Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Neuordnung der Schutzgebietsverwaltung im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wer stimmt dem Vorschlag zu? – Vielen Dank. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist die Überweisung beschlossen und auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Der Gesetzentwurf wird eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen; von daher spricht nur die einreichende Fraktion und für die Fraktion Frau Abg. Meier. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die größtmögliche Transparenz staatlichen Handelns ist ein wichtiges und hohes Gut in demokratischen Staaten. Eine offene Verwaltung und damit verbunden umfassende Auskunfts- bzw. Veröffentlichungspflichten staatlicher Stellen fördern nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatlichen Institutionen, sondern gleichzeitig auch deren Kontrolle.
In einem in seinen Grundlagen, Plänen und Handeln transparenten Staat fühlt sich die Bevölkerung am demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess tatsächlich beteiligt. „Die da oben“ werden nicht mehr als abstrakte Vollstrecker einer als sinnfrei empfundenen Bürokratie angesehen, sondern als Partner im Dialog zwischen Staat und Gesellschaft. Es ist also ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger und auch für den Staat – egal, ob im Bund, im Land oder in der Kommune.
Dass der Wunsch der Bevölkerung nach transparenten und nachvollziehbaren Verwaltungen in Deutschland ausgesprochen hoch ist, zeigen unterschiedliche Untersuchungen. Das Institut Forsa zum Beispiel veröffentlicht seit 2010 den sogenannten Open Government Monitor, in dem zum Beispiel gefragt wird, wie viel Transparenz sich die Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung wünschen. Die Ergebnisse sind relativ eindeutig: 88 % der Bürgerinnen und Bürger befürworten die Veröffentlichung nicht personenbezogener Daten durch die Behörden, 81 % der Bürgerinnen und Bürger glauben, dass sie dadurch mehr am politischen Geschehen teilhaben können, und immerhin noch 76 % der Befragten sind sich sicher, dass
Vereine wie Open Knowledge Foundation Deutschland und Mehr Demokratie e. V. – beides Wegbereiter des Transparenzgedankens – machen bundesweit immer Transparenzrankings und haben für Sachsen Folgendes ausgestellt: „Sachsen hat weder ein Informationsfreiheits- noch ein Transparenzgesetz. Gemeinsam mit Bayern, Hessen und Niedersachsen reicht es bisher nur für den letzten Platz.“ – Und das, wo doch Sachsen so gerne zu den Spitzenplätzen zählt bei Sparsamkeit oder bei der Sicherheitsgesetzgebung.
Wenn es allerdings um Transparenz des Regierungshandelns geht – da hält Sachsen die rote Laterne. Dem offensichtlichen Wunsch der Bevölkerung nach mehr Transparenz haben in den letzten 20 Jahren zwölf Bundesländer und auch der Bund Rechnung getragen, indem sie sogenannte Informationsfreiheitsgesetze erlassen
haben. Sachsen ist bis heute nicht dabei. Unser Nachbarbundesland Brandenburg war 1998 das erste Bundesland, das ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen hat. Bürgerinnen und Bürger erhalten dort auf Antrag Zugang zu Informationen der Verwaltung, ohne ein besonderes rechtliches Interesse geltend machen zu müssen. Allerdings fallen hier relativ hohe Gebühren an.
So weit, wie manche Bundesländer sind, sind in Sachsen tatsächlich auch schon einige Kommunen, allen voran Chemnitz, Leipzig und Dresden; sie haben sich nämlich Informationsfreiheitssatzungen gegeben. Neuerdings
bewegt sich auch Brandis in der Nähe von Leipzig als eine Kommune in die Zukunft, die am Pilotprojekt Open Government des Bundes teilnimmt. Offensichtlich wollen also nicht nur die Bürgerinnen und Bürger hier einen Zugang zu Informationen, sondern auch die Kommunen selbst arbeiten an einer transparenten Verwaltung.
Zwei Bundesländern war das Ganze mit der Informationsfreiheit aber immer noch nicht genug, nämlich Hamburg
und Rheinland-Pfalz. Sie haben sich 2012 bzw. 2015 ein sogenanntes Transparenzgesetz gegeben und damit ihre Informationsfreiheitsgesetze abgelöst. Der Unterschied zwischen dem Informationsfreiheitsgesetz einerseits und einem Transparenzgesetz andererseits ist so einfach wie grundlegend: Transparenzgesetz bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger eben keinen Antrag mehr stellen müssen, um Zugriff auf die Informationen zu haben; vielmehr werden die Beschlüsse der Staatsregierung von Landkreisen und Kommunen – Staatsverträge, Gutachten, Studien, Landes- und Regionalplanung, Verträge der Daseinsvorsorge oder Zuwendungsbescheide zu einer bestimmten Höhe – unmittelbar durch die Verwaltung selbst auf einer Transparenzplattform im Internet zugänglich gemacht – natürlich unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten.
Der unkomplizierte Zugang zu Informationen über die Plattform ist in aller Regel für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
Die Transparenz wollen wir GRÜNEN heute mit unserem Transparenzgesetz auch für Sachsen erreichen, deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingereicht. Wir wollen also gleich zwei Schritte gehen: Wir brauchen hier kein Informationsfreiheitsgesetz, sondern wir gehen hier ganz progressiv nach vorn und schlagen gleich ein Transparenzgesetz vor.
Es soll hier in Sachsen eine Transparenzplattform im Internet erstellt werden, in die nicht nur die Staatsregierung und ihre Behörden, sondern auch die Verwaltungen der Gemeinden und Landkreise von Amts wegen alle ihre Beschlüsse, Regionalplanungen usw. – ich habe es vorhin aufgezählt – einstellen sollen. Sind Informationen nicht für die breite Öffentlichkeit geeignet, können die Bürger trotzdem noch einen Antrag stellen, aber ohne besonderes Interesse geltend zu machen.
Das alles soll für die Bevölkerung weitestgehend kostenlos sein, so wie es in Rheinland-Pfalz und auch in Hamburg der Fall ist.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte bekommt zusätzlich noch die Aufgabe des Beauftragten für Informationsfreiheit. Er soll der Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, ich habe allerdings den Eindruck, dass Sie im Dornröschenschlaf verharren. Noch nicht einmal der im Koalitionsvertrag verankerte Gesetzentwurf für Informationsfreiheit liegt bisher vor. Ob dieser jemals Realität wird, das bezweifle ich doch stark, vor allem dann, wenn ich die Zeitungen lese. Kollege Baumann-Hasske hat sich ja im Juli dieses Jahres damit zitieren lassen, dass der Abschluss der Verhandlungen über ein Informationsfreiheitsgesetz
sozusagen kurz bevorstehe und er in wenigen Monaten damit rechne. Im selben Artikel war allerdings vom Koalitionskollegen Herrn Hartmann zu lesen, dass es in Sachsen derzeit andere Prioritäten gebe als ein Informationsfreiheitsgesetz.
Ihre Aussagen zeigen deutlich: Die Koalition hängt bei dem Thema „Behördentransparenz“ in den Neunzigern fest. Sie wollen noch nicht einmal den Anschluss an die 2000er schaffen. Wir geben Ihnen mit unserem Entwurf eines Transparenzgesetzes nicht nur die Möglichkeit, den Sprung in die Gegenwart zu schaffen, sondern auch, vom Schlusslicht in Sachen Transparenz zum Spitzenreiter zu werden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, dürfte doch ein Anreiz sein.
Also, lassen Sie uns gemeinsam im Innenausschuss und im Rechtsausschuss über unseren Gesetzentwurf bei einer Anhörung diskutieren. Am Ende, dessen bin ich mir sicher, wird unser Staat transparenter werden.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Verfassungs- und Rechtsausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer möchte dem Vorschlag zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch diese Überweisung beschlossen.
Auch hierzu liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE, und
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Denen den Rücken stärken, die für uns stark sind!“ – so lautet die Aufschrift einiger CDU-Wahlplakate zur diesjährigen Bundestagswahl. Ob dieser Wahlslogan für die sächsische CDU mehr als eine Phrase ist, kann sie mit der weiteren Behandlung des vorliegenden Gesetzentwurfs unter dem Titel „Gesetz über die psychosoziale Notfallversorgung im Freistaat Sachsen“ unter Beweis stellen.
Am 8. Oktober 2016 waren einer Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zufolge keine Defizite bei der Vernetzung der vorhandenen psychosozialen Angebote bekannt,
Im Februar 2017 stellte die Initiativgruppe „Landeszentralstelle Psychosoziale Notfallversorgung“ fest, dass Sachsen sehr wohl eine solche Organisationsstruktur braucht. Die ablehnende Haltung der Staatsregierung beruht wohl darauf, dass es leider keinerlei Erfahrungsaustausch zwischen ihr und den mit der Notfallseelsorge betrauten ehrenamtlichen Vereinen gegeben hat.
Die Initiative führt weiterhin Folgendes aus: In Sachsen existieren eine Reihe von guten, ehrenamtlichen, regionalen Strukturen, die die psychosoziale Notfallversorgung vor Ort sicherstellen. Diese Strukturen wären mit einer Großschadenslage – nach eigenen Angaben – allerdings überfordert. Im Klartext bedeutet das, dass sich die Anbieter psychosozialer Notfallversorgung sehr wohl eine Landeszentralstelle wünschen – weil sie eine solche benötigen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt die Errichtung von Landeszentralstellen für die psychosoziale Notfallversorgung in den Ländern. Elf Bundesländer sind diesen Empfehlungen gefolgt. Die Frage ist, warum man in Sachsen – entgegen der Expertenmeinung – der Auffassung ist, es besser zu wissen und darauf verzichten zu können.
Bei den beiden sächsischen Großschadenslagen, den Jahrhunderthochwassern 2002 und 2013, wurden die Schwierigkeiten doch deutlich. So wurde 2002 ein externer Psychosozial-Notfallversorger bzw. Fachberater
2013 wurden sogar kostenpflichtige PSNV-Teams aus anderen Bundesländern angefordert, weil man nicht wusste, dass noch ausreichend sächsische Kräfte einsatzbereit gewesen wären.
Eine Landeszentralstelle verhindert solche unnötigen Kosten und die Beauftragung externer Fachberater, die sich in Sachsen überhaupt nicht auskennen, und kann