Herr Staatsminister Dulig hatte das Wort für die Staatsregierung. Jetzt sind wir wirklich beim Schlusswort. Frau Kollegin Jähnigen, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns in Bezug auf die Forderung vom Bund so einig sind, wie Sie es gesagt haben, dann wäre jetzt, wo es im Vermittlungsausschuss liegt und wo bekanntlich gedealt wird, der richtige Zeitpunkt, das durch einen parlamentarischen Beschluss zu bekräftigen. Das würde Ihre Verhandlungen
„Hinterzimmerpolitik!“ ruft Kollege Scheel. – Ich erinnere nur daran, als die Bahn im Jahr 2010 Sachsen abhängen wollte. Es gab damals auf Antrag der GRÜNEN einen Landtagsbeschluss – das hat gewirkt. Aber Sie wollen es offensichtlich nicht.
Lassen Sie mich noch einmal auf die Argumente eingehen. Herr Kollege Nowak, das Problem ist, dass die Gelder für den Schüler- und Ausbildungsverkehr und für Schmalspurbahn aufgrund des erhöhten Aufwands, den man hat, wenn man mit dem Dampfzug fährt, den wir alle lieben – ich auch – für andere Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr fehlen. Früher waren sie im Budget und jetzt fehlen sie. Das ist das Problem. Das, was die Kommunen verteilen können, ist deutlich weniger geworden als vor dem Jahr 2010, aber sie müssen mehr Leistungen fahren. Dem müssen sie sich stellen.
Ich meine nicht, dass die Schmalspurbahnen aus dem System herausgenommen werden sollen, sie sollen im ÖPNV mitgeplant werden. Der zusätzliche Aufwand sollte aber aus dem Budget der Wirtschaftsförderung bezuschusst werden. Das könnte auch eine touristische sein, also „Wirtschaftsförderung“ als Überbegriff.
Wenn wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, so wie es die Koalition will, auf die Strategiekommission warten, dann verlieren wir mindestens zwei Haushaltsjahre – zwei von fünf Jahren Ihrer Regierungszeit. Das ist zu lang. Wer wie wir mit den Aufgabenträgern und den Fahrgastverbänden ständig im Gespräch geblieben ist, der weiß, dass die Rücknahme der Kürzungen jetzt verlangt wird und jetzt notwendig ist. Das, was die Strategiekommission machen muss, ist, eine Diskussion zu führen, wie das System mittel- und langfristig aussehen soll. Das ist notwendig und gut. Aber das hat mit der notwendigen Rücknahme der Kürzungen, mit der kurzfristigen Finanzausstattung, gar nichts zu tun.
Deshalb habe ich das Gefühl, dass Sie das Problem aussitzen wollen. Wir haben gehört, der Koalitionsvertrag sei die Richtschnur. Aber die CDU-Fraktion kann uns nicht sagen, wie sie ihn umsetzen will. Sie sind die Mehrheitsfraktion, das wissen Sie, aber Vorstellungen haben Sie keine. Auch Kollege Dulig und die SPDFraktion bekennen ihre Sympathie für unsere Ansätze, verschieben es aber auf später.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aussitzen dieses Finanzierungsproblems im ÖPNV heißt: weitere Tariferhöhungen und weitere Abbestellungen. Das auszusitzen halte ich nicht für solide Regierungsarbeit.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Schlusswort, vorgetragen von Frau Kollegin Jähnigen, kommen wir zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 6/443 zur Abstimmung und bitte
bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 6/443 mit großer Mehrheit abgelehnt und nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.
Die Fragen wurden der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Von den sechs Fragen sind drei Fragen schriftlich beantwortet worden, und somit verbleiben noch drei Fragen: Das sind die Fragen 2, 4 und 5.
Wir kommen zur Frage Nr. 2, betrifft wohnortnahe Krankenhausversorgung in den sächsischen Landkreisen. Sie wird gestellt von Frau Kollegin Schaper, Fraktion DIE LINKE.
1. Welcher Stand ist bei der Erarbeitung der Fortschreibung des sächsischen Krankenhausplanes erreicht worden, und welche Ergebnisse gibt es hinsichtlich der Erhaltung wohnortnaher Krankenhäuser, der Grundversorgung mit den entsprechenden Abteilungen und Kliniken sowie der dazugehörigen Bettenzahlen in den Landkreisen?
2. Welche Perspektive – unter betriebswirtschaftlichen und sozialen Aspekten – haben die beiden Klinikstandorte Rochlitz und Mittweida der kreiseigenen Mittweidaer Krankenhausgesellschaft (LMK)?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Schaper, nun doch die mündliche Beantwortung der Frage.
Am 7. Januar 2014 wurde der Krankenhausplan fortgeschrieben. Es war die elfte Fortschreibung des Sächsischen Krankenhausplanes. Damit ist ein flächendeckendes, funktional abgestuftes System von Krankenhäusern erarbeitet worden, das letztlich in struktureller, in funktioneller, in bautechnischer und in hygienischer Hinsicht den modernen Anforderungen der heutigen Zeit entspricht. Im Freistaat Sachsen ist eine bedarfsgerechte stationäre
Nun ist der Krankenhausplan mindestens alle drei Jahre zu überarbeiten und fortzuschreiben. Die zu berücksichtigenden Inhalte sind, dass auf die Veränderungen der Altersstruktur und der Einwohner Einfluss genommen werden muss, dass die Notwendigkeit der ökonomischen Ressourcen eine Rolle spielen muss und dass der Krankenhausplan den medizinischen und den technischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unterworfen und weiterentwickelt werden muss.
Nun ist der Krankenhausplan nach dem Sächsischen Krankenhausgesetz in drei Versorgungsstufen für Allgemeinkrankenhäuser und Fachkrankenhäuser unterteilt. Die Allgemeinkrankenhäuser der Regelversorgung, die die Fachgebiete Chirurgie und Innere Medizin umfassen, werden in allen kreisfreien Städten und Landkreisen in ausreichendem Maß vorgehalten. In den drei kreisfreien Städten und den zehn Landkreisen gibt es insgesamt 80 Krankenhäuser. Darin eingeschlossen sind die zwei Universitätskliniken. Insgesamt haben wir im Freistaat Sachsen 25 120 Planbetten. Es gibt an keiner Stelle des Freistaates eine Unterversorgung, was die stationäre Grundversorgung angeht. So weit zur Frage 1.
Die zweite Frage ging speziell in Richtung Klinikstandorte Rochlitz und Mittweida. Landrat Uhlig und der Geschäftsführer des Krankenhauses Mittweida, Herr Irmer, haben das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz über den aktuellen Stand informiert. Es ist geplant, ein neues Strukturkonzept bis zum 31. Januar 2015 zu erarbeiten. Das Strukturkonzept sieht vor, dass die Versorgungsstandorte an den Standorten Mittweida und Rochlitz aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht neu betrachtet werden.
Grundsätzlich – das möchte ich hier anführen – ist es aber alleinige Angelegenheit des Krankenhausträgers, über Standortentwicklungen zu entscheiden, wenngleich mein Haus natürlich jedes schlüssige und tragfähige Strukturkonzept respektieren und sich langfristigen Perspektiven für die Krankenhausentwicklung nicht verschließen wird – das zur zweiten gestellten Frage speziell zum Thema Mittweida, Rochlitz.
Ich habe eine Nachfrage zur zweiten Frage: Ist der Staatsregierung schon bekannt, ob es vielleicht von privaten Trägern ein Angebot an die LMK gibt?
Das ist sicherlich eine Frage, die direkt an die LMK gestellt werden müsste. Meinem Haus selbst oder speziell mir liegt eine derartige Äußerung nicht vor. Aber ich bitte darum, dass wir den Januar abwarten, wenn das neue Konzept fortgeschrieben vorliegt.
Das war die erste Frage. Frau Staatsministerin, Sie können gleich am Mikrofon bleiben. Ich rufe auf die Frage Nr. 1. Frau Kollegin Zais, bitte stellen Sie Ihre Frage am Mikrofon 3.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Meine Frage lautet wie folgt: Es geht um die Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sachsen.
In der am Freitag, dem 28.11.2014, im Bundesrat getroffenen Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern heißt es in Punkt 7: „Unbeschadet dessen werden die begonnenen Gespräche über Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern außerhalb der innerdeutschen Landesgrenzen, Asylverfahren, Aufenthaltsbeendigung, bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Gesundheitsversorgung fortgesetzt. Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den interessierten Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Asylbewerber einzuführen, mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.“
1. Ist die Staatsregierung an der Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber und Asylbewerberinnen interessiert? Wenn ja, welche Schritte wird sie dafür unternehmen, wenn nein, warum nicht?
2. Was unternimmt die Staatsregierung, um die Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu verbessern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Zais! Gegenwärtig – das ist ja bekannt – erhalten Asylbewerber vom Sozialamt oder von den Landkreisen im Bedarfsfall einen Krankenbehandlungsschein. Mit diesem Krankenbehandlungsschein erhalten sie die erforderliche Krankenbehandlung. Das entspricht derzeit aktuellem Bundesrecht, und damit ist die medizinische Grundversorgung gewährleistet.
Sie sprechen speziell die Einführung der Gesundheitskarte an, viel diskutiert als das sogenannte Bremer Modell. Den gestrigen Ausführungen meiner Kollegin Frau Staatsministerin Köpping folgend – sie hatte Bezug genommen auf den Asylgipfel, speziell auf den Lenkungskreis – sei gesagt: Bestandteil des Lenkungskreises zu den Punkten, die dort festgelegt worden sind, ist unter anderem auch das Thema Gesundheitskarte. Wir werden uns auch hier, gemeinsam mit den Spitzenverbänden und Kassen, näher mit dem Thema Gesundheitskarte auseinandersetzen und zeitnah über das Ergebnis informieren.