Bundesweit liegt das Einkommensarmutsrisiko bei Alleinerziehenden bei knapp 42 %, bei Paaren mit einem Kind beträgt dieser Anteil 9,5 %.
Rund 61 % der Alleinerziehenden gehen einer Beschäftigung nach, der überwiegende Teil aber nur in Teilzeit, weil es oft an guten bzw. flexiblen Betreuungsmöglichkeiten oder an flexiblen Arbeitszeiten mangelt. Vergleicht man die erwerbstätigen Alleinerziehenden, die in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, mit den Müttern in Paarhaushalten, so kommt man laut der Bertelsmann-Studie zu dem Schluss, dass Alleinerziehende circa fünf Stunden in der
Wenn wir auf den Unterhaltsanspruch Alleinerziehender eingehen, ist festzustellen, dass nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten den ihr zustehenden Unterhalt erhält und somit nicht auf Unterhaltsvorschussleistungen angewiesen ist.
Die derzeitigen Regelungen sorgen aufgrund der bestehenden Einschränkungen jedoch nur kurzfristig für Entlastung, da der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird und zudem auf sechs Jahre begrenzt ist. Hier gilt es anzusetzen. Deshalb ist unser Antrag wichtiger denn je, um insbesondere Alleinerziehende und ihre Kinder zu unterstützen.
Kollege Wendt hat eine zweite Rederunde eröffnet. Gibt es in dieser Runde Redebedarf bei den anderen Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Kollege Wendt hat angekündigt, dass er noch die Gelegenheit des Schlussworts wahrnimmt. Bevor wir dazu kommen können, hat die Staatsregierung das Wort. Das Wort wird durch Frau Staatsministerin Klepsch ergriffen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag thematisiert etwas – meine Vorredner haben es angeführt –, was bereits von der Bundesregierung und auch von den Landesregierungen sowie den Fachgremien diskutiert wird.
Die Bertelsmann-Studie, die Sie im Antrag erwähnen, bestätigt, dass der Unterhaltsvorschuss eine wesentliche Säule im Sozialleistungsgefüge ist. Wichtig ist aber zunächst die Feststellung, dass es die Pflicht beider Elternteile ist, für den Unterhalt des gemeinsamen Kindes zu sorgen.
Die Bedarfssätze für Kinder, die in der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt sind und die den Mindestunterhalt beziffern, sind zum 1. August 2015 angehoben worden. Damit hat man auf die Erhöhung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages reagiert.
Das ändert freilich nichts daran, dass viele Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Dabei spielen viele Gründe eine Rolle: der Unterhaltsverpflichtete ist nicht leistungsfähig, er ist nicht ausfindig zu machen oder die Verwandtschaftsverhältnisse sind ungeklärt. Da spielt vieles mit hinein, auch die Zahlungsmoral der Unterhaltsverpflichteten oder die Tatsache, dass die Unterhaltsberechtigten ihre Ansprüche nicht hinreichend verfolgen.
Eine der Stellschrauben muss also sein, die Zahlungsmoral der unterhaltspflichtigen Elternteile zu verbessern. Dazu gehört auch das Signal, dass die Verletzung der Unterhaltspflicht eben kein Kavaliersdelikt ist und dass eine Sanktion auch wehtun muss.
Was die Anrechnung des Kindergeldes auf die Unterhaltsvorschussleistung betrifft, so verkennt der Antragsteller die Hintergründe der Regelung. Die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist in Anlehnung an den steuerlichen Kinderfreibetrag definiert. Deshalb ist das zur Verfügung stehende Kindergeld vorrangig einzusetzen und in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.
Um eine dringend erforderliche rechtssystematisch einheitliche Regelung kann es hier nicht gehen. Vielmehr gilt doch der Grundsatz, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Für die unterschiedlichen Anrechnungsquoten gibt es rechtfertigende Gründe. Das ist nicht willkürlich geschehen. Ursachenforschung darüber, weshalb Unterhalt ausbleibt, ist nicht notwendig, denn die Ursachen sind bekannt und die Bundesregierung hat diese ebenfalls benannt.
Es läuft also darauf hinaus, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Wenn er leistungsunfähig ist, dann ist die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz keine Vorschuss-, sondern eine Ausfallleistung. Das Land kann die für das Kind geleisteten Beiträge nicht zurückholen, weil ein Anspruch des Kindes gegen den leistungsunfähigen Elternteil gar nicht erst entstanden ist. Wenn der Elternteil trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlen will, dann hat das Land das Recht, die geleisteten Beiträge von ihm zurückzuholen. Im Übrigen wären Bund und Länder, die die Mittel aufzubringen haben, wohl die Letzten, die nicht daran interessiert wären, Aufwendungen zu reduzieren und entstandene Zahlungsansprüche zurückzufordern.
Nach den Ausführungen von Frau Staatsministerin Klepsch hören wir jetzt das angekündigte Schlusswort, vorgetragen von Herrn Wendt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Es gibt eben keine verlässlichen Zahlen, die Gründe erkennen lassen, warum Unterhalt nicht regelmäßig und auskömmlich gezahlt wird. Aufgrund dessen ist eine Evaluation wichtig.
Mir ist von Herrn Krauß vorgeworfen worden, dass ich nicht auf die einzelnen Punkte eingegangen bin. Das mache ich jetzt im Schlusswort. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass das Unterhaltsvorschussgesetz geändert wird. Wir möchten, dass Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zum Ende der allgemeinen Schulpflicht gezahlt wird. Wir möchten, dass die Beschränkung der Bezugsdauer aufgehoben wird und das Kindergeld analog zum Unterhaltsrecht nicht mehr vollumfänglich, sondern nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Wir möchten, dass die wirklichen Ursachen ergründet werden, die aufzeigen sollen, warum Unterhalt nicht gezahlt wird. Wir möchten zudem bürokratische Hürden abbauen, die sich hierbei als hinderlich herausgestellt haben.
Dass unser Antrag notwendig und richtig ist, erkennt man daran, dass, wenn Sie die Nachrichten verfolgt haben, Frau Schwesig in Teilen Gleiches fordert. Frau Schwesig hat endlich klare Forderungen aufgemacht und richtige Maßnahmen benannt, die im Kabinett der Bundesregierung und im Bundesrat noch abgestimmt werden müssen. Lassen Sie uns hierbei Unterstützungsarbeit leisten und ein Signal nach Berlin senden, welches anzeigt, dass wir in Sachsen hinter diesen Forderungen stehen.
Unser Antrag geht noch ein Stück weiter, da immer noch das gesamte Kindergeld beim Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen in Abzug gebracht werden soll. Nein, es wird für die Kommunen und den Bund nicht teurer, im Gegenteil, Bund und Kommunen würden einen dreistelligen Millionenbetrag einsparen, da SGB-II-Leistungen wegfallen würden. Einzig der Freistaat wäre mit Zusatzkosten belastet. Deshalb muss hier der Bund stärker einspringen.
Ich appelliere an Sie: Setzen Sie ein starkes Zeichen in Richtung Berlin und zeigen Sie, dass Sachsen hinter diesen Forderungen steht, damit sie auf Bundesebene umgesetzt werden können.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/6167 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 6/6167 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Wir beginnen mit der einbringenden Fraktion GRÜNE. Das Wort ergreift Herr Kollege Lippmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns zu etwas vorgerückter Stunde über ein Phantom reden, das Phantom „Gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“. Wir wissen, dass es das geben soll. Wir wissen aus dem aktuellen Entwurf des Doppelhaushalts auch, was es kostet, nur das Haus weiß bis heute nicht, was es eigentlich ist.
Vor mehr als anderthalb Jahren entdeckten wir die Pläne der Staatsregierung, ein solches Telekommunikationsüberwachungszentrum zu errichten, und zwar als Anstalt des öffentlichen Rechts zusammen mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Entwurf des damaligen Haushaltsplans sah einen neuen Titel vor, der nicht nur eine technische Kooperation umriss, sondern auch die Planung eines Kompetenzzentrums hinsichtlich neuer Kommunikationsinfrastrukturen und -dienste sowie der Kryptologie in Aussicht stellte.
Bereits zu diesem Zeitpunkt im Februar 2015 haben wir GRÜNE dieses Vorhaben kritisiert, und zwar zunächst aus dem Grund, dass das Parlament einem Haushaltstitel zustimmen sollte, zu dem es außer einer dürren Erläuterung weder Informationen geschweige denn eine gesetzliche Grundlage in Form eines Staatsvertrags erhalten hatte. Auf mehrere Kleine Anfragen von mir zu den Kosten und zu den Ergebnissen des in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens, zu den Rechtsgrundlagen und Mitteln der Datenerhebung gab es schlicht keine Antwort. Dass die Abgeordneten der CDU- und der SPD-Fraktion einem solchen „noch nicht abgestimmten Willenbildungsprozess der Staatsregierung“ ihre Zustimmung geben konnten, ist mir bis heute unbegreiflich. Das war ein Blankoscheck erster Güteklasse. Der Landtag stellt Gelder zur Verfügung für ein Projekt, das er nicht einmal im Ansatz beschreiben kann. Sonst tragen hier die Regierung und die Koalition die Haushaltsklarheit wie eine Monstranz vor sich her, nur bei diesem Projekt wollte man offensichtlich gar nicht so genau wissen, wofür man das Geld ausgibt. Da sollten die Alarmglocken läuten.
Wie zu erwarten, wurde weder 2015 noch 2016 auch nur ein einziger Cent der eingestellten Mittel abgerufen, da es bisher keinen eine Zahlungsverpflichtung auslösenden Staatsvertrag der kooperierenden Länder gibt. Genau dies, werte Koalition, hatten wir übrigens bei den letzten Haushaltsverhandlungen prophezeit. Es war die Koalition, die uns vorwarf, dass das Quatsch sei. Nun haben sie es schwarz auf weiß. Wir haben den nächsten Doppelhaushalt und es liegt immer noch kein Staatsvertrag vor. Ich konstatiere: Wir hatten recht. Bisher sind lediglich für Beratungskosten der Firma ESG seit 2013 rund 50 000 Euro durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt worden, im Übrigen aber aus dem Haushalt des Polizeiverwaltungsamtes 0320, Titel 534 99 Sonstige Dienstleistungen für IT und E-Government. Das ist eine Verwendung der Mittel, die, ganz nebenbei bemerkt – der Finanzminister ist leider nicht anwesend –, nicht vom Verwendungszweck umfasst ist.
Die hartnäckige Ausdauer, Herr Innenminister, mit der Sie sich zu diesem Projekt ausschweigen, hat unsere Fraktion bewogen, Anfang letzten Jahres diesen Antrag einzureichen. Wir hatten gehofft, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und bei Ihnen vielleicht die Erkenntnis auszulösen, dass es an der Zeit ist, den Gesetzgeber, von dem Sie erneut mehrere Millionen Euro verlangen wollen, mal darüber zu informieren, was Sie mit dem Geld eigentlich vorhaben.
Denn zu diesem Zeitpunkt war der Berliner Polizeipräsident weit auskunftsfreudiger und stellte den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses zu Berlin nicht nur Informationen zum Telekommunikationsüberwachungszentrum zur Verfügung, sondern auch gleich den Entwurf des Staatsvertrages. Aber auch auf diesen Antrag hin bekam unsere Fraktion – zumindest in der Stellungnahme – keine Auskunft. Sie können das heute darlegen. Ihrer Antwort vom Januar dieses Jahres können wir weiterhin nur entnehmen, wann Sie ungefähr planen zu unterzeichnen, jedoch nicht, welchen Inhalt der Staatsvertrag grob haben sollte. Eine weitere mündliche Anfrage hat ergeben, dass im dritten Quartal noch eine entsprechende Befassung stattfinden soll; das dritte Quartal läuft nach meinem Kenntnisstand demnächst aus. Auch heute liegt kein Staatsvertrag vor.
Herr Innenminister, ich kann an dieser Stelle nur konstatieren: Im Vergleich zu Ihnen ist die Mauer des Schwei
Aus Berlin haben wir nämlich viele interessante Informationen, zum Beispiel, dass es bereits seit 2010 eine Arbeitsgruppe gibt, die sich mit diesem Projekt befasst, dass Investitionen von insgesamt 15,8 Millionen Euro anstatt 26,5 Millionen Euro für die Neubeschaffung, die wir gar nicht in Abrede stellen, in den einzelnen Ländern notwendig sind, jährliche Betriebskosten von 5,2 Millionen Euro vorgesehen sind statt in Summe 7,7 Millionen Euro und dass man außerdem zukünftig nur noch 39 statt bisher 45 Arbeitsplätze benötigt.