Protokoll der Sitzung vom 16.12.2016

2. Wann geht das Informationsangebot des Freistaates Sachsen auf der Website https://sachsen.schule-gegensexuelle-gewalt.de online, und an welchem Punkt befinden sich momentan die Abstimmungen?

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ einschließlich der dazugehörigen Nachfrage habe ich ausgeführt, dass das Kultusministerium die Schulen seit 2014 durch gezielte Informationen, Handreichungen und Fortbildungsangebote bei der Entwicklung und Umsetzung von entsprechenden Schutzkonzepten unterstützt.

Dabei kooperieren wir erfolgreich mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e. V. Der Deutsche Kinderschutzbund hat im Auftrag des SMK nicht nur Maßnahmen zum Kinderschutz für den Primarbereich umgesetzt, sondern auch einen umfassenden

Internetauftritt auf dem Bildungsserver zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten vorbereitet. Dafür hat das SMK bisher Haushaltsmittel im Umfang von 2 500 Euro aufgewendet. Der Internetauftritt wurde bisher noch nicht freigeschaltet.

Die Texte, Links und Informationen werden zunächst in die inhaltliche Abstimmung mit den sachsenspezifischen Veröffentlichungen auf dem Portal schule-gegen-sexuellegewalt.de des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einbezogen.

Der Beauftragte, Johannes-Wilhelm Rörig, hat in Abstimmung mit den Kultusministerien der Länder die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ entwickelt, um die allgemeinbildenden Schulen in Deutschland zur Entwicklung von Konzepten zum Schutz vor sexueller Gewalt zu motivieren. Der Freistaat Sachsen gehört zu den Bundesländern, die von Beginn an in den Entwicklungsprozess einbezogen waren.

Die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ bietet Schulleitungen und Lehrern sowie pädagogischem Fachpersonal eine Informationsmappe sowie ein Fachportal als Nachschlagewerk für die Entwicklung von schulischen Schutzkonzepten mit länderspezifischen Informationen. Bisher hat lediglich Nordrhein-Westfalen die länderspezifischen Informationen in das Fachportal eingestellt.

Gegenwärtig erfolgt in Abstimmung zwischen dem Arbeitsstab des UBSKM und den Kultusministerien aller anderen Bundesländer die Erarbeitung der länderspezifischen Texte für das Fachportal. Am 23. November 2016 fand zu diesem Zweck in meinem Haus ein Arbeitsgespräch der zuständigen Mitarbeiter des SMK und der Fachreferenten des Deutschen Kinderschutzbundes,

Landesverband Sachsen e. V. mit dem Arbeitsstab des UBSKM statt. Im Ergebnis des Gesprächs werden die spezifischen Informationen des Freistaates Sachsen für das Fachportal entwickelt.

Dabei erfolgt auch die von mir eingangs erwähnte inhaltliche Angleichung mit den bereits erarbeiteten Informationen zum Kinderschutz, die zur Information auf dem Bildungsserver veröffentlicht werden sollen. Darüber hinaus entwickeln die zuständigen Mitarbeiter meines Hauses in Abstimmung mit dem Arbeitsstab das Konzept

für eine Auftaktveranstaltung sowie für die begleitende Kommunikation mit den Schulen, Fachverbänden, Elternvertretern und anderen Beteiligten.

Der Versand der Informationsmappe und die Freischaltung des Fachportals sind für den Beginn des Schuljahres 2017/2018 vorgesehen.

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welches Ressort ist innerhalb der Staatsregierung für die Umsetzung des am 01.07.2017 in Kraft tretenden ProstSchG zuständig?

2. Welche Kosten und welcher personelle Mehrbedarf entstehen dem Land und/oder den Kommunen bei der Umsetzung der Regulierungen nach dem ProstSchG? (Bitte Kosten und VZÄ aufgliedern nach Land/ Kommune)

Zu Frage 1: Die Klärung von Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung, von spezifischen Maßnahmen und Kosten erfolgt gegenwärtig im Rahmen eines Abstimmungsprozesses zwischen den beteiligten Ressorts der Staatsregierung.

Zu Frage 2: Da der Abstimmungsprozess hinsichtlich der Zuständigkeiten und Übertragung von Aufgaben, welche aus der Umsetzung des ProstSchG erwachsen, zwischen den beteiligten Ressorts noch nicht abgeschlossen ist, kann eine abschließende Aussage zu erforderlichen Kosten und personellem Mehrbedarf noch nicht erfolgen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun die Tagesordnung der 47. Sitzung abgearbeitet. Bevor wir uns in den viel beschworenen Weihnachtsfrieden verabschieden und Weihnachtsruhe genießen, folgen noch einige wenige Worte.

Das Jahr 2016 war für uns ein unruhiges und anspruchsvolles Jahr. Uns wurden wichtige Weichenstellungen abverlangt. Wir hatten viel Öffentlichkeit, leider auch negative, und haben dieses Jahr einiges erlebt.

Schon in der Neujahrsansprache habe ich von einem starken Staat und von einer gestaltungsfähigen Politik gesprochen. Ich denke, der gestern von uns beschlossene

Doppelhaushalt 2017/2018 steht – jedenfalls nach meinem Dafürhalten – für eine gestaltende Landespolitik. Indem unser Parlament sein Königsrecht gründlich und pünktlich und auch lange wahrgenommen hat, beweist unser Parlament Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Land und seinen Menschen. Es zeigt, dass Politik handelt, auch wenn nicht für jeden und für alle Blütenträume reifen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich Ihnen danken sowie Wünsche und Einladungen aussprechen. Ihnen, den Abgeordneten – das meine ich von ganzem Herzen – danke ich für Ihr wichtiges politisches Wirken für die Sachsen und für Sachsen.

Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wahlkreisen und Fraktionen sowie in den Verwaltungen des Freistaates, darunter denen in der Staatsregierung wie in der Verwaltung des Landtags, danke ich für ihre geleistete Arbeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest, einen fröhlichen Jahreswechsel und vor allen Dingen ein gesundes Jahr 2017.

Denken Sie bitte daran: Bereits am 3. Januar steht Ihnen unser Neujahrsempfang bevor – wie immer der allererste im Freistaat. Jedenfalls haben wir uns vor die Staatsregierung schieben können, Herr Ministerpräsident – wie immer.

Unser nächstes Plenum findet am 1. Februar 2017 statt. Die 48. Sitzung des Sächsischen Landtags beginnt, wie gewohnt, 10 Uhr. Die Einladung dazu geht Ihnen zu.

Bevor ich Sie endgültig verabschieden kann, erhielt ich den Hinweis – ich muss es an dieser Stelle sagen –, dass sich die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums 10 Minuten nach dem Ende der Plenarsitzung im Raum K 092 treffen.

(Christian Piwarz, CDU: Die müssen nachsitzen! – Heiterkeit bei der CDU)

Die 47. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist geschlossen. Kommen Sie gut nach Hause!

(Beifall des ganzen Hauses)