Markus Ulbig

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nunmehr ein Jahr her, seitdem der Attentäter Anis Amri mit dem Lkw auf den Weihnachtsmarkt in Berlin gefahren ist und zwölf Menschen getötet hat. Was damals passiert ist, hat uns alle betroffen gemacht und es hat uns vor Augen geführt, wozu Terroristen in der Lage sind.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es richtig gewesen, in die Polizei und in die Ausrüstung zu investieren, damit dem Terrorismus entsprechend der Kampf angesagt werden kann. 21,5 Millionen Euro haben wir in die Ausstattung der Polizei in diesem Bereich investiert – sondergeschützte Fahrzeuge, ballistische Helme, Mitteldistanzwaffen. Wir werden in der nächsten Zeit auch noch zwei gepanzerte Spezialfahrzeuge vom Typ „Survivor“ in den Dienst nehmen.
Damit sind die Voraussetzungen, um in solchen Situationen reagieren zu können, gegeben. Auf der anderen Seite ist es richtig, Herr Wippel, dass man aufgrund einer solchen Erfahrung entsprechend reagiert und an neuralgischen Punkten – wie es Weihnachtsmärkte nun einmal sind – auch mit angemessenem Kräfteeinsatz und mit mobilen Polizeiwachen unterwegs ist. Selbstverständlich ist es richtig, dass man dann mit Veranstaltern auch Sicherheitskonzepte entwickelt und Sicherheitskräfte dort postiert, wo gegebenenfalls eine Gefährdung erwartet wird.
Trotz alledem, meine sehr verehrten Damen und Herren – es ist ein deutliches Signal, welches von dieser Debatte
ausgegangen ist –, sollten wir uns die Freude an Weihnachten nicht nehmen lassen. Den Sicherheitsbehörden im Freistaat Sachsen liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte ableiten lässt.
Nun sind es noch zehn Tage bis Heiligabend und hinter uns liegen friedliche Tage mit gut besuchten Weihnachtsmärkten. Die Leute, mit denen ich gesprochen habe, haben mir gesagt: Ja, sicherlich macht man sich Gedanken, aber wir sehen auch, dass viel für die Sicherheit getan wird. Deshalb gehen wir auch bewusst auf die Weihnachtsmärkte. Die Zahl derer, die dort hingegangen sind, hat es auch dokumentiert. Deshalb hilft hierbei weder Panikmache noch Angst zu schüren.
Es ist auch richtig: Im Moment – und das ist kein sächsisches Phänomen – fällt objektive und subjektive Wahrnehmung zum Thema Sicherheit auseinander. Deshalb ist es richtig, dass wir mit Fakten argumentieren.
An dieser Stelle möchte ich einen kleinen Ausblick auf das Thema polizeiliche Kriminalstatistik geben. Die endgültigen Zahlen werden erst im März des nächsten Jahres präsentiert. Wenn man sich die ersten zehn Monate dieses Jahres anschaut, könnte man auf den ersten Blick sagen: Ja, wir haben einen leichten Anstieg. Wenn man genauer hinschaut, wird deutlich, dass es einen Grund hat. Das Landeskriminalamt hat im Oktober 2014 nach mehrjähriger intensiver Ermittlungsarbeit das Großverfahren wegen Anlagebetrugs gegen die Betreiber von Infinus statistisch abschließen können: 23 500 Fälle, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn man das herausrechnet, kann man die Prognose abgeben, dann wird die Kriminalität im Jahr 2017 rückläufig sein.
Wenn wir das von Ihnen angesprochene Thema Straßenkriminalität hernehmen, dann kenne ich folgende Zahlen: Von 2012 bis 2016 sind die Zahlen von über 68 000 Fällen auf über 65 000 Fälle zurückgegangen.
Außerdem lag der Anteil der Straßenkriminalität bei der Gesamtkriminalität in Sachsen leicht unter dem Bundesdurchschnitt.
Auf der anderen Seite – es ist sehr erfreulich – konnte die Aufklärungsquote von 18,4 auf 19,2 % gesteigert werden. Dort will ich ein deutliches Dankeschön an die Beamtinnen und Beamten sagen, denn das ist eine gute Arbeit, weil es sich bei der Straßenkriminalität meistens um
ganze Tätergruppen handelt. Deshalb ist wichtig, dass, wenn Sie das Thema Anzahl der Nichtdeutschen ansprechen, der MITA-Ansatz, den wir bei uns im Freistaat Sachsen schon länger fahren, weiter kontinuierlich gestärkt wird. Diejenigen, die identifiziert sind, sollen durch die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft einerseits und in Kombination mit den Ausländerbehörden andererseits so behandelt werden, dass sie zügig einer schnellen Strafe zugeführt werden und auf der anderen Seite, wenn es möglich ist, auch abgeschoben werden.
Kurz zur Gewaltkriminalität, meine sehr verehrten Damen und Herren. Zwar liegen wir dabei noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, aber auch hier hat es von 2013 bis 2016 einen Anstieg gegeben; das ist richtig. Im ersten Halbjahr 2017, kann ich jedoch sagen, hat es einen Rückgang gegeben: circa 300 Fälle gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016. Deshalb ist es richtig, gerade bei der Gewaltkriminalität die Schwerpunkte zu identifizieren und dort mit Kontrollen und deutlicher Präsenz aktiv zu werden.
Auch dort, sage ich deutlich, sind die Aufklärungsquoten für das Jahr 2017 ermutigend. 78,5 % im ersten Halbjahr zeigen, dass wir gerade in diesem Bereich sehr konsequent arbeiten und erfolgreich ermitteln. Nun gilt es, dass die Beweise gegen jene, die identifiziert sind, ordentlich gesichert und die Täter hart bestraft werden. Deshalb kann ich an dieser Stelle nur wiederholen: Sei es der Terrorismus oder die allgemeine Sicherheitslage – unsere Sicherheitskräfte stellen sich den Herausforderungen.
Wir haben die Notwendigkeit bezüglich der Aufstockung im Personal einerseits und der Verbesserung der Ausstattung andererseits erkannt und arbeiten konsequent daran. Die Polizistinnen und Polizisten leisten jeden Tag eine hervorragende Arbeit für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen, aber auch auf den Weihnachtsmärkten. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal allen herzlich danken und deutlich sagen: Wir werden konsequent weiterarbeiten, aber Panikmache ist nicht angesagt.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende einer intensiven Debatte und eines intensiven Gesetzgebungsverfahrens möchte ich beginnen mit einem herzlichen Dankeschön an all diejenigen, die im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens mitgearbeitet haben, die dafür gesorgt haben, dass das Gesetz heute so zur Abstimmung kommen kann.
Wir haben schon im Jahr 2014 das Kommunalrecht umfangreich fortentwickelt. Deswegen könnte man mit Ausnahme der Ortschafts- und der Stadtbezirksverfassung, die ja heute wieder für eine ganze Menge Emotionen gesorgt haben, zum Ergebnis kommen und sagen, der vorliegende Entwurf ist weniger spektakulär, und wenn ich es betrachte, eher technischer Natur. Natürlich haben wir uns verschiedene Dinge angeschaut, die in der Vergangenheit noch anpassungs- und verbesserungsbedürftig gewesen sind. Herausgekommen ist eine Novelle, die sich aus der konkreten Praxis ergibt, die Verbesserung für die Aktiven vor Ort bieten soll und mit der wir selbstverständlich auch elektronische Verfahren fördern. Zum Beispiel können Kommunen die Protokolle ihrer Sitzung nun auch per E-Mail an interessierte Bürger senden.
Konkret, und da will ich nur ein paar Aspekte herausgreifen, weil die Zeit ja schon fortgeschritten ist, geht es bei der vorliegenden Novelle erstens um die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, und zwar so, dass der guten Arbeit in den Kommunen keine Steine in den Weg gelegt werden. Es geht darum, es den Mitarbeitern der Rechtsaufsichtsbehörden und Rechnungsprüfungsämter zu erleichtern, als Gemeinderäte tätig zu sein, die Besetzung beschließender Ausschüsse freier gestalten und Stellvertreter flexibler ernennen zu können.
Das Thema Spendenregelung ist angesprochen worden. Den Inhalt möchte ich nicht mehr diskutieren, aber ich hoffe, dass wir das Thema, nachdem nun nochmals Änderungen vorgenommen worden sind, bei der nächsten Novelle nicht mehr anpacken müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zweitens ging es auch um das kommunale Haushaltsrecht, ganz allgemein vor allem darum, den Rahmen zur
Umstellung der Doppik zu verbessern. Deshalb fällt in diesen Kontext der Verzicht auf die Fortschreibung des Finanzplanes im zweiten Jahr der Haushaltsplanung, der Verzicht auf die öffentliche Bekanntgabe des Jahres- und Gesamtabschlusses und der Verzicht auf eine Nachtragssatzung, wenn bereits im Finanzhaushalt veranschlagte Mittel für neue Investitions- oder Investitionsfördermaßnahmen verwendet werden sollen. Zusätzlich aufgenommen wurde der Verzicht auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses, wenn der zu konsolidierende Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung ist. Im Endeffekt heißt das, Verfahren in den Gemeinden werden vereinfacht, gerade auch im Hinblick auf die Erstellung der Jahresabschlüsse bis zum Haushaltsjahr 2015.
Was drittens betrifft, die Kommunalwirtschaft: Auch hier haben wir uns am Prinzip „vereinfachen statt verkomplizieren“ orientiert.
Viertens haben wir, wie schon vielfach angesprochen wurde, im Koalitionsvertrag explizit vereinbart, dass gesellschaftliche Gruppen künftig noch besser berücksichtigt werden. Vor allem geht es um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Das ist ein wichtiges Thema. Bei kommunalen Vorhaben sollen diese vor allem dann stärker ins Boot geholt werden, wenn ihre Belange betroffen sind, und bei den Heranwachsenden hören die Verbesserungen nicht auf. Es geht um die Interessen von Senioren, aber auch um die Belange des Naturschutzes. Diese werden künftig durch Senioren- und Naturschutzbeiräte als kommunale Beiräte besser umzusetzen sein. Außerdem erinnere ich in diesem Zusammenhang an die Regelungen zur Bestellung von Beauftragten zur Migration und Integration in den kreisfreien Städten. Darüber haben wir im letzten Plenum ganz ausführlich gesprochen.
Schlussendlich kann man sagen, mit dieser Novelle ist uns eine vernünftige Lösung für eine Vielzahl von ganz praktischen Herausforderungen gelungen. Vor allem werden die Akteure vor Ort künftig mehr Gestaltungsspielraum haben, was – da bin ich mir ganz sicher – im Sinne einer starken Demokratie in der Fläche ist. Deswegen, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich gibt es zwischen Tagesordnungspunkt 4 und 5 und wahrscheinlich auch Tagesordnungspunkt 6 inhaltliche Überschneidungen, und wir sprechen im weitesten Sinne über Kompetenzen auf kommunaler Ebene. Trotz alledem ist es geboten, jeweils zu diesen Tagesordnungspunkten zu sprechen, selbst wenn sich die Sicht auf die Dinge wahrscheinlich weder von Tagesordnungspunkt 4 zu 5 noch zum nächsten ändern wird.
Aus meiner Sicht ist das Thema Kommunale Selbstverwaltung wichtig, um damit die dafür notwendigen Spielräume vor Ort zu erhalten sowie einen Oberbürgermeister und die Verwaltung bei allem, was ein Rat zu entscheiden
und zu beschließen hat, in die Lage zu versetzen, zu regieren und Beschlüsse zu vollziehen. In diesem Kontext sind die vier Punkte, die ich aus der Sicht der Staatsregierung aufgreifen will, zu verstehen.
Zum Thema Quorum ist eine ganze Menge angesprochen worden. Ja, es ist richtig: Im Jahr 2014 ist das Quorum abgesenkt worden, und nun gibt es genau diesen Spielraum für die kommunale Ebene, der hier mehrfach angesprochen worden ist, auf 10 bis 5 %.
Dann beginnen aber die Unterschiede, und aus unserer Sicht können die Kommunen vor Ort sehr wohl eigenständig entscheiden, auf welche Größenordnung und Prozentzahl sie sich verständigen und wie sie das für ihre Kommune einführen und regeln wollen. Ich habe in den vielen Vorträgen, die hier gehalten wurden, nicht einen einzigen vernünftigen gehört, wo in der Praxis Probleme entstanden seien – mit Ausnahme des Kritikpunktes von Herrn Schollbach, der sagte, bei schlechtem Wetter bekomme man viele Leute nicht hinter dem Ofen hervor. Dazu muss ich sagen: Demokratie ist natürlich keine Schönwetterangelegenheit, sondern man muss sich auch einmal bei schlechtem Wetter auf die Straße stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das zweite Thema ist die viel diskutierte Ausschlussfrist für kassatorische Bürgerbegehren. Auch dazu kann man logischerweise anderer Meinung sein, aber ich möchte deutlich machen: Es gibt sehr viele Nachteile, und man muss nicht alles, was in Bayern im Gesetz steht, übernehmen und als richtig erachten. Ich will Ihnen erklären, warum: weil es aus meiner Sicht vernünftig ist, eine Dreimonatsfrist zu haben, wonach endgültig klar ist, ob ein Ratsbeschluss vollzogen werden kann oder nicht. Jemand, der kommunalpolitische Erfahrung hat, kann sich durchaus vorstellen, wenn so etwas nicht geregelt ist, dass es dann beim Vollzug von Beschlüssen des jeweiligen Gremiums Schwierigkeiten gibt und man eher geneigt ist, Beschlüsse nicht so schnell zu vollziehen, weil es ja noch einmal ein Quorum geben könnte, welches diesen Gemeinderatsbeschluss aufhebt.
Drittens – das Thema Informationspflicht der Bürgermeister. Aus zugegebenermaßen alter Erfahrung möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen: Eine verschärfte Informationspflicht ergibt aus meiner Sicht wenig Sinn. Es gibt jetzt schon ein umfassendes Auskunftsrecht, und wer regelmäßig an Gemeinderatssitzungen teilnimmt, weiß: Unsere Bürgermeister antworten auf Nachfragen in der Regel offen und transparent.
Der vierte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Thema Mindestfraktionsstärke. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle möchte ich etwas Ehrlichkeit einfordern. Nun kann man sich hinstellen und sagen: Wir wollen die Möglichkeit der Absenkung. Aber zur Ehrlichkeit gehört – wir haben diese Zeit noch gar nicht allzu lange –, dass
man auf kommunaler Ebene diskutiert und versucht hat, die Möglichkeiten zu nutzen, um möglichst weit nach oben zu kommen, um eine Fraktion zu bilden. Vor diesem Hintergrund halte ich das, was wir derzeit in unserem Kommunalrecht geregelt haben, für vernünftig: dass die Kommunen sehr wohl in der Lage sind, über ihre Hauptsatzungen diesbezüglich sinnvolle Regelungen zu treffen, und daher ist eine darüber hinausgehende Veränderung, wie sie im Entwurf vorgeschlagen wird, aus meiner Sicht nicht notwendig.
Deshalb möchte ich zum Schluss kommen und deutlich machen, dass wir mit dem Kommunalgesetz, das gerade beschlossen wurde, eher dafür gesorgt haben, dass die Kommunen gefördert werden. Mit diesem Gesetzentwurf soll es nach meinem Verständnis eher eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung geben. Deswegen halten wir es tatsächlich nicht zum Schein, sondern aus Prinzip mit der kommunalen Selbstverwaltung. Aus diesem Grund empfiehlt die Staatsregierung, den vorgelegten Gesetzentwurf abzulehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will die Straßensammlung für Unterstützungsunterschriften einführen. Vorgesehen ist: Ein Wahlvorschlagsträger soll dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses anzeigen, dass er einen Wahlvorschlag aufgestellt hat. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses soll dann die mit dem Namen des Wahlvorschlages versehenen,
unterschriebenen und gesiegelten Formblätter für jeweils eine Unterstützungsunterschrift zur Verfügung stellen, und zwar in der erforderlichen Anzahl. Die Gemeinde hat anschließend jeweils die Wahlberechtigung des Unterschriftsleistenden zu bescheinigen. Das hört sich nicht nur kompliziert an, Herr Barth, das ist es auch.
Wenn man sich die zugelassenen Wahlvorschläge der jüngsten Wahlen ansieht, kann wohl kaum behauptet werden, dass sich unser bisheriges Verfahren nicht bewährt habe. Sie können natürlich die anderen Parteien als „Alt- und Konsensparteien“ beschimpfen;
aber dass sie sich angeblich Konkurrenz vom Halse halten würden, ist falsch. Das Gegenteil ist korrekt! Die Zahl der zugelassenen Wahlvorschlagsträger zeigt: Gerade im kommunalen Bereich gibt es eine breit gestreute Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, sich jenseits parteipolitischer Bindungen lokal zu engagieren. Trotzdem – oder gerade deshalb – gibt es das berechtigte Interesse, dass nur solche Wahlvorschläge zur Wahl zugelassen werden, die eine gewisse Ernsthaftigkeit und Kompetenz erkennen lassen. Diese Ernsthaftigkeit wird seit vielen Jahrzehnten durch die Leistung von Unterstützungsunterschriften nachgewiesen.
Deswegen will ich noch einmal auf das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes – übrigens schon aus dem Jahr 1994 – zu dieser Sache verweisen. Er hat festgestellt, dass dieses Verfahren sachgerecht sowie durchaus geeignet und erforderlich ist, um Manipulationen oder Täuschungen zu unterbinden.
Aus diesem Grund empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Prozess, den wir heute zum Abschluss bringen, ist wirklich ein langwieriger. Es war eine intensive Debatte, was sich heute noch einmal im Plenum verdeutlicht hat. Deshalb ein herzliches Dankeschön all jenen, die in der Diskussion, im Prozess mitgewirkt haben!
Ich denke, das Ergebnis, das uns heute vorliegt, hat Zustimmung verdient. Mit ihm haben wir die rechtlichen Voraussetzungen für unsere Kooperation mit unseren Partnern in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf feste Füße gestellt. Das neue GKDZ wird, wenn Sie heute zustimmen, 2019 seine Arbeit beginnen und die Telekommunikationsüberwachung der Verfolgungsbehörden der beteiligten Länder unter einem Dach zentralisieren. Es wird uns in die Lage versetzen, mit der rasanten Entwicklung in der Kommunikationsbranche Schritt zu halten und Tätern in einer digitaler werdenden Welt auf Augenhöhe zu begegnen.
Dabei sprechen wir nicht von einer Bagatelle. Telekommunikationsüberwachung, wie wir sie – so viel zu Ihrem Thema, Herr Bartl – bereits jetzt in den jeweiligen Landeskriminalämtern und danach auch im GKDZ betreiben, dient der Aufklärung schwerer Straftaten; Sie wissen das: Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Kinder- und Jugendpornografie oder organisierte Kriminalität. Ich habe bei dieser Diskussion, die Sie jetzt geführt haben, überhaupt nicht verstanden, wo Sie das Problem haben;
denn die Arbeit, die jetzt vom LKA erledigt wird, wird in Zukunft genauso im GKDZ stattfinden. Es wird also auch in Zukunft notwendig sein, dass ein Richter anordnet; und wenn die TKÜ-Maßnahme durchgeführt wird, sind Techniker – das sind jene, die in Zukunft im GKDZ sind; heute sitzen sie beim LKA – dafür zuständig. Sie nehmen die Informationen natürlich digital auf und speichern sie in den entsprechenden Apparaten. Danach erfolgt eine Übermittlung zum jeweiligen Sachbearbeiter, zum Polizisten. Ich verstehe überhaupt nicht, worin der Unterschied liegt zwischen dem, wie es heute betrieben wird und wie es zukünftig beim GKDZ betrieben wird. Dass es datenschutzrechtlich sicher erfolgt, dazu sind die getrennten Datentöpfe da.
Herr Bartl, ich kann Ihnen bestätigen, dass die Arbeitsweise, so wie sie heute im LKA stattfindet, auch zukünftig im GKDZ so sein wird. Es ist die gleiche Arbeitsweise, und das, was mit den Daten passiert – egal, ob heute beim LKA oder zukünftig im GKDZ –, ist vergleichbar.
(Klaus Bartl, DIE LINKE: Ja, vergleichbar! – Cornelia Falken, DIE LINKE: Da haben Sie aber ganz schön rumgeeiert! – Zuruf von den LINKEN: Das war nicht die Frage!)
Zurück zum Thema, meine Damen und Herren. Bei der Einrichtung des GKDZ geht es aber nicht darum, auf dem neuesten Stand der Technik zu sein, sondern wir müssen auch mit den Technologien von morgen Schritt halten.
Externe Berater haben bereits im Jahr 2013 attestiert, dass die geplante Kooperation verfassungs-, verwaltungs- und
datenschutzrechtlich in einer rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts möglich, wirtschaftlich günstiger als die bisherigen Länderlösungen sowie zukunftsfähig und innovativ ist.
Anders, als es hier vorgetragen wurde, ist es so: Ich habe Vertrauen in die Gutachter. Das GKDZ steht damit rechtlich auf festem Boden und ist wirtschaftlich sinnvoll.
Die Zahlen sind genannt worden. Herr Lippmann. Selbst wenn es entgegen den damaligen Annahmen zu Kostenerhöhungen kommen sollte, würde das – wenn wir so weitermachen würden wie bisher – natürlich die einzelnen Länder genauso betreffen und eine Kostenmehrung eintreten.
Deswegen gehe ich davon aus, dass der wirtschaftliche Vorteil trotz alledem stattfindet.
Dem Beschluss wurde in den anderen vier Ländern – von Thüringen bis Berlin – bereits zugestimmt. Durch diesen Staatsvertrag werden alle Fragen geregelt, die für die Errichtung und den Betrieb des GKDZ zwischen den Trägerländern von grundsätzlicher Bedeutung sind, insbesondere, was die Aufgaben und das anzuwendende Recht, den Datenschutz, den Standort, die Finanzierung, die Organisation und die Personalgewinnung angeht. Doch was heißt das konkret?
Das GKDZ wird selbst keine eigenen hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Die Entscheidungen zu den TKÜMaßnahmen verbleiben bei den Trägerländern. Es werden auch keine neuen Befugnisse geschaffen oder Befugnisse erweitert. Es erfolgt eine nach den beteiligten Ländern getrennte Datenverarbeitung und -speicherung, und zwar mit dem Anstaltssitz in Leipzig und mit einem redundanten Rechenzentrum in Dresden.
Was schließlich die polizeilichen Befugnisse angeht, so werden diese an dieser Stelle nicht erweitert. Das, was bislang an rechtlichen Voraussetzungen in Sachsen galt, gilt auch weiter. Entscheidungen zum Ob und welche Telekommunikationsüberwachung es geben wird, verbleiben damit auch in der Hoheit der beteiligten Länder.
Außerdem erinnere ich an die Genese und an das, was wir jetzt diskutiert haben sowie daran, dass der Datenschutzbeauftragte von Anfang an eingebunden ist. Herr Stange, noch ein Wort zu dem, was Sie jetzt angesprochen haben, weil Sie auf die IMK reflektiert haben und das Datenhaus angesprochen haben, was unser Ziel ist: Es ist natürlich ein richtiges Ziel. Es ist klar, dass es immer um die Balance zwischen der öffentlichen Sicherheit und den notwendigen Grundrechtseingriffen gehen muss.
Ich möchte besonders in der Situation, in der wir uns befinden – ein Jahr nach Anis Amri – noch einmal auf die Kritik zu sprechen kommen. Was war denn damals die Diskussion, die geführt worden ist? Es war doch so, dass in unterschiedlichen Datentöpfen, sage ich jetzt einmal, zwar Schnittstellen vorhanden gewesen sind, aber die
Informationen nicht so abgelegt waren und für die Kollegen nicht in der Weise zur Verfügung standen, wie es hätte sein müssen.
Vor diesem Hintergrund – das ist eine ganz andere Baustelle, deswegen will ich darauf hinweisen – möchte ich sagen: Dieses Datenhaus und die Ablage von polizeilichen Daten in einem solchen Datenhaus sind sinnvoll unter der Maßgabe, dass der Datenschutz zwar berücksichtigt wird, jedoch die Sacharbeiter in der Lage sein müssen, entsprechend zuzugreifen.
Im kommenden Jahr, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir mit unseren Partnern an die personelle und technische Feinplanung gehen. Die Ausschreibungen und die anschließende Errichtung der technischen Systeme müssen vorangetrieben werden. Ich werde Sie selbstverständlich über den Fortgang informieren, und zwar offen und transparent.
Damit das dann sozusagen in einer parlamentarisch nachvollziehbaren Art und Weise passiert, gibt es jetzt diesen Entschließungsantrag. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf inklusive des Entschließungsantrags.
Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den vorliegenden Antrag hätte es kaum einen besseren Zeitpunkt geben können; denn in diesem Jahr ist in Sachen Staatsarchiv und sächsisches Archivwesen generell eine ganze Menge passiert. Wir konnten insbesondere im Staatsarchiv einiges auf die Beine stellen.
Ich persönlich bin gleich sieben Mal bei Veranstaltungen auf der Archivstraße gewesen – anlässlich des Reformationsjubiläums, aber auch, gemeinsam mit dem Landtagspräsidenten, wegen des Umzugs des Landtagsarchivs.
Daneben ist auch im Bereich der Digitalisierung wieder viel vorangekommen. Heute wird schlichtweg erwartet, dass wichtige Informationen jederzeit und schnell auf Laptop und Co. verfügbar sind, gerade wenn es um jene fundierten Daten und Quellen geht, die ich immer gern als Rückspiegel unserer Demokratie betrachte. In Sachsen haben wir uns sehr früh dieser Aufgabe gestellt.
Jetzt bitte ich alle diejenigen, die hier nur mit Kritik unterwegs gewesen sind, die Ohren zu spitzen. Ich erinnere Sie daran: Seit 2013 verfügt der Freistaat als eines der ersten deutschen Länder über ein elektronisches Staatsarchiv und sichert so dauerhaft und rechtskonform seine jüngsten staatlichen Überlieferungen.
Ansonsten sprechen folgende Zahlen für sich:
2,4 Millionen Erschließungsdatensätze auf über rund 104 000 Meter Archivgut sind bereits auf sachsen.de und anderen Portalen zu finden. Allein 2017 wurden bisher beachtliche 17 Millionen Digitalisate von Akten, Karten, Plänen erstellt sowie circa 1 000 Stunden Video- und 940 Stunden Audiomaterial.
700 000 Euro Fördermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft konnten für digitalen Content eingeworben werden. In den Haushaltsjahren 2017/2018 gibt es weitere Verbesserungen für die IT-Infrastruktur, jeweils
560 000 Euro. Das ist ein Pfund, mit dem sich eine ganze Menge bewegen lässt.
Es wird jetzt darum gehen, die fortlaufende Digitalisierung von Archivgut und die konsequente Anpassung der technischen Infrastruktur weiter voranzubringen. 2018 werden mein Haus und der Sächsische Staatsbetrieb Informatik Dienste daher damit beginnen, die bestehende technische Infrastruktur anzupassen und so den OnlineZugang zu vereinfachen.
Meine Damen und Herren! Die Digitalisierung unserer Archivgüter ist natürlich auch eine Aufgabe, der sich die Kommunalarchive stellen müssen. Ich sage deshalb sehr deutlich – und das an allen Stellen –: Gerade auf kommunaler Ebene müssen Fachkompetenz und Infrastrukturen gebündelt werden.
Gerade beim Aufbau eines elektronischen Kommunalarchivs wäre das Zusammenwirken der sächsischen Kommunen ein erster wichtiger Schritt. Wenn Frau Dr. Pinka von Freiberg spricht, kann ich ein positives Beispiel aus Pirna erwähnen. Dort gibt es einen Archivverbund, ein interkommunales Archiv, womit die Zusammenarbeit deutlich erleichtert wurde.
Voraussetzung, um ein kommunales Archiv im Bereich der IT voranzubringen, ist außerdem, dass grundlegende organisatorische und technische Strukturen vorhanden sind. Das ist einfach die notwendige Basis. Deshalb haben wir hier zahlreiche Hebel in Bewegung gesetzt. Kommunale Spitzenverbände, Staatsarchiv und SMI haben im
Jahr 2017 ein Projekt begonnen, durch das in vier Jahren ein elektronisches Kommunalarchiv eingerichtet werden soll. Dank einer Änderung im Finanzausgleichsgesetz stehen hierfür 2,4 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Digitalisierung von Archivgut und elektronische Archivierung sind zentrale Daueraufgaben. Sie gleichen Mittelstreckenläufen, für die das sächsische Archivwesen derzeit fit gemacht wird.
Deswegen folgende drei Punkte als Zusammenfassung: Erstens. Beim elektronischen Staatsarchiv ist das Ziel der Umsetzung erreicht. Bei der Digitalisierung von staatlichem Archivgut sind wir – zweitens – auf sehr gutem Wege. Drittens. Den Kommunen stehen mit der Bündelung fachlicher Kompetenzen und der Schaffung gemeinsamer Organisationsformen Wege zur Verfügung, ihre allgemeine Archivarbeit zu optimieren und elektronische Großvorhaben anzupacken. Das Projekt des elektronischen Kommunalarchivs ist vielversprechend.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist zu diesem Thema eine Menge gesagt worden. Deswegen möchte ich mich zuerst bei allen bedanken, die sich um den Erhalt von Denkmalen bei uns im Freistaat Sachsen bemühen. Wir haben eine ganze Menge geschafft. In diesem Kontext sehe ich auch den Antrag von Ihnen, Herr Günther.
Oliver Fritzsche hat zum Thema, was im Verein und vor Ort geleistet worden ist, eine ganze Menge gesagt.
In meiner Rede steht, wie der Freistaat Sachsen mit den unteren Denkmalschutzbehörden das Bergen von Bauteilen und das Lagern vor Ort organisiert hat. Ich werde deswegen meine Rede im Weiteren zu Protokoll geben, aber nicht bevor ich das, was Herr Pallas erbeten hat, Ihnen hier im Plenum noch einmal positiv in Aussicht stelle, nämlich dass ich zu den Gedanken und zu dem, was es derzeit bei uns zum Thema der zentralen Unterbringung an Sachstand gibt, in der nächsten Sitzung des Innenausschusses vortrage. Das wird der 18. Januar 2018 sein. Dann können wir über dieses Thema weiterreden. Den Rest gebe ich zu Protokoll.
Herzlichen Dank.
Ich verstehe, dass unsere Denkmale eine sehr große emotionale Bedeutung haben und auch, dass, wenn sich im Einzelfall abzeichnet, dass eine Weiternutzung nicht abzusehen ist und der Staat nicht einspringen kann, die Gemüter hochkochen.
Die Aufbewahrung historischer Bauteile wird immer dann wichtig, wenn die Denkmalbehörden nicht umhinkommen, einem Abriss eines denkmalgeschützten Hauses zuzustimmen bzw. dann, wenn der Erhalt des Baudenkmals dem Eigentümer nicht (mehr) zumutbar ist. Auf vielfältige Art und Weise werden in diesen Lagern wertvolle Bauteile geborgen und aufbewahrt, so wie im Bergelager und Bauteilearchiv in Trebsen, in dem sehr gute Arbeit geleistet wurde.
Allerdings ist dieses Lager in Trebsen beileibe nicht der einzige Ort, an dem dies passiert. Zum einen haben viele unserer unteren Denkmalschutzbehörden sogenannte Lapidarien eingerichtet, andere wiederum haben witte
rungsempfindliche Objekte in Depots eingelagert. In Leipzig werden außerdem einige größere Bauteile in einem auswärtigen Depot der städtischen Museen gelagert. Einige sind sogar Exponate im Ausstellungsbestand der Museen geworden. Auch Eigentümer der ehemaligen denkmalgeschützten Objekte und jetzigen Eigentümer der Bauteile verwahren Bauteile.
Auf der anderen Seite ist aber auch der Freistaat nicht untätig. Wir haben zahlreiche dezentral organisierte Depots im ganzen Land. Ich denke beispielsweise an das große, vom SID betriebene Lager in Ottendorf, in dem auch unser LfD wichtige Bauteile deponiert hat. Zusätzlich wird aber in der Regel auch schon jedem bedeutenderen Baudenkmal ein Lager für Bauteile vorgehalten, zum Beispiel in Großsedlitz, Königstein, Moritzburg oder im Großen Garten.
Dort werden nicht nur Bauteile im engeren Sinn, sondern etwa auch die Originale von Skulpturen verwahrt. Sie sehen: Auf vielfältige Weise sichern und katalogisieren wir unsere historische Bausubstanz, insbesondere bei bedeutenden Fällen.
Im Fall des Bergelagers in Trebsen ist es doch so: Viele Eigentümer haben gerade im Raum Leipzig dieses Lager genutzt – wenn ihre Häuser nicht mehr zu halten waren – und Bauteile dorthin verbracht. Im dortigen Sächsischen Bauteilearchiv – das eine private Einrichtung ist und keine des Freistaats – wurde ein Teil der geborgenen Bauteile inventarisiert und wissenschaftlich in Augenschein genommen.
Bereits im Jahr 1992 hat das LfD damit begonnen, das Bauteilearchiv dabei zu unterstützen. Vielen Dank dafür
an die engagierte Arbeit der Denkmalschützer. Dadurch konnten wir einerseits Wissen um bestimmte Bauteile erhalten, andererseits aber auch sehen, dass sich darunter keine unbedingt schützenswerten Objekte befinden.
Als der Betreiber des Bergelagers, der Förderverein Rittergut Trebsen e. V., im Frühjahr 2017 den Verkauf vieler seiner Objekte angegangen ist, haben wir noch einmal interveniert. Verhindert werden sollte ein unkontrollierter Verkauf von Gegenständen, die gegebenenfalls spezielle Auflagen haben bzw. noch nicht katalogisiert waren. Die unteren Denkmalschutzbehörden haben also sehr wohl geschaut, ob nicht doch das eine oder andere schützenswerte Bauteil dabei ist.
Der Freistaat steht, wie andere Eigentümer, immer wieder in der Pflicht, bedeutende Denkmalbestandteile aufzubewahren, weshalb wir, wie gesagt, mit gutem Grund eigene Bauteillager eingerichtet haben und in den Bereich der unteren Denkmalschutzbehörden zahlreiche sogenannte Lapidarien und Depots fallen.
Aus diesem Grund ist der Freistaat nicht in der Pflicht, für die fachgerechte Lagerung der Bestände von Bergelagern und Bauteilearchiv zu sorgen. Es ist vielmehr an dem Förderverein Rittergut Trebsen e. V., hinsichtlich der Verwahrung von dessen Beständen tragfähige Konzepte zu entwickeln und gegebenenfalls die Sammlung selbst zu übernehmen.
Die Staatsregierung empfiehlt aus den genannten Gründen, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus der Sicht der Staatsregierung gilt natürlich: Je mehr wir
über die tatsächliche Kriminalitätsbelastung in unserer Gesellschaft wissen, je mehr wir das Feld der sogenannten Dunkelkriminalität ausleuchten, umso gezielter können natürlich auch unsere Sicherheitsbehörden darauf reagieren.
Über den Unterschied zwischen Anzeige- und Kontrolldelikten hat Herr Pallas ausreichend vorgetragen, sodass ich darauf nicht weiter eingehen will.
Für mich und für die Staatsregierung steht außer Frage: Wissenschaftliche Untersuchungen, die dazu führen, mehr über die tatsächliche Kriminalitätsbelastung zu wissen, sind natürlich ein wichtiger Baustein der Kriminalitätsbekämpfung und der strategischen Ausrichtung unserer Polizei.
Wie ich es Ihnen bereits geschrieben habe, will ich es hier noch einmal vortragen: Aus diesem Grund engagiert sich Sachsen in vielfältiger Weise. Schon lange beteiligen wir uns an bundesweiten Dunkelfeldbefragungen, zum Beispiel am Viktimisierungssurvey im Jahr 2012.
Ganz aktuell werden wir auf der kommenden Innenministerkonferenz vom 8. bis 10. Dezember einen Beschluss über eine weitere Dunkelfeld-Opfer-Befragung fassen.
Ziel ist eine umfassende Befragung von Opfern über 16 Jahren
unter Federführung des BKA, die alle drei, gegebenenfalls alle zwei Jahre wiederholt werden soll. Ganz konkret geht es dabei um Opfererfahrung, Anzeigeverhalten, Sicherheitsgefühl, Erfahrung mit der Polizei und, was mir besonders wichtig war, es wird auch Länderspezifika geben.
Ganz kurz zur Methode: Es sollen sowohl schriftliche Befragungen als auch Onlinebefragungen durchgeführt werden.
Über das Engagement und die Forschung an der Fachhochschule bei uns in Rothenburg ist eine ganze Menge vorgetragen worden. Deshalb will ich die Aufzählung an dieser Stelle überspringen und nur noch einmal deutlich sagen. Ja, es ist mir wichtig gewesen. Herr Wippel, es war vor Ihrem Antrag; im August dieses Jahres haben wir den Auftrag zur Anfertigung einer Dunkelfeldstudie zum Thema Crystal an die Fachhochschule in Rothenburg gegeben. Geplant ist auch, dass sich Bayern und Thüringen sowie die Tschechische Republik und die polnische Republik an der Untersuchung beteiligen.
Sie sehen also, dass wir uns einerseits als Freistaat, andererseits aber auch im Bund-Länder-Konzert auf diesem Themenfeld engagieren, dass wir engagiert sind.
Ich will an dieser Stelle auch noch einmal die Grenzen aufzeigen, die wissenschaftliche Untersuchungen durchaus haben. Es ist hier angesprochen worden: Wenn es zum Beispiel um organisierte oder Bandenkriminalität geht,
dann wird es schwierig; denn Opfer können in der Regel schlicht keine Aussagen darüber treffen, ob sie durch organisierte Täter oder Einzelpersonen geschädigt wurden. Hinzu kommt, Täter selbst sprechen naturgemäß nicht über Taten, die bislang nicht angezeigt wurden.
Aus all diesen Gründen, die ich vorgetragen habe, empfiehlt Ihnen die Staatsregierung, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs sei gesagt: Dass sich zwischen 2009 und heute eine dramatische gesellschaftliche Veränderung ergeben hat, das können Sie natürlich immer wieder gern ansprechen, aber das haben wir lange selbst erkannt und darauf haben wir auch reagiert. Gute Politik zeichnet sich dadurch aus, dass man auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert, indem man sie wahrnimmt und die richtigen Schlussfolgerungen daraus zieht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass diese gesellschaftlichen Veränderungen auch an diesem Prozess, am Konzept „Polizei 2020“, Veränderungen notwendig machen, ist selbstverständlich. Deshalb haben zuerst die Staatsregierung und dann wir gemeinsam – hier im Hohen Hause – reagiert.
Ich will es noch einmal deutlich sagen: Im Herbst 2015 war es zunächst der Stopp des Stellenabbaus. Wenig später hat dann auch die Fachkommission ihre Evaluation abgeschlossen und im Wesentlichen zwei Dinge attestiert. Erstens: Der ursprüngliche Personalansatz ist nicht ausreichend. Wir brauchen mehr Personal. Zweitens: Das Standortkonzept hat sich hingegen grundsätzlich bewährt und soll aus den Gründen, die Herr Abg. Pallas angesprochen hat, so bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst zum Punkt 1, zum Personalansatz. Es ist jedem bekannt, dass
wir die Ausbildung deutlich erhöht haben. Ich freue mich, morgen in Riesa 611 Anwärterinnen und Anwärter zu vereidigen. Das ist die höchste Zahl, die wir seit 20 Jahren verzeichnen können, und es ist ein deutliches Zeichen, dass wir es ernst nehmen.
Ab dem Jahr 2018 werden wir diese Zahl noch einmal um 100 erhöhen; pro Jahrgang 700. Dann – und das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen, so wie ich es Ihnen auf die Kleine Anfrage 6/11027 beantwortet habe – werden wir im Jahr 2022 zum ersten Mal die 14 000er Zahl reißen. Wir werden also 1 000 Polizisten mehr im Dienst des Freistaates Sachsen haben gegenüber der Ausgangszahl von 2015.
Schauen Sie auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/11027. Dort habe ich es Ihnen aktuell noch einmal aufgeschrieben und in tabellarischer Form vorgetragen.
Meine Damen und Herren! Bei der Aufteilung dieser neuen Stellen zählt für mich nur eine Kategorie: Kommen diese Polizisten bei den Leuten an? Unser Ziel ist deutlich und klar: Zwei Drittel dieser 1 000 Polizisten kommen sozusagen auf der Straße, und das bedeutet im Wesentlichen, in den Revieren an. Das heißt, in Form von Streifenfahrten, Ermittlungsarbeit, Bürgerpolizisten, Präsenz, unter anderem auch in festen Streifenbereichen rund um die jeweiligen Polizeireviere und Standorte. Diese Modelle können unsere Revierleiter bald mit Leben erfüllen. Das übrige Drittel soll vor allem die Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei und der Polizeidirektionen personell stärken und dann für besondere Einsatzlagen zur Verfügung stehen.
Herr Lippmann, ich sage ganz deutlich: Ich bin dagegen nicht bereit – und das ist der zweite Punkt –, fast die Hälfte der neuen 1 000 Stellen allein für administrative Zwecke einzusetzen.
Wir wollen mehr Polizisten auf der Straße als hinter dem Schreibtisch. Genau das wäre die Folge Ihres Antrages, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn wir es einmal durchrechnen: Wenn wir in jeder Stadt mit mehr als 10 000 Einwohnern ein eigenständiges Polizeirevier unterhalten würden, dann würde das letztlich einen Zuwachs – es gab unterschiedliche Zahlen – von über 30 Polizeirevieren in Sachsen nach sich ziehen. Nun sind allein 14 Polizeivollzugsbeamte für die Aufrechterhaltung des eigenständigen Dienstbetriebs für administrative Funktionen und Leitungen erforderlich, und – das will ich deutlich sagen – davon merkt eben wirklich kein Bürger etwas. Summa summarum würden rund die Hälfte der Beamten gefordert werden, die Hälfte von den 1 000 Stellen, die dann auf der Straße fehlen, meine Damen und Herren.
Gerade in dieser Diskussion hatte ich außerdem das Gefühl, dass einige davon ausgehen, dass man Kollegen am Schreibtisch oder am Revierstandort stehen hat, die warten, bis der Einsatz kommt. Dem ist nicht so. Viel praxisnaher und außerdem sinnvoller ist es, wenn unsere Streifen möglichst lange Präsenz auf der Straße zeigen und dann direkt von dort, geführt über das Einsatz- und Lagezentrum, zu den Einsätzen fahren.
Gute Polizeiarbeit braucht ausreichend gutes Personal, aber nicht ein separates Revier in jeder Stadt. Ja, wir haben aus eigenen Revieren Polizeistandorte gemacht. Diese sind auch heute noch in der Kommunikation, in der Regel mit Klingel und Sprechanlage, angeschlossen, sodass es auch dort möglich ist – vielleicht nicht unmittelbar, aber über einen Umweg – sich direkt beim zuständigen Revier zu melden.
Wenn sich natürlich vor Ort zeigt, an diesem oder jenem Polizeistandort gibt es triftige Gründe, zum Beispiel verlängerte Öffnungszeiten anzubieten oder diesen personell zu stärken, dann wird das in der zuständigen Polizeidirektion im Einzelfall geprüft. Dann wird gegebenenfalls auch nach anderen Lösungen gesucht. Ein praktisches Beispiel ist Taucha, wo jetzt wieder ein Streifenwagen rund um die Uhr unterwegs ist. Deshalb sind die Leiter der Polizeidirektionen beauftragt, auf ihrem Gebiet zu schauen, wo in der Ablauforganisation gegebenenfalls Optimierungsbedarf besteht. Eine grundsätzliche Rückkehr zur alten Revierstruktur wird es aber so nicht geben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deshalb kann ich zum Schluss sagen: In Sachsen gibt es eine professionelle, verlässliche, leistungsbereite, belastbare und sehr gut ausgebildete Polizei, eine Polizei, die hohen Einsatz zeigt und bei der ich mich hier noch einmal ausdrücklich, auch in Anwesenheit, ganz herzlich bedanke; eine Polizei, die in der Bevölkerung anerkannt ist, was zuletzt auch der Tag der offenen Tür der Polizeidirektion am vergangenen Sonntag gezeigt hat.
Die sächsische Polizei ist und bleibt ein wichtiger Garant für Stabilität und Sicherheit in unserem Freistaat. Dafür braucht sie ausreichend Personal, gute Ausstattung und eine sinnvolle, kontinuierliche Struktur. Was sie aber nicht braucht, sind Vorschläge, durch die weniger Beamte auf die Straße kommen. Aus diesem Grund empfiehlt die Staatsregierung, diesen Antrag abzulehnen.
Herzlichen Dank.
Antwort auf Frage 1: Bei den bei der sächsischen Polizei als MZP1 bezeichneten Granatpistolen handelt es sich um das Modell HK69 A1 des Herstellers Heckler & Koch GmbH. Der Zweck dieser Pistole ist das Ausbringen von Wirkmitteln oder Gummimunition im Kaliber 40 mm.
Antwort auf Frage 2: „Granatwerfer“ ist kein definierter Begriff – weder als Kategorie noch als Waffentyp – in den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.
Bezieht sich die Frage auf die bei der sächsischen Polizei vorhandenen Granatpistolen, so sind diese ausschließlich bei der Verwendung von Gummigeschossen als Waffe im Sinne des § 31 Abs. 3 SächsPolG einzustufen, ansonsten erfolgt die Zuordnung als bloßes Auswurfmittel zu § 31 Abs. 2 SächsPolG.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Stange hat uns heute noch einmal den
Gesetzentwurf vorgestellt und erläutert. Er hat im Kern deutlich gemacht, wie DIE LINKE sich vorstellt, eine Ombudsstelle als Anstalt des öffentlichen Rechts einzusetzen. Diese soll den Bürgerinnen und Bürgern und den Beschäftigten der Polizei ermöglichen, sich mit Beschwerden und Anliegen, insbesondere auch zur außergerichtlichen Streitschlichtung, an eine zusätzliche Instanz zu wenden. So weit, so gut. Im Kern kann man sagen, was auch mein Grundanliegen ist: einen offenen Umgang mit Problemen, mit Beschwerden, mit Dingen, die vorgetragen werden müssen, zu pflegen.
Aber anders, als Herr Lippmann das gerade vorgetragen hat, möchte ich als Innenminister deutlich sagen: Bei mir ist der Grundsatz genau andersherum; ich habe Vertrauen in die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Polizei. Dazu stehe ich. In Einzelfällen, bei denen es begründete Hinweise gibt, muss ihnen konsequent nachgegangen werden.
Deshalb gibt es auch Unterschiede in der Bewertung und im Vorgehen zwischen mir und der Opposition.
Sie haben alle über die unabhängige Beschwerdestelle gesprochen. Wir haben sie eingerichtet. Am 4. Januar 2016 haben die Kolleginnen und Kollegen die Arbeit aufgenommen. Sie sind seitdem erste Ansprechpartner sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Beschäftigten der Polizei. Dort kann sicherlich das eine oder andere noch nachgearbeitet werden.
Sie nehmen genauso auf allen gängigen Kommunikationswegen unkompliziert Beschwerden entgegen, wie Bitten, Hinweise und Anregungen. Nach der Prüfung der jeweiligen Beschwerde erhält der Beschwerdesteller eine entsprechende Antwort; möglich sind sogar persönliche Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Beschwerdestelle arbeitet weisungsfrei und prüft die vorgetragenen Beschwerden unvoreingenommen. Sie arbeitet aber anders, als es der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht. Geprüft werden Verhaltens- und Sachbeschwerden zu sämtlichen Aufgabenfeldern unserer Polizei und nicht nur – wie im Gesetzentwurf zum Beispiel im § 4 Abs. 1 Nr. 1 vorgesehen – im Bereich der Gefahrenabwehr.
Deshalb kann ich für mich schon jetzt sagen: Die Arbeit der Beschwerdestelle hat durchaus einen positiven Einfluss auf die Akzeptanz und das Vertrauen in die polizeiliche Arbeit. Kritik am polizeilichen Handeln kann unvoreingenommen überprüft, Fehler können erkannt und das Handeln der Polizei nachvollziehbar erläutert werden.
Meine Damen und Herren, wie gut die Zentrale Beschwerdestelle der Polizei angenommen wird, zeigen auch die Zahlen. Den Jahresbericht habe ich hier im Hohen Haus bereits am 2. Februar 2017 vorgestellt. Darin
ist deutlich geworden: Im Jahr 2016 sind 219 Beschwerden sowie 445 weitere Anliegen eingegangen. Nach eingehender Prüfung haben sich davon bislang 20 Beschwerden als begründet sowie 35 weitere Beschwerden zumindest als teilweise begründet erwiesen. Auch in diesem Jahr werden die Dienste der Beschwerdestelle gut genutzt. Bislang haben wir 180 Beschwerden und 380 sonstige Anliegen gezählt.
Für mich stellt sich deshalb die Frage: Warum sollen die bislang eingerichteten Beschwerdeinstanzen nicht ausreichen? Ich habe es vorhin deutlich gemacht: Natürlich gibt es immer etwas zu optimieren. Falls es diesbezüglich konkrete Vorschläge gibt, bin ich gern bereit, mich damit auseinanderzusetzen. Aber deshalb braucht es noch lange keine zusätzliche Instanz, eben eine solche Ombudsstelle.
Herr Pallas hat das aus meiner Sicht sehr zutreffend vorgetragen. Sollte sich jemand, egal ob Polizist oder Bürger, aus welchen Gründen auch immer, nicht an die Beschwerdestelle wenden wollen, besteht immer noch die Möglichkeit, den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags anzurufen.
Meine Damen und Herren, abgesehen davon habe ich im Innenausschuss schon deutlich gemacht, dass dieser Gesetzentwurf an einem grundsätzlichen Problem krankt. Nach meinem Verständnis ist er nicht von der Verfassung gedeckt. Warum sage ich das? Die Zentrale Beschwerdestelle konzentriert sich mit ihrer Arbeit und den dazu eingeräumten Kompetenzen auf das Kernanliegen des Petitionsrechts der Bürgerinnen und Bürger. Eine fach- oder dienstaufsichtliche Kontrolle ist bewusst nicht umfasst und obliegt dem zuständigen Vorgesetzten. Der vorliegende Gesetzentwurf hingegen geht über das Definitionsrecht nach Artikel 17 unserer Landesverfassung und das Sächsische Petitionsausschussgesetz hinaus.
Die Ombudsstelle soll nämlich unmittelbar auf Zeugen und Sachverständige zugreifen können. Hier verschwimmt nach meinem Verständnis die Abgrenzung zwischen Ermittlungsstellen und einer entsprechenden Ombudsstelle. Selbst im Petitionsausschussgesetz ist eine solche Kompetenz nicht vorgesehen. Gleiches gilt bezüglich der sehr weitgehenden Unterrichtungspflichten der zuständigen behördlichen Stellen.
Zum Abschluss noch ein Wort, Herr Stange, zu dem, was Sie auf die Kennzeichnungspflicht bezogen gesagt haben. Ich will jetzt nicht auf die Diskussion, die sich derzeit vollzieht, und auf eine mögliche Lösung eingehen. Aber auf der einen Seite sagen Sie, die Beamtinnen und Beamten sollen mit Namen und Vornamen für jedermann sichtbar ausgewiesen werden.
Auf der anderen Seite haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf unter § 4 Abs. 4 geregelt: „Anliegen und Beschwerden sind vertraulich zu behandeln. Der Umstand, dass Anliegen und Beschwerden eingereicht wurden, und die Namen der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer dürfen nur mit ihrer Einwilligung bekannt gegeben werden.“
Wenn ich das für mich interpretiere, ist das a) eine Ungleichgewichtung und trägt b) am Ende doch dazu bei, dass so etwas wie ein Denunziantentum eingerichtet wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Selbstverständlich.
Sie haben gefragt, ob ich das zur Kenntnis nehme. Ich will Sie fragen, ob Sie es zur Kenntnis nehmen, dass ich auf der anderen Seite die Verantwortung für die Polizistinnen und Polizisten sehe,
die auch ein gewisses Schutzbedürfnis haben.
Aus all diesen Gründen, die ich jetzt vorgetragen habe, empfiehlt – das will ich zum Abschluss deutlich sagen – die Staatsregierung, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Herzlichen Dank.
Besten Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Migration und Integration gehört regelmäßig zu den Debatten im Sächsischen Landtag, fordert unsere Gesellschaft und fordert jeden Einzelnen. Deshalb werde ich mich auf die Stichworte Begrenzung, Abschiebung, Kriminalität am heutigen Tag und zu diesem Tagesordnungspunkt nicht einlassen.
Ich will mich auf den Gesetzentwurf und darauf beschränken, was aus meiner Sicht zu sagen ist. Angesichts des Umstandes und der Bedeutung sind wir uns alle einig, dass dem Amt – wenn man es mal so beschreiben will – eines Beauftragten für dieses spezielle Thema eine sehr bedeutende Rolle zukommen kann. Aber wie Kollege Anton schon vorhin zutreffend gesagt hat, ist es wahrscheinlich schon das Ende der Gemeinsamkeiten. Für mich ist ebenso klar, dass die Personalhoheit der Kommunen und der Landkreise im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts eine essenzielle Bedeutung hat. Eingriffe in dieses Recht sollen und können daher nur nach einer sehr tiefgründigen Abwägung der damit verbundenen Vor- und Nachteile erfolgen.
Mit der Umsetzung Ihres Gesetzentwurfes, Frau Nagel, würden aber sämtliche Gemeinden mit einer eigenen Verwaltung quasi eine Pflicht zur Bestellung eines solchen Beauftragten auferlegt bekommen. Zudem hätten dann Landkreise, Große Kreisstädte und kreisfreie Städte zwingend hauptamtliche Migrationsbeauftragte zu bestellen.
Im Ergebnis der von mir vorgetragenen, unbedingt notwendigen Abwägung gehen diese mit der Umsetzung Ihres Gesetzentwurfs verbundenen Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht zu weit. Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages haben wir demgegenüber im Rahmen unseres Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts die notwendigen Anpassungen der Rechtslage zur Einführung des Amtes eines Migrations- und Integrationsbeauftragten vorgenommen – dies mit einem maßvollen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht. Danach sollen – wie auch in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehen – die kreisfreien Städte derartige Beauftragte bestellen, aber als Sollvorschrift ausgeprägt. Bezüglich der Landkreise, die ja bereits nach geltender Rechtslage Ausländerbeauftragte bestellen sollen, wollen wir eine Weiterentwicklung
dieser Beauftragten zu „Beauftragten für Migration und Integration“ erreichen.
Anders als für Sie, ist für uns aber nicht mehr nachvollziehbar, warum jede Gemeinde mit eigener Verwaltung einen solchen Beauftragten bestellen soll. Die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund, welche in kleineren Städten und Gemeinden ihren Wohnsitz haben, differiert teilweise erheblich. Warum aber Städte und Gemeinden mit relativ niedrigem Wohnanteil solcher Menschen zur Bestellung von Migrationsbeauftragten verpflichtet
werden sollen, erschließt sich mir schlichtweg nicht.
Anders als bei den kreisfreien Städten und Landkreisen halten wir es dafür im Sinne des Selbstverwaltungsrechts für richtig, diese Entscheidung in das Ermessen der Städte und Gemeinden zu legen. Ebenso – anders, als Sie es sagen – vertreten wir die Auffassung, dass die Kommunen und Landkreise am besten das Für und Wider in Bezug auf die Bestellung dieser Beauftragten beurteilen und entscheiden können, in welchem Umfang sie von den Förderprogrammen, die die Staatsregierung zur Verfügung stellt, Gebrauch machen.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass es derzeit auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte nahezu ausschließlich hauptamtlich tätige Beauftragte gibt. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung benötigt es daher nach meiner Überzeugung nicht. Aus diesem Grunde empfiehlt Ihnen die Staatsregierung, diesen Antrag abzulehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von vielen der Vorredner ist deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass der Wahlkampf, der am Sonntag zu Ende gegangen ist, wirklich unschöne Seiten hatte: Diffamierung, unfairer Wettbewerb, Auseinandersetzungen auf der einen, aber auch auf der anderen Seite, heruntergerissene Wahlplakate, gewalttätige Angriffe auf Parteibüros und Wahlkampfteams. Wir alle, das heißt jede Partei, waren davon betroffen. Deshalb sage ich klipp und klar Folgendes: Wir nehmen das nicht hin! Wer sich auf solche Art und Weise in den Wahlkampf einmischt, verunstaltet, zerstört oder gar körperlich angreift und Straftaten begeht, erweist unserer Demokratie einen echten Bärendienst.
Meine Damen und Herren! Schon seit Langem betrachten wir die politisch motivierte Gewalt gerade im Wahlkampf mit großer Sorge. Kurz nach der Bundestagswahl kann ich allerdings noch keine abschließende Beurteilung darüber geben, in welchem Ausmaß diese Delikte dieses Mal aufgetreten sind. Wenn ich die Statistik bis Mitte des Jahres 2017 über Straftaten gegenüber den Parteien im Allgemeinen mit denen des Jahres 2016 vergleiche, kann man sagen: Es hat einen Rückgang gegeben. Zum Ende hin wird sich das sicherlich noch differenzieren.
Dennoch bleibt natürlich viel zu tun. Sie alle kennen unser Maßnahmenpaket zur verbesserten Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität gegen Parteien. Das haben wir auch am 25. April 2017 den Fraktionsgeschäftsführern im Landtag vorgestellt. Es schließt zusätzlich zu unserem bisherigen Vorgehen eine Beratungsoffensive zu baulich-technischen Sicherungen, die zentrale Bearbeitung oben genannter Delikte beim OAZ beziehungsweise beim PTAZ ab 1. Oktober, ein operatives Lagemonitoring zur Früherkennung von Brennpunkten,
den verstärkten Einsatz der MEFG an Brennpunkten und eine offensive Öffentlichkeitsarbeit zur Abschreckung potenzieller Täter ein.
Meine Damen und Herren! Was wir in meinen Augen brauchen ist aber gewiss keine zusätzliche Dokumentationsstelle, sondern zum einen die konsequente Verfolgung entsprechender Straftaten; deshalb möchte ich zum anderen noch ein paar Worte zu dem, was aus der Perspektive der AfD angesprochen wurde, sagen. Straftaten – dazu zählt das Beschädigen von Wahlplakaten genauso wie Angriffe auf Parteibüros und Wahlhelfer – müssen bei der Polizei angezeigt werden. Das muss unter anderem deshalb erfolgen, damit dort umgehend mit der Ermittlungsarbeit begonnen werden kann. Wer etwas anderes fordert, der untergräbt das staatliche Gewaltmonopol und das Vertrauen in die Exekutive.
Herr Urban, Sie haben versucht, dies in Ihrem einbringenden Vortrag darzulegen und zu konkretisieren. Ich bin trotzdem nicht schlau daraus geworden. Was soll der Landeswahlleiter am Ende besser machen? Wie soll er zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die angezeigt werden, unterscheiden? Was soll er damit machen? Muss er diese der Polizei weitergeben? Wie möchten Sie sicherstellen, dass dabei keine Behinderung der Strafverfolgung erfolgt? Mir ist es genauso wie Herrn Hartmann gegangen. Als Herr Wippel das Wort ergriffen und versucht hat, etwas vorzutragen, war ich völlig verwirrt. Anders als Sie hat er völlig andere Sachverhalte vorgetragen, die plötzlich in Kamenz beim Landeswahlleiter gemeldet werden sollen.
Deswegen bleibt es dabei: Politisch motivierte Straftaten gegen Einrichtungen, Mitglieder und Veranstaltungen von Parteien sowie im Zusammenhang mit Wahlen werden in Sachsen längst erfasst. Das geschieht beim LKA. Die gewonnenen Daten werden bundesweit einheitlich von allen Organisationseinheiten des polizeilichen Staatsschutzes verwendet. Insofern ist das Aufkommen derartiger Delikte bereits heute bundesweit einheitlich auswertbar und in einem Lagebild umfassend darzustellen. Aus all diesen Gründen, meine sehr verehrten Damen und Herren, empfiehlt Ihnen die Staatsregierung, diesen Antrag abzulehnen.
Vielen Dank.
Antwort auf die Frage 1: Am 8. April 2017 wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Verdachts der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89 a Strafgesetzbuch die Unterkunft des Beschuldigten durchsucht. Hierbei konnte unter anderem ein Mobiltelefon beschlagnahmt und in den folgenden Tagen ausgewertet werden.
Im Zuge dieser Auswertung wurde das fragegegenständliche Bild aufgefunden, welches entweder mittels Selbstauslöser oder durch eine unbekannte Person in der Unterkunft des Beschuldigten aufgenommen wurde.
Antwort auf die Frage 2: Den Strafverfolgungsbehörden liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass es sich bei dem abgebildeten Gegenstand um eine strafrechtlich relevante Waffe handelt. Daher wurde bislang kein separates Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Antwort auf die Frage 1: Bei dem Testament handelt es sich um einen in deutscher Sprache abgefassten Formularvordruck, in welchem handschriftlich die persönlichen Daten des Beschuldigten eingetragen sind. Das Dokument ist unterschrieben, nicht jedoch notariell beglaubigt.
Antwort auf die Frage 2: In dem Testament bekennt sich der Verfasser zum Islam und begünstigt einen Moscheeverein in Sachsen, der vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen als Schwerpunkt salafistischer Bestrebungen gesehen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzestext haben sich die Bundesländer eigentlich auf einen gemeinsamen Weg verständigt.
Man kann sagen, es wurde eine praktikable Lösung gefunden. Es geht eigentlich nur um einige punktuelle Änderungen, die hier schon angesprochen wurden, konkret um zwei Punkte: die Aufhebung der bisher vorgesehenen zahlenmäßigen Begrenzung der Sportwettenkommissionen und darum, in einer Übergangszeit 35 Bewerbern des laufenden Konzessionsverfahrens die Möglichkeit zum Angebot von Sportwetten zu geben.
Meine Damen und Herren! Sie alle wissen, dass der bestehende Glücksspielstaatsvertrag seit dem 1. Juli 2012 im Rahmen einer Experimentierphase eigentlich die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten vorsieht. Wie hier vorgetragen worden ist, hat die Entscheidung hessischer Gerichte, diese Konzessionen nicht zu erteilen, zu jener Blockade geführt, die die genannten punktuellen Änderungen notwendig macht.
Die Regierungschefs der Länder haben sich in der Folge dieser Blockadesituation schnell geeinigt. Unsere Position war von Anfang an klar: Wir halten am abgestimmten Verfahren fest. Wir unterstützen deutschlandweite Regelungen zum Schutz der Spieler und zum Schutz der Jugend. Wir wollen keinen Unterbietungswettbewerb in
Sachen Glücksspielregulierung. Was wir wollen, ist eine Ratifizierung in allen 16 Bundesländern.
Bevor ich dazu komme, noch ein Wort zur Verfassungsmäßigkeit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis der Verständigung aller Länder im Frühjahr 2017. Mit der heutigen Einbringung in den Landtag machen wir im Freistaat Sachsen unsere Hausaufgaben, und das sehr wohl in verfassungsgemäßer Art und Weise. Denn entgegen den Entscheidungen aus Hessen, die im Eilverfahren ergangen sind, hat unter anderem der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. September 2015 die Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielkollegiums bestätigt. Herr Lippmann hat ja schon den Sachverständigen Herrn Dr. Pagenkopf zitiert, der das hier bei der Anhörung im Landtag ebenso vorgetragen hat.
Nun, meine Damen und Herren und lieber Herr Stange, noch ein Wort zur Causa Schleswig-Holstein. Richtig ist, dass im dortigen Koalitionsvertrag steht, dass der Landtag den Änderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form nicht ratifizieren möchte. Richtig ist ebenso das, was Sie vorgetragen haben. Es ging um die aktuelle Entwicklung im Landtag von Schleswig-Holstein. Das geschah, obwohl er noch im April 2017 durch die Kieler Seite unterschrieben wurde. Das war aber bekanntlich vor jenem Regierungswechsel.
Deshalb ist anzumerken – ich hatte im Innenausschuss bereits darauf hingewiesen –, dass die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder am 14. und 15. September 2017 gegenüber Schleswig-Holstein auf eine Fortführung des laufenden Ratifizierungsverfahrens bestanden haben. Jetzt kommt der Punkt. Wir und auch die übrigen Länder werden das Ratifizierungsverfahren weiter fortführen. Deshalb befinden wir uns mit Kolleginnen und Kollegen von Schleswig-Holstein im kontinuierlichen Austausch und Abstimmungsprozess. Fest steht für uns Folgendes: Wir halten an dem Kurs fest. Wir gehen davon aus, dass es hierzu noch zeitnah eine Lösung geben wird. Der Ball liegt aus unserer Sicht nun erst einmal beim Land Schleswig-Holstein.
Selbstverständlich.
Herr Stange, Sie haben mir mit Ihrer Nachfrage die Gelegenheit gegeben, einen Fehler zu korrigieren. Es ging – das sprach ich
gerade an – nicht um den 14. und 15. Dezember, sondern um den 14. und 15. September 2017.
Aha.
Kommen wir zur Chronologie. Jetzt habe ich es gefunden. In der Chronologie ist es richtig. Die CdS haben vorher miteinander gesprochen. Daraufhin hat der Landtag so entschieden, wie Sie es gesagt haben. Es gibt aber weitere Abstimmungsprozesse. Im Kern haben sich die Länder einerseits darauf verständigt, wie ich es vorgetragen habe. Keines der anderen Länder möchte die Verantwortung dafür übernehmen, dass wir gegebenenfalls am Ende des Prozesses nicht zum Ergebnis kommen. Deswegen werden alle in die Landtage gehen und diesen Ratifizierungsprozess voranbringen. Auf der anderen Seite wird weiter daran gearbeitet, dass in Schleswig-Holstein noch eine Lösung gefunden wird.
Deshalb kann ich Folgendes zusammenfassen: Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag zielt mit den punktuellen Änderungen im Bereich der Sportwetten darauf ab, durch die Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte die Blockadesituation aufzulösen. Eine darüber hinausgehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrages ist nicht Gegenstand des Glücksspieländerungsstaatsvertrages und gegenwärtig auch nicht angezeigt. Was sich ergibt, wenn der Prozess nicht so zu Ende
geht, wie ich es vorgetragen habe, haben wir in der individuellen Frage- und Antwortrunde vorgetragen.
Aus den vorgenannten Gründen bitte ich deshalb um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich ganz herzlich bei all denjenigen bedanken, die an dem vorliegenden Entwurf mitgearbeitet haben. Ich denke, das Ergebnis zeigt, dass der Entwurf die Zustimmung verdient hat. Er ist bundesweit abgestimmt. Mit dem, was wir da vorlegen, wird geltendes EU-Recht umgesetzt, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Im Rahmen der Anhörung ist deutlich geworden – die Sachverständigen sowohl von SSG und Landkreistag als auch der Vorsitzende der Fachkommission, Herr Krauß aus Bayern, haben es bestätigt –, dass die Anpassungen richtig, zwingend und unausweichlich sind.
Worum es konkret geht, ist im Wesentlichen vorgetragen worden. Erstens ist die CE-Kennzeichnung jetzt einheitlich auch in Sachsen zu führen, das Ü-Kennzeichen fällt weg. Zweitens werden bundeseinheitlich die produktbezogenen Sicherheitsanforderungen durch bauwerksbezogene Anforderungen ersetzt. Drittens werden die in der Diskussion angesprochenen Bauregellisten und die Liste der technischen Baubestimmungen nun zusammengefasst.
Viertens – Herr Günther, das möchte ich aufgrund Ihres Vortrages und Ihrer Bedenken gern im Plenum noch einmal ansprechen – geht es um die Zuständigkeiten für sämtliche bauvorhabenbezogenen Bauartengenehmigungen und -zustimmungen im Einzelfall.
Warum machen wir das? Nicht, weil wir – wie Sie es angesprochen haben – bei Denkmalen an der einen oder anderen Stelle Probleme erzeugen wollen, sondern weil im Rahmen der Anhörung von denen, die die unteren Bauaufsichtsbehörden vertreten, nämlich von den Spitzenverbänden, der Antrag gekommen ist, diese Praxis zu verändern und die oberste Bauaufsichtsbehörde entsprechend zuständig zu machen, weil die Praxis bisher so gewesen ist, wie es Herr Pallas schon angesprochen hat, dass eben die unteren Bauaufsichtsbehörden in aller Regel mangels eigener Kompetenz doch die oberste Bauaufsichtsbehörde gefragt hatten.
Vor dem Hintergrund ist gesagt worden: Dann lasst es doch bei uns im Freistaat Sachsen gleich an einer Stelle regeln und dort entscheiden, wo die Experten sitzen. Deswegen ist dieser Vorschlag aufgegriffen und zum Bestandteil dieses Gesetzentwurfes gemacht worden.