Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

Wir wollen mit unserem Antrag – der Innenminister hat es gerade noch einmal negativ betont – nichts verändern, sondern wir wollen Rechtssicherheit im Sinne des Erlasses aus Brandenburg für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ausländerbehörden schaffen. Wir wollen die unterschiedliche Praxis, die es bei der Ermessensausübung schon gibt – das sieht man in bestimmten anderen Feldern – vereinheitlichen.

(Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.)

Frau Nagel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, danke. – Wir wollen mit einem solchen Erlass eine einheitliche Entscheidungspraxis zugunsten der Asylsuchenden gewährleisten. Ich freue mich über die Position hierzu. Ich freue mich auch über die Ehrlichkeit der SPD-Fraktion. Schade, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen können.

Zur generalpräventiven Wirkung antwortet die Staatsregierung relativ offen, indem sie ausführt, dass eine Wirkung diesbezüglich untersucht werden kann. Ich will nicht behaupten, dass es diese unbedingt geben muss, aber es könnte sie geben. Dieses Argument sollte man nicht einfach wegwischen.

Zum Schluss noch ein paar Worte zu Herrn Hartmann. Vielen Dank für Ihre Aussage. Ich denke, mehr Beratungsangebote und mehr Unterstützungsleistungen für Geflüchtete und Migranten stehen unserem Begehr überhaupt nicht entgegen, sondern können sich sehr gut komplettieren. Die Opferberatungsstellen in Sachsen wären vielleicht auch in der Lage, entsprechende Fälle – die wirklich schwer zu finden sind, die es aber gibt – zu dokumentieren, wenn sie mehrere Ressourcen dafür hätten.

Als Letztes noch zu Herrn Wippel von der AfD-Fraktion. Hierzu muss man eigentlich nicht viel sagen. Vielleicht

sollten Sie sich einmal grundlegend damit beschäftigen, was Rassismus ist, dann werden Sie feststellen, dass er sich nicht gegen Deutsche richten kann. Aber das sei genug an dieser Stelle.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zur Abstimmung. Frau Zais, Sie hatten punktweise Abstimmung gewünscht?

(Petra Zais, GRÜNE: Ja, über die römischen Punkte!)

Dann verfahren wir so. Wer dem Punkt I in der Drucksache 6/8238 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Enthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und Stimmen dafür ist dem Punkt I nicht entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Punkt II in der Drucksache 6/8238. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat auch dieser Punkt nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Damit erübrigt sich eine Schlussabstimmung, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Transparenz der Arbeit des Kabinetts

Drucksache 6/9178, Antrag der Fraktion AfD

Wir beginnen mit der Aussprache. Zunächst spricht die AfD-Fraktion, danach CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.

Für die AfD-Fraktion spricht die Abg. Frau Dr. Muster. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die AfD-Fraktion die frühzeitige Unterrichtung der Abgeordneten über Kabinettsbeschlüsse befördern. Zunächst geht es um das Verhältnis zwischen Staatsregierung und Landtag. Das Prinzip der Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative ist in Artikel 20 (2) des Grundgesetzes fixiert.

Insgesamt drei Normen in der Sächsischen Verfassung beschäftigen sich mit dem Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative. Artikel 39 Abs. 2 regelt die Kontrollfunktion der Legislative. Ich zitiere: „Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt aus, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung und ist Stätte der politischen Willensbildung.“

Artikel 40 unserer Verfassung stärkt die Rechte der Opposition. Ich zitiere: „... Die Regierung nicht tragende Teile des Landtags haben das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit.“

Artikel 50 unserer Verfassung regelt die Informationspflicht der Staatsregierung. Ich zitiere: „Die Staatsregierung ist verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.“

Zur Klarstellung: Dieser Antrag fordert nicht den Zugriff auf Personaldaten und oder andere datenschutzrechtlich gesicherte Informationen. Die Opposition möchte auch nicht als stiller Dritter am Kabinettstisch Platz nehmen.

Es ist für uns unstreitig, dass der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung dem parlamentarischen Zugriff

entzogen ist. Es ist vornehmes Recht der Regierung, Initiativen, Beratungen und Erörterungen zur Willensbildung innerhalb der Regierung durchzuführen. Ganz klar: Hier hat das Parlament kein Informationsrecht. Wir müssen aber zwei Stufen unterscheiden: laufende und bereits abgeschlossene Vorgänge.

Jetzt komme ich zum Ziel dieses Antrags. Die abgeschlossenen Vorgänge, die in Beschlüssen des Kabinetts fixiert sind, sollen künftig allen Landtagsabgeordneten zugänglich gemacht werden. Diese Informationspflicht ist dringend geboten. Regierungskontrolle ist Königsrecht der Opposition.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Es ist zwangsläufig das Recht auf Information, das dem vorausgeht.

Die Fraktionen DIE LINKE und GRÜNE haben bereits eine Verfassungsänderung zu Artikel 50 der Sächsischen Verfassung eingebracht. Beide Fraktionen forderten sehr weitreichende zusätzliche Informationsrechte der Opposition. Dies fordert die AfD-Fraktion nicht. Wir fordern aber die konsequente Anwendung des Artikels 50.

In vielen Bundesländern wurden Parlamentsinformationsgesetze verabschiedet. In Berlin gibt es einen Entwurf der CDU-Fraktion aus dem Jahre 2003. Verabschiedet wurden Parlamentsinformationsgesetze zum Beispiel in SachsenAnhalt, in Schleswig-Holstein und auch in Bayern.

Worüber muss nun das Parlament in Sachsen frühzeitig informiert werden? Die Landtagsabgeordneten möchten nicht gleichzeitig mit der Presse über wichtige Angelegenheiten informiert werden, sie möchten auch nicht zu eifrigen Zeitungslesern erzogen werden. Die sächsische Landesausstellung mit ihren diversen Absagen war

sicherlich ein schlechtes Beispiel für die Informationspolitik von Staatsministerin Stange.

Auch die Rundfunkstaatsverträge erhalten die sächsischen Abgeordneten immer sehr spät; zumeist nachdem die Ministerpräsidenten bereits unterschrieben haben, und zeitlich weit nach den anderen Landtagen.

Auch den Einsatz, die Zielgruppen und Informationen über die treffende Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“, in der Staatsminister Jaeckel einer der Vorsitzenden ist, entnehmen wir zumeist den Medien.

Das Parlamentsinformationsgesetz Schleswig-Holsteins geht so weit, dass die Staatsregierung bereits vier Wochen vor Unterzeichnung der Staatsverträge durch den Ministerpräsidenten das Parlament informiert und der Landtag ein Recht zur schriftlichen Stellungnahme hat.

Das Negativbeispiel schlechthin ist allerdings das Schulgesetz. Der Referentenentwurf wurde letztes Jahr in einer Pressekonferenz zuerst den Medienvertretern vorgestellt. Eine Zuleitung des Entwurfs vorab an die Fachpolitiker und die Mitglieder im Schulausschuss erfolgte nicht. Die Begründung dafür: Der Referentenentwurf sei auf der Internetseite des SMK veröffentlicht. Aber auch dieser Hinweis auf die Veröffentlichung im Internet wurde vorab nicht dem Landtag mitgeteilt, sondern erfolgte erst später, und zwar auf gezielte Nachfrage.

So viel in der ersten Runde. Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Die einbringende Fraktion hatte das Wort. Wir hörten gerade Frau Dr. Muster. Jetzt geht es weiter in der Rednerrunde. Das Wort ergreift Herr Kollege Kirmes für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Wir haben gerade einen Rundumschlag über das, was sich die AfD-Fraktion unter Demokratie oder unter dem Funktionieren der einzelnen Organe der Demokratieverwirklichung vorstellt, gehört.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Das Anliegen der AfD-Fraktion ist keinesfalls neu. Ich darf auf eine Befassung in diesem Hause verweisen, in der die PDS-Fraktion bereits am 24.01.1991 das Thema aufgerufen hat.

In der 3. Legislaturperiode kam mit der Drucksache 3/9566 der Umgang mit Kabinettsprotokollen durch den damaligen Abg. Pellmann ins Gespräch.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist damals noch die PDS gewesen! Es weiß nicht jeder, wer Dr. Pellmann war!)

Ja, Dr. Dieter Pellmann in diesem Fall.

(Zuruf von den LINKEN: So viel Zeit muss sein!)

Ja, als Leipziger kenne ich ihn. – Wir haben eine Antwort der Staatsregierung aus dieser Legislaturperiode auf

eine Kleine Anfrage des Abg. Volkmar Zschocke, Drucksache 6/6085.

Ich glaube, allein das zu lesen, würde sich schon lohnen, und es würde einiges von diesem Rundumschlag – da ist auch einiges, werte Frau Dr. Muster, durcheinandergebracht worden – bei Ihnen relativieren bzw. vereinfachen.