Protokoll der Sitzung vom 01.09.2016

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass die Mastperiode mit dem Lebendgewicht von 30 Kilo beginnt – das ist auch die Regel in Dänemark und in den Niederlanden. Bei der Schlachtung schreiben wir ein Lebendgewicht von mindestens 80 Kilo vor. Ich brauche mich nicht darüber auszulassen; wer sich für Landwirtschaft interessiert – und ich kann nur dafür werben, sich für diese Zukunfts

branche zu interessieren –, der wird wissen, dass die Dokumentationsketten für Schlachthof, für Landwirt und für alle beteiligten Zwischenverarbeitungsunternehmen selbstverständlich gelten. – So viel zur EU-Verordnung; das alles haben wir jetzt schon.

Zum Antrag. Ich spreche niemandem die gut gemeinte Intention dieses Antrages ab. Ich frage aber nach der konkreten Umsetzung in der Praxis der Lebensmittelwirtschaft. Bei Eiern ist es ohne Probleme umsetzbar, weil die Eier zwischen Stall und Tisch im Prinzip nur gereinigt, gekühlt und markiert, aber nicht verändert werden.

Beim Fleisch ist es etwas anders. Wenn nämlich eine Großtiereinheit geschlachtet und ausgeblutet ist, dann wird es zerlegt. Sie kennen die Schnittfolge der Deutschen Gesellschaft für Ernährung – beispielsweise Blatt, Schulter, Bug, Keule, Lende usw. –, und wer das aus der Praxis weiß, der weiß auch, dass die Stempelungen vorgeschrieben sind und dass diese viele Informationen beinhalten.

Ich halte es daher für einen unvertretbaren Aufwand für fleischverarbeitende Betriebe, dann auch nach Schnittführung jedes einzelne Endstück noch einmal markieren zu müssen.

Weiterhin möchte ich die Sicht des Landwirtes einbringen. Das ist übrigens nachlesbar; der Brandenburgische Bauernverband und der Bundesbauernverband haben in der Anhörung im Brandenburgischen Landtag zu dem Thema auch deutliche Worte gefunden, denn es gibt Kategorien, die hier eingebracht werden sollen, die untereinander nicht abgrenzbar sind. Zum Beispiel: Wie kann ich den Verbraucher informieren, ob das Stück Vieh Tageslicht oder künstliches Licht hatte? Wie kann ich den Verbraucher informieren, ob Strohboden, Spaltenboden, Größe des Auslaufs, Futterzusammensetzung, Medikamentenvergabe usw. berücksichtigt worden sind?

(Petra Zais, GRÜNE: Haben Sie den Antrag gelesen?)

Ich glaube, hier können wir uns doch schon eher auf die strengen Gesetze verlassen, die wir jetzt schon haben.

Weiterhin stellt sich für mich als Praktiker die Frage: Wie gehen wir denn mit zusammengesetzten Hackfleischprodukten um? Sie wissen, dass verschiedene Hackfleischmischungen für verschiedene Speisen verwendet werden – als Beispiel seien hier genannt die Sauce Bolognese, das Beefsteak oder Cevapcici. Hier werden verschiedene Tierarten und verschiedene Hackfleischanteile verwendet. Auch ist bei den verschiedenen Produkten der Speckanteil unterschiedlich hoch, das müssten Sie auch noch extra kennzeichnen. Der allseits beliebte Döner ist auch ein Hackfleischprodukt.

Ich frage mich ganz einfach, wie dies praktisch geschehen soll. Wenn wir das alles umsetzen wollen, was Sie beantragen, dann müssten wir in Zukunft zu jedem Döner einen Quellenkatalog ausreichen, und ich glaube nicht, dass der Verbraucher diesen studieren und danach seine Kaufentscheidung ausrichten würde.

Weiterhin stellt sich die Frage nach verpacktem und unverpacktem Hackfleisch, wie wir dies voneinander abgrenzen – auch das ist nicht beantwortet.

(Beifall des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Meine Damen und Herren, als Vorsitzender des Vereins Dresdner Köche frage ich zudem für meine Branche, wie wir es auf den Speisekarten deklarieren sollen. Ich darf daran erinnern – wen es interessiert, der möge sich bei der DEHOGA informieren –, wir haben jetzt schon größere Probleme mit der Allergenkennzeichnung. Diese umzusetzen ist fast eine Jahrhundertaufgabe. Wenn wir das jetzt auch noch für jedes einzelne Fleischstück machen müssen, dann werden wir ja nie fertig.

Ich habe mich daher genauer informiert. Auch Sie können das tun; ich nenne hier nur das Stichwort „SachsenGlück“. Die neue Initiative der sächsischen Fleischwirtschaft im Bereich Schwein ist in Sachen Aufklärung des Verbrauchers sehr gut unterwegs. Was erfährt heute der Verbraucher, wenn er beim Fleischer oder im Supermarkt ein Stück Fleisch kauft? Er erfährt den Ort der Aufzucht, den Ort der Abpackung, die Art der Abpackung, die Haltbarkeit, die Lagerart, die Lagertemperatur, den Brennwertgehalt, den Kilopreis, das Nettogewicht, die Nährwerte, den Anteil an Fett, den Anteil an gesättigten Fettsäuren, den Anteil an Kohlenhydraten, den Anteil an Zucker, den Anteil an Eiweiß, den Anteil an Salz, den Schlachtort, den Zerlegebetrieb und – selbstverständlich – den Kassenpreis. Idealerweise erfährt der Verbraucher sogar, dass man die Verpackung nicht mitessen sollte.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ein wichtiger Hinweis!)

Nehmen Sie es mir nicht übel, aber aus der Sicht meiner Fraktion sind die Informationen, die es schon gibt, völlig ausreichend. Wir werden daher Ihren Antrag leider ablehnen müssen.

Nicht vorenthalten möchte ich Ihnen allerdings, weil wir von Gesundheit sprechen, ein Zitat von Maximilian Oskar Bircher-Benner, dem allseits bekannten und beliebten Erfinder des – übrigens sehr gesunden – Bircher-Müslis aus der Schweiz. Er sagte einmal: „Die Ernährung ist nicht das Höchste, aber sie ist der Boden, auf dem das Höchste gedeihen oder verderben kann.“ Guten Appetit!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Schaper, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Obwohl ich als Vegetarierin, Herr Fischer, der hierzulande weit verbreiteten Fleischeslust nicht anhänge, habe ich volles Verständnis dafür, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher eine solche Kennzeichnung von Lebensmitteln wünschen. Sie sollen sich bewusst für gute und faire Produkte entscheiden können. Deshalb unterstützen wir

als LINKE schon seit vielen Jahren eine Kennzeichnungspflicht für alle Lebensmittel, um den schnellen Vergleich von Produkten und eine bessere Orientierung im großen Warenangebot zu ermöglichen.

Es gibt eine ganze Palette von Möglichkeiten für Kennzeichnungen und Erscheinungen, die mit der Kennzeichnung und dem Hoffen auf sichere Lebensmittel in einem Zusammenhang stehen. Leider gibt es, wie schon angesprochen, viele Negativbeispiele. So müssen zum Beispiel bisher in der Kalbsleberwurst nur 15 % Leber enthalten sein. Von Wahrheit und Klarheit bei der Bezeichnung von Lebensmitteln sind wir angesichts solcher Mogelpackungen weit entfernt.

Unklarheiten über Haltungsbedingungen und den möglichen Antibiotika-Einsatz in der Tierzucht werden durch die bisherige Kennzeichnungsvorschrift auch nicht beseitigt. Da bekommt die Empfehlung einer Hühnersuppe als Hausmittel bei Erkältung eine völlig neue Bedeutung.

Dass diese Praxis Multiresistenzen zur Folge hat, die immense Herausforderungen für die Medizin verursachen, scheint als Kollateralschaden hingenommen zu werden. Auch Krisen wie BSE, Schweinegrippe, Hühnergrippe, Pferdefleisch oder Gammelfleisch in der Lasagne haben nicht zu einem Umdenken geführt.

Den Antrag der GRÜNEN, dass sich Sachsen für die leicht verständliche Kennzeichnung von Fleischprodukten einsetzen solle, begrüßen wir, auch wenn er unserer Auffassung nach nicht weit genug reicht. Uns geht es bei einer Kennzeichnung nicht vorrangig um die Belange der Produzenten, wie in der Begründung des Antrags ausgeführt wird, sondern vor allem um die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von Lebensmitteln. Gerade in Zeiten, in denen Menschen durch eine immer komplexere Lebensumgebung, durch weltweite Krisen und Panik schürende geistige Brandstifter extrem verunsichert werden, sollen sie sich wenigstens bei der Kaufentscheidung an der Wurst- oder Fleischtheke oder am Kühlregal sicher fühlen.

Das sollte auch im Interesse der Bundesregierung liegen, die unlängst Hamsterkäufe empfohlen hat. Auch dabei sollte es möglich sein, sich nachhaltig unter fairen Bedingungen für fair produzierte Lebensmittel zu entscheiden. Lebensmittelkauf ist Vertrauenssache. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist es heutzutage wichtig, woher das Fleisch kommt und unter welchen Bedingungen die Tiere gelebt haben. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein dafür, dass auch die Landwirte als Erzeuger davon leben können müssen.

Natürlich gibt es auch Menschen, die sich für 1 000 Euro einen tollen Grill kaufen und dann ein Steak für 90 Cent drauflegen. Doch das Bewusstsein in der Bevölkerung befindet sich im Wandel. Alle Lebensmittel, die man kauft, müssen so erzeugt worden sein, dass die Tiere beste Bedingungen vorfinden und die Landwirte von ihren Betriebsergebnissen leben können. Das ist aus Verbrauchersicht zusätzlich zu fördern. Da gegenzusteuern ist

zunächst Aufgabe der Politik und eben nicht nur Aufgabe des Handels. Die Qualität muss generell stimmen, ohne dass an der Kasse etwas draufgelegt werden muss, wenn man wirklich zufriedenstellende Qualität haben will. Im Moment steuern wir eher auf eine Zwei-KlassenErnährung zu, in der Geringverdiener nur noch den Ramsch abbekommen und die Landwirte ohnehin nur Restgeldempfänger sind.

Was hat das alles nun mit der Kennzeichnung zu tun? Klare und verständliche Kennzeichnung führt zumindest für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu mehr Sicherheit. Dem folgte auch der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 30. Juni 2016. Dabei wurden Kennzeichnungsvorschriften für Geflügelfleisch für EU-rechtskonform erklärt. Kunden und Verbraucher können demnach auch in Zukunft erwarten, dass auf allen frischen Geflügelprodukten in Fertigpackungen der konkrete Gesamtpreis und der Preis je Gewichtseinheit aufgedruckt werden müssen. Die Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann.

Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, die bisher unzureichende Kennzeichnungspflicht auszuweiten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Frischfleisch und verarbeiteten Fleischprodukten die Haltungsbedingungen erkennen können. Das ist sehr zu begrüßen. Dennoch ist das eigentliche Problem nicht allein dadurch zu lösen. Wie bei Eiern werden dann unbeliebte Produkte in der Gastronomie verarbeitet oder in Fertiggerichten verwendet.

Dennoch stimmen wir dem Antrag zu, weil für uns die Richtung stimmt und eine Enthaltung für uns wenig revolutionär ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Für die SPDFraktion Herr Abg. Winkler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Grundsätzlich begrüßen meine Fraktion und ich persönlich alle Maßnahmen, die die Transparenz der Erzeugungs- und Herstellungsprozesse von Lebensmitteln erhöhen. Es ist richtig, dass die Verbraucher gegenwärtig keinen Hinweis darauf erhalten, für welche Form der Tierhaltung sie sich beim Kauf von Produkten dieser Tiere entscheiden, außer, wie es Herr Günther schon gesagt hat, beim „Bio“-Siegel.

Insofern haben wir durchaus Sympathie für Ihren Antrag, Herr Günther. Das „Aber“ kommt noch.

Das zeigen übrigens auch die Initiativen, die bereits in anderen Landtagen und auf Bundesebene gestartet worden sind. Wie Sie wissen, haben SPD und CDU auf Bundesebene auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sich die Bundesregierung für eine Herkunftskennzeichnung von Fleischprodukten einsetzt.

Aber wie immer, so steckt auch in dieser Frage der Teufel im Detail; Herr Fischer hat es schon beschrieben. Es liegt jedenfalls nicht an unserem mangelnden Umsetzungswillen. Als problematisch erweist es sich, dass eine eventuelle Kennzeichnungspflicht nicht national, sondern EU-weit geregelt werden muss. Insoweit stellt sich die Situation bei der Kennzeichnung von Fleischprodukten etwas anders dar als bei der Kennzeichnung von Eiern. Die Eierkennzeichnung ist nicht so einfach auf weitere tierische Produkte übertragbar.

Bei Einführung der Eierkennzeichnung hat man sich bekanntlich an den gesetzlichen Vermarktungsnormen der EU-Ebene orientiert. Diese sind aber auf andere Produktbereiche ausdrücklich nicht übertragbar; entsprechende Normen für andere Bereiche gibt es nicht.

In Brandenburg haben Sie von den GRÜNEN einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht. Dazu fand übrigens eine sehr interessante Anhörung im Landtag statt, die man sich wirklich zu Gemüte führen sollte; denn man hat auch dort kein Rezept gefunden, eine Kennzeichnung nach Haltungsbedingungen durchzusetzen. Im Rahmen dieser Anhörung führte unter anderem der Vertreter des Landesbauernverbandes Brandenburg, Dr. Harnisch, aus. Ich zitiere – es ist nämlich sehr interessant –: „Aus zwei wesentlichen Gründen ist die Eierkennzeichnung nicht auf weitere tierische Produkte übertragbar. Der erste Grund ist biologischer Natur. Das Ei ist das einzige Produkt, bei dem das erzeugende Tier die Verpackung verbraucherfreundlich mitliefert.“ Finde ich gut. Weiter sagt er: „Der zweite Grund ist technisch bedingt. In der Geflügel- und Legehennenhaltung ist die Spezialisierung der Betriebe mit einer entsprechenden Standardisierung enorm hoch, was für Rinder- und Schweinehaltung nicht gilt. Das Kuratorium für Technik im Bauwesen,“ führt er weiter aus, „weist für Rinder übrigens 50, für Schweine 44 und für Geflügel 19 Haltungsformen aus, was den höheren Grad an Komplexität und Vielfältigkeit gegenüber der Legehennenhaltung vor Augen führt.“ Im Prinzip hat er in zwei Sätzen fast alles erklärt.

Außerdem ist eine Aussage Ihrer Antragsbegründung irreführend, Herr Günther. Käfigeier verschwanden aus dem Handel, weil die Handelsunternehmen selbige ausgelistet haben und nicht weil der Verbraucher mit den Füßen abgestimmt hat oder mit dem Kaufverhalten. Auch der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, auf den die Begründung Ihres Antrages Bezug nimmt, kommt in seinen übrigens viel zitierten Aussagen und Gutachten zu dem Ergebnis, dass die verpflichtende Tierschutzkennzeichnung, die bedingt mit der Haltungskennzeichnung vergleichbar ist, derzeit keine umsetzbare Lösung darstellt. Da sollte man mal weiterlesen. Es ist außerdem festzustellen, dass schon jetzt die geltenden allgemeinen Anforderungen an den Tierschutz und die Nutztierverordnung weit über die Forderungen des vorliegenden Antrages hinausgehen.

Im Antrag geht es nämlich lediglich um die Haltung der Tiere, also um die Haltungsform, ohne Informationen

über agierende Personen und somit quasi die Haltungsqualität bzw. artgerechte Haltung. Das Platzangebot sagt zum Beispiel nichts über Luft, Licht, Lärm oder regelmäßige Kontrollen aus. Die vierstufige Kennzeichnung, wie im Antrag gefordert, hat sich zwar bei Eiern bewährt, aber die vielfältigen Fleischproduktionsarten können in einem so kleinstufigen Verfahren absolut nicht abgebildet werden. Für den Verbraucher wäre kaum mehr Transparenz, sondern eher überfordernde Informationen zu erwarten. In den Überlegungen zu berücksichtigen sind ebenfalls Kosten und Verfahrensfragen. Im Sächsischen Landtag hat die Vertreterin des Verbraucherschutzes die Kosten genannt, die teilweise bei 60 % über den jetzigen Kosten liegen. Das sollte man alles bedenken.

Damit meine ich nicht, dass der Verbraucher nicht grundsätzlich bereit wäre, für mehr Tierwohl mehr Geld auszugeben, allerdings sind auch hier die Aussagen der Verbraucherschützer während der Anfrage im Brandenburgischen Landtag sehr unterschiedlich und widersprüchlich gewesen. Anders als bei Eiern müssen bei der Kennzeichnung von Fleisch und Fleischprodukten höhere Standards eingeführt werden, und größere Dokumentationen und Kontrollen in der gesamten Wertschöpfungskette würden zwangsläufig folgen und damit mehr Kosten verursachen.

Wenn man sich detailliert mit den Fragen befasst, stößt man auf ein sehr komplexes Umsetzungsproblem, wie Sie sehen. Deshalb noch einmal: Wir haben zwar Sympathie für Ihren Antrag, aber in Kenntnis all dieser Umsetzungsfragen und -probleme wäre eine Zustimmung zu Ihrem Antrag lediglich eine symbolische Willensbekundung und das wäre gegenüber sowohl den Verbrauchern als auch den Tierhaltern unredlich. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Ich rufe die AfDFraktion. Herr Abg. Hütter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Lebensmittelkennzeichnung ist ein sehr wichtiges Thema, denn hier besteht deutliches Verbesserungspotenzial. Jedoch trägt der Antrag dazu nicht bei. Für den nächsten Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN wäre es eventuell hilfreich, Gutachten, die in Ihrem Antrag zitiert werden, zumindest einmal zu überfliegen. Spätestens dann wäre klar, dass Eier und Fleischprodukte genauso wenig vergleichbar sind wie Äpfel und Birnen und das vorgeschlagene Kennzeichnungssystem in der Praxis nicht umsetzbar ist.