Protokoll der Sitzung vom 27.06.2018

(Patrick Schreiber, CDU: Ein Jahr!)

entsprechend auch mehr auszubilden.

(Patrick Schreiber, CDU: Einen Erzieher auszubilden dauert nicht nur ein Jahr!)

Sie können doch sagen, okay, wir bilden nicht mehr 2 000 aus, sondern wir bilden im nächsten Ausbildungsjahr entsprechend mehr aus und entwickeln das. Das heißt, Sie müssen schon überlegen, wie Sie an mehr Fachkräfte herankommen. Ich hatte Ihnen auch gesagt, 40 % – –

(Patrick Schreiber, CDU: Nein, Sie müssen sich das überlegen, wenn Sie solche Anträge schreiben!)

(Patrick Schreiber, CDU: Aber Sie überlegen sich das nicht! Das ist das Problem!)

Gut, wenn Sie mir nicht zuhören, dann brauche ich Ihnen auch nicht weiter eine Antwort zu geben. Das wäre dann entsprechend erledigt.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es ist sinnlos!)

Zum Schluss will ich nur noch einmal deutlich sagen. Sie hatten im Mai eine Kita-Umfrage erstellt. Die Mehrheit in dieser Kita-Umfrage, Erzieherinnen und Eltern, haben für eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels gestimmt.

Letztlich haben Sie in einem Gremium entschieden, wir machen aber lieber erst einmal die Vor- und Nachbereitungszeit.

(André Barth, AfD: Genau!)

Darüber sollten Sie nachdenken.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Patrick Schreiber, CDU)

Das war Frau Kollegin Junge, Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich jetzt nicht erkennen. Damit kommt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Piwarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist erst einmal gut, dass wir wieder über das Thema frühkindliche Bildung sprechen. Ich habe schon ein bisschen Zweifel, ob das Instrument, an dem wir uns jetzt abarbeiten, ein wirklich taugliches ist. Es ist aber zumindest gut, um deutlich zu machen, was die Koalition seit dem Jahr 2014 auf den Weg gebracht hat.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag verpflichtet, in dieser Legislaturperiode den Betreuungsschlüssel in den Kindergärten und Kinderkrippen schrittweise zu senken. 2015 und 2016 wurde das Betreuungsverhältnis in den Kindergärten auf 1 : 12 verbessert. Im vergangenen und im Herbst dieses Jahres verbessern wir das Betreuungsverhältnis in den Kinderkrippen auf 1 : 5. Bei all der Diskussion, die ich in der Vergangenheit dazu immer wahrgenommen habe, wo kritisiert wurde, dass es so wenig ist,

sollten wir uns trotzdem eine Zahl, Kollege Schreiber hat sie vorhin schon genannt, nochmals vor Augen führen. Das bedeutet, dass wir an sächsischen Kitas über 2 000 Fachkräfte mehr in die Betreuung der Kinder bringen, und das ist schon mal eine deutliche Qualitätsverbesserung, die man an dieser Stelle auch anerkennen sollte.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Dass dieser Entwicklung weitere Schritte folgen werden, das hat Ministerpräsident Kretschmer, habe ich und auch die Koalitionsfraktionen mehrfach öffentlich festgestellt. Das ist richtig und wichtig so; denn die qualitativ hochwertige Betreuung unserer Jüngsten legt bereits erste wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn. Dazu zählen neben einem angemessenen Personalschlüssel weitere Parameter, wie Qualifikation und Zeit.

Deshalb wird die Sächsische Staatsregierung in einem nächsten Schritt in allen Kinderkrippen, Kindergärten und Horten im kommenden Jahr die Vor- und Nachbereitungszeiten einführen. Wir setzen damit das Ergebnis unserer Kita-Umfrage vom April dieses Jahres um und stellen die dafür nötigen Mittel in den nächsten Doppelhaushalt ein.

Ich will ganz gern noch einmal auf die Umfrage eingehen, auch weil Sie, Frau Junge, das ein bisschen schwierig dargestellt haben. Das Ergebnis der Befragung in den Kitas ist sehr, sehr eindeutig, dass sich nämlich alle Beteiligten, sowohl die Leiter, die Erzieherinnen und Erzieher, aber auch die Eltern für mehr Qualität ausgesprochen haben. Ich bin sehr froh, dass wir im großen Gremium miteinander eine Entscheidung getroffen haben, die wir jetzt ins Haushaltsbegleitgesetz einfügen und dem Sächsischen Landtag dann zum Beschluss vorlegen.

Wir haben uns gefragt, wie kann denn am schnellsten diese Qualitätssteigerung in sächsischen Kitas eingeführt werden, auch vor dem Hintergrund, und darüber haben wir hier Gott sei Dank offen miteinander diskutiert, wie denn die Arbeitskräftesituation im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher ist. Da sage ich Ihnen ganz deutlich, die Vor- und Nachbereitungszeiten werden am schnellsten dafür sorgen, dass wir einen weiteren qualitativen Schritt nach vorn gehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf übersieht allerdings die einbringende Fraktion, dass die Verbesserung des Personalschlüssels in Kinderkrippe und Kindergarten bereits seit vier Jahren umgesetzt wird und zu den bekannten Ergebnissen geführt hat bzw. führt.

Ich hatte schon ausgeführt, mit der Einführung der Vor- und Nachbereitungszeiten wird den Kindertageseinrichtungen, fachlich untersetzt, landesweit mehr Personal zur Verfügung gestellt. Ich will noch einmal deutlich sagen: Zu den über 2 000 Fachkräften, die wir jetzt schon mehr in sächsischen Kitas haben bzw. noch bekommen, und durch die Einführung der Vor- und Nachbereitungszeit entlasten wir zum einen diejenigen, die jetzt schon im System arbeiten, die ihrer Verantwortung gerecht werden, und wir werden zum anderen noch einmal einen Fachkräftebedarf von ungefähr 1 350 zusätzlichen Fachleuten

generieren. Auch das wird unmittelbar für die Kinder in unseren Kindertageseinrichtungen spürbar werden.

Ich will noch darauf eingehen, Frau Zais – gestatten Sie mir den Hinweis –, dass mich Ihre Zustimmung ein bisschen verwundert hat. Man kann über diesen Gesetzentwurf der LINKEN fachlich sehr viel diskutieren und das haben wir gemacht; aber was mich schockiert, ist die Frage, wie Sie mit finanziellen Mittel umgehen. Sie generieren einen Mehrbedarf von bis zu 700 Millionen Euro über Jahre hinweg. Es ist gute Praxis, dass wir innerhalb der Legislaturperioden Maßnahmen bedenken, entsprechend finanzieren und untersetzen. Sie gehen deutlich darüber hinaus.

Ich habe das Gefühl, dass wir miteinander in einem Windhundrennen sind, wer am schnellsten unterwegs ist. Ich sage, das werden Sie mit der Sächsischen Staatsregierung nicht machen können. Wir halten Maß und Mitte, um die notwendigen Maßnahmen zur richtigen Zeit zu bringen.

(Beifall bei der CDU – Widerspruch bei den LINKEN)

Herr Kollege Gebhardt, es mag in Ihrer Partei notwendig sein, angesichts der Landtagswahlen im nächsten Jahr und der darauf fußenden Listenaufstellung noch einiges nachzulegen, aber bitte nicht auf dem Rücken der Glaubwürdigkeit des Hohen Hauses.

(Beifall bei der CDU – Widerspruch bei den LINKEN)

Offensichtlich bellt der Hund, den man da gerade getroffen hat.

Ich will zum Schluss noch ausführen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Mein Haus wird unter Berücksichtigung der Situation auf dem Fachkräftearbeitsmarkt kontinuierlich und mit Augenmerk an der weiteren Stärkung der frühkindlichen Bildung arbeiten. Schritt für Schritt gehen wir diesen Weg, weil er wichtig ist. Ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam mit den Trägern und vielen anderen Beteiligten in sehr guten Gesprächen einen Qualitätspakt vereinbart haben, den wir weiter fortführen werden, damit die frühkindliche Bildung im Freistaat Sachsen weiter einen hohen Stellenwert hat. Dieses Gesetzentwurfs bedarf es dazu nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Herr Staatsminister Piwarz sprach für die Sächsische Staatsregierung.

Meine Damen und Herren! Ich sehe keinen weiteren Redebedarf, sodass wir zur Abstimmung kommen. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise zu beraten und im Block abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, den ich nicht erkenne, dann verfahren wir so.

Aufgerufen ist das Gesetz zur schrittweisen Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen, Drucksache 6/10764, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Wir stimmen nun blockweise über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich fasse zusammen die Überschrift, den Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen und Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit Ablehnung.

Meine Damen und Herren! Nachdem nun sämtliche Teile des Gesetzes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion DIE LINKE, ob eine Schlussabstimmung gewünscht wird. –

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts

Drucksache 6/11669, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/13759, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion, es geht dann weiter mit den Fraktionen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und der Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort hat Herr Kollege Michel für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eigentlich wollte ich sagen, dass jetzt ein sehr später Zeitpunkt für die Behandlung dieses wichtigen Gesetzes im Plenum ist. Aber ich bin doch sehr froh, dass wir es nun behandeln.

Wir ändern heute das Sächsische Beamtengesetz, das Sächsische Besoldungsgesetz, das Sächsische Beamtenversorgungsgesetz sowie als Annex das Sächsische Förderbankgesetz. Allein der Gesetzentwurf der Regierung ist 120 Seiten stark. Insofern möchte ich mich an dieser Stelle bei allen mit dem Gesetzentwurf befassten Mitarbeitern der Ministerien, den Verbänden, den Besoldungspartnern sowie den Abgeordneten und Mitarbeitern hier im Landtag für die konstruktiven Beratungen herzlich bedanken.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Nicht nur, dass wir damit die Rechtsgrundlage für die Auszahlung von über 100 Millionen Euro an die Beamten des Freistaates schaffen – nein, das sächsische Dienstrecht wird insgesamt auch noch weiter modernisiert. Mit der Verabschiedung des neuen Dienstrechts senden wir ein klares Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung an die Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen.