Mario Pecher

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass diese Debatte im Wesentlichen die Diskussion aus zwei Ausschüssen widerspiegelt. Wir haben im Finanzausschuss der AfD nahezubringen versucht, warum wir ihren Gesetzentwurf für falsch halten, und auch in einer sehr ausführlichen Debatte im Innenausschuss wurde das versucht. Eigentlich wäre die logische Konsequenz gewesen – wenn man halbwegs auf Argumente hört – zu sagen: Okay, wir setzen das Thema ab. Ich komme gleich dazu, wo man es im Zweifelsfall hätte besser bringen können.
Ich möchte drei Gründe nennen, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Der erste ist ein struktureller Grund. Wir haben in Sachsen mit dem FAG ein gesetzliches, regelgebundenes System, wir haben weitere gesetzliche Regelungen für kommunale Zuschüsse – ich erinne
re nur an das Kulturraumgesetz oder an das Thema ÖPNV, wo wir gesetzliche Zuweisungen haben; wir haben eine ganze Reihe von Fachförderprogrammen, die Sie dankenswerterweise im Themenbereich bei Ihren zehn Punkten auch aufführen, wo Mittel bereitgestellt werden. Wir halten es also strukturell für falsch, was Sie machen, zumal Sie überhaupt nicht erwähnen, wo Sie diese 150 Millionen Euro hernehmen wollen und wie Sie dort konjunkturelle Einbrüche abfedern wollen; wie Sie das weiter speisen wollen. Es ist also strukturell falsch.
Wir halten zeitlich den Ansatz für falsch; denn normalerweise wäre die Notwendigkeit gewesen, es jetzt im Haushaltsverfahren als Änderungsantrag im Haushaltsbegleitgesetz zu bringen und dazu die nötigen Deckungen im Haushaltsverfahren aufzuzeigen und in dieser Debatte zu begründen. Dann hätte man in Abwägung der vorhandenen Systeme schauen können, ob Ihre Vorschläge seriös und finanzierbar sind.
Zum Dritten halten wir auch die finanzielle Größenordnung für vollkommen ungerechtfertigt. Ich kenne natürlich auch Ihren Hochglanzflyer mit den 250 Millionen Euro für den ländlichen Raum, mal ganz abgesehen davon, dass wir die Aufteilung der Fläche fifty-fifty – – Wir haben gerade gesagt, da würde Grimma wahrscheinlich mehr Zuweisungen bekommen als die ganze Kreisfreie Stadt Dresden, wenn man das dann berechnet.
7 Milliarden Euro des jetzigen Haushaltsentwurfs stehen den Kommunen zur Verfügung, das sind rund 30 % des Staatshaushaltes. Sie kommen mit rund 150 Millionen Euro, das ist unter einem Prozent, womit Sie glauben, den ländlichen Raum retten zu können. Und ich kann Ihnen auch noch eine Größenordnung nennen, warum wir das für falsch halten. Sie bringen 150 Millionen Euro für zehn Themenbereiche, die Sie selbst aufführen. Wenn Sie nur annähernd jeden Bereich bedienen wollen, sind Sie bei 15 Millionen Euro je Bereich und Jahr. Wir haben allein 30 Millionen Euro für die nächsten zwei Jahre für einen Themenbereich bereitgestellt, nämlich für die Stärkung des ländlichen Raumes als vollkommen freie Pauschale.
Auch da ist die finanzielle Wirkung überhaupt nicht gegeben, und aus diesem Grund lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechtes möchte ich eingangs ein bisschen Feeling dafür geben, wie die Debatte im federführenden Ausschuss gelaufen ist. Ich fand die Debatte zu einem so komplexen Gesetzentwurf äußerst konstruktiv, äußerst hilfreich. Insofern, Herr Stange, würde ich Ihren Ausführungen dahin gehend widersprechen: Die Diskussion dort war wesentlich lebhafter, hat auch mehr Spaß gemacht und war auch inhaltlich geschärfter, als es jetzt hier vorgetragen wurde.
Ich möchte darauf eingehen, dass wir mit dieser Dienstrechtsnovelle dokumentieren, dass wir zu den Bediensteten des Freistaates Sachsen stehen, nicht nur zu den Tarifbeschäftigten, sondern auch zu einer weiteren Säule dieses Freistaates, nämlich zu unseren Beamtinnen und Beamten. Ich meine, hierzu haben wir sehr viel getan. Wir haben mit dieser Novelle ein gutes Werk getan. Wir haben, was vielleicht noch nicht in den Vordergrund gestellt wurde, sichergestellt, dass es auch im Bereich der Beamten die Zulage für Notfallsanitäter gibt. Es ist auch in der Anhörung sehr eindrücklich rübergebracht worden, was das für ein wichtiger Bereich insbesondere auf der kommunalen Ebene ist.
Ich bin auch stolz auf dieses Verfahren der Anerkennung der Schmerzensgeldansprüche, nicht nur darauf, dass es mit dieser Dienstrechtsnovelle jetzt einfach zum Eintreiben an den Freistaat Sachsen abgegeben werden kann, sondern dass auch die Wertgrenze praktisch weggefallen ist. Es ist auch weggefallen, dass der erste Vollstreckungsversuch zu machen ist, einmal ganz abgesehen davon, dass es eine wesentliche Belastung im Bereich der Gerichtsvollzieher bedeutet. Ich bin auch stolz darauf, dass wir die Regelung der 10- %-Zulage getroffen und noch einmal im HFA für den Bereich Justiz nachgesteuert haben. Ich halte das auch für ein Zeichen von Flexibilität in der Abarbeitung solcher Gesetzesvorhaben.
Ich möchte nicht weiter auf Folgendes eingehen, denn hierin kann ich meinem Kollegen Stange recht geben: Das, was hier umgesetzt wird, das Nachvollziehen des Verfassungsgerichtsurteils, ist ein gewisser Schlussstrich unter einen vielleicht teilweise unsäglichen Umgang. Ich erinnere hier nur an das Thema Sonderzahlung an Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen. Aber das zeigt auch die Lernfähigkeit in manchen Bereichen, von manchen Abgeordneten, und vor allem zeigt es durchaus die positive Rolle der Beteiligung der SPD an dieser Regierungskoalition.
Ich möchte noch einmal gesondert auf den § 155 a eingehen, was das Stichwort ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher betrifft. Es ist schon von meinem Kollegen Michel gesagt worden, dass es eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe ist, die dort gemeistert wird. Ich behaupte: Mit keinem Geld der Welt kann man hoch motivierte und gut qualifizierte Bürgermeister in den Gemeinden ersetzen. Sie sind der gelebte Traum vom ländlichen Raum als urbane Zentren. Sie setzen das vor Ort um. Deshalb ist es wichtig gewesen, diese Anerkennung auszusprechen.
Ich könnte jetzt noch sagen: Ich sehe das vor Ort fast jeden Tag,
wenn ich an den Kollegen Rainer Pampel von Hirschfeld denke, der als ehrenamtlicher Bürgermeister noch mit einem Tiergarten operieren muss, oder ob ich den Kollegen von Langenweißbach nehme, der als ehrenamtlicher Bürgermeister noch mit einer eigenständigen Verwaltung arbeiten muss. Das heißt, hier brauche ich nicht einen schmalen Strahl, sondern hier gibt es einen ganz breiten Scheinwerfer auf ehrenamtliche Menschen, die sich in den Gemeinden engagieren. Da muss ich nicht fokussieren, sondern darauf kann einen ganz breiten Strahl richten.
Wir hatten auch die Diskussion zum Thema Ortsvorsteher. Ich finde es nicht gut, dass hier ein negativer Touch hereingebracht wird. Auch das ist, wenn es vernünftig gemacht wird, ein verantwortliches und gutes Ehrenamt vor Ort. Wir haben mit dieser Regelung, dass wir dort praktisch Leitplanken in der Höhe eingezogen haben, etwas Vernünftiges getan. Ich sage es noch einmal: Stärkung des Ehrenamtes, das ist das Beste, was wir mit sächsischem Geld für diesen Freistaat Sachsen tun können.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem pauschalen Gesetz möchte ich ein Lob für die Opposition an den Anfang stellen. Sie haben uns begleitet, indem Sie zum Beispiel auf die Anhörung verzichtet haben, sodass wir ein schlankes Gesetz sehr schnell in Gang bringen konnten. Das – denke ich – gehört auch dazu. – Da können Sie ruhig Beifall klatschen, dass Sie es gemacht haben.
Ich beginne mit dem Thema – was Sie jetzt gesagt haben – Änderungsantrag, Berichterstattung. Sie haben bereits ausgeführt: 70 000 Euro pro Kommune, das sind 30 Millionen Euro pro Jahr – auf drei Jahre gerechnet 90 Millionen Euro. Ich würde mit Neil Armstrong sagen: Das ist ein kleiner Schritt für einen Menschen, aber ein großer Sprung – nicht für die Menschheit, sondern für das Finanzministerium.
Was ist passiert? Es sind Pauschalen ausgereicht worden, ohne Bindung an Investitionen oder Gott wer weiß was und ohne Verwendungsnachweisprüfung. Ich glaube, das ist ein großer Sprung für dieses Finanzministerium, vor
allem, wenn man weiß, dass das im Entwurf enthalten war. Wenn Sie eine Verwendungsnachweisprüfung beim LASuV, beim Thema Hochwasser oder beim simplen Schulhausbau gemacht hätten, dann sage ich Ihnen, dass die kleine Berichtspflicht über die Landratsämter an das BMF und an den HFA bei Weitem nicht ansatzweise mit dem großen bürokratischen Aufwand zu vergleichen ist, den Sie bei fast jedem anderen Euro, der in diesem Land vergeben wird – auch aufgrund von Bundes- und EUVorgaben – in der Verwendungsnachweisprüfung leisten müssen. Ich sage das, um auch einmal diesen riesigen bürokratischen Aufwand an dieser Stelle zu relativieren.
Nun einige Anmerkungen zum Thema Größenordnung. Wir hatten die Diskussion zur kommunalen Finanzausstattung und ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, was der Freistaat Sachsen neben dem FAG alles für seine Kommunen tut. Ich möchte an die Kita-Finanzierung erinnern, an die Sportförderung – investiv wie auch institutionell –, an den Brandschutz, die Jugendhilfe, den Straßenbau, den ÖPNV, den Kulturraum, die Ehrenamtspauschale, den Denkmalschutz, die Schulsozialarbeit. Dabei habe ich noch nicht einmal die großen Brocken Städtebau und EU-Programme oder Brückenprogramm erwähnt. Wenn man das alles anschaut, betreiben wir einen Riesenaufwand, um unsere Kommunen zu unterstützen. Ich möchte das noch einmal betonen, um dem Eindruck entgegenzutreten, wir würden die Interessen der Kommunen oder die Interessenlagen der Menschen vor Ort nicht ernst nehmen. Das tun wir in einem vielfältigen, breiten Spektrum mit unserem Haushalt, den wir hier beschließen.
Abschließen möchte ich mit einem kleinen Ausblick. Natürlich sind diese 30 Millionen Euro pro Jahr nicht die Riesennummer für eine Kommune. Für die Stadt Zwickau wären die 70 000 Euro – in China würde man sagen, ein Sack Reis – vielleicht das Reiskorn in dem Sack. Aber ich kenne auch eine kleine Kommune bei Kirchberg, die diese Summe fördertechnisch fast verdreifacht und für die Kita und für den Hort verplant hat.
Was ich damit sagen möchte, ist: Die Bedeutung und die Hebelwirkung in der kleinen Kommune ist natürlich wesentlich größer als in einer großen. Unsere Aufgabe wird für die Zukunft und in diesem Doppelhaushalt als Schwerpunkt sein, dass wir zum Beispiel im Bereich der Kita-Pauschale des Freistaates Sachsen eine wesentlich höhere Entlastung für die Kommunen erreichen, indem wir darüber nachdenken, wie wir diese Kita-Pauschale wieder in eine gerechte Drittelfinanzierung mit den Kommunen und mit den Eltern umwandeln, gegebenenfalls auch mit einer Dynamisierung, die dazu notwendig ist.
Fazit: Das ist ein erster Schritt, ein wichtiger, ein guter und ein schneller Schritt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es auch sehr kurz machen. Liebe Kollegen von der AfD, wenn Sie hier eine ausführliche Debatte zu den Gründen und zur Historie des Themas Sächsische Landesbank wünschen, dann können Sie das sehr gern beantragen. Wir sind gern bereit – die damals dabei waren –, Ihnen hier Rede und Antwort zu stehen und das vollumfänglich zu debattieren. Dazu brauchen Sie nicht das Vehikel eines solchen Antrages, der mit zwei Punkten daherkommt. Ich bin dem Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses sehr dankbar, das noch einmal klargestellt zu haben.
Ob wir einen Fonds Ländlicher Raum einrichten wollen oder nicht, das wird eine Anhörung dahin gehend ergeben, ob sie uns mit Argumenten ausrüstet. Danach werden wir prüfen, ob es dazu eine Beschlussfassung gibt. Sie wollen Geld irgendwohin pumpen, für das überhaupt noch kein Zielhafen vorhanden ist. Daher ist Punkt 1 schon einmal widersinnig und abzulehnen. Zu Punkt 2 kann ich auch nur dem HFA-Vorsitzenden zustimmen: Man kann dem Finanzministerium alles Mögliche vorwerfen, aber zu dem Punkt, was SuperSafe und Sealink Funding betrifft, kam immer eine vollumfängliche Information.
Sie können jederzeit im HFA nachfragen, wie dort die Gegebenheiten sind, und auch diesen Punkt können wir mit gutem Gewissen ablehnen. Damit hat sich dieses halbe Wasserglas für uns erschöpft. Wir lehnen den Antrag ab.
Eine Bemerkung noch: Für Geld und gute Worte kann man keine jungen Lehrer kaufen. Das ist Nonsens.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange bei diesem Kommunalinvestitionsförderungsumsetzungsgesetz mit
einigen Zahlen an. Wir erhalten auf der Grundlage der Änderung des Grundgesetzes, Artikel 104 c, über den Bund, der damit den Gemeinden 3,5 Milliarden Euro für die Bildung zur Verfügung stellen konnte, insgesamt 178 Millionen Euro, die wir an die Kommunen weiterleiten. Als Freistaat geben wir 17,8 Millionen Euro als
Überbewilligungskontingent dazu – das macht diese 195,8 Millionen Euro.
Jetzt darf man natürlich nicht die 25 % Eigenanteil der Kommunen vergessen – ich gehe einmal von der Regelförderung von 75 % aus und nicht von der Ausnahme mit 90 % –, dann sind wir schon bei 261 Millionen Euro, die wir im Freistaat in den nächsten fünf Jahren in die Bildung investieren.
Dabei bleibt es nicht – und ich meine nicht die 5 Millionen Euro, die der Freistaat noch nebenbei als Fördervollzugskosten übernimmt –: Wir haben in dem Brückenprogramm, also Artikel 1, 800 Millionen Euro aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln für Investitionen zur Verfügung gestellt. Auch hier ist die Hebelung durch den Eigenanteil der Kommunen so groß, dass wir über 1,1 Milliarden Euro reden, die über dieses Programm umgesetzt werden. Wenn man sich die Maßnahmenpläne anschaut und wo die Kommunen ihre Schwerpunkte gelegt haben, dann ist das bei weit über 50 % im Bereich Bildung der Schulhausbau. Das heißt, wenn wir Artikel 1 Brückenprogramm und das jetzt zu verabschiedende Gesetz nehmen, dann werden wir in den nächsten Jahren über 800 Millionen Euro in den Bereich Schule/Bildung in diesem Freistaat investieren, und das ist eine coole Sache.
Wir docken mit diesem Gesetz an das Programm „Brücken in die Zukunft“ an. Nun kann man die Frage stellen, warum wir nicht ein eigenes Vollzugsgesetz machen. Dazu sage ich ganz deutlich: weil dieses Gesetz gegenüber vielfältiger Kritik am Anfang schlichtweg seine Feuertaufe bestanden und seine Praxistauglichkeit bewiesen hat; weil es eben für die Kommunen die Planbarkeit mit diesem neuen Gesetz auf 2022 verlängert und damit Sicherheit der Mittel und eine Entzerrung bei den Ausschreibungen über diese fünf Jahre schafft und unbürokratisch über die Maßnahmenpläne im Einvernehmen mit dem SSG arbeitet. Das ist ein tiefes und gutes Vertrauen in die kommunale Hoheit und in die kommunale Fähigkeit, Prioritäten zu setzen, und im Bereich der hohen Förderquote von 75 % – mit dem neuen Gesetz in Ausnahmen bis zu 90 %.
Dieses Fördergesetz, das wir geschaffen haben und an das wir mit diesem Umsetzungsgesetz andocken, ist eine optimale Blaupause für zukünftige Förderprogramme im Freistaat Sachsen, meine Damen und Herren.
Neu in diesem Kapitel 2, also bei der Umsetzung der 195,8 Millionen Euro, ist der Ausnahmetatbestand 90 % Förderung. Ich finde es gut und richtig, dass Kommunen, die in Haushaltskonsolidierung sind, über die Landesdirektion bzw. über die Landkreise auch die Möglichkeit haben, sich trotzdem noch investiv zu bewegen. Ich finde es auch gut, dass wir die 40 000-Euro-Grenze, also die Mindestvorgabe des Bundes, eingehalten haben, und ich
bin sehr zuversichtlich – das haben wir auch bei den SSGKreisverbänden abgefragt, auch in der Anhörung –, das es kein Problem sein wird, die Vorgaben des Bundes einzuhalten, 85 % der Kommunen zu bedienen, aber 70 % der Mittel auf 50 % der Kommunen zu konzentrieren. Das wird kein Problem sein.
Das zeigt auch die Stärke der SSG-Kreisverbände, der Bürgermeister, sich ins Benehmen zu setzen und selbstständig Prioritäten zu setzen, sich gegenseitig auch Mittel zuzubilligen nach dem Motto: Du machst das dieses Jahr, ich bekomme von dir nächstes Jahr. Das ist Flexibilitä,t und es wird mittlerweile von der gesamten kommunalen Ebene gewürdigt, dass das eine vernünftige Praxis ist, auch für die Zukunft.
Ich bin auch ganz stolz, dass es uns gelungen ist – auch gegen Widerstand in diesem Artikel 2 –, das, was wir im Artikel 1 schon drinhaben, nämlich den Erhaltungsaufwand, mit hineinzunehmen. Wir kennen den Streit um den Investitionsbegriff. Ich bin – und ich denke, auch die kommunale Seite – sehr zufrieden, dass uns das gelungen ist. Es ist auch noch richtig – mein Kollege Michel hat es angesprochen –, die aktuellsten Schülerzahlen einzuarbeiten. In diesem Sinne ist es aus meiner Sicht ein rundum gelungenes Gesetz, das wir hier umsetzen, und ich bitte für unsere Fraktion um Zustimmung.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich bemerken, dass jede Fraktion versucht, sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema umzugehen. Das finde ich auch richtig so. Was ich aber nicht verstehe, Frau Meier, ist Folgendes: Nicht jeder hat immer hundertprozentig recht – oder wie der Volksmund sagt: Niemand hat die Weisheit mit Löffeln gefressen. Deswegen verstehe ich nicht, dass Sie hier eine Ministerin angreifen – dazu noch mit einer Wortwahl, die ich hier nicht wiederholen möchte –, die sich auch nur einen Kopf macht, wie man das Thema Vergangenheitsbewältigung und Unrechtsaufarbeitung
unter den heutigen Prämissen vielleicht einmal genauer analysieren sollte. Das kann ich einfach nicht verstehen.
Die Frau macht sich einfach nur Gedanken, und das finde ich in Ordnung.
Zu Ihrem Antrag stelle ich fest: Wir stehen vier Monate vor den Haushaltsberatungen. Wahrscheinlich im August wird der Haushalt eingebracht. Ich sage ganz deutlich: Wir sind der Gesetzgeber, wir entscheiden dann, wo das Geld eingesetzt wird. Da brauche ich jetzt nicht mit einem Schnellschuss die Staatsregierung aufzufordern, noch irgendetwas in den Entwurf hineinzuwürgen.
Herr Lippmann, Sie können ans Mikrofon gehen und sich dort auslassen. Dann haben Sie alle Zeit der Welt.
Das halte ich also nicht für zielführend. Es wäre auch nicht der erste Änderungsantrag der GRÜNEN, der im Zuge der Haushaltsberatungen durchgeht. Das wäre also Ihre Chance, auch dort einmal etwas Substanzielles beizutragen. – So weit dazu.
Dann zu der Verwaltungsvereinbarung. Dazu muss man deutlich sagen: Es ist so, die Verwaltungsvereinbarung von 1994 schreibt Investitionen vor. Im Übrigen schreibt sie nicht Investitionen in Gedenkstätten vor; das ist ein Problem. Gleichzeitig fordern Sie auch, das Geld quasi institutionell einzusetzen. Das ist ein Widerspruch, den wir lösen müssen. Den kann man haushalterisch lösen, aber nicht mit Ihrem Ansatz.
Die Verwaltungsvorschrift – das wissen Sie, Frau Meier, das hat Ihr Antrag ja ergeben – ist in Arbeit. Was dabei herauskommt, wissen wir nicht. Von daher können wir auch nicht dazu auffordern, noch mehr zu arbeiten. Das machen Sie ja schon. Da wird also ein Ergebnis kommen oder keines.
Wenn das Ergebnis lautet, dass wir das Geld institutionell einsetzen können, dann ist das gut und wir können es probieren. Wenn dem nicht so ist, müssen wir uns überlegen, wie wir dieses investiv veranlagte Geld praktisch einsetzen können, um trotzdem institutionell zu fördern.
Dazu einfach einmal ein Denkmodell: Was wäre denn, wenn die PMO-Mittel jetzt nicht gekommen wären? Das entlastet uns als Freistaat doch nicht von der Aufgabe, die Gedenkstätten zu finanzieren: dort investiv zu unterstützen, aber praktisch auch die Aufarbeitung zu unterstützen. Das ist doch eine Daueraufgabe, darin werden Sie mir zustimmen. Das heißt, die zusätzlichen Mittel, die jetzt kommen, kann man doch auch investiv für andere Dinge einsetzen und die frei werdenden Landesmittel dann
institutionell einsetzen. Aus Haushaltssicht ist es vollkommen in Ordnung, so etwas zu tun, und das schwebt uns vor.
Einen letzten Aspekt möchte ich noch nennen: Wir haben natürlich das Problem, dass die Mittel ja endlich sind. Es kann sein, dass noch ein Nachschlag kommt, wir wissen es nicht. Wir freuen uns, dass diese Mittel uns jetzt bereichern, sie sind aber endlich. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass wir uns Gedanken machen müssen, ob wir hundert Beteiligte für ein Jahr glücklich machen wollen oder zehn Beteiligte für zehn Jahre. Deswegen empfinde ich Ihre beispielhafte Aufzählung schon als etwas schwierig. Diese Abwägung kann man nicht mit einem Schnellschuss wie diesem Antrag treffen.
Es ist schon ein schwieriger Prozess, sich hinzusetzen und zu fragen, was man mit diesen Mitteln haushalterisch gestalten möchte, in welcher Form, über welche Laufzeit und für welche Projekte. Das gehört aus meiner Sicht eindeutig in die Haushaltsberatungen. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Danke schön.
Ich möchte eine Kurzintervention tätigen.
Ich möchte klarstellen, dass ich das Argument eines Haushaltsvorgriffes in meiner Rede nicht benutzt habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir in circa vier Monaten die anstehenden regulären Haushaltsverhandlungen haben und es aufgrund der Komplexität und Bedeutung dieses Themas besser wäre, es in seiner
Weite in den tiefen Haushaltsverhandlungen zu behandeln. Das möchte ich in dieser Intervention noch einmal klarstellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Frau Meiwald, für das Zitat von mir. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Ich bin auch ganz stolz darauf, dass es nach dem Bohren dicker Bretter gelungen ist, die Staatsregierung dazu zu bringen, einen solchen Beteiligungsbericht vorzulegen. Daher zeigen sich meine damaligen Worte jetzt als sich selbst erfüllende Prophezeiung, und das ist gut so.
Ansonsten möchte ich mich gern meinem Kollegen Mikwauschk anschließen. Die Unterrichtung des Parlaments hat durch die Einbringung in den Haushalts- und Finanzausschuss stattgefunden. Dort ist auch das eindeutige Angebot vonseiten der Staatsregierung gemacht worden, inhaltlich über die Schwerpunkte zu diskutieren. Ich sage Ihnen ganz deutlich vorab: Ich will eine Parlamentsbefassung auch gar nicht ausschließen. Aber gehört das eigentlich dorthin? Ich möchte das auch begründen. Frau Schubert, Sie haben gerade wieder beispielhaft versucht, quasi eine Unternehmensdiskussion zu führen. Das Thema Meißen ist schwierig genug. Der Bitte Ihrer Fraktion an die Koalitionsfraktionen, im HFA dieses Thema der Geschäftsführung zu behandeln, was ja nicht üblich ist, haben wir entsprochen. Was dabei von der
inhaltlichen Auswertung übrig geblieben ist, ist ja nicht sehr viel.
Aus der Vergangenheit kann man von dem Vorgänger von Herrn Haß ja halten, was man will. Aber ich habe nicht erlebt, dass er im HFA auf Fragen von uns Abgeordneten gemauert hätte. Er hat im Wesentlichen versucht, immer inhaltlich korrekt zu argumentieren, etwas vorzulegen oder schriftlich beizubringen. Ich glaube, man sollte erst diesen Schritt tun. Man kann bei den heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten auch nicht alles coram publico diskutieren. Das werden Sie sicher auch so sehen.
Daher gehört dies erst einmal in den Haushalts- und Finanzausschuss. Alle Zuschüsse müssen, wenn es nicht über IBL geht, über den Haushalt abgebildet werden. Darin stehen die Wirtschaftspläne, die VEs, die Zuführungen usw. Sie können ja bedauern, dass es vorher keine gab; das sei einmal dahingestellt. Aber hier könnten Sie sich vorbereiten und inhaltlich alles diskutieren, ganz gleich, ob Sie eigene Anträge stellen oder dies im Rahmen des Haushalts machen. Das steht Ihnen frei. Bei dieser Freiheit sollte man es belassen, und man braucht diesen Antrag nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich behaupte, unser Land ist schön, unsere Kommunen sind schön, –
, auch die Menschen sind schön; ich fange bei Ihnen auch gern an, wenn Sie wollen. Wir haben in den letzten Jahren sehr viel in Investitionen, in die Infrastruktur, in die Gesellschaft investiert. Ich habe immer ein Problem – das habe ich Ihnen, Herr Gebhardt, auch schon gesagt –, wenn man sich hier hinstellt und sagt, unser Land ist grau und arm und es geht allen ganz schlecht. Dem ist nicht so! Dem möchte ich eingangs ganz deutlich widersprechen.
Zu Herrn Schollbach möchte ich sagen: Es tut mir leid, ich kann nicht verstehen, warum Sie den Unterschied zwischen Schulden und Krediten nicht begreifen. Wir haben in Zwickau Kredite aufgenommen, um ein Stadion zu bauen, um ein Schwimmbad zu bauen, um das Theater zu sanieren, um das Rathaus zu sanieren.
Wir haben eine gesicherte Refinanzierung durch Betreiberverträge. Natürlich können Sie diese Kredite, die durch eine Refinanzierung gesichert sind, als Schulden deklarieren. Das ist aber schlichtweg falsch. Schulden wären Verpflichtungen, die ich nicht mehr decken kann. Das ist hier aber nicht der Fall. Wenn man sich anschaut, was dieser Freistaat bereitstellt – ich runde wirklich –: mit FAG-Mitteln 3 Milliarden Euro, mit Investitionsmitteln im Haushalt noch einmal round about 3 Milliarden Euro, mit den Eigenmitteln der Kommunen noch einmal rund 3 Milliarden Euro – es sind 2,8 Milliarden Euro –, dann muss man deutlich sagen, dass die Finanzausstattung unserer Kommunen zum jetzigen Zeitpunkt so gut wie noch nie ist.
Das ist eine finanztechnische Tatsache. Die können Sie auch nicht wegdiskutieren.
Ja.
Das hat mit Mut nichts zu tun.
Ich bedanke mich erst einmal für die Frage, die mir Gelegenheit gibt, darzustellen, dass der Rechnungshof nicht immer recht hat.
Diese Gelegenheit nutze ich jetzt.
Es ist richtig, dass der Rechnungshof das so dargestellt hat. Ich möchte nur zu bedenken geben, dass der Rechnungshof gleichzeitig lobt, dass die Kommunen beim Abbau ihrer Verschuldung pro Kopf gut vorankommen. Aber ich möchte darstellen, dass insbesondere die Behauptung des Rechnungshofes, dass wir zum Beispiel noch mehr Instandsetzungsinvestitionen lostreten sollen, obwohl eine Anhörung gezeigt hat, dass die Bauwirtschaft bis zu 85 % ausgelastet ist, dem eigentlichen Ansinnen der wirtschaftlichen Haushaltsführung des Rechnungshofes widerspricht, weil ich damit jeden Euro, den ich jetzt ins Land pumpe, aufgrund des überhitzten Marktes auf 50 Cent inflationiere, weil sich die Preise verdoppeln. Es muss infrage gestellt werden, wie die Aussagen des Rechnungshofes einzuordnen sind.
Ich möchte sie nicht in Bausch und Bogen als falsch deklarieren, um Gottes willen. Es ist sein gutes Recht, bestehende Dinge herauszugreifen, isoliert zu betrachten und darzustellen. Aber die Aufgabe der Politik ist es, bestimmte Dinge immer im Kontext des gesamten Bildes dieses Freistaates Sachsen zu betrachten, und das ist manchmal schwieriger als eine Einzellösung zu analysieren.
Ich möchte in der Aktuellen Debatte fortfahren.
Doch, selbstverständlich, von Kollegen Stange immer.
Ganz so habe ich es nicht gesagt.
Ich habe keine Lust, mich auf diese Theaterwortklaubereien einzulassen.
Sie wissen ganz genau, was ich meine. Verschuldung ist aus meiner Sicht dann gegeben, wenn ich Probleme habe, das Geld zurückzuzahlen. Das ist aus meiner Sicht bei Kreditierung, die durch Verträge und Auslastung gedeckt ist, nicht so zu sehen.
Sie können das gern nicht teilen. Ich meine das so. Es ist immer eine Frage, Kapital muss auch arbeiten. – Gut. Ich würde fortfahren, Herr Präsident.
Zu dem Thema fehlende Jahresabschlüsse, Herr Schollbach, muss ich Ihnen sagen: Das können Sie dem Freistaat Sachsen nun wirklich nicht in die Schuhe schieben. Sie halten doch immer das hehre Schwert der kommunalen Selbstverwaltung hoch. Dann muss man schon einmal sagen, liebe Leute, Kommunen, dann müsst ihr euch einmal an die Nase fassen und ein wenig in die Puschen kommen. Auch der Rechnungshof – jetzt darf ich einmal etwas positiv zitieren – hat gesagt, dass sich viele Kommunen Mühe geben und es dort vorwärtsgeht.
Zum Schluss möchte ich kurz auf das Thema Pauschalierung eingehen, von dem Herr Patt sprach. Ich glaube, dass wir mit dem Förderprogramm „Brücken in die Zukunft“ mit einem sehr breiten Anwendungsspektrum, mit einem sehr vereinfachten Verfahren über Maßnahmenpläne im Einvernehmen mit den SSG-Kreisverbänden über eine lange Planbarkeit und eine lange Laufzeit ein Förderinstrument geschaffen haben, das sehr wohl eine Pauschalierung von Fördermitteln zulässt und das sehr bürokratiearm ist. Das wird mittlerweile unisono von den Spitzenverbänden gelobt. Dort haben wir schon
800 Millionen Euro und wir werden jetzt noch einmal ein Paket von 190 Millionen Euro anhängen. Wir geben 1 Milliarde Euro ins Land, und mit dem kommunalen Eigenanteil von noch einmal 25 % sind das 1,25 Milliarden Euro, mit denen wir die Kommunen zusätzlich zu den Landesmitteln und ihren eigenen Mitteln entlasten. Ich
sage es einmal so: Unsere Kommunen sind nicht arm. Unsere Kommunen sind auf einem guten Weg, und wir sollten ihn weiter befördern.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte diese Debatte in zwei Sätzen führen: Ja, Glück im Unglück; und ja, es hätte schlimmer kommen können. Aber so einfach sollten wir es uns nicht machen, weil ich jetzt ein bisschen in
dem Spagat zwischen Frau Meiwald und Herrn Rohwer stehe.
Ich denke, natürlich gibt es einen Verantwortlichen für das, was 2007 passiert ist. Hier muss man zwei Dinge trennen: den Bankenwissensstand zu dieser Zeit in der Welt und den Stand im parlamentarischen Verfahren, das durchgeführt wurde.
Dass es passieren kann, dass Papiere über Nacht am Markt nicht mehr handelbar, nicht mehr zu verkaufen sind – zu behaupten, dass das jemand hätte voraussehen können, das ist Glaskugel. Daraus wurden letztendlich auch die entsprechenden Schlussfolgerungen der BaFin mit den Basel-II- und Basel-III-Vorgaben in der gesamten Bankenwirtschaft gezogen. Die Bankentechnik heute ist wesentlich robuster und risikoärmer und besser mit Liquidität abgedeckt als zu dieser Zeit.
Inhaltlich-parlamentarisch muss man deutlich sagen – und man kann es in den Protokollen des damaligen Untersuchungsausschusses nachlesen, der eingesetzt wurde, erst über die NBL Leasing und dann erweitert auf die Landesbank –, dass der damalige Ministerpräsident, der unter Kurt Biedenkopf als Finanzminister Architekt dieser Bank gewesen ist und als Ministerpräsident ohne Rückkopplung mit dem Parlament am Parlament und am Haushalt vorbei – selbst an seiner eigenen Fraktion vorbei, damals alleinige Mehrheitsfraktion – die Gewährträgerhaftung konserviert hat, um über den Finanzmarkt Dublin zu ermöglichen, mit diesen Verbundelementen Masse zu hebeln und an den relativ geringen Margen der Provision Geld zu verdienen. – Horst Metz hat es hier immer sehr schön als Cashcow benannt und damals dem HFA vorgestellt.
Das ist das eigentliche Dilemma und Drama an dieser Geschichte, woraus wir auch unsere Lehren gezogen haben, dass solche Dinge nie wieder passieren dürfen, dass am Parlament vorbei solche Haushaltsentscheidungen getroffen werden.
Ich will gar keine Schuldzuweisung machen – es war damals so –; er musste das auch einräumen. Letztendlich hat er auch die Verantwortung übernommen. Der Rest war technisch organisiert über die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, wo man die Landesbank Baden-Württemberg faktisch genötigt hat, um einen Dominoeffekt zu vermeiden, die Landesbank zu übernehmen.
Das einzige Positive, das man an dieser Finanzkrise sehen kann, ist, dass das Sparkassensystem in Deutschland das robusteste System für solche Finanzkrisen ist. Darauf sollten wir in Zukunft aufbauen.
Was das Thema des Fonds dieser 890 Millionen Euro betrifft, so sage ich ganz deutlich für die SPD-Fraktion: Ich werde mich jetzt an Verteilungsdiskussionen wirklich nicht beteiligen. Das Parlament, der Haushaltsgesetzgeber, muss sich damit befassen. Hier gibt es sicher ganz
viele Ideen. Ich habe an der Informationspolitik des Finanzministeriums nichts auszusetzen.
Auch das ist ein Spagat, das ist richtig.
Ich glaube, dass man solche Dinge unmöglich zu vernünftigen Kurswerten verkaufen kann, wenn man es vorher durch die Gremien und damit in der Medienwelt bekanntmacht. Das ist ja der Widerspruch dabei, zu sagen, Sie wollen Transparenz, oder Sie wollen viel Geld für den Steuerzahler retten. Hier hatte im Vordergrund zu stehen, viel Geld für den Steuerzahler und unser Land zu retten, und das ist auch passiert.
Vielleicht als Abschluss: Der nette – wie sagte er es? ich komme nicht auf den Namen – kleine zweistellige Millionenbetrag, der vielleicht noch erwirtschaftet werden kann. Diese Argumentation merke ich mir für die Haushaltsberatungen, wenn wir im Sozialministerium sitzen. Dann möchte ich auch einmal für das Sozialministerium, für das Soziale im Freistaat Sachsen einen kleinen netten zweistelligen Millionenbetrag.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Antrag der GRÜNEN, einen Nachtragshaushalt von der Staatsregierung zu fordern, beginne ich mit der Begründung für die Ablehnung dieses Antrages.
Einsparung von Lehrern zulasten der Bildung im Freistaat Sachsen. Wir haben mit dieser Koalition ein Lehrerpaket beschlossen. Wir haben VZÄ in Größenordnungen in diesem Doppelhaushalt eingestellt. Ob es reicht? Die Diskussion läuft. Wir haben ein neues Schulgesetz, und wir haben einen neuen Kultusminister. Wir haben versäumt, den Nachwuchs im Landespersonal zu fördern. Es war die SPD in dieser Koalition und dann gemeinsam mit dem Koalitionspartner, die das Diktat des Stellenabbaus durchbrochen, die für mehr Stellen im Polizei-, im Bil
dungs- und in vielen anderen Bereichen – ich erinnere an die Landesdirektion – gesorgt haben.
Öffentlicher Nahverkehr. Es ist das Wirtschaftsministerium, das dafür gesorgt hat, dass in diesem Haushalt auskömmliche Mittel für die Zweckverbände enthalten sind. Sie sind aufgestockt und verstetigt worden, und wir haben dort Planungssicherheit geschaffen. Das wird ausdrücklich von den Trägern des ÖPNV und den Zweckverbänden begrüßt und unterstützt.
Zu dem Thema Abstrafen der wachsenden nicht CDUregierten Großstädte: Gut, Herr Michel, Zwickau ist eine Großstadt, auch wenn sie nicht Kreisstadt ist, aber ich fühle mich nicht abgestraft, darin gebe ich Ihnen recht. Gerade das Programm „Brücken in die Zukunft“ zeigt deutlich, wie wir versuchen, die kommunale Ebene im investiven Bereich zu stärken.
Sie sagen, dass es keinen Zukunftsplan, keine Strategie für den Strukturwandel im Bereich Kohle in Sachsen gibt. Ich bin gespannt, was Ihre Fraktion im Bund dazu hinbekommt, den Freistaat Sachsen zu unterstützen. Da würde ich an Ihrer Stelle den Mund nicht so voll nehmen. Schauen wir doch einmal an, was Sie da liefern werden.
Wenn wir uns als Letztes den Vorwurf ansehen, wir würden Sachsen als Billiglohnland vermarkten: Es ist hinreichend dargelegt, dass mit der Beteiligung der SPD in dieser Legislatur das Thema Billiglohnland Sachsen vom Tisch ist. Ich rede nicht nur vom Mindestlohn, sondern auch von der Umsteuerung der gesamten Strategie der Wirtschaftsförderung im Bereich Sachsen. Wenn Sie sich in der Industrie mittlerweile unseren Beschäftigungsgrad anschauen und welche Löhne dort gezahlt werden, so ist das einfach schlichtweg Unfug. Das vielleicht einmal eingehend. Nur zu dem Thema Begründung könnte man den ganzen Antrag schon in die Papiertonne werfen.
Sie können gern ans Mikrofon gehen, Herr Lippmann, da können Sie Ihre Frage oder Intervention anbringen.
Jetzt schauen wir uns einmal den Nachtragshaushalt in Ruhe an. Ein Nachtragshaushalt ist doch kein Selbstzweck. Ein Nachtragshaushalt ist ein Thema, wenn die Staatsregierung einschätzt, dass ihr die von uns gegebene gesetzliche Grundlage zur Erfüllung ihrer Pflichten nicht mehr ausreicht. Sie behaupten, dass das so ist. Aber wenn wir uns das Sammelsurium anschauen, in dem Sie das behaupten, dann gebe ich Herrn Michel recht, dass dort nicht einmal eine Zahl steht.
Worauf wollen Sie Ihre Behauptung aufbauen, dass die gesetzliche Grundlage für die Staatsregierung, ihre Aufgaben zu erfüllen, die wir ihr gegeben haben, nicht mehr ausreichend ist? Wo und mit welcher Zahl wollen Sie das irgendwo manifestieren? Die Frage stellt sich für mich.
Natürlich nutzen wir die gesetzlich gegebenen üpl./apl. Mittel im HFA auf gesetzlicher Grundlage aus. Ich bin gern bei Ihnen, dass man diskutieren kann, ob der dort gezogene Rahmen manchmal hart an der Grenze ist. Da bin ich gern dabei. Aber das ist doch noch lange kein Grund, die Staatsregierung aufzufordern, einen Nachtragshaushalt zu machen.
Jetzt all das zu fordern, was Sie vorher in den Haushaltsverhandlungen nicht durchbekommen haben – und das Ganze hier ist ja fast alles –, ist schon unseriös, finde ich.
Ja.
Ich könnte diese Frage ganz simpel natürlich mit Ja beantworten. Vielleicht darf ich aber, Frau Präsidentin, noch vertiefend auf die Frage eingehen.
Ich habe mit keinem Wort in diesem Beitrag behauptet, dass ein Nachtragshaushalt Teufelswerk ist. Ich habe gesagt: Wenn man einen Nachtragshaushalt von der Staatsregierung fordert, dann muss a) erst einmal die Staatsregierung einschätzen, dass sie bestimmte gesetzliche Aufgaben nicht erfüllen kann, b) haben wir die Pflicht, wenn sie das selbst nicht sieht, ihr mittels eines Beschlusses in diesem Gremium zu sagen, wo das stattfinden soll. Das müssen Sie beziffern.
Sie können nicht einfach Pi mal Daumen irgendetwas sagen. Sie müssen den Themenbereich benennen, Herr Lippmann.
Ich denke, damit habe ich versucht, Ihre Frage zu beantworten.
Zum Abschluss möchte ich noch etwas zu diesem GRÜNEN-Antrag sagen. Sie haben 2014 die Chance gehabt, dieses Land mit zu regieren.
Diese Chance haben Sie ausgeschlagen. Sie haben den schwierigen Part, mit der CDU zu regieren, uns überlassen und uns beauftragt.
Und das machen wir gut!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Der Rechnungshof wird an dem einen Tag von den einen geliebt, von den anderen gehasst, und am nächsten Tag ist es vielleicht andersherum.
Das liegt in der Natur der Sache.
An dieser Stelle möchte ich mich im Namen der SPDFraktion für die Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Rechnungshof bedanken. Insbesondere möchte ich die ständige Gesprächsbereitschaft hervorheben, wenn wir als Fraktion auf den Rechnungshof zugehen und Themen diskutieren wollen. Das haben Sie mehrfach kontrovers getan. Daraus leite ich ab, dass, wenn ich mir den Rechnungshofbericht anschaue, sich gewisse Ergebnisse darin niederschlagen. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich.
Insgesamt bescheinigt der Rechnungshof der Staatsregierung eine ordnungsgemäße Haushaltsführung. Bei der Behandlung im Haushalts- und Finanzausschuss wurden viele Voten fraktionsübergreifend getroffen, und – mein Kollege von Breitenbuch hat es ausgeführt – rund 50 % der Voten laufen darauf hinaus, dass die Parlamentarier den Ansatz des Rechnungshofes teilen bzw. zustimmend zur Kenntnis nehmen. Das ist gut.
Ich gebe meiner Kollegin Maiwald recht: Es macht manchmal auch Spaß, über solche Dinge wie Waldkalkung sehr ausführlich zu diskutieren. Das ist übrigens ein Beispiel dafür, dass die Parlamentarier mehrheitlich der Auffassung waren, dass der Rechnungshof dabei vom Ansatz her ein wenig „schwierig“ lag – so würde ich es formulieren. Das positive Gegenbeispiel dazu ist die Feststellung des Investitionsbedarfes an der Universität Leipzig, die Nummer 26. Das sind Dinge, bei denen man sagt, man hat eine Handhabe im Bereich der Haushaltsgestaltung oder kann – um das Thema Nachtragshaushalt nicht wieder aufzumachen – mit ÜPLs und APLs gegebenenfalls nachsteuern. Das sind gute Dinge.
Ich möchte für mich das Resümee ziehen, dass die Zusammenarbeit und die Gespräche sehr konstruktiv und interessant für die gesamte Arbeitsweise sehr positiv sind.
Nichtsdestotrotz möchte ich die Gelegenheit nutzen, drei Dinge kritisch anzusprechen. Das ist zum einen die Projektion des Einnahmenvolumens. Seit 13 Jahren beschäftige ich mich mit Haushalt – eigentlich seit 15 Jahren, denn wenn man einsteigt, sind es zwei Jahre zuvor – und erlebe, dass der Rechnungshof immer wieder an die Wand malt, die Einnahmen würden perspektivisch sinken und es wäre alles ganz schwierig. Es wird immer wieder das berühmte ifo-Institut herangezogen.
Wir können diese ständige – ich nenne sie pessimistische – Einstellung nicht teilen, zumal sie sich in der Realität seit 13 Jahren – solange ich im Parlament bin – nicht widerspiegelt.
Es wird immer nur der Zeitraum weitergeschrieben. Es ist dann nicht mehr 2020, 2025 oder 2030, vielleicht ist es dann 2035. Das hat ein wenig den Charakter von Zweckpessimismus. Ich weiß nicht, ob das dem Rechnungshof gut zu Gesicht steht.
An dieser Stelle sei mir ein sehr nachdenklicher Gedanke gestattet: Wir haben in diesem Freistaat die Diskussion, man sei zu knauserig für die gesellschaftliche Entwicklung, und das bis in alle Institutionen der Verwaltung hinein, auch teilweise durch solche Verbände wie SSG und Landkreistag. Der Rechnungshof als sächsische Institution kann sich dem nicht entziehen, dass er auch dafür Verantwortung trägt,
dass wir die Debatte des immerwährenden Spardruckes und der Einnahmenverluste permanent – ich kann es immer nur für mich sagen, solange ich im Parlament bin – führen.
Zum anderen halte ich das Thema Investitionsquote für schwierig, vor allem diesen einen Satz: wenn wir uns nicht an die niedrige Investitionsquote der Altbundesländer anpassen wollen. Wir wissen, dass wir mit dem Solidarpakt Leistungen bekommen haben, um eine Infrastrukturlücke zu schließen und damit Investitionen in diesem Bereich perspektivisch einzusteuern. Ich denke, es ist kein Geheimnis, dass in unseren Dörfern, Städten und Gemeinden Straßen und Einrichtungen teilweise wesentlich besser ausgestattet und ausgerüstet sind als in Bottrop, Wuppertal oder irgendwo im letzten bayerischen Winkel. Das darf man nicht vergessen. Es ist zwingend im Sinne der Sache, dass wir diese höhere Investition auf Dauer nicht tragen können und dass sie – so behaupte ich – auch nicht notwendig ist. Das sei im Gesamtkontext gesehen, dass wir irgendwann einmal solidarische Verantwortung für die gesamten Bundesländer haben werden. Das muss der Rechnungshof perspektivisch mehr berücksichtigen.
Ein ewiges Streitthema sind die Korrekturabschläge. Ich habe nichts dagegen, wenn gesagt wird, dass man an Steuerschätzungen vernünftig herangehen muss. Jeder, der mich kennt, weiß das. Aber es ist auch eine Tatsache:
Der Rechnungshof kann nicht ignorieren, dass man sich in den Haushaltsveranschlagungen der letzten fünf bis sechs Jahre um Milliardenbeträge nicht verschätzt, sondern – so behaupte ich – absichtlich unterschätzt hat.
Das darf ein Rechnungshof – und da komme ich auch wieder zur gesellschaftlichen Verantwortung – auf Dauer so nicht tun. Davon bin ich zutiefst überzeugt.
Gestatten Sie mir noch, dass ich in diesem Kontext natürlich meinem Kollegen von Breitenbuch – ich kenne die Auffassung des Rechnungshofs – widerspreche zu dem Thema implizite Schulden. Ich denke, dass es in einer Zeit, in der wir noch Kapitalmarktzinsen zahlen, keinen Sinn macht, Geld in einen Fonds zu stecken, bei dem dann in 30 Jahren inflationsbereinigt jeder Euro als 50 Cent herauskommt, solange wir heute real einen Euro Zinsen zahlen.
Dabei rede ich gar nicht mal von dem Thema Nullzinsphase. Dass wir in dem Fonds keine Eigenkapitalrendite haben, die wir selbst zahlen müssen, macht finanzpolitisch keinen Sinn. Da können Sie jeden Banker fragen, das wird er Ihnen bestätigen. Darüber müssen wir einfach nachdenken, ob das auf Dauer Sinn macht und ob diese impliziten Schulden als Realschulden mit ausgewiesen werden. Das kann man buchtechnisch alles machen, das ist kein Thema, aber ein Staat ist keine Firma. Dazu haben wir unterschiedliche Auffassungen in dieser Koalition, und ich glaube, dass mancher Euro, heute eingesetzt, besser bedient ist.
Zum Thema Investition auch noch ein Gedanke, den man wirklich auch dem Rechnungshof sagen muss: Investitionsquote hin oder her, es ergibt aus heutiger Sicht – der Finanzminister hat es selbst gesagt – keinen Sinn, einen Euro investiv ins Land zu schütten, der aufgrund der Preisverdoppelung, der überhitzten Firmengeschichte, dann nur noch 50 Cent wert ist. Es muss doch auch dem Letzten einleuchten, dass das Geldvernichtung ist.
Da kann man nun auch die Investitionsquote aus dem Buch hin- und herdiskutieren. Wir müssen uns Instrumente einfallen lassen, dass dieser eine Euro auch als ein Euro vernünftigerweise ankommt und nicht irgendwelchen Mondpreisen von Firmen zum Opfer fällt. Dafür müssen wir uns perspektivisch Instrumente suchen.
Hier würde ich mir vom Rechnungshof wünschen, nicht nur nach hinten zu schauen, was vielleicht schiefgelaufen ist, sondern mehr in die Zukunft zu schauen.
Ein Problem möchte ich noch ansprechen. Ich habe überhaupt kein Problem, wenn sich der Rechnungshof als Mahner und Berater des Parlaments und der Staatsregierung sieht – und auch als finanzielles Gewissen –; damit habe ich kein Problem. Aber wenn die Wertungen des Rechnungshofes darauf hinauslaufen, vorzuschlagen, wo zu streichen ist – beim Sport, der Jugendhilfe, Lehrern oder sonst –, da, glaube ich, ist er fehl am Platz. Das obliegt nur diesem Parlament und seinen Entscheidungen.
Ich werde nicht müde, diese positiv gemeinten Ratschläge immer wieder zu jedem Jahresbericht zu wiederholen, in der Hoffnung, dass sich weitere Themenbereiche davon im nächsten Bericht niederschlagen.
Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Wir stehen zu Europa, zur Freizügigkeit, zur gemeinsamen Währung, und in diesem Sinne schließe ich mich auch namens meiner Fraktion den Ausführungen meines Kollegen Patt vollinhaltlich an.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe hier, um ein klares Bekenntnis für das deutsche Sparkassenwesen und damit auch für das sächsische Sparkassenwesen abzugeben. Deshalb finde ich es unglücklich, das Thema Sparkassen in einen Topf mit Geschäfts- und Privatbanken zu werfen. Sie beginnen in Ihrer Begründung auch sofort mit „Die Sparkassen“. Insbesondere Satz 2 „Dem gegenüber sind jedoch die derzeitigen geschäftlichen Beziehungen der in Sachsen tätigen Sparkassen“ bla, bla, bla „eher durch Intransparenz gekennzeichnet“ möchte ich hier eindeutig zurückweisen. Das ist nicht so. Die Sparkassen sind die Filialbanken, die in der Fläche das Filialsystem und mit
Manpower die Beratung der Bevölkerung aufrechterhalten.
Das ist im Übrigen einzigartig in der EU. Deshalb müssten sich die Sparkassen entsprechender Angriffe erwehren.
Das kostet auch richtig Geld. Hier muss ich sagen: Dieses Geld muss auch irgendwo erwirtschaftet werden. Das wird zurzeit über Gebühren versucht zu erwirtschaften, weil nämlich die Sicherung des Sparkassensystems oder insgesamt des Bankensystems in Deutschland enorme Steigerungen der Mindestanforderungen des Risikomanagements und enorme Steigerungen des Eigenkapitals verursacht hat. Sie müssen laut Gesetz fast zwei Drittel des Gewinns in das Eigenkapital stecken.
Ja.
Das ist mir bekannt. Auch die Zwickauer Sparkasse, bei der ich im Verwaltungsrat bin, hat Filialen geschlossen.
Auch die Erzgebirgssparkasse und die Vogtlandsparkasse, also alle Sparkassen haben natürlich den Konsolidierungsdruck, um in dieser Niedrigzinsphase nicht nur auf der Einnahmen-, sondern auch auf der Kostenseite zu schrauben, was Gebühren und Produkte betrifft, um bei den Kosten Einsparungen zu erzielen. Trotz dieser Schließungen ist die Sparkasse nach wie vor in der Fläche am besten vertreten, Herr Wurlitzer. Das werden Sie nicht finden, wenn Sie sich einfach einmal umschauen, beispielsweise im Vergleich zur Commerzbank, zur Deutschen Bank oder zur Hypovereinsbank. Das können Sie nicht negieren. Damit hoffe ich, Ihre Frage beantwortet zu haben.
Ich möchte fortsetzen: Natürlich wurden auch die Anforderungen an die Sparkassen gesteigert, und zwar in dem Sinne, dass ihr Geschäft in der Risikohaftung von dem abhängig ist, was Sie an Eigenkapital haben. Ich möchte auch noch einmal betonen: Die Sparkassen sind der Kreditversorger vor Ort für die mittelständische Wirtschaft. Sie sind natürlich auch die Säule für die kommunalen Einnahmen. Hier muss ich einmal sagen: Linke Kommunalpolitiker, steht auf und seid gegen diesen Antrag! Das muss man einmal ganz deutlich sagen.
Ich möchte zu den einzelnen Punkten bezüglich Spenden und Sponsoring noch auf Folgendes hinweisen: Natürlich
sehen Sie überall, wo die Sparkasse sponsert und spendet, das steht überall dran – bei den Sportvereinen, bei den Events, an den Stadien, an den Museen, bei den Kultureinrichtungen. Die Sparkasse Zwickau macht das im Verwaltungsrat auch öffentlich mit einem Nutzenstiftungsbericht. Aber Sie wollen doch nicht ernsthaft glauben, dass eine Sparkasse oder ein anderes Kreditinstitut sagt, dieser Sportverein bekommt 300 oder 400 Euro. Das halten Sie doch in der Wirklichkeit überhaupt nicht aus! Und wer sitzt denn überhaupt im Verwaltungsrat der Sparkasse, wo das öffentlich gemacht wird? Da sitzen auch Ihre kommunalen Vertreter, und da sitzen auch die Beschäftigten der Sparkasse. Es ist also nicht so, dass es geheimgehalten wird. Von daher glaube ich, dass das ein vollkommen falscher Ansatz ist.
Auch die Veröffentlichung von Gehältern kann man unterstützen. Dies wird in Summe im Geschäftsbericht getan; dort steht das drin. Ich persönlich als Verwaltungsrat bekomme 150 Euro, falls es jemanden interessiert. Ich gehe damit auch offensiv um – nach Mandatsregelabgabe bleiben davon 30 Euro übrig; reich wird man davon also nicht, wenn man die Sitzungen betrachtet. Ich glaube aber nicht, dass es Sinn und Zweck ist, die Gehälter der Vorstände offenzulegen. Das wird letztendlich über die BaFin abgeprüft. Dazu gehört letztendlich auch wieder das Wissen um die Mandats- bzw. Hoheitsträger, nämlich der Kommunen, die Eigentümer der Sparkassen sind. Dazu zählen Landkreise und kreisfreie Städte sowie einige Gemeinden, beispielsweise die Stadt Zwickau.
Noch etwas zur Veröffentlichung der Zinssätze: Normalerweise stehen bei allen die Nominal- und Effektivzinssätze dran. Welchen Zinssatz meinen Sie denn? Den Zinssatz von dem Konto, wo Sie das Geld anlegen? Dann fragt sich, in welcher Form, über welche Laufzeit, in welcher Höhe und in welcher Bonität dies geschieht. Bei der Baufinanzierung geht es um Art und Umfang. Der Zinssatz ist in den Produkten überall vollkommen verschieden. Natürlich erfahren Sie ihn, wenn Sie – hier zeigt sich wieder der Vorteil der Sparkassen – zu Ihrem Berater vor Ort gehen. Dort bekommen Sie das sofort haarklein erklärt.
Die Sparkassen haben noch einen weiteren Vorteil: Wenn Sie ein Problem haben mit Ihrem Einkommen oder womit auch immer und Sie zu Ihrem Berater in der Sparkasse gehen, dann sage ich Ihnen ganz deutlich: Die Sparkasse hilft Ihnen. In diesem Sinne lehnen wir Ihren Antrag ab.
Danke.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Bankenkrise ist in Deutschland nicht in Sicht. Die Einlagen in den Banken und insbesondere in den Sparkassen in Deutschland sind sicher.
Damit könnte man beenden und den Antrag ablehnen.
Ich möchte aber auf etwas Tiefschürfenderes hinweisen, weil dieser Antrag exemplarisch zeigt, was die AfD mit Anträgen macht.
Sie schürt Angst. Auf der einen Seite schürt sie Verteilangst. Das macht sie meistens bei Flüchtlingsanträgen. Oder sie schürt Verlustangst, wie hier in diesem Antrag. Da wird das Beispiel von Zypern von 2013 gebracht als Hinweis auf die angebliche Unsicherheit bei Banken oder Sparkassen hier in Deutschland. Es wird das Beispiel von Italien gebracht.
Ich könnte Ihnen einen Tipp für einen Antrag geben, der Deutschland betrifft.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Schwarmbeben im Vogtland zu Vulkanausbrüchen führen könnten, und zwar in ungefähr 400 000 Jahren. Das muss man aber nicht sagen. Natürlich kann man da fragen: Wo ist die Reaktion der Bundesregierung? Warum macht man keine Bundesratsinitiative und entschädigt beispielsweise jetzt schon die Hauseigentümer für ihre Verluste? Natürlich nicht die Schwulen und Lesben, weil die sowieso nicht so richtig dazugehören.
Das wäre ein typischer Antrag von Ihnen, in dem Sie ein Problem schüren und aufploppen lassen, um dann eine Pseudolösung anzubieten. Das ist verheerend in der Politik. Das ist ein Giftcocktail, den Sie über das Land spritzen, wenn Sie mit solchen Anträgen Angst schüren.
Ich könnte natürlich fragen: Warum sind Sie nicht nach Venezuela gegangen? Dort sind Windeln Mangelware.
Da muss doch die Bundesregierung Vorsorge betreiben. Dazu können Sie doch einen Antrag schreiben.
Es ist langsam zum Heulen. Herr Patt, Sie versuchen, sich wenigstens damit noch inhaltlich auseinanderzusetzen. Aber das ist es eigentlich gar nicht wert, weil es ihnen gar nicht um den Inhalt geht.
Es geht ihnen nur darum, Angst zu schüren. Das muss man deutlich sagen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Doppik, doppelte Buchführung in Konten – habe ich manchmal den Eindruck – ist Doping für so machen Verwaltungsrechtler und Finanzrechtler. Das ist zumindest mein Eindruck aus der Anhörung.
Ich denke, die Historie dieser Änderung ist klar. Trotzdem wird sie noch einmal kurz dargestellt: Mit der Funktionalreform haben wir die Doppik im Freistaat Sachsen eingeführt. Ein mutiger Schritt. Das hat mit Herumdoktern, Herr Schollbach, überhaupt nichts zu tun, sondern es ist ein sehr gravierender und weitreichender Schritt.
Ich komme gleich noch dazu.
Es ist ein sehr weitreichender Schritt. Man hat dann erkannt – es muss im Jahr 2012 gewesen sein –, dass damit durchaus latente Probleme für die sächsischen Kommunen verbunden sind, und man hat in bestimmten Bereichen den Doppikwirkungsmechanismus außer Kraft gesetzt. Man hat nämlich gesagt: Wir können die Abschreibung zurzeit so nicht erwirtschaften und können erst einmal gegen das Basiskapital verrechnen. Das schaffte für die Kommunen im Ausgleich der Haushalte eine Entlastung, mit der Auflage, sich dieses Themas anzunehmen und eine Novellierung vorzulegen, die jetzt mit dem Gesetz der Staatsregierung vorliegt.
Das Problem bei diesem Gesetz ist, dass keiner so recht weiß, wie es wirken wird. Das ist nun einmal so, wenn Gesetze – das ist hier eine Einmaligkeit – erst nach einem sehr langen Zeitraum ihre Wirkung entfalten werden. Wir wissen nicht, wie sich nach Ablauf der Übergangsfrist Ende 2017 darauf aufbauend 2018/2019 die ersten Haushalte doppisch mit den zwei eingebauten Strukturmechanismen – das Haushaltsstrukturkonzept einmal bei Nichtausgleich des Ergebnishaushaltes bzw. parallel dazu bei Nichtausgleich des Finanzhaushaltes – darstellen. Nebenbei gesagt: Das Letztere ist mit Sicherheit vollkommen unstrittig; denn eine Kommune, die ihre Kredittilgung nicht erwirtschaften kann, ist in finanziellen Schwierigkeiten.
Das Problem, beim Ergebnishaushalt die Abschreibung zu erwirtschaften, wird sich kaskadierend eben erst in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 aufbauen. Deshalb ist es auch ausdrücklich gut, dass in diesem Entwurf die Evaluierung auf 2023 vorgezogen wurde. Wir wissen nicht, wie zum Beispiel die Investitionen aus dem Brückenprogramm ab dem Jahr 2018 aktiviert und dann in den Kommunen wirken werden, insbesondere in den anlagelastigen Kommunen.
Wir wissen auch nicht, was es für die Kommunen bedeutet, wenn die Mittel, die wir jetzt über das neue Bundesprogramm für finanzschwache Kommunen einsetzen wollen, für die wir noch einmal 3,5 Milliarden Euro bereitstellen und in das Land geben wollen, investiv umgesetzt und aktiviert werden. Das ist das erste Problem, die langfristige Wirkungsweise dieses Gesetzes.
Das zweite Problem ist, dass es auf der kommunalen Ebene viele gibt, die über dieses Gesetz reden, die sagen: Machen, machen, machen, aber mich betrifft es nicht mehr, bis es wirkt. Das muss man sich fairerweise auch eingestehen.
Das dritte Problem, das wir haben – das habe ich zum Beispiel in der Rede von Herrn Schollbach gehört –: Es durchdringen nicht alle die Tiefe der Wirkmechanismen. Wir haben sehr komplexe verwaltungsrechtliche, finanztechnische Regelungen, aber die Wirkmechanismen auf der kommunalen Ebene sind, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen ist, ziemlich knallhart. Jeder Kommunalpolitiker kann das sehr wohl einschätzen.
Es wäre wünschenswert gewesen, wir hätten mehr Möglichkeiten gehabt, uns anzuschauen, wie bestimmte Dinge in der Zukunft wirken. In Anbetracht der Zeitnot angesichts der Diskussionen über das Schulgesetz, über das Lehrerpaket, aber insbesondere auch über den Haushalt war dies nicht möglich. Allerdings muss man sagen, dass die kommunale Ebene aus gutem Grund darauf gedrängt hat, dieses Gesetz jetzt in Kraft zu setzen – Stichwort Rechtssicherheit und Planungssicherheit für die Kommunen.
Ich bin froh darüber, dass wir in der Koalition vereinbart haben, in Zukunft sehr genau hinhören zu wollen, wie die Kommunen mit diesem Thema umgehen werden, und dass wir ihre Signale aufnehmen wollen, falls wir Nachsteuerungsbedarf haben. Ich denke, das ist bei den Bürgermeistern – zumindest bei denen, die ich kenne – gut angekommen. Sie sagen: Ja, gebt uns die Chance, wenn wir in unseren Kreisverbänden zu der Erkenntnis kommen, dass wir Nachsteuerungsbedarf haben, dass ihr das dann ernst nehmt und aufnehmt. Das haben wir vereinbart. Ich finde, das ist eine sehr demokratische und sehr gute Lösung. Deshalb, glaube ich, können wir diesem Gesetzentwurf heute mit gutem Gewissen zustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fortschrittsbericht 2015 – wer ihn sich anschaut, wird feststellen: sehr klar strukturiert, gut beschrieben, inhaltlich sauber aufgearbeitet. Warum sage ich das? Es gibt mir immer noch Hoffnung für unseren sächsischen Beteiligungsbericht.
Kommen wir zum Inhalt. Viele Indikatoren – so beschreibt es der Fortschrittsbericht – zeigen in Sachsen nach oben, das ist erfreulich: Einwohnerzahlen, Arbeitsmarkt, Bruttoinlandsprodukt, daraus abgeleitet natürlich Steuereinnahmen. Jetzt wurde erst veröffentlicht, dass Sachsen bundesweit 2016 überdurchschnittliche 2,5 % erreichte. Das ist gut für Sachsen und zeigt natürlich auch, dass Sachsen von dieser Koalition gut regiert wird.
Wir haben auf staatlicher Seite eine Erfüllungsquote von 179 %. Ich kenne das aus den Meldungen der „Freien Presse“ zu DDR-Zeiten. Das waren die Ergebnisse in der Landwirtschaft. Wir müssen sehen, dass hier Sondereffekte gelten. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich stolz darauf bin, dieses Brückenprogramm 2015 generiert zu haben und dass dieses Programm viele Neuheiten enthält. Ich rede nicht nur über die Höhe – dieses Programm mit einem Volumen von 800 Millionen Euro generiert 1 Milliarde Euro Investitionen in den nächsten vier bis fünf Jahren; wir haben auch die Planbarkeit hergestellt, die Verwendbarkeit verbessert und das Thema Investitionsbegriff in Richtung Instandhaltung erweitert.
Das sind alles Faktoren, die dem Land guttun, die den Kommunen die Flexibilität geben und die diese in die Lage versetzen, ihren Beitrag zum Fortschrittsbericht für die Verwendung der SoBEZ-Mittel zu leisten.
Die Seite 18 des Fortschrittsberichts fasst im Wesentlichen die Ergebnisse treffend zusammen. Wir müssen sehen, dass wir bei den Kommunen durchaus Probleme haben. Das hat der Finanzminister an dieser Stelle beim FAG schon einmal beschrieben. Die Möglichkeiten der Steuereinnahmen sind bei den Kommunen im Wesentlichen ausgereizt, was eine immer stärkere Abhängigkeit der Kommunen vom sächsischen FAG erzeugt.
Im Großen und Ganzen möchte ich zusammenfassen: Die SoBEZ-Abschmelzung hat ihren Schrecken für den Freistaat Sachsen verloren. Sie findet statt – wir können sie kompensieren. Viel wichtiger ist, dass wir die Mittel ordentlich verwenden.
Ich möchte noch ganz kurz auf Probleme eingehen.
Wir müssen schauen, dass wir in unseren landeseigenen Einrichtungen wie SIB, LASuV und Landestalsperrenverwaltung, das Personal bereitstellen, das auch in Zukunft die Investitionen, die PS auf die Straße bringt. Sie müssen planen und ausschreiben können, damit letztlich gebaut werden kann. Das wird die Herausforderung dieses und auch des nächsten Doppelhaushaltes werden.
In Anbetracht der Debatte, die wir vor Eintritt in die Tagesordnung hatten, aber auch des Berichtes der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit muss man ganz deutlich feststellen: Ohne Investitionen in unsere Gesellschaft, in unsere Köpfe, in Bildung, in Zusammenhalt, in Ehrenamt – ohne Investitionen in diese Bereiche ist auch jede Investition, so wünschenswert sie ist, in Hardware, in Schulen, in Kitas oder Straßen wirkungslos.
Denn dann werden wir das Ziel der Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West nicht erreichen. Das – so denke ich – ist Aufgabe dieser Koalition. Wir werden uns der Herausforderung stellen, diese Angleichung der Lebensverhältnisse zu erreichen, um damit dem Klima, das sich zurzeit in Sachsen breitmacht und sich auch am Montagabend dokumentiert hat, ganz klar die Stirn zu bieten.
Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann es kurz machen: Natürlich werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Erstens. Wir bewegen uns mit unserer 75-ProzentErstattung im Kontext der Bundesländer auf einem normalen Level. Gegenüber einigen Bundesländern liegen wir höher, gegenüber dem Bund etwas darunter. Wir haben eine rechtlich verbriefte Regelung, andere Bundesländer eine Ermessensregelung.
Man könnte es abkürzen und sagen, die LINKEN hätten eine Gerechtigkeitslücke entdeckt – wieder einmal. Diese Behauptung aufzustellen ist Ihr gutes Recht. In dem Kontext, in dem wir uns befinden, sehen beide Koalitionsfraktionen, also auch die SPD-Fraktion, keinen Handlungsbedarf.
Zum Zweiten etwas Persönliches, was die Attraktivität des Beamtenstatus betrifft. Ich kenne es aus meiner Familie. Meine – hoffentlich – zukünftige Schwiegertochter fängt morgen die Polizeiausbildung an. Ich sage es ganz deutlich: Sie macht das, weil sie den Beruf und die Entwicklungsperspektiven dort spannend findet. Von Reisekosten weiß sie gar nichts. Dieser Aspekt spielt in ihren Erwägungen, warum sie diesen Job machen will, keine Rolle. Ich gehe davon aus, dass dies in weiten Bereichen der Fall ist. Wenn man den Gedanken spinnen will, die Attraktivität des Beamtenjobs im Freistaat Sachsen zu erhöhen, dann sollte man mit Sicherheit nicht von ganz unten bzw. ganz links mit diesem Thema um die Ecke kommen; denn es gibt ganz andere Stellschrauben,
die unzweifelhaft nachjustiert werden müssen. Das hat aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts zu tun.
Dabei möchte ich es belassen. Wir sehen in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf und lehnen deshalb den Gesetzentwurf ab.
Danke schön.
– Ich gebe mir Mühe.