Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

Generell ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu beschränken. Eine regelmäßige Anwendung von Glyphosat allein aus Gründen der Arbeitserleichterung entspricht nicht der guten fachlichen Praxis. Es gibt Anwendungen, meine Damen und Herren, bei denen auch ich meine: Die braucht es nicht. Wenn zum Beispiel Getreide kurz vor der Ernte zur Abreifebeschleunigung gespritzt wird, dann das ist unnötig; denn es besteht die Gefahr, dass Rückstände in den Lebensmitteln verbleiben. Die gefundenen Mängel liegen zwar in der Regel nicht über dem zulässigen Rückstandshöchstgehalt, aber hier steht auch für mich der vorbeugende Verbraucherschutz an erster Stelle. Rückstände dieser Art sind meines Erachtens vermeidbar.

Ich persönlich bin der Meinung, dass der Wirkstoff Glyphosat in der Landwirtschaft nur dort zum Einsatz

kommen darf, wo andere Möglichkeiten der Unkrautbekämpfung scheitern oder ökonomisch nicht vertretbar sind.

Ich sage es noch einmal: Ohne Glyphosat – bei einem verantwortungsvollen Umgang – kann unsere Landwirtschaft mangels wirksamer und ungefährlicherer Alternativen derzeit nicht in gewohnter Form produzieren. Bei sachgerechter Anwendung sind keine Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier zu erwarten. Das belegen überwältigende Mehrheiten der wissenschaftlichen Studien, Übersichten und Behörden. Das bedeutet aber nicht – das will ich ganz deutlich sagen –, dass Glyphosat harmlos ist. Bei falschem Gebrauch können die Umweltschäden durchaus gewaltig sein.

In Deutschland müssen jedoch bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vielfältige Regeln beachtet werden – diese kennen Sie alle –, und ich bin davon überzeugt, dass das von unseren Landwirten nach guter fachlicher Praxis auch so getan wird.

Anders liegt der Fall beim Einsatz von Glyphosat im kommunalen und privaten Bereich; dies ist bereits genannt worden. Hier fehlen oft Kontrollmöglichkeiten, und ein Missbrauch, zum Beispiel durch falsche Dosierung, ist eher wahrscheinlich. Ich denke, es besteht weitgehende Einigkeit, dass das Mittel hier nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr zum Einsatz kommen darf. Die sächsische SPD hat dazu einige Beschlüsse auf den unterschiedlichen politischen Ebenen gefasst. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Beschluss des Stadtrates der Stadt Leipzig im Jahr 2014 zur pestizidfreien Kommune.

Meine Damen und Herren, als ein Mensch, der in und mit der Landwirtschaft aufgewachsen ist, ärgere ich mich aber über die unsachliche Debatte zu dieser Problematik und vor allem auch über die tollsten Verschwörungstheorien, die mitunter diskutiert und von manchen Vertretern von Verbänden und Lobbyisten in der Öffentlichkeit geschürt werden. Wir sollten gemeinsam zur Vernunft zurückkehren und nicht alle fundamentalen wissenschaftlichen Prinzipien über Bord werfen. Man hat so den Eindruck, dass das gerade geschieht. Unsere Probleme werden nicht gelöst, wenn wir die unterschiedlichen Interessengruppen hören, egal, ob die der Industrie oder die der vermeintlichen Umweltschützer, statt der Einschätzung von Wissenschaftlern und Fachverbänden zu folgen. Ich habe den Eindruck, dass die Gesellschaft die ganze Geschichte nur in Schwarz und Weiß sieht.

(Frank Kupfer, CDU: Eben!)

Die eine Seite beharrt darauf, dass es ohne den Einsatz von Glyphosat in allen Bereichen der Landwirtschaft überhaupt nicht mehr weitergeht, und die andere Seite schürt Ängste, ohne dass es dafür abschließende wissenschaftliche Erkenntnisse gibt.

(Frank Kupfer, CDU: Genau!)

Stattdessen wird aus allen Rohren zum Beispiel auf ein unabhängiges Bundesinstitut geschossen, das die Risiken beim Einsatz des Pflanzenschutzmittels wissenschaftlich zu bewerten hat, obwohl gerade das Deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung als unparteiliches und unabhängiges Institut 2002 unter der Federführung der GRÜNEN-Ministerin Künast gegründet wurde.

Ich wünsche mir eine sachliche Diskussion und eine Differenzierung. Meiner Meinung nach sollte in der Landwirtschaft so wenig wie möglich Glyphosat zum Einsatz kommen mit klaren und strikten Regeln, wie auch schon gesagt wurde. Auch halte ich es für wichtig, dass die Landwirte, wenn sie Glyphosat ausbringen, dies auch kommunizieren und in der Bevölkerung bekannt geben, um ihr zu dokumentieren, dass dies gerade getan wird. Im kommunalen Bereich ist ein weitgehender Verzicht notwendig, und ich denke, im privaten sogar ein striktes Verbot. Natürlich ist auf der Suche nach möglichen Alternativen eine Intensivierung der Forschung auf diesem Gebiet notwendig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Ihr Antrag ist ein reiner Berichtsantrag; ich habe es vorhin bereits gesagt. Er zielt auf eine Glyphosat-Reduktion im weitesten Sinne ab, obwohl dies in den Ausführungen von Herrn Günther nicht so deutlich wurde. Dem wäre im Grundsatz unter Umständen zuzustimmen, dennoch werden wir den Antrag ablehnen, weil wir die Intention desselben durchaus erkennen. Ich schätze Herrn Günther sehr. Es ist ihm kaum zuzutrauen, aber ich bin trotzdem der Meinung, dass das bewusst getan wurde im Wissen um die unterschiedlichen Meinungen zum Umgang mit dem Wirkstoff Glyphosat bei CDU und SPD im Bund. Sie haben, denke ich, mit diesem Antrag auch vor, auf diesem Gebiet ein wenig die Koalition zu spalten. Vergleichbares hat Ihre Partei bereits im Bund unternommen. Es erscheint schon fast lächerlich, denn die Positionen sind bekannt, und selbst innerhalb der Parteien, wie Sie an meiner Rede deutlich hören, gibt es zum Teil sehr unterschiedliche Meinungen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Die AfD-Fraktion, Herr Urban, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ende Juli läuft die Zulassung für Glyphosat in der EU aus. Da sich die Länder auf EU-Ebene uneins über die Verlängerung sind, ist es wahrscheinlich, dass die Zulassung nun zunächst für zwölf bis 18 Monate verlängert wird. Die Wirkung und die Gesundheitsschädlichkeit von Glyphosat wurden im Zusammenhang mit der Zulassungsverlängerung von mehreren Instituten neu bewertet. Die internationale Krebsforschungsagentur hat es als „vermutlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Es ist daher verständlich, wenn Verbraucher diesem Pflanzenschutzmittel sehr kritisch gegenüberstehen. Der Freistaat selbst untersucht

im Rahmen seiner Lebens- und Futtermittelkontrollen sowie im Rahmen des Monitorings der Grund- und Oberflächengewässer die Glyphosat-Rückstände.

Den Forderungen des vorliegenden Antrages, über diese Erkenntnisse zu berichten, kann zugestimmt werden. Es wäre ein Zeichen an die Bürger, dass ihre Ängste von der Politik ernst genommen werden. Auch in Sachsen haben Forscher die Wirkung von Glyphosat untersucht. Die ehemalige Direktorin des Instituts für Bakteriologie und Mykologie, Frau Prof. Krüger, spricht von einer Langzeitwirkung durch Glyphosat, und sie kam zu dem Schluss, dass es in Lebens- und Futtermitteln schädlich ist. Sie führte Nachweise, dass Glyphosat bei Rindern die Magen-Darm-Flora schädigt und einen Mangel an Spurenelementen verursacht. Auch andere Forscher gehen davon aus, dass Glyphosat teilweise antibakteriell wirkt und die Gleichgewichte nicht nur im menschlichen und tierischen Organismus, sondern auch in aquatischen Ökosystemen beeinträchtigt. Es ist daher wichtig, die Glyphosat-Belastungen der einzelnen Eintragspfade

weiter zu beobachten und zu untersuchen.

Uneingeschränkt kann dem Antrag jedoch nicht zugestimmt werden. Die Meldung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an zuständige Behörden entsprechend Ihrer Forderung I e) zur Pflicht zu machen ist leider sehr realitätsfern. Die ohnehin von Bürokratie extrem belasteten Bauern sollen nach Ihren Vorschlägen vor jeder Anwendung eines – wohlgemerkt: zugelassenen – Pflanzenschutzmittels die Behörde kontaktieren. Damit wird jedoch nichts erreicht außer der Schaffung eines neuen Bürokratiemonsters. Hier schießen Sie über das Ziel hinaus. Mit solchen Vorschlägen müssen Sie sich nicht wundern, wenn die GRÜNE-Partei als notorische Gängelpartei mit Kontrollwahn verschrien wird.

Letztlich soll die Staatsregierung Maßnahmen erläutern, wie die Glyphosat-Einsatzmengen reduziert werden können und welche Glyphosat-Alternativen gesehen werden.

Diese Frage wurde bereits auch von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung diskutiert. Als BreitbandPflanzenschutzmittel gibt es zu Glyphosat derzeit keine wirklich vergleichbare Alternative. Insbesondere vor dem Hintergrund der Resistenzen gegen zahlreiche andere Pflanzenschutzmittel kann in der konventionellen Landwirtschaft nicht von heute auf morgen komplett auf den Einsatz verzichtet werden.

Neben der Erforschung neuer Pflanzenschutzmittel gibt es lediglich zwei Alternativen: Erstens – die Abkehr von der konservierenden Bodenbearbeitung, und zweitens – abwechslungsreiche und gut geplante Fruchtfolgen. Mit diesen Mitteln arbeitet heute vor allem die ökologische Landwirtschaft. Früher arbeitete auch die Mehrheit der konventionellen Bauern so. Doch was macht der Freistaat? Die sächsische Agrarpolitik bezuschusst mit EUFördermitteln die pfluglose Bodenbearbeitung und subventioniert auf diese Art und Weise direkt den Einsatz von Glyphosat.

Es gibt aber auch konventionelle Methoden des Bodenschutzes in Hanglagen oder an anderen erosionsgefährdeten Standorten. Zusätzlich fördert Deutschland über das EEG massiv den Anbau von Energiepflanzen in Monokulturen. Da ist an Fruchtfolgen kaum zu denken. Dabei muss zum Beispiel kontinuierlich Mais für die Biogasanlage produziert werden, und für die Monokulturen brauchen die Bauern dann Glyphosat.

Aber kann man sich den dauerhaften und großflächigen Einsatz von Glyphosat in der sächsischen Landwirtschaft überhaupt wünschen? Soll das die Zukunft unserer Landwirtschaft sein? Wir als AfD-Fraktion können diese Frage nur mit einem klaren Nein beantworten. Sachsen sollte sich in einem ersten Schritt dafür einsetzen, Glyphosat zur Vorerntebehandlung gänzlich zu verbieten. Mit Blick auf die diesjährigen Haushaltsverhandlungen empfiehlt die AfD, die Dauerfeldversuche mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten sowie zu überprüfen, ob und wo die pfluglose Bodenbearbeitung überhaupt sinnvoll und notwendig ist und ob sie subventioniert werden muss. Wir bitten um punktweise Abstimmung über den Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es noch weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Somit bitte ich nun die Staatsregierung, Herrn Staatsminister Schmidt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde befasst sich der Tagesordnungspunkt doch nur indirekt mit Glyphosat, sondern mehr damit: Wie bewerte ich die Risiken? Welche Schlussfolgerungen ziehe ich daraus? Wie gehe ich mit daraus resultierenden Ängsten um? Das ist, denke ich, auch eine grundsätzliche Abwägung: Wie bewerte ich das Risiko, über Handy zu telefonieren, zu rauchen, mit 200 km/h auf der Autobahn zu fahren? Oder ich erinnere an die Bovine Spongiforme Enzephalopathie – liebe Stenografin, Sie können „BSE“ ins Protokoll schreiben, das genügt mir.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der CDU und der AfD)

Was hat man damals ausgelöst? Bis heute ist nicht wirklich nachzuweisen, dass die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gegeben ist. Wenn man die Risiken bewerten will, braucht man unabhängige Institute, die diese Bewertung vornehmen. Aus diesem Grund hat die GRÜNEBundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast im

Jahr 2002 das Bundesamt für Risikobewertung gegründet. Neben dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bewertet es die Risiken, und zwar unabhängig und ohne den Einfluss eines – in diesem Fall – Pflanzenschutzmittelherstellers.

Deutschland ist in Brüssel Berichterstatter im ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

zu Glyphosat. Das unter einer GRÜNEN-Ministerin gegründete Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat 2014 gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Umweltbundesamt und dem Julius-Kühn-Institut seinen Bewertungsbericht zum Glyphosat an die Europäische Behörde zur Lebensmittelsicherheit abgegeben. Die Experten der staatlichen Behörden stehen, wie gesagt, mit Sicherheit nicht auf der Gehaltsliste von Pflanzenschutzmittelherstellern, und deshalb sollte man auch nicht permanent die Aussagen dieser Institute infrage stellen.

Die Behörden kamen zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nach wie vor alle Kriterien erfüllt, die an die Genehmigung eines Pflanzenmittelwirkstoffes zu stellen sind. Das heißt natürlich nicht, dass man es nicht auch wieder infrage stellen sollte, deshalb sind die Zulassungszeiträume begrenzt. Der deutsche Bericht wurde in Brüssel bewertet, unter anderem auch von Experten aus den anderen 27 Mitgliedsstaaten. Danach kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ebenfalls zu dem Schluss, dass einer weiteren Genehmigung des Wirkstoffes nichts entgegensteht.

Warum wird diese Entscheidung so vieler Experten aus mehreren Ländern infrage gestellt? Wegen GlyphosatFunden in Muttermilch oder Bier, und auch mein Kollege Andreas Heinz ist bereits darauf eingegangen: 1 000 Liter Bier müsste man am Tag trinken, um den Grenzwert zu erreichen, der die Gesundheit des Menschen gefährden könnte. Dazu muss ich Ihnen ehrlich sagen: Wir müssten eher über die krebsfördernde Wirkung von Alkohol als über Glyphosat diskutieren; und wenn man weiß, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung Alkohol, Kaffee, Nikotin in die Kategorie 1 der Krebserreger einstuft, Glyphosat aber in die Kategorie 2 – dieser Einstufung ist übrigens vom Institut für Risikobewertung vor knapp einem Jahr widersprochen worden –, dann sollte man die Diskussion endlich wieder versachlichen und sie nicht als politischen Kampfbegriff verwenden, zu dem sie inzwischen geworden ist.

In Ihrem Redebeitrag, lieber Herr Kollege Günther, sagten Sie, Sie wollen zur Versachlichung beitragen. Es tut mir aber leid, wenn Sie danach einen Punkt nach dem anderen als bereits gegeben nennen und sie nicht etwa mit Konjunktiv versehen. Sie verlassen den Boden der Sachlichkeit, wenn Sie zum Beispiel sagen, wenn man bei einer Pflanze – ich nenne einmal das Getreide – Glyphosat einsetzt und das ganze Unkraut damit abtötet, dann nimmt man der Pflanze auch die eigenen Kräfte gegen Unkräuter und Insekten. Wenn Sie beim Weizen Glyphosat einsetzen, ist die Pflanze genauso mit weg. Also, das ist vom Einsatz her völliger Unsinn, was Sie hier dargeboten haben, und auch der Giftcocktail, der angesprochen wurde. Dazu müssten Sie mir erst einmal sagen, in welcher Mischung Glyphosat überhaupt eingesetzt wird. Auch das ist fachlich einfach falsch.

Die Ursache für verschiedene Ergebnisse liegt, denke ich, deshalb im unterschiedlichen Bewertungssatz, unter

anderem der Internationalen Agentur für Krebsforschung sowie des Joint Meeting on Pesticide Residues, die interessanterweise beide Institute der WHO sind. Während das Joint Meeting on Pesticide Residues, aber auch das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit das toxische Risiko bei der Anwendung eines Stoffes betrachtet, bewertet die Agentur für Krebsforschung die Gefahr, die von einem Stoff, unabhängig von seiner Anwendung, ausgeht.

Meine Damen und Herren, die Europäische Kommission hat aufgrund der Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit vorgeschlagen, den Wirkstoff für die nächsten 15 Jahre – bis 2031 – zu genehmigen. Den Rest kennen Sie sicherlich aus den Medien. Noch immer wird in Brüssel über die weitere Zulassung verhandelt. Nachdem bei der letzten Abstimmung Anfang des Monats keine Mehrheit zustande gekommen war, schlägt die EU-Kommission nun eine Verlängerung für weitere zwölf bis 18 Monate vor. In dieser Zeit soll die EU-Chemikalienagentur ECHA eine Bewertung der Substanz vorlegen.

Für mich ist entscheidend, dass Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel überall entsprechend ihren Bestimmungen angewendet werden, vor allem im Haus und in Kleingärten; darauf sind Frau Kagelmann und Kollege Winkler eingegangen. Wie gesagt, man muss immer wieder hinterfragen: Wo macht es Sinn, es einzusetzen? Aber auch für diese Beurteilung brauchen wir unabhängige Gutachter, denn es wird nicht allein in einem Parlament entschieden.

Zwischen 2011 und 2015 wurden im Freistaat Sachsen 141 Lebensmittelproben und 114 Futtermittelproben amtlich auf Glyphosat geprüft. AMPA, ein Metabolit, der beim Abbau von Glyphosat entsteht, wurde dabei nicht analysiert. Rückstände davon gab es in sechs Proben, allerdings keine Überschreitung des gesetzlich festgelegten Höchstgehaltes. Im Grundwasser gab es ebenfalls keine Überschreitung der Vorgaben der EU.

Meine Damen und Herren, ich bin dagegen, alle Pflanzenschutzmittel generell an den Pranger zu stellen; denn wir werden in den nächsten Jahren nicht darauf verzichten können, wenn eine weiter wachsende Weltbevölkerung satt gemacht werden soll. Auch darin sind wir sicherlich unterschiedlicher Meinung, aber ich denke, die Diskussion dieses Themas zeigt immer mehr, dass eine sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auch zur Sicherung der Ernährung der Weltbevölkerung notwendig ist.

Sachsen ist dabei schon auf einem guten Weg, wenn wir über die sachgerechte Anwendung diskutieren – mit Abstandsgrenzen an Gewässern, mit strengen Kontrollen, Anwenderschulungen, dem Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Spielplätzen, mit gezielten Warnungen und Hinweisen im Rahmen des Pflanzenschutzmittelwarndienstes oder einem umfangreichen Paket an Agrarumweltmaßnahmen, mit denen die Anwen

dung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich Glyphosat reduziert wird. Darüber hinaus werden intelligente Bewirtschaftungsverfahren ebenfalls zu einer deutlichen Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes beitragen. Lieber Kollege Urban, ich wollte Ihnen nur noch sagen:

(Zuruf)

Die pfluglose Bodenbearbeitung wird in Sachsen in der neuen Förderperiode nicht mehr gefördert, sondern nur noch die Direktsaat, die aber sehr wenig angewandt wird. Früher wurde sie gefördert. Das ist inzwischen in Sachsen nicht mehr im Förderprogramm enthalten.

Wichtig ist weiterhin, dass die Zulassungsstelle im Rahmen des Pflanzenschutzmittel-Monitorings auf geänderte Bedingungen aktuell reagiert, wie das im Frühjahr 2016 durch das Verbot der Blütenanwendung bei tiachloridhaltigen Insektiziden der Fall war. Die Insektizide, die vor allem bei Raps angewendet wurden, sind inzwischen verboten. Das jüngste Beispiel aus Brandenburg, bei dem es ebenfalls um Rückstände von Glyphosat im Honig ging, haben wir ausgewertet und sofort entsprechende Warnhinweise in Sachsen herausgegeben. Ich möchte darum bitten, dass wir sachlich mit dem Thema umgehen. Es eignet sich nicht als politisches Kampffeld mit einer unsachlichen Debatte, und ich bitte auch darum, den Antrag der GRÜNEN abzulehnen.

Vielen Dank.