Protokoll der Sitzung vom 18.05.2017

Das war Herr Kollege Zschocke.

Ich stelle nun zunächst – – Gibt es eine Gegenrede? – Das sehe ich nicht.

(Jörg Vieweg, SPD, signalisiert Redebedarf.)

Doch! Bitte, Kollege Vieweg.

Zunächst eine Antwort auf Herrn Kollegen Zschocke: Was Ziffer II angeht, so teilen wir natürlich Ihre Auffassung, dass es ein eigenständiges Förderprogramm nicht braucht. Wir brauchen nicht etwas zu beschließen, was nicht notwendig ist.

Zu Punkt I des Antrags: Wir sind der Meinung, dass die aktuellen Förderrichtlinien der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen. Wir arbeiten gerade an einer neuen Sportförderrichtlinie. Auch hierbei werden wir die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Wir sind der Meinung, dass in die bestehende konsumtive und investive Förderung des Landessportbundes alle Belange von Menschen mit Behinderung eingepreist sind. Ich habe auf die 175 000 Euro hingewiesen, die wir zusätzlich eingestellt haben. Insoweit braucht es auch den Änderungsantrag der GRÜNEN nicht.

Wir lehnen ab.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den in der Drucksache 6/9639 – –

(Uta-Verena Meiwald, DIE LINKE, signalisiert Redebedarf.)

Noch einmal?

Was heißt hier „noch einmal“?

Bitte, Frau Kollegin Meiwald.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte zum Änderungsantrag der GRÜNEN noch zwei Sätze verlieren. – Wir stimmen diesem Änderungsantrag zu, weil wir es eben nicht so sehen, dass die Förderrichtlinie schon alles abdeckt. Da sie sich in der Evaluierung und Überarbeitung befindet, sehen wir vielmehr die Chance, dass die Staatsregierung so sensibilisiert ist, dass genau die angesprochenen Punkte noch einmal auf den Prüfstand kommen und die Belange der Menschen mit Behinderung, wie sie laut UN

Behindertenrechtskonvention zu berücksichtigen sind, sich auch in der Förderrichtlinie niederschlagen – mit all dem, was Herr Zschocke ausgeführt hat.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Eine weitere Wortmeldung?

(Andrea Kersten, AfD: Ja!)

Frau Kersten am Mikrofon 7, bitte.

Auch ich möchte zu dem Änderungsantrag Stellung nehmen. Ich habe in meinem Redebeitrag bereits ausgeführt, dass wir ein eigenes Förderprogramm ebenfalls nicht für erforderlich halten. Gegen eine Überarbeitung der Sportförderrichtlinie hinsichtlich der genannten Punkte gibt es aber aus unserer Sicht nichts einzuwenden, sodass wir uns diesem Änderungsantrag anschließen werden.

Jetzt gibt es keine weiteren Stellungnahmen mehr, sodass wir über den in der Drucksache 6/9639 vorliegenden Änderungsantrag der GRÜNEN abstimmen können. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag in der Drucksache 6/9639 abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den in der Drucksache 6/9219 vorliegenden Antrag zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 6/9219 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 8

Breitbandversorgung für den ländlichen Raum und die sächsische Wirtschaft

endlich flächendeckend erschließen – Zukunftschancen nicht verspielen

Drucksache 6/9302, Antrag der Fraktion AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Für die einbringende Fraktion hat Herr Kollege Beger das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kein Bürgermeister kann heute einen Neubau oder ein Gewerbegebiet erschließen ohne Breitbandversorgung. Diese Tatsache, die wir bereits im Vorwort zu unserer Großen Anfrage in der Drucksache 6/5472 im Juni 2016 aufgegriffen haben, hat bis heute nichts an ihrem Wahrheitsgehalt eingebüßt. Leider haben wir in Sachsen aus dieser Wahrheit aber immer noch nicht die richtigen Schlüsse gezogen. Mit dieser Feststellung will ich dem Staatsminister nun aber keine Untätigkeit vorwerfen, ganz im Gegenteil, der Aktionismus, der hier im Bereich des Breitbandausbaus an den Tag gelegt wurde, ist bemerkenswert.

Allein im Jahr 2016 stößt man auf folgende Mitteilungen: Erstens. Januar 2016. Das Kabinett verabschiedet die Digitalisierungsstrategie. Zweitens. März 2016. Mit einem Großaufgebot an Ausstellern präsentiert sich der Wirtschaftsstandort Sachsen auf der CeBIT. Drittens. März 2016. Der Wirtschaftsminister präsentiert ein Strategiepapier und verspricht 100 Mbit für die Hälfte der sächsischen Haushalte bis 2020. Viertens. März 2016. Millionen fließen aus der zweiten Tranche der digitalen Dividende II in die Haushaltsstelle Digitale Offensive Sachsen. Fünftens. September 2016. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beantragt die Umschichtung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan 15 hin zur Digitalen Offensive Sachsen. Sechstens. September 2016. Große Anfrage der AfD-Fraktion. Rund 3 Millionen Euro flossen in Veranstaltungen und Kongresse, 640 000 Euro in die Breitbandförderung. Siebtens. Januar 2017. Ein Breitbandkompetenzzentrum wird eröffnet.

Meine Damen und Herren! Ich darf daher davon ausgehen, dass der Staatsregierung und uns allen bewusst ist, dass die flächendeckende Breitbandversorgung eine herausragende Infrastrukturaufgabe darstellt. Der Aktionismus der Staatsregierung hat es zumindest geschafft, dass der Breitbandtrichter fast bis zum Rand mit Ideen, Rechtsvorschriften und Geld gefüllt ist. Ich frage mich aber, warum Sachsen im Bundesvergleich so weit zurückliegt.

Reflexartig verweist der Staatsminister beim Punkt I Ziffer 5 unseres Antrages darauf, dass der Nachholbedarf im statistischen Bundesschnitt gesunken sei. Dieses Ausweichmanöver ist durchschaubar und wenig hilfreich. Gleiches gilt im Übrigen für die Stellungnahme zu Punkt I Ziffer 4. Von 100 Mbit der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen ist dem Koalitionsvertrag 50 Mbit Übertragungsrate zu entnehmen. Vielleicht streiten wir uns noch über das Wort „mindestens“, aber auch dies hilft intern nicht weiter.

Reflexe und wieder Reflexe, weil man nicht reagieren will oder nicht kann. Trotz eines vollen Haushaltstitels namens Digitale Offensive Sachsen, der allein für 2016 eine Minderausgabe von über 19 Millionen Euro ausweist, gibt es ein Finanzierungsproblem, und zwar nicht auf Bundes- oder Landes-, sondern auf kommunaler

Ebene. Hierbei genügt es mit Sicherheit nicht, die Kommunen dazu aufzurufen, einen Förderantrag für den Ausbau des schnellen Internets bis zum 31. August zu stellen, wie dies unser Staatssekretär auf der Website des Medienservice Sachsen tut. Allein der Umstand, dass es eine Bundes- und eine Landesförderung gibt, hat in den ersten vier Calls nicht dazu geführt, dass Sachsen eine vorbildliche Stellung im Bundesvergleich erlangt hat, im Gegenteil.

Was ist das Ergebnis diese Aktionismus? Im November 2016 verlor Sachsen den Anschluss beim schnellen Internet. März 2017: Die Investitionsquote der Kommunen sank im Jahr 2016 deutlich.

Meine Damen und Herren! An welchem Ventil müssen wir drehen?

(Staatsminister Martin Dulig: Da bin ich mal gespannt!)

Wenig hilfreich ist es, den Schwarzen Peter den Telekommunikationsunternehmen zuzuschieben oder auf den gesetzlichen Rahmen des Markterkundungsverfahrens zu verweisen. Gesetzgeber ist die Politik. Der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Silke Grimm in der Drucksache 6/8827 lässt sich schwarz auf weiß entnehmen, dass gerade die finanzschwachen Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt, ganz gleich ob mit oder ohne genehmigtem Haushaltsstrukturkonzept, überproportional nicht an Förderaufrufen teilgenommen haben. Genau ist das zu drehende Ventil: Finanzmittel aus dem Landeshaushalt für die finanzschwachen Kommunen bereitstellen und mit dem Finanzfluss den Breitbandausbau bewässern, damit auch die Wirtschaft im ländlichen Raum endlich erblühen kann.

Dabei ist der Verweis der Staatsregierung auf die Möglichkeit einer Kreditaufnahme zur Finanzierung des Eigenanteils völlig deplatziert. Dieser führt im Wesentlichen nur dazu, dass sich die Kommunen, die schon zu viele Schulden oder zu geringe Einnahmen haben, noch weiter verschulden. Es kann nicht Aufgabe einer Förderung sein, die Kommune weiter in den Schuldensumpf zu treiben. Wir können doch nicht die Kommunen sehenden Auges ins finanzielle Unglück stürzen. Schulden müssen zurückgezahlt werden. Das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit. Dies gilt umso mehr, als sie aus der Investition keine Einnahmen erwarten können, um den Kredit zurückzuzahlen. Wir wollen nicht, dass die Kommunen andere Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht mehr erfüllen können. Ich gehe davon aus, dass es nicht die Absicht der Staatsregierung ist, die Kommunen zu veranlassen, Schulen und Feuerwehren zu schließen.

Für das Finanzierungsproblem des Breitbandausbaus schlagen wir mit unserem Antrag eine andere, bessere Lösung vor. Im Haushalt des Freistaates Sachsen und in dessen Sondervermögen gibt es genug Geld für diese Aufgabe. Warum verwenden wir dieses nicht, um das Problem zu beseitigen und den Breitbandausbau in Sachsen voranzutreiben? Tun Sie dies bitte schnell. Am

31.08. dieses Jahres heißt es andernfalls: Der Joghurt ist über dem Datum.

(Lars Rohwer, CDU: Was?)

Das Geld für den Breitbandausbau ist dann zwar nicht weg, aber es ist garantiert woanders.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Und nun die CDU-Fraktion, Herr Abg. Rohwer. Bitte sehr, Herr Rohwer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Beger, Sie haben gerade an die Wand gemalt, dass wir den Anschluss verpassen könnten. Ich hatte bei Ihrer Rede den Eindruck, dass Sie den Anschluss verpasst haben. Sie müssen die Antwort der Staatsregierung auf Ihre Große Anfrage so lesen, dass Sie verstehen, was Sie lesen. Ich hatte den Eindruck, Sie haben das nicht gemacht.

Beginnen wir mit dem Positiven, werte Kollegen von der AfD-Fraktion. Ich erkenne erstens an, dass Sie sich mit dem Thema Breitband beschäftigen und sich in die Debatte um den Ausbau dieser digitalen Infrastruktur für unseren Freistaat Sachsen einbringen möchten. Zweitens wird niemand im Raum infrage stellen, dass eine leistungsfähige Breitbandversorgung ein zunehmender

Standortfaktor nicht nur für die sächsische Wirtschaft ist und einen wichtigen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge darstellt.

Dies alles sind aber Feststellungen, die wir in vorangegangenen Debatten längst getroffen haben und insofern nicht weiter diskutieren müssen. Wir sind hier einfach schon weiter.

Ich empfehle Ihnen daher, sich zunächst einmal die DiOSRichtlinie des Freistaates Sachsen so zu Gemüte zu führen, dass Sie auch verarbeiten, was Sie lesen. Dort werden Sie ganz genau sehen, dass die formulierten Ausbauziele digitaler Breitbandverbindungen längst über die als Minimalziel festgeschriebenen 50 Mbit/s hinausgehen und insofern wesentlich flexibler und zukunftsgewandter sind, als Sie es uns heute weismachen wollen.