Meine Damen und Herren! Für die Fraktion DIE LINKE – – Entschuldigung; Herr Wurlitzer, Sie wünschen?
Prozentual sind mehr Abgeordnete der AfD als von der CDU da. Bitte beim nächsten Mal etwas genauer hinschauen! – Vielen Dank.
Wie immer ist die AfD völlig führungslos hier im Landtag. Sie redet solche Sachen, aber in den ersten Reihen ist niemand da.
Herr Wurlitzer, dafür ist das Instrument der Kurzintervention nicht gedacht. Sie haben auf den Redebeitrag von Herrn Patt reagiert. Nachher kann Ihre Fraktion darauf vielleicht noch Bezug nehmen, wenn Sie hier vorn am Rednerpult stehen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wenn ich Herrn Patt so höre, würde ich mir natürlich wünschen, dass es wirklich ein solcher Höhepunkt der parlamentarischen Auseinandersetzung wäre.
Nein, er muss sich erst noch mit Herrn Wurlitzer abstimmen, wer wo, wann war oder auch nicht war. Aber das ist vielleicht nicht das Thema heute.
Leider hat der Bericht des Sächsischen Rechnungshofes nicht immer den Stellenwert, den er eigentlich bekommen müsste, denn das Parlament besitzt ja die Kontrollfunktion. Die Kontrolle der Regierung ist eine unserer vornehmsten Aufgaben, und der Rechnungshof ist das Instrument, welches das Parlament dabei unterstützt.
In Ihrem Vorwort selbst haben sie das Verfassungsgericht zitiert und gesagt, dass der Rechnungshof eine Art Wächterfunktion im Freistaat Sachsen wahrnimmt, was die Finanzkontrolle angeht, und damit eine wesentliche und wichtige Unterstützung unserer Arbeit darstellt. Jedes Jahr kommen wir hier zusammen, um auch dafür Danke zu sagen; denn die Kolleginnen und Kollegen, sowohl im Kollegium als auch die Mitarbeiter, die ihnen zur Seite stehen, sind es, die ein großes Pensum wegtragen.
Es ist nicht ganz einfach, denn es ist eine gewisse Asymmetrie. Es ist ja gerade beschrieben worden: ein paar Hundert Leute, die sie haben, gegen eine Staatsverwaltung von 80 000 Bediensteten mit untergeordneten Behörden. Es ist nicht ganz einfach, immer alles im Blick zu behalten. Wir sind dankbar, dass sie für uns diese Aufgabe zum großen Teil wahrnehmen, sodass wir über Fehlentwicklungen und Probleme reden können.
Wenn wir den Bericht, den der Rechnungshof uns diesmal vorgelegt hat, in den beiden Bänden, mit 31 Ziffern in Band 1 und 8 Ziffern in Band 2, zur Kenntnis nehmen, dann möchte ich heute nicht zu allen Ziffern sprechen, aber zumindest einige ausgewählte Punkte zur Sprache bringen.
Die ersten beiden Punkte betreffen einen Sachverhalt, der mir Sorge macht. Ich würde ihn so skizzieren: Man kann den Eindruck bekommen, dass es der Staatsregierung auf wichtigen Feldern nicht gelingt, eine kohärente und systematische strategische Arbeit auf die Füße zu stellen.
Das ist in der Tat ein Problem. Ich verweise auf den Punkt 7, das Gesundheitsmanagement in der Staatsverwaltung. Wir alle wissen, wie überaltert – Entschuldigung, wie „unterjüngt“ – unsere Staatsverwaltung ist.
Mit diesem Zustand geht natürlich einher, dass der Krankenstand tendenziell zunimmt. Nun könnte man der Ansicht sein: Eine Staatsregierung, die das Problem erkennt, würde mit voller Kraft alles tun, was in ihrer Macht steht, um die Leute gesund zu halten.
Wir hatten im Jahr 2012 1,2 Millionen Fehltage, krankheitsbedingt. Es ist ein Anstieg zu verzeichnen. Dann ist es nicht erklärbar, dass es nicht gelingt, überhaupt nur eine Leitlinie für das Gesundheitsmanagement – für das ein Entwurf seit 2014, also seit über zwei Jahren, vorliegt – im Kabinett einmal zu bestätigen und man an das Thema systematisch herangeht. Es ist auch wenig verständlich, dass es nicht gelingt, eine zentrale Steuerung bei diesem doch wichtigen Thema vonseiten der Staatsregierung ins Leben zu rufen. Der Haushalts- und Finanzausschuss möchte sich ja bis Ende des Jahres berichten lassen, was denn da vielleicht machbar wäre.
Es ist auch nicht ganz verständlich, warum diesem wichtigen Thema die Staatsregierung – wenn ich es hochrechne – in den Jahren 2008 bis 2012 nicht einen Euro pro Mitarbeiter und Jahr zur Verfügung stellt, um sich diesem Thema zu widmen.
Ich denke, wir müssen in Zukunft sehr viel intensiver und energischer gerade in Fragen der Gesundheitsvorsorge vorgehen, bei der Ermöglichung von Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Beamtinnen und Beamten, damit sie lange Jahre für den Freistaat Dienst tun können, und das bei bester Gesundheit.
Leider hat der Haushalts- und Finanzausschuss in diesem Fall – wobei ich sagen würde, das ist ein wesentlicher Fall; denn es steht unter „Allgemeines“ – nur eine Kenntnisnahme empfohlen. Ich denke, wir müssen hier sehr viel stärker dranbleiben.
Zweiter Punkt – angesprochen wurde es schon, allerdings nicht detailliert; es wurde nicht darauf eingegangen, worum es eigentlich geht –, die Querschnittprüfung der Beteiligungsverwaltung, Punkt 8. Auch hier ist wenig planvolles Arbeiten zu erkennen. Auch hier liegt offensichtlich eine Überforderung der Staatsregierung vor. Eine Arbeitshilfe, wie man denn an Beteiligungsverwaltung herangehen könnte, liegt im Entwurf seit dem Jahr 2009 vor.
Da ist schon mal eine ganze Legislaturperiode ins Land gegangen. Trotzdem gelingt es dem SMF offensichtlich nicht, hier mal eine Entscheidung zu treffen, ob es denn eine wirklich sinnvolle Grundlage sein kann. Erst nach
Großartig! Da haben sie sich doch ganz schön viel Zeit gelassen. Der Rechnungshof bemängelt zu Recht, dass es an einer Strategie im Umgang mit den Unternehmen fehlt. Wir müssen uns einmal vergegenwärtigen, wie viele Mitarbeiter, wie viel Haushaltsvolumen letztlich in den diversen Beteiligungen des Freistaates stecken. Darüber hatten wir hier vor Kurzem eine interessante Debatte.
Für mich lässt es sich auch nicht erklären, warum sich die Staatsregierung so vehement dem verweigert, was im Bund passiert: nämlich endlich einen eigenen Corporate Governance Kodex – also, wie gehe ich transparent, öffentlich mit meinen Beteiligungen um? – für den Freistaat Sachsen zu entwickeln, damit wir klare Regeln haben und nicht nach Gutsherrenart mit unseren Beteiligungen umgegangen wird. Das will sich mir nicht erschließen.
Ich fordere die Staatsregierung nochmals inständig auf, dass wir einen Beteiligungsbericht bekommen, der nicht nur Übersichten enthält und auf im Bundesanzeiger veröffentlichungspflichtige Dokumente der Unternehmen verweist, sondern dass Sie dem Parlament, den Abgeordneten in diesem Haus ein paar Sätze auf den Weg geben: Was haben Sie mit den Unternehmen vor? Wie sehen Sie die Entwicklung? Welche Problemstellungen sehen Sie als Staatsregierung bei der Steuerung dieser Unternehmen? Wir werden in Zukunft nicht umhinkommen – das sehen wir bei diversen Fällen –, dass wir uns dieser Frage verstärkt widmen müssen.
Aber hier hat sich die Koalition immerhin zu einer zustimmenden Kenntnisnahme bemüßigt gefühlt – wie auch immer. Gestehen Sie mir zu – ich mag ja vielleicht denklogisch nicht ganz so auf Ihrer Wellenlänge sein –, aber wenn ich etwas zustimmend zur Kenntnis nehme, dann hat es doch etwas von Bestätigung. Zumindest jeder draußen, der diese Frage hört, wird denken, dass das doch etwas Bestätigendes habe. Welche Volten Sie jetzt aufführen: Diese zustimmende Kenntnisnahme quasi lapidar abzutun, finde ich schon interessant. Aber das wird nur von Ihnen aufklärbar sein.
Jetzt komme ich zu zwei anderen Fragen. Das eine ist die Frage, ob die Staatsregierung überfordert ist, planvoll an bestimmte wichtige Fragestellungen im Freistaat heranzugehen. Die zweite Frage, die mich umtreibt und die ich schwierig finde, ist der Umgang mit dem Budgetrecht des Parlamentes.
Immer dann, wenn die Staatsregierung und teilweise auch die staatsregierungstragenden Fraktionen vor der Entscheidung stehen, ob eine Befassung des Parlamentes notwendig ist oder nicht, treffen Sie immer die falsche Wahl, nämlich: nicht notwendig. Dafür bekommen Sie regelmäßig Kritik. Diese kommt nicht nur von der Opposition, sondern auch vom Juristischen Dienst und wahr
Jetzt schauen wir uns einmal Nummer 9 an: Fortbildung für Regierungssprecher. Da haben Sie doch allen Ernstes ohne Grund einem Spitzenbeamten, der in fünf Monaten in den Ruhestand geht, für 50 000 Euro auf Weisung allein des Staatskanzleichefs eine Schulung zukommen lassen.
Diese haben Sie auch noch falsch verbucht, damit Sie sie dem Parlament nicht als Information geben müssen. Der Rechnungshof spricht hier ganz klare Sprache: Es ist in dieser Frage einfach Parlaments- und Budgetrecht umgangen worden, und das kann doch eigentlich nicht sein. Sie können doch nicht die Sächsische Haushaltsordnung jedes Mal wieder überdehnen, brechen oder so gestalten, wie es Ihnen gefällt.
Wir kommen natürlich auch zu dem Thema, wenn in der Nr. 28 zu Darlehen und Kapitalzuführung über ein Beteiligungsunternehmen gesprochen wird und Sie innerhalb eines Jahres zweimal die Schwelle von 5 Millionen Euro genau um 100 000 Euro unterschreiten, sodass sie nicht in den Haushaltsausschuss gehen müssen. Selbst, als es um den gleichen Sachverhalt geht und der Rechnungshof Ihnen das sogar hineinschreibt – sogar das eigene Ministerium sagt, wir müssen eigentlich den Haushaltsausschuss informieren – und Sie wieder die falsche Entscheidung treffen, nämlich den Haushaltsausschuss nicht zu informieren, dann spreche ich von Rechtsbruch, von wissentlichem und willentlichem Rechtsbruch, den Sie hier begangen haben, Herr Staatsminister der Finanzen.
Auch hier haben Sie zumindest eine zustimmende Kenntnisnahme. Es wird auch da wieder Ihr Miraculum bleiben, warum diese zustimmende Kenntnisnahme eigentlich keine Übereinstimmung zum Rechtsbruch des Herrn Staatsministers ist.
Wir müssen im Freistaat aufpassen, dass wir nicht in ein Regieren nach Gutsherrenart kommen. Das Parlament bleibt immer noch der Vertreter des Souveräns.