Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

wurden.

Einstellungsjahr 2005: LG 1.2 Pol (ehemals mPVD) Ausbildung begonnen – 177 PMA, davon nach erfolgreicher Ausbildung übernommen – 163 PM. LG 2.1 Pol (ehemals gPVD) Studium begonnen – 25 PKA, davon nach erfolgreichem Studium übernommen – 25 PK.

Einstellungsjahr 2006: LG 1.2 Pol (ehemals mPVD) Ausbildung begonnen – 96 PMA, davon nach erfolgreicher Ausbildung übernommen – 92 PM. LG 2.1 Pol (ehemals gPVD) Studium begonnen – 25 PKA, davon nach erfolgreichem Studium übernommen – 25 PK.

Einstellungsjahr 2007: LG 1.2 Pol (ehemals mPVD) Ausbildung begonnen – 125 PMA, davon nach erfolgrei

cher Ausbildung übernommen – 118 PM. LG 2.1 Pol (ehemals gPVD) Studium begonnen – 25 PKA, davon nach erfolgreichem Studium übernommen – 25 PK.

Einstellungsjahr 2008: LG 1.2 Pol (ehemals mPVD) Ausbildung begonnen – 156 PMA, davon nach erfolgreicher Ausbildung übernommen – 142 PM. LG 2.1 Pol (ehemals gPVD) Studium begonnen – 25 PKA, davon nach erfolgreichem Studium übernommen – 24 PK.

Einstellungsjahr 2009: LG 1.2 Pol (ehemals mPVD) Ausbildung begonnen – 244 PMA, davon nach erfolgreicher Ausbildung übernommen – 214 PM. LG 2.1 Pol (ehemals gPVD) Studium begonnen – 75 PKA, davon nach erfolgreichem Studium übernommen – 65 PK.

Einstellungsjahr 2010: LG 1.2 Pol (ehemals mPVD) Ausbildung begonnen – 263 PMA, davon nach erfolgreicher Ausbildung übernommen – 239 PM. LG 2.1 Pol (ehemals gPVD) Studium begonnen – 61 PKA, davon nach erfolgreichem Studium übernommen – 59 PK.

Einstellungsjahr 2011: LG 1.2 Pol (ehemals mPVD) Ausbildung begonnen – 247 PMA, davon nach erfolgreicher Ausbildung übernommen – 210 PM. LG 2.1 Pol (ehemals gPVD) Studium begonnen – 60 PKA, davon nach erfolgreichem Studium übernommen – 52 PK.

Einstellungsjahr 2012: LG 1.2 Pol (ehemals mPVD) Ausbildung begonnen – 243 PMA, noch in Ausbildung. LG 2.1 Pol (ehemals gPVD) Studium begonnen – 80 PKA, noch im Studium.

Einstellungsjahr 2013: LG 1.2 Pol (ehemals mPVD) Ausbildung begonnen – 248 PMA, noch in Ausbildung. LG 2.1 Pol (ehemals gPVD) Studium begonnen – 80 PKA, noch im Studium.

Einstellungsjahr 2014: LG 1.2 Pol (ehemals mPVD) Ausbildung begonnen – 237 PMA, noch in Ausbildung. LG 2.1 Pol (ehemals gPVD) Studium begonnen – 74 PKA, noch im Studium.

Der jährliche Einstellungskorridor in Höhe von 300 für die Polizei wurde in den vergangenen Jahren stets ausgeschöpft.

Zur Beantwortung des zweiten Teils der Frage 2 stellen die nachfolgenden Zahlen die seit dem Jahr 2005 aus anderen Bundesländern ohne Tauschpartner übernommenen Beamten der LG 1.2 Pol (ehemals mittlerer Polizei- vollzugsdienst) und der LG 2.1 Pol (ehemals gehobener Polizeivollzugsdienst) dar:

Jahr 2005: LG 1.2 Pol – 0, LG 2.1 Pol – 0

Jahr 2006: LG 1.2 Pol – 0, LG 2.1 Pol – 0

Jahr 2007: LG 1.2 Pol – 0, LG 2.1 Pol – 0

Jahr 2008: LG 1.2 Pol – 9, LG 2.1 Pol – 10

Jahr 2009: LG 1.2 Pol – 0, LG 2.1 Pol – 0

Jahr 2010: LG 1.2 Pol – 4, LG 2.1 Pol – 3

Jahr 2011: LG 1.2 Pol – 1, LG 2.1 Pol – 1

Jahr 2012: LG 1.2 Pol – 4, LG 2.1 Pol – 13

Jahr 2013: LG 1.2 Pol – 3, LG 2.1 Pol – 4

Jahr 2014: LG 1.2 Pol – 3, LG 2.1 Pol – 4

Gesamt: LG 1.2 Pol – 24 LG 2.1 Pol – 35

Grundsätzlich werden Beamte anderer Bundesländer nur im Rahmen von Tauschversetzungen zur sächsischen Polizei versetzt. Diese sind in der Übersicht nicht erfasst.

Im Ausnahmefall können auch Beamte aus anderen Bundesländern ohne Tauschpartner zur sächsischen Polizei versetzt werden, wenn das abgebende Bundesland dem Beamten eine Freigabeerklärung, insbesondere aus sozialen Gründen, erteilt.

Verfahren gegen Rechtsextremisten nach §§ 129 und 129 a StGB in Sachsen interjection: (Frage Nr. 6)

Nach Medienberichten hat der Generalbundesanwalt seit November 2011 insgesamt 20 Verfahren wegen des Verdachtes einer Straftat nach den §§ 129 und 129 a StGB im Bereich Rechtsextremismus eingeleitet.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele der eingeleiteten Verfahren richten sich gegen wie viele Beschuldigte im Freistaat Sachsen?

2. Wie viele Verfahren wurden durch die sächsischen Staatsanwaltschaften gegen wie viele Personen seit November 2011 im Zusammenhang mit dem Bereich Rechtsextremismus nach den §§ 129 und 129 a StGB eingeleitet und jeweils wie abgeschlossen?

Antwort zu Frage 1: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist allein zuständig für Ermittlungsverfahren, die wegen des Vorwurfs der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129 a Strafgesetzbuch geführt werden. Der Generalbundesanwalt untersteht als Bundesbehörde weder meiner noch der Rechts- und Fachaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. In die in den Vorbemerkungen der Anfrage bezeichneten Ermittlungsverfahren sind die sächsischen Staatsanwaltschaften nicht eingebunden. Die sächsische Polizei kann zu den erfragten Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts ebenfalls keine Auskunft erteilen. Diesbezügliche Auskünfte dürfen nur durch den Generalbundesanwalt oder mit dessen Zustimmung durch die verfahrensführende Dienststelle gegeben werden. Leider ist es mir daher nicht möglich, die Frage zu beantworten.

Antwort zu Frage 2: Seit November 2011 wurden zwei Ermittlungsverfahren nach § 129 Strafgesetzbuch im Bereich des Rechtsextremismus gegen insgesamt

106 Personen von sächsischen Staatsanwaltschaften

eingeleitet.

Im Dezember 2011 wurde ein Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung mit rechtsextremistischem Bezug gegen zunächst 69 Personen eingeleitet. Gegen fünf der Beschuldigten wurde am 19. Juli 2013 Anklage zur Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden

erhoben. Ebenfalls am 19. Juli 2013 sowie am 19. August 2013 wurde das Verfahren gegen zwei Beschuldigte eingestellt. Das Verfahren gegen die restlichen Beschuldigten wird nach erfolgter Abtrennung fortgeführt. Derzeit richtet sich das noch anhängige Ermittlungsverfahren gegen 80 Personen.

Im Januar 2013 wurde ein zweites Verfahren gegen 19 Beschuldigte wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung mit rechtsextremistischem Bezug eingeleitet. Am 19. Juni 2013 wurde das Verfahren gegen einen der Beschuldigten vorläufig eingestellt. Gegen die weiteren 18 Beschuldigten dauern die Ermittlungen noch an.

Auskünfte zu Verfahren gemäß § 129 a Strafgesetzbuch wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung können nur durch den Generalbundesanwalt erteilt werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Tagesordnung der 5. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet.

Gestatten Sie mir, einige kurze Worte an Sie zu richten. Es liegt ein ereignisreiches Jahr 2014 hinter uns. Wir haben uns am 31. August erfolgreich dem Votum unserer Wählerinnen und Wähler gestellt, haben uns hier als Landtag konstituiert, unsere Gremien geschaffen, unsere Ausschüsse besetzt, und vor uns liegt jetzt, im Jahr 2015, wiederum eine arbeitsreiche Phase. Insbesondere werden

wir uns unserem eigentlichen Königsrecht widmen und über den Doppelhaushalt 2015/2016 beraten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf einen Dank hier an unsere Mitarbeiter in den Wahlkreisen und in den Fraktionen, in den Ministerien und in der Landtagsverwaltung – überhaupt in den Verwaltungen unseres Freistaates – ausdrücken, die unsere Arbeit unterstützt haben. Ich wünsche Ihnen allen, Ihren Familien, Ihren Freunden ein gesegnetes, besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2015, in dem wir uns gleich zu Beginn – so hoffe ich – alle hier gesund und munter wiedersehen.

Mit diesen Wünschen schließe ich die letzte Sitzung des Jahres 2014 und lade Sie gleichzeitig zur 6. Sitzung am 28. Januar 2015, 10 Uhr, ein. Einladung und Tagesordnungen gehen Ihnen zu.

Bevor ich jetzt endgültig die 5. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags schließe, bitte ich alle Mitglieder des Präsidiums zu unserer Sondersitzung in Saal 2. Allen anderen einen sicheren Nachhauseweg.

Vielen Dank.

(Beifall des ganzen Hauses)