Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

Ein wesentlicher Punkt sind die Landesbühnen. Alle Sachverständigen, alle aus dem Kulturbereich sind sich einig: Die Landesbühnen sind eine ganz wertvolle, wichtige Institution. Wir sind alle froh, dass wir sie haben. Aber sie gehören nicht in das Kulturraumgesetz. Sie sind ein Fremdkörper. Sie müssen dort entfernt und anders finanziert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das bringt nötige Luft für anderes, was eigentlich mit dem Kulturraumgesetz gedacht ist.

Natürlich müssen wir darüber nachdenken, wenn wir jetzt selbst den Knoten lösen und ein paar Millionen Euro mehr reingeben. Aber es geht ja weiter: Personalmittel, Tarifverträge, die steigenden fixen Kosten. Es muss eine Dynamisierung geben. Die schreibt man entweder fest oder, wenn man künftig evaluiert, muss auch der Finanzbedarf ganz deutlich evaluiert werden. Dafür braucht man Kriterien. Da müssen Bedarfe angemeldet werden. Das sind Dinge, die wir mit unserem Änderungsantrag vorschlagen und die unbedingt aufgenommen werden müssen.

Klar ist auch, dass es durch diese gesamte Evaluierung – wenn sie stattfindet – belastbare Datengrundlagen gibt. Es wurde auch in der Anhörung angemahnt, dass man externe Fachleute hinzuziehen muss. Das ist ein überschaubarer Personenkreis, der in Sachsen Kulturpolitik macht. Und auch in den Kulturräumen sollten nicht immer nur dieselben Leute mit sich selber reden und sich austauschen. Das ist in allen Bereichen so. Dafür sollten wir uns öffnen und das Ganze verbindlich machen. Dadurch können wir nur schlauer werden.

Ein weiterer Aspekt ist die Dynamisierung, dass man sich diesem Kulturbeirätewechsel öffnet. Wir haben die Befristung der Legislaturen. Die würden wir gern statt der fünf Jahre auf wenigstens vier verkürzen. DIE LINKE hat bereits Vorschläge gemacht, das auf zwei Legislaturen einzuschränken. Wir unterbreiten einen anderen Vorschlag: Es müsste wenigstens ein Viertel alle vier Jahre ausgewechselt werden, auch vor dem Hintergrund, dass es für manche Sparten gar nicht so viele Fachleute in den einzelnen Kulturräumen gibt. Aber es soll dort etwas Verbindlicheres reinkommen, dass ein Wechsel stattfindet und man es nicht teilweise – wie auf Erbhöfen – immer weitergibt und die gewachsene Institution weiter fördert. Neue Dinge, die entstehen müssten, könnten gar nicht so richtig zum Zuge kommen. Das müsste man verbindlich beschließen. Ich würde Sie bitten, diese Anregung von uns aufzunehmen.

Ganz wichtig ist das Grundkonstrukt. Wir haben die Kulturbeiräte, die fachlich arbeiten, die die Vorschläge auf hohem Niveau mit allen bisherigen Kritikpunkten erarbeiten – zu wenig Dynamik drin und Kulturkonvent. Kulturkonvent klingt so großartig, aber es sind einfach die zwei Landräte, die zusammensitzen und diese Vorschläge beschließen. Da sagen wir: Um das ernst zu nehmen und zu debattieren, wie sich das entwickeln, wie Dynamik erreicht werden soll, neue Dinge gefördert werden sollen, wo man mit Förderung zurückgehen muss, muss das auf breitere Schultern gelegt werden. Deswegen diese Erweiterung der Kulturkonvente, bei denen wir vorschlagen, dass aus jedem Landkreis wenigstens vier Kreisrätinnen bzw. Kreisräte mitarbeiten. Sie sind demokratisch legitimiert.

Das ist auch ein kleiner Unterschied zum Vorschlag der LINKEN, die vorschlagen, dass die Beiratsvorsitzenden Stimmrecht bekommen. Das sehen wir nicht ganz so, weil wir nach wie vor die fachliche Ebene gern von der trennen wollen, die entscheidet, um dadurch Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Beiräte sind schlichtweg nicht demokratisch legitimiert. Sie sind nicht gewählt, sondern berufen. Das ist aber bei den Kreistagsmitgliedern der Fall: Sie sind demokratisch legitimiert. Die breitere Basis ist also ganz wichtig und sollte in den Gesetzentwurf aufgenommen werden.

Wesentlich ist auch, das hat Kollege Sodann schon angesprochen: Den zu erstellenden Kulturraumbericht kann man nicht dem Kultursenat übertragen; er ist ein ehrenamtliches Gremium. Es handelt sich um eine hoheitliche Aufgabe, wobei der Kultursenat zu involvieren ist, denn er muss dazu Stellung nehmen, er muss die Aufgabe erfüllen. Und die anderen Dinge, die ganzen harten Fakten, die analysiert werden müssten – dazu habe ich schon einiges gesagt – müssen sichergestellt werden.

Ich glaube, mit diesen Änderungen, die wir vorschlagen, würde es viel besser sichergestellt werden, dass die Erfolgsgeschichte Kulturraumgesetz fortgeschrieben

werden kann und dieser Gedanke, dass Kultur nichts Statisches, sondern etwas Dynamisches ist. Wir wollen in

die Zukunft schauen und nicht mehr nur auf die Erhaltung der Bestände, die wir seit den Zeiten vor dem Jahr 1989 ererbt haben. Wir schreiben jetzt das Jahr 2018.

Sie sind gut beraten, auch diese Änderung aufzunehmen und vor allen Dingen, mehr Geld zu beschließen. Wir werden uns auch in den Haushaltsverhandlungen wiedersehen. Kultur darf nicht durch Selbstausbeutung in diesem Land stattfinden. Wir müssen unsere Leute, die Kultur schaffen – Kultur ist nicht irgendetwas, sondern eine der wesentlichen Grundlagen unserer Gesellschaft – die entsprechende Anerkennung zuteil werden und nicht sich selbst ausbeuten lassen. Das muss sich auch in deren Portemonnaie wiederfinden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Kollege Günther sprach für die GRÜNEN. Jetzt ergreift Frau Dr. Muster das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche jetzt zu den beiden Gesetzentwürfen der LINKEN und der Koalitionsfraktion. Gleichzeitig bringe ich meinen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von CDU und SPD ein.

Als Erstes: Das Sächsische Kulturraumgesetz ist einzigartig. Es hat sehr viel Gutes geleistet und Sachsens Kulturlandschaft im ländlichen Raum das Überleben gesichert. Trotzdem müssen ein paar kritische Anmerkungen erlaubt sein.

Zur Evaluation. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst legte im November 2015 den Evaluationsbericht vor. Die Evaluation erfolgte mit Bordmitteln, war preiswert, nicht besonders zeitintensiv. Man nutzte keinen externen Sachverstand. Die Anhörung – auch Interviews genannt – der Beteiligten erfolgte während des kurzen Zeitraumes von zwei Monaten gerade in den Sommerferien. Daher wurde sie von den Beteiligten wenig genutzt. Die Evaluation war schon von der Art ihrer Durchführung auf Beibehaltung des Bestehenden angelegt.

Prof. Matthias Vogt, der Vater des Kulturraumgesetzes, kritisierte in der Anhörung im Januar 2016:

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Der Vater!)

„Aus wissenschaftlicher Sicht kann ich sagen: Die im § 9 Sächsisches Kulturraumgesetz vorgeschriebene Evaluation hat nicht oder nicht vollständig stattgefunden.“ Torsten Tannenberg, er wurde heute schon öfter bemüht, sprach bei der Anhörung im Januar 2018: „Das ist eine rein formale Evaluation gewesen.“

Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass die zuständige Kommission sich einmal vertieft mit dem Wortlaut der Präambel des Kulturraumgesetzes befasst hätte. Dort heißt es: „In der Erwartung, dass die Kulturräume bürgernahe, effiziente und wandlungsfähige Strukturen schaffen, beschließt der Landtag dieses Gesetz.“

Wandlungsfähig – Kultur ist kein statischer Zustand. Sie ist immer in Bewegung. Sie reagiert als Erste auf neue Entwicklungen und initiiert Streitgespräche und zeigt neue Wege auf. Ziel des Kulturraumgesetzes war es, nicht die Bewahrung des Althergebrachten, sondern immer die Ermöglichung der Veränderung. Es ist ein Entwicklungsgesetz und nicht ein Bestandserhaltungsgesetz. Anne Pallas nannte den Gesetzentwurf der Regierungsfraktion „erwartungsgemäß, aber nicht zukunftsweisend“.

Schade, im Gesetz sind viele genutzte Mittel, ihre Wirkkraft und immer noch vorhandene Großbaustellen des Kulturraumgesetzes nicht mutig benannt worden. Es wäre zwingende Voraussetzung für ein Nachsteuern bei den Zielen im Sinne der Präambel gewesen. Es hat mich tief berührt, dass Caspar Sawade, der kaufmännische Direktor des Theaters Görlitz-Zittau, nur eine Hauptthese hatte: „Bei allem Optimismus über das Kulturraumgesetz: Dem Sächsischen Kulturraumgesetz wohnt eben neben der großartigen Intention, Kultur auch in der Fläche zu stärken, der Malus eines Verantwortungsvermeidungsgesetzes inne.“

Bei einer Evaluation müssen immer als Erstes die Kriterien festgelegt werden, nach denen sie ablaufen soll. Diese Kriterien müssen schon vor Beginn der Evaluation feststehen. Aus diesem Grunde fordert die blaue Partei im Sächsischen Landtag, die Kriterien für die nächste Evaluation heute festzulegen und die dafür notwendigen statistischen Erhebungen zu veranlassen. Ganz bewusst fordern wir nach acht Jahren eine externe Evaluation. Anne Pallas hat ihre Vorteile klar benannt. Um die hohen Kosten einer externen Evaluation zu rechtfertigen, muss diese gut vorbereitet werden. Der Sächsische Kultursenat soll alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug des Kulturraumgesetzes erstellen.

Sie fragen sich: Warum gerade der Kultursenat? Der Freistaat leistet sich mit dem Kultursenat ein sehr hochkarätig besetztes Gremium, dessen Sachverstand die Ministerien nicht oder nicht ausreichend nutzen. Der Rechnungshof sprach nach meiner Kenntnis in diesem Zusammenhang schon einmal von der Vergeudung von Ressourcen. Im Übrigen ist der Kultursenat bereits eigenständig ohne Aufforderung durch das Ministerium die Großbaustelle „Auskömmliche Finanzierung der Theater und Orchester“ angegangen.

Bitte helfen Sie Sachsen, dass das Kulturraumgesetz auch weiterhin eine Erfolgsgeschichte bleibt, und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Gunter Wild und Uwe Wurlitzer, fraktionslos)

Das war Frau Dr. Muster. Wir sind am Ende der ersten Rederunde angekommen und eröffnen jetzt – das ist mir angezeigt – mit Frau Kollegin Fiedler eine zweite Rederunde. Bitte. Sie spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kultur ist etwas Wunderschönes. Kulturpolitik ist dann doch eher eine etwas nüchterne Angelegenheit, weil wir dabei über die Rahmenbedingungen für Kultur sprechen. Deshalb ist es hier nicht der Ort, berauscht von eigenen Worten oder gleich des eigenen Vortrages vorn aufzutreten, sondern der Ort, sich wirklich mit den Rahmenbedingungen ganz korrekt zu beschäftigen.

Mich wundert es schon, wenn als erste Kritik der LINKEN hier kommt, dass ein Gesetzentwurf zwei Jahre braucht. Frau Kliese hat ganz gut beschrieben, wie es so ist, wenn man sich aufeinander zubewegt. Wenn eine Fraktion allein ist und nur eine Woche weniger als zwei Fraktionen braucht, dann weiß ich nicht, worin da die großartige Leistung besteht.

(Zuruf der Abg. Dr. Jana Pinka, DIE LINKE)

Herr Sodann, vielleicht hätten Sie sich die eine Woche noch nehmen sollen, um den Gesetzentwurf sauber auszuarbeiten. Wenn Ihnen das Streichen der Musikschulen so wichtig gewesen wäre, hätten Sie das vielleicht in Ihren Gesetzentwurf hinein formuliert.

(Franz Sodann, DIE LINKE: Wir haben das formuliert! Sie haben die Position gestrichen!)

Ich möchte nun zu den Grundsätzen des Kulturraumgesetzes kommen. Dazu möchte ich den anderen Vater des Kulturraumgesetzes, nämlich Prof. Hans Joachim Meyer, zitieren: „Auch das Kulturraumgesetz war keine Gelddruckmaschine, sondern ein Solidarpakt auf dem dornigen Weg zu finanzierbaren Strukturen in einer Zeit wachsender Personalausgaben.“ Ich glaube, das ist das, was die Idee des Kulturraumgesetzes heute noch trägt.

Es ist zum einen nach wie vor ein Gesetz, das die Freiheit der Kunst und Kultur durch eine auskömmliche Finanzierung schützt. Ich glaube, das ist auch in heutigen Zeiten ein wichtiger Aspekt. Zum anderen ist mir wichtig, dass dadurch Kultur in der Breite, aber genauso in der Spitze unterstützt wird und es dadurch kein Ausspielen der beiden Aspekte von Kultur gibt, weil es beide braucht, um die Lebendigkeit unseres Kulturlandes weiter zu sichern. Der kulturelle Reichtum unseres Landes wird für die Menschen sichtbar gemacht und es wird gezeigt, dass er ein wichtiger Bereich für die Lebensqualität in diesem Freistaat ist.

Kultur wächst aus dem Erbe. Aber es ist natürlich immer ein Prozess, in den durch Künstler neu entwickelte Ansätze hineingetragen werden. Ich glaube, diese Balance trifft das Kulturraumgesetz ganz gut.

Ich möchte die drei wesentlichen Gedanken des Kulturraumgesetzes noch einmal zusammenfassen. Es ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Aber die Kulturräume werden durch die Unterstützung des Landes gefördert. Es ist ein Gesetz, das nicht nur dem Erhalt der Orchester und Theater dient, sondern mit dem auch Projekte aus weite

ren Bereichen, die für die Region von kultureller Bedeutung sind, gefördert werden.

Was ist seit Einführung des Kulturraumgesetzes passiert? Auch da möchte ich ganz nüchtern die Zahlen in den Raum stellen. 1,7 Milliarden Euro sind seit Einführung des Kulturraumgesetzes in die Kulturregionen des Freistaates geflossen, 8 Millionen Euro mehr seit 2014. 3 Millionen Euro mehr gibt es jährlich für Investitionen. Ich möchte hierzu einen Vergleich machen: Sachsen stellt mit rund 4,1 Millionen Einwohnern reichlich 200 Millionen Euro für Kultur zur Verfügung. NRW mit 17,8 Millionen Einwohnern ist jetzt bei einem Kulturetat von 224 Millionen Euro. Ich denke, da können wir uns gut sehen lassen.

Es stimmt eben nicht, Herr Sodann, dass in den letzten zwei Jahren nichts passiert ist. Wir haben durch den Haushalt, der in der Zwischenzeit verabschiedet worden ist, sehr wohl Anregungen aus der Evaluierung des Kulturraumgesetzes aufgenommen. Ich nenne da zum Beispiel die Mittel für die Gastspiele, die Mittel für die Mobilität im ländlichen Raum, die Mittel für den Kauf von Musikinstrumenten. Wir haben die Musikschulen auf 6 Millionen Euro erhöht. Auch die Landeskulturverbände erhalten mehr.

Ich möchte noch etwas zum Ablauf der Evaluierung sagen. Es war die erste Evaluierung, die es gab. Es ist die Evaluierung zu einem Gesetz, das bundesweit einmalig ist. Dafür gibt es keine Blaupause, mit deren Hilfe man sagen könnte, wie man so eine Evaluierung macht. Deshalb ist es natürlich sehr klug, zwei Jahre danach zu sagen, wie man es hätte machen sollen. Das kann man gern für zukünftige Evaluierungen als Anregung aufnehmen. Aber diese erste Evaluierung war eine gute Grundlage für die Debatte, die heute sehr lebendig ist, und dafür, das Kulturraumgesetz weiterzuentwickeln.

Ich finde es ziemlich arrogant, wenn man über die beiden Sachverständigen, die hier im Rahmen der Evaluierung des Kulturraumgesetzes mitgearbeitet haben, nämlich Dr. Nickel, Berichterstatter des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz, oder Prof. Hartwig Lüdtke, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, lapidar hinweggeht und über sie sagt, dass es keine richtigen Sachverständigen gewesen wären. Ich finde, das hat nichts mit der Achtung der hier geleisteten Arbeit zu tun.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD – Beifall der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange)

Ich möchte jetzt aus dem Evaluierungsbericht zitieren: „Das Kulturraumgesetz trägt zentral dazu bei, die kommunale Verantwortung der Kultur zu bewahren und den Entwicklungspotenzialen der sächsischen Regionen eine stabile Basis zu geben.“ Darin enthalten ist auch folgende Feststellung: „Das Kulturraumgesetz, das ursprünglich vorrangig den Erhalt kultureller Einrichtungen erreichen wollte, bietet inzwischen auch einen Rahmen für Veränderungen. In den Kulturräumen haben sich die Strukturen

unter Geltung des Kulturraumgesetzes veränderten Gegebenheiten angepasst.“ Ich finde, das ist eine gute Grundlage, um über Weiterentwicklung zu sprechen. Aber wir sollten den Status quo nicht schlechter reden, als er ist.

Das Kulturraumgesetz schafft eine dauerhafte Finanzierung für die Kultur. Es sichert eine der dichtesten Kulturlandschaften Deutschlands und fördert die Breitenkultur in der Fläche. Es hat als Ansatz die partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Zum Stichwort „partnerschaftliche Zusammenarbeit“ möchte ich noch etwas sagen, weil schon mehrfach das Theater in Zittau erwähnt worden ist. Ich habe am 16. Februar in der Zeitung lesen müssen, dass beim Theater in Zittau aufgrund eines Rechtsstreites – wenn ich es richtig zusammenrechne – rund 800 000 Euro an Nachzahlungen zu entrichten sind. Ich will das nicht bewerten. Aber bei einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit hätte ich es mir gewünscht, dass ich diesen Fakt nicht aus der Zeitung erfahre, sondern uns das beim Gesamtkomplex „Theater Zittau“ und bei den Debatten vonseiten des Theaters dargestellt worden wäre.

Zu den zahlreichen Neuerungen, die ins Kulturraumgesetz aufgenommen wurden, gehören die kulturelle Bildung, die Begrenzung der Wahlperioden im Kulturbeirat, die Möglichkeit des Beitritts der Oberzentren in den Kulturraum, die Festsetzung der Mindestsumme – Herr Günther hat das dankenswerterweise gewürdigt –, die Strukturmittel, die anders als die Investmittel vergeben werden, der Bericht des Kultursenates über die Kulturförderung.