Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

DIE LINKE, im Gesetz die Regeln für die regionale Bedeutung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen festzuschreiben, greift meines Erachtens zu kurz und greift auch in die kommunale Selbstverwaltung ein, die selbst die Regeln der regionalen Bedeutung festschreiben sollte.

Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien ist gerade dabei, mit seinen Kultureinrichtungen genau das zu definieren, was von regionaler Bedeutung ist. Im Entschließungsantrag steht auch, dass wir gemeinsam mit den Kulturräumen und den Kommunen – unter der Moderation und Beteiligung des SMWK – vergleichende Kriterien

der Qualität und der Förderstandards entwickeln. Auf diese Art und Weise werden wir eine Balance zwischen kommunaler Selbstverwaltung und kulturpolitischen Interessen des Landes schaffen.

Es wird keine gesetzliche Festschreibung hinsichtlich dessen geben, was regional von Bedeutung ist, sondern es ist wichtig, das mit den Kulturräumen gemeinsam zu entwickeln.

Ich begrüße sehr, dass im Rahmen der Transparenz im Gesetz die Förderentscheidungen jährlich veröffentlicht werden, weil sich vielleicht auf diese Art und Weise die eine oder andere Diskussion, die wir in den Kulturräumen bezüglich der Förderentscheidungen der Fachbeiräte und der Kulturkonvente haben, erledigt. Es wurde in den Gesetzentwürfen der Oppositionsfraktionen der Vorschlag gemacht, in den Konvent Vertreter der Kreisräte mit hineinzunehmen. Das kann man sicherlich tun. Momentan sind schon zwei Kreisräte der jeweiligen Landkreise mit drin. Ob es nun vier sind, muss man prüfen. Die Frage ist, ob man das macht. Dabei wird aber übersehen, dass laut dem Zweckverbandsgesetz die Kreisräte und der Landrat gemeinsam zu entscheiden haben. Sie müssen sich gemeinsam auf ein Votum verständigen. Auch das wird kein vielstimmiger Chor, sondern es wird nur eine Stimme geben. Das besagt das Zweckverbandsgesetz.

Herr Günther hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Vorschlag der LINKEN, den Vorsitzenden des Kulturbeirates aufzunehmen, gegen das Zweckverbandsgesetz verstößt, weil er nicht demokratisch legitimiert ist. Er ist heute mit beratender Stimme dabei, und ich denke, das ist auch gut so.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch zu einem Punkt, der von der Opposition angesprochen wurde. Herr Sodann, ich hatte es hier schon einmal gesagt – deswegen wiederhole ich mich hier –: Die Musikschulen sind neben der kulturellen Bildung, die jetzt aufgenommen wurde, enthalten, um auch den Koordinierungsstellen die Möglichkeit zu geben, tatsächlich verankert zu werden. Die Musikschulen sind dringeblieben, weil ich im vorauseilenden Gehorsam gedacht habe: Wenn wir diese jetzt herausstreichen, dann werden die LINKEN wohl aufschreien, weil wir die Musikschulen aus dem Kulturraumgesetz gestrichen haben und diese nicht mehr gefördert werden sollen.

Insofern verwundert mich Ihre Kritik, Kollege Sodann, ein bisschen; denn die kommunale Seite hat selbstverständlich verstanden, dass die Musikschulen – das haben wir auch gesagt – aus den Kulturraummitteln gefördert werden sollten, denn es sind für sie wichtige kulturelle Institutionen. Ich gebe Ihnen recht: Ob es nun drinsteht oder nicht, ist vielleicht für den Fördermechanismus in den Kulturräumen am Ende egal. Aber das politische Signal, wenn sie aus dem Kulturraumgesetz herausgestrichen werden, hielte ich zumindest zu diesem Zeitpunkt für problematisch.

Von daher bin ich sehr dankbar dafür, dass die Musikschulen dringeblieben sind. Aber vielleicht brauchen wir eines Tages nicht mehr darüber zu reden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin für die vorliegende Novellierung des Kulturraumgesetzes sehr dankbar. Wir werden natürlich dem Entschließungsantrag sehr gern folgen und die Kulturraumverordnung anpassen. Sie ist bereits vorbereitet. Wir wollen an den Start gehen, denn es ist ein wichtiges Instrument für die Finanzierungsregelungen der Kulturräume. Wir werden damit eine sehr dynamische Weiterentwicklung des Kulturraumgesetzes haben. Ich glaube, auch in Zukunft werden wir, was die Finanzierung angeht, mit dem Kultursenat eine Institution haben, die uns, der Regierung, und dem Landtag Empfehlungen unterbreiten kann und die die Diskussion über die Förderpraxis im Kulturraumgesetz auf sachlichere Füße stellt, als wir es heute teilweise haben.

Natürlich kann sich der Kultursenat sowohl der Unterstützung des Ministeriums als auch der Kulturstiftung sicher sein, denn der Kultursenat ist das höchste beratende Gremium und erhält auch heute schon die notwendige Unterstützung, wenn es Zahlen, Daten, Fakten oder Ähnliches braucht, Herr Sodann.

Von daher ist es eher gewichtig, dass der Kultursenat als höchstes beratendes Gremium für das Land uns diese Empfehlungen gibt, und deswegen ist es gut, dass es im Gesetz steht.

Ich würde mich freuen, wenn dieser Novellierung, so wie es bisher üblich gewesen ist, eine breite Zustimmung folgt, damit wir das Kulturraumgesetz für die nächsten Jahre weiterentwickeln können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kulturräume im Freistaat Sachsen. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Ich würde gleich die Überschrift und die Artikel zusammennehmen. Wir stimmen ab über die Überschrift, Artikel 1, Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes, Artikel 2, Inkrafttreten: Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksa

che 6/12586. Es gibt dazu Änderungsanträge. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Abg. Dr. Kirsten Muster in der Drucksache 6/12688. Wird Einbringung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Möchte jemand zu dem Änderungs

antrag sprechen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen jetzt abstimmen.

Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 6/12695. Wird Einbringung gewünscht? –

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Nein, Frau Präsidentin!)

Das ist nicht der Fall. Möchte jemand dazu sprechen? –

(Franz Sodann, DIE LINKE, meldet sich zu Wort.)

Auch das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über diesen Antrag abstimmen. – Oh, Entschuldigung; ich habe Sie übersehen. Herr Sodann, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich wollte nur kurz eine Erklärung zu unserem Abstimmungsverhalten abgeben. Ich finde es wirklich schade, weil wir uns – –

Moment, bitte. Ich muss noch einmal fragen: Wozu wollen Sie jetzt sprechen?

Zu dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE.

Zum Abstimmungsverhalten können Sie erst danach sprechen. Wir haben ja noch nicht abgestimmt.

Ich möchte dazu sprechen. Pardon, Frau Präsidentin.

Zum Antrag können Sie sprechen.

Okay. Dann setze ich jetzt noch einmal an. – Ich finde es schon ein wenig schade, weil wir uns doch ziemlich nahe sind. Auch Sie wollen mit Ihrem Änderungsantrag die Kulturbeiräte erneuern, zwar auf einer anderen Art und Weise, aber sie wollen es tun. Sie wollen die Kulturkonvente ähnlich erweitern, demokratisieren. Ich habe jetzt die Begründung gehört, warum es nicht möglich ist, den Kulturbeiratsvorsitzenden als stimmberechtigtes Mitglied zu benennen. Damit bin ich noch nicht ganz einverstanden. Sie wollen externen, fachkundigen Sachverstand mit heranziehen und Sie wollen auch einen Kulturraumbericht.

All das entspricht unseren Vorstellungen, aber leider kommen wir bei verschiedenen Dingen nicht ganz zusammen. Zum Beispiel haben Sie keine Dynamisierung der Kulturraummittel explizit benannt und auch nicht, wie dieses zu vollziehen ist. Bei der Kulturraummittelerhöhung von 10 Millionen Euro – die natürlich etwas ist – fand ich Sie etwas zaghaft; denn wir wissen, dass wir

mindestens 12 Millionen Euro brauchen, um aus der Haustarifproblematik herauszukommen.

Des Weiteren kann ich den Schritt nicht nachvollziehen, dass Sie die nächste Evaluation in das Jahr 2025 verschieben. Das sind noch einmal zwei Jahre nach hinten raus. Wir haben ja jetzt schon gesehen, wie lange es zwischen der Evaluation und dem, dass sich etwas tut, gebraucht hat. Wenn die Regierungsverhältnisse so bleiben, wie sie sind, glaube ich nicht, dass es später schneller gehen wird.

Deshalb können wir uns bei Ihrem Änderungsantrag nur enthalten.

Es gibt keinen weiteren Diskussionsbedarf. Deshalb lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt Stimmen dafür und Stimmenthaltungen. Dennoch ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf die Überschrift und die Artikel. Darf ich das gleich zusammenziehen? – Gut. Die Überschrift, dann Artikel 1, Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes, Artikel 2, Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes, Artikel 3, Bekanntmachungserlaubnis, und Artikel 4, Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dagegen ist dennoch dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dagegen. Dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, Drucksache 6/12694, auf. Wird dazu Einbringung gewünscht?

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Ist eingebracht!)

Das ist nicht der Fall. Herr Sodann, Sie möchten dazu sprechen? – Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ein paar Worte werden mir erlaubt sein.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Na ja!)

Man hat ja selten einen Entschließungsantrag mit solch einer Quantität in der Hand. Man ist schon geneigt zu denken, dass Sie Ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht wirklich vertrauen; denn einiges, was dort drinsteht, hätten Sie auch in dem Gesetzentwurf festschreiben können.

Er enthält einige Punkte, die auch wir sehen, was das Vorvorvorjahr betrifft. Aber ein wenig muss ich schon damit aufräumen; denn er beginnt so, wie es bei Ihnen immer üblich ist. In einem Artikel der „Freien Presse“ hat Steve Ittershagen heute gesagt: Das Kulturraumgesetz ist ein Kind der CDU. So liest sich letztendlich der erste Teil Ihres Antrages: Der Landtag stellt fest, das Kulturraumgesetz hat sich in seiner vielseitigen, dichten Landschaft, in urbanen und ländlichen Kulturräumen bewährt.

Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass in meinem Redebeitrag und in vielen anderen Beiträgen ein wenig das Gegenteil zum Ausdruck gekommen ist, indem auf die Musikschulen, auf die Lehrkräfte etc. verwiesen wurde. Ich sage Ihnen auch: Es hat sich bewährt, weil es auf den Rücken vieler Künstlerinnen und Künstler dieses Landes ausgetragen wurde: nämlich mit Lohnverzicht, mit Fusionen von Theatern, mit Outsourcing vieler kultureller Bereiche der einzelnen Institutionen und mit dem Abbau von Personal. Seit Inkrafttreten des Kulturraumgesetzes wurden allein im Orchesterbereich von ehemals 1 760 Musikerstellen 542 abgebaut. – So viel zur Bewährung.

Die Finanzierung von Kultur ist eine gemeinsame Aufgabe von Freistaat und Kommunen. Das ist so weit richtig. Sie darf nicht höher sein als 30 % der Ausgaben. In der Anhörung wurde erklärt, dass die Kulturraummittel in Leipzig am gesamten Kulturetat gerade noch 21 % ausmachen und alle Tariferhöhungen, die die Stadt Leipzig mitgemacht hat, allein durch die Kommune getragen wurden. Der erste Teil mit so viel Selbstlobhudelei ist abzulehnen.

Beim zweiten Teil gehe ich, wie gesagt, mit. Das dritte Kalenderjahr als Zuweisungsjahr vorzulegen ist richtig. Die Evaluation des Kulturraumgesetzes und der Kulturraumverordnung zusammenzulegen klingt logisch. Aber

ich frage mich, warum das Pendel in die eine Seite ausschlägt und nicht in die andere. Man hätte als Evaluationszeitraum nicht sieben Jahren nehmen sollen, sondern fünf Jahre, so wie die Kulturraumverordnung evaluiert wird.