Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

Sie wollen offensichtlich auch, dass die Nichtregierungsorganisationen mit ihren millionenschweren Schiffen weiterhin im Mittelmeer unterwegs sind und dem Frontex-Express Konkurrenz machen. Meine Damen und Herren, Frontex ist dazu nicht da, und wir haben in Italien gelernt: Je mehr Rettungsaktionen auf dem Meer stattfinden, desto mehr Menschen flüchten, desto mehr Schlepper werden aufs Meer geschickt und desto mehr Menschen sterben im Mittelmeer. Das hat seit Jahren nichts

gebracht, und die Sicherheit in Deutschland leidet unterdessen.

Bitte zum Schluss kommen.

Wenn Sie diesen Antrag ablehnen, bedenken Sie genau diese Worte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 6/9691 zur Abstimmung. Wer zustimmt, zeige dies jetzt an. – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dafür ist die Drucksache dennoch nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Verbesserung des Brandschutzes

in Sonderbauten im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/9753, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen, meine Damen und Herren. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Herr Abg. Schultze, bitte; Sie haben bis zu 8 Minuten Zeit.

Ich werde mir Mühe geben. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Woche löste ein Dachstuhlbrand ein Feuer in einem Altenheim in Wilhelmshaven aus. Das Feuer wurde gegen 19:00 Uhr bemerkt, als viele Bewohner noch nicht im Bett waren und von Pflegern versorgt wurden. Die Mitarbeiter des Wohnheimes begannen schnell, das Gebäude zu evakuieren. Als die Feuerwehr eintraf, brannte das gesamte Heim. Alle 66 Bewohner sowie ein Besucher konnten in Sicherheit gebracht werden, sieben Menschen kamen mit Rauchvergiftung ins Krankenhaus, und das gesamte Heim wird nun abgerissen. Dass nicht die „Tagesschau“ oder andere Nachrichten diese Meldung auf Platz 1 hatten, verdanken wir neben dem schnellen Reagieren des Personals und der Rettungskräfte vor allem dem Umstand, dass um 19:00 Uhr die meisten Bewohnerinnen und Bewohner noch nicht in ihren Betten lagen.

Es ist die Kernaufgabe eines Staates, seine Bürger zu schützen. Dies sind auch Personen, die sich überwiegend in Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Nr. 9 bis 12 Sächsische Bauordnung befinden und im Ernstfall das Gebäude nicht schnell genug oder nur mit fremder Hilfe verlassen

können. Die Haupttodes- bzw. -verletzungsursache bei einem Brand ist die Bildung von Rauch.

Meine Partei kritisiert seit Jahren die Kommerzialisierung und den Kostendruck im Bereich der Pflege und in den Krankenhäusern. Immer weniger Personal muss sich meist um immer schwerere Fälle kümmern. Die Folge: In einer Sonderlage, wie sie ein Brand nun einmal darstellt, sind nicht genügend Helferinnen und Helfer zur Stelle. Wo schon im Normalbetrieb das Personal knapp wird, ist es im Notfall eben zu knapp.

Hinzu kommen zwei weitere Punkte, welche eine technische Aufrüstung von Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Nr. 9 bis 12 erfordern. Einer ist die von uns allen sicherlich begrüßte Zunahme von Seniorenwohngemeinschaften und häuslicher Betreuung. Ein Effekt aber ist, dass die Schwere der Fälle in Seniorenheimen zunimmt. Die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner, die dem Feuertod nicht mehr allein entrinnen können und auf Hilfe angewiesen sind, wird größer.

Der zweite Sachverhalt wäre – zumindest in Teilen – änderbar, sollten die konservativen Vertreter hier im Haus einmal über ihren Schatten springen: Ich spreche von der Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehr. Zumindest für die Sonderbauten, welche nicht an einem der wenigen Standorte einer Berufsfeuerwehr stehen, gilt: Die Tageseinsatzbereitschaft und die technische Ausstattung der örtlichen Wehr ist – ich betone: nicht wegen der Leistung der Kameradinnen und Kameraden – oft ein zusätzliches

Risiko für Pflegeheime, Krankenhäuser und ähnliche Bauten.

Auch wenn wir weiterhin gegen Gesundheit als Ware und für mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kämpfen werden, so wollen wir mit genauso viel Nachdruck unserer Forderung Ausdruck verleihen, den bestmöglichen technischen Schutz zu gewährleisten. Wer sich heute weigert, Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Nr. 9 bis 12 Sächsische Bauordnung mit aktiven Schutzeinrichtungen zu versehen, der kommt der unterlassenen Hilfeleistung sehr nah, und ich möchte nicht den Beweis erheben, da es um das Leben von älteren Menschen, von Pflegebedürftigen oder Menschen in Krankenhäusern geht, Menschen, denen wir – denken wir einmal an unsere Eltern oder Großeltern – oft unsere eigene Unversehrtheit zu verdanken haben. Meine Eltern leben – noch – in ihren eigenen vier Wänden. Sollten sie aber einmal in ein Heim ziehen müssen, dann möchte ich ihnen auch aus Dankbarkeit – oder extra deshalb – den bestmöglichen Schutz zukommen lassen sowie im Übrigen auch eine bessere Ausstattung und mehr Personal – also ein am Menschen orientiertes Gesundheitssystem ohne Kapitalinteressen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau wie bei der sinnvollen Einführung einer Pflicht für Rauchmelder handelt es sich hier um einen Antrag, der auf zukünftige Investitionen abzielt. Eine Zustimmung belastet also weder den sächsischen Haushalt – dieses Argument können Sie folglich nicht vorbringen –, noch erwarten wir von Investoren oder Betreibern etwas Unmögliches. Die von uns geforderte und nach der Beschlussfassung auch hoffentlich in der Bauordnung verankerte Pflicht in Sonderbauten ist eine plan- und kalkulierbare Forderung.

In den kommenden Beratungen werden wir sehen, ob wir uns gemeinsam auf mehr Schutz für Menschen in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen einigen können. Wir werden sehen, ob parteipolitische oder koalitionsvertragsgefesselte Erwägungen vor mehr Sicherheit für Bewohner und Personal stehen oder ob es dieses Haus schafft, über den Schatten eigener Schubladen zu springen und für die Zukunft den bestmöglichen technischen Schutz für Sonderbauten zu gewährleisten.

Wenn Sie glauben, dies könnte sich durch Einsicht und Freiwilligkeit lösen lassen, dann möchte ich Ihnen zum Schluss sagen: Sie irren. Seit Jahren haben Sie den Kostendruck auf Einrichtungen erhöht bzw. dessen Erhöhung zugelassen. Gesundheit – und damit auch das

Betreiben von Pflegeheimen oder ähnlichen Bauten – ist durch großkoalitionäre Entscheidungen zur Ware verkommen; deshalb muss es Pflicht werden und darf nicht freiwillig sein, weil freiwillige Leistungen durch die Kostenträger nicht akzeptiert werden.

Wenn Sie also das Prinzip nicht ändern wollen – was natürlich das Beste wäre –, dann schaffen Sie wenigstens die Voraussetzungen für einen technisch optimalen Schutz. Verstehen Sie mich aber bitte nicht falsch: Ihre falsche Politik bei der Finanzierung von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen ist nur der zwingende Grund der Einführung von aktiven Löschanlagen. Sie wäre aber genauso sinnvoll, wenn das Gesundheitssystem wieder am Menschen und nicht an den Kapitalinteressen ausgerichtet wäre.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, geben Sie den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Pflegerinnen und Pflegern, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr, den Rettungsärzten und Sanitätern eine Chance zu überleben bzw. ihren Job zu machen, wenn der Fall eintritt, der hoffentlich nie eintritt. Stellen Sie sicher, dass es nie und nimmer zu einer Meldung kommt, die da heißt: „Nach einem Brand im Pflegeheim XY trauern wir um die Opfer. Politiker versprechen den Angehörigen Hilfe und fordern Aufklärung.“ Wenn Sie so wie ich diese Schlagzeile nicht lesen wollen, dann lassen Sie uns in den kommenden Beratungen zu diesem Antrag konstruktiv und lösungsorientiert diskutieren und der Intention unseres Antrages folgen!

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Beratung in den Fachausschüssen.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Verbesserung des Brandschutzes in Sonderbauten im Freistaat Sachsen“ an den Innenausschuss zu überweisen.

Wer diesem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das so beschlossen, meine Damen und Herren, und dieser Tagesordnung ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes

Drucksache 6/9818, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Meine Damen und Herren, auch hierfür liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einrei

cherin, die AfD-Fraktion. Herr Abg. Wippel, bitte; auch hier bis 8 Minuten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir werden über den Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes sprechen. Uns geht es darum, Anreize zu schaffen für Polizeibeamte, damit sie länger dienen und ihren Ruhestand nach hinten verschieben.

Dazu hat man zwei Möglichkeiten: Entweder man gibt ihnen mehr Freizeit oder man gibt ihnen mehr Geld. Ansonsten könnten sie auch sagen: Wir begeben uns aufs Altenteil.

Wie sieht die Lage bisher aus? Die Konten der Beamten sind voll – die Überstundenkonten. Überstunden verfallen zunehmend. Urlaubstage verfallen, sie können in Teilen nicht genommen werden. In gleichem Maße steigen die Aktenberge. Die Verkehrssicherheitsarbeit muss sich unterordnen. Es wird weniger, sie wird zurückgefahren, weil wir andere Schwerpunkte haben.

Straftaten von Neubürgern belasten uns sehr. Die Gewerkschaft der Polizei, der Bund, hat sich dahin gehend geäußert, dass die Gewaltkriminalität in Sachsen erheblich gestiegen und dies besorgniserregend sei. Ich weise noch einmal darauf hin, dass es nicht von gebürtigen Sachsen, im Sinne von Deutschen, ausgeht.

Aber was macht die Staatsregierung unterdessen? Der Personalabbau geht weiter. Er ist zwar gestoppt, aber faktisch geht er erst einmal noch weiter. Gleichzeitig müssen Bereitschaftszeiten abgedeckt werden. Es müssen Sonderdienste auf den Polizeidienststellen gefahren werden. Das heißt, der Rest der Beamten, die da sind, wird stärker belastet. Das führt dazu, dass selbst sehr fähige und sehr gutwillige Beamte mittlerweile unter Burn-out leiden, und andere Krankheiten sind gleichsam die Folge.

Wir als AfD sind davon überzeugt, dass wir 2 000 Stellen mehr bei der Polizei brauchen. Die Staatsregierung sagt, 1 000 würden reichen. Das ist aber nicht der Punkt der Diskussion. Das würde auch nicht helfen, weil wir die 2 000 nicht haben, bevor wir 1 000 haben. Aber dieser ganze Prozess wird sich noch Jahre hinziehen. Das ist das Problem, und dieses wollen wir hier angehen.

Die Wachpolizei oder das Werben um Feldjäger – das ist einigermaßen halbherzig und auch spät; andere Bundesländer sind uns da schon ein Stück voraus – wird keine schnelle Abhilfe leisten. Wir müssen jedoch diesen Prozess beschleunigen. Wir denken das jetzt vom Ende her und greifen einfach auf die Lebens- und Diensterfahrung der Beamten zurück, die wir haben. Dabei setzen wir auf das Prinzip der Freiwilligkeit – aber der Freiwilligkeit mit Anreizen.

Erreichen wir etwa die Hälfte derer, die jährlich in den Ruhestand gehen, dann haben wir es in den nächsten Jahren mit 150 bis 200 Mann pro Jahr zu tun. Diese hätten

wir im Grunde sofort. In drei Jahren hätten wir 450 bis 600 Mann mehr im absoluten Optimalfall. Aber das wäre schon einmal die Hälfte der 1 000 Stellen, die die Staatsregierung zugesagt hat. Da müssen wir eben nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten, irgendwann in den 2020er Jahren. Nein, dann würden wir das Ziel des Personalaufbaus schneller erreichen können.

Es ist ein anspruchsvolles Ziel, denn wir müssen die Anzahl der gestellten Anträge in den Behörden verdoppeln. Es müssen sich mehr als doppelt so viele Beamte dafür entscheiden, den Ruhestand hinausschieben zu wollen, als es jetzt der Fall ist. Mit Speck fängt man Mäuse, und in diesem Fall wollen wir mal weiße Mäuse fangen. Deshalb haben wir in diesem Antrag zwei Möglichkeiten aufgezeigt.

Die erste Möglichkeit ist: Wir haben 80 % der Arbeitszeit, die geleistet wird, bei 100 % Bezahlung. Dabei kann man sich mehr um seine Familie kümmern. Man kann sich um seine Gesundheit kümmern – Pflicht zur Gesunderhaltung, damit man auch dem Dienstherrn weiter gesund zur Verfügung steht. Die Regeneration ist wichtig, insbesondere wenn die alten Kollegen vielleicht noch im Schichtdienst eingesetzt sind, oder man erleichtert den Einstieg in den Ruhestand, indem langsam weniger gearbeitet wird.

Die zweite Möglichkeit ist, dass diejenigen, die länger arbeiten, einen Gehaltsaufschlag – der Aufschlag ist nicht ruhegehaltsfähig– von 20 % mehr bekommen. Das soll eine finanzielle Motivation sein. Im Jahr 2015 – das ist also schon zwei Jahre her – kündigte Staatsminister Ulbig an – er kündigte schon einiges an –, jetzt zügig ein Anreizsystem zu schaffen, und zwar hier, an dieser Stelle, damit Polizisten den Ruhestand hinausschieben. Seitdem