dann ist es bezeichnend, wie Sie als AfD hier unterwegs sind. Ich denke, wir können das auch gut registrieren.
(Beifall bei der CDU und der SPD – André Barth, AfD: Wenn es wehtut, Herr von Breitenbuch, ist es klar!)
Es geht um einen Antrag, den Sie mit Mühe eingeführt haben: „Nicht benötigte Garantiefondsmittel zur Förderung von Projekten im ländlichen Raum verwenden“. Die Staatsregierung wird darin aufgefordert, einen Fonds „Ländlicher Raum“ zu errichten und eine Prognose abzugeben, ab welchem Zeitpunkt die Ablösung des Fonds stattfinden kann. Sie begründen das mit einer jahrzehntelangen Benachteiligung des ländlichen Raumes, wollen Förderung kompensieren und beziehen sich ganz bewusst auf Landkreise und Gemeinden, also bewusst nicht auf die kreisfreien Städte.
Nochmals zur Historie. Lars Rohwer hat das am 31. Januar 2018 in der Debatte zum Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes noch einmal ausführ
lich aufbereitet. Ich fasse es kurz noch einmal zusammen, damit nicht nur Ihre Sicht hier im Raum steht.
2007 gab es eine internationale Finanzkrise. Die irische Tochter der Sachsen LB vernichtete 17 Milliarden Euro durch spekulative Investitionen in den US-Immobilienmarkt, wie so viele. Notkredite von Sparkassen und Landesbanken halfen nicht. Im Sommer 2007 kam es zum Kollaps. Es wurde dann unter der politischen Verantwortung des damaligen Ministerpräsidenten Georg Milbradt der Verkauf an die Landesbank Baden-Württemberg verhandelt. Die Garantiesumme für Sachsen, die übernommen wurde, war 2,75 Milliarden Euro. Ich will ganz bewusst betonen, dass die kommunale Ebene damals frei blieb. Der Freistaat hat das für die Gesamtheit übernommen. Ich will das ganz bewusst sagen.
Diese Schuld haben wir in den vergangenen zehn Jahren angespart und abgetragen. Das heißt, wir haben das Geld auf der Seite, diese 2,75 Milliarden Euro, um die Vorsorge für die Sicherheit zu treffen. Ich will ausdrücklich sagen, dass das eine riesige Leistung der sächsischen Landespolitik, von uns allen ist, dass wir das Geld erspart haben, dass wir für unsere Schulden geradestehen und diese Vorsorge zeitnah getroffen haben.
Die letzten zehn Jahre wurde auf manches verzichtet, das ist keine Frage. Das ist so, wenn man Fehler macht, Herr Barth. Aber ich glaube, wir sind hier in Sachsen vernünftig und richtig damit umgegangen. Das ist ein großes Verdienst und eine große Leistung einer soliden Finanzpolitik, in welcher Konstellation, in welcher Koalition auch immer. Ich will das ganz bewusst hier so sagen.
Die Restpapiere waren dann in einem Fonds geparkt, der Sealink hieß. Wir hatten im Haushalts- und Finanzausschuss dazu jährlich einen Bericht, in dem ausführlich dargelegt wurde, wie sich diese Papiere entwickeln. Die Verwaltung dieser Papiere wurde aus dem Fondsvermögen mitgetragen. So war es damals im Garantiefondsgesetz bestimmt worden.
Jetzt hat uns die Landesbank Baden-Württemberg über den Verkauf dieser Papiere informiert. Es kann sein, dass dort 800 Millionen Euro plus/minus – das sind jetzt sehr runde und große Zahlen – übrig bleiben. Man muss sagen, dass wir Glück gehabt haben, dass sich die Wirtschaft anders entwickelt hat und diese Papiere nun doch einen Wert darstellen, mit dem man vielleicht rechnen kann. Diese Rücklage wird nun frei. Damit ist die Nutzung unserer angesparten Sicherheit für andere Dinge möglich.
Weil das so eine große historische Dimension für diesen Freistaat Sachsen hat, ist es in der Art, wie Sie das wollen, nicht möglich, weil das eine politische Frage ist, die dieses Parlament in Gänze angeht. So ist es damals geregelt worden. Insofern ist die Dimension eine andere,
CDU und SPD haben sich im Doppelhaushalt 2017/2018 dazu verständigt, das verbleibende Fondsvermögen dem sächsischen Staatshaushalt in Gänze zuzuführen. Die ursprüngliche Einigung mit der FDP in der letzten Koalition war die Schuldentilgung und nur die Schuldentilgung. Insofern werden wir das Thema in den Haushaltsberatungen besprechen, wenn es dann konkret wird.
Ich möchte zu Ihrem Antrag, obwohl Sie ihn noch gar nicht richtig eingebracht haben – ich dachte, Sie kommen damit etwas schneller voran –, kritische Anmerkungen machen.
Erstens. Sachsen hat die Garantiezahlungen komplett als Freistaat übernommen. Die Kommunen blieben unbelastet, waren aber natürlich in der Vergangenheit dann in den folgenden Haushaltsverhandlungen und den FAG
Trotzdem gab es Profite aus diesen damaligen Geschäften, die natürlich auch die kommunale Ebene bekommen hat. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Das heißt, insgesamt ist man fair und großzügig miteinander umgegangen, um zu versuchen, diese große Last zu tragen. Deshalb ist die Spaltung zwischen ländlichem Raum und kreisfreien Städten, die Sie mit Ihrem Antrag vorhaben, gerade an dieser Stelle unbegründet.
Es gibt einen Gleichmäßigkeitsgrundsatz II, es gibt die Verteilung innerhalb der Räume. Zweimal wurde dies zugunsten der ländlichen Räume angepasst. Wir haben das schon zweimal nachjustiert.
Auch die 70 000 Euro, die von der Staatsregierung jetzt für jede Kommune beschlossen worden sind, zeigen, dass kleine Kommunen Unterstützung erfahren.
lange Zeit davon ausgegangen, dass die kreisfreien Städte stabil laufen und nur der ländliche Raum bei den Bevölkerungszahlen absinkt. Dass die Städte parallel bei den Einwohnerzahlen wachsen und der ländliche Raum weiter absinkt, war für viele von uns so nicht vorhersehbar. Sie wissen das, wie gesagt, alles besser.
Drittens. Ihr Antrag ist rechtlich nicht ausgewogen und unmöglich. Parallel haben Sie einen Gesetzentwurf im
Geschäftsgang, um diesen Fonds erst einmal zu gründen. Den Gesetzentwurf bringen Sie erst am 13. Juni im HFA ein. Das heißt, Ihre ganze Zeitplanung passt überhaupt nicht zum professionellen Arbeiten in diesem Haus.
Wir haben schon beim letzten Doppelhaushalt erlebt, wie Sie unprofessionell herumgestochert haben. Insofern haben Sie nach dreieinhalb Jahren hier im Parlament die Instrumente der Finanzpolitik immer noch nicht gelernt.
Viertens. Im § 8 des Garantiefondsgesetzes steht – ich zitiere –: „Der Fonds wird durch Beschluss des Landtages aufgelöst, wenn eine Inanspruchnahme aus der Garantieerklärung gemäß § 2 Absatz 2 nicht mehr erfolgen kann und alle Verbindlichkeiten des Fonds erloschen sind.“ Das ist das, was uns insgesamt bindet.
Dazu sind die Voraussetzungen nicht erfüllt. Das heißt, wir können Ihren Antrag hier gar nicht beschließen. Außerdem ist es schlicht albern, eine Prognose abzugeben, weil das alles eine Vorinformation der Landesbank Baden-Württemberg ist, die das in dem Fall für uns macht. Das Gesetz verlangt einen gesonderten Beschluss des Landtags, was Ihrem Antrag widerspricht.
Wir machen hier – und damit will ich schließen – eine ganzheitliche Landespolitik, bei der wir schauen, wie die Probleme insgesamt sind. Gerade bei diesem Geld, das insgesamt im Land gespart worden ist, um die damalige Schuld, diese Fehler zu heilen, die Spekulation zu heilen, ist es wichtig, dass man mit einer anderen historischen Dimension darüber diskutiert.
Aus all diesen Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab, auch wenn Sie ihn noch gar nicht richtig eingebracht haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat schon so viel gesagt, dass ich überlegen muss, was ich noch ergänzen kann. Im Grunde kann ich mich wieder hinsetzen, aber die AfD will ihren Auftritt haben, also müssen wir gemeinsam reden.
Die zwei Punkte haben Sie schon erwähnt. Sie wollen die wahrscheinlich 800 Millionen Euro in einen Fonds für den ländlichen Raum überführen. Die AfD will wissen, wann denn nun eigentlich die Sealink Funding aufgelöst wird, damit auch der Garantiefonds aufgelöst werden kann.
von Breitenbuch hat es schon gesagt. Sie fordern die Errichtung eines Sondervermögens ländlicher Raum.
Jetzt schweife ich einmal etwas ab, ohne mich mit meinen Kollegen abzusprechen. Als Ausschussvorsitzender
möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal daran erinnern: Sie haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der genau das will. Für den 13. Juni haben wir einvernehmlich eine Anhörung dazu beschlossen, und Sie wollen jetzt einfach ohne die Anhörung, ohne Sachverständige, ohne alles, was parlamentarische Gepflogenheiten sind – warum? weil sie bei der Debatte zur kommunalen Finanzierung keine Rolle spielen? –, einen Antrag dazu stellen. Das hat nun wirklich keine Logik.
Sie verzichten auf den Erkenntnisgewinn Ihrer eigenen Sachverständigen. Sie verzichten darauf, ob Ihr Gesetzentwurf überhaupt angenommen wird. Sie wollen nur sagen: „Wir wollen auch etwas für die Kommunen tun, deshalb stellen wir einen solchen Antrag.“ Eigentlich beklagen Sie immer die Altparteien, wie sie sich von den Wählerinnen und Wählern entfernen, weil sie nichts mehr mit Demokratie am Hut haben. Schauen Sie doch einmal, was Sie jetzt machen. Das ist doch ein Paradebeispiel. Sie haben die Möglichkeit, parlamentarisch zu agieren, und machen es genau umgekehrt, nur des Populismus wegen. Das ist doch Ihr Ansatz, damit Sie überhaupt noch eine Rolle spielen.