Herr Kollege Tiefensee sprach für die CDU-Fraktion. Nun hören wir Frau Abg. Pinka für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Tiefensee, ich werde Ihnen jetzt einen faktenbasierten Vortrag halten und ich hoffe, Sie hören mir bis zum Schluss zu.
Diese Woche Dienstag ging beispielsweise über den Europaticker, dass das Abfallmanagement in der Europäischen Union verbessert und in Richtung einer Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt werden solle. Hierzu hat die EU-Kommission ein Gesetzespaket in vier Richtlinien vorgelegt. Ziel ist es, die Abfallmengen in der EU künftig deutlich zu verringern und mehr Materialien wiederzuverwenden bzw. zu recyceln.
Produkte sollen funktionstüchtiger und einfacher zu reparieren sein. Dazu sollen Rohstoffe länger im Kreislauf gehalten, die Umwelt geschont und Arbeitsplätze geschaffen werden. Der federführende Umweltausschuss der Europäischen Union spricht sich sogar dafür aus, die Reform des Abfallrechtes ehrgeiziger zu gestalten als von der Kommission bisher vorgesehen. So sollen die Recyclingraten von Haushaltsabfällen von aktuell 50 % bis 2030 auf 70 % deutlich angehoben werden. Dazu gehören
auch Verpackungsmaterialien wie Kunststoffe, Metall und Glas. Sie sollen häufiger recycelt werden als bisher.
In den Mitgliedstaaten, in denen Abfälle noch auf Deponien entsorgt werden, soll diese Praxis nach und nach beendet werden. Neben Haushaltsabfällen sollen zudem Gewerbe- und Industrieabfälle wirksamer reduziert und recycelt werden. Durch einen verbesserten Markt für Sekundärrohstoffe wie Kartons oder Metallschrott sollen knappe Ressourcen häufiger wiederverwendet werden und zu einem nachhaltigen Wachstum beitragen. Weitere Maßnahmen sollen auch dazu führen, Lebensmittelabfälle zu halbieren und Abfälle im Meer zu verringern. Der Umweltausschuss will zudem Recyclingmaßnahmen stärker vereinheitlichen, sodass die Anstrengungen der Mitgliedsstaaten stärker vergleichbar werden.
Nun mögen Sie fragen: Was hat die aktuell in Europa vorgehende Politik mit dem jetzigen Antrag zu tun?
Im Status quo der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von 2014 wird festgehalten, dass Deutschland 66 % der angefallenen Siedlungsabfälle recycelt oder kompostiert hat.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 6/5764, die die GRÜNEN-Fraktion für ihren Antrag genutzt hat, wurde auf die Frage, wie es um den mit 65 % vorgegebenen Erfüllungsgrad der in § 14 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aufgezählten quantitativen Vorgabe zur Wiederverwendung und dem Recycling, zum Beispiel von Siedlungsabfällen in Sachsen, aussieht, vom Umweltminister geschrieben: „Der spätestens ab 1. Januar 2020 zu erreichende Erfüllungsgrad der vorgegebenen quantitativen Vorgaben wurde bisher für den Freistaat Sachsen nicht ermittelt.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, dass die Experten im Umweltministerium hier schon die eine oder andere Zahl bereit hätten oder zumindest wüssten, wie sie diese Daten erheben können. Es ist irgendwie unwürdig, so zu tun, als ob gar nichts bekannt wäre. Es ist auch zu kurz gesprungen, allein das Mehrheitsvotum des Abfall-Untersuchungsausschusses zu zitieren und so zu tun, als ob nie Fehler gemacht wurden.
Ich bin froh, dass sich infolge des Untersuchungsausschusses einige Praktiken in Sachsen geändert haben. Das liegt jedoch nicht am Handeln der CDU, sondern an der Opposition, die einerseits Missstände aufgezeigt hat, und an der Regierung andererseits, der es zu peinlich war, angreifbar zu sein, und die deshalb später handeln musste.
Zum Beispiel bei der Verbringung von Abfällen in Tagebaurestlöchern. Da gibt es ein vom sächsischen Oberberghauptmann erlassenes Merkblatt, dass keine Abfälle mehr in Tagebaurestlöcher verbracht werden sollen. Das war damals ein großer Kritikpunkt im Untersuchungsausschuss.
Auch bei der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 6/1980, weiß das Umweltministerium von den sächsischen mineralischen Abfällen offiziell erst einmal gar nichts. Es schiebt den Schwarzen Peter an das Statistische Landesamt. Wegen dieser Behörde gebe es keine statistische Erhebung des Gesamtaufkommens solcher Abfallarten wie Bodenaushub, Bauschutt oder Straßenaufbruch für den Freistaat Sachsen. Alle vier Jahre findet stichprobenhaft eine Erhebung bei den Abfallerzeugern durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen statt, aber die alle vier Jahre stattfindende probenhafte Erhebung bei 473 Abfallerzeugern besaß schon 2010 und besitzt bis heute keinerlei Aussagekraft. Abgefragt werden demnach nämlich nur Baumaßnahmen, bei denen keine Baufirmen beauftragt worden sind, die also durch eigenes Personal – wie beispielsweise die Bauhöfe – abgedeckt werden.
Diese Baumaßnahmen stehen nicht im Geringsten im Verhältnis zu den Abfallmengen, die bei regulären Baumaßnahmen anfallen. Im Gegenteil: Es zeichnet sich ab, dass Bau- und Abbruchabfälle verstärkt in das Eigentum der jeweiligen Baufirma übergehen und von dieser entsorgt werden müssen. Wurden den öffentlich-rechtlichen Entsorgern im Jahr 2000 noch etwa eine halbe Million Tonnen an Bauschutt bzw. Bodenaushub überlassen, waren es 2013 nur noch 170 000 bzw. 100 000 Tonnen, also nur noch 20 %. Damit wissen Sie über den Vergleich dieser Abfallarten eigentlich auch nichts.
Das dritte Beispiel zum Umgang mit Abfall in Sachsen: Das Sächsische Landesamt listet auf, dass 2014 in Sachsen etwa 800 000 Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt wurden, aber etwa doppelt so viel davon sind in Sachsen entsorgt worden. Die Gesamtmenge der nach Sachsen verbrachten, notifizierungspflichtigen Abfälle ist zurückgegangen.
Doch das Niveau der eingeführten Mengen an gefährlichem Abfall ist etwa gleichgeblieben. In Zahlen ausgedrückt heißt das: Die Abfallimporte nach Sachsen betrugen 2015 insgesamt rund 330 000 Tonnen. Davon waren 91 % gefährlicher Abfall, also 9 % ungefährlicher Abfall. Von den 91 % gefährlichen Abfällen, die nach Sachsen eingeführt wurden, sind 64 % für ein Verwertungsverfahren vorgesehen gewesen. Die restlichen 36 % bzw. 110 000 Tonnen gefährliche Abfälle wurden lediglich beseitigt und eben gerade nicht verwertet.
Wenn die GRÜNEN also sagen, dass Sachsen offenbar nach wie vor ein Eldorado für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist, haben sie damit nicht ganz unrecht. Schon im Untersuchungsausschuss haben wir feststellen müssen, dass uns diese Art abfallwirtschaftlicher Solidarität zu weit geht. Geändert haben sich die Importzahlen gefährlicher Abfälle hiernach leider nicht.
Diese gerade getroffenen Aussagen können allerdings auch nicht wirklich verwundern, da die viel gepriesene Potenzialanalyse Sekundärrohstoffwirtschaft in Sachsen bis heute offenbar nicht vorliegt. Diese ist aber eine zwingende Voraussetzung nicht nur, um irgendwann die
Forderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu erfüllen, sondern auch die selbst gesteckten Ziele einer sächsischen Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen.
Seit Jahren wird uns auch eine Novelle des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes zugesichert. Passiert ist bis heute nichts. Sachsen baut immer noch per se auf eine dreistufige Abfallhierarchie, obwohl wir bereits seit Jahren von Europa und über den Bund in Richtung einer fünfstufigen gedrängt werden. Es ist einem ja schon leid, zu fragen, wann das denn einmal geändert werden soll.
Im Übrigen hat der Freistaat tatsächlich ein Problem mit Deponieanlagen. Haben wir auf der einen Seite Überkapazitäten für Siedlungsabfälle, sind infolge des Erlasses des Sächsischen Oberbergamtes zur Nichtverfüllung von Tagebaurestlöchern die Kapazitäten für geogen belastete Böden an ihre Grenze gekommen. Das ist einerseits gut, weil in den Tagebaurestlöchern oftmals alles Mögliche verklappt wurde. Andererseits steht für eine ordnungsgemäße Entsorgung scheinbar zu wenig Platz zur Verfügung.
Was sind daher meine Forderungen an die Staatsregierung? Wir müssen endlich die Abfallhierarchie einhalten: Wiederverwendung vor Wegwerfen und stoffliches Recycling vor Verbrennung. Das muss sofort angegangen werden. Die Verantwortung für die Wiederverwendung von Gebrauchsgütern kann nicht allein an Ebay delegiert werden. Die modulare Bauweise von Gebrauchsgütern, die das Reparieren und die Wiedergewinnung von Rohstoffen leicht möglich macht, kann nicht allein den Herstellern übertragen werden. Hier braucht es konkrete politische Forderungen. Das Engagement der Sächsischen Staatsregierung erstreckt sich an dieser Stelle nur auf die Einheitsbierpfandflaschen. Das ist zwar löblich, aber keinesfalls ausreichend.
Statistische Analysen und die Kenntnis von Stoffströmen sind zu verbessern, denn es werden folgende Verwertungsarten perspektivisch wichtig: Wie kann ein stärkeres Baustoffrecycling insbesondere im Hochbau geregelt werden, das bei der öffentlichen Auftragsvergabe vielleicht eingefordert wird? Wo fallen die strategischen Rohstoffe an und wer in Sachsen kann diese technologisch denn verwerten? Welche Erdmassen fallen bei Tiefbaumaßnahmen oder in der Landschaftsgestaltung an und wo können sie verwertet werden? Welche Erdmassen fallen zum Beispiel bei Wasserbaumaßnahmen und im Rahmen der Gewässerunterhaltung an und wo können sie verwertet werden? Ich gebe ja zu, dass es keine leichte Aufgabe ist, solche Daten zu erfassen. Aber irgendwann müssen wir doch einmal anfangen!
Summa summarum: Es ist leider noch vieles im Argen in der sächsischen Kreislaufwirtschaft. Daher stimmt meine Fraktion dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung sind wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Ich meine, darin sind wir uns in diesem Hohen Haus einig; denn hier geht es um den Schutz unserer Umwelt, unserer Gesundheit und um die Verantwortung in Bezug auf Ressourcenverbrauch und Abfallbeseitigung für die uns nachfolgenden Generationen.
Die Punkte, die Sie mit Ihrem Antrag zu diesem wichtigen Thema zur Abstimmung stellen, können wir allerdings nicht in Gänze mittragen. Zum einen werden Verantwortungsebenen nicht sauber getrennt und zum anderen speist sich Ihr Antrag in wesentlichen Teilen aus den Einschätzungen, die schon genannt wurden, welche die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Untersuchungsausschuss zum Müll in der letzten Legislaturperiode gezogen hat. Das sind Einschätzungen und Interpretationen, die wir als SPD-Fraktion in dieser Form nicht teilen. Deshalb hat die SPD-Fraktion zum Endbericht des Untersuchungsausschusses auch damals einen eigenen, abweichenden Bericht erstellen lassen.
Die SPD-Fraktion selbst war nicht Initiator des Untersuchungsausschusses, aber wir haben unsere Zustimmung zum Einsetzungsbeschluss damals erteilt, weil wir den Problemen auf den Grund gehen wollten und an den Ergebnissen der Gesamtuntersuchung Interesse hatten. Ja, es ist richtig, dass es bei einzelnen Kontrollen Unstimmigkeiten und falsch deklarierte Abfälle gab. Aber diesen Fällen ist nachgegangen worden; dazu sind schon Ausführungen gemacht worden. Die Einschätzung, dass das sächsische Kontrollsystem zur Überwachung der Abfallströme vollständig versagt hat, konnten wir damals und können wir heute nicht mittragen.
Meine Damen und Herren! Die getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfällen ist ein wichtiges Thema. Deshalb ist auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz seit 1. Januar 2015 die Pflicht zur getrennten Sammlung festgeschrieben. Aber Abfallbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Insofern haben Sie zwar ein wichtiges Thema aufgegriffen, allerdings an der falschen Stelle. Der Abfallwirtschaftsplan des Freistaates definiert die Ziele und beschreibt in den Schlussfolgerungen die grobe Marschrichtung zur Umsetzung dieser Ziele.
Weitergehende inhaltliche Vorgaben sind gerade in Bezug auf Bioabfälle ungeeignet. Auch dazu sind schon Ausführungen gemacht worden. Denn die Voraussetzungen in den Städten und Landkreisen sind ganz unterschiedlich. Zu den Zielen in dem Bereich der Erfassung und hochwertigen Verwertung von Bioabfällen zählt die Steigerung der zu erfassenden Bioabfallmenge bis 2025 auf 100 Kilogramm je Einwohner. Weiter heißt es in der Schlussfolgerung Nummer 15: „Zur Steigerung der über hochwertige Verfahren verwerteten Mengen an Bioabfällen und biogenen Reststoffen sollten bei der Weiterent
wicklung der Bioabfallentsorgung nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische Parameter zugrunde gelegt werden, auch um für die dafür geeigneten Teilfraktionen zumindest mittel- und langfristig zum Ausbau der Kaskadennutzung beizutragen.“
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben nun die Aufgabe, dies entsprechend ihren regionalen Gegebenheiten im Rahmen ihrer Abfallwirtschaftskonzepte umzusetzen. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen zum Beispiel durch die Erarbeitung der fachlichen Grundlagen wie der Bioabfallpotenzialstudie.
Abfallvermeidung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Leider kommt das im Antrag der GRÜNEN etwas zu kurz. Es geht hierbei auch um die Sensibilisierung der Bürger und der Unternehmen. Es geht um Bewusstseinsbildung von der Mülltrennung über einen bewussten Einkauf bis hin zu Müllvermeidung und bis zum Recycling im Alltag. Das hat viel mit Umweltbildung zu tun. Deshalb haben wir auch im letzten Haushalt Mittel dafür bereitgestellt. Aber auch die Zweckverbände und die Kommunen sind hier sehr aktiv. So haben viele Zweckverbände Abfallberater. Sie beraten Grundstückseigentümer schriftlich, telefonisch oder vor Ort und führen Veranstaltungen in Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen durch, oft auch in enger Zusammenarbeit mit den Umweltverbänden.
Auch zur Frage der Wiederverwertung und umweltfreundlichen Beschaffung gibt es eine Vielzahl guter und sinnvoller Ansätze. Eine Auflistung davon findet sich zum Beispiel auch im Abfallwirtschaftsplan. Das geht von der Initiierung von Tausch- und Geschenkbörsen bis hin zum Reparaturverleih und zu Gebrauchtwarenfirmen.
Wir kommen, unseren Aussagen folgend, zu einer ähnlichen Einschätzung wie unser Staatsministerium. Die Aufgabe der Entsorgung der den öffentlichen Entsorgungsträgern überlassenen Abfälle wird im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung als weisungsfreie Pflichtaufgabe wahrgenommen. Für Eingriffe in diese Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung mithilfe der Abfallwirtschaftsplanung zur Beschränkung der wirtschaftlichen Risiken besteht kein Bedarf. Deshalb ist der Antrag abzulehnen.
Dem Kollegen Winkler folgt jetzt Herr Kollege Wild für die AfD-Fraktion. Dann sind wir am Ende der Rednerrunde angekommen, und danach kommt die Staatsregierung zum Zuge.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Dieser Antrag thematisiert in der Tat mehrere wunde Punkte der Abfallwirtschaft, das muss ich zugeben: Anstrengungen der Abfallvermeidung, Recyclingquoten, effektivere Kontrollen und die Kapazitäten in Abfallbehandlungsanlagen. Diese Themen werden in
In Ihrem Antrag fehlt aber die Differenzierung zwischen kommunaler Abfallentsorgung, auf die der Freistaat Sachsen mit größerem Nachdruck Einfluss nehmen könnte, und der privatwirtschaftlichen Abfallentsorgung, die der Freistaat Sachsen nur überwacht und die aber vor allem von der Bundesgesetzgebung dominiert wird. Selbstverständlich müssen wir uns für Verbesserungen einsetzen. Jedoch sind die meisten Ihrer Vorschläge leider nicht praxistauglich – Herr Tiefensee hat es schon gesagt.
Zu Punkt 1, Sie wollen evaluieren: „Evaluierung der Ansätze zur Abfallvermeidung des Abfallwirtschaftsplans 2010“. Im Abfallwirtschaftsplan waren tatsächlich nur Ansätze vorhanden, sehr allgemein formuliert, und ganze vier Maßnahmen. Vier Maßnahmen, was soll dort groß evaluiert werden? Schade um den Aufwand, schade um das Geld!
Die Auflistung einiger konkreter Maßnahmen findet sich immerhin in den Siedlungsabfallbilanzen ab dem Jahr 2012. Ein besserer Ansatz wäre aber, dieses Kapitel auszuweiten und im Rahmen der Bilanz auch Mengenangaben einzuführen, die die Einzelmaßnahmen erfassen; denn bis jetzt ist nicht erfassbar, in welcher Größenordnung Ihre Ideen zur Abfallvermeidung beitragen könnten. Darüber hinaus wäre es wissenswert, ob – und wenn ja, welche – Entwicklungen und Forschungen in Sachsen das Ziel haben, im industriellen Bereich Abfälle zu reduzieren. Gab es Förderungen für Einzelunternehmen? Welche Potenziale werden gesehen? – Gerade im industriellen Bereich fallen große Abfallmengen an und gerade hier könnten durch Forschung und technologische Weiterentwicklungen Mengenminderungen oder eine Wiederverwendung erreicht werden.
Auch Ihre Forderung unter Punkt 5 bringt leider keinen echten Mehrwert. Die Bilanzierung im Sinne des § 14 Kreislaufwirtschaftsgesetz muss nicht gesondert erfolgen, sondern sollte künftig einen Teil der Siedlungsabfallbilanz darstellen. Ein großer Zeitaufwand sollte sich hieraus nicht ergeben, sobald die einheitlichen Vorgaben zur Quotenermittlung bekannt sind.