Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Sie verzichten auf den Erkenntnisgewinn Ihrer eigenen Sachverständigen. Sie verzichten darauf, ob Ihr Gesetzentwurf überhaupt angenommen wird. Sie wollen nur sagen: „Wir wollen auch etwas für die Kommunen tun, deshalb stellen wir einen solchen Antrag.“ Eigentlich beklagen Sie immer die Altparteien, wie sie sich von den Wählerinnen und Wählern entfernen, weil sie nichts mehr mit Demokratie am Hut haben. Schauen Sie doch einmal, was Sie jetzt machen. Das ist doch ein Paradebeispiel. Sie haben die Möglichkeit, parlamentarisch zu agieren, und machen es genau umgekehrt, nur des Populismus wegen. Das ist doch Ihr Ansatz, damit Sie überhaupt noch eine Rolle spielen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Deshalb mein Rat als Ausschussvorsitzender: Warten Sie doch wenigstens erst einmal Ihre eigene Anhörung ab, bevor Sie hier irgendeinen Antrag stellen.

(Heiterkeit des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU)

Aber auch inhaltlich, denke ich einmal, kann man dem Antrag der AfD zum ländlichen Raum nicht folgen. Sie kennen unsere Position, die zurzeit öffentlich debattiert wird, was die kommunalen Finanzen betrifft. Wir sind für mehr kommunale Selbstverwaltung. Wir sind für eine Erarbeitung des FAG in diesem Bereich. Dazu gibt es bereits eine laufende Debatte. Wir haben unseren Vorschlag eingebracht. Aber ich kann schon nachvollziehen, wenn Sie, Herr Kollege Barth, das hier so einbringen, dass Sie keinen Ansatzpunkt finden. Der Kollege Wippel hat vorhin bei Ihrem eigenen Gesetzentwurf gesagt: „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.“ Dem füge ich hinzu: Auch diesmal wird es bei der AfD wieder richtig peinlich, wie Sie es überhaupt machen: weder gut gemeint noch gut gemacht.

(Sebastian Wippel, AfD: Da ging es um ein anderes Gesetz!)

Sprechen Sie mit den Bürgermeistern, dann finden Sie auch heraus, was diese eigentlich wollen: garantiert nicht Ihren Gesetzentwurf und schon gar nicht Ihren Antrag.

Vielleicht noch zu Punkt 2 des Antrages – das hat der Kollege auch schon gesagt, deshalb will ich nicht viel dazu sagen –: DIE LINKE kritisiert ja oft die Informati

onspolitik der Staatsregierung. Ich glaube, da müssen Sie sich noch ein wenig strecken, wenn Sie uns überholen wollen. Aber meine Kollegin Meiwald hat beispielsweise gestern beim Beteiligungsbericht einiges angesprochen. Aber was den Garantiefonds und Sealink betrifft: Dazu muss ich Ihnen sagen, dass wir im Haushalts- und Finanzausschuss – egal, von welchem Finanzminister – immer ins Bild gesetzt worden sind; am Anfang etwas zu spät, das haben wir kritisiert. Dann sind wir immer ins Bild gesetzt worden. Das konkrete Datum, wann die Papiere verkauft werden können, ist bei der jetzigen Marktlage schwer zu sagen. Auch das haben wir erfahren.

Die AfD hat offensichtlich diesen regelmäßigen Ausführungen des Finanzministers intellektuell nichts hinzuzufügen und kann ihnen auch nicht folgen.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Das könnte die einzige Begründung sein, warum Sie heute diesen Antrag stellen. Deshalb sage ich Ihnen auch: Der Erkenntnisgewinn wird Sie nicht weiterbringen, wenn Sie die Voraussetzungen nicht haben. Deshalb lehnt DIE LINKE diesen Antrag ab.

(Beifall bei den LINKEN)

Die SPD, Herr Pecher, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es auch sehr kurz machen. Liebe Kollegen von der AfD, wenn Sie hier eine ausführliche Debatte zu den Gründen und zur Historie des Themas Sächsische Landesbank wünschen, dann können Sie das sehr gern beantragen. Wir sind gern bereit – die damals dabei waren –, Ihnen hier Rede und Antwort zu stehen und das vollumfänglich zu debattieren. Dazu brauchen Sie nicht das Vehikel eines solchen Antrages, der mit zwei Punkten daherkommt. Ich bin dem Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses sehr dankbar, das noch einmal klargestellt zu haben.

Ob wir einen Fonds Ländlicher Raum einrichten wollen oder nicht, das wird eine Anhörung dahin gehend ergeben, ob sie uns mit Argumenten ausrüstet. Danach werden wir prüfen, ob es dazu eine Beschlussfassung gibt. Sie wollen Geld irgendwohin pumpen, für das überhaupt noch kein Zielhafen vorhanden ist. Daher ist Punkt 1 schon einmal widersinnig und abzulehnen. Zu Punkt 2 kann ich auch nur dem HFA-Vorsitzenden zustimmen: Man kann dem Finanzministerium alles Mögliche vorwerfen, aber zu dem Punkt, was SuperSafe und Sealink Funding betrifft, kam immer eine vollumfängliche Information.

(André Barth, AfD: Die Information hat niemand beklagt!)

Sie können jederzeit im HFA nachfragen, wie dort die Gegebenheiten sind, und auch diesen Punkt können wir mit gutem Gewissen ablehnen. Damit hat sich dieses halbe Wasserglas für uns erschöpft. Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Eine Bemerkung noch: Für Geld und gute Worte kann man keine jungen Lehrer kaufen. Das ist Nonsens.

Für die Fraktion GRÜNE Frau Schubert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt die Chroniken des André Barth nicht mit weiteren Geschichtslektionen fortsetzen, sondern ganz konkret zum Antrag sprechen.

Wir haben im ersten Teil eine Forderung zur Auflegung eines Fonds stehen. Dazu sagen wir ganz deutlich, Herr Barth: Nein, das ist nicht das richtige Instrument; das wissen Sie. Sie wissen, wie wir als GRÜNE dazu stehen. Es bleibt unkonkret. Sie schreiben nicht, welche Mittel in dem Fonds enthalten sein sollen. Sollen sie investivzweckgebunden sein? Sollen sie allgemein sein? Wie soll das sein? Wenn Sie sich das investiv vorstellen, dann wissen Sie, dass es auf die Ergebnishaushalte der Kommunen drückt. Außerdem brauchen wir keine weiteren Förderprogramme. Dazu habe ich mir noch einmal die andere Drucksache angeschaut.

Erstens ist dies jetzt bereits ein Heiden-Bürokratieaufwand für die Kommunen, und der Personalbestand in den kommunalen Verwaltungen gibt auch nicht mehr her.

Zweitens sprachen Sie gerade davon, dass Sie davon ausgehen, dass 800 Millionen Euro übrig bleiben. Dazu sage ich ebenfalls Nein. Ich empfehle dazu die Lektüre der Drucksache 6/10829. Es ist nicht absehbar, wann das ganze Ding tatsächlich abgewickelt ist. Es ist nicht absehbar, was übrig bleiben wird. Es gibt nach wie vor rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse und Risiken, die dafür sorgen, dass manche Papiere nicht verkauft werden können, und dabei haben wir immer noch nicht über das Thema Zinsen und Abwicklungskosten gesprochen. Also, die 800 Millionen Euro sind reine Spekulation.

Drittens. Sie wollen eine Förderung von Projekten im ländlichen Raum. Dazu sagen wir ebenfalls Nein, weil sich immer wieder zeigt, dass diese „Projektitis“ – und immer noch ein Projekt und noch ein Projekt – nicht zielführend ist. Es geht darum – darum muss es auch gehen –, Prozesse zu finanzieren und gesicherte Finanzierung sicherzustellen, die über Projekte hinausgeht. Das ist eine Sache, die wir uns im Bereich der Jugendarbeit oder der Sozialarbeit anschauen können, wozu wir GRÜNEN immer wieder sagen: Prozesse fördern, Finanzierung sicherstellen, und das überjährig, über die Zeiträume eines Doppelhaushalts hinaus. Die Stellschraube, die Sie hier drehen wollen, ist nicht die richtige. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen ganz klar: Die Stellschrauben, die gedreht werden müssen, befinden sich im Finanzausgleichsgesetz.

Ich werde jetzt nicht in epischer Breite alles ausführen, weil es nicht mein Auftrag ist, Bildungsarbeit in Kommunalfinanzen für die AfD zu leisten,

(Heiterkeit des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU)

sondern ich sage nur einige Dinge, die man sich anschauen kann, wenn man den Kommunen im ländlichen und auch im städtischen Raum helfen will, denn es muss immer um finanzielle Gerechtigkeit gehen. Allgemeine Schlüsselzuweisungen müssen im Vergleich zu den investiven anders aufgestellt werden, was die Relation betrifft. Wir müssen über die Gesamtschlüsselmasse sprechen, über Nebenansätze sowie ganz grundsätzlich über Verteilungsmechanismen.

Der Antrag ist handwerklich nicht gut gemacht. Wir lehnen ihn nicht aus ideologischen Gründen ab, sondern ich hoffe, ich habe Ihnen begründet, warum wir hier nicht mitgehen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Abg. Wild, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Der Garantiefonds dient der Absicherung von Zahlungsausfällen aus dem ehemaligen Portfolio der Sächsischen Landesbank, und die AfD beantragt, diese Garantiefondsmittel zur Förderung von Projekten im ländlichen Raum zu verwenden.

Der überwiegende Teil dieser risikobehafteten Wertpapiere wurde auch wirklich bereits verkauft. Es ist aber auch absehbar, dass nicht alle finanziellen Mittel des Garantiefonds genutzt werden müssen. Abgeschlossen ist der Garantiefonds noch nicht, und nur die nicht in Anspruch genommenen Mittel können dann eine andere Verwendung finden.

Die AfD hat am 4. Dezember 2017 zur Förderung des ländlichen Raumes im Hohen Hause einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser wurde am 14. Dezember 2017 hier im Plenum an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 13. Juni 2018 beantragt worden.

Sehr geehrte Damen und Herren, es stimmt: 83 % der Fläche des Freistaates sind ländlicher Raum. Circa die Hälfte der in Sachsen Lebenden lebt in diesen Gebieten, und circa ein Viertel der Bürger lebt in Dörfern mit weniger als 2 000 Einwohnern; und es ist auch wahr: Seit 1990 setzt die sächsische CDU vor allem auf ihre Leuchtturmpolitik. Man hatte gehofft, dass die Förderung der Ballungsräume auch eine Ausstrahlung auf den ländlichen Raum hat,

(Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das ist doch auch so!)

und jetzt, 27 Jahre nach der Einführung dieser Politik, wurde – zum Glück! – zum ersten Mal von einem sächsi

schen Ministerpräsidenten eingestanden, dass das ein Fehler war. Allein: Passiert ist seitdem viel zu wenig. Die Städte und Gemeinden müssen sich für die allermeisten Förderungen immer noch seitenweise durch EUBürokratie kämpfen. Selbst die von Herrn Kretschmer versprochenen Kleinstpauschalen von 70 000 Euro sollten zwischendurch wieder mit Zweckbindungen und Verwendungsnachweisen eingegrenzt werden.

Dass darüber bei dieser vergleichsweise kleinen Summe überhaupt diskutiert werden musste, zeigt vor allem, dass Sie die Fehler Ihrer Politik nach wie vor nicht erkannt haben.

(Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Zum Thema!)

Die langjährige Vernachlässigung des ländlichen Raumes macht gerade jetzt eine intensive Förderung notwendig. Der drohende Strukturwandel in der Lausitz verleiht dem Ganzen noch eine besondere Dringlichkeit.

Zum Thema. Die Idee des Antrages, die übrigen Mittel des Garantiefonds zur Stärkung des ländlichen Raumes zu nutzen, ist grundsätzlich richtig. Der kleine Rest dieser Milliarden, die der Steuerzahler aufgrund von Spekulationen verantwortungsloser Manager und des Nichteingreifens des damaligen Finanzministers Herrn Metz eingebüßt hat, soll den Räumen zugewiesen werden, die die CDU über Jahre finanziell vernachlässigt hat.

Aber der Antrag selbst kommt jetzt zum völlig falschen Zeitpunkt; das wurde schon angesprochen. Der Gesetzentwurf zur Bildung des Fonds, in den das übrige Geld des Garantiefonds eingezahlt werden soll, ist noch gar nicht beschlossen. Auch die dazugehörige Anhörung hat noch nicht stattgefunden. Die Bildung des Fonds wurde gerade einmal eingebracht, und Sie fordern im Antrag bereits, diesem noch nicht beschlossenen Fonds Geld zuzuweisen.

Um es auf den Punkt zu bringen, liebe AfD: Dieser Antrag ist ein taktisches Manöver mit dem Ziel, schöne Pressemitteilungen zu generieren und der Bevölkerung einen Antrag vorzulegen, der suggeriert: Wir holen euch das verschwendete Geld zurück.

(Beifall der Abg. Andreas Heinz, CDU, und Albrecht Pallas, SPD)

Um die Botschaft nach außen zu tragen, musste der Antrag jetzt eingebracht werden, bevor der AfD-Gesetzentwurf zur Bildung des Fonds zur Unterstützung der Kommunen im ländlichen Raum koalitionstypisch abgelehnt wird. Allein sinnvoller macht das den Antrag nicht.

Die Idee zur Verwendung der Restgelder sollten wir uns behalten, bis der Garantiefonds endgültig aufgelöst werden kann. Es gilt schon jetzt, dem ländlichen Raum mehr finanzielle Spielräume zu ermöglichen.

Unserer Meinung nach sollte eine Reihe von Förderungen in Pauschalen ohne Zweckbindung für die Kommunen umgewandelt werden, anstatt immer neue Förderrichtlinien zu erfinden. Das wäre ein erster Schritt, auf mehr

Eigenverantwortlichkeit der Städte und Gemeinden im ländlichen Raum zu setzen. So würde nicht nur der Verwaltungsaufwand auf Landesebene gesenkt, sondern auch die Kommunen würden von maßloser Bürokratie entlastet werden.

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Wild. Noch einen Satz!