Protokoll der Sitzung vom 27.05.2016

Danke. – Warum ist die Überarbeitung aus unserer Sicht dringend geboten? Das nach langer Ankündigung nun endlich vorgelegte Integrationsgesetz des Bundes stellt einen Minimalkonsens dar. Vieles wird in diesem Gesetz nicht geregelt, insbesondere die Rah

menbedingungen in den Kommunen, die letztlich die Integrationsaufgabe Tag für Tag bewältigen müssen und die bis heute in vielen Fragen die mangelnden Grundlagen für die gelingende Integration einschließlich der strukturellen und finanziellen Fragen beklagen. – Zu Recht, sagen wir. Auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag wollen endlich klare Regelungen für Sachsen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass mit der neuen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration nicht nur bei uns GRÜNEN Hoffnungen aufkamen, in absehbarer Zeit ein sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz zu bekommen. Die Hoffnungen haben sich leider bisher nicht erfüllt, auch wenn ich sehr erfreut zur Kenntnis genommen habe, dass die Frau Staatsministerin in einem Interview im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer Studie zum ZIK sagte, dass sie durchaus Sympathien für dieses Integrations- und Beteiligungsgesetz auf sächsischer Ebene habe.

Ich und meine Fraktion gehen davon aus, dass es einfach am politischen Willen innerhalb der Koalition für ein solches Gesetz fehlt. Als Begründung wird darüber hinaus vorgebracht – insbesondere vonseiten der Christdemokraten –, dass Sachsen mit dem ZIK ein Instrument hätte, das den Anforderungen gerecht würde. Das sehen wir nicht so, und ich hoffe sehr, Frau Staatsministerin Köpping, dass Sie diese Auffassung teilen.

Ich vermute, Ihnen ging es so wie mir, als ich das ZIK zum ersten Mal gelesen habe. Wir haben ja heute schon einmal über Bildung gesprochen, und schon meine Enkelin lernte in der 1. Klasse, wenn es um Projekte ging, wie man Pläne und Konzepte aufstellt. Wichtig war immer zu wissen: Wer ist wofür zuständig? Wer bringt zum Beispiel das Bild vom Koala mit? Wer hat die Glitzerstifte und wer besorgt das große Blatt Papier? Wenn alle gut zusammenarbeiteten, gelang die Projektvorstellung.

Nein, den Verfasserinnen und Verfassern des Sächsischen Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes ging es mit Sicherheit nicht um Verbindlichkeit. Es ging nicht darum, konkrete Staatsministerien in die Verantwortung zu nehmen, es ging nicht um Beteiligung von Migrantinnen und Migranten und schon gar nicht darum, konkrete Ziele und den Zeitrahmen zu benennen. Der Sächsische Migrationsbeirat formulierte im Juni 2012, das vorgelegte ZIK sei rückständig und eröffne keine ausreichende Integrationsperspektive.

Das ist auch verständlich, denn der Anlass für das ZIK 2012 war nicht etwa eine Zunahme der Migrationsbewegung, ein Anstieg der Zahlen von Geflüchteten, sondern es war der Umstand, dass man davon ausging, dass Sachsen in naher Zukunft entsprechende Fachkräfte fehlen würden, und man wollte mit dem ZIK die Bedingungen für das Gewinnen ausländischer Fachkräfte schaffen.

Übrigens: Auch dem Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration blieb nicht verborgen, dass das sächsische Konzept nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Seine Empfehlung ist: Verschiedene Handlungsfelder des ZIK sollten klarer umrissen werden und mess- oder überprüfbare Ziele sollten jeweils die für die Zielerreichung verantwortlichen Akteure benennen. Daran fehlt es tatsächlich.

Ich habe bereits auf die Studie verwiesen. Einige der Empfehlungen wurden ja umgesetzt. Wir haben ein Staatsministerium für Gleichstellung und Integration. Das ist für Sachsen ein großer Fortschritt. Wir haben das Bekenntnis zur Teilhabe und zu den Integrationszielen. Wir haben die Sympathie der Staatsministerin, aber es fehlt nach wie vor an den Rahmenbedingungen. Insofern haben wir uns als Fraktion vorgenommen, dass wir das, was wir haben, nämlich das Zuwanderungs- und Integrationskonzept, dann wenigstens auf den Prüfstand stellen und schauen, ob es mit den realen Bedingungen, die wir heute, im Jahr 2016, in Sachsen vorfinden, noch kompatibel ist. Denn es ist nicht kompatibel. Das ZIK ging im Jahr 2012 von völlig anderen Voraussetzungen aus. Grundlage war zum Beispiel der Migrationsanteil in der sächsischen Bevölkerung im Erhebungszeitraum von 2010 bis 2012. Dieser hat sich grundlegend geändert.

Der große Anteil an geflüchteten Menschen, an Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen war damals in diesem Umfang nicht vorhersehbar. Im Jahr 2015 sind 70 000 Menschen nach Sachsen gekommen. In einem Gespräch mit der Staatsministerin nannte sie mir eine Zahl: Circa 40 000 Menschen davon werden mit Sicherheit in Sachsen bleiben.

Damit verändert sich die Struktur der Menschen mit Migrationshintergrund, und damit verändern sich auch die Anforderungen. Es gibt nicht den Flüchtling, auf den sozusagen alles gleichzeitig zutrifft. Die Bedürfnislagen sind sehr verschieden und reichen von Traumabehandlungen über Familienzusammenführungen bis hin zur Alphabetisierung und zur Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen – um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Im Wohlfahrtsbericht 2015 der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen wird ein weiterer wichtiger Punkt hervorgehoben, nämlich die Mitbestimmung und die Partizipation von Migrantinnen und Migranten. Ein besonderer Bedarf besteht aus der Sicht der Wohlfahrtsverbände darin, Migrantinnen und Migranten und insbesondere Geflüchtete dabei zu unterstützen, eigenes Engagement und Vertretungsstrukturen zu entwickeln. Nur so, sagen die Wohlfahrtsverbände, kann man partizipieren.

Das Sächsische Integrationskonzept muss sich nach unserer Auffassung auch dem Thema Diskriminierung stellen. Ziel muss es sein, auch in Sachsen eine Antidiskriminierungskultur zu entwickeln.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn sich zum Beispiel Geldinstitute weigern, für Geflüchtete ein Girokonto zu eröffnen, dann ist das Diskriminierung. Erst wenn ich diese Umstände anerkenne und nicht kleinrede, können weitere Schritte folgen.

In diesem Zusammenhang ist es überaus wichtig, dass von Diskriminierung betroffene Menschen Anlaufstellen haben, an die sie sich wenden können. Ein weiterer Punkt sind – hier möchte ich an die im jetzigen ZIK formulierten Leitsätze anschließen – Weltoffenheit und Toleranz. Der hohe Anstieg rassistischer Übergriffe körperlicher und verbaler Art hat in den letzten zwei Jahren gezeigt, dass die Sächsinnen und Sachsen eben nicht so weltoffen und tolerant sind, wie wir uns das gern wünschen.

(Zurufe des Abg. Steve Ittershagen, CDU)

Deswegen wäre es wichtig, Respekt und Akzeptanz neu zu definieren. Auch dazu gibt es Nachholbedarf. Wir wünschen uns, dass das neu erarbeitete ZIK in diesem Bereich nicht schweigt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Redezeit!

Ein abschließender Satz. – Habe ich noch die 30 Sekunden von vorhin?

20!

Oh! Gut, 20 ab jetzt! – Zum Punkt interkulturelle Öffnung der Verwaltung: Sie ist natürlich kein Selbstläufer. Ich möchte nur daran erinnern, dass es zwar eine Vielzahl von Angeboten – es gibt eine Weiterbildung zum Umgang mit Musliminnen oder zu den Gepflogenheiten von Inderinnen und Indern –, aber kein grundsätzliches Konzept gibt. Der Freistaat Sachsen hatte zum Beispiel erhebliche Probleme, die durch unsere Fraktion bereitgestellten 300 000 Euro für die interkulturelle Öffnung bei der Polizei auszugeben, weil es eben nicht die entsprechenden Angebote und Ähnliches gab.

So weit erst einmal zur Einbringung.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Die Fraktion CDU ist an der Reihe, Herr Abg. Kiesewetter. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das von der Sächsischen Staatsregierung im Jahr 2012 erarbeitete und vom Kabinett zur Kenntnis genommene Zuwanderungs- und Integrationskonzept ist die Grundlage für eine gezielte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte und die

gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Integration der im Freistaat Sachsen lebenden Migranten.

Es zeigt – darauf hat Frau Kollegin Zais schon hingewiesen – Perspektiven und Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration auf. Schwerpunkt der Integration ist die Schaffung gleicher Chancen und Lebensbedingungen für Migranten. In diesem Zusammenhang gilt es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Zuwanderer an die deutschen Sitten und Gebräuche gewöhnen und einleben, ohne dass sie unter Beachtung der deutschen Rechtsordnung ihre kulturelle Identität aufgeben müssen.

Zugleich gilt es, ein fremdenfreundliches und weltoffenes Klima zu schaffen und bürokratische Hürden abzubauen. Diesen Weg wollen wir gehen.

Mit dem Antrag, meine Damen und Herren von der einbringenden Fraktion, fordern Sie zum Ersten – auch darauf haben Sie schon hingewiesen – eine grundlegende Überarbeitung des ZIK und die Aufnahme weiterer Handlungsfelder und zum Zweiten die Einführung einer regelmäßigen Integrationsberichterstattung, die die

Lebenslagen von Menschen mit Migrationshintergrund sowie strukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen im Freistaat Sachsen abbildet. Drittens, einen Aktionsplan mit integrationsfördernden Sofortmaßnahmen wollen Sie auflegen, und als vierter Punkt die Prüfung, inwieweit das Modell aus NRW bezüglich der kommunalen Integrationszentren auf den Freistaat Sachsen übertragen werden kann.

Lassen Sie mich im Folgenden auf einzelne Punkte eingehen. Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz hat der Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration – kurz SVR – im Sommer 2014 den Stand der Umsetzung des ZIK untersucht. Er kommt zu dem Schluss, dass mit dem Konzept ein entscheidender programmatischer Schritt gemacht worden ist. Migrationspolitik wird als Zukunftspolitik verstanden; nicht zuletzt deshalb, damit die Chancen im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte verbessert werden.

Dies haben sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag zu eigen gemacht und aufgegriffen. Ich möchte kurz einen Blick darauf werfen. Darin heißt es: „Durch die gezielte Zuwanderungspolitik von Fachkräften wollen wir Sachsens Zukunft sichern und die Chancen im internationalen Wettbewerb verbessern. Wir wollen eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit und im parlamentarischen Raum über das Sächsische Zuwanderungs- und Integrationskonzept. Die Ziele unserer gemeinsamen Zuwanderungs- und Integrationspolitik wollen wir durch interkulturelle Öffnung, interkulturelle Kompetenz und den interkulturellen Dialog verwirklichen. Zuwanderung und Integration gehören zusammen.“ – So weit der Koalitionsvertrag.

Aufgrund der Entwicklungen, insbesondere im Jahr 2015, durch die Zunahme der Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber in ganz Deutschland und auch im Freistaat Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung logischerweise im

letzten Jahr Schwerpunkte neu setzen müssen und diese auch neu gesetzt. Neben der vordringlichen Unterbringung und Versorgung der Menschen ist nunmehr auch verstärkt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Integration der Flüchtlinge und Asylbewerber Rechnung zu tragen. Ich denke, darin besteht Konsens, und es bedarf an dieser Stelle auch keiner weiteren Ausführung.

Im Verlauf des Jahres 2015 wurden neue Strukturen, Richtlinien und Formate geschaffen, um die Integration voranzubringen. Ich möchte hierzu beispielsweise die Etablierung des Verbändegesprächs, den Lenkungsausschuss, die neuen Richtlinien „Soziale Betreuung“ und „Integrative Maßnahmen“ anführen.

Hinsichtlich der Forderungen nach Auflegung eines Aktionsplanes will ich an dieser Stelle deutlich machen, dass die Staatsregierung im März dieses Jahres einen 7-Punkte-Plan zur Verbesserung des Integrationsprozesses auf den Weg gebracht hat. Dieses Integrationspaket ist für das Jahr 2016 – das ist bereits bekannt – mit 34,4 Millionen Euro ausgestattet. Es ist ein Sofortprogramm, mit dem Arbeit aus dem Jahr 2015 fortgeführt und ausgebaut wird.

Ein zentrales Vorhaben neben der Vermittlung von Sprache und Bildung wird es sein, die Flüchtlinge und Asylbewerber in den sächsischen Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb ist es richtig, dass demnächst die „Richtlinie Integrative Maßnahmen“ um einen Teil, den Spracherwerb, erweitert wird. Wir nehmen damit Geld in die Hand und ergänzen bestehende oder nicht vorhandene Angebote des Bundes.

Auch ein Arbeitsmarktmentorenprogramm wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf den Weg gebracht. Wir haben uns bereits im Rahmen der letzten Sitzungen dazu hinreichend verständigen können.

Künftig müssen Themen wie die demografische Entwicklung, der steigende Fachkräftebedarf, die Zuwanderung aus dem Ausland und insbesondere die Integration der vorübergehend oder dauerhaft aufgenommenen Flüchtlinge und Asylbewerber zusammengeführt werden. Das wollen wir bei der Weiterentwicklung des ZIK auch so aufgreifen.

Hinsichtlich der im Antrag geforderten kommunalen Integrationszentren haben wir uns erst kürzlich als sächsische Union bereits positioniert und fordern ähnliche Strukturen auf kommunaler Ebene, die eine Anlaufstelle für Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sein sollen. Wir fordern, möglichst viele Leistungen in einer Hand zu bündeln. Ausländeramt, Jobcenter, Familienkasse, Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Berufsbildung sollen dabei ein gemeinsames Integrationszentrum organisieren bzw. an Stellen, wo das nicht möglich ist, eine enge Zusammenarbeit vereinbaren. Das soll keine neue Behörde werden, aber durchaus eine entsprechend neue verwaltungstechnische Kooperationseinheit. Aber dafür muss der Bund natürlich den Rahmen gesetzgeberisch vorgeben.

Damit gehen wir in unseren Forderungen als sächsische Union deutlich über das aus NRW angedachte Modell hinaus.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu den aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene sagen. Der Bund erlässt derzeit noch im Eiltempo Änderungen, insbesondere im Ausländerrecht und für eine ausgereifte Fortschreibung des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes. Damit sie auch der nötigen Verbindlichkeit, die Sie fordern, Rechnung trägt, müssen insbesondere die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen erst einmal halbwegs klar sein, damit dann auf Landesebene auch entsprechende Planungssicherheit besteht und die Umsetzbarkeit letztendlich machbar ist.

(Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU)

Ich will das gern an einem Beispiel deutlich machen. Vorgestern hat das Bundeskabinett ein Integrationsgesetz beschlossen, das noch im Bundestag behandelt werden muss. Der Entwurf sieht in Artikel 5 Änderungen im Aufenthaltsgesetz vor. Es soll beispielsweise ein neuer § 12 a zur Regelung einer Wohnsitzauflage eingeführt werden. Entsprechend dem Entwurf können die Länder mit Blick auf Ausländer, die der Wohnsitznahmeverpflichtung unterliegen, künftig hinsichtlich Organisation verfahren und angemessenen Wohnraum durch Rechtsverordnung oder andere landesrechtliche Regelungen Näheres bestimmen.

Das betrifft, erstens, die Verteilung innerhalb des Landes, zweitens das Verfahren für die Zuweisung und Verpflichtung zur Wohnsitznahme, drittens die Anforderungen an den geforderten angemessenen Wohnraum sowie die Form des Nachweises, viertens die Art und Weise des Belegs einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eines den Lebensunterhalt sichernden Einkommens sowie eines Ausbildungs- oder Studienplatzes und abschließend, fünftens, die Verpflichtung zur Aufnahme durch die zum Wohnort bestimmte Gemeinde und zu dem Aufnahmeverfahren selbst.

Bereits an diesem Beispiel zeigen sich zahlreiche offene Punkte, die bei der Fortschreibung des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes jedoch zwangsläufig Berücksichtigung finden müssen, weil sie eben gerade Einfluss auf die dort aufgeführten Handlungsfelder haben.

Es geht also auch um die wichtige Frage der Steuerung des Integrationsprozesses, wenn es hinreichend verbindlich und konkret werden soll.

Ich denke, Frau Kollegin Zais, uns eint das gemeinsame Bestreben um die Fortschreibung des ZIK. Gleichwohl liegen noch nicht alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür vor. Für ein Verfahren am Verwaltungsgericht würde man in so einem Fall sagen, dass die Spruchreife hier noch nicht gegeben ist, und das sehe ich entsprechend auch so. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)