Protokoll der Sitzung vom 17.05.2017

schlichtweg mehr Informationen; denn eines müssen wir uns vor Augen halten: Erst Anfang Januar 2016 hat der Sächsische Normenkontrollrat seine Tätigkeit aufgenommen. Herzlichen Dank, dass sich das Gremium um Herrn Michael Czupalla als Vorsitzenden, Andreas Bösl, André Jacob, Ralf Leimkühler, Hanjo Lucassen und Herrn Prof. Dr. Michael Schefczyk dieser sehr anspruchsvollen Aufgabe angenommen hat.

Nach § 7 soll die Tätigkeit des Normenkontrollrates zwei Jahre nach der Einsetzung des Rates bewertet werden. Das Gesetz würde also im Juli 2017 außer Kraft treten. Das soll hiermit nicht geschehen. Hintergrund ist, dass die Arbeit des Gremiums durch den zwischenzeitlich erfolgten Beginn einer neuen Legislaturperiode des Sächsischen Landtags erst später beginnen konnte.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Das sollte man vorher wissen, wenn man etwas verändert!)

Hinzu kommt, Herr Lippmann, dass auch erst geeignetes Fachpersonal gewonnen werden musste.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ah!)

Wir nehmen ja nicht jeden.

(Zuruf der Abg. Katja Meier, GRÜNE)

Der Normenkontrollrat ist also erst seit einem Jahr in dieser Besetzung tätig. Der wirklich zu kurze Evaluationszeitraum entspricht nicht dem Gedanken dieses Gesetzes. Es ist nicht möglich, sich ein umfassendes und vor allem belastbares Bild über die ressortübergreifende Tätigkeit des Normenkontrollrates machen zu können.

Was soll der Rat eigentlich leisten? Er soll den Erfüllungsaufwand von Gesetzen im Sinne eines sinnvollen und sparsamen Einsatzes von Ressourcen schon bei der Gesetzgebung prüfen und bewerten. Bislang konnte der Normenkontrollrat seinen Prüfauftrag erst bei 14 Vorhaben wahrnehmen. Das reicht unseres Erachtens nicht aus, um die Arbeit des Gremiums sinnvoll zu evaluieren. Der Bürokratieabbau und somit eine sinnvolle Umsetzung des Prüfungsauftrages sind uns jedoch sehr wichtig. Das erscheint auch im Hinblick auf die Entwicklung der sächsischen Wirtschaft eine sehr wichtige Sache, und es ist eine gute Gelegenheit, für Sachsen Standortvorteile zu schaffen.

Deshalb soll die Amtsdauer des Normenkontrollrates nun zunächst bis 2020 verlängert und dann evaluiert werden. Noch einmal auf den Punkt: Verlängerung der Tätigkeit um drei Jahre und dann die Evaluierung. Dazu bitte ich Sie um die Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Modschiedler. Nun die Fraktion DIE LINKE, Herr Abg. Bartl. Bitte sehr, Herr Bartl.

Danke sehr, Herr Präsident. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Sächsischer Normenkontrollrat hat etwas von unendlicher Geschichte. Erinnern wir uns einmal: Bereits im Koalitionsvertrag der aus CDU und FDP bestehenden Staatsregierung der 5. Wahlperiode, also im Jahr 2009, wurde die Einrichtung eines Sächsischen Normenkontrollrates verabredet. Erst kurz vor Ende der 5. Wahlperiode, am 19. Juni 2014, kam der Gesetzentwurf in den Landtag. Der heiße Wahlkampf war schon eröffnet. Damals haben wir gesagt: Um Himmels willen, wie wollt ihr denn in der verbleibenden Zeit innerhalb von zwei Jahren evaluieren, ob der Normenkontrollrat – in Anlehnung an das Bundesmodell geschaffen – Sinn macht? Geht man nicht besser von drei oder fünf Jahren aus?

Das war hier nicht zu vermitteln, und nun bekommen wir einen Gesetzentwurf, in dem uns mitgeteilt wird, dass der Normenkontrollrat erst 2016 eingerichtet werden konnte,

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Zufällig!)

weil Landtagswahlen waren und weil man erst Personal suchen musste. Man musste erst einmal sortieren, wer hineinpasst.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Personal suchen!)

Das ist richtig. Er kam tatsächlich erst 2016 überhaupt in die Gänge, und nun stehen wir vor der Frage, ob wir die Lauffrist dieses Gesetzes verlängern.

Wir haben uns trotz dieser eingetretenen Panne mit der Zögerlichkeit der Staatsregierung im Zusammenhang damit, den Normenkontrollrat einzurichten, der Debatte nicht verweigert. Wir haben sogar auf der Ebene der Fraktionsspitze mit den Vertretern des Normenkontrollrates gesprochen – mit dem Vorsitzenden des Normenkontrollrates, Herrn Czupalla, und mit Herrn Prof. Schefczyk als Kontrollratsmitglied –, weil wir uns Aufschluss darüber verschaffen wollten, was aus Sicht des Normenkontrollrates bisher geschehen ist, wie er sich bewährt und ob es Sinn macht, diese Tätigkeit weiter fortzusetzen.

Als der Normenkontrollrat mit der Maßgabe eingerichtet wurde, er soll den Erfüllungsaufwand, der bei der Umsetzung von neuen Rechtsnormen entsteht, bewerten und beurteilen, haben wir das begrüßt, weil wir gesagt haben: Es ist vielleicht interessant, welche Auswirkungen das für Wirtschaft, Verwaltung, Kosten etc. hat. In der Hinterfragung gegenüber den Vertretern des Normenkontrollrates kam zum Ausdruck, dass es auch dort noch eine große Suche nach den entsprechenden effektiven Wegen gibt.

Insofern verweigern wir uns hier in keiner Weise der Debatte über die Verlängerung der Evaluation. Allerdings ist uns der Ansatz nach wie vor zu kurz gesprungen. Wenn wir schon über ein Änderungsgesetz reden, müssen wir auch in andere Fragen hineingehen. Zum Beispiel ist für uns noch die Frage zu klären, was die Zusammensetzung des Normenkontrollrates angeht. Zum einen gibt es das Problem, das die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einem Änderungsantrag im Verfassungs- und Rechtsausschuss thematisiert hat: Wir haben keine einzige Frau im Normenkontrollrat, obwohl fachbezogenes Wissen mit Sicherheit auch bei Frauen vorhanden ist.

Wir sehen aber nicht nur dieses Problem. Wir sehen auch, dass dieses Gesetz im Grunde genommen mit vorsieht, dass in diesem Normenkontrollrat Menschen arbeiten sollen, die Erfahrung in Rechtssetzungsangelegenheiten haben. Keinem der jetzigen Kontrollratsmitglieder wollen wir zu nahe treten. Da akzeptieren wir durchaus die Arbeit. Aber Rechtssetzungserfahrung im engeren Sinne hat eigentlich nur Kollege Lucassen, der während einer Wahlperiode hier Mitglied des Hohen Hauses war. Das alles muss man bis spätestens 2018 bedenken, wenn die jetzige Amtszeit für die Mitglieder des Normenkontrollrates abläuft.

Wir blicken aber auch über die entsprechende Debatte hinaus auf die Tatsache, dass bis dato für uns nicht ganz erklärlich ist, dass nach den Aussagen der Unterrichtung der Normenkontrollrat 2016 in 14 Regelungsvorhaben der Staatsregierung tatsächlich geprüft hat, und in zwölf Fällen Stellungnahmen zu den entsprechenden Landesgesetzen gemacht hat. In der gleichen Zeit gab es aber 21 Gesetze und 50 Rechtsverordnungen. Nach welchem Schlüssel wird denn nun der Normenkontrollrat tatsächlich tätig? Dass er bei sogenannten Ressortverordnungen außen vor bleibt, bestimmt das Gesetz; das ist uns klar. Aber es ist für uns nicht ganz nachvollziehbar, wie sich das ergibt, und es ist für uns auch noch zu hinterfragen. Vielleicht kann uns Herr Staatsminister Gemkow etwas dazu sagen. Dass nur neun von den zwölf Stellungnahmen des Normenkontrollrats Befassung im Kabinett erfahren haben, ist auch erklärungspflichtig.

Wenn wir über das Änderungsgesetz reden, stellt sich nach wie vor die Frage, warum das Normenkontrollratsgesetz vorsieht, dass nur Gesetzentwürfe der Staatsregierung durch den Normenkontrollrat betreffs Erfüllungsaufwand angesehen werden. Warum wird nicht wie beim Bundesnormenkontrollrat die Möglichkeit eröffnet, dass auch Fraktionen oder Gruppen von Abgeordneten, die ein Gesetz aus dem Parlament heraus einbringen, auch vorlegen können, wenn sie das wünschen? Dann könnte der Normenkontrollrat diesen Erfüllungsaufwand analysieren, bevor der Entwurf zur Entscheidung gelangt. Warum wird dies also nicht für das Parlament geöffnet? Auch diese Frage haben wir mit den Vertretern des Normenkontrollrats debattiert. Es stellt sich dann sicherlich die Frage, ob das mit der derzeitigen Besetzung zu leisten ist, aber darüber muss man dann entsprechend reden.

Fazit: Wir haben nichts gegen die Verlängerung der Laufzeit, aber das ist bei Weitem nicht der „Bringer“, um dem Projekt Sächsischer Normenkontrollrat zum Erfolg zu verhelfen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Das Wort erhält jetzt die SPD-Fraktion. Herr Abg. Baumann-Hasske, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich könnte ich es ganz kurz machen, denn worum es geht, ist, so glaube ich, hinreichend dargestellt worden: Wir wollen das Normenkontrollratsgesetz in seiner Geltung verlängern, um es in dieser Zeit evaluieren zu können, weil der Zeitraum, aufgrund dessen evaluiert werden könnte, zu kurz ist. Jetzt hat Herr Bartl noch einiges dazu gesagt, auf das ich gern erwidern würde.

Ich gebe zu, dass man über viele Aspekte reden könnte. Auch wir haben im Vorfeld mit Vertretern des Normenkontrollrats gesprochen; aber die Verlängerung des Evaluierungszeitraums ist damit, so glaube ich, nicht infrage gestellt. Natürlich gibt es weitere Dinge, über die man debattieren könnte. Ich weiß jetzt nicht, ob die Staatsregierung auf Ihre Fragen vorbereitet ist oder ob wir das im Rahmen einer weiteren Diskussion machen müssen, ob der Normenkontrollrat zu allem hinzugezogen werden muss, welche Auswahlkriterien herangezogen werden, um ihn tatsächlich zu befragen, und warum so wenige Antworten gekommen sind. Nur dies haben wir auch im Ausschuss nicht beraten.

Es ging uns eigentlich nur darum zu sagen: Die Basis einer Evaluierung ist uns aus den Gründen, die Sie genannt haben, zu gering. Sie haben recht gehabt, wenn Sie vor vier oder fünf Jahren gesagt haben, dieser Zeitraum sei zu kurz. Ich glaube, das muss man einfach zugeben.

(Zuruf des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE – Widerspruch bei der CDU)

Ich glaube, damit ist es aber auch getan. Alles andere kann man vielleicht auch noch im Zeitraum der nächsten Jahre erfahren und der Evaluierung zugrunde legen.

Ich bitte Sie also alle um Zustimmung, und ich bitte die Linksfraktion, eventuell doch noch zu überlegen, ob man der reinen Fristverlängerung nicht einfach zustimmen kann.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Baumann-Hasske. Herr Abg. Bartl hat nun eine Kurzintervention angezeigt.

Ich möchte auf Herrn Kollegen Baumann-Hasske reagieren: Nach zwei Jahren Laufzeit wollen wir jetzt quasi ein Änderungsgesetz zu diesem Gesetzentwurf beschließen. Da ist es naheliegend, wenn die Staatsregierung die Verlängerung als notwendig erachtet, dass wir auch darüber reden, wo am Gesetz eventuell Änderungsbedarf besteht. Insofern glaube ich, dass die heutige Debatte und der Umgang mit diesem Änderungsgesetz sich nicht nur auf die Evaluationszeit beziehen können.

Vielleicht kann die Staatsregierung sagen, ob sie zumindest plant, Änderungen im Gesetz in der Zeit bis 2020 vorzusehen.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war die Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Baumann-Hasske.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Aussprache fort. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Frau Abg. Dr. Muster.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird dem Gesetz

entwurf zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes zustimmen. Damit wird die Geltungsdauer des Gesetzes verlängert. Das Sächsische Normenkontrollratsgesetz wurde bereits im Juli 2014 erlassen. Sachsen hat als erstes Bundesland einen Normenkontrollrat auf Landesebene nach dem Vorbild des nationalen Normenkontrollrats auf Bundesebene geschaffen. Es ist quasi der Nachfolger zum sächsischen Paragrafenpranger.

Ziel der Sächsischen Staatsregierung ist es, „unnötige Kosten und bürokratische Hürden von Anfang an bereits bei der Schaffung neuer oder der Änderung bestehender Regelungen so weit wie möglich zu vermeiden und somit staatliche Regelungen auf das erforderliche Maß zu beschränken und die Qualität neuer Regelungen zu verbessern“.

Zweck ist also der Bürokratieabbau, die Eindämmung der Regelungsflut und eine Steigerung der Regelungsqualität. Der Normenkontrollrat agiert als verwaltungsexternes, unabhängiges Gremium. Der Inhalt des Gesetzes ist gut, die zeitliche Umsetzung jedoch stark optimierungsbedürftig. Das Normenkontrollratsgesetz wurde, wie schon ausgeführt, im Juli 2014 erlassen. Die Mitglieder des Normenkontrollrats wurden erst im Oktober 2015 berufen. Im Dezember 2015 gab es die konstituierende Sitzung. Im Januar 2016 wurde der Normenkontrollrat erstmals prüfend tätig.

Bis jetzt wurden 14 Vorhaben geprüft, unter anderem das neue Schulgesetz, das Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademien im Freistaat Sachsen, das wir gerade eben verabschiedet haben. Zum BA-Gesetz äußert der Kontrollrat: „Unter dem Gesichtspunkt der besseren Rechtssetzung ist es fraglich, ob die organisatorischen Maßnahmen ausreichen, eine qualitative Weiterentwicklung der Berufsakademien in Sachsen zu gewährleisten.“

Wir danken den sechs ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Normenkontrollrats, die den Bereichen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und den Kommunen entstammen, für ihre bisherige Tätigkeit.

Das Sächsische Normenkontrollratsgesetz tritt nach dem Gesetzeswortlaut im Juli 2017 außer Kraft. Die völlig verspätete Berufung des Normenkontrollrats führt dazu, dass alle weiteren im Gesetz genannten Termine und Kontrollmechanismen nicht eingehalten werden konnten. Die Staatsregierung sollte zwei Jahre nach Einsetzung des Rates seine Arbeit überprüfen. Dies sollte Mitte 2016 geschehen. Diese Überprüfung fehlt – genau wie der Bericht der Überprüfung für den Landtag. Termin hierfür war eigentlich Februar 2017. Der neue Normenkontrollrat war bis zu diesem Zeitpunkt gerade einmal ein knappes Jahr tätig und bearbeitete gerade einmal 14 Vorgänge. Das ist zu kurz, um über die Bewährung dieses Gremiums und über seine Arbeit abschließend zu berichten, Herr Bartl.

Daher soll mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung die Gültigkeit des Normenkontrollratsgesetzes zunächst bis 2020 verlängert werden. Wir müssen einmal sehen, ob wir bis dahin die Kinderkrankheiten überwunden haben und die Arbeit zügig weitergeführt wird. Der Bund hat mit