Zurück zu den Kleinkläranlagen. Die Realität sieht anders aus. Auch im Vogtland sieht die Realität anders aus, denn der ZWAV Vogtland ist meines Wissens einer der wenigen, die jetzt noch an ihren Planungen weiterarbeiten und herumschrauben.
Ich kann Ihnen sagen, warum: Die haben sich offensichtlich noch nicht von den Millionen Euro Verlusten ihrer Zins-Swap-Geschäfte erholt und haben kein Geld mehr.
Das ist aber nichts Neues. Selbst beim Abwasser – da waren wir noch lange nicht hier – möchte ich daran erinnern, dass im Vogtlandkreis mal die Verantwortlichen des Zweckverbands mit 25 Millionen Euro Bargeld in der Tasche auf Reisen in die alten Bundesländer gegangen sind und das zufälligerweise verloren haben. Das hat alles der Gebührenzahler bezahlt. Wenn die Zweckverbände kein Geld haben oder von der Bank keines mehr bekommen, dann ändern sie ihre Planungen und machen den einzelnen Bürger zum Klärwerker. Das ist der falsche Weg. Das ist immer noch eine kommunale Pflichtaufgabe. Daran muss man Sie erinnern.
Ich habe nur noch eine Minute Redezeit und bringe noch ein einziges Beispiel. Ein wirklich gutes Beispiel: Klingenthal im Vogtland.
Klingenthal hat laut Zensus 4 758 Haushalte, also rund 2 400 Anschlüsse, weil das Verhältnis 1 : 2 ist. Die zentrale Kläranlage ist zu einem Drittel ausgelastet. Es ist nicht so, dass die anderen noch angeschlossen werden, nein: 1 200 Klingenthaler, also die Hälfte, sollen jetzt auf eigene Kosten eine Kläranlage bauen. Steuerverschwendung kann man echt nicht besser erklären.
Meckern hilft bekanntlich nicht, es gibt nur eine Lösung. Ich hoffe, Sie hören auf diese Lösung: Wir brauchen eine Fristaussetzung für mindestens drei Jahre, damit, wenn 15 000 Anlagen pro Jahr umgerüstet werden, die Zahl von 40 000 umgesetzt werden kann. Wir brauchen auch eine finanzielle Sonderausstattung der Zweckverbände, damit diese ihrer Pflicht nachkommen können.
Ich bin eigentlich am Ende meiner Rede. Ich wollte Herrn Schmidt nur noch bitten, dass er wirklich etwas dafür tut.
Das war Herr Kollege Wild, AfD-Fraktion. Die Zwischenfrage kam am Ende der Redezeit. Das war schwierig. Es besteht aber noch die Möglichkeit einer Kurzintervention.
Wir fahren fort. Die Fraktion GRÜNE hätte noch eine Minute Redezeit. Das wird aber nicht genutzt. Wir könnten jetzt eine dritte Rederunde eröffnen. – Ich sehe, der Bedarf besteht. Frau Dr. Pinka ergreift jetzt wieder das Wort für die einbringende Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme noch einmal auf das Umsteuern und den Druck, den die Staatsregierung aufgemacht hat, zurück. Es ist schon ein gewisser Druck auf die Verursacher, also diejenigen, die am 31.12. noch nicht angeschlossen sind, und auch ein gewisser Druck bei den Behörden vorhanden. Ich habe schon etliche Telefonate geführt, und es ist so, dass die unteren Wasserbehörden unheimlich unter Druck stehen, die jetzigen Anträge abzuarbeiten und vielleicht auch die künftigen.
Die Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft ist eben noch nicht öffentlich bekannt gemacht, wie ich vorhin schon sagte, und deshalb weiß auch die Sächsische Aufbaubank noch nicht, wie sie damit umgehen soll, wenn jetzt zum Beispiel die Anträge auf Verlängerung kommen. Das Ganze ist ziemlich schwierig.
Dann gibt es noch andere Probleme. Wer meine Kleinen Anfragen liest, der weiß, was im ländlichen Raum passiert. Zum Beispiel nutzt Frau Kuge meine Kleinen Anfragen ab und zu auf ihrer Homepage; das ist doch in Ordnung. Da gibt es tatsächlich Menschen, Herr Winkler, die bleiben Totalverweigerer. Für diese spreche ich, ehrlich gesagt, nicht. Diese Leute meinen, ihre aus DDRZeiten stammende Anlage mit dem Grauwasser und dem Vorfluter sind noch Stand der Technik. Für diese spreche ich nicht. Die soll auch durchaus die Härte des Wassergesetzes treffen.
Es gibt aber auch andere, wo unverhältnismäßig viel Druck ausgeübt wird. Die sind in den Ermessenshinweisen einfach nicht erfasst. Es gibt viele Ältere, die gar nicht wissen, warum jetzt dieser Druck gemacht wird. Sie bekommen einen Brief von der Behörde – –
Ich habe es doch erlebt. Sie bekommen einen Brief von der Behörde und wissen gar nicht, wenn ihre Abwasserentsorgung 40 Jahre in Ordnung war, warum sie plötzlich Geld in die Hand nehmen sollen. Selbst eine abflusslose Grube kostet Geld, und die Leute können das manchmal nicht ermeckern. Das ist so.
Haben Sie sich einmal die Frage gestellt, warum das SMUL damals ermessensleitende Hinweise an die Landkreise herausgegeben hat? Das haben wir gemacht, weil der Ermessensspielraum – –
Ich habe das mit begleitet. Weil der Anschlussgrad im Freistaat Sachsen sehr schlecht war, wurde Druck aufgebaut, damit dieser für die Kleinkläranlagen erhöht wird. Es wurden Ausnahmeregelungen herbeigeführt, zum Beispiel in Umsiedlungsgebieten wie Schleife usw. Aber ich sage Ihnen, es gibt nicht nur alleinstehende ältere Menschen, sondern auch verheiratete ältere Menschen. Da ist es egal, ob ich eine abflusslose Grube für eine alleinstehende ältere Person oder für ein älteres Ehepaar habe; die sind trotzdem mit der Herstellung einer abflusslosen Grube überfordert. Ich glaube, der Druck muss auf diese Personen gar nicht gemacht werden.
Könnten Sie sich vorstellen, dass ein Hauptgrund auch war, dass die unteren Wasserbehörden ihren Ermessensspielraum nicht ausgenutzt haben und wir ihnen deshalb eine Handlungsanleitung gegeben haben? Würden Sie mir auch recht geben, dass sie das jetzt immer noch nicht tun?
hörden ausüben. Dazu nannte ich das Beispiel der Kleinstadt. Der Druck, den Sie über das Wassergesetz und die Wasserbehörden weitergeben, hat eigentlich mit der Notwendigkeit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nichts zu tun. Wir müssen mehr an den Anfang zurück. Warum haben Sie das 2005 gemacht? Warum haben Sie im ersten Bewirtschaftungszeitraum genau die Kleinkläranlagen genommen?
Sie können das mit den Punktquellen natürlich irgendjemandem zuordnen. Ich sagte es vorhin bereits. Das Minderungspotenzial ist an anderer Stelle viel größer. Die Landwirtschaft hat schon immer ein höheres Minderungspotenzial. Trotzdem hatten Sie im ersten Bewirtschaftungszeitraum die Kleinkläranlagen im Blick. Das wurde durch Sie über das Wassergesetz verschärft. Nun geben Sie den Druck zur Umsetzung dieses Gesetzes an die unteren Wasserbehörden weiter. Diese sind in der Arbeit überfordert. Dabei helfen auch Ihre Hinweise zum Ermessen nicht weiter, weil der Druck groß und der Ausstattungsgrad – wir wissen, wie die unteren Wasserbehörden ausgestattet sind – nicht gegeben ist. Sie haben doch ganz andere Probleme auf dem Tisch zu liegen. Nun erhöhen Sie den Druck für Peanuts. Das ist nicht mehr die große Einsparung. Die Abklärung des Abwassers ist einfach nicht mehr das Problem, sondern die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf den Stickstoff- oder den Phosphatanteil.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Dr. Pinka. Sie hatten gerade zu dem älteren Ehepaar ausgeführt, dass es durch diesen Zwang sozusagen jetzt in Schwierigkeiten gerät. Deswegen möchte ich gern eine Frage zu dem Zwang oder Druck, der jetzt aufgebaut wird, stellen. Geben Sie mir recht, dass seit dem Jahr 2001 bekannt ist, dass die Frist am 31. Dezember 2015 ausläuft? Dieser Termin ist 14 Jahre her. Dieses Ehepaar ist – nach Adam Ries – zu diesem Zeitpunkt deutlich jünger gewesen.
Ich gebe Ihnen nicht recht. Verschärft haben Sie die Gesetzgebung im Jahr 2013. Die Frist war bekannt, das ist vollkommen klar. Dass man sich aber nach dem Gesetz strafbar macht, ist erst seit dem Jahr 2013 so. Deshalb gebe ich Ihnen nicht recht.
Ich sprach gerade von den alten Menschen. Sie wissen genau, wie es im Vogtland, in der Lausitz usw. aussieht. Wir können, wenn ein Haus verkauft wird, durchaus das Gesetz für die Neukäufer,
sofern es sie gibt, umsetzen. Ich glaube aber, dass wir in manchen Gegenden ein demografisches Problem bekommen werden. Es gibt Menschen – meine Kollegin Frau Pfau hat es angesprochen –, die keine 55 Euro zum Beispiel für die Investition oder die Abzahlung von Krediten aufbringen können, wie Sie mir das im April angeboten haben.
Es kommen neben der Investition andere Zahlungen oder Gebühren hinzu, wie beispielsweise die Entsorgung von Abwasser, die Gebühren für die Wartung oder Sanierungskosten. Ich frage Sie Folgendes: Warum haben Sie nicht zum Beispiel für diese Menschen in der Richtlinie, wenn uns die Wassergüte in einem bestimmten Gebiet besonders wichtig ist, die Förderquote heraufgesetzt? Warum haben Sie nicht gesagt, dass für Menschen, die angeschlossen werden müssen, die aber unter das SGB fallen, eine höhere Förderquote besteht? Sie hätten diese auf beispielsweise 90 % setzen können. Die Last wäre tragbar gewesen. Das haben Sie aber nicht gemacht.
Es gibt noch ein spezielles Problem. Das möchte ich zum Schluss noch ansprechen. Ich kämpfe schon seit vier Jahren darum. Es geht um unsere Wasserschutzgebiete. Beispielsweise gibt es in meinem Wahlkreis Frauenstein das schöne Gimmlitztal. Es kennen sehr viele. Es gibt auch andere schöne Wasserschutzgebiete. Wir kennen viele. Es gibt Quellgebiete, deren Wasser den Trinkwassertalsperren zufließt, dem Eigentum der Landestalsperrenverwaltung. Das ist zum Beispiel die Talsperre Lichtenberg. Die Bewohner versuchen seit vier Jahren, eine wasserrechtliche Erlaubnis zu bekommen. Diese wurde abgelehnt, weil in diesem Tal besondere Schutzzustände existieren. Die untere Wasserbehörde hat ihnen gesagt, dass sie sich an den Abwasserzweckverband wenden sollen. Der Abwasserzweckverband würde schon helfen, vielleicht durch Herbeiführung einer Abwassersatzung, die verträgliche Gebühren enthält. Das hat sie gemacht.
Die Abwasserzweckverbände und deren Gesellschafter waren nicht bereit, die Abwassersatzungen zu ändern. Das heißt, dass eine vierköpfige Familie ab dem 1. Januar 2016, wenn sie eine abflusslose Grube hat, 6 000 Euro im Jahr für die Entsorgung ihres Abwassers bezahlen müssen, weil der Kubikmeter Abwasser im Zweckverbandsgebiet 20 Euro kostet. Das ist so. Wir vertreiben vielleicht Menschen aus solchen Wasserschutzgebieten, von deren Trinkwasser wir profitieren, da es ein hohes Gut für Sachsen ist, aus ihren Häusern.