Wir wollen nicht nur zu jeder Nachricht noch die pädagogische Belehrung, welche Meinung dazu angebracht ist. Nein, niemand soll uns erklären, dass Kritik an den Herrschenden eine unerlaubte Meinung ist. Es ist Meinung, und es fällt unter Artikel 5.
Der Begriff „Dunkeldeutschland“ ist nicht akzeptabel. Dabei bleibt es auch, wenn die Ausfälligkeit von einem amtierenden Bundespräsidenten begangen wird.
(Beifall bei der AfD – Valentin Lippmann, GRÜNE: Was hat denn jetzt der Bundespräsident damit zu tun? – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)
Informationen sind ein Grundnahrungsmittel der Freiheit. Niemand darf in einer echten Demokratie ein Monopol auf Informationsverbreitung oder -zurückhaltung besitzen,
(Falk Neubert, DIE LINKE: Das hat doch niemand! So ein dummer Scheiß! – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)
Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren, jetzt zum Verfahrensmodus. Wir wollen eine grundlegende Reform. Wir wollen Evolution statt Stillstand. Die grundlegenden Pfeiler der Reform sind die Freiheit des Einzelnen und die Transparenz des Systems. Es geht darum, einen Prozess in Gang zu setzen.
Die AfD-Fraktion will die mehrjährigen Kündigungsfristen der Rundfunkstaatsverträge dazu nutzen, eine neue, und zwar eine freiheitliche Medienordnung für ganz Deutschland zu verhandeln.
Wichtiger Grundsatz ist hierbei die unbeschränkte Informationsfreiheit jedes Einzelnen gemäß Artikel 5.
Nur wer die Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich in Anspruch nimmt, sollte diese Leis
tung auch bezahlen, wie es im Kirchhof-Gutachten vorgesehen ist. Wir fordern deshalb die Abschaffung der Zwangsfinanzierung und Kündigungsmöglichkeiten für Nichtnutzer.
Der nun beginnende Prozess muss eine grundlegende Neuordnung beinhalten. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes steht dem nicht entgegen, zumal sie aufgrund des Internets in der Sache vielfach obsolet geworden ist, genauso wie die Verkehrsregeln für Pferdedroschken nach Erfindung des Automobils.
Der klassische lineare Rundfunk ist schon heute eine exotische Erscheinung in der weltweiten Informations- und Unterhaltungsindustrie. Wer schaut schon den Tatort am Sonntag 20:15 Uhr,
(Hannelore Dietzschold, CDU: Schauen Sie sich die Zuschauerzahlen an! – Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das ist ein schlechtes Beispiel! – Weitere Zurufe von den LINKEN und der SPD)
wenn er ihn auch später über die Mediathek zu seiner Wunschzeit erleben kann? Cloud-TV macht‘s möglich. Heute hat die AfD-Partei, die Partei für Freiheit und Rechtsstaat, Mut bewiesen.
In zehn Landtagen wird dieser Antrag bis Ende Dezember eingebracht. Alle AfD-Fraktionen setzen sich für eine neue, alternative Medienordnung ein.
Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion Frau Abg. Fiedler. Bitte sehr, Frau Fiedler, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Muster, Sie müssen sich um uns keine Sorgen machen. Es fällt uns nicht schwer, uns zu diesem Antrag zu positionieren und dementsprechend zu verhalten. Wir werden ihn mit einer Reihe von guten Begründungen ablehnen.
Sie als AfD sehen sich so gern als die Beschützer des Rechts. Da schauen wir doch einmal genauer hin. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist durch die Verfassung ein besonderer Funktionsauftrag übertragen worden. Das heißt, sein Auftrag umfasst neben der wichtigen Rolle für eine freie Meinungs- und Willensbildung auch Unterhaltung, Beratung und Kultur. Nicht irgendwer, sondern das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im jüngsten ZDF-Urteil ganz konkrete Rahmenbedingungen zur weiteren Ausgestaltung des Rundfunkrechts aufgezeigt.
Er muss sich dabei auch weiterhin an den drei Strukturvorgaben der Rundfunkfreiheit, nämlich Pluralismus, Programmfreiheit und Staatsferne, orientieren. Er hat der Bevölkerung die Vielfalt der Meinungen möglichst breit zu vermitteln und den Bürger in umfassendem Sinn zu informieren. Das erfolgt nicht nur in den klassischen Nachrichten und Kulturprogrammen, sondern in der gesamten Breite. Staatsferne definiert also nicht die AfD und ist schon gar nicht das, was Sie als opportune politische Meinung verstehen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat besondere Bedeutung für die Meinungsbildung und damit auch für die Funktionsfähigkeit der Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht betonte schon mehrmals seinen Grundversorgungsauftrag. Aber das zählt für Sie von der AfDFraktion offensichtlich nicht.
Vorschläge, wie dieser hohe Anspruch ohne die jetzige Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfüllt werden soll, gibt es keine. Jedenfalls haben wir bisher keine gehört; schon gar nicht, wenn man neben den Kosten für das Programm, das Sie jetzt erwähnt haben, durch die Inanspruchnahme eines nutzungsabhängigen Modells, auch die Verwaltungskosten dazuzählen müsste.
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschränkt sich nicht auf eine Mindestversorgung oder das Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden. Vielmehr muss das Programm auch für neue Publikumsinteressen, neue Inhalte und Formen offenbleiben. Das alles wird allein mit einem Sender nicht möglich sein.
Völlig unglaubwürdig wird Ihre Vorstellung, wenn noch die regionale Vielfalt in einem Sender geschützt oder nur noch durch die privaten Sender dokumentiert werden soll. Solange dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diese Aufgabe zukommt, so lange muss der Gesetzgeber, also die Landtage, garantieren, dass die Anstalten die hierfür erforderlichen Mittel erhalten. Das ist notwendig, damit der öffentliche Meinungsbildungsprozess nicht durch wirtschaftlichen Druck beeinflusst wird.
Nun bin ich niemand, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk völlig kritiklos gegenübersteht. Wenn Fehler gemacht werden, müssen diese angesprochen werden. Wenn Strukturveränderungen notwendig sind, dann sind sie notwendig, dann müssen sie angegangen werden – und
Es ist auch ein großer Unterschied, ob ich eine für die Demokratie wichtige Säule schwächen oder ob ich sie besser machen möchte. Wir entscheiden uns für die zweite Variante.
Bereits seit dem Frühjahr dieses Jahres beschäftigt sich die Landesarbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter anderem mit der Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig ein umfassendes Angebot gemäß seinem Funktionsauftrag für alle gewährleisten kann.
Zentrales Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, den Auftrag und die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer digitalen Welt zu justieren und dabei gleichzeitig die Beitragsakzeptanz in den Blick zu nehmen.
Weitere wichtige Themenfelder sind mögliche Strukturveränderungen, wie etwa die Intensivierung von Kooperationen und die Nutzung von bereits bestehenden Synergieeffekten im Bereich der Verwaltung und der Programmbeschaffung. Im Ergebnis dieser gemeinsamen Arbeit mit den Rundfunkanstalten und deren Aufsichtsgremien, der KEF und mit externen Sachverständigen sollen dann die Entscheidungen der Ministerpräsidenten zur Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bis März 2018 vorbereitet werden.
Zugleich haben sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst bereits in einen Reformprozess begeben. Im Fokus stehen dabei insbesondere Prozesse und Strukturen im Bereich der Verwaltung, der Technik, der Produktion und der Programmerstellung. Durch stärkere Zusammenarbeit, Standardisierung und Rationalisierung sollen Kosten eingespart werden.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, ist verantwortungsvolle Medienpolitik für unser Land. Wir weichen komplexen Fragestellungen nicht aus, überlassen die schwierige Diskussion und die Lösung nicht einfach anderen, sondern gestalten sie selbst mit.
Mit der von Ihnen vorgeschlagenen Kündigung aller staatsvertraglichen Grundlagen würden wir dies alles infrage stellen und den jungen Medienstandort Sachsen nachhaltig beschädigen.
Das würde das Land nicht nur medienpolitisch isolieren, sondern auch seinen Mitgestaltungsanspruch in rundfunkrechtlichen Fragen vollständig aufgeben und die bereits laufenden Prozesse zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland konterkarieren.