Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

(Beifall bei der CDU)

Aber, Frau Zais – und das Aber wird Ihnen jetzt öfters begegnen –, ich glaube, dass es nicht dazu dient, wirklich auf die aktuelle Entwicklung abzustellen. Ich glaube, gerade das, was wir Anfang der Neunzigerjahre in Hoyerswerda, in Rostock-Lichtenhagen und auch in anderen Teilen der neuen Bundesländer erlebt haben, hat etwas mit einem gesellschaftlichen Veränderungsprozess und vielleicht auch mit den Rahmenbedingungen zu tun, aus denen Menschen gekommen sind. Sie kamen aus einer Gesellschaft, die wenig Ausländerfreundlichkeit nach innen gezeigt hat, obwohl sie sie nach außen propagierte, und die Anfang der Neunzigerjahre maßgeblich in einem gesellschaftlichen Veränderungsprozess ihren Ausfluss fand – durchaus auch mit den Erkenntnissen, die wir in der Zukunft und in der Folge daraus gewonnen haben.

Ja, das war ernst zu nehmen und, ja, es sollte mahnen. Aber aus unserer Sicht stellt es sachlich nicht die Rahmenbedingen der Jahre 2014/2015 dar; denn die Rahmenbedingungen haben sich geändert. Wir teilen auch nicht die Feststellung, dass sich Anfang der Neunzigerjahre die Demokratie der Politik der Diktatur der Straße ergeben hat, sondern wir glauben, dass nicht nur in den neuen, sondern auch in den alten Bundesländern ein Diskurs stattfand, und zwar zu der Frage, wie man sich langfristig dem Thema von Zuwanderung, von Asylrecht nähern sollte.

Ich erinnere daran, dass wir Anfang/Mitte der Neunzigerjahre Asylbewerberzahlen von 400 000 hatten. Das unterscheidet sich völlig von den heutigen Herausforderungen.

Damit komme ich zu der Kette, die Sie aufgemacht haben, Frau Zais: Asyl, Migration, Einwanderung – ich könnte ergänzen: Flüchtlinge. Ich denke, dass man Anfang der Neunzigerjahre eine Entscheidung über Rahmenbedingungen getroffen hat, unter welchen Regeln man im Bewusstsein erheblich steigender Flüchtlings- und Asylzahlen mit dem Thema umgeht. Es ist durchaus so – und da lernen wir alle dazu –, dass der Dialog der letzten Monate, vielleicht auch der letzten Jahre in Sachsen, vor allen Dingen aber auch in der gesamten Bundesrepublik – – Deshalb wehre ich mich immer ein bisschen dagegen, so zu tun, als ob der Osten ganz besonders und Sachsen noch einmal besonders speziell ist. Mit Nuancen und regionalen Unterschieden ist es ein gesamtdeutsches, ein gesamtgesellschaftliches Thema. Es ist auch ein gesamteuropäisches Thema, dass man sich der Frage stellt, wie man mit den Themen umgeht.

Es ist ein Unterschied, ob wir über Asyl, über Flüchtlinge, über Zuwanderung reden, über die Frage, zu welchem Zeitpunkt wir in welcher Form Integration betreiben. Das muss auch gesellschaftlich transparent vereinbart sein. Bei allem Verständnis bedarf es eines gesellschaftlichen Konsenses unserer Gesellschaft. Es bedarf der Bereitschaft der Mehrheit der Menschen, einen solchen Prozess verantwortungsvoll mitzugehen. Dafür muss man werben.

Ich glaube, dass wir in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren einen sehr verantwortungsvollen Dialog und einen sehr erfolgreichen Diskurs darüber geführt haben, wie man mit gesellschaftlichen Minderheiten umgeht – weil das Thema hier auch angesprochen wurde. Wenn wir uns anschauen – ich sage das ganz bewusst, das ist ein Berufsstand, aus dem ich komme –, wie wir Anfang der Neunzigerjahre mit Homosexuellen in der Polizei umgegangen sind, welche Akzeptanz oder vor allen Dingen Nichtakzeptanz dieses Thema gefunden, welche Rolle es gesellschaftlich gespielt hat, welchen Diskurs wir in den letzten 15, 20 Jahren dazu gefunden haben und welche Akzeptanz es heute gibt, dann können wir noch lange nicht so tun, als ob alles in Ordnung und das gesellschaftliche Gleichstellung ist. Aber es ist ein erheblicher Schritt nach vorn, und es ist ein erheblicher Schritt in Richtung Akzeptanz und gesellschaftlich verantwortungsvollen

Umgang miteinander. Ich glaube, dass es deshalb richtig ist, diesen Dialog zu führen und diese Akzeptanz zu erwerben, um für gesellschaftliche Mehrheiten zu werben und diesen Prozess zu begleiten.

Damit sind wir wieder beim Thema Asyl und bei Ihrem Antrag. Wenn wir Menschen in unserem Land eine Zuflucht geben, was wir auch wollen – – Es ist immer ein klares Bekenntnis auch der CDU gewesen, dass die, die Hilfe und Unterstützung brauchen und einen Anspruch darauf haben, hier Hilfe zu finden, diese bekommen, und zwar nicht nur nach Artikel 16 a des Grundgesetzes, sondern auch nach entsprechenden Vereinbarungen der Genfer Flüchtlingskonvention, der Vereinbarungen der Vereinten Nationen und im Rahmen des uns gesetzlich gegebenen Zuständigkeitsbereichs, Asylverfahrensgesetz. Ich glaube, dass die neue Staatsregierung, die neue Regierungskoalition das Thema der Akzeptanz und der Integration derer, die einen Anspruch haben, hier maßgeblich gestalten, durchaus geprägt durch das Engagement des Koalitionspartners.

Dazu gehört auch, dass die Rahmenbedingungen eingehalten

(Beifall bei der SPD und der AfD)

und dass beide Seiten einer Medaille berücksichtigt werden und wir offen darüber reden, was mit denen geschieht, die diesen Anspruch nicht haben. In dieser klaren Trennung zwischen einem Werben für Unterstützung von Menschen, die Hilfe brauchen, denen wir sie auch gewähren, wo es um Integration, um Rahmenbedingungen für Zuwanderung und Entwicklung dieser Gesellschaft geht, wo es aber gleichzeitig Regeln dafür gibt, wie mit denen umzugehen ist, die diesen Anspruch nicht haben, haben wir einen Boden für Akzeptanz.

(Beifall bei der AfD)

Dafür müssen wir werben. Es hilft nicht, zu stigmatisieren und zu pauschalisieren.

Auch Ihr Antrag – und damit komme ich auf das Thema Ihres Antrags zu sprechen – ist wenig geeignet, jetzt mit dem Thema voranzukommen. Sie fordern einen Berichtsantrag, der in Punkt 1 und 2 aus Sicht der Staatsregierung nun wahrlich nur zu der Feststellung führen kann, dass sie auf die vielen monatlichen Anfragen verweist, die sich dieses Themas schon angenommen haben und die durchaus erkennen lassen, dass es diese Übergriffe gibt, von denen jeder weiß, dass es sie gibt, dass man sich mit ihnen auseinandersetzen muss. Aber sie treffen eben nicht nur Asylsuchende, sondern sie treffen auch andere gesellschaftliche Gruppen. Gewalt ist leider ein gesellschaftlich reales Phänomen, das nicht dadurch geprägt ist, dass Sie Asylsuchender sein müssen oder dass Sie einer anderen gesellschaftlichen Minderheit angehören.

Kriminalität gehört leider auch zu unserer Gesellschaft dazu und die Herausforderung, sich dieser zu stellen. Es gehört die Verantwortung dazu, Minderheitenschutz als das zu verstehen, was er ist, nämlich Schutz von Minder

heiten, und nicht den Eindruck zu vermitteln, dass es um die Diktatur der Minderheiten über die Mehrheit geht. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt immer noch das Werben um die Mehrheiten.

Letzten Endes ist auch Pegida aus unserer Sicht nicht das geeignete Thema, um den Eindruck zu vermitteln, dass es um Ausländerfeindlichkeit in dieser Struktur allein geht und dass wir uns nur intensiv genug von Pegida distanzieren müssen, um mehr Akzeptanz in der Asyldebatte zu bekommen. Vielmehr ist Pegida der Eindruck dessen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz dieses Themas nicht so ausgeprägt ist, wie Sie es gern hätten. Deshalb bedarf es der Diskussion.

Gestatten Sie mir einen letzten Punkt, Frau Zais, zum Thema Islamisierung. Es ist völlig kontraproduktiv festzustellen, der Islam gehört zu Deutschland oder der Islam gehört nicht zu Deutschland. Es bedarf hier einer distanzierten und differenzierten Betrachtung. Muslime gehören genauso zu Deutschland, wie die Religionsfreiheit zu Deutschland gehört. Das ist die Grundlage, über die wir zu sprechen haben und auf deren Basis wir zueinander finden. Es bedarf in dieser Diskussion auch einer Abgrenzung zwischen der Feststellung, was in unserer Gesellschaft aus einem Wertekanon heraus geprägt ist und was nicht dazugehört. Es hilft auf der einen Seite nicht, die Diskussion darüber zu führen, dass christliche Kirchen in den Schulen nichts zu suchen haben, während es auf der anderen Seite die Akzeptanz eines Kopftuches gibt. Das müssen Sie erklären. Diese Differenzierung müssen Sie hinbekommen. Man kann jede Diskussion für sich verstehen, aber man sollte sie dann auch im Kontext betreiben.

Kurzum: Wir sehen Ihren Antrag an der Stelle nicht für zielführend, um sich des Themas tatsächlich anzunehmen. Wir stehen im Diskurs. Wir werden dieses Thema weiter begleiten. Ansonsten verweisen wir auf die Antwort der Staatsregierung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der AfD und der Staatsregierung)

Für DIE LINKE Frau Abg. Köditz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entschlossen und effektiv gegen Rassismus und Diskriminierung vorgehen – Die Ereignisse von Hoyerswerda 1991 dürfen sich nicht wiederholen“ ist ein guter Antrag. Er ist richtig, wichtig und notwendig. Gleich zu Beginn kann ich sagen, dass wir, DIE LINKE, ihm zustimmen werden. Herr Hartmann, es geht bei diesem Antrag eben nicht um das Thema Akzeptanz der Asyldebatte, sondern es geht um die Situation der Menschen, die hier bei uns leben, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge, die sich derzeit hier nicht wohlfühlen. Insofern können wir nur

hoffen, dass sich Ereignisse wie in Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen nicht wiederholen.

Die vorliegende Stellungnahme des Innenministeriums ist allerdings sehr bemerkenswert. Die Beantwortung – Herr Hartmann hat es bereits angesprochen – bezüglich der ersten beiden Berichtspunkte grenzt in meinen Augen an Arbeitsverweigerung. Aber wir wissen ja mittlerweile, womit der Innenminister derzeit beschäftigt ist.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, wonach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefragt haben: Es ging um Demonstrationen, Mahnwachen, Schweigemärsche, die bislang im Jahr 2014 mit rassistischen, antisemitischen, sonstigen diskriminierenden neonazistischen Bezügen und/oder gegen geplante und existierende Gemeinschaftsunterkünfte von Asylbewerbern wann, wo, von welchen Initiatoren usw. stattgefunden haben. Ja, die Staatsregierung verweist auf Kleine Anfragen von mir und meiner Kollegin Juliane Nagel. Allerdings frage ich monatlich die Staatsregierung nach Aktivitäten der extremen Rechten ab. Proteste im Sinne der Fragestellung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehen weit darüber hinaus; denn die Beantwortung meiner Kleinen Anfragen wird ja von vornherein reduziert auf nur rechtsextremistische Geschichten.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abg. Christian Hartmann, CDU)

Die Kleine Anfrage meiner Kollegin Juliane Nagel bezog sich wiederum nur auf Proteste und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte. Der Verweis auf die Antworten zu diesen Kleinen Anfragen deckt also in keiner Weise die Fragestellung im Berichtsantrag ab.

Bezüglich der nächsten beiden Fragestellungen wird es aus meiner Sicht allerdings richtig schlimm. Es wird gefragt, wie hoch die Staatsregierung den Anteil von sächsischen Neonazistrukturen bei Pegida und Ähnlichen einschätzt und wie hoch sie die Gefahr einschätzt, dass aus diesen Demonstrationen und Ähnlichem eine Stimmung entsteht, die in diskriminierende, unter Umständen auch gewalttätige Übergriffen gegen Menschen mit Migrationshintergrund, Muslime, Menschen mit sorbischer Volkszugehörigkeit mündet und welche konkreten Sicherheitskonzepte entwickelt werden, um diese zu verhindern. Die Antwort der Staatsregierung auf diese beiden Punkte muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: „Der Sächsischen Staatsregierung liegen Hinweise dazu vor, dass Einzelpersonen und kleinere Personengruppen aus dem rechtsextremistischen Spektrum sich an den bisherigen Versammlungen der Pegida beteiligt haben. Für eine Beteiligung von geschlossenen ‚Strukturen‘“ – es kommt noch eine Erklärung, was eine geschlossene Struktur ist – „dieses Spektrums bestehen keine Anhaltspunkte.“

(Dr. Stefan Dreher, AfD: Das ist doch klar und deutlich!)

„Ebenfalls bestehen bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass von den Versammlungen Übergriffe ausgehen könnten.“

Einige Bemerkungen dazu:

Zum ersten Teil. Bei Antinazidemonstrationen wird immer wieder betont, dass sich „Extremisten“ unter „Nichtextremisten“ gemischt haben und deswegen die ganze Sache beobachtet werden soll. Warum ist es in dem Fall nicht ein ähnlicher Duktus?

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN und der SPD)

Herr Minister, lesen Sie einfach öffentlich zugängliche Quellen von von Ihnen als rechtsextremistisch eingestuften Strukturen.

(Dr. Stefan Dreher, AfD: Lesen Sie sie doch!)

Lesen Sie die „Deutsche Stimme“. Lesen Sie, wie die NPD dort für Pegida wirbt, wie sie sich selbst dort mit Fotos darstellt usw.

(Dr. Stefan Dreher, AfD: Warum fragen Sie die Staatsregierung, wenn Sie es selbst lesen können? – Zuruf von der CDU: Wir lesen so etwas nicht!)

Zum zweiten Teil. „Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass von den Versammlungen Übergriffe ausgehen könnten.“ Ich habe die Fragestellung gerade noch einmal vorgelesen. Das ist keine Antwort auf die Fragestellung. Es ging um die Stimmungen, die unter Umständen auch in Übergriffe münden könnten. Konkrete Sicherheitskonzepte wurden eingefordert.

Sie haben keine Anhaltspunkte für Übergriffe aus der Versammlung. Ich hoffe, Herr Minister, Sie korrigieren nachher in Ihren Ausführungen diese Aussage. Am 8. Januar ist Ihre Stellungnahme im Sächsischen Landtag angekommen. Am 8. Januar tagte der Innenausschuss. Durch den Polizeipräsidenten von Dresden ist uns sehr eindrücklich geschildert worden, wie am 5. Januar aus der Pegida-Demonstration heraus von 500, 600, 700, 800 Personen ein Ausbruch versucht worden ist, der nur mühsam durch Polizeikräfte zurückgehalten werden konnte. Dabei sollten Gegendemonstranten überwältigt werden. Mittlerweile kennen auch Sie die Bilder von Leipzig: Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten, vermummte Demonstrationsteilnehmer

(Dr. Stefan Dreher, AfD: Das waren Ihre!)

auf Legida-Seite, Hitlergrüße, die gezeigt wurden.

Ich bitte darum, dass Sie in Ihren folgenden Ausführungen diese Aussage korrigieren.

Meine Damen und Herren! Schließlich fragen die GRÜNEN nach einer langfristigen Strategie in Bezug auf die Bekämpfung von Rassismus vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Übergriffen auf Asylsuchende. Die Antwort der Staatsregierung ist erstens ein Bekenntnis, zweitens der Verweis auf Fördermittelprogramme und

drittens der Verweis auf eine Rede des Ministerpräsidenten aus dem Jahre 2012.

Ich habe mir diese Rede heute nochmals angeschaut. Das Konzept umfasste vier Punkte: Hinschauen, Mitmachen, Vorbeugen, Schützen. Das Thema Übergriffe auf Asylsuchende spielte damals überhaupt keine Rolle. Ich möchte aus der Rede des Ministerpräsidenten unter dem Punkt 1, Hinschauen, etwas vorlesen: „Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, was um uns herum passiert.“ Weiter heißt es: „Hetzt da einer gegen Minderheiten, schikaniert er andere, stellt er sich über sie, will da jemand nicht akzeptieren, dass die Menschen unterschiedlich sind und doch alle gleiche Rechte haben? Dann“ – so der Ministerpräsident – „muss jeder Demokrat dazwischengehen und sich notfalls Unterstützer suchen.“ Diesen Worten des Ministerpräsidenten würde ich mich gern anschließen, wenn sie auch noch für das Jahr 2015 von Bedeutung wären.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir, DIE LINKE, werden auch dem Punkt II zustimmen. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich entschieden gegen jegliche rassistische, antisemitische, diskriminierende Hetze von Pegida und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu stellen, die auch von der Neonaziszene genutzt werden, um Ressentiments zu transportieren.

Allerdings glauben wir, dass eine komplette Umsetzung dieser Forderungen nicht mehr möglich ist. Schließlich wurden zu viele Gelegenheiten dafür verpasst bzw. – wie im Gespräch zwischen dem Versammlungsminister und den damaligen Pegida-Organisatoren – bereits ins Gegenteil verkehrt. Aber wahrscheinlich werden wir demnächst noch erfahren, dass Herr Ulbig dort Aussteigergespräche geführt hat.

(Zuruf von der CDU: Das ist unglaublich! – Christian Piwarz, CDU: Ihnen kann man es sowieso nicht recht machen! Sie wissen alles besser!)