Mit einem vertraglich verbrieften Anhörungsrecht des Europäischen Parlaments im Rahmen des Subsidiaritätsmechanismus wollen wir den interparlamentarischen Dialog und die Stimme der regionalen Parlamente, also auch die des Sächsischen Landtags, stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich komme nicht umhin, mich einigen Punkten Ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Antrag zu widmen. Mich hat Ihr Verweis verwundert, die Staatsregierung könne sich nur innerhalb ihrer Kompetenz- und Verantwortungsbereiche äußern. Einmal abgesehen
davon, dass Sie sich hoffentlich verantwortlich fühlen für die demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten der sächsischen Bürgerinnen und Bürger in der EU, widerspricht diese Aussage doch gerade dem Gedanken des Weißbuchprozesses. Hier geht es doch darum, offen Ideen für eine Reform der EU zu formulieren, sie in den Prozess
einzubringen und zu sagen: Das ist unsere Vorstellung von der EU 2025. Sonst würden ja nur Regierungen der Mitgliedsstaaten angesprochen.
In diesem Zusammenhang kann ich auch Ihre Feststellung nicht gelten lassen, die Mehrheit der Mitgliedsstaaten sei derzeit nicht zu Änderungen an den EU-Verträgen bereit. Ja, die EU-Zukunftsdebatte soll doch keine gegenseitige Versicherung sein, dass wir nichts tun können, weil andere wahrscheinlich nichts tun wollen. Das ist nicht die Vorstellung meiner Fraktion von einem offenen Ideenprozess.
Gestatten Sie mir auch eine weitere Frage zu Ihrem Hinweis auf die Kosten für einen möglichen Bürgerdialog der Europäischen Kommission. Wie viel ist Ihnen denn die Zukunft Europas wert?
Ein Zweites: Es genügt eben auch nicht, Herr Staatsminister, auf die Bürgerdialoge anderer Akteure wie Bundesministerien, europäische Institutionen oder Stiftungen zu verweisen und sich damit selbst aus der Verantwortung hier in Sachsen zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Zusammenhalt der Europäischen Union wird es entscheidend sein, dass die Mitgliedsstaaten auch künftig geschlossen vorangehen. Die soziale Säule, der Umweltschutz, Verbraucherstandards – all diese Rechte werden dauerhaft nur gestärkt werden können, wenn kein Mitgliedsstaat zurückbleibt. Für die verstärkte Zusammenarbeit einer Gruppe von Mitgliedsstaaten ist in den EUVerträgen bereits jetzt eine ausreichende Grundlage geschaffen. Die verstärkte Zusammenarbeit soll dabei eine Ausnahme sein, stets offen für die verbleibenden Mitgliedsstaaten.
Ein Kerneuropa oder eine Spaltung der EU lehnen wir ab; denn die Bekämpfung regionaler Entwicklungsunterschiede durch eine wirksame Koalitionspolitik, der Kampf gegen grenzüberschreitende Herausforderungen wie den Klimawandel oder Steuerhinterziehung würden dann wohl unter den Tisch der europäischen Agenda fallen, und das ist sicher nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen.
Lassen Sie uns daher mitwirken an einer EU im Jahr 2025, die weiterhin gemeinsam vorangeht, stärker zusammenhält und demokratisch gestärkt ist. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Schiemann. Herr Schiemann, bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bin ich der einreichenden Fraktion sehr dankbar, dass sie uns mit ihrem Antrag heute Gelegenheit gibt, die bereits im Frühjahr begonnene Diskussion im Ausschuss, aber auch hier im Hohen Haus, heute weiter fortzuführen. Ich weiß – und das ist mir auf dem Weg von meinem Platz hierher auch signalisiert worden –, der Zeitpunkt scheint nicht als der günstigste gewählt zu sein, aber darauf haben Sie auch nicht unbedingt Einfluss.
Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir über die Zukunft der Europäischen Union diskutieren. Dazu geben Sie uns die Gelegenheit. Dass wir dabei auch feststellen werden, dass wir unterschiedliche Auffassungen haben, das halte ich nicht für schlimm. Das ist ein Angebot an den Wähler, zu erfahren, wer welche Angebote auch in der Europapolitik möchte. Ich möchte Ihnen, bevor ich den größten Teil meiner Rede – sicherlich zur Freude meiner Kollegen – dann zu Protokoll geben werde,
Ich glaube, Herr Staatsminister Dr. Jaeckel hat das immer auch sehr deutlich im Ausschuss dargelegt: Es geht bei der Europapolitik natürlich auch um den Punkt, den der Freistaat Sachsen einmal einnehmen wird, und auch um die Entwicklungschancen, die der Freistaat Sachsen für die Zukunft haben wird. Wir als CDU-Fraktion setzen das an erste Stelle. Wir wollen ein Europa haben, das uns die Chance gibt, mit unseren Nachbarländern in Frieden zu leben. Das ist der erste Punkt, ein Europa des Friedens, das ist die Chance, die uns den anderen Nationen in der Europäischen Union nahe bringt.
Der zweite Punkt. Die Europäische Union – und das kann man sich nicht schönreden – wird in der jetzigen Situation nur überleben, wenn sie bereit ist, Reformen in Angriff zu nehmen und darüber nachzudenken, was die Nationalstaaten und die Regionen in Europa leisten sollen und was Europa als Verwaltungsstruktur leisten soll. Diese Fragen müssen wir diskutieren.
In den letzten Jahren haben wir eher vernommen – auch der Bürger hat es zur Kenntnis genommen –, dass die Zentralisierung nicht der richtige Weg ist. Subsidiarität, von der viel gesprochen wird, muss umgesetzt und gelebt werden. Die Regionen und die Nationalstaaten sind es, die den Zusammenbruch Europas verhindert haben. Wo werden denn die Steuern erwirtschaftet? Sie werden in den Regionen der Nationalstaaten erwirtschaftet. Das sollte niemand vergessen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicherheit sichert Freiheit. Ein Europa der Gegenwart und der Zukunft braucht Frieden. Wir brauchen aber auch ein Europa des Rechts und letztendlich der Eigenverantwortung in den Regionen.
Wir werden die Zukunftsdebatte zur Europäischen Union führen müssen, und zwar zwischen Regionalität und
Zentralität. Ich bin der festen Überzeugung – das ist auch die Meinung meiner Fraktion –: Starke Regionen sind ein gutes Fundament für dieses Europa, das nur stark sein wird, wenn auch die schwächsten Glieder – und das sind die Regionen – stark sind. Wir sind fest davon überzeugt, dass Europa stark bleiben wird, wenn es starke Regionen gibt. Ich verweise noch einmal darauf, dass nicht vergessen werden darf, dass die Steuern vor Ort in den Regionen erwirtschaftet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch drei Eckpunkte sagen. Wir brauchen ein Europa, das auch Sachsen eine Chance gibt. Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir in der nächsten Förderperiode eine gewisse Planungssicherheit haben, damit es nicht zu einem Fördergefälle kommt. Wir brauchen ein Europa der starken Regionen und des Bürgers. Nur über die Regionen habe ich eine Chance, den Bürger mitwirken zu lassen. Wir brauchen ein Europa des Rechts und der Sicherheit, der Werte, der Freiheit und des Friedens.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Wir haben uns in diesem Hohen Hause sowohl im Plenum als auch im Europaausschuss in letzter Zeit recht oft – und das ist gut so; wenn man darüber nachdenkt, dann aber vielleicht auch nicht gut so – mit dem Zustand der Europäischen Union beschäftigen müssen, mit dem Zustand, aber auch mit den Perspektiven.
Nicht erst mit dem Erschrecken über den Brexit ist meine Fraktion bemüht, den Sächsischen Landtag viel aktiver an europäischer Politik zu beteiligen. Da sind wir mit den GRÜNEN in vielen Fragen sehr dicht beieinander. Wir teilen die Feststellungen aus dem ersten Teil Ihres Antrages, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, wenn Sie auch einseitig auf die bestehende „Fehlkonstruktion“ der Europäischen Union orientieren. Diese „Fehlkonstruktion“, also die Machtkonzentration innerhalb der EU hauptsächlich auf den von den Regierungen der Mitgliedsstaaten gebildeten Rat der Europäischen Union, den Europäischen Rat und die Kommission, ist zugleich der Grund für die fehlende Flexibilität der Europäischen Union, auf die bestehenden Krisen angemessen und zukunftsorientiert zu reagieren.
Die mittlerweile tief greifende Vertrauens- und Akzeptanzkrise der EU kann nicht mit einem „Weiter so!“ innerhalb der Ratsunion behoben werden. Was wir vielmehr brauchen, ist das, was Sie in Ihrem Punkt I 5 mit Verweis auf Regionen, Kommunen und Zivilgesellschaft
andeuten, nämlich eine Debatte um das Weißbuch und die darin vorgestellten Vorschläge und darüber hinausgehende Perspektiven. In diesem Diskussionsprozess müssen sich die Unionsbürgerinnen und -bürger über das Angebot von Einbeziehung und Information – also ihre Konsumtionsrolle – aktiv weit hinausgehend einbringen können, eben als der Bürgersouverän in der Europäischen Union. Deshalb reichen Bürgerforen nicht aus.
Dieser Diskussionsprozess muss zu politischer Meinungsbildung und Entscheidungsfindung führen, in die sich die Unionsbürgerinnen und -bürger eigenständig einbringen und in denen sie spürbar vertreten werden.
Der Antrag findet zwar nicht die erforderliche kritische Distanz zum Weißbuch und dem intendierten politischen Diskurs mit seiner Orientierung auf den Rat. Dennoch wird die Fraktion DIE LINKE dem Antrag insgesamt zustimmen. Denn trotz der Schwächen fordert er die Debatte unter wesentlicher Beteiligung der Staatsregierung und ermöglicht so die Reflexion verschiedener Facetten eines zukünftigen Europas und der EU.
Bevor ich auf Teil 2 des Antrages eingehen werde, habe ich einige grundsätzliche Bemerkungen zur WeißbuchDebatte im Kontext der Zukunftsdiskussion der EU.
Das Weißbuch der Kommission ist – und hier kann man ansatzweise wohl den entsprechenden Bemerkungen in der Stellungnahme der Staatsregierung folgen – ein politisches Strategiepapier, das die Regierungen der Mitgliedsstaaten herausfordern soll, sich über die künftige Verfasstheit der EU, ihre Strukturen und Kompetenzverteilungen verbindlich klar zu werden. Insoweit ist der Anstoß wohl aus Kommissionssicht nachvollziehbar und – soweit bisher zu sehen ist – auch gelungen.
Wir alle stehen jedoch vor der Frage: Reicht das? Braucht es nicht für eine produktive und mutige Suche nach einer neuen EU einen mutigeren, visionären Ansatz, der sich eben nicht wie das Weißbuch im Wesentlichen an der bestehenden Konstruktion der EU und in fünf Variationen oder Szenarien in einem Mehr oder Weniger dieser oder jener Komponente selbst begrenzt und von dort bereits die Gefahr des Scheiterns enthält, jedenfalls dann, wenn man ein Scheitern oder Nichtscheitern an der Bewältigung der miteinander verwobenen Krisenszenarien festmacht, in denen die Europäische Union derzeit gefangen ist?
Wir brauchen – wie wir es auf Deutsch nennen – einen Neustart, nennen Sie es englisch Reset, weil die EU – Zitat – „so wie sie konzipiert ist, fundamentalen demokratischen Ansprüchen nicht genügt, deshalb nicht funktionieren kann und nie funktionieren wird. Aus der heutigen Verfasstheit der EU wird eine demokratische Einigung Europas nicht hervorgehen. Der Bauplan“ – Anmerkung: der Ratsunion –„war falsch. Die Nationalstaaten, so sie es denn je wollten, haben den Rubikon eines tatsächlichen politischen Europas nie überschritten. Sie verstellen den Weg zu einer transnationalen europäischen Demokratie. Darum haben sie als Akteure der europäischen Einigung ausgedient.“ So schreibt es die EU-Expertin Ulrike Guérot in ihrem 2016 herausgegebenen Buch „Warum
Die verschiedenen massiven Krisen sind durch die Strukturprobleme der EU selbst hervorgebracht oder aber mindestens massiv verstärkt worden. Stichpunktartig seien genannt: Brexit, sozialer Verfall, Jugendarbeitslosigkeit, Austerität, Griechenland, menschenrechtsfeindlicher Umgang mit Flüchtlingen, Finanz- und Wirtschaftskrise, Populismus und Nationalismus. Ob wir es nun hören und glauben wollen oder nicht: Selbst die Entstehung hausgemachter Gewalt und Terroranschläge sind in diesem Kontext vielfältiger Verwerfungen in der EU zu verorten, jedenfalls dann, wenn man eine ehrliche Gesamtschau vornimmt.
Ist die natürlich nur verkürzt dargestellte und von Ulrike Guérot formulierte These im Kern zutreffend, dass die heutige Verfasstheit der EU als EU des Rates überwunden werden muss, schließt sich die Frage nach der Alternative an. Niemand hat derzeit eine fertige Lösung, und so kann auch die Vision von einer Republik Europa – oder genauer: einer europäischen Republik der Regionen – nur eine Perspektive aufzeigen, allerdings eine, die im Gegensatz zu den fünf Variationen des Bestehens der krisenhaften EU im Weißbuch tatsächlich eine Chance auf Bewältigung der enormen Herausforderungen in sich birgt.
Um es noch einmal mit Ulrike Guérot zu sagen: Um eine wirkliche Alternative zur bestehenden EU, die niemand mehr wirklich will, aber auch zu den Bestrebungen nach einem rückwärtsgewandten nationalstaatlichen europäischen Flickenteppich hervorzubringen, müssen die Unionsbürgerinnen und -bürger – Zitat – „der europäischen Regionen und Städte ein Europa ganz neuer Form – dezentral, regional, nachnational, parlamentarisch, demokratisch, nachhaltig und sozial – bauen“. Genau dorthin passt auch die Forderung, das Europäische Parlament nicht nur deutlich aufzuwerten, sondern ich gehe noch einen Schritt weiter: Wir müssen das Europäische Parlament zu einem vollwertigen Parlament mit allen Rechten und Pflichten aufbauen. Nur so wird es machbar sein. Auch in Fragen der Sozialunion müssen wir weiterkommen, als dies zunächst mit dem Reflexionspapier der Europäischen Kommission umrissen wurde.
Sieht man nun von hier aus auf den Antrag der GRÜNEN und die Stellungnahme der Staatsregierung, so ist aus der Sicht meiner Fraktion Folgendes zu sagen: Das Anliegen des Antrages läuft nach unserem Verständnis darauf hinaus, dass sich Sachsen als eine durchaus gewichtige Region in der Europäischen Union hörbar in der Debatte zu Wort melden muss, auch im politischen Entscheidungsmarathon zur Zukunft der EU. Die Regionen der EU müssen sich eigenständig für ein erfolgversprechendes EU-Modell zu Wort melden, das das Gemeinwohl zum Ausgangs- und Endpunkt der wesentlichen Entscheidungen macht, das die Gleichheit und Solidarität unter den Mitgliedern gewährleistet, das Grenzenlosigkeit und Vielfalt als Stärke und nicht als Risiko oder gar, populistisch gewendelt, als Bedrohung begreift und nutzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stellungnahme der Staatsregierung dazu ist wirklich interessant und aufschlussreich. Wir können nur hoffen, dass auch innerhalb der Staatsregierung eine innovativ-offene Debatte noch nicht unmöglich ist. Nach den Feststellungen in der Stellungnahme muss man zunächst Schlimmes befürchten. Die Staatsregierung interpretiert die politischen Absichten des Weißbuches offenbar zutreffend als politisches Strategiepapier – das sagte ich bereits –, welches an die Mitgliedsstaaten – besser wohl: deren Regierungen – und, auf EU-Ebene gewendelt, den Rat gerichtet ist. Daraus schließt die Staatsregierung, dass das Weißbuch primär die Bundesregierung anspricht, aber auch der Bundestag und die Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen – die Länder – angesprochen werden. Na, immerhin sind die Länder noch irgendwie angesprochen!
Ein kritisches Hinterfragen, ob eine so per se akzeptierte Zurückhaltung und Marginalisierung der Regionen tatsächlich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Sachsens liegt und ob nicht doch eine aktivere Position in der EU-Zukunftsdebatte durch die Regionen nottut, findet offenbar nicht statt. Stattdessen werden von der Verfassung in der Europaministerkonferenz über die Begrüßung von Weißbuchdebatten im Sächsischen Landtag und proeuropäische Impulse aus der sächsischen Zivilgesellschaft bis hin zur Betonung der Wichtigkeit grenzüberschreitender Zusammenarbeit und einer Liste aller möglichen Veranstaltungen und Formate – meine Kollegin hat bereits darauf hingewiesen – als hinreichende Beteiligung Sachsens angepriesen.
Wo der Antrag die Sächsische Staatsregierung auffordert, Farbe zu bekennen, wie sie sich inhaltlich auf die Zukunftsdebatte einstellt oder zu dieser positioniert, wird im kleingeistigen Stil der Ablehnung Kleiner Anfragen beantwortet – ich zitiere –: „..., dass die Fragen auf eine politische Einschätzung bzw. Bewertung der Staatsregierung abzielen und sich nicht auf Tätigkeiten der Staatsregierung beziehen“. Die Staatsregierung – Sie, Herr Staatsminister Dr. Jaeckel – irrt an dieser Stelle. Es handelt sich um einen Antrag, nicht um eine Kleine Anfrage – weshalb es sich um eine Stellungnahme und nicht um eine Antwort der Staatsregierung handeln muss, und die Antragspunkte beziehen sich auf die Tätigkeiten der Staatsregierung, jedenfalls nach hiesigem Verständnis, nach dem konzeptionelles Arbeiten einer Staatsregierung durchaus zu den Tätigkeiten einer solchen gehören sollte. Wir waren schon einmal weiter. Sie erinnern sich an die Auseinandersetzungen zum Antrag zu GEAS. Damals haben wir das hoch- und runterdebattiert, wozu Ihre Bausteine zur Abwehr von Kleinen Anfragen tauglich sind – jedenfalls nicht für einen Antrag –, und hier verfallen Sie wieder in diese alten Muster. Deshalb sind wir auch so sauer.