Zur Übernahme von politischer Verantwortung gehört auch aktive Aufklärung. Davon ist das Innenministerium meiner Ansicht nach weit entfernt. Denn während sich der Justizminister kurz nach der Vorstellung des Untersuchungsberichtes mit konkreten Maßnahmen vor die Presse stellte, sind Sie dem Landtag und der Öffentlichkeit viel zu lange schuldig geblieben, welche konkreten Konsequenzen Sie aus dem Polizeiversagen ziehen. Wenn im Innenministerium tatsächlich jemand Verantwortung übernommen hätte, dann wäre es zu einer aktiveren Aufarbeitung des Einsatzes gekommen, die in mehr als einem lapidaren Dreiseiter an den Innenausschuss gemündet wäre.
Der Einsatzführer, um dessen Agieren es maßgeblich in der Bewertung der Kommission ging, ist, noch bevor der Bericht der Untersuchungskommission vorgestellt wurde, zum Leiter der Dresdner Kripo befördert worden. Unabhängig von der Eignung des Beamten, die ich nicht einschätzen kann, gilt: Das Innenministerium hat hier die Sensibilität einer Kreissäge bewiesen – und Ihrer Glaubwürdigkeit, Herr Minister, einen Bärendienst noch dazu.
Denn entweder wussten Sie davon, dass der Beamte den schiefgelaufenen Einsatz geleitet hat – dann hätten Sie bewusst diesen Affront gegen die Aufklärung des Falles al-Bakr unterstützt –, oder man hat es Ihnen schlicht verheimlicht – dann hätten Sie Ihr Haus nicht mehr im Griff. Sie, Herr Minister, müssen sich fragen, ob die vielfachen strukturellen Änderungen, die in der Polizei notwendig sind, mit dem aktuellen Personal und auch mit
Meine Fraktion hat daran erhebliche Zweifel. Diese Zweifel rühren auch daher, weil Sie so schamlos sind, uns als Konsequenz aus dem Fall al-Bakr nun die Ausweitung der Befugnisse im Polizeigesetz ankündigen zu wollen – was mit diesem Fall nichts, aber auch wirklich gar nichts zu tun hat. Ablenkung statt Aufklärung scheint hier einmal mehr die Devise zu sein.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir bräuchten tatsächlich eine Kultur der Verantwortlichkeit. Dazu gehört die Erkenntnis, dass Aussitzen keine Politik ist und dass man es mit dem Übertünchen von Problemlagen für die Zukunft immer nur noch schlimmer macht. Eine Kultur der Unverantwortlichkeit, wie sie das Innenministerium an den Tag legt, muss umgehend beendet werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir eröffnen eine weitere – die zweite – Rederunde. Für die Fraktion DIE LINKE ergreift Herr Kollege Bartl das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow! Zunächst schließe ich mich – auch als Rechtspolitiker meiner Fraktion – der schon von meinem Kollegen Enrico Stange zum Ausdruck gebrachten Wertschätzung für die von der Kommission geleistete Arbeit und die Qualität des vorgelegten Berichts an.
Ebenso schließe ich mich dem Dank an die Staatsregierung an, dass sie dieses Mal mit ihrer Zusage, den Landtag zeitgleich und auf gleicher Augenhöhe über das Ergebnis der Untersuchung durch die von ihr eingesetzte Kommission zu unterrichten, im Wort geblieben ist. Das ist ein Stil, den ich in den vergangenen 26 Jahren meiner Zugehörigkeit zum Sächsischen Landtag in Fällen ähnlich schwerwiegender Vorkommnisse, die weit über Sachsen hinaus die Gemüter bewegten und über Wochen die mediale Berichterstattung mitbestimmten, noch nicht erlebt habe. Es ist der Staatsregierung und allen sonstigen Akteuren nur anzuraten, auch in Zukunft bei derartigen „Gefechtslagen“ – die uns in dieser Dimension erspart bleiben mögen! – bei dieser Herangehensweise zu bleiben.
Nun zu Ihrer Fachregierungserklärung, Herr Staatsminister! Zunächst gebe ich Ihnen darin recht, dass die von der Kommission erhobenen, im Bericht niedergelegten und nach unserem Eindruck sehr gründlich recherchierten Befunde deutlich machen, dass sich die sächsische Justiz wie die in Sachsen handelnden Sicherheitsbehörden zur wirksamen Begegnung auf die auch für Deutschland in
dieser Form neuartige Terrorismusgefahr – namentlich: das neue Kriminalitätsphänomen des sogenannten islamistischen Terrorismus – auf ganz neue Herausforderungen und Ansprüche einstellen müssen. Das muss erst einmal gedanklich in die Köpfe, insbesondere in die der Leitungsverantwortlichen, hinein.
Über die Terrorismusgefahr und darüber, wie wir uns dagegen wappnen können, ist im vergangenen Jahr in Sachsen, auch in diesem Hohen Haus, sehr viel schwadroniert worden – und als es im Fall al-Bakr zum Schwur kam, haben wir versagt. Das muss man einfach konstatieren. Es hat sich gezeigt, dass alle Sandkastenspiele, die stattgefunden hatten, nicht zureichten.
Nach hinten zu lamentieren bringt aber nichts. Es ist so. Wir haben Pannen sowohl beim polizeilichen Zugriff wie auch im justiziellen Bereich erlebt. Es gab Fehler durch Handeln und Fehler durch Unterlassen.
Als nach dem gelungenen Suizid des Tatverdächtigen al-Bakr in den Abendstunden des 12. Oktober 2016 über die JVA Leipzig und ganz Sachsen eine Kanonade an Schimpf und Schande sondergleichen hereinbrach, hielten selbst wir – als von Natur aus auf Manöverkritik ausgelegte Opposition – uns zurück, weil wir diese Schelte für zu undifferenziert und überzogen erachteten. Wie der Bericht der Kommission zeigt, nicht ganz zu Unrecht!
Der Kommissionsbericht setzt auf substanzielle Fehler- und Mängelanalyse ohne Ansehen der Person – und damit auch in Richtung zuständiger Bundesbehörden; auch diese bekommen ihr Fett weg.
Und wahrlich! Liest man die in dem Bericht enthaltene detaillierte Schilderung, welche Erkenntnisse zur Gefährlichkeit und offensichtlichen Tatentschlossenheit al-Bakrs im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum durch die handelnden Vertreter der Sicherheitsbehörden und der Justiz des Bundes und der Länder im Vorfeld des polizeilichen Zugriffs schon bis in die Abendstunden des 7. Oktober bekannt gewesen, das heißt zusammengetragen waren, ist einfach handgreiflich, dass eine hohe Gefahr für Leben und Gesundheit eines unbestimmt großen Personenkreises ins Haus stand. Diese Gefahr war nachvollziehbar. Angesichts dessen ist es unverständlich, weshalb der Generalbundesanwalt trotz mehrfachen Ersuchens an seine Vertreterin im GTAZ die Ermittlungen nicht übernommen hat. Das halten wir für einen vorwerfbaren Fehler. Darüber muss man auch reden.
Wir gehen insoweit völlig d’accord mit der Forderung der Expertenkommission, dass die Regelungen zur Entscheidung über die sogenannte Evokation eines Ermittlungsverfahrens durch die Generalbundesanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung des Falls offensichtlich gründlich nachgeschärft und deutlicher an materiellen Gefährdungsgesichtspunkten ausgerichtet werden muss, obgleich – ich sage es an dieser Stelle noch einmal – der Wortlaut des § 74 a Abs. 2 in Verbindung mit § 120 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz die Evokation ohne Weiteres hergegeben hätte: Die besondere Bedeutung des Falls lag vor. Ein länderübergreifender Charakter der Tat war auch
erkennbar. Insoweit gab es ohne Weiteres eine Handlungsverantwortung. Dass nach unserer Wahrnehmung die Bundesebene, also GBA und BKA, bis zur Stunde auf die Erkenntnisse der Kommission in keiner Weise reagiert hat – es ist jedenfalls noch nichts verlautbart –, halten wir für schwach.
Damit aber genug der Schelte nach oben. Wir haben uns bei der Fehler- und Mängelanalyse zuallererst an unsere eigene Landesnase zu fassen. Nachdem nun einmal der sächsischen Justiz der Hut für die staatsanwaltschaftliche Leitung des Zugriffs, die ermittlungsrichterliche Vollziehung der Inhaftnahme und den Vollzug der Untersuchungshaft in einer der sächsischen Justizvollzugsanstalten aufgesetzt war, musste sich diese auch definitiv in der Lage zeigen, diese Aufgabe mit Anstand und Format zu bewältigen. Dass dies summa summarum nicht gelungen ist, bleibt bei allem einwendbaren Wenn und Aber grundlegend kritikwürdig, bleibt ein letztlich dem Rechtsstaat in Sachsen zurechenbares Mit-Versagen. Das können wir auch nicht schönreden. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Wo die Schwachstellen der Rechtsanwendung und die Ermessensfehler lagen – bei der handelnden Staatsanwaltschaft, bei der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Chemnitz und dergleichen mehr; insoweit muss auch bei der sächsischen Justiz nachgeschärft werden –, listet der Bericht minutiös auf, und zwar nachvollziehbar begründet und nach jetziger Kenntnislage völlig zutreffend. Dies jetzt zu wiederholen halten wir für entbehrlich.
Was wir weder im Oktober vergangenen Jahres noch nach Vorliegen des Berichts der von der Staatsregierung eingesetzten Regierungskommission auch nur erwogen haben, war die Forderung nach Rücktritt des Justizministers, dies vor allem deshalb, weil wir der strikten Überzeugung sind, dass dann, wenn sich einmal die Justiz – Gerichte, Staatsanwaltschaften – und die Polizei eines konkreten Fallgeschehens angenommen haben und förmlich ermitteln und strafverfolgen, sich das Ministerium herauszuhalten hat. Das ist unsere Auffassung, allzumal in dem Bereich, in dem die Rechtspflegebehörden als solche tätig werden.
Es wäre ein Unding zu fordern, dass die Justizminister beginnend an der Stelle, wo entschieden wird, welche Ebene oder Dienststelle der Staatsanwaltschaft das Verfahren leitet, eingreifen möge. Der Justizminister hat nicht zu verantworten, ob der ergangene Haftbefehl alle für die Gefährdungseinordnung erforderlichen Fakten benennt bzw. ob der Haftbefehl – was hier nicht geschehen ist – nach Erkenntnislage aktuell angepasst wird.
Ebenso wenig ist es sein Geschäft, zu kontrollieren oder zu beeinflussen, welcher Justizvollzugsanstalt die handelnde Ermittlungsrichterin den Untersuchungsgefangenen zur Vollziehung der U-Haft zuweist und ob sie dabei der betreffenden JVA zeitnah die erforderlichen Informationen zukommen lässt, welche besonderen Vorkehrungen zur Abwehr erkannter Fremd- bzw. Eigengefährdungstendenzen zu treffen sind. Die StPO und die RiStBV liefern
genügend Anhaltspunkte, wie das zu erfolgen hat. Diese sind in diesem Fall nicht zureichend eingehalten worden. Das ist eine Erkenntnis der Kommission, die wir auch so sehen.
Auf einem ganz anderen Blatt steht allerdings die Mitverantwortung der jetzigen Staatsregierung im Amt und ihrer Vorgänger im letzten Jahrzehnt. Trotz Wahrnehmung sich ändernder, in der Tendenz gefährlich werdender Kriminalitätsbedrohungen sowie sich verkomplizierender und radikalisierender Täterpersönlichkeiten wurde mit dem Gegenteil von sachgerechter Politik reagiert. Die vergangenen Staatsregierungen leiteten nämlich keine personelle und ausrüstungsseitige Stärkung der Staatsanwaltschaften und Gerichte im Freistaat Sachsen ein, sondern machten die Justiz und die Polizei weiter zum beliebten Terrain einer überambitionierten Sparpolitik.
Im Ergebnis haben wir in Sachsen einen Justizvollzug – in diesem Hause zigmal debattiert –, dessen Beamtinnen und Beamte und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortwährend am Limit agieren. Nach Berechnungen der Kommission mit Stand vom 1. Oktober 2016 fehlen dem Freistaat Sachsen im Vergleich zum Durchschnitt der Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland und bezogen auf die derzeit 3 870 Haftplätze insgesamt 139 Arbeitskraftanteile, und zwar allein im Allgemeinen Justizvollzug; da reden wir noch nicht von Psychologen und auch nicht von sonstigen Fach- und Funktionsdiensten.
Mit einem derartigen Personalbesatz lässt sich ein sicherer Strafvollzug nicht gewährleisten, geschweige denn ein nach dem Gesetzesauftrag tatsächlich konsequent auf Resozialisierung orientierter Vollzug. Wer rackert wie der berühmte Hamster im Laufrad, knapp 40 Krankheitstage im Jahr pro Beschäftigtem im sächsischen Justizvollzug mitkompensieren muss und dazu unzählige Überstunden in Kauf nehmen muss, der wird selten den Nerv und die Zeit haben, darüber nachzudenken, ob ein eingelieferter Gefangener eher fremd- oder eher eigengefährdet ist, ob der Hofgang dem Suizid präventiv entgegenwirkt oder ob dafür eher der besonders gesicherte Haftraum geeignet ist. Dafür fehlt es dann einfach an Zeit, an Nerven, an Vorbereitung. Das müssen wir gemeinsam in diesem Hohen Haus reparieren.
Herr Staatsminister, es ist richtig: Sie haben sich in der Haushaltsdebatte „reingehängt“. Wir haben zusätzliche Stellen bekommen. Sie rechnen sie heute auf 105 hoch. Wir haben ein paar Bedenken, wie die Zahlen zustande kommen. Aber selbst diese Stellen reichen bei Weitem nicht aus. Wir müssen jetzt schnellstens gemeinsam sehen – das ist die erste und wichtigste Schlussfolgerung –, wie wir dieses Personal in die Justizvollzugsanstalten bekommen, von Dolmetschern über Psychologen und Funktionsdiensten bis zum AvD. Das ist jetzt unsere erste gemeinsame Verantwortung.
Viele Ihrer Maßnahmen, die Sie eingeleitet haben, halten wir für völlig okay. Dabei sind wir an Ihrer Seite. Das beginnt bei der Problematik dieser Poollösung, um die
Erfahrungen der Länder zusammenzuführen, und reicht bis zur Frage, wie Sie alle möglichen Ressourcen aktivieren wollen, um die Sprachmittlung, die Kommunikation in den Justizvollzugsanstalten voranzubringen. Das alles ist für uns okay.
Prinzipielle Vorbehalte haben wir zum Beispiel gegen die Einführung der Videoüberwachung in den Justizvollzugsanstalten. Es geht hierbei um den Kernbereich der Würde des Menschen. Diese ist nicht täterspezifisch.
Jawohl, Herr Präsident. – Einen letzten Satz: Auch die Empfehlungen der Regierungskommission, die in vielen Punkten außerordentlich substanziell und hilfreich sind, sind nicht ohne Probleme. Wir sind strikt gegen die Aufgabe des Trennungsprinzips bei Polizei und Geheimdiensten und werden dagegen bei der weiteren Aufarbeitung eintreten.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem nun der Kollege Sören Voigt die Einschätzung der Expertenkommission zur Rolle der Polizei und der Verfassungsschutzbehörden ausgewertet hat – Herr Bartl, Sie haben es auch in der zweiten Runde getan –, möchte ich nun für die CDU-Fraktion auf die Arbeit des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und des Strafvollzugs eingehen.
„Der größte Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen“, so der Theologe Dietrich Bonhoeffer. Ich glaube, dass wir uns diesen Satz bei der kritischen Auseinandersetzung mit dem Bericht der Expertenkommission zu Herzen nehmen sollten.
Die Sicherheits- und Justizbehörden haben gehandelt. Sächsische Polizei- und Justizvollzugsbeamte haben in schwierigen, in unübersichtlichen und in Deutschland bis dato einmaligen Situationen Verantwortung übernommen. Sie haben sich dabei – das muss an dieser Stelle auch einmal gesagt und gewürdigt werden – unter höchster Gefahr für ihre eigene Gesundheit und für ihr Leben für uns alle eingesetzt. Sie haben nämlich einen Terroranschlag verhindert. Dafür Dank und Respekt.
Zur Wahrheit gehört auch, dass Fehler gemacht wurden und dass es zu Versäumnissen kam. Wer aber nichts tut, der macht auch keine Fehler.
In der Pressekonferenz führte Herr Prof. Landau aus, dass die Expertenkommission keinen Anhaltspunkt für wissentliches oder typisch sächsisches Fehlverhalten habe feststellen können. Die Fehler hätten auch in jedem anderen Bundesland passieren können. Damit darf es aber nicht getan sein. Es ist an uns, die notwendigen Schlüsse aus der Analyse der Ereignisse und aus den daraus abgeleiteten Empfehlungen der Expertenkommission zu ziehen. Wir werden aus den Fehlern lernen.
Die Handlungsfelder sind klar. Erstens. Es geht um die Frage der Suizidprävention und insbesondere um den Umgang speziell mit Selbstmordattentätern. Zweitens. Es geht um die Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten. Drittens. Es geht um die Verbesserung der Zusammenarbeit und der Kommunikation aller Bundes- und Landesbehörden. Viertens. Es geht um die Frage, ob wir in bestimmten Bereichen auch Gesetzesänderungen vornehmen sollten.
Beginnen wir mit dem Thema Suizidprävention. Die Landesarbeitsgruppe Suizidprävention hat ein Verfahren zur Einschätzung von suizidgefährdeten Gefangenen erarbeitet, das die Expertenkommission ausdrücklich gelobt hat. Dies gilt natürlich auch für die Fortbildung der Bediensteten. Wir wissen, dass die Psychologin nach allen fachlichen Gesichtspunkten eine richtige Einschätzung des Gefangenen al-Bakr getroffen hat. Die Kommission hat aber auch deutlich gemacht, dass die Betreuung und nicht die Kontrolle unzureichend gewesen ist.