Das ist eine Nachfrage. Aus dem Minsker Abkommen geht hervor, dass den Regionalwahlen in den besetzten Gebieten – in den Separatistengebieten – eine Verfassungsänderung der ukrainischen Verfassung vorausgehen muss. Diese Verfassungsänderung kann nur das ukrainische Parlament machen. Das kann Russland nicht umsetzen. Das wissen Sie.
Das ist nicht der Punkt Ihres Antrags. Ich kann Ihnen nur Folgendes sagen: Sie haben mit Ihrer Information nach meinem Wissen recht. Die ukrainische Seite hat ebenfalls eine Verpflichtung. Ihr Antrag aber wendet sich nun
Meine Damen und Herren! Ich würde gern damit enden, was wir nicht vergessen sollten: Es gibt unglaublich viele bestehende Kooperationen in der Wissenschaft. Diese Kultur der Wissenschaft wird fortgesetzt, sie unterliegt nicht den Sanktionen. Deshalb ist es auf der einen Seite wichtig, dass wir unsere Wirtschaftspolitik fortsetzen, aber auf der anderen Seite die Kulturpolitik mit Russland weiter vertiefen. Ich glaube, dass Russland im Verhältnis zu Sachsen ein fairer Partner bleiben wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die AfD hat wieder einmal ein Bundesthema angesprochen. Wissen Sie was? Rein formal haben Sie natürlich recht.
Wir können sogar noch einen Schritt weitergehen: Das Thema der Visafreiheit ist in diesem Kontext sogar ein europäisches Thema.
Erstens belastet und beeinträchtigt, egal, ob Bundes- oder Europathema, die Aussetzung des Visadialogs in seinen Folgewirkungen natürlich auch uns Sachsen. Damit wird es zu einem sächsischen Thema.
Zweitens sitzt Sachsen im Bundesrat und hat dort im übertragenen Sinne auch eine Stimme. Genau genommen sind es vier an der Zahl.
Herr Minister, bitte zuhören. Drittens gibt es eine sächsische Landesvertretung in Berlin. Diese hat das Recht, den politischen Interessen Sachsens in den Bundesgremien Gehör zu verschaffen.
Dass Sie dieses Recht in langer Tradition nicht ausüben, liegt schlicht und ergreifend in Ihrer Verantwortung, liebe Staatsregierung.
Ich komme zum letzten Punkt: diese ewige Heuchelei mit dem Minsker Abkommen, das Bestreben, dessen Einhaltung wünschenswert und unstrittig ist, dessen Nichteinhaltung nicht einseitig ist.
Warum bekommt in dieser Phase nun aber gerade die Ukraine dafür durch die gestrige Zusatzerklärung aus Brüssel sogar noch ein Partnerschaftsabkommen mit der EU, während die Sanktionen mit Russland gleichzeitig verlängert werden? Setzen Sie sich für die Beendigung dieser widersprüchlichen mit zweierlei Maß messenden Politik noch einmal nachdrücklich auf allen Ebenen ein und stimmen Sie unserem Antrag zu.
Meine Damen und Herren! Ich komme nun zur Abstimmung über den Antrag. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und wenige Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion GRÜNE. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, sofern sie das Wort wünscht. Herr Lippold, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde den Eindruck nicht los, dass die Staatsregierung aus dem Titel „Klimaschutzplan 2050“ schließen möchte, dass es erst um Ziele im Jahr 2050 und um Handlungserfordernisse kurz zuvor geht. Dieser Eindruck wurde zuletzt wieder, Herr Minister
Dulig, durch die Stellungnahme aus Ihrem Ministerium zum Impulspapier „Strom 2030“ des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigt. Während in der Stellungnahme sonstige Segmente durchaus gründlich durchdacht wurden, wird es wirklich völlig irrational, sobald es in den Teil der Braunkohleverstromung geht.
Wenn man eine Zielkonformität im Jahr 2050 erreiche, also nach dem technischen Lebensende aller Braunkohlekraftwerke in Sachsen, so sei dies hinreichend, meint das Wirtschaftsministerium. Als könne man sich in Sachsen 30 Jahre hinter dem Busch verstecken und unverdrossen weiter wie im letzten Jahrhundert Millionen Tonnen Kohle zwecks Stromexport in Großfeuerungsanlagen fahren, während sich gleichzeitig bundesweit Industrie, Verkehr und Landwirtschaft mit hohem Aufwand mühen, in ihren Bereichen die Treibhausgasemissionen zu senken. Nein, es ist nicht egal, Herr Minister, was in der Zeit bis zum Jahr 2050 passiert. Es geht eben nicht um eine ominöse Zahl in ferner Zukunft, sondern ganz konkret um die Menge der bis dahin ausgestoßenen langlebigen Treibhausgase.
Wenn Sie mit 80 Kilometern pro Stunde in der 50er-Zone durch den Blitzer rauschen, dann können Sie sich doch auch nicht damit herausreden, dass Sie sicherlich vorhatten, weiter vorne an der Kreuzung das Tempo-30-Schild zu befolgen. Meine Damen und Herren, das wird nicht gelingen. Genau deshalb enthält der Klimaschutzplan 2050 segmentscharf definierte Zwischenziele. Es gibt die Tempo-50-Zone. Es gibt auch den Blitzer, Herr Minister.
Fakt ist, dass innerhalb der nächsten 14 Jahre, also bis zum Jahr 2030, die Treibhausgasemissionen im Segment der Energiewirtschaft, das sind überwiegend die Kraftwerke des allgemeinen Bedarfs, gegenüber dem Jahr 2014 über die Hälfte sinken sollen: von 358 Millionen Tonnen Jahr 2014 auf dann 175 bis 183 Millionen Tonnen.
Lassen Sie uns das einmal etwas genauer anschauen. Verfügbar sind in der Bundesrepublik derzeit an thermischen, fossilen Kraftwerken 21 Gigawatt Braunkohle, 26 Gigawatt Steinkohle und 29 Gigawatt Erdgas. Die Braunkohle ist für 160 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich, mehr als alle anderen fossilen Kapazitäten zusammen. Was ist im Jahr 2030 unverzichtbar? Das ist zunächst einmal die genannte Einsparung von 180 Millionen Tonnen CO2. Mindestens das ergibt sich aus der segmentscharfen Umsetzung eines völkerrechtlich verbindlichen Vertrages.
Zweitens brauchen wir rund um die Uhr Versorgungssicherheit und Stabilität. Das ergibt sich aus der Absicht, eine bedeutende Industrienation zu bleiben, und aus dem notwendigen Arrangement mit den Naturgesetzen.
In welchen Szenarien lassen sich diese Ziele parallel erreichen? Sie lassen sich nicht in dem Szenario erreichen, in dem man die Braunkohle als Brückentechnologie betrachtet und weiter betreibt, während man Netze und
Erneuerbare ausbaut. Selbst mit Abschaltung der kompletten 55 Gigawatt sonstiger fossiler Kraftwerke ist das nicht möglich. Damit ginge auch die Versorgungssicherheit kaputt. Man verliert die gesamte thermische Spitzenlastkapazität und fast die gesamte Mittellastkapazität. Ohne diese kann man aber keine ständigen Lastschwankungen beherrschen. Für eine Dunkelflaute fehlt dann sowieso massiv die Backup-Kapazität.
Sie lassen sich auch nicht in einem Szenario erreichen, in dem man gleichmäßig gerecht den fossilen Kraftwerkspark halbiert. Das reicht weder für das Einsparziel noch für die Versorgungssicherheit im Jahr 2030. Wenn man aber unter bilanziellem Ausgleich durch Sonne und Wind die Braunkohle und noch ein Fünftel der Steinkohlekapazitäten bis dahin aus dem Netz nimmt, dann wird das Einsparziel erreicht. Außerdem bleiben 50 Gigawatt flexible thermische Kraftwerke für die Spitzen- und Mittellast übrig. Die Grundlast kennen sie sowieso.
Beide Erfordernisse lassen sich im Jahr 2030 erreichen. Sie sehen ganz klar, in welche Richtungen alle Lösungsansätze konvergieren. Das lässt sich leicht nachrechnen. Die Daten liegen offen. Das Ergebnis ist zwingend. Ein erheblicher Teil der heutigen Braunkohlekraftwerke kann und wird im Jahr 2030 nicht mehr am Netz sein. In Sachsen werden die ersten Blöcke vor dem Jahr 2030 und der Rest vor 2040 vom Netz gehen.