Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

(Zuruf des Abg. André Schollbach, DIE LINKE)

Da fragt man sich ganz ehrlich: Wie solide ist das? Kein Wunder, dass die Landesdirektion zu diesem Haushalt gesagt hat, er führe auf Dauer, spätestens 2019, definitiv in die Schulden.

Fakt ist also eines: Sie stellen sich hierher, schlechthin demagogisch, und haben keine Ahnung davon, wie der Markt funktioniert, argumentieren mit bösen Heuschrecken usw., verhindern aber in den Städten, in denen Sie das Sagen haben, dass überhaupt ein neues Angebot an Wohnraum geschaffen wird.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Moment mal!)

Bitte? – Ich schätze einmal, in Chemnitz wird es nicht viel anders aussehen. Oder, Frau Schaper, wir leihen Ihnen Herrn Schollbach gern einmal für fünf Jahre nach Chemnitz aus.

(Heiterkeit bei der CDU)

Da würde die Dresdner Bevölkerung endlich einmal aufatmen, weil sie nicht mehr so geknechtet wird.

(Heiterkeit bei den LINKEN – Zurufe von den LINKEN: Ach!)

Zu diesen ganzen Argumenten – er kritisierte ja, dass die Woba an eine Heuschrecke verkauft worden sei – sage ich Ihnen einmal etwas: Mit den Milliarden, die der WobaVerkauf Dresden gebracht hat – im Übrigen auch die Entschuldung –, finanziert man insbesondere im sozialen Bereich und in allen Bereichen, die Herr Schollbach –

Die Redezeit ist zu Ende.

– und seine Kollegen so gern haben, nämlich die komplette Infrastruktur, koste es, was es wolle, –

Letzter Satz, bitte!

Letzter Satz. – und dann stellt er sich hierhin und spielt im Landtag Opposition mit angeblichen Konzepten, die eine Nullnummer sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Markus Ulbig – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich warte auf den Zwischenruf, wie es dem Abbauland geht!)

Herr Schreiber hat für die einbringende CDU-Fraktion eine dritte Rederunde eröffnet. Gibt es in dieser Runde Redebedarf? – Die SPDFraktion, Kollege Pallas? – Nicht. Andere? – Herr Schollbach, möchten Sie noch einmal sprechen? – Nein. Damit sind wir am Ende der dritten Rederunde angekommen, und nun hat die Staatsregierung das Wort. Das ergreift Herr Staatsminister Ulbig, der „Bauminister“.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gern möchte ich in dieser Funktion als Minister für Bauen und Wohnen in der Aktuellen Debatte das Wort ergreifen.

Wir haben gerade gesehen und gehört, wie aktuell dieses Thema ist und wie unterschiedlich die Sichtweise auf die Dinge. Am Ende sprechen wir beim Wohnen über ein Grundbedürfnis der Menschen in unserem Lande, und unser Ziel ist, dass sich die Menschen in unserem Land in ihren eigenen vier Wänden wohlfühlen. Es geht um die Lebensqualität.

Dabei haben wir unterschiedliche Zielgruppen zu berücksichtigen: Es geht um Familien mit Kindern, um Menschen im Alter, die Krankheiten haben oder von Behinderungen betroffen sind, um Menschen sowohl in Großstädten als auch auf dem flachen Land. Wir wissen, dass es unterschiedliche Entwicklungen gibt. Deshalb ist die Strategie zur Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen zur Unterstützung aller Generationen und Wohnräume ausgelegt. Wir wollen niemanden – anders, als es gerade teilweise von Vorrednern behauptet wurde – gegeneinander ausspielen, weder Jung noch Alt, weder die Stadt noch das Land. Daher haben wir als Staatsregierung drei wesentliche Herausforderungen am sächsischen Wohnungsmarkt identifiziert: erstens die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung, zweitens, dass die Sachsen – Gott sei Dank! – immer älter werden, aber dass wir dafür sorgen müssen, dass die Menschen länger in ihren Wohnungen bleiben können, und drittens nimmt die Zahl der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen kontinuierlich zu, und auch darauf müssen wir reagieren.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle sagen – nicht, weil es eine Verpflichtung ist, der wir unterliegen, sondern weil es mir ein Herzensanliegen ist –: Im Doppelhaushalt unseres gemeinsamen Haushaltsplanes haben Sie mir 165 Millionen Euro für das Thema Wohnraumförderung

in den ganz unterschiedlichen Bereichen zur Verfügung gestellt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Daraus speist sich dieses Konzept zur Wohnraumförderung, mit dem unterschiedliche Handlungsfelder bedient werden.

Erstens: Die Wohnraumeigentumsquote ist zu erhöhen. Ja, es ist richtig: Der Freistaat Sachsen hat derzeit die niedrigste Wohnungseigentumsquote. Das bedeutet aber, dass wir an dieser Stelle ansetzen; denn wir wollen, dass es gerade jungen Familien – also denjenigen, die eine Zukunft haben – ermöglicht wird, sich Wohneigentum zu schaffen, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, egal, ob es in der Großstadt oder im ländlichen Raum ist.

Die entsprechende Förderrichtlinie setzt hier an: 25 Jahre Zinsbindung, damit Familien, unabhängig von steigenden Marktzinsen, langfristig planen können. Bis zu

50 000 Euro Darlehen je Kind unter 18 Jahren sind vorgesehen, und wir haben eine Einkommensgrenze eingeführt.

Die Richtlinie – wir haben es gehört – ist seit 17. März 2017 in Kraft. Ich kann Ihnen sagen: Das ist wirklich ein Erfolg, denn sie wird gut angenommen. Die Zahlen, die mir derzeit vorliegen, sagen Folgendes: Es gibt bereits 51 Anträge auf eine Förderung im Umfang von 5,5 Millionen Euro, und die ersten Bewilligungsbescheide werden noch in dieser Woche versandt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Zweitens: Der Wohnungsbestand ist an die demografische Entwicklung anzupassen. Einerseits steigt die Zahl älterer Menschen und damit auch der Bedarf an seniorenfreundlichen bis hin zu pflegegeeigneten Wohnungen. Da wir – mit Ausnahme der Entwicklung in den Ballungsgebieten – weniger in diesem Bereich auf Neubau setzen können, gehen wir davon aus, dass eine Anpassung von vorhandenem Wohnraum entsprechend erfolgen muss. Eine praxisnahe Studie wurde mit dem Sächsischen Wohnungsverband erarbeitet und gibt am Ende Aufschluss darüber, wie die Anpassung von Wohnraum erfolgen kann und erfolgen sollte.

Es gibt derzeit an verschiedenen Modellstandorten entsprechende Erprobungen. Im Kern wird es eine Zuschussförderung für den modellhaften gernerationenfreundlichen Umbau von Gebäuden in Großtafelbauweise geben, insbesondere durch Einbau von Aufzügen, Schaffung von neuen Wohnungsgrundrissen und auch neue gemeinschaftliche Wohnformen für Personengruppen mit besonderen Bedarfen. Die Richtlinie „Seniorengerechtes Wohnen“ soll noch im III. Quartal dieses Jahres im Kabinett beschlossen werden, genauso wie die von mir gerade angesprochene Richtlinie zum Umbau von Gebäuden in Großtafelbauweise.

Als weiterer Punkt ist mir wichtig, dass wir im Bereich der behinderten Menschen weiterkommen. Die behinderten Menschen brauchen mehr passgenauen Wohnraum, meine sehr verehrten Damen und Herren. Seit Anfang

März liegt unsere Studie zum Bedarf von barrierefreiem Wohnraum in Sachsen vor. Als Erstes war für mich beeindruckend, dass 90 % mit ihrer Wohnung sehr oder überwiegend zufrieden sind. Aber die Studie zeigt gleichermaßen auf, dass die Wohnungen keineswegs passgenau sind. Das heißt, viele Menschen mit Behinderung akzeptieren deutliche Alltagseinschränkungen in ihrer Wohnnutzung, aber sie wollen keine Sicherheitsrisiken haben.

Die Studie zeigt auch, dass die Menschen großen Wert darauf legen, nach Eintritt einer Behinderung nicht das gewohnte soziale Umfeld verlassen zu müssen. Deshalb werden wir die Anpassung von Wohnungen an den Bedarf der aktuellen Nutzer mit Mobilitätseinschränkung fördern. Das ist die Besonderheit: An dieser Stelle soll der Mieter derjenige sein, der die Förderung bekommt, also passgenau und individuell auf die konkreten Gegebenheiten zugeschnitten.

Wie soll das aussehen? Ein Zuschuss bis 8 000 Euro und im Einzelfall, wenn es um eine rollstuhlgerechte Wohnung geht, bis zu 20 000 Euro ist vorgesehen, um diese Anpassungen an die Mobilitätseinschränkung vorzunehmen, bei 20 % Eigenanteil des Betroffenen. Es soll Beratung und Begleitung durch kompetente Stellen geben, und die Zustimmung des Eigentümers ist erforderlich. Über diese Richtlinie wird noch im II. Quartal dieses Jahres im Kabinett entschieden werden.

Ich möchte das vierte Handlungsfeld ansprechen, das in der Diskussion schon eine große Rolle gespielt hat: Es geht um günstigen Wohnraum in Ballungsgebieten. Zunächst möchte ich einer Behauptung widersprechen, die Sie, Herr Schollbach, immer wieder hier im Plenarsaal vortragen. Ich werde dem immer wieder entgegentreten, wenn Sie behaupten, dass wir unsere Entflechtungsmittel – die Entflechtungsmittel, die dem Freistaat Sachsen zugeordnet worden sind – zweckwidrig verwendet hätten. Das ist eine falsche Behauptung, und das möchte ich an dieser Stelle klar und deutlich sagen.

(Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU – Zuruf des Abg. André Schollbach, DIE LINKE)

Ich habe es Ihnen mehrfach, auch hier im Plenarsaal, in Kleinen Anfragen deutlich gemacht, in welcher Form die Mittel eingesetzt worden sind

(André Schollbach, DIE LINKE: Eben anders! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

und dass es diesbezüglich keine Beanstandung bei der Mittelabrechnung gegeben hat.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Wir haben deshalb die Entwicklung in den Ballungsräumen aufgenommen. Die Richtlinie haben wir so geschnitten, dass keine Städte benannt worden sind, sondern es sind Kriterien definiert worden. An dieser Stelle sei nochmals gesagt: Bei der Neuvermietung in Leipzig liegt die Miete im Jahr 2016 laut der Empirica-Studie bei 6,03 Euro. Im Jahr 2012 waren es 5,14 Euro. Anders, als

Sie es behauptet haben, hat es in diesem Fall keine 21prozentige Steigerung, sondern eine 17-prozentige Steigerung gegeben.

Wichtig ist aber, dass die Kommunen mit ihrem Konzept an dieser Stelle ansetzen. Ich bin gespannt, wie das Konzept aus der Landeshauptstadt Dresden aussehen wird.

Abschließend kann ich Ihnen sagen: In Sachsen leben und wohnen die Menschen gern. Die Förderstrategie der Staatsregierung setzt genau an diesen Stellen an, wo es notwendig ist, die Wohnraumförderung in Zukunft zielgenau auszusteuern und dafür zu sorgen, dass die Städte und

Gemeinden bei den Herausforderungen, vor denen sie stehen, entsprechend begleitet werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für die Staatsregierung sprach der zuständige Staatsminister, Herr Kollege Ulbig. Es gibt keinen weiteren Redebedarf. Wir sind am Ende der ersten Aktuellen Debatte angekommen und sie ist damit abgeschlossen.

Wir kommen zu

Zweite Aktuelle Debatte

Keine Begegnungsstätten für Demokratiefeinde –

Asylsuchende und deutsche Staatsbürger vor Islamisten schützen

Antrag der Fraktion AfD