Protokoll der Sitzung vom 31.05.2018

(Zuruf von den GRÜNEN)

Genau an dieser Stelle, der tierschutzgerechten Haltung, setzt das erwähnte Erlaubnisverfahren nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Tierschutzgesetzes an. Die Veterinärbehörden prüfen, ob der Zirkusunternehmer über die erforderliche Sachkenntnis verfügt. Sie schauen genau, wie die Tiere, die in der Regel bereits in Gefangenschaft geboren wurden, gehalten und transportiert werden. Bei den tierschutzrechtlichen Kontrollen müssen wir ansetzen, und wir setzen dort auch an.

Die Zirkusbetriebe werden regelmäßig kontrolliert. Dass die Regelungskompetenz für ein Verbot bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus beim Bund liegt, ist bereits hier und heute ausführlich diskutiert worden. Die praktische Umsetzung durch den Bund, also die Verabschiedung einer tierartenbezogenen Verbotsverordnung, dürfte angesichts der Ausführungen, die meine Vorredner bereits dargebracht haben, nicht einfach werden.

Aus meiner Sicht gibt es aber noch einen weiteren und für mich zumindest viel entscheidenderen Punkt: Wollen wir Nashörner, Wölfe oder Großbären in Zirkussen sehen?

(Zuruf von der AfD: Die sehen wir doch in der Lausitz!)

Wie diese Diskussion vor Ort geführt wird, kann man zurzeit sehr gut im Erzgebirge, in Annaberg-Buchholz, in Marienberg, beobachten. Die Presse hat dazu diese Woche berichtet.

Ich persönlich mag Zirkusse – das ist gar keine Frage –, aber wild lebende Tiere sehe ich auch lieber in der Natur, allenfalls in Zoos, in denen sie in einer möglichst naturnahen Umgebung leben können.

(Zuruf des Abg. Frank Kupfer, CDU)

Deshalb sollten wir im gesellschaftlichen Diskurs darüber sprechen, welche Rolle Zirkusse spielen und welche Rolle Zoos und Wildparks spielen. Tiere in ihrer natürlichen Umgebung beobachten zu können ist für beide Seiten so viel mehr wert als eine reine Zurschaustellung. Wie bei vielen anderen Dingen haben wir es letztlich mit unserer Entscheidung ein bisschen in der Hand, in welchen Zirkus wir gehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich rufe das Schlusswort auf. Herr Abg. Zschocke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Klepsch, für Ihr abschließendes, sehr deutliches Statement. Ich würde mich freuen, wenn sich diese Position, die Sie hier dargestellt haben, auch im aktiven Handeln der Staatsregierung im Bundesrat widerspiegeln würde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Wild, das kleine Wörtchen „insbesondere“ zeigt an, dass eine Aufzählung nicht abschließend ist. Aber es ist heute wahrscheinlich schon sehr spät.

Meine Damen und Herren! Deutschland ist in Bezug auf modernen Zirkus im europäischen Vergleich Schlusslicht. Solange Deutschland noch nicht zu den Ländern gehört, die die Wildtierhaltung im Zirkus einschränkt, können die Kommunen nur im Rahmen ihrer Flächenbereitstellung handeln. Andere Möglichkeiten gibt es dafür nicht.

Die Debatte hat gezeigt, dass es durchaus – neben den allgemeinen tierschutzrechtlich begründeten Einschränkungen – eine ganze Reihe von Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen gibt: im Bereich der Gefahrenabwehr, der Widmung von Flächen bzw. der Teilentwidmung.

Die Rechtsauffassung und die Vorgehensweise der Landesdirektion ist leider – Frau Schaper hat es sehr deutlich ausgeführt; vielen Dank dafür – sehr einseitig zugunsten der Zirkusbetriebe ausgerichtet.

Ziel unseres Antrages ist es, dass die Staatsregierung den sächsischen Kommunen den Rücken stärkt und ihnen nicht länger in den Rücken fällt. Anstatt die Stadträte und ihre Beschlüsse – dazu gehören CDU-Stadträte, SPDStadträte etc. öffentlich zu maßregeln, sollen doch Vorschläge unterbreitet werden, wie der Wille der Bürgerschaft in Chemnitz, in Leipzig und möglicherweise in Dresden und in Annaberg umgesetzt werden kann.

Dabei geht es doch nicht um ein generelles Verbot, Herr Anton. Das haben wir überhaupt nicht gefordert. Im Gegenteil: Zu der Behauptung in der Stellungnahme der Staatsregierung und von Ihnen, Herr Hütter, dass die Landesdirektion keine Anwendungshinweise erlassen kann, muss ich sagen: Die Landesdirektion hat am 14.06.2017 Anwendungshinweise an die Landratsämter

und kreisfreien Städte zum sogenannten Wildtierverbot durch Stadt- und Gemeinderatsbeschlüsse gegeben. Dort ist die Position der Landesdirektion noch einmal allen deutlich aufoktroyiert worden.

Unser Antrag ist offen formuliert. Ich habe Beispiele genannt, wie Kommunen in anderen Bundesländern von der Landesebene unterstützt werden, um zu rechtssicheren Entscheidungen zu kommen. Wir legen nicht abschließend fest, in welcher Form das geschehen soll. Aber was nicht geht, ist, dass sich die Rechtsaufsicht in Sachsen immer wieder nur einseitig für die Berufsfreiheit bei Zirkussen mit Wildtieren einsetzt. Das wird der Komplexität, der Problematik auf der kommunalen Ebene überhaupt nicht gerecht.

Deshalb bitte ich Sie eindringlich um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag in der Drucksache 6/12668 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Wir haben die Tagesordnung der 73. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages abgearbeitet. Das Präsidium hat den neuen Termin auf Mittwoch, den 27. Juni 2018, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen zu.

Die Sitzung ist damit geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend.