Unsere Änderungsvorschläge zielen darauf ab, dass am 1. August ein Gesetz in Kraft tritt, das die Berufsakademie wirklich erneuert und zukunftsfest macht. Ich möchte an die regionalen Abgeordneten, also an Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, appellieren, die die Leistungen der Berufsakademie, der einzelnen Studienakademien, in Ihrer Region kennen.
Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, weil er einen Schritt weitergeht als das zaghafte Verbessern des Gesetzentwurfs der Staatsregierung.
Vielen Dank, Frau Dr. Maicher. Meine Damen und Herren! Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Bitte sehr, Frau Abg. Fiedler.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN macht die Debatte ein Stück weit wieder auf. Es geht um zwei zentrale Punkte. Sollen wir am Ende eine duale Hochschule einführen oder nicht? Darf die Berufsakademie selbst regeln, wo sie ihren Sitz hat?
Wenn man darüber spricht, ob es eine duale Hochschule geben soll oder nicht, dann hat es auch etwas mit der Forschung zu tun. Weil die BA aber mit diesem Gesetz keine Hochschule wird, wird die Forschung weiterhin ein Einzelfall bleiben. Sie wird aber nicht, wie sie in ihrer Bandbreite an Hochschulen oder Universitäten möglich ist, an Berufsakademien stattfinden. Ansonsten bräuchte man eine entsprechende Ausstattung, wenn man dies auf einem hohen Niveau durchführen wollen würde. Man benötigt Material, aber auch Personal. Diese Frage bleibt bei Ihnen völlig offen.
Ihr zweiter Punkt dreht sich um den Sitz der Berufsakademie. Sie möchten diesen nicht in Glauchau festzulegen, sondern offenlassen. In diesem Zusammenhang kam der Vorschlag, den Sitz Chemnitz auszuwählen. Dieser Punkt
hat mich am meisten verwundert. Es gibt für den Standort Chemnitz auch keine Begründung. Man hätte auch Dresden, Leipzig, Torgau oder Görlitz auswählen können. Das wären ebenfalls Möglichkeiten gewesen. Es gibt sehr wohl Begründungen dafür, warum man sich für Glauchau entschieden hat. Es ist ein Standort einer Berufsakademie. Der Sitz der Geschäftsstelle wurde vor mehreren Jahren an diesem Standort etabliert.
An welcher Stelle in unserem Änderungsantrag steht, dass wir den Standort Chemnitz fordern? An welcher Stelle fordern wir eine duale Hochschule?
Frau Kollegin Maicher, ich hatte ausgeführt, dass Sie über die Hintertür diese Debatte wieder aufmachen, weil es bei der Hochschule um Themen wie beispielsweise Forschung geht. Indem Sie das Wort Einzelfallforschung streichen möchten, machen Sie den Punkt an dieser Stelle wieder auf.
Ich wollte gerade auf das Thema Glauchau zu sprechen kommen. Es ist ein Stück weit unverantwortlich, wenn man diesen Punkt offenlässt. Wir haben uns für einen Standort entschieden. Sie müssten den Leuten ansonsten sagen, dass sie eventuell wieder umziehen müssten und es zu Mehrkosten käme, wenn man Standorte verlagert. Das lassen Sie an dieser Stelle ebenfalls offen. Wir übernehmen Verantwortung und legen einen Sitz fest. Es ist ein Punkt, den die Berufsakademie für sich intern entschieden hat, indem die zentrale Geschäftsstelle vor mehreren Jahren an diesem Ort angesiedelt wurde.
Sie sprachen auch den Punkt an, den Anteil von 40 auf 50 % zu erhöhen. Das ist an dieser Stelle nicht zustimmungspflichtig. Sie hätten an dieser Stelle nämlich gleichzeitig aufführen müssen, dass Sie mehr Stellen benötigen. Das ist nämlich die Konsequenz dessen. Sie brauchen ebenfalls mehr Geld. Heute stehen nicht der Haushaltsplan 2017, 2018 oder zukünftige Haushaltspläne auf der Tagesordnung. Es steht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie auf der Tagesordnung. Dieser Punkt wäre zu diskutieren, aber nicht hier.
Ich komme auf Ihren letzten Punkt zu sprechen. Es ging darum, dass man einen Präsidenten und Kanzler in einer eigenen Funktion schaffen sollte. Dazu hat der Wissenschaftsrat klare Aussagen getätigt, indem er sagte, dass zur Entlastung eine zentrale Geschäftsstelle für die administrativen Einrichtungen zu empfehlen sei. Das haben wir gemacht. Deshalb halten wir die separaten Funktionen an dieser Stelle für verzichtbar.
Insgesamt ist es ein gutes Gesetz. Ich glaube, dass es auch ohne die vorgeschlagenen Änderungen Ihrerseits zur Weiterentwicklung der Berufsakademie deutlich beitragen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz Stellung zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen. Ich möchte dies jedoch nicht tun, ohne mich bei allen Fraktionen für die Behandlung des Gesetzes und durchaus gerade bei der angesprochenen Fraktion für die Würdigung des Gesetzentwurfs und die gute Debatte im Ausschuss zu bedanken. Dass dort keine Fraktion gegen den Gesetzentwurf und die Änderung gestimmt hat, zeigt auch, dass wir in groben Richtungen durchaus einig und nur bei einzelnen Aspekten unterschiedlicher Meinung sind.
Ich hatte in meinem Redebeitrag schon etwas zur hauptamtlichen Quote gesagt, deshalb möchte ich darauf nicht mehr ausführlich eingehen. Es ist ein mittelfristiges Ziel, welches wir teilen und wofür man einen anderen Weg der Umsetzung finden muss.
Ich komme zur hauptamtlichen Tätigkeit von Präsident und Kanzler. Hierzu möchte ich noch einen Gedankengang aufzeigen. Wir halten es für einen Prozess, der sowohl die Gremienstruktur als auch die Entscheidungswege innerhalb der Berufsakademie deutlich ändert, zu mehr Eigenverantwortlichkeit führt, auch von einzelnen Personen. Wir halten es in einem solchen Prozess nicht für sinnvoll, sodass dem eine externe Wahrnehmung zukommt. Wir sehen es als einen Gewinn für diesen Prozess an, wenn die Personen ihre Institutionen kennen. Nichtsdestotrotz haben wir dem Argument der Berufsakademie, dass damit eine doppelte Arbeitsbelastung und stärkere Abhängigkeit gegeben sei, wenn ein Direktor zugleich Präsident wäre, entsprochen. Dies geschieht, indem – die Ministerin sagte es – der entsprechende Direktor beurlaubt werden kann und damit eine unabhängigere Position und ein anderes Arbeitsvermögen gegeben ist.
Eine ähnlich ablehnende Position müssen wir zu dem Vorschlag einnehmen, den Sie zum Sitz, der durch die Wahl des Gremiums bestimmt werden soll, machen. Der Landtag ist der Gesetzgeber und errichtet die Anstalt öffentlichen Rechts. Sie entziehen sich ein bisschen der Verantwortung, wenn Sie nicht sagen, wo dieser Sitz sein soll. Dazu sollte man Stellung nehmen. Es gibt keine andere Anstalt des öffentlichen Rechts, bei der es eine solche Regelung gäbe. Das heißt jedoch nicht, dass man so etwas nicht probieren könne. Wir halten dies aber nicht für sinnvoll. Man muss sich entscheiden.
Ich versuche, es einmal auf die Spitze zu treiben, was Ihr Modell hieße: eine neue reformierte und modernisierte Berufsakademie, die sich einen Direktor von außen beruft, der diese Institution nicht kennt, mit einer Geschäftsstelle von fünf Personen in einem Ort, in dem es solch eine Institution nicht gibt. Versuchen Sie sich einmal vorzustellen, wie realistisch unter solchen Voraussetzungen ein Reformprozess innerhalb der Berufsakademie durchgeführt werden kann.
Deshalb sind wir nicht der Meinung, dass Ihr Vorschlag der richtige Weg ist. Wir sind der Meinung, die BA ist in den Regionen verwurzelt, sollte es sein, und deshalb haben wir uns für Glauchau entschieden.
Meine Damen und Herren! Ich habe keine weiteren Wortmeldungen zu dem Änderungsantrag gesehen. Wer der Drucksache 6/9638 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat der Änderungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Meine Damen und Herren! Im Folgenden möchte ich Ihnen vorschlagen, über die Bestandteile des Gesetzentwurfes en bloc abstimmen zu lassen. Möchte jemand widersprechen? – Das ist nicht der Fall.
So rufe ich auf zur Abstimmung über die Überschrift, Artikel 1 „Gesetz über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen“, Artikel 2 „Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes“, Artikel 3 „Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes“ und Artikel 4
„Inkrafttreten/Außerkrafttreten“. Wer seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei keinen Gegenstimmen, zahlreichen Stimmenthaltungen ist den genannten Bestandteilen des Gesetzentwurfes die Zustimmung erteilt worden.
Damit rufe ich auf zur Schlussabstimmung über das Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen und Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen für den tertiären Bildungsbereich. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Auch hier keine Gegenstimmen, zahlreiche Stimmenthaltungen. Der Entwurf des Gesetzes ist als Gesetz beschlossen, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Drucksache 6/8368, Gesetzentwurf der Staatsregierung, Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes. Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Wir beginnen mit der Fraktion CDU und für die Fraktion Herrn Abg. Modschiedler, danach DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Amtsdauer des Normenkontrollrates bis zum Jahr 2020 verlängert werden. Ziel ist es, die richtige und notwendige Evaluation des Gremiums auf eine breite Basis zu stellen. Wir brauchen
schlichtweg mehr Informationen; denn eines müssen wir uns vor Augen halten: Erst Anfang Januar 2016 hat der Sächsische Normenkontrollrat seine Tätigkeit aufgenommen. Herzlichen Dank, dass sich das Gremium um Herrn Michael Czupalla als Vorsitzenden, Andreas Bösl, André Jacob, Ralf Leimkühler, Hanjo Lucassen und Herrn Prof. Dr. Michael Schefczyk dieser sehr anspruchsvollen Aufgabe angenommen hat.