Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Andrea Kersten, Dr. Kirsten Muster und Gunter Wild, fraktionslos)

Herr Kollege Wurlitzer, noch einmal zur blauen Partei. Ich kann es nur wiederholen: Unsere Geschäftsordnung kennt keine Gruppe. Es ist darauf hingewiesen worden. Es gibt eine blaue Partei in Sachsen. Das ist ganz unzweifelhaft so.

Ich wollte Sie nur noch einmal darauf hinweisen, dass der Anspruch auf eine Gruppe oder wie auch immer natürlich nach unserer Geschäftsordnung nicht möglich ist.

(Uwe Wurlitzer, fraktionslos: Ich möchte ganz gerne diesbezüglich – –)

Darüber müssen wir jetzt nicht diskutieren. Es ist nur ein Hinweis an Sie.

(Uwe Wurlitzer, fraktionslos: Dann möchte ich einen Antrag stellen entsprechend § 92 Abs. 2 der Geschäftsordnung und mich dazu äußern! Das steht mir zu! – Zuruf: Ich verstehe nichts!)

Dann müssen Sie zum Mikro gehen. Sie wollen eine persönliche Erklärung abgeben, vermute ich.

Ja.

Das ist Ihnen unbenommen. Warten Sie einmal.

(Unruhe – Staatsminister Christian Piwarz: Aber doch nicht jetzt! – Präsident Dr. Matthias Rößler berät sich mit der Landtagsverwaltung)

Persönliche Erklärungen dürfen Sie nur zu – –

(Anhaltende Unruhe – Cornelia Falken, DIE LINKE: Zur Abstimmung! – Weitere Zurufe – Präsident Dr. Matthias Rößler berät sich mit der Landtagsverwaltung)

Also, es gibt ein Gerichtsurteil diesbezüglich – –

Setzen Sie sich jetzt erst einmal hin, Herr Abgeordneter.

(Heiterkeit und Beifall bei den LINKEN)

Wir klären das noch. Wir sehen, welche Möglichkeiten die Geschäftsordnung für Ihre persönliche Erklärung dann einräumt.

(André Barth, AfD: Heute Abend, 23 Uhr!)

Aber wir gehen weiter in der Rednerliste und könnten eine zweite Rederunde zu diesem Antrag eröffnen. Aber ich sehe jetzt keinen Redebedarf mehr aus den Fraktionen heraus. Damit kommt die Staatsregierung zu Wort, und das Wort ergreifen Sie, Frau Staatsministerin Dr. Stange.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein wenig bedauerlich – das sage ich an die Adresse der Abgeordneten der LINKEN –, dass wir ein sehr ernstes Thema, das auch mir persönlich sehr ernst ist, hier im Landtag so zerreden lassen, obwohl wir – das wissen Sie – kurz davor stehen, genau das Begehren Ihres Antrages umzusetzen, und dass wir damit Abgeordneten hier im Landtag die Möglichkeit geben, ihre Ideologie zutage treten zu lassen und sich mit Übereifer zu äußern.

(Zuruf von der AfD: Schaufensterantrag!)

Vielleicht haben Sie das gemeint. Wenn Sie Ihren Eifer darauf konzentriert hätten, was in dem Antrag gestanden hat – dass es um ein frühes KZ und um eine Gedenkstätte gegangen ist, aber nicht um eine ideologische Schlacht Ihrer Partei –, dann hätten wir hier auch das Niveau unseres Landtags gehabt.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD: Das haben Sie völlig falsch verstanden!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt gar keinen Zweifel daran, dass wir uns in der Sache vollkommen einig sind. Deswegen ist auch 2012, und zwar mit einer breiten Mehrheit des Landtags, das KZ Sachsenburg in das Gedenkstättengesetz als institutionell zu fördernde Gedenkstätte aufgenommen worden.

Wir haben – Frau Firmenich, Hanka Kliese und Frau Maicher haben auch darauf hingewiesen – im Gedenkstättengesetz eine klare Regelung, unter welchen Bedingun

gen eine Gedenkstätte auch institutionell von der Stiftung gefördert wird. Diese klare Regelung hat nichts mit Verantwortungsverschiebung zu tun, Herr Gebhardt, wie Sie heute gegenüber den Medien gesagt haben. Wenn Sie eine andere Verantwortung der Staatsregierung für die Gedenkstätten im Lande haben wollen, dann müssen Sie das Gesetz ändern.

(Zurufe von den LINKEN)

Ich kenne keinen Antrag zur Novellierung des Gedenkstättengesetzes, die der Staatsregierung die Möglichkeit gibt, selbst in die Errichtung von Gedenkstätten einzugreifen. Wir haben uns ganz bewusst hier im Landtag entschieden, eine Stiftung mit einer breiten Zusammensetzung eines Stiftungsrates und eines Stiftungsbeirates zu autorisieren, um möglichst die Errichtung von Gedenkstätten, die Förderung von Gedenkstätten und von Initiativen nicht vom staatlichen Wohlwollen abhängig zu machen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Staatsministerin?

Bitte, Herr Kollege Hütter.

Frau Staatsministerin, können Sie mir bitte die Stelle in meinem Redebeitrag nennen, an der sich die AfD-Fraktion in irgendeiner Weise gegen die Errichtung dieser Gedenkstätte ausgesprochen hat?

Herr Hütter, Ihr ganzer Antrag hat sich dagegen ausgesprochen.

(Carsten Hütter, AfD: Ich habe Ihnen eine Frage gestellt und möchte bitte eine Antwort!)

Ich habe geantwortet.

(Carsten Hütter, AfD: Das ist ja lächerlich! – Zurufe von den LINKEN)

Gibt es eine weitere Zwischenfrage? – Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, Frau Staatsministerin?

Bitte schön.

Danke, Frau Staatsministerin. Ich habe nur eine Frage, weil Sie sagen, dass die Staatsregierung nicht eingreifen kann und nicht selbst Gedenkorte aufbauen kann. Ich erinnere mich an die Haushaltsjahre 2013 und 2014. Geben Sie mir recht, dass dort auch Gelder explizit für den Aufbau eines Gedenkortes eingestellt worden sind?

Es war der Landtag, es waren die Abgeordneten, die das gemacht haben.

(Zurufe von den LINKEN)

Ich habe gerade geantwortet.

Es waren im Jahr 2013 die Abgeordneten, die im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Haushalt eine Summe für die Errichtung eines Gedenkorts eingestellt haben. Aber es ist noch etwas anderes, wenn die Staatsregierung zuständig ist. Ich glaube, die parlamentarischen Gepflogenheiten sind bekannt.

Ich möchte gern zu meinem Redebeitrag zurückkommen. Ich wollte einfach nur noch einmal darauf hinweisen, diese Bitte kann ich nur noch einmal äußern –, dass entsprechend dem Stiftungsgesetz und dem Errichtungsgesetz der Stiftung Sächsische Gedenkstätten die Staatsministerin, die für diesen Stiftungsrat zuständig ist, eine sehr eingeschränkte Kompetenz zur Gestaltung der Stiftung hat. Ich möchte nur noch einmal anhand des Gesetzes darauf hinweisen, und ich glaube, das ist vom Landtag so gewollt.

Zum eigentlichen Anliegen des Antrags: Ja, es ist zwingend notwendig, die Gedenkstätte des frühen KZs Sachsenburg auch institutionell zu fördern. Ich bin sehr dankbar, dass sich die Stadt Frankenberg als Träger dieses geschichtsträchtigen Ortes seit 2005 mit verschiedenen Maßnahmen dazu bekannt hat, diese Gedenkstätte zu errichten. Seit Ende vergangenen Jahres hat die Stiftung eine Konzeption der Initiative Klick von Frau Schüller vorliegen, die es ermöglichte, dass der Wissenschaftliche Beirat und der Stiftungsbeirat ein Votum abgegeben haben – das ist erfolgt –, auf dieser Grundlage dem Stiftungsrat jetzt im Mai die Möglichkeit zu geben, positiv zu votieren. Das ist der erste Schritt, der notwendig ist, um dann auch mit den entsprechenden Mitteln im Haushalt zur Errichtung der Gedenkstätte zu kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die frühen KZs in Sachsen sind ein Stück unserer Geschichte, das mit einer Ausstellung bereits vor etlichen Jahren aufgegriffen wurde und noch in diesem Sommer mit einem Sammelband ganz konkret zu Sachsenburg endlich auch wissenschaftlich stärker aufgearbeitet sein wird. Das ist eine wichtige Grundlage, gerade – Frau Maicher hat es angedeutet – eine Gedenkstätte aufzubauen, für die es keine Zeitzeugen mehr gibt, eine Gedenkstätte, wie wir sie zukünftig an vielen Orten haben werden, wo Zeitzeugen nicht mehr existieren, die nächsten Generationen keinen Krieg kennengelernt haben und die KZs nur aus den Geschichtsbüchern kennen, und dort ein pädagogisches Konzept und auch ein Gedenkstättenkonzept zu entwickeln, das es ihnen ermöglicht, in diese Geschichte einzusteigen. Dazu gehören auch die Einzelschicksale, von denen Hanka Kliese berichtet hatte, die mit diesem frühen KZ verbunden sind. Dazu gehört aber auch eine gut sortierte pädagogische Arbeit in einer solchen Gedenkstätte.

Ich bitte deswegen auch zu berücksichtigen, dass es nicht die Menge des umbauten Raumes ist, die eine Gedenkstätte ausmacht, sondern der Inhalt, die Gestaltung, das Konzept und die Menschen, die dann dafür da sind, diese Gedenkstätte zu vermitteln und damit auch Erinnerungen wachzuhalten.

Warum ist es notwendig, dass nicht die Stiftung eine Gedenkstätte errichtet und eine Gedenktafel anbringt, einen Gedenkort wie den Kaßberg oder anderes gestaltet, sondern dies unterstützt und begleitet? Warum ist es notwendig, dass vor Ort Menschen sind, die sich für diese Gedenkstätte oder für diesen Gedenkort einsetzen? Weil es eben nicht ein staatlich verordneter Gedenkort ist, sondern weil es ein Ort ist, an dem Menschen aktiv werden und sich dazu bekennen, dass ihnen dieser Ort wichtig ist. Das ist zum Beispiel gerade in der Stadt Frankenberg mit der Initiative Klick – dafür bin ich sehr dankbar – mit denjenigen, die den Ort in seiner Historie lebendig gehalten haben, der richtige Schritt, genauso wie in Großschweidnitz, beim Kaßberg in Chemnitz, in PirnaSonnenstein und an anderen Orten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag, der auch schon eine Weile zurückliegt, hat sich aus meiner Sicht überholt, weil wir jetzt auf einem guten Weg sind, auch die Gedenkstätte des frühen KZs Sachsenburg in die institutionelle Förderung zu übernehmen, wenn der Stiftungsrat im Mai zustimmt und der Landtag dann auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.

Vielen Dank.