Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache zur Regierungserklärung beendet. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Die Abgeordneten der CDU-Fraktion Herr Alexander Dierks und Herr Steve Johannes Ittershagen sind auf eigenen Wunsch im Januar 2018 aus dem Amt als Schriftführer ausgeschieden. Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung wählt der Landtag in einem solchen Fall Nachfolger. Hierzu liegt Ihnen ein entsprechender Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/12057 vor.
Es kann über den Wahlvorschlag per Handzeichen abgestimmt werden, wenn niemand widerspricht. Widerspricht jemand einer offenen Abstimmung? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir so abstimmen. Da es zwei sind, muss ich fragen, ob wir gleich über zwei gemeinsam abstimmen können. – Das ist auch in Ordnung.
Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, Frau Cornelia Blattner und Herrn Robert Clemen als Schriftführer zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit, damit sind beide gewählt.
Aufgrund der Mitgliedschaft im Bundestag hat Herr Alexander Krauß sein Amt als stimmberechtigtes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss niedergelegt. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag beim Ausscheiden aus dem Landesjugendhilfeausschuss für die verbleibende Amtsperiode ein Ersatzmitglied zu wählen. Deshalb ist heute eine Nachwahl erforderlich.
Hierzu liegt Ihnen der Wahlvorschlag in der Drucksache 6/12058 vor. Es handelt sich um einen Wahlvorschlag der CDU. Vorgeschlagen zur Wahl als stimmberechtigtes Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses ist der Abg. Sebastian Fischer. Auch hier stelle ich wieder die Frage: Es ist eine offene Abstimmung möglich. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Wer dafür stimmen möchte, Herrn Sebastian Fischer als stimmberechtigtes Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses zu wählen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe einige Stimmenthaltungen, eine Gegenstimme. Dennoch hat eine große Mehrheit Zustimmung signalisiert.
Herr Prof. Dr. Günter Schneider wurde zum Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium des Innern berufen. Damit endet nach § 16 Abs. 4 Satz 1 des Verfassungsschutzgesetzes auch seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. In Satz 2 dieses Absatzes werden wir verpflichtet, für ein ausgeschiedenes Mitglied unverzüglich ein neues zu wählen. Das Vorschlagsrecht liegt in diesem Fall bei der CDU-Fraktion.
Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/12059 vor. Vorgeschlagen zur Wahl als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission ist der Abg. Rico Anton. Herr Anton ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags – das sind 64 oder mehr Stimmen – erhält. Auch hier stelle ich die Frage: Können wir offen abstimmen oder gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch.
Wer Herrn Rico Anton als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Reihe von Stimmenthaltungen. Dennoch ist Herr Rico Anton mit großer Mehrheit, also mit über 64 Stimmen, gewählt worden. Ich frage Herrn Anton, ob er die Wahl annimmt.