlaufen.
Was glauben Sie eigentlich, Herr Dulig, können Sie den Bürgerinnen und Bürgern noch zumuten? Sie beerdigen hier tatsächlich in Gutsherrenart und aus Angst um Wählerstimmen einen bereits weit fortgeschrittenen öffentlichen Beteiligungsprozess zur Fortschreibung dieses Programms. Ihre Koalition hat die Glaubwürdigkeit verloren, wenn die selbst gesteckten Ziele das Papier nicht mehr wert sind, auf das sie geschrieben wurden.
Ich habe immer einmal Kleine Anfragen gestellt. Das wissen Sie. Da haben Sie mir irgendeinmal geantwortet, die absolute Neuigkeit in diesem Grün- und Weißbuchprozess sei das Konsultations- und Beteiligungsverfahren. Sie wollten ergebnisoffen arbeiten und dem Informations- und Beteiligungsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen.
An diesem Prozess haben letztendlich 1 372 Personen in vier öffentlichen Veranstaltungen teilgenommen. Jeder im Hohen Haus mag darüber nachdenken, ob das ausreichend ist. Schlussendlich hat Sie das aber 70 000 Euro gekostet. Das ist nun alles für die Katz. Es wurde also Geld verschwendet, es wurde rausgeschmissen. Das ist schon schizophren, wenn man eine Bilanz Ihrer Arbeit nach fünf Jahren zieht.
Es freut mich daher, dass mich gestern ein Schreiben von zehn Verbänden und Initiativen aus dem Bereich erneuerbare Energien, Verkehr und Umwelt erreicht hat, die sich dahin gehend positionieren, dass wir den Klimaschutz und eine Energiewende auch in Sachsen brauchen. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Das ist ganz lieb, Frau Präsidentin; vielen Dank.
Ich möchte gern eine Kurzintervention vortragen, denn dann habe ich die Chance, aus der Erklärung der Verbände und Initiativen zu zitieren, was ich vorhin aufgrund der Zeit nicht geschafft habe.
„Wer sein politisches Handeln an kurzfristigen Strömungen und Tendenzen der Bürgergunst orientiert oder Technologien fokussiert, deren Lebensdauer absehbar abläuft, handelt auch in demokratischen Strukturen nicht verantwortungsbewusst. Wir fordern daher die Regierungskoalition aus CDU und SPD auf, den Fortschreibungsprozess für das Energie- und Klimaprogramm unverzüglich wieder aufzunehmen, eine Auseinandersetzung mit den Argumenten der unterschiedlichen Akteure fachlich und sachlich zu begleiten und Ziele für die
nachhaltige, ressourcenschonende soziale und wirtschaftliche Entwicklung Sachsens zu formulieren.“
Warum wollte ich dieses Zitat unbedingt vortragen? – Sie haben so lange Zeit an diesem Programm gearbeitet. Wir haben es verfolgt. Sie haben einen Energiebeirat einberufen. Sie haben einen Beteiligungsprozess geführt. Sie haben diese Bürgerbeteiligung ganz hochgehangen.
Dann kommt der Zeitpunkt Januar und Sie stellen diese Arbeit ein. Das ist relativ unglaubwürdig. Dies wird damit begründet: Sie warten auf das Maßnahmengesetz, das erst Ende des Jahres, wenn Ihre Regierung nicht mehr existiert, verabschiedet werden wird. Sie können doch strategisch immer etwas vorlegen, was Sie fortschreiben können. Es verbietet Ihnen doch niemand, wenn man an einer Stelle einen Punkt vielleicht nicht so formuliert hat, wie man es gern anspruchsvoll getan hätte, diesen noch einmal aufzunehmen und zu sagen, dann schreiben wir an dieser Stelle das Energie- und Klimaprogramm fort.
Daran hindert Sie doch niemand. Jetzt sind es sieben Jahre, die darüber vergangen sind. Ich weiß gar nicht, was die Regionalplaner momentan überhaupt tun. Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln – sie müssen doch einmal wissen, wohin sie sollen. Sie haben über die Landesplanung einen Auftrag bekommen. Jetzt nehmen Sie das wieder zurück, weil – –
Ich wollte damit sagen: Sie können immer strategisch arbeiten, wenn Sie das wollen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!. Ich würde gern noch ein paar Sätze zu den Beteiligungsverfahren sagen. Ich habe dazu ein paar Kleine Anfragen gestellt. Ich habe mir noch einmal die Mühe gemacht und die jeweiligen Drucksachennummern dazu herausgesucht, damit Sie dies nachvollziehen können. Das sind die Drucksachen
6/14362, 6/16236 und 6/16681. Dabei ging es mir darum, wie die Beteiligungsverfahren laufen, wer eingebunden ist, wer sich beteiligt hat, wo sie stattgefunden haben und was es gekostet hat.
Diesbezüglich war ich ein wenig irritiert. Meine erste Anfrage dazu hatte eine Anlage, nämlich vom 02.08.2018. Es war ein Schreiben des Wirtschaftsministers an alle Abgeordneten der Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag, sich an diesen Konsultationen zu beteiligen. Da habe ich mir gedacht: Na ja, eine Opposition ist ja nicht wichtig in einer Demokratie, die muss man nicht anschreiben. Ich bin also drangeblieben und habe nachgefragt. Als Antwort habe ich von Herrn Minister Dulig bekommen, dass alle Fraktionen angeschrieben worden seien, allein die SPD-Fraktion habe aber geantwortet.
Das steht in der Drucksache 6/16236. Daraufhin habe ich noch einmal nachgefragt, wer die 54 Verbände gewesen sind und wie viele Einzelbeteiligungen es gab. Mir wurde geantwortet, es gab 25 Verbände und Initiativen, die geantwortet haben, und im Übrigen wurden ja offensichtlich die Oppositionsfraktionen auch alle angeschrieben. Das hat mich natürlich etwas irritiert, weil ich dachte, es kann ja mal passieren, ein Posteingang wurde vielleicht nicht registriert. Ich habe die Sekretariate angeschrieben, und die haben gesagt, bei uns ist nichts eingegangen. Da habe ich gesagt, na ja, vielleicht ist es beim Landtagspräsidenten nicht eingegangen oder nicht registriert worden. Also bin ich zum Landtagspräsidenten. Auch er hat mir bestätigt, dass nichts eingegangen ist. Sie wollen mich verarschen, oder?
Sie haben uns nicht beteiligt, und wir konnten unsere Stellungnahme nicht abgeben. Jetzt bin ich ja mal so als Naturwissenschaftlerin: Wenn man mir einmal irgendwie eine Lüge an den Kopf wirft, dann sage ich, Sie haben vielleicht doch nicht 54 angeschrieben, wie Sie mir auf meine Kleine Anfrage mitgeteilt haben. Was soll ich Ihnen glauben im Beteiligungsverfahren? Ich glaube es Ihnen nicht.
Nein, Herr Minister Dulig, ich hasse es, wenn mich jemand anlügt.