Danke, Frau Staatsministerin. Die Frage ist: Kann ich davon ausgehen, dass der Freistaat Sachsen zu den interessierten Ländern gehört?
Wir werden, wie ich gerade ausgeführt habe, das Thema Gesundheitskarte mit allem Für und Wider betrachten. Von dem Ergebnis werden wir den Landtag bzw. alle Interessierten in Kenntnis setzen. Ich möchte dem nicht vorgreifen, denn dazu gibt es genau den Arbeitsauftrag an mein Haus, das Für und Wider beim Thema Gesundheitskarte – auch mit den Erfahrungen der anderen, dem Bremer Modell folgend – abzuwägen.
Die zweite Nachfrage zu diesem Thema: Wann, denken Sie, werden Sie den Landtag davon in Kenntnis setzen, ob der Freistaat zu den interessierten Ländern gehört oder nicht?
Jetzt kann ich Ihnen natürlich kein Datum nennen. Ich kann nur sagen, dass wir alle daran interessiert sind, das Thema so zügig wie möglich zu bearbeiten.
1. Welche konkreten Umsetzungsschritte plant die Staatsregierung wann zur im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbarten Prüfung der Einführung des Integralen Taktfahrplanes Sachsentakt?
2. Auf welche Weise wird sich die Staatsregierung hierbei mit den Nachbarländern Sachsens zur Koordination der länderübergreifenden Interessen ins Benehmen setzen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin! Wegen des Sachzusammenhanges werden die beiden Fragen gemeinsam beantwortet. Die Einführung eines integralen Taktfahrplanes ist eines der Ziele der Staatsregierung. Dieses und andere Ziele sind genau der Grund dafür, dass wir eine Strategiekommission für den ÖPNV/SPNV ins Leben rufen werden. Deren Ergebnisse werden wir hier aber nicht vorwegnehmen.
Neben der eisenbahnbetrieblichen Machbarkeit eines integralen Taktfahrplanes im Freistaat Sachsen sind unter anderem zu prüfen die Vereinbarkeit mit den bestehenden Taktsystemen in unseren Nachbarländern, die Möglichkeiten der zeitlichen Umsetzung auch mit Blick auf eventuell notwendige Infrastrukturerweiterungen, die Finanzierbarkeit eventuell damit einhergehender Mehrleistungen und die Zusammenhänge mit den bestehenden Verkehrsverträgen, die in Verantwortung der kommunalen Aufgabenträger abgeschlossen worden sind.
Alles in allem handelt es sich um eine sehr komplexe Fragestellung, die wir gern angehen werden. Hier gilt: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Herr Minister, es ist ja bekannt, dass zur Umsetzung des Sachsentaktes im Eisenbahnbereich besonders der Ausbau der Knotenpunkte um die Bahnhöfe gehört. Deshalb meine Frage: Wird die Staatsregierung auch mit der Deutschen Bahn in Verhandlungen stehen, um einen flächendeckenden Ausbau der Knotenpunkte für einen integralen Taktverkehr rechtzeitig zu planen und vorzubereiten?
Selbstverständlich werden wir in alle unsere Überlegungen die Deutsche Bahn einbeziehen. Das bezieht sich jetzt nicht nur auf den von Ihnen genannten Punkt, sondern durchgängig auf das Gesamtkonzept. Aber ich bin jetzt nicht in der Lage, Ihre Frage konkret zu beantworten.
Ein Schlüssel für die Einführung des ITF ist der Ausbau der Strecke Dresden – Görlitz. Ist hier die Planungsvereinbarung zwischen Freistaat und Deutscher Bahn inzwischen unterzeichnet?
Die Beantwortung auch dieser Frage würde ich Ihnen nachliefern, weil ich den aktuellen Stand nicht kenne.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, wir haben alle noch offenen drei Fragen beantwortet und sind am Ende des Tagesordnungspunktes angekommen. Der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.
1. Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei waren zum Stichtag 10.12.2014 bis 25 Jahre alt, 25 bis 30 Jahre alt, 30 bis 35 Jahre alt, 35 bis 40 Jahre alt, 40 bis 45 Jahre alt, 45 bis 50 Jahre alt, 50 bis 55 Jahre alt, 55 bis 60 Jahre alt und älter als 60 Jahre? (bitte aufschlüs- seln nach Polizeidirektionen!)
2. Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei schieden in den Jahren 2009 bis 2014 aus anderen Gründen als aufgrund Alters oder auslaufender befristeter Verträge aus dem Dienst aus? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Polizeidirektionen!)
Dienststelle Polizeidirektion Chemnitz: Altersgruppe bis 25 Jahre – 14 Polizeivollzugsbeamte, 26 bis 30 Jahre alt – 47 Polizeivollzugsbeamte, 31 bis 35 Jahre alt – 154 Polizeivollzugsbeamte, 36 bis 40 Jahre alt – 281 Polizeivollzugsbeamte, 41 bis 45 Jahre alt – 230 Polizeivollzugsbeamte, 46 bis 50 Jahre alt – 288 Polizeivollzugsbeamte, 51 bis 55 Jahre alt – 389 Polizeivollzugsbeamte, 56 bis 60 Jahre alt – 319 Polizeivollzugsbeamte und über 60 Jahre – 0 Polizeivollzugsbeamte.
Dienststelle Polizeidirektion Dresden: Altersgruppe bis 25 Jahre – 37 Polizeivollzugsbeamte, 26 bis 30 Jahre alt – 107 Polizeivollzugsbeamte, 31 bis 35 Jahre alt – 245 Polizeivollzugsbeamte, 36 bis 40 Jahre alt – 488 Polizeivollzugsbeamte, 41 bis 45 Jahre alt – 307 Polizeivollzugsbe
amte, 46 bis 50 Jahre alt – 329 Polizeivollzugsbeamte, 51 bis 55 Jahre alt – 417 Polizeivollzugsbeamte, 56 bis 60 Jahre alt – 294 Polizeivollzugsbeamte und über 60 Jahre – 0 Polizeivollzugsbeamte.
Dienststelle Polizeidirektion Görlitz: Altersgruppe bis 25 Jahre – 31 Polizeivollzugsbeamte, 26 bis 30 Jahre alt – 63 Polizeivollzugsbeamte, 31 bis 35 Jahre alt – 120 Polizeivollzugsbeamte, 36 bis 40 Jahre alt – 252 Polizeivollzugsbeamte, 41 bis 45 Jahre alt – 174 Polizeivollzugsbeamte, 46 bis 50 Jahre alt – 207 Polizeivollzugsbeamte 51 bis 55 Jahre alt – 253 Polizeivollzugsbeamte, 56 bis 60 Jahre alt – 157 Polizeivollzugsbeamte und über 60 Jahre – 0 Polizeivollzugsbeamte.
Dienststelle Polizeidirektion Leipzig: Altersgruppe bis 25 Jahre – 38 Polizeivollzugsbeamte, 26 bis 30 Jahre alt – 177 Polizeivollzugsbeamte, 31 bis 35 Jahre alt – 324 Polizeivollzugsbeamte, 36 bis 40 Jahre alt – 435 Polizeivollzugsbeamte, 41 bis 45 Jahre alt – 375 Polizeivollzugsbeamte, 46 bis 50 Jahre alt – 390 Polizeivollzugsbeamte, 51 bis 55 Jahre alt – 448 Polizeivollzugsbeamte, 56 bis 60 Jahre alt – 342 Polizeivollzugsbeamte und über 60 Jahre – 0 Polizeivollzugsbeamte.
Dienststelle Polizeidirektion Zwickau: Altersgruppe bis 25 Jahre – 4 Polizeivollzugsbeamte, 26 bis 30 Jahre alt – 19 Polizeivollzugsbeamte, 31 bis 35 Jahre alt – 87 Polizeivollzugsbeamte, 36 bis 40 Jahre alt – 172 Polizeivollzugsbeamte, 41 bis 45 Jahre alt – 125 Polizeivollzugsbeamte, 46 bis 50 Jahre alt – 180 Polizeivollzugsbeamte, 51 bis 55 Jahre alt – 269 Polizeivollzugsbeamte, 56 bis 60 Jahre alt – 219 Polizeivollzugsbeamte und über 60 Jahre – 0 Polizeivollzugsbeamte.
Zu Frage 2: Fluktuation der Polizeivollzugsbeamten. Das Jahr 2014 umfasst nicht den Dezember 2014. Polizeivollzugsbeamte, die in einem Jahr altersbedingt ausgeschieden wären, jedoch im gleichen Jahr vorzeitig ausgeschieden sind, wurden nicht erfasst. In der nachfolgenden Aufstellung sind die Beamten in Ausbildung nicht enthalten.
Chemnitz: im Jahr 2009 – 11 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2010 – 17 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2011 – 13 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2012 – 18 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2013 –10 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2014 – 17 Polizeivollzugsbeamte.
Polizeidirektion Dresden: im Jahr 2009 – 7 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2010 – 5 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2011 – 11 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2012 – 3 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2013 – 5 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2014 – 7 Polizeivollzugsbeamte.
Polizeidirektion Oberes Elbtal-Osterzgebirge: im Jahr 2009 – 12 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2010 – 9 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2011 – 11 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2012 – 5 Polizeivollzugsbeamte.
Polizeidirektion Leipzig: im Jahr 2009 – 4 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2010 – 15 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2011 – 11 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2012 –
7 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2013 – 12 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2014 – 9 Polizeivollzugsbeamte.
Polizeidirektion Westsachsen: im Jahr 2009 – 4 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2010 – 11 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2011 – 7 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2012 – 11 Polizeivollzugsbeamte.
direktion Görlitz: im Jahr 2009 – 2 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2010 – 4 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2011 – 1 Polizeivollzugsbeamter, im Jahr 2012 – 1 Polizeivollzugsbeamter, im Jahr 2013 – 1 Polizeivollzugsbeamter, im Jahr 2014 – 2 Polizeivollzugsbeamte.
Polizeidirektion Südwestsachsen/Polizeidirektion Zwickau: im Jahr 2009 – 3 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2010 – 5 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2011 – 1 Polizeivollzugsbeamter, im Jahr 2012 – 3 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2013 – 3 Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2014 – 1 Polizeivollzugsbeamter.
1. Wie viele Polizeianwärterinnen und -anwärter haben in den Jahren 2005 bis 2014 jährlich die Ausbildung in Sachsen begonnen?
2. Wie viele Polizeianwärterinnen und -anwärter sind in den Jahren 2005 – 2014 nach Abschluss der Ausbildung oder aus anderen Ländern in den sächsischen Polizeidienst übernommen worden?
Beide Fragen werden aufgrund des Zusammenhangs zwischen Ausbildungsbeginn und Übernahme nach Ausbildungsabschluss zusammenhängend beantwortet. Nachfolgend ist dargestellt, wie viele Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter (PMA) ihre zweieinhalbjährige Ausbildung für die LG 1.2 Pol und wie viele Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter (PKA) ihr dreijähriges Studium für die LG 2.1 Pol ab 2005 begonnen haben sowie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung als Polizeimeister/Polizeimeisterin (PM) bzw. des Studiums als Polizeikommissar/Polizeikommissarin interjection: (PKA) übernommen