Jens Michel

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Danke, Herr Kollege. Sind Sie nicht mit mir einer Meinung, dass man zu DDR-Zeiten sowieso recht lax mit Eigentum und mit Grundeigentum umgegangen ist?
Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die hier geäußerten Sorgen des Boxberger Bürgermeisters sind jetzt über zwei
Jahre alt. Die Welt hat sich ja inzwischen auch weitergedreht.
Es gibt zwar immer noch keine U-Bahn in Boxberg, aber die Welt hat sich weitergedreht und es hat andere gesetzliche Entwicklungen gegeben. Wobei ich jetzt aber etwas Sorge habe, ist, dass wir in ein Spiel „Stadt gegen Land“ kommen. Ich selbst wohne im ländlichen Raum,
aber ich denke, wir haben gerade in den letzten Jahren mit der Umgestaltung des FAG gezeigt, dass wir versuchen, das Thema systematisch anzugehen, und nicht, dass wir das FAG lassen und dann noch irgendwelche Nebenfonds – Flächenfonds – machen.
(André Barth, AfD: Sie machen doch genau dasselbe, Herr Michel! Von daher ist der richtige Weg, dass wir in die Schlüssel- zuweisungen, in die Hauptansatzstaffel, gehen und das systematisch ändern, und jeder in diesem Raum hier müsste jetzt schon wissen, dass wir das für das Jahr 2020 auch vorgesehen haben. Aber das geschieht nicht nach dem Zufallsprinzip, indem man mal ein paar Zahlen nimmt, sondern schön mit der Systematik; denn es ist unsere sächsische Besonderheit, dass wir ein regelgebun- denes System haben. Daran würde ich beim FAG auf jeden Fall festhalten wollen. Zu ihrem Gesetzentwurf. Sie haben dazu ja noch gar nichts gesagt, sondern nur allgemein ausgebreitet, was Sie ins Schaufenster stellen wollen. Der Gesetzentwurf ist – so würde ich auf den ersten Blick sagen – das abgeschrie- bene Sächsische Investitionskraftstärkungsgesetz. (André Barth, AfD: Haben wir gar nicht nötig!)
Ich nehme es als Lob, zumindest für die Idee des Fonds „Brücken in die Zukunft“. Aber Sie sagen, Sie haben es nicht nötig abzuschreiben. Es ist auch ein Trugschluss, denn es ist auch nicht gut abgeschrieben – weder technisch noch inhaltlich.
Die entscheidenden Passagen wurden aus meiner Sicht letztendlich überhaupt nicht beachtet.
Wenn wir einmal bei der Technik bleiben, dann stellen wir uns jetzt diesen Fall vor: Das Hohe Haus würde das Gesetz letztendlich verabschieden, und im Jahr 2020 wäre die Tranche von 113 Millionen Euro, jetzt geändert, einzuzahlen. Ich habe einmal durchgerechnet: Wie wird denn im Jahr 2020 die Aufteilung der 113 Millionen Euro erfolgen? Klar ist noch, dass im ländlichen Raum, zwischen Kreisen und Kommunen, hälftig geteilt wird. Das bedeutet, wir haben 56,5 Millionen Euro für die Landkreise. Danach erfolgt die Verteilung unter den Landkreisen nach der Fläche.
Ich weiß nicht, ob Sie es einmal ausgerechnet haben. Sie können uns ja dann einmal darlegen, wie viel beispielsweise der Landkreis Zwickau bekommen würde. Es würde mich mal interessieren, ob Sie es überhaupt heruntergebrochen haben.
Aber wie geht es dann weiter? Darüber schweigt der Gesetzentwurf, denn die Verteilung für die einzelnen genannten Aufgabengebiete ist dann wahrscheinlich frei. Gehen wir einmal davon aus, Zwickau bleiben rund 6 Millionen Euro, dann ist man frei, in Zwickau zu wählen, auf welches Fachgebiet die 6 Millionen Euro verteilt werden.
Dann habe ich das Geld, ich bekomme 600 000 Euro – Sie können uns ja einmal erläutern, wie weit Sie kommen.
Das Verfahren haben Sie jedoch aus „Brücken in die Zukunft“ abgeschrieben, mit Maßnahmenplänen usw. usf. Der entscheidende Unterschied ist aber: Bei „Brücken in die Zukunft“ hatten wir ordentliche Summen, und da hatte sich das aufwendige Verfahren schon gelohnt. Aber so stellt sich eher die Frage: Warum nehmen Sie denn überhaupt keine Pauschalen? Wenn Sie dem ländlichen Raum schon etwas zukommen lassen wollen, dann machen Sie es doch über Pauschalen, wie es im neuen FAG teilweise schon vorkommt. Das ist viel einfacher und viel besser, und dafür brauchen Sie keine Maßnahmenpläne.
Maßnahmenpläne und Abstimmung im Landkreis lohnen sich bei großen Summen.
Aber ich weiß nicht, ob es bei 6 Millionen Euro so weit ist. Aber schauen wir mal darüber hinweg und kommen wir zu den grundsätzlichen Problemen Ihres Gesetzentwurfes.
Ich behaupte, dass das, was Sie betreiben, Schaufensterpolitik ist; denn wie ist die Einordnung Ihres Fonds im Gesamtgefüge? Wie ist die Einordnung dieses möglichen Fonds im FAG, im Verhältnis Zukunftssicherungsfonds und zu all dem? Sie müssten uns das dann einmal zum Beispiel beim Breitbandausbau erläutern. Momentan haben wir Mittel für den Breitbandausbau im Zukunftssicherungsfonds und neu im Gesetzentwurf – darüber haben wir bald zu beraten – im Breitbandfonds. Die Kommunen haben eine Unterstützungszusage über 100 %. Es stellt sich jetzt die Frage, warum wir dafür überhaupt noch eine neue Finanzquelle brauchen, wie in Ihrem Papier. Das müssen Sie erläutern, und das ist bisher überhaupt noch nicht erfolgt. Des Weiteren ist die Frage schon angesprochen – –
Das habe ich leider akustisch nicht verstanden.
Erklären Sie es uns dann; vielleicht hilft das noch. – Trotzdem müssen Sie uns einen weiteren Denkansatz erläutern: Wie ist denn nun der Fördermittelansatz für Ihren Fonds? Wir haben für Breitband schon 100 %. Jetzt wollen Sie 90 % und können es aber auch als Eigenmittel nehmen.
Jetzt frage ich mich: Was denn nun? Habe ich einen Fonds mit einer Förderquote von 90 % oder kann ich es auch als Eigenmittel nehmen? Dann können Sie ja gleich sagen: 100 %. Das steht völlig neben der Spur und widersprüchlich in Ihrem Gesetzentwurf.
Gehen wir weiter: Das ist der Artikel 2 § 3 Abs. 1, in dem Sie letztendlich auf die Stellung kommen. Das ist der Punkt, an dem ich sage: schlecht abgeschrieben. Bei uns passt das vom System her rein. Sehen wir uns die Verwendungszwecke an, dann möchte ich beispielhaft auf Artikel 2 § 3 Abs. 1 und die Nrn. 2 und 3 hinweisen, da haben wir schon die Unterschiede bei der Betrachtung: Zum einen haben wir Maßnahmen von freien Schulträgern und kommunalen Trägern der Einrichtungen zugelassen. Es sind aber unterschiedliche Formulierungen. Jetzt müssen Sie mir einmal erzählen, warum Sie das machen. Schon allein diese Ungleichbehandlung von Schulträgern wäre eigentlich ein Ablehnungsgrund. Was Sie mit den abundanten Gemeinden in Ihrem Änderungsantrag machen, das ist richtig. Damit umgehen Sie verfassungsrechtliche Bedenken.
Letztendlich ist der Gesetzentwurf trotzdem überflüssig. Er ist zumindest spätestens dann überflüssig, nachdem Sie die Unterlagen zum neuen FAG erhalten haben. Er ist überflüssig, nachdem wir das Pauschalengesetz mit den 70 000 Euro je Gemeinde beschlossen haben, und er ist letztendlich auch mit dem neuen Haushaltsentwurf überflüssig.
Wir haben, um das einmal festzustellen, ein funktionierendes kommunales Finanzausgleichgesetz, da das neue FAG den Kommunen eine Finanzausgleichsmasse im Jahr 2019 in Höhe von 3,47 Milliarden Euro und im Jahr 2020 von 3,7 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat Sachsen 111 Millionen Euro im Jahr 2020 mehr zu erwarten. Durch den Gleichmäßigkeitsgrundsatz entfallen davon automatisch wieder 41 Millionen Euro auf die Kommunen. Im Ergebnis sieht der Regierungsentwurf eine dauerhafte Aufstockung des FAG um weitere 142 Millionen Euro für die Kommunen vor.
Weiter geht es dann: Das FAG führt letztendlich zu einer strukturellen Stärkung der kommunalen Ebene von 183 Millionen Euro pro Jahr. Über diese Zuweisungen hinaus, sozusagen außerhalb des FAG, soll der kommunalen Ebene im Regierungsentwurf – der Ihnen ja nun schon lange vorliegt – zwischen den Jahren 2018 und 2019 ebenfalls eine deutliche Steigerung, nämlich um
334 Millionen Euro – das sind ungefähr 11 % –, zukom
men. In Summe stehen den Kommunen in den Jahren 2019 und 2020 7,2 bzw. 7,5 Milliarden Euro als regelgebundene Finanzausstattung zur Verfügung. Im Jahr 2020 sind das rund 807 Millionen Euro mehr als im Jahr 2017. Das ist letztendlich ein Zuwachs von 13 % innerhalb von drei Jahren.
Angesichts dessen frage ich mich: Was soll dann noch Ihr Entwurf? Es sei denn, Sie machen wieder das Spielchen „Schneller, höher, weiter“. In diesem Spiel können Sie immer noch was obendrauf setzen. Aber da machen wir nicht mit! Wir sind für ein systemkonformes und regelgebundenes FAG, und deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Ich möchte noch kurz erwidern, Herr Präsident. Ich will erst einmal zurückweisen, dass wir geschlafen hätten. Ich möchte darauf hinweisen: Sie waren noch gar nicht im Landtag, da haben wir erstmals vor sechs Jahren die Zuweisungen in das gebundene System zugunsten des ländlichen Raums und die Hauptansatzstaffel geändert. Von daher ist das Thema Unterstützung für den ländlichen Raum schon lange auf der Agenda.
Wenn Sie uns vorwerfen, dass wir Geld aus der Rücklage entnehmen, dann bleiben Sie ja für Ihren Fonds völlig schuldig, wie Sie in Ihrem Zwölfjahresplan überhaupt die Finanzierung, wie Sie die Endfinanzierung machen wollen.
Das ist ja noch schlimmer. Wenn Sie jetzt einen Zwischenruf machen und sagen, Sie wollen einsparen, dann wäre es aber ehrlich, wenn Sie uns mal sagen, wo Sie das hernehmen wollen, und was Sie dafür einsparen wollen.
Dazu warte ich dann mal auf Ihren zweiten Redebeitrag, dass Sie uns erzählen, wie Sie das decken wollen. Es gehört schon dazu, wie Sie das finanzieren wollen.
Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch der Änderungsantrag trägt nicht zur Verbesserung des Gesetzes bei. Sie sagen, Sie wollen damit sozusagen gesamtfinanzpolitisch auf die Situation reagieren, bleiben aber bei dem Vorwurf mit dem Griff in die Rücklage die Fakten schuldig. Wenn Sie einmal vergleichen, wie viel wir jetzt haben – 982 Millionen Euro
in der Rücklage – und wie viel wir dann haben: Wie viel haben wir am Ende des Doppelhaushaltes in der Rücklage? Das müssen Sie erst einmal vergleichen. Das sind letztendlich die Summen, die Sie in Wahrheit hier darstellen müssen. Was ich, nebenbei gesagt, vermisst habe, war die Erläuterung auf all die Fragen, die wir hatten. Die wollten Sie uns eventuell in der zweiten Runde geben.
Ich habe gehofft, im Änderungsantrag erklären Sie uns das. Ich habe auch gehofft, dass Sie bei der Einbringung des Änderungsantrags noch einmal erklären, was Sie mit dem Trainingsanzug und Sachsen darauf gesagt haben. Was Sie in Ihrem Gesetzentwurf haben, sind alles nur Baumaßnahmen.
Oder ist der Trainingsanzug für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Betriebs und zur Unterhaltung von kommunalen Sport- und Schwimmhallen?
Ist es das? Fällt das darunter? Das verstehe ich nicht. Oder ist es eine Maßnahme zur Schaffung von Anreizen zur Ansiedlung von Ärzten und sozialer Betreuung? Das hätten Sie mit Ihrem Änderungsantrag ein wenig erklären müssen. Von daher ist auch der Änderungsantrag letztendlich nicht zustimmungsfähig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In den letzten Minuten haben wir verschiedene Sichtweisen auf den Entwurf des Doppelhaushalts gehört. Ich bin ein bisschen enttäuscht; denn ich hatte gedacht, dass von der Opposition mehr kommen würde. Aber das zeigt, wie gut der Entwurf ist, den wir vorliegen haben.
Es waren natürlich ein paar kleine Dinge drin. Besonders gut war der Freud’sche Versprecher von Frau Kollegin Meiwald, die gesagt hat: „Wir haben Gemeinheiten gesucht, aber keine gefunden.“ Es ist richtig; denn in dem Haushalt sind keine Gemeinheiten enthalten. Insoweit kann ich Sie in Ihrer Einschätzung bestärken.
Auf Ihre Innovationen warten wir noch. Wir werden sehen, welche Anträge von den Oppositionsfraktionen kommen werden. Wir warten auf gute Vorschläge. Diese müssen aber gegenfinanziert sein. Das ist die wichtigste Forderung, die wir stellen müssen.
Eines kann ich mir nicht verkneifen: Schon mit dem Einstieg in seine Rede hat der Redner der AfD gezeigt, dass die AfD-Fraktion eine Ein-Thema-Fraktion ist.
Sie landen immer wieder bei dem Thema Asyl. Wir sind gespannt, was Sie noch an Vorschlägen bringen werden und wie Sie diese finanzieren wollen. Ich freue mich auf die kommenden Beratungen.
Da Wiederholung die Mutter der Weisheit ist, will ich für Sie noch einige Punkte zusammenfassen und darlegen, woher wir kommen, worauf wir aufbauen und wie es mit diesem Doppelhaushalt weitergehen soll.
Ausgangspunkt ist – eine schöne Sache –, dass wir bei der Arbeitslosigkeit den niedrigsten Stand seit 1990 haben und dass die Löhne gestiegen sind.
Doch, das ist auch unser Verdienst. Ich stelle mich hier hin und sage selbstbewusst: Die CDU-Fraktion und alle vorangegangenen Regierungen haben nicht allzu viel falsch gemacht. Sonst wären wir nicht auf diesem Stand. Das ist ein ganz klarer Fall.
Ich sage nicht, dass es allein unser Verdienst ist. Aber wir haben bei der Begleitung dieses Weges nicht viel falsch gemacht.
Die Löhne steigen. Allein in den letzten vier Jahren sind es 4 % gewesen. Real liegen wir bei über 2 % Steigerung. Das ist nicht schlecht.
Die Wirtschaft brummt.
Das ist ein Verdienst der Wirtschaft.
Es ist aber auch ein Verdienst von uns. Ich nenne nur ein Beispiel: Hätten wir die Grunderwerbsteuer erhöht, wie es manche vorgeschlagen haben, wären den kleinen Häuslebauern Hunderte Millionen Euro verloren gegangen. Wir hätten viel weniger Bauwirtschaft gehabt. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Diese können wir addieren. Deshalb gilt: So viel hat die Politik hier nicht falsch gemacht.
Trotzdem sind die Mittel, die wir zu verteilen haben, den Steuerzahlern zu verdanken. Wir haben unsere Mittel auch den Bundes- und den EU-Zuweisungen zu verdanken. Das alles ist klar. Warum sage ich das? Wenn wir in den nächsten Jahren 40 Milliarden Euro zu verteilen haben, sollten wir uns dieses Umstands immer bewusst werden. Ein Haushaltsvolumen von über 40 Milliarden Euro liegt etwas über dem Durchschnitt. Ich muss also davor warnen, in Euphorie zu verfallen.
Ich weiß, dass viele hier im Haus und viele Journalisten den Finanzpolitikern vorwerfen, wir sähen die Zukunft immer nur schwarz und wollten immer nur Mittel einsparen und Geld zurücklegen. Ich kann Ihnen versichern: Keinem von uns geht es darum, Sachsen kaputtzusparen,
wie es teilweise – wahrheitswidrig – behauptet wird. Wir kommen mit unserer Finanzpolitik unserer Verantwortung nach, auch gegenüber den nachfolgenden Generationen, damit auch diese noch Spielräume zum Gestalten haben. Dazu braucht man solide Haushalte.
Dazu braucht man einen Überblick über zukünftige Belastungen, damit diese in Grenzen gehalten werden können. Dazu braucht man Handlungsmöglichkeiten auch für zukünftige Politiker und Generationen. Wenn wir jetzt dieses Rekordvolumen in der Hochkonjunkturphase haben, dann greifen wir trotzdem und dennoch auf Rücklagen zurück. Das sollte immer die Grenze unserer weiteren Verhandlungen sein.
Meine Damen und Herren! Leider bewahrheitet sich immer wieder die alte politische Erkenntnis, dass sich eher ein Hund einen Wurstvorrat anlegt, als dass eine Demokratie Rücklagen bildet. Da sind wir Sachsen schon besser als andere. Wir lösen zwar, wie bereits dargestellt, Rücklagen auf. Wir halten aber auch an den Zuführungen zum Generationenfonds fest.
Der Regierungsentwurf lässt auch die Haushaltsausgleichsrücklage von bisher 982 Millionen Euro um 300 Millionen Euro aufwachsen.
Mir sind die Diskussionen bewusst, die wir alle um das Totsparen geführt haben. Es gibt immer wieder Menschen, die alles besser wussten. Sie wussten es zwar hinterher besser.
Wenn wir im Jahr 2009 – da waren Sie noch nicht in dem Hohen Hause – die Hochkonjunktur, die wir jetzt haben, vorausgesagt hätten, dann wollte ich den sehen, der das 2009 belegbar gemacht hat.
Die Zurückhaltung hat uns geholfen, das Jahr 2009 gut zu überstehen. Eines möchte ich Ihnen auch noch sagen: Wir reden von einer Investitionsquote bei den anstehenden Beratungen. Das sollte noch unser Thema sein. Diese Investitionsquote ist im Bundesvergleich sehr gut. Mit 14,2 % ist sie vergleichsweise hoch, aber sie sinkt im Vergleich zu den vorherigen Jahren.
Was aber steigt, ist das, was wir als Finanzpolitiker gesagt haben: Die Personalausgabenquote steigt. Ein Viertel unseres Geldes geben wir für Personal aus. Das ist ein Punkt, den wir uns bewusst machen müssen. Im Geiste der Haushaltsklarheit sind alle Personalstellen wieder klar im Haushalt abgebildet. Ich bin dem Finanzminister
Matthias Haß sehr dankbar, dass er den Anregungen gefolgt ist und alle Stellen wieder abbildet – herzlichen Dank dafür.
Aber sieht man sich die Entwicklung an, dann kann man den Personalaufwuchs bereits in den letzten Jahren deutlich erkennen. Wer es sehen will, kann erkennen, dass es kein Kaputtsparen in der Verwaltung gegeben hat und geben wird, weder 2014 noch am Ende dieses Doppelhaushaltes im Jahr 2020. Da werden wir 91 856 Stellen haben. Das ist enorm für dieses kleine Land. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Da wird es die Notwendigkeit geben, die alle Parlamentarier betrifft, dass wir vor dem Hintergrund einer sinkenden Bevölkerungszahl uns das genau ansehen müssen. Das bedeutet nicht Rasenmäher, sondern das heißt, dass wir uns effizienten Personaleinsatz genau anschauen. Es gibt Bereiche, da fehlt Personal und es gibt Kuschelecken. Es ist unsere Aufgabe, als Parlamentarier dahin zu schauen und das zu benennen.
So gehört für mich vor diesem Hintergrund der Sonderbericht des Rechnungshofes zur Evaluierung des zentralen Flächenmanagements dazu. All das sind Aufgaben, denen wir uns jetzt ernsthaft stellen müssen. Wir als CDUFraktion haben bereits bei der Aufstellung des Regierungsentwurfs sehr eng mit dem Regierungschef Michael Kretschmer und unseren Staatsministern zusammengearbeitet. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle im Namen der Fraktion bei der Regierung ganz herzlich bedanken.
Obwohl wir das gemacht haben, ist es trotzdem unsere Aufgabe als Parlamentarier, gerade beim Haushaltsbegleitgesetz darauf zu achten, dass die Rechte des Parlaments gewahrt bleiben.
Als Parlamentarier sollten wir uns genau überlegen, welche Befugnisse wir an die nicht gewählte Verwaltung delegieren und welche Befugnisse wir behalten. Denn wir sind letztlich die gewählten Vertreter des Volkes und das Parlament.
Das sagen wir schon immer.
Da können Sie einmal im HFA nachfragen, wer Entscheidungsbefugnis haben möchte, zum Beispiel beim Zukunftssicherungsfonds – also bitte ganz ruhig bei den GRÜNEN.
Wenn wir dann letztendlich in dem Parlamentsverfahren sind, dann möchte ich auch meinen koalitionsinternen Dauerspruch wiederholen, den ich aller zwei Jahre immer wieder bringe: Ich bin sicher, dass wir im Dezember einen ganz tollen Haushalt als Koalition verabschieden werden. Aber trotz aller Versuche der Zuweisung, dass die einen
auf dem Sonnendeck rot gebräunt die Guten sind und die im Maschinenraum letztendlich schwarz beschmiert die Bösen, ist nicht angebracht. Denn es wird ein Koalitionshaushalt sein, und was der eine Partner nicht will, wird nicht gehen. Deshalb wird es unser gemeinsamer Beschluss sein. Ich glaube, es wird ein guter Haushalt werden, den wir dann im Dezember dieses Jahres verabschieden werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Fraktionsvorsitzender Frank Kupfer hat die Schwerpunkte für uns bereits benannt.
Am Schuldenabbau wollen wir festhalten. Die Investitionsquote ist auch klar. Wir wollen einen starken Staat mit ausreichend Mitarbeitern, keine Steuererhöhungen – ich habe bereits die Grunderwerbsteuer genannt. Wir werden Schwerpunkte in der Bildung, Forschung, inneren Sicherheit und medizinischen Versorgung setzen. All das ist bereits aufgenommen. Ich will das an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholen. Wir haben viele Ausgaben gerade im Bereich der Bildung, zum Beispiel das Lehrerpaket. Dazu, was Sie zur inneren Sicherheit gesagt haben – das möchte ich noch einmal ausdrücklich sagen –, finden wir vieles im Regierungsentwurf.
Mit der Umsetzung des Aufwuchses um die 1 000 zusätzlichen Stellen sowie die höheren Investitionsmittel für die Ausstattung der Polizei haben wir bereits vor Jahren begonnen. Wir können bereits jetzt von einer erhöhten Schutzausrüstung und gepanzerten Fahrzeugen profitieren.
Trotzdem werden wir 34 Millionen Euro in 2019 und noch einmal 33 Millionen Euro im Jahr 2020 mit drauflegen. Es gibt mehr Stellen in der Justiz und es gibt mehr Stellen im Justizvollzug.
Wir werden noch weiter über diesen Bereich innere Sicherheit diskutieren. Genauso haben wir viele Schritte bei der medizinischen Versorgung eingeleitet. Für die Krankenhausförderung stehen Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind alles tolle Kennzahlen.
Zeigen Sie mir Länder von der Größe Sachsens, die das haben.
Bei der Telemedizin fördert der Freistaat innovative Vorhaben weiterhin mit 10 Millionen Euro. Dazu stehen EFRE-Mittel zur Verfügung. Dazu kommen die kleinen weichen Faktoren. Für pflegerische Versorgung in den Landkreisen und kreisfreien Städten wird es regionale Pflegebudgets in Höhe von 1,3 Millionen Euro geben.
Warum sage ich das? Ich könnte noch viele weitere Bereiche anführen. In diesem Doppelhaushaltsentwurf ist in jedem Bereich etwas dabei. Eigentlich kann keiner sagen, dass er bei diesem Regierungsentwurf zu kurz gekommen ist. Das sollten wir uns einmal vor Augen halten. Was werden wir erleben? Ich behaupte einmal – besonders bei der AfD –, dass sie von einem schneller, höher, weiter nicht wegkommen werden. Da wage ich ausnahmsweise einmal eine Prognose.
Angesprochen wurde auch die kommunale Ebene. Dazu möchte ich sagen, dass die Regelung, die wir getroffen haben bzw. die jetzt zum FAG vorliegen, hervorragend sind. Das sind enorme Volumen.
Was noch dazu kommt, ist, dass wir uns vereinbarungsgemäß im Rahmen des Kompromisses, den wir mit den Spitzenverbänden auch im Jahr 2016 getroffen haben, bewegen. Wir wollen an den Vereinbarungen festhalten. Wir wollen ein unstetes Ändern und Switchen mit den Wirkweisen des FAG vermeiden. Denn Planungssicherheit ist ganz wichtig, gerade für die kommunale Ebene. Mit diesem FAG, mit diesem Entwurf ist das gelungen. Es kommt noch unser systemgebundenes Regelwerk dazu, Kollege Schollbach. Das hat nicht nur die Zustimmung der Spitzenverbände. Es ist auch faktisch weit weg von einem Gängelband. Das möchte ich an dieser Stelle einmal klarstellen. Wenn wir uns die Zahlen anschauen, die allein als allgemeine Deckungsmittel zur freien Verwendung der Kommunen zur Verfügung stehen, dann haben wir im Jahr 2018 6,3 Milliarden Euro, im Jahr 2019 6,6 Milliarden Euro und im Jahr 2020 6,9 Milliarden Euro.
Wir steigern von 6,3 im Jahr 2018 auf 6,6 und im Jahr 2020 auf 6,9. Das sind letztendlich 9 % an Steigerung. Wenn wir alles zusammennehmen mit dem, was wir haben – Sonderzuweisungen, Pauschalierung, Vereinfachung Förderverfahren –, kommen wir auf einen Zuwachs nahe 15 %. In diese Richtung bewegen wir uns. Das sollten Sie einmal sagen. Da sehen Sie mit Ihren lächerlichen 132 Euro pro Kopf alt aus. Entweder sind Sie schneller, höher, weiter, wenn es oben drauf kommt, oder wenn es ein Alternativvorschlag ist, würde ich ihn schnell wegpacken. Da ist der Regierungsentwurf schon dreimal höher. Da würde ich sehr vorsichtig sein.
Was wir an dieser Stelle diskutieren müssen, ist, wie die Wirkweise von vermehrten Ausreichungen von Pauschalen und erhöhter Zuordnung von Finanzmitteln auf die kommunale Ebene ist. Teilweise wird es den einen oder anderen kommunalen Vertreter geben, der vergisst, zu erwähnen, woher die Mittel kommen. Dann entsteht vor Ort der falsche Eindruck.
Dann entsteht vor Ort der Eindruck, die Wohltat stammt aus dem kommunalen Haushalt, und der Freistaat tut
wieder nichts für uns. Das hilft politischen Grenzgängern oder den Leuten, die politische Frustration schüren.
Da müssen wir aufpassen, was wird. Wir werden am Ende sehen, ob dieser Weg richtig ist oder nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den nächsten Wochen werden wir ein spannendes parlamentarisches Haushaltsaufstellungsverfahren der besonderen Art
erleben. Da bin ich mir sicher; denn a) steht eine Landtagswahl an, und b) haben wir ein sehr hohes Haushaltsvolumen. Ich habe die Sorge, dass wir der Versuchung der Versprechungen jeglicher Art ein wenig erliegen werden. Deshalb ist meine Bitte: Lassen Sie uns die alpine Konjunkturweisheit von Stefan Kooths berücksichtigen. Er hat einmal gesagt: „Wo die Konjunkturberge besonders hoch sind, sind die Konjunkturtäler besonders tief.“ Das sollten wir beachten.
Die nächste Grundregel hat der Staatsminister schon genannt. Staatshaushalte werden in guten Jahren verdorben. Dieser Versuchung sollten wir nicht erliegen. Deshalb freue ich mich auf ein konstruktives, aber auch unserer Pflicht und Vorsorge für zukünftige Generationen angemessenes Haushaltsverfahren und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Als ich das Thema der Aktuellen Debatte las, habe ich mich gefragt: Was soll da kommen? Ich konnte es mir nicht so richtig vorstellen. Ich glaube, Sie haben sich bei dem Thema irgendwie verwählt.
Es ist schon schwierig, im Juni über einen Doppelhaushalt zu sprechen, obwohl die Regierung gerade dabei ist, diesen zu erstellen. Ich will das einmal der Reihe nach aufschlüsseln.
Am 18. Dezember ist die neue Regierung ins Amt gekommen. Am 31. Januar hat der Ministerpräsident die Regierungserklärung abgegeben. Am 9. März kam das Handlungsprogramm „Bildung sichern“. Am 11./12. März war die Eckwerte-Klausur zum Doppelhaushalt der Regierung. Dann kam im Mai die Steuerschätzung, und Ende Mai kam die Einigung mit den Kommunen zum FAG, dem größten FAG aller Zeiten.
Wieder einmal! Das ist doch logisch. Bei guter Politik geht es der Wirtschaft gut, und dann gibt es mehr Steuereinnahmen, und geht es dem Staat gut, dann gibt es auch mehr Geld für die Kommunen. Das ist alles logisch!
Am 13. Juni haben wir im HFA den Gesetzentwurf behandelt, diesen im Plenum beschlossen, und am 13. Juni haben wir im HFA die Gelder, nämlich die 70 000 Euro Pauschale, an die Kommunen freigegeben. Die Umsetzung ist also erfolgt.
Jetzt beginnen Sie Ihre Debatte zum Haushalt im Juni. Sie wussten wahrscheinlich nicht, als Sie sich das Debattenthema von Ihren Beratern oder von wem auch immer haben einreden lassen, lieber Kollege Gebhardt, dass die Regierung ihre Haushaltsklausur am 20. Juni abgehalten hat. Der Haushaltsentwurf der Regierung steht also im Grundsatz. Ich glaube schon, dass das Tempo, das bei der Umsetzung an den Tag gelegt wird, so rasant ist, dass Ihnen dabei etwas schwindlig wird. Ich habe den Eindruck, Sie wissen nicht so richtig, wie Sie jetzt damit umgehen sollen. Das erklärt für mich auch Ihre Verwechslung von Staatshaushalt und Doppik, denn das sind unterschiedliche Dinge.
Mich hat auch gewundert, dass Sie das Oppositionsspiel „schneller, höher, weiter“ nicht so richtig angefangen haben. Das hätte ich eigentlich erwartet. Aber das wäre auch schwer gewesen, denn dieser Doppelhaushalt mit über 40 Milliarden Euro ist schon „sehr hoch, sehr schnell und sehr weit“. Da müssen Sie erst einmal drüberspringen.
Bei vielen Themen, die Sie genannt haben, hat es gute Lösungen gegeben. Ich nenne noch einmal das FAG. Im Jahr 2017 haben wir 3,22 Milliarden Euro den Kommunen zur Verfügung gestellt. Jetzt haben wir eine halbe Milliarde Euro mehr für die Kommunen: 3,724 Milliarden Euro. Dazu kommen noch sehr viele Maßnahmen außerhalb des FAG, wie zum Beispiel Förderprogramme.
Sie haben heute Dinge, wie die innere Sicherheit, beklagt und gefragt, wie die Regierung diese umsetzen will. Unglücklicherweise haben Sie die Tagesordnung wahrscheinlich erst dann gelesen, nachdem das Thema zur Aktuellen Debatte schon angemeldet war, denn heute beschließen wir im Beamtengesetz diesen Zuschlag für die Beamten, damit diese länger im Dienst bleiben.
Und wenn es nur 100 Beamte sind: Das hilft in dieser demografischen Situation und ist eine gute Sache.
Damit Sie bei den Terminen nicht wieder durcheinanderkommen, will ich ein bisschen nachhelfen: Bis zum 9. August will die Regierung den Entwurf an den Landtag übersenden. Die erste Beratung dazu wird am 16. August stattfinden, und im Dezember, Herr Gebhardt, werden wir einen ganz tollen Doppelhaushalt für die nächsten zwei Jahre beschließen, dessen bin ich mir ganz sicher.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, der letzte Satz war entlarvend genug. Die Kollegin kennt den Haushalt noch gar nicht, hat ihren Stab darüber aber schon gebrochen.
Das zeigt eigentlich schon, worum es hier geht: Es geht um Polemik.
Wenn Sie es dann vorliegen haben werden und wenn Sie vor allen Dingen das Haushaltsbegleitgesetz sehen werden,
in dem Verwaltungsvereinfachungen stehen, das Pauschalen enthält,
nach dem baufachliche Prüfungen entfallen werden – all das –, wenn Sie das kennen werden, dann freue ich mich jetzt schon darauf, dass Sie dem Entwurf zustimmen werden, ohne Änderungsantrag; denn so gut wird der Haushalt werden.
Ansonsten habe ich hier zur Kenntnis genommen, dass die Rednerin von der Debattenbenennerin über ihren eigenen Antrag hier am Pult wahnsinnig geworden ist. Das sagt eigentlich alles.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Marco Böhme, DIE LINKE: Das waren wirklich gute Argumente! – Susanne Schaper, DIE LINKE: „Qualifiziert“ trägt einen neuen Namen!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eigentlich wollte ich sagen, dass jetzt ein sehr später Zeitpunkt für die Behandlung dieses wichtigen Gesetzes im Plenum ist. Aber ich bin doch sehr froh, dass wir es nun behandeln.
Wir ändern heute das Sächsische Beamtengesetz, das Sächsische Besoldungsgesetz, das Sächsische Beamtenversorgungsgesetz sowie als Annex das Sächsische Förderbankgesetz. Allein der Gesetzentwurf der Regierung ist 120 Seiten stark. Insofern möchte ich mich an dieser Stelle bei allen mit dem Gesetzentwurf befassten Mitarbeitern der Ministerien, den Verbänden, den Besoldungspartnern sowie den Abgeordneten und Mitarbeitern hier im Landtag für die konstruktiven Beratungen herzlich bedanken.
Nicht nur, dass wir damit die Rechtsgrundlage für die Auszahlung von über 100 Millionen Euro an die Beamten des Freistaates schaffen – nein, das sächsische Dienstrecht wird insgesamt auch noch weiter modernisiert. Mit der Verabschiedung des neuen Dienstrechts senden wir ein klares Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung an die Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen.
Lassen Sie uns nun die wesentlichen Regelungen einmal etwas genauer betrachten. Da haben wir mit Artikel 1 die Änderung des Beamtengesetzes: Der Regierung gebührt der Dank für die Erstinitiative zu einer Neuregelung bei der Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen. Bei dieser Regelung haben
wir aber im Landtag noch etwas nachgesteuert. Wir befürworten aus Fürsorgegesichtspunkten, dass es besser ist, wenn der Freistaat Sachsen als Dienstherr den Beamten, deren Dienst so beeinträchtigt wurde, dass sie einen Schadenersatztitel gegen einen Schädiger zugesprochen bekamen, von der Mühe eines ersten eigenen Vollstreckungsversuchs befreit werden. Die Beamten können somit mit ihren Vollstreckungstiteln zum Dienstherrn gehen und ihm den Vollstreckungstitel abtreten. Hier wird meines Erachtens ein klares Bekenntnis des Freistaates an seine Beamten gerichtet. Wir stehen zu unseren Beamten, die sich für den Freistaat einsetzen. Wir befreien sie von möglichst viel Bürokratie und honorieren auch damit ihren Einsatz.
Wenn wir im Schwerpunktbereich der inneren Sicherheit bleiben, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf Artikel 2 lenken. Darin wird das sächsische Besoldungsgesetz geändert. Bei diesem Gesetz folgen wir einer Regierungsinitiative und zahlen den Polizei- und Justizvollzugsbediensteten, welche über ihr Pensionseintrittsalter im Dienst bleiben, einen zehnprozentigen Zuschlag. Das bauen wir damit aus. Hintergrund ist, den einen oder anderen Beamten dafür zu gewinnen, seinen Dienst noch etwas zu verlängern, um damit der inneren Sicherheit im Freistaat weiter zur Durchsetzung zu verhelfen. Gerade in dieser heutigen Zeit stärkt das die innere Sicherheit und hilft uns bei der Bewältigung der demografischen Entwicklung, bis die neuen Sollstärken erreicht sind.
Diese Dienständerung besticht auch durch ihre ausgewogene Abwägung zwischen Rechten und Pflichten der Beamten. Im § 138 a wird die Rechtsgrundlage für verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen bei Polizeibeamten geschaffen. Dazu bringt uns einerseits der Fürsorgegedanke, andererseits aber auch der Wunsch, im Dienst
gesunde und leistungsfähige Beamte einsetzen zu können. Noch exemplarischer für ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten ist der neue § 71 im Beamtengesetz: Sächsische Beamte dürfen pro akutem Pflegefall – eines nunmehr auch erweiterten Angehörigenbegriffs – unter Beibehaltung der Dienstbezüge zehn Tage zur Pflege des Angehörigen zu Hause bleiben. Damit gehen wir über das Pflegezeitgesetz hinaus; denn in Sachsen besteht für die Beamten ein Anspruch auf die Beibehaltung der Dienstbezüge – übrigens für jeden Fall immer wieder neu. Dass wir eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen des akuten Notfalls verlangen, ist aus meiner Sicht richtig, denn wir besolden unsere Beamten ja weiter aus Steuermitteln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wohl mit Abstand größte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und auch in der Anhörung hat § 155 a des Beamtengesetzes erfahren. Darin wird die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister und ehrenamtliche Ortsvorsteher geregelt. Diese Norm wird den heutigen Herausforderungen an die Ehrenämter angepasst. Diese Ehrenämtler machen wirklich keinen leichten Job, aber sie machen einen wichtigen Job für unsere Demokratie. In Zeiten allgemeiner politischer Aufgeregtheit müssen diese Menschen immer wieder als erste Ansprechpartner genau in diesem Ehrenamt zur Verfügung stehen – auch gegen vielfältige individuelle Interessen und Versuche, sich auch gesellschaftlich durchzusetzen. Dafür brauchen wir gestandene Frauen und Männer. Es ist wichtig, dass wir ihnen die notwendige Anerkennung zukommen lassen.
Neben einer gehörigen Portion Idealismus für diesen Job erfolgt jetzt auch die materielle Anerkennung. Ich hoffe, das ist ein Anreiz, sich auch weiterhin in diesen Ehrenämtern zu engagieren.
Letztendlich ist aus der Vielzahl von Neuregelungen noch die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 zu nennen. Dieser müssen wir bis Endes dieses Monats entsprechen und dieses Urteil umsetzen. Deshalb ist eine Eilausfertigung beantragt. Nach diesem Gerichtsurteil müssen wir die verzögerte Ost-West-Anpassung in den Jahren 2008 und 2009 sowie die Besoldungsanpassung 2008 nachzahlen. Hierzu wiederhole ich zwei Punkte aus vorangegangenen Reden: Erstens war diese Rechtsprechung so nicht vorhersehbar. Zweitens verkommt das Besoldungsrecht nach den neuen gerichtlichen Prämissen immer mehr zur Rechenaufgabe. Die Nachzahlung ist für den einzelnen Abgeordneten kaum noch nachrechenbar. Aber ich kann Sie beruhigen: Der Entwurf wird so von den Besoldungspartnern mitgetragen. Von daher glaube ich, dass wir dieser Rechenaufgabe guten Gewissens folgen können. Alles in allem kommt hier die stattliche Summe von 104 Millionen Euro zusammen. Diese Summe ist im Doppelhaushalt bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Ihre Zustimmung – wohl wissend um die Tatsache, dass nichts so veränderlich ist wie das Beamtenrecht.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir mit dem jetzt zu beschließenden Gesetz eine Zahlung an jede kreisangehörige Kommune, für die ersten 1 000 Einwohner je 70 Euro, für die Jahre 2018 bis 2020 beschließen, dann ist das in Summe eine zusätzliche Zuweisung an die Kommunen in Höhe von 90 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen.
Vor dem Hintergrund des Wunsches einer noch stärkeren Unterstützung kleinerer kreisangehöriger Kommunen wurde dieses Verfahren gewählt. Aus juristischen Gründen können wir es nicht auf eine bestimmte Größenklasse beschränken. Die Unterstützung kommt jedoch gerade den kleinen Gemeinden zugute und auch dort besonders zur Entfaltung.
Die Summe wird in drei Tranchen, also jeweils 30 Millionen Euro pro Jahr, ausgezahlt.
Auf ausdrücklichen kommunalen Wunsch ist die Verwendung der Mittel entgegen der ursprünglichen Intention nicht investiv zweckgebunden, sondern völlig frei. An dieser Freiheit in der Mittelverwendung hat sich auch nichts durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen geändert.
Die Koalition hat aber mit einem Änderungsantrag gerade für das Jahr 2018 rechtssicher klargestellt, dass für die Festlegung der Ausgaben der Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde zuständig ist. Ebenso haben wir die Übertragbarkeit der Mittel gesetzlich eindeutig geregelt und mit dem 31. Dezember 2021 das endgültige Datum für die Verausgabung festgelegt.
Da wir hier über 90 Millionen Euro an Steuergeldern sprechen, sollte der Freistaat Sachsen schon überschlagartig wissen, wie das Geld verwendet wurde. Deshalb wurde seitens der Koalition noch eine Berichtspflicht des Finanzministeriums an den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags eingefügt.
Eine solche Berichtspflicht ist auch ganz klar nicht mehrbelastungsausgleichspflichtig.
Insgesamt passt diese heute zu verabschiedende Vorschrift auf ein Blatt Papier: kurz, einfach und gehaltvoll.
Ordnen wir dieses Gesetz in die Reihe der Zusatzmittel für die Kommunen ein, dann müsste jeder – wirklich jeder! – sehen können, dass die kommunale Ebene in Sachsen gut mit Investieren beschäftigt ist. Ich denke nur an die 800 Millionen Euro aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“. Ich denke an die vor wenigen Wochen beschlossenen Schulhausbaumittel in Höhe von knapp 200 Millionen Euro oder an die Verdopplung der Fördermittel auf 200 Millionen Euro in den nächsten Jahren.
Nicht umsonst mussten wir wegen Überhitzung des Baumarktes und Überlastung manches kommunalen Bauamtes in den letzten Plenartagen die Verwendungsfristen für diese Mittel verlängern. All das kommt noch hinzu zum größten Volumen des kommunalen Finanzausgleiches.
Zu all dem kommen jetzt noch diese Pauschalen in Höhe von 90 Millionen Euro hinzu. Das sind insgesamt pro Kommune zusätzliche Mittel in Höhe von 210 000 Euro – außerhalb der Reihe. Damit könnte man bei einer Förderung zum Beispiel von 75 % ein Volumen von insgesamt 840 000 Euro verbauen. Das ist schon eine ganze Menge zusätzliches Geld, gerade für kleine Kommunen. Eben für diese kleinen Kommunen ist dieses Programm gedacht.
Nicht zu vergessen ist, dass die von den Wirtschaftsweisen über Jahre angekündigten Steuermehreinnahmen nun auch langsam beim Freistaat und bei seinen Kommunen ankommen. Wir können schon jetzt davon ausgehen, dass wir hier, in diesem Hohen Hause, im Herbst noch ein viel größeres Kommunalvolumen beschließen werden.
Meine Damen und Herren! All diese Entwicklungen muss man im Zusammenhang sehen. Trotzdem wage ich jetzt hier am Pult die Prognose, dass die Opposition an diesem Gesetz wieder etwas herumzumäkeln hat, einfach aus Prinzip.
Aus diesem Grunde hebe ich mir meine Redezeit für die zweite Runde auf, um gegebenenfalls oppositionellen Nebelkerzen und Gerüchten entgegentreten zu können.
Ich bedanke mich bis hierher für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen. Ich dachte, Sie mäkeln richtig herum, aber es war jetzt doch nur ein laues Lüftchen.
Ich möchte erst einmal – –
Nein, ich muss auch einmal ein bisschen herummäkeln.
Ich will erst einmal klarstellen: Das FAG, die Kommunalfinanzen sind insgesamt ein Volumen von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Wir können davon ausgehen, dass das kommende FAG noch größer wird. Ich möchte es wiederholen. Es ist denklogisch bei diesen Steuereinnahmen der Fall. Trotzdem ist der eine oder andere oder fast alle dem Reflex der Opposition gefolgt: schneller, höher, weiter. Es ist logisch, dass Sie noch mehr wollten. Das ist klar. Aber wenn wir uns die einzelnen Punkte ansehen – – Kollegin Meiwald hat gesagt, die Übertragung ist okay, aber die Auflage, die Ausgabebefristung, eine Begrenzung der Mittelausgabe bis zum Jahr 2021 wäre eine Beschränkung der Kommunen und alles wäre schlecht.
Was denn nun? – Ist die Not so groß, wie Sie es darstellen? Dann gibt es jede Kommune doch schon viel eher aus. Oder sollen sie es aufheben und in einen Fonds packen, wie es die AfD will? Wir denken, mit dem Jahr 2021 ist eine vernünftige Zeitachse zum Ausgeben dieser Mittel gesetzt. Da, glaube ich, war dieser Reflex.
Mehrbelastungsausgleichspflichtig bedeutet – um das zu übersetzen: Der Freistaat übergibt Aufgaben nach Artikel 85 der Sächsischen Verfassung und muss für diese Aufgabenübertragung letztendlich den Aufwand an die Kommunen bezahlen. Es ist aber keine Aufgabe nach
Artikel 85. Deshalb ist es auch nicht mehrbelastungsausgleichspflichtig.
Jetzt kommen wir zur Berichtspflicht. Wir geben 90 Millionen Euro an die Kommunen ohne Verwendung. Das ist falsch dargestellt. Es gibt keine Einschränkung, die die Kommunen auferlegt bekommen haben. Wir wollen nur im Nachgang wissen, wie die Verwendung war, um Erkenntnisse zu haben, wo es klemmt, in welchen Fördergebieten wir gegebenenfalls nachsteuern müssen. Ich bin der Meinung, es steht dem Staat für 90 Millionen Euro Steuermittel, die wir weitergeben, schon zu, dass wir das erfahren. Wenn Frau Meiwald sagt, die Koalition habe Copyright gemacht und Anträge abgeschrieben, wundert mich das ein wenig. Warum stimmen Sie dann nicht zu?
Gerne.
Ich glaube Ihnen, dass Sie uns das Copyright zugestehen würden, wenn Sie einen Gesetzentwurf machen, dass wir den abschreiben dürfen. Sie können mir glauben, wenn wir einen Gesetzentwurf finden, der gut ist – das hatten wir schon manchmal in den Haushaltberatungen –, dann würden den auch übernehmen.
Im Moment muss ich sagen, haben wir von Ihnen nichts gefunden.
Von daher greifen wir auf diesen pauschalen Entwurf zurück und sind der Meinung, es ist etwas Gutes. Letztendlich sind die Reaktionen, die wir von den Kommunen erhalten, so, dass die Kommunen über diese schnelle unbürokratische Hilfe froh sind.
Jetzt würde ich gern fortfahren, indem ich noch einmal ganz kurz auf die AfD eingehe. Es war natürlich logisch, Kollege Barth, dass Sie immer wieder versuchen, den Bezug zu Asyl herzustellen. Das ist Ihr Reflex. Ich möch
te nur das klarstellen, was Sie mit den 3 Milliarden Euro gemeint haben. Ich habe zum Glück Ihren Antrag hier und noch einmal nachgelesen. Ich habe vor Schreck gedacht, Sie wollen den Kommunen – so haben Sie es dargestellt – 3 Milliarden Euro pro Jahr zukommen lassen.
Ja. Das ist richtig. In der Darstellung hätte man denken können, 3 Milliarden Euro pro Jahr. Ich will nur klarstellen, dass Sie 250 Millionen Euro pro Jahr in einen Fonds geben wollen, aber das unterwegs schon wieder ausgeben. Jetzt warten wir einmal ab, wenn wir alles sehen, unsere 90 Millionen Euro, dieses Gesetzes und das neue FAG.
Sie können es schon ausrechnen. Vielleicht sagen Sie dann, wir sind schneller, höher, weiter als mit Ihren eventuell 250 Millionen Euro. Ich würde mit dieser Summe ein wenig vorsichtig sein.
Frau Kollegin Schubert, wer was bis zu welcher Höhe ausgeben darf, entscheidet die Hauptsatzung einer Kommune. Es gibt Gemeinden, da ist die Oberbürgermeisterin schon sehr frei. Sie haben kleine Gemeinden, da wird es der Bürgermeister dem Gemeinderat vorlegen. Wir haben ausdrücklich gesagt, für das Jahr 2018 ist es juristisch relativ schwierig. Für das Jahr 2019 kann man davon ausgehen, dass es in den Haushaltsplan eingearbeitet wird, um sicher zu sein und die lokale Demokratie zu stärken.
Dann sollen Sie mir einmal sagen, was schlecht daran ist, wenn der Gemeinderat das entscheiden soll. Wir sind der Meinung, dass es eine gute Regelung ist, wenn der Gemeinderat dafür zuständig ist. Wenn Sie dann noch sagen, unsere Berichtspflicht wäre kleinlich und viel Bürokratie, dann sage ich einfach nur – –
Sie haben gesagt, es wäre ein Misstrauensvotum und es wäre ein Haufen Arbeit und, und, und.
Dann würde ich sagen: Schauen Sie sich einmal Ihre Kleinen Anfragen an, die Sie manchmal schreiben, wie viel Arbeit das ist und was dabei herauskommt und was dahinter steckt. Da bin ich schon der Meinung, es ist gut vertretbar, dass wir wissen wollen, wie 90 Millionen Euro kommunal verwendet werden. Von daher kann ich Ihre Kritik nicht nachempfinden und bitte noch einmal um die Zustimmung für diesen ganz tollen Gesetzentwurf.
Danke.
Danke. Mit der Übertragbarkeit – das kann man so sehen. Wir haben nur das eine Problem, dass wir dies im Jahr 2018 noch einmal klarstellen wollen. Viel interessanter finde ich aber das Verfügungsbudget, das Sie genannt haben. Das ist im Kleinen genau die Debatte, die wir mit der Regierung immer haben und gegebenenfalls mit unseren Fonds – diese Argumentation merke ich mir –: das Vertrauen und die Entscheidung in die Satzung. Wir haben dem Bürgermeister, der Kommunalverwaltung das Verfügungsbudget gegeben – und deshalb haben wir die Hauptsatzung so ausformuliert. Das ist genau das, was wir teilweise mit Fonds haben.
Doch, das kann man vergleichen. Nur haben wir sogar die Kontrolle des HFA noch einmal eingeführt.
Diese Argumentation merke ich mir für den Staatshaushalt. Da bin ich Ihnen dankbar für Ihre Kurzintervention.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf den ersten Blick ist das heute zu verabschiedende Gesetz hauptsächlich ein bloßes Freigeben von Bundesfinanzmitteln. Zwar ist die Summe nicht ganz unerheblich, aber aus meiner Sicht lohnt es sich ebenso, die Hintergründe zum Gesetz näher zu betrachten.
Mit Artikel 1 des Gesetzes ändern wir das Sächsische Investitionskraftstärkungsgesetz vom 16. Dezember 2015 dahin gehend, dass die Verwendungsfrist der Bundesmittel auf das Jahr 2020 verlängert wird. Damit ziehen wir mit den Regelungen des Bundes gleich, welche eine
solche Verlängerung schon per Gesetz gestatten. Auch kommen wir damit manchem Vertreter der kommunalen Ebene entgegen; denn die Kommunen haben teilweise höchst unterschiedliche Gründe, um eine Verlängerung zu begrüßen.
Neben den Kommunen, die es schaffen, ihre Vorhaben in der ursprünglich vorgesehenen Zeit umzusetzen, gibt es Kommunen, die komplizierte Projekte umsetzen wollen und mit der gewonnenen Mehrzeit diese nun umsetzen können. Wir haben Kommunen, die Ausschreibungen wiederholen müssen und so für jede Zeitverschiebung dankbar sind. Wir erfüllen Wünsche aus Gemeinden, welche sich wegen gestiegener Baupreise und mangels Baufirmen mehr Zeit wünschen. Wir haben Kommunen, die einfach zu spät dran sind und ihr Bauamt nicht ganz so perfekt organisiert haben. Ihnen allen wird mit der
Verlängerung der Frist eine Chance gegeben, die angedachten Vorhaben ordentlich zu beenden.
Was mich dabei ärgert, ist die Selbstverständlichkeit, mit der manch kommunaler Vertreter zuerst herumnörgelte, dass mit der Gesamtsumme, mit dem FAG, dem Förderprogramm und dem Ergänzungsprogramm „Brücken in die Zukunft“ und der ersten Bundestranche viel zu wenig Geld für die kommunale Ebene zur Verfügung stehe. Aber es lassen sich wiederum Bürgermeister finden, die mit der gleichen Selbstverständlichkeit jetzt wieder jammern, die Umsetzungsfristen seien zu kurz, um so viel Geld zu verbauen. Nun denn, wir kommen auch diesem kommunalen Wunsch nach und verlängern die Frist.
Die Brücke von Artikel 1, Kapitel 1 des Gesetzes zu Kapitel 2 sind die Kapazitäten der Bauwirtschaft. Mit dem Kapitel 2 setzen wir das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes um. Dafür wurde sogar Artikel 104 c im Grundgesetz eingefügt. Dieser gestattet dem Bund, Finanzhilfen an finanzschwache Gemeinden für Bildungsinfrastruktur zu leisten. Die Länder haben sich mit 3,5 Milliarden Euro für diesen Zweck einkaufen lassen.
In der Anhörung zum Gesetz haben wir auch die Kapazitäten der sächsischen Bauwirtschaft abgefragt. Die Vertreter der Bauwirtschaft gehen von einer Auslastung des sächsischen Baugewerbes zu circa 77 % aus. Das ist für die Baubranche gut und zeigt die hohen Bauinvestitionen in Sachsen. Aber die Vertreter der Baubranche haben auch vorgerechnet, dass noch ausreichend Baukapazität vorhanden ist. Diese Botschaft richtet sich nun vor allem an die Bauherren. Es gibt keinen Grund, an die Umsetzung der Projekte zögerlich heranzugehen und wieder Verlängerungen einzufordern. Wir möchten gern, dass das Geld umgesetzt wird.
Der Bund stellt den Kommunen im Freistaat, welche nicht dauerhaft von 2011 bis 2017 abundant waren, insgesamt 177,9 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden durch den Freistaat Sachsen mit einem Überbewilligungskontingent von 10 %, also von noch einmal circa 17,8 Millionen Euro, ergänzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bundesmittel insgesamt abfließen, auch wenn einmal ein Projekt scheitern sollte oder eine Kommune bei Tranche 1 in Verzug gerät.
Der Vollständigkeit halber und an alle gerichtet, die meinen, der Freistaat gehe schlecht mit seinen Kommunen um, sei noch einmal dargelegt, dass wir auch mit 5 Millionen Euro die veranschlagten Fördervollzugskosten für das Programm übernehmen.
Diese Ergänzung des Bundesprogramms wird sicherlich bei gutem Willen darüber hinweghelfen, dass die Einbringung des Entwurfs relativ zeitversetzt nach dem Bundesgesetz erfolgte. Aber an dieser Stelle werden wir ja dann in der Debatte erleben, wer gutwillig ist und wer nicht.
In der Summe geben wir heute also über 200 Millionen Euro frei. Diese werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach den Schülerzahlen aufgeteilt. Dazu haben wir extra den Präsidenten des Statistischen Landesamtes angehört, und so konnten wir die neuen Zahlen des Jahres 2016 verwenden.
Daraus ergibt sich auch eine Änderung zum Regierungsentwurf; denn die Schülerzahlen haben sich zugunsten der kreisfreien Städte entwickelt. Was bestehen bleibt, ist die hohe Förderquote von 75 % und das Verfahren, das die Landkreise im Einvernehmen mit den SSG-Kreisverbänden entscheiden. Hier gibt es auch Stimmen, die meinen, dass dadurch und durch die geringe Mindestprojektsumme von lediglich 40 000 Euro das Geld mit der Gießkanne verteilt werde und nicht in die dringendsten Vorhaben fließe. Aber auf kommunalen Wunsch bleibt es bei einer Vorhabensgröße von 40 000 Euro.
Meine Damen und Herren, wenn es so etwas wie eine politische Unschuldsvermutung gibt, dann sollten wir sie an dieser Stelle bei unseren Kommunalpolitikern ausprobieren und anwenden. Ob es funktioniert hat, können wir dann im Nachgang gern auch gemeinsam mit dem pauschalen Gesetz über die 70 000 Euro auswerten, wenn klar ist, wie die Gelder verwendet wurden.
Im Laufe des Gesetzesverfahrens hat der Landtag noch zwei Klarstellungen im Gesetzestext vorgenommen. Im Artikel 1 § 10 wird der Investitionsbegriff dem Begriff aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ wieder angeglichen. Das begrüße ich sehr, denn es macht keinen Sinn, im Lande mehrere Legaldefinitionen für einen Begriff zu verwenden. Auch stellen wir klar, ab wann abundante Gemeinden von dem Gesetz ausgeschlossen sind. Hier müssen wir einer Vorgabe des Bundes folgen, der Abundante ausschließt; aber wir können es so fassen, dass die größtmögliche Zahl von Kommunen in den Genuss des Programms kommt.
Meine Damen und Herren, ich werbe um Ihre Zustimmung für diesen Gesetzentwurf zur Freigabe von Schulhausbaumitteln und hoffe, den Kommunen gelingt eine fristgerechte Umsetzung.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will noch auf ein paar Punkte eingehen. Es ist ein Fakt, dass die sächsischen Kommunen bundesweit in der Spitzengruppe bei Investitionen und beim Schuldenabbau liegen. Da können Sie hier erzählen, was Sie wollen, das ist einfach ein Fakt. Daraus kann man ableiten, dass die kommunale Finanzausstattung im Bundesvergleich gar nicht so schlecht ist. Wenn Sie jetzt sagen, wir haben einen großen Stau an Investitionen, dann ist das auf der einen Seite so, lässt aber außer Acht, was schon getan wurde und beißt sich einerseits mit Ihrer Forderung nach noch mehr Geld, andererseits mit der Feststellung, es dauere alles so lange und wir können damit so viel verbauen. Das passt nicht. Die zurzeit im Raum stehenden Summen erlauben einen Planungsvorlauf und auch eine realistische Betrachtung der von der Bau
wirtschaft zu leistenden Bauvorhaben. All das müssen wir mit einfließen lassen.
Noch ein Punkt war die Länge des Verfahrens. Das ist sicher nicht optimal, aber was am Ende dabei herausgekommen ist, mit Unterstützung des Freistaates, kann sich sehen lassen.
Diese Schlechtmacherei hat das Gesetz nicht verdient, und deshalb bitte ich noch einmal um Ihre Zustimmung.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Verwendung zurückfließender Finanzen der Parteien und Massenorganisationen der DDR – kurz PMO-Mittel genannt – ist eigentlich eine sensible Sache. Die körperlichen und seelischen Verletzungen der Betroffenen durch das DDRRegime sind vielfach noch immer präsent. Wir wissen, dass es auch bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts noch viel zu tun gibt. Wir wissen, dass bis heute bei manchen das Unrechtsbewusstsein zu Taten des DDRRegimes fehlt und dass noch viel getan werden muss, um auch die jüngeren Generationen mit einem fundierten Wissen über den real existierenden Sozialismus und das Schild und Schwert der Partei – der Stasi – auszustatten. Insofern ist ein Teil des Ansinnens des Antrags nachvollziehbar.
Dennoch werden wir dem Antrag aus formellen und inhaltlichen Gründen nicht zustimmen. Schon im ersten Absatz der Nummer 1 beginnen die Bedenken. Dort wird angeregt, die im Laufe des Jahres 2018 zur Verfügung stehenden PMO-Mittel zur Verstärkung des Kapitels 12 05 zu nutzen. Dann folgt die Aufzählung von a) bis d) mit der Nennung dreier konkreter Objekte, denen die PMO-Mittel zufließen sollen. Das wären dann das Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz, die Zentrale Hinrichtungsstätte Leipzig
und die ehemalige Frauenhaftanstalt Hoheneck. – Zu Ihrem „beispielsweise“ komme ich noch. – Unter d) folgt dann der Rest an Erinnerungs- und Gedenkorten. Warum diese Auswahl erfolgt, ist aus der Begründung nicht ersichtlich. Die Aufzählung jedoch wird eine Besserstellung der genannten Objekte implizieren. Ich glaube, parlaments- und beschlusstechnisch ist das zumindest unglücklich zu nennen. Wenn wir der Verwaltung ein so großes Ermessen einräumen, glaube ich, ist das „beispielsweise“ schwierig und das Anliegen Ihres Antrags damit auch etwas schwieriger. Nebenbei gesagt: Mit „beispielsweise“ kommen Sie trotzdem zu einer Bevorzugung der genannten Objekte.
Sind wir aber das Parlament? Wollen wir, dass diese Objekte letztendlich benannt werden? Wollen wir uns für eine Verwendung einsetzen? Sollen wir das klar benennen? Sie haben gesagt, es ist alles intransparent usw. Es ändert nichts. Auch aus Ihrem Antrag ist nicht ersichtlich, wie Sie die Transparenz erhöhen wollen. Das kommt mir vor wie noch einmal nachgeschoben. Ich glaube, Sie haben noch in einem Punkt etwas beigefügt, was aus dem Wortlaut des Antrags überhaupt nicht erkennbar ist. Fakt ist eines: Ihr „beispielsweise“ bleibt trotzdem eher im Vagen.
Der Finanzminister hat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage von Kollegin Meier erklärt, dass er über die Verwendung der PMO innerhalb des Haushaltsaufstellungsverfahrens entscheiden will. Das ist doch eigentlich toll. Das hatten wir noch nie. Das ist eine prima Sache.
Damit sind wir als Haushaltsgesetzgeber eingebunden wie selten.
Deshalb verstehe ich auch den Antrag an dieser Stelle und in dieser Art und Weise nicht ganz. Außerhalb der beispielsweisen Aufzählung stellt er auch einen Vorgriff auf die Haushaltsberatungen dar. Das wiederum ist zum jetzigen Zeitpunkt, finde ich, abzulehnen.
Widersprüchlich kommt dann Punkt 2 des Antrags daher. Die immerhin 58 Millionen Euro stellen eine nicht geringe Summe dar. Diese 58 Millionen Euro sollen laut Punkt 1 des Antrags nach der bestehenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund verteilt werden. Laut Punkt 2 des Antrags soll dann aber eine neue Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund getroffen werden. Wäre es dann nicht klüger, die 58 Millionen Euro aufzusparen und nach der neu zu verhandelnden Verwaltungsvereinbarung zu verteilen, wenn denn die alte Vereinbarung wirklich so schlecht ist? Hier sehe ich persönlich einen Widerspruch zu dem Antrag.
Nach Punkt 1 wird die Menge verteilt und dann nach dem zukünftigen System sollen eventuell zukünftige Summen später verteilt werden. Wir wissen doch gar nicht, wie viel kommt und wann. Zum Punkt 3 des Antrags, meine Damen und Herren, dem Aufbau eines Entschädigungsfonds für Opfer, fehlt mir dann wiederum jede Bestimmtheit: Welche Opfergruppen sind für die Antragsteller als anspruchsberechtigt aus dem neu zu gründenden Fonds einzustufen? Welche Mängel bestehen ganz konkret am bisherigen System?
All das muss schon dargelegt werden, finde ich, um überhaupt eine gewisse Antragsreife zu erreichen.
So bleibt letztendlich der fade Beigeschmack des Abschreibens einer Initiative der GRÜNEN aus Thüringen. Dabei gäbe es meines Erachtens genügend Argumente – hören Sie zu, Herr Lippmann, ich versuche Ihnen zu helfen,
sich die Verwendung der PMO-Mittel einmal näher anzusehen.
Wenn in der besagten Kleinen Anfrage 6/11493 geantwortet wird, dass im Jahr 2015 ein barrierefreier Umbau von Haltestellen erfolgte, dann ist das – von mir aus – zwar der investive Anteil, aber man kann schon etwas zweifeln. Zumindest werden hier einfach Mittel substanziiert, sodass letztendlich für mich der Bezug zum DDRUnrecht etwas unglücklich hergestellt wird. Da bin ich wieder bei den Antragstellern. Es sollte schon ein Bezug zum DDR-Unrecht herstellbar sein, entweder indem man eine besonders schikanierte Gruppe begünstigt, indem
man aufklärt oder indem man zu DDR-Zeiten benachteiligten Einrichtungen, zum Beispiel Kirchenbauten, beim Aufholen eines Sanierungsstaus hilft.
Aber alle Beispiele, die man jetzt anbringen würde, wären aus meiner Sicht wieder ein Vorgriff auf die Haushaltsberatungen. Letztendlich lehnen wir aus den genannten Gründen den Antrag ab und haben uns auch entschieden, auf einen Änderungsantrag zu verzichten. Trotzdem sehe ich eine gewisse Notwendigkeit, dass wir uns zukünftig Gedanken über eine angepasstere, zweckentsprechendere Verwendung von PMO-Mitteln machen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kollege Gebhardt, es ist jetzt schwierig nach Ihren Ausführungen. Ich habe mitgenommen: Ihre Haushälter haben den Überblick über den Haushaltsplan verloren – diesen Eindruck hatte ich auch schon manchmal, das gebe ich offen zu. Diese Tatsache hat nur nicht wirklich viel mit Ihrem Antrag zu tun; denn Grundlage des Antrags ist im Prinzip, dass die Regierung ersucht wird, nur einen Ein-Jahres-Haushalt zuzuleiten.
Wir halten erst einmal fest: Dafür gibt es eine Rechtsgrundlage, dass es einen Doppelhaushalt geben kann.
Diese Rechtsgrundlage findet sich im Artikel 93 Abs. 2 unserer Verfassung: „Der Haushaltsplan wird für ein Rechnungsjahr oder mehrere Rechnungsjahre, nach Jahren getrennt, durch das Haushaltsgesetz festgestellt.“ Genau das wird seit dem Doppelhaushalt 1999/2000 gemacht. Das haben wir hier in diesem Hohen Hause jeweils verabschiedet – aus guten Gründen. Ein Doppelhaushalt bietet den Menschen, den Unternehmen, aber auch unseren Gebietskörperschaften im Freistaat ein hohes Maß an Planungssicherheit. Nicht aus der Luft gegriffen, sondern aus guten Gründen gehen viele Gemeinden schon dazu über, auch einen Doppelhaushalt zu machen. Das ist eine gute Sache, um die Planungssicherheiten anzugleichen. Ein Doppelhaushalt ermöglicht es uns aber auch als Gesetzgeber, einen wesentlich besseren Mittelabfluss zu gewährleisten. Wir haben mit zwei Jahren auch einen guten Überblick. Es ist machbar, das für einen Zweijahreszeitraum abzuschätzen.
Ein Doppelhaushalt vermeidet unnötige Bürokratie und verringert natürlich die Phasen einer vorläufigen Haushaltsführung.
Doch. Gerade die vorläufige Haushaltsführung ist ein Zustand, der für Vereine und Projektträger im Freistaat schon belastend sein kann.
Eigentlich, muss man einmal sagen, belasten ein EinJahres-Haushalt und diese vorläufige Haushaltsführung am Ende den ganzen Freistaat;