Entsprechend § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung liegt Ihnen in der Drucksache 6/3519 die Sammeldrucksache mit Beschlussempfehlungen und Berichten der Ausschüsse zu Anträgen vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest und kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen in der Drucksache 6/3520 die Sammeldrucksache – Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen – vor.
Zunächst frage ich in die Runde: Wünscht eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter das Wort zu ergreifen? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Diese liegen Ihnen in der Drucksache 6/3520 vor.
Meine Damen und Herren! Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 25. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 26. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 17. September 2015, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor.
Ich wünsche Ihnen einen guten Abend, eine gute Nacht und danke insbesondere dem „Ton“, dass wir es gar nicht gemerkt haben, dass manche Mikrofone ausgefallen sind. Einen schönen Abend noch!